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ergo19
16.09.2021 07:48
Hallo, ich bin mir nicht sicher. Existiert bei den neuen HMR auch die besagte 12 Wochen Frist, also das eine Verordnung innerhalb von 12 Wochen abgearbeitet sein muss. Zählt das Ausstellungsdatum oder Behandlungsbeginn? Oder kann ich auch über die 12 Wochen gehen. ? Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkle bringen wink
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Hallo, ich bin mir nicht sicher. Existiert bei den neuen HMR auch die besagte 12 Wochen Frist, also das eine Verordnung innerhalb von 12 Wochen abgearbeitet sein muss. Zählt das Ausstellungsdatum oder Behandlungsbeginn? Oder kann ich auch über die 12 Wochen gehen. ? Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkle bringen [emoji]wink[/emoji]
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Friedrich Merz
16.09.2021 10:44
Guten Tag Herr/Frau ergo19,

evtl hilft Ihnen ja dies:

- https://www.physio.de/community/news/content/99/9982
- https://www.physio.de/community/news/content/99/10316

Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz





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Guten Tag Herr/Frau ergo19, evtl hilft Ihnen ja dies: - https://physio.de/community/news/content/99/9982 - https://physio.de/community/news/content/99/10316 Herzliche Grüße aus der Redaktion Friedrich Merz [image]forum_9vumTVD0bUbnlemE2jon.jpg[/image] [image]forum_bZJ8ihQvI0TIZ7DBqn7d.jpg[/image]
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Friedrich Merz schrieb:

Guten Tag Herr/Frau ergo19,

evtl hilft Ihnen ja dies:

- https://www.physio.de/community/news/content/99/9982
- https://www.physio.de/community/news/content/99/10316

Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz





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Wonderwoman
16.09.2021 10:50
Die Fristen für die Beendigung einer VO sind neu und betragen 3 Monate bei VOs mit 6 Behandlungen, 6 Monate bei VOs mit mehr als 6 Behandlungen. Alles ab erster Behandlung.
Die Unterbrechung muss wie vorher auch begründet sein (Urlaub, Krankheit usw.).
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• Lars van Ravenzwaaij
• Leni C.
Die Fristen für die Beendigung einer VO sind neu und betragen 3 Monate bei VOs mit 6 Behandlungen, 6 Monate bei VOs mit mehr als 6 Behandlungen. Alles ab erster Behandlung. Die Unterbrechung muss wie vorher auch begründet sein (Urlaub, Krankheit usw.).
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Wonderwoman schrieb:

Die Fristen für die Beendigung einer VO sind neu und betragen 3 Monate bei VOs mit 6 Behandlungen, 6 Monate bei VOs mit mehr als 6 Behandlungen. Alles ab erster Behandlung.
Die Unterbrechung muss wie vorher auch begründet sein (Urlaub, Krankheit usw.).

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xy-und gelöst
13.10.2021 09:41
@Wonderwoman
klare Aussagen! ab welchem Datum gilt diese Regelung ( 3 Mon bei VOs mit 6 und 6 Monate bei mehr als 6 Behandlungen)??? vielen Dank
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[mention]Wonderwoman[/mention] klare Aussagen! ab welchem Datum gilt diese Regelung ( 3 Mon bei VOs mit 6 und 6 Monate bei mehr als 6 Behandlungen)??? vielen Dank
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xy-und gelöst schrieb:

@Wonderwoman
klare Aussagen! ab welchem Datum gilt diese Regelung ( 3 Mon bei VOs mit 6 und 6 Monate bei mehr als 6 Behandlungen)??? vielen Dank

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kroetzi
13.10.2021 09:55
@xy-und gelöst
Seit Inkrafttreten des neuen bundeseinheitlichen Rahmenvertrages Mitte August.
https://www.physio.de/community/news/der-neue-bundesweit-einheitliche-rahmenvertrag/99/10563/1
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• Friedrich Merz
[mention]xy-und gelöst[/mention] Seit Inkrafttreten des neuen bundeseinheitlichen Rahmenvertrages Mitte August. https://physio.de/community/news/der-neue-bundesweit-einheitliche-rahmenvertrag/99/10563/1
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kroetzi schrieb:

@xy-und gelöst
Seit Inkrafttreten des neuen bundeseinheitlichen Rahmenvertrages Mitte August.
https://www.physio.de/community/news/der-neue-bundesweit-einheitliche-rahmenvertrag/99/10563/1

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Friedrich Merz
13.10.2021 10:23
@xy-und gelöst @kroetzi Vielen Dank der Nachfrage und vielen Dank des Hinweises. Wir haben unseren Bericht zum neuen Rahmenvertrag nun explizit um diesen Aspekt erweitert. Sie finden den Bericht hier: https://www.physio.de/community/news/content/99/10563

Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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[mention]xy-und gelöst[/mention] [mention]kroetzi[/mention] Vielen Dank der Nachfrage und vielen Dank des Hinweises. Wir haben unseren Bericht zum neuen Rahmenvertrag nun explizit um diesen Aspekt erweitert. Sie finden den Bericht hier: https://physio.de/community/news/content/99/10563 Liebe Grüße aus der Redaktion Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:

@xy-und gelöst @kroetzi Vielen Dank der Nachfrage und vielen Dank des Hinweises. Wir haben unseren Bericht zum neuen Rahmenvertrag nun explizit um diesen Aspekt erweitert. Sie finden den Bericht hier: https://www.physio.de/community/news/content/99/10563

Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz

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Ahn
13.10.2021 16:31
@Wonderwoman Unterbrechung unter 14 Tage ohne Begründung, über 14 Tage mit Begründung, z.b. K, F, T. Über die Anzahl der Unterbrechungen wird nichts gesagt.
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[mention]Wonderwoman[/mention] Unterbrechung unter 14 Tage ohne Begründung, über 14 Tage mit Begründung, z.b. K, F, T. Über die Anzahl der Unterbrechungen wird nichts gesagt.
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Ahn schrieb:

@Wonderwoman Unterbrechung unter 14 Tage ohne Begründung, über 14 Tage mit Begründung, z.b. K, F, T. Über die Anzahl der Unterbrechungen wird nichts gesagt.

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xy-und gelöst
13.10.2021 19:12
@kroetzi
vielen Dank! es wäre sehr hilfreich noch zu erfahren, wie die vorherige Reglung war. Hierzu gibt es von Krankenkassenseite unterschiedliche Aussagen:
Kann die Therapie vor August ´21 bei entsprechender Verordnungsmenge über 12 Wochen hinaus durchgeführt werden? wenn ja, über welche Dauer? Beispiel: 36 Einheiten, Frequenz 1-3x, Zeitraum über den Richtlinienwechsel hinweg über 6 Monate... ein herzliches Dankeschön schon jetzt für eine klärende Antwort
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[mention]kroetzi[/mention] vielen Dank! es wäre sehr hilfreich noch zu erfahren, wie die vorherige Reglung war. Hierzu gibt es von Krankenkassenseite unterschiedliche Aussagen: Kann die Therapie vor August ´21 bei entsprechender Verordnungsmenge über 12 Wochen hinaus durchgeführt werden? wenn ja, über welche Dauer? Beispiel: 36 Einheiten, Frequenz 1-3x, Zeitraum über den Richtlinienwechsel hinweg über 6 Monate... ein herzliches Dankeschön schon jetzt für eine klärende Antwort
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xy-und gelöst schrieb:

@kroetzi
vielen Dank! es wäre sehr hilfreich noch zu erfahren, wie die vorherige Reglung war. Hierzu gibt es von Krankenkassenseite unterschiedliche Aussagen:
Kann die Therapie vor August ´21 bei entsprechender Verordnungsmenge über 12 Wochen hinaus durchgeführt werden? wenn ja, über welche Dauer? Beispiel: 36 Einheiten, Frequenz 1-3x, Zeitraum über den Richtlinienwechsel hinweg über 6 Monate... ein herzliches Dankeschön schon jetzt für eine klärende Antwort

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Ahn
13.10.2021 23:15
@xy-und gelöst für alle VO VOR dem 01.08. gelten nicht die 6 Monate ab Behandlungsbeginn, sondern 12 Wochen ab Ausstellungsdatum. Eigentlich sollten wegen Corona die 12 Wochen nicht geprüft werden, aber viele KK setzen deshalb immer wieder ab. Deshalb brechen wir nach 12 Wochen die Rezepte ab.
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• xy-und gelöst
[mention]xy-und gelöst[/mention] für alle VO VOR dem 01.08. gelten nicht die 6 Monate ab Behandlungsbeginn, sondern 12 Wochen ab Ausstellungsdatum. Eigentlich sollten wegen Corona die 12 Wochen nicht geprüft werden, aber viele KK setzen deshalb immer wieder ab. Deshalb brechen wir nach 12 Wochen die Rezepte ab.
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Ahn schrieb:

@xy-und gelöst für alle VO VOR dem 01.08. gelten nicht die 6 Monate ab Behandlungsbeginn, sondern 12 Wochen ab Ausstellungsdatum. Eigentlich sollten wegen Corona die 12 Wochen nicht geprüft werden, aber viele KK setzen deshalb immer wieder ab. Deshalb brechen wir nach 12 Wochen die Rezepte ab.

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ergo19 schrieb:

Hallo, ich bin mir nicht sicher. Existiert bei den neuen HMR auch die besagte 12 Wochen Frist, also das eine Verordnung innerhalb von 12 Wochen abgearbeitet sein muss. Zählt das Ausstellungsdatum oder Behandlungsbeginn? Oder kann ich auch über die 12 Wochen gehen. ? Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkle bringen wink

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kroetzi
16.09.2021 08:26
Siehe Rahmenvertrag und HMR.
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• Lars van Ravenzwaaij
• LogoMijo
Siehe Rahmenvertrag und HMR.
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Wonderwoman
16.09.2021 10:52
Sorry, aber tolle Antwort. Das wissen PIs schon selbst und solche Antworten kann man sich sparen. Hier wird gefragt, um eine schnelle Antwort zu bekommen und nicht lange suchen zu müssen.
Ansonsten kann man demnächst auch schreiben "Steht in Google".
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• Katja Wenzel
Sorry, aber tolle Antwort. Das wissen PIs schon selbst und solche Antworten kann man sich sparen. Hier wird gefragt, um eine schnelle Antwort zu bekommen und nicht lange suchen zu müssen. Ansonsten kann man demnächst auch schreiben "Steht in Google".
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Wonderwoman schrieb:

Sorry, aber tolle Antwort. Das wissen PIs schon selbst und solche Antworten kann man sich sparen. Hier wird gefragt, um eine schnelle Antwort zu bekommen und nicht lange suchen zu müssen.
Ansonsten kann man demnächst auch schreiben "Steht in Google".

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kroetzi
16.09.2021 11:03
@Wonderwoman
Und ich finde dass man einfach in den richtigen Quellen auch die Richtigen Antworten findet. Und die grundlegenden Basics stehen nun mal in den HMR und im Rahmenvertrag.

Da kann man sich drauf berufen. Oder meinst du eine SoFa der KK lässt sich damit beeindrucken wenn ich ihr sage: " , das hat aber Wonderwoman in einem Physioforum mir so gesagt."😉
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• Jan Herrmann
[mention]Wonderwoman[/mention] Und ich finde dass man einfach in den richtigen Quellen auch die Richtigen Antworten findet. Und die grundlegenden Basics stehen nun mal in den HMR und im Rahmenvertrag. Da kann man sich drauf berufen. Oder meinst du eine SoFa der KK lässt sich damit beeindrucken wenn ich ihr sage: " , das hat aber Wonderwoman in einem Physioforum mir so gesagt."😉
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kroetzi schrieb:

@Wonderwoman
Und ich finde dass man einfach in den richtigen Quellen auch die Richtigen Antworten findet. Und die grundlegenden Basics stehen nun mal in den HMR und im Rahmenvertrag.

Da kann man sich drauf berufen. Oder meinst du eine SoFa der KK lässt sich damit beeindrucken wenn ich ihr sage: " , das hat aber Wonderwoman in einem Physioforum mir so gesagt."😉

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Wonderwoman
16.09.2021 11:48
@kroetzi In der Tat... die Berufung auf Wonderwoman wirkt auch da Wunder.
Trotzdem kann man sich solche Beiträge sparen, wenn man die Quelle selbst nicht parat hat oder dedizierte Antwort geben kann. Und ich könnte auch SGB als richtige Quelle nennen. Hilft das weiter?
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[mention]kroetzi[/mention] In der Tat... die Berufung auf Wonderwoman wirkt auch da Wunder. Trotzdem kann man sich solche Beiträge sparen, wenn man die Quelle selbst nicht parat hat oder dedizierte Antwort geben kann. Und ich könnte auch SGB als richtige Quelle nennen. Hilft das weiter?
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Wonderwoman schrieb:

@kroetzi In der Tat... die Berufung auf Wonderwoman wirkt auch da Wunder.
Trotzdem kann man sich solche Beiträge sparen, wenn man die Quelle selbst nicht parat hat oder dedizierte Antwort geben kann. Und ich könnte auch SGB als richtige Quelle nennen. Hilft das weiter?

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Lars van Ravenzwaaij
16.09.2021 15:15
@Wonderwoman
Wonderwoman schrieb am 16.09.2021 10:52 Uhr:Sorry, aber tolle Antwort. Das wissen PIs schon selbst und solche Antworten kann man sich sparen. Hier wird gefragt, um eine schnelle Antwort zu bekommen und nicht lange suchen zu müssen.
Ansonsten kann man demnächst auch schreiben "Steht in Google".

Tja, da bin ich nicht ganz bei dir.

Ich beteilige mich in diesem Forum so ziemlich von Anfang an. Eins ist dabei über die Jahre sehr auffällig: Viele PI scheinen tatsächlich die Rechts- und Vertragsgrundlagen nicht zu kennen, geschweige denn, sich die Mühe machen zu wollen sie zu lesen und zu verinnerlichen. Hier https://www.physio.de/community/selbststaendig/theorg-einarbeitung/16/527781/1#anchor527781 noch so ein, zwar anders gelagert aber dennoch sehr prägnantes, Beispiel🥴.

Auch scheint das Benutzen der Suchfunktion eine nicht mehr alltägliche Handlung zu sein. Vielleicht gerade wegen oder dank G🤓🤓gle?

Du, ich und vielen anderen alte Hasen halten das aber für eine Selbstverständlichkeit, die zum PI-sein dazu gehört. Bei vielen, meist Jüngeren, scheint das aber nicht mehr so zu sein. Mich erscheint, sie möchten das in mundgerechten Bröckchen auf ihrem Teller fertig serviert bekommen. 🤔 Nun gut, das mach vielleicht auch auf mein, auf meine (Un)ruhestand zusteuerndes Alter liegen.
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• Nora Weber
• kroetzi
[mention]Wonderwoman[/mention] [zitat][b]Wonderwoman schrieb am 16.09.2021 10:52 Uhr:[/b]Sorry, aber tolle Antwort. Das wissen PIs schon selbst und solche Antworten kann man sich sparen. Hier wird gefragt, um eine schnelle Antwort zu bekommen und nicht lange suchen zu müssen. Ansonsten kann man demnächst auch schreiben "Steht in Google".[/zitat] Tja, da bin ich nicht ganz bei dir. Ich beteilige mich in diesem Forum so ziemlich von Anfang an. Eins ist dabei über die Jahre sehr auffällig: Viele PI scheinen tatsächlich die Rechts- und Vertragsgrundlagen nicht zu kennen, geschweige denn, sich die Mühe machen zu wollen sie zu lesen und zu verinnerlichen. Hier https://physio.de/community/selbststaendig/theorg-einarbeitung/16/527781/1#anchor527781 noch so ein, zwar anders gelagert aber dennoch sehr prägnantes, Beispiel🥴. Auch scheint das Benutzen der Suchfunktion eine nicht mehr alltägliche Handlung zu sein. Vielleicht gerade wegen oder dank G🤓🤓gle? Du, ich und vielen anderen alte Hasen halten das aber für eine Selbstverständlichkeit, die zum PI-sein dazu gehört. Bei vielen, meist Jüngeren, scheint das aber nicht mehr so zu sein. Mich erscheint, sie möchten das in mundgerechten Bröckchen auf ihrem Teller fertig serviert bekommen. 🤔 Nun gut, das mach vielleicht auch auf mein, auf meine (Un)ruhestand zusteuerndes Alter liegen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Wonderwoman
Wonderwoman schrieb am 16.09.2021 10:52 Uhr:Sorry, aber tolle Antwort. Das wissen PIs schon selbst und solche Antworten kann man sich sparen. Hier wird gefragt, um eine schnelle Antwort zu bekommen und nicht lange suchen zu müssen.
Ansonsten kann man demnächst auch schreiben "Steht in Google".

Tja, da bin ich nicht ganz bei dir.

Ich beteilige mich in diesem Forum so ziemlich von Anfang an. Eins ist dabei über die Jahre sehr auffällig: Viele PI scheinen tatsächlich die Rechts- und Vertragsgrundlagen nicht zu kennen, geschweige denn, sich die Mühe machen zu wollen sie zu lesen und zu verinnerlichen. Hier https://www.physio.de/community/selbststaendig/theorg-einarbeitung/16/527781/1#anchor527781 noch so ein, zwar anders gelagert aber dennoch sehr prägnantes, Beispiel🥴.

Auch scheint das Benutzen der Suchfunktion eine nicht mehr alltägliche Handlung zu sein. Vielleicht gerade wegen oder dank G🤓🤓gle?

Du, ich und vielen anderen alte Hasen halten das aber für eine Selbstverständlichkeit, die zum PI-sein dazu gehört. Bei vielen, meist Jüngeren, scheint das aber nicht mehr so zu sein. Mich erscheint, sie möchten das in mundgerechten Bröckchen auf ihrem Teller fertig serviert bekommen. 🤔 Nun gut, das mach vielleicht auch auf mein, auf meine (Un)ruhestand zusteuerndes Alter liegen.

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Wonderwoman
16.09.2021 19:25
@Lars van Ravenzwaaij Ich bin FAST bei Dir. Ich fand die Antwort deshalb überflüssig, weil sie NUR auf die Standardwerke der PIs referenzieren. Auch wenn man vermutet, dass vielleicht Faulheit hinter der Frage steckt, dann erwarte ich zusätzlich die genaue Stelle im Referenzwerk. Das ist so, als würde ich mit BGB antworten, obwohl man den § bräuchte. Jetzt klarer?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Ich bin FAST bei Dir. Ich fand die Antwort deshalb überflüssig, weil sie NUR auf die Standardwerke der PIs referenzieren. Auch wenn man vermutet, dass vielleicht Faulheit hinter der Frage steckt, dann erwarte ich zusätzlich die genaue Stelle im Referenzwerk. Das ist so, als würde ich mit BGB antworten, obwohl man den § bräuchte. Jetzt klarer?
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Wonderwoman schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Ich bin FAST bei Dir. Ich fand die Antwort deshalb überflüssig, weil sie NUR auf die Standardwerke der PIs referenzieren. Auch wenn man vermutet, dass vielleicht Faulheit hinter der Frage steckt, dann erwarte ich zusätzlich die genaue Stelle im Referenzwerk. Das ist so, als würde ich mit BGB antworten, obwohl man den § bräuchte. Jetzt klarer?

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kroetzi schrieb:

Siehe Rahmenvertrag und HMR.

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ergo19
16.09.2021 14:29
12 Wochen Frist ist noch existent. Behandlungsbeginn bei neuen HMR innerhalb 4 Wochen,
10 Behandlungen a 1x/Woche, das würde dann nicht funktionieren. HIier benötige ich Klarheit.
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12 Wochen Frist ist noch existent. Behandlungsbeginn bei neuen HMR innerhalb 4 Wochen, 10 Behandlungen a 1x/Woche, das würde dann nicht funktionieren. HIier benötige ich Klarheit.
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die neue
16.09.2021 14:52
hä? Versteh ich nicht….
Du hast 4 Wochen Zeit, die Behandlung zu beginnen und bei 1x wöchentlich und 10 Terminen ist doch alles tutti! Du arbeitest die 10 Termine ab und gut isses…..
Wo steht, dass die Behandlungen in 12 Wochen abgearbeitet sein müssen? Nirgends steht das …. Da steht nur, dass die Behandlungen in 12 Wochen aufgrund der Frequenz abgearbeitet werden könnten. Könnten ist nicht müssen.
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• Ahn
hä? Versteh ich nicht…. Du hast 4 Wochen Zeit, die Behandlung zu beginnen und bei 1x wöchentlich und 10 Terminen ist doch alles tutti! Du arbeitest die 10 Termine ab und gut isses….. Wo steht, dass die Behandlungen in 12 Wochen abgearbeitet sein müssen? Nirgends steht das …. Da steht nur, dass die Behandlungen in 12 Wochen aufgrund der Frequenz abgearbeitet werden [b]könnten. [/b]Könnten ist nicht müssen.
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die neue schrieb:

hä? Versteh ich nicht….
Du hast 4 Wochen Zeit, die Behandlung zu beginnen und bei 1x wöchentlich und 10 Terminen ist doch alles tutti! Du arbeitest die 10 Termine ab und gut isses…..
Wo steht, dass die Behandlungen in 12 Wochen abgearbeitet sein müssen? Nirgends steht das …. Da steht nur, dass die Behandlungen in 12 Wochen aufgrund der Frequenz abgearbeitet werden könnten. Könnten ist nicht müssen.

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Sabine Rabbel
18.09.2021 09:38
Ja, ergo19, die Zwölfwochenfrist ist noch existent.

Sie betrifft aber erstmal nur die Frage, wieviel verordnet werden darf: nur so viel, daß die VO theoretisch = rechnerisch in 12 Wochen fertig sein könnte. Beispiel: verordnet ist 20 x bei einer Frequenz von 1 x wöchentlich. Hier ist die Zwölfwochenfrist eindeutig verletzt, denn 20 Behandlungen lassen sich bei nur einer Behandlung wöchentlich unmöglich in 12 Wochen reinquetschen. Eine solche VO müßtest Du also nach 12 x abbrechen, denn mehr hätte bei 1 x wöchentlich nicht verordnet werden dürfen. Ob Du aber die zulässigen 12 x innerhalb von 12 Wochen ableistest oder es sagen wir mal 15 Wochen dauert, weil Feiertage oder Erkältung oder Urlaub dazwischenkommt, ist egal.

Nehmen wir mal an, es ist eine zulässige Anzahl verordnet worden wie z.B. 36 x bei einer Frequenzangabe von 1-3. Das ist zulässig, denn Du könntest die Frequenz ja ausschöpfen und 3 x wöchentlich behandeln. Tatsächlich behandelst Du aber mal 1 x, mal 2 x und nur selten 3 x pro Woche. Das ist grundsätzlich nicht schädlich, aber Vorsicht: jetzt greift die neue Sechsmonatsfrist, die für alle VOen gilt, bei denen mehr als 6 x verordnet ist. Die kann bei einer 36er VO schonmal interessant werden. Die sechs Monate werden ab dem ersten Behandlungsdatum gerechnet, nicht ab dem Ausstellungsdatum. Die 36 Behandlungen können sich also über sechs Monate erstrecken - dann ist aber Schluß und Du mußt abbrechen, auch wenn vielleicht durch längere Unterbrechungen die VO immer noch nicht abgearbeitet ist.

Dein Beispiel mit den 10 Behandlungen einmal wöchentlich bei Beginn erst knirsch vier Wochen nach Ausstellungsdatum ist also völlig unproblematisch, selbst dann, wenn es mit dem einen Termin pro Woche zwischendurch mal nicht hinhaut.

Und laß Dich hier im Forum nicht fertigmachen ... Du ahnst nicht, wie viele TherapeutInnen ich kenne, die das mit der Zwölfwochenfrist nicht kapiert haben, weder nach der alten Regelung noch nach der neuen Regelung. Die Talente sind unterschiedlich verteilt, und wenn ich eine Ergotherapeutin bräuchte, würde mich deren Fähigkeit, sich mit juristischen Texten auseinanderzusetzen, einen Dreck interessieren.
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• ergo19
• Ahn
Ja, ergo19, die Zwölfwochenfrist ist noch existent. Sie betrifft aber erstmal nur die Frage, wieviel verordnet werden darf: nur so viel, daß die VO theoretisch = rechnerisch in 12 Wochen fertig sein könnte. Beispiel: verordnet ist 20 x bei einer Frequenz von 1 x wöchentlich. Hier ist die Zwölfwochenfrist eindeutig verletzt, denn 20 Behandlungen lassen sich bei nur einer Behandlung wöchentlich unmöglich in 12 Wochen reinquetschen. Eine solche VO müßtest Du also nach 12 x abbrechen, denn mehr hätte bei 1 x wöchentlich nicht verordnet werden dürfen. Ob Du aber die zulässigen 12 x innerhalb von 12 Wochen ableistest oder es sagen wir mal 15 Wochen dauert, weil Feiertage oder Erkältung oder Urlaub dazwischenkommt, ist egal. Nehmen wir mal an, es ist eine zulässige Anzahl verordnet worden wie z.B. 36 x bei einer Frequenzangabe von 1-3. Das ist zulässig, denn Du könntest die Frequenz ja ausschöpfen und 3 x wöchentlich behandeln. Tatsächlich behandelst Du aber mal 1 x, mal 2 x und nur selten 3 x pro Woche. Das ist grundsätzlich nicht schädlich, aber Vorsicht: jetzt greift die neue Sechsmonatsfrist, die für alle VOen gilt, bei denen mehr als 6 x verordnet ist. Die kann bei einer 36er VO schonmal interessant werden. Die sechs Monate werden ab dem ersten Behandlungsdatum gerechnet, nicht ab dem Ausstellungsdatum. Die 36 Behandlungen können sich also über sechs Monate erstrecken - dann ist aber Schluß und Du mußt abbrechen, auch wenn vielleicht durch längere Unterbrechungen die VO immer noch nicht abgearbeitet ist. Dein Beispiel mit den 10 Behandlungen einmal wöchentlich bei Beginn erst knirsch vier Wochen nach Ausstellungsdatum ist also völlig unproblematisch, selbst dann, wenn es mit dem einen Termin pro Woche zwischendurch mal nicht hinhaut. Und laß Dich hier im Forum nicht fertigmachen ... Du ahnst nicht, wie viele TherapeutInnen ich kenne, die das mit der Zwölfwochenfrist nicht kapiert haben, weder nach der alten Regelung noch nach der neuen Regelung. Die Talente sind unterschiedlich verteilt, und wenn ich eine Ergotherapeutin bräuchte, würde mich deren Fähigkeit, sich mit juristischen Texten auseinanderzusetzen, einen Dreck interessieren.
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Sabine Rabbel schrieb:

Ja, ergo19, die Zwölfwochenfrist ist noch existent.

Sie betrifft aber erstmal nur die Frage, wieviel verordnet werden darf: nur so viel, daß die VO theoretisch = rechnerisch in 12 Wochen fertig sein könnte. Beispiel: verordnet ist 20 x bei einer Frequenz von 1 x wöchentlich. Hier ist die Zwölfwochenfrist eindeutig verletzt, denn 20 Behandlungen lassen sich bei nur einer Behandlung wöchentlich unmöglich in 12 Wochen reinquetschen. Eine solche VO müßtest Du also nach 12 x abbrechen, denn mehr hätte bei 1 x wöchentlich nicht verordnet werden dürfen. Ob Du aber die zulässigen 12 x innerhalb von 12 Wochen ableistest oder es sagen wir mal 15 Wochen dauert, weil Feiertage oder Erkältung oder Urlaub dazwischenkommt, ist egal.

Nehmen wir mal an, es ist eine zulässige Anzahl verordnet worden wie z.B. 36 x bei einer Frequenzangabe von 1-3. Das ist zulässig, denn Du könntest die Frequenz ja ausschöpfen und 3 x wöchentlich behandeln. Tatsächlich behandelst Du aber mal 1 x, mal 2 x und nur selten 3 x pro Woche. Das ist grundsätzlich nicht schädlich, aber Vorsicht: jetzt greift die neue Sechsmonatsfrist, die für alle VOen gilt, bei denen mehr als 6 x verordnet ist. Die kann bei einer 36er VO schonmal interessant werden. Die sechs Monate werden ab dem ersten Behandlungsdatum gerechnet, nicht ab dem Ausstellungsdatum. Die 36 Behandlungen können sich also über sechs Monate erstrecken - dann ist aber Schluß und Du mußt abbrechen, auch wenn vielleicht durch längere Unterbrechungen die VO immer noch nicht abgearbeitet ist.

Dein Beispiel mit den 10 Behandlungen einmal wöchentlich bei Beginn erst knirsch vier Wochen nach Ausstellungsdatum ist also völlig unproblematisch, selbst dann, wenn es mit dem einen Termin pro Woche zwischendurch mal nicht hinhaut.

Und laß Dich hier im Forum nicht fertigmachen ... Du ahnst nicht, wie viele TherapeutInnen ich kenne, die das mit der Zwölfwochenfrist nicht kapiert haben, weder nach der alten Regelung noch nach der neuen Regelung. Die Talente sind unterschiedlich verteilt, und wenn ich eine Ergotherapeutin bräuchte, würde mich deren Fähigkeit, sich mit juristischen Texten auseinanderzusetzen, einen Dreck interessieren.

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Lars van Ravenzwaaij
18.09.2021 10:40
@Sabine Rabbel

Die Talente sind unterschiedlich verteilt, und wenn ich eine Ergotherapeutin bräuchte, würde mich deren Fähigkeit, sich mit juristischen Texten auseinanderzusetzen, einen Dreck interessieren.


Achtung: Ironie

🤔 M. a. W., für dich ist es scheinbar völlig i. O., wenn ein PI sich nicht mit den rechtlichen Grundlage seiner Selbstständigkeit auskennt/befasst? 🙄 Oder hältst du im Endkonsequenz, Therapeuten für eine Berufsgruppe, die über geringere intellektuelle Fähigkeiten verfügt?

Es geht hier nicht um das therapeutisch Wirken, sondern um Fähigkeiten die man als Selbständiger/Praxisinhaber haben sollte. Sonst könnte man genausogut - und deutlicher Stressfreier - als AN arbeiten
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[mention]Sabine Rabbel[/mention] [zitat] Die Talente sind unterschiedlich verteilt, und wenn ich eine Ergotherapeutin bräuchte, würde mich deren Fähigkeit, sich mit juristischen Texten auseinanderzusetzen, einen Dreck interessieren.[/zitat] Achtung: Ironie [i] 🤔 M. a. W., für dich ist es scheinbar völlig i. O., wenn ein PI sich nicht mit den rechtlichen Grundlage seiner Selbstständigkeit auskennt/befasst? 🙄 Oder hältst du im Endkonsequenz, Therapeuten für eine Berufsgruppe, die über geringere intellektuelle Fähigkeiten verfügt?[/i] Es geht hier nicht um das therapeutisch Wirken, sondern um Fähigkeiten die man als Selbständiger/Praxisinhaber haben sollte. Sonst könnte man genausogut - und deutlicher Stressfreier - als AN arbeiten
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sabine Rabbel

Die Talente sind unterschiedlich verteilt, und wenn ich eine Ergotherapeutin bräuchte, würde mich deren Fähigkeit, sich mit juristischen Texten auseinanderzusetzen, einen Dreck interessieren.


Achtung: Ironie

🤔 M. a. W., für dich ist es scheinbar völlig i. O., wenn ein PI sich nicht mit den rechtlichen Grundlage seiner Selbstständigkeit auskennt/befasst? 🙄 Oder hältst du im Endkonsequenz, Therapeuten für eine Berufsgruppe, die über geringere intellektuelle Fähigkeiten verfügt?

Es geht hier nicht um das therapeutisch Wirken, sondern um Fähigkeiten die man als Selbständiger/Praxisinhaber haben sollte. Sonst könnte man genausogut - und deutlicher Stressfreier - als AN arbeiten

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ergo19 schrieb:

12 Wochen Frist ist noch existent. Behandlungsbeginn bei neuen HMR innerhalb 4 Wochen,
10 Behandlungen a 1x/Woche, das würde dann nicht funktionieren. HIier benötige ich Klarheit.

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Nora Weber
16.09.2021 20:37
Dann eben doch noch als "mundgerechtes Bröckchen serviert":
§ 7 Abs 6 Heilmittel-Richtlinie:
Abweichend von Absatz 5 [Anmerkung: Höchstmenge je Verordnung nach Heilmittelkatalog] gilt für Versicherte mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach § 8, dass die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen verordnet werden können. [...] Sofern eine Frequenzspanne auf der Verordnung angegeben wird, ist der höchste Wert für die Bemessung der maximalen Verordnungsmenge maßgeblich. [...] Soweit verordnete Behandlungseinheiten innerhalb des 12 Wochen Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden, behält die Verordnung unter Berücksichtigung des § 16 Absatz 4 [Anmerkung: Behandlungsunterbrechungen] ihre Gültigkeit.


Gruß
Nora
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Dann eben doch noch als "mundgerechtes Bröckchen serviert": § 7 Abs 6 Heilmittel-Richtlinie: [zitat][i]Abweichend von Absatz 5 [/i][Anmerkung: Höchstmenge je Verordnung nach Heilmittelkatalog] [i]gilt für Versicherte mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach § 8, dass die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen verordnet werden können. [/i][...][i] Sofern eine Frequenzspanne auf der Verordnung angegeben wird, ist der höchste Wert für die Bemessung der maximalen Verordnungsmenge maßgeblich. [/i][...] [b][i]Soweit verordnete Behandlungseinheiten innerhalb des 12 Wochen Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden[/i][/b][i], [/i][b][i]behält die Verordnung [/i][/b][i]unter Berücksichtigung des § 16 Absatz 4 [/i][Anmerkung: Behandlungsunterbrechungen][i] [/i][b][i]ihre Gültigkeit.[/i][/b][/zitat] Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Dann eben doch noch als "mundgerechtes Bröckchen serviert":
§ 7 Abs 6 Heilmittel-Richtlinie:
Abweichend von Absatz 5 [Anmerkung: Höchstmenge je Verordnung nach Heilmittelkatalog] gilt für Versicherte mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach § 8, dass die notwendigen Heilmittel je Verordnung für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen verordnet werden können. [...] Sofern eine Frequenzspanne auf der Verordnung angegeben wird, ist der höchste Wert für die Bemessung der maximalen Verordnungsmenge maßgeblich. [...] Soweit verordnete Behandlungseinheiten innerhalb des 12 Wochen Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden, behält die Verordnung unter Berücksichtigung des § 16 Absatz 4 [Anmerkung: Behandlungsunterbrechungen] ihre Gültigkeit.


Gruß
Nora

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ergo19
17.09.2021 05:30
Nur mal zur Info, da viele es hier nicht verstehen was ich meine. Ich beginne ab Ausstellungssdatum in der 4. und letzten Woche mit der Behandlung, habe dann 10x jeweils 1x die Woche. Dann lande ich bei 14 Wochen für die Abarbeitung.
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Nur mal zur Info, da viele es hier nicht verstehen was ich meine. Ich beginne ab Ausstellungssdatum in der 4. und letzten Woche mit der Behandlung, habe dann 10x jeweils 1x die Woche. Dann lande ich bei 14 Wochen für die Abarbeitung.
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kroetzi
17.09.2021 08:49
Du hast einfach die Antworten.auf deine Frage hier oder die HMR sowie den Rahmenvertrag noch nicht gelesen bzw. verstanden oder willst es nicht glauben.
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Du hast einfach die Antworten.auf deine Frage hier oder die HMR sowie den Rahmenvertrag noch nicht gelesen bzw. verstanden oder willst es nicht glauben.
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kroetzi schrieb:

Du hast einfach die Antworten.auf deine Frage hier oder die HMR sowie den Rahmenvertrag noch nicht gelesen bzw. verstanden oder willst es nicht glauben.

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Lars van Ravenzwaaij
17.09.2021 09:07
ergo19 schrieb am 17.09.2021 05:30 Uhr:Nur mal zur Info, da viele es hier nicht verstehen was ich meine. Ich beginne ab Ausstellungssdatum in der 4. und letzten Woche mit der Behandlung, habe dann 10x jeweils 1x die Woche. Dann lande ich bei 14 Wochen für die Abarbeitung.

🤦‍♂️ Sogar mundgerecht aufbereteite und fertig servierte Bröcken reichen hier nicht. 🙄

Dann ist wohl Hopfen und Malz verloren.
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[zitat][b]ergo19 schrieb am 17.09.2021 05:30 Uhr:[/b]Nur mal zur Info, da viele es hier nicht verstehen was ich meine. Ich beginne ab Ausstellungssdatum in der 4. und letzten Woche mit der Behandlung, habe dann 10x jeweils 1x die Woche. Dann lande ich bei 14 Wochen für die Abarbeitung.[/zitat] 🤦‍♂️ Sogar mundgerecht aufbereteite und fertig servierte Bröcken reichen hier nicht. 🙄 Dann ist wohl Hopfen und Malz verloren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

ergo19 schrieb am 17.09.2021 05:30 Uhr:Nur mal zur Info, da viele es hier nicht verstehen was ich meine. Ich beginne ab Ausstellungssdatum in der 4. und letzten Woche mit der Behandlung, habe dann 10x jeweils 1x die Woche. Dann lande ich bei 14 Wochen für die Abarbeitung.

🤦‍♂️ Sogar mundgerecht aufbereteite und fertig servierte Bröcken reichen hier nicht. 🙄

Dann ist wohl Hopfen und Malz verloren.

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ergo19 schrieb:

Nur mal zur Info, da viele es hier nicht verstehen was ich meine. Ich beginne ab Ausstellungssdatum in der 4. und letzten Woche mit der Behandlung, habe dann 10x jeweils 1x die Woche. Dann lande ich bei 14 Wochen für die Abarbeitung.

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Break
17.09.2021 09:17
@kroetzi
Du hast ja scheinbar den HMR sowie den Rahmenvertrag gelesen und verstanden.
Dann lass doch die Fragenden hier an deiner Weisheit teilhaben und beantworte Fragen hier
ausführlich.
Dein permantes Verweisen auf HMR und Rahmenvertrag und Suchfunktion unter jeder zweiten
Anfrage ist Kontraproduktiv und verschreckt Fragende hier.
Sollte das deine Intension hier sein, dann solltest du deine Prioritäten überdenken, mal abgesehen davon das du ja scheinbar zu viel Zeit hier verbringst.
Dieses Forum ist dafür da, Fragen zu stellen und adäquate Antworten von Leuten zu erhalten die vor den selben Problemen STANDEN.
Es ist nicht deine Aufgabe Leute zu erziehen und sie zu Massregeln.

Und wie Wonderwoman schrieb, es geht hier um schnelle Antworten und nicht um Besserwisserei
und darum die schlimme Generation Google (Lars van Ravenzwaaij) zu diskreditieren.
Auch eure Großeltern fanden euch mal Faul und Dumm.....
Früher war alles besser ist eindeutig ein Beleg dafür, das man geistig alt wird.
Beweisst das Gegenteil und lasst die Jugend an eurer Weisheit teilhaben.

Und unabhängig davon zur Suchfunktion.
Seit die Suchfunktion geändert worden ist, ist es fast unmöglich diese zu nutzen. Gibt man ein Schlagwort ein, werden einem Überschriften von Threats mit Bezug auf das jeweilige Schlagwort angezeigt, ohne Hinweis auf den aktuellen Zeitrahmen.
Klickt man dann einen Threat an ist der in der Regel von 2007 oder 2014.
Geht man dann zurück, muss man die Suche wieder neu starten.
Was will ich mit Fragen / Antworten aus 2014? Die Suchfunktion ist hier mittlerweile sinnlos geworden.
Vor der Änderung wurde einem der Verlauf eines Threats angezeigt und auch das Datum der jeweiligen Konversation und man konnte recht gezielt suchen.
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@kroetzi Du hast ja scheinbar den HMR sowie den Rahmenvertrag gelesen und verstanden. Dann lass doch die Fragenden hier an deiner Weisheit teilhaben und beantworte Fragen hier ausführlich. Dein permantes Verweisen auf HMR und Rahmenvertrag und Suchfunktion unter jeder zweiten Anfrage ist Kontraproduktiv und verschreckt Fragende hier. Sollte das deine Intension hier sein, dann solltest du deine Prioritäten überdenken, mal abgesehen davon das du ja scheinbar zu viel Zeit hier verbringst. Dieses Forum ist dafür da, Fragen zu stellen und adäquate Antworten von Leuten zu erhalten die vor den selben Problemen STANDEN. Es ist nicht deine Aufgabe Leute zu erziehen und sie zu Massregeln. Und wie Wonderwoman schrieb, es geht hier um schnelle Antworten und nicht um Besserwisserei und darum die schlimme Generation Google (Lars van Ravenzwaaij) zu diskreditieren. Auch eure Großeltern fanden euch mal Faul und Dumm..... Früher war alles besser ist eindeutig ein Beleg dafür, das man geistig alt wird. Beweisst das Gegenteil und lasst die Jugend an eurer Weisheit teilhaben. Und unabhängig davon zur Suchfunktion. Seit die Suchfunktion geändert worden ist, ist es fast unmöglich diese zu nutzen. Gibt man ein Schlagwort ein, werden einem Überschriften von Threats mit Bezug auf das jeweilige Schlagwort angezeigt, ohne Hinweis auf den aktuellen Zeitrahmen. Klickt man dann einen Threat an ist der in der Regel von 2007 oder 2014. Geht man dann zurück, muss man die Suche wieder neu starten. Was will ich mit Fragen / Antworten aus 2014? Die Suchfunktion ist hier mittlerweile sinnlos geworden. Vor der Änderung wurde einem der Verlauf eines Threats angezeigt und auch das Datum der jeweiligen Konversation und man konnte recht gezielt suchen.
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kroetzi
17.09.2021 10:15
@Break

Sorry ich weiß nicht was mit dir los ist. Hast du den ganzen Faden gelesen? Wenn ja verstehe ich deinen Ausbruch hier jetzt nicht.
Auch du hast die Frage des Fadeneröffners nicht beantwortet.
Selbst Friedrich Merz hat mit fundierten Infos weitergeholfen.

Übrigens tauchen hier immer und immer wieder dieselben Fragen auf. Und nachdem die neuen HMR jetzt monatelang gelten kann man davon ausgehen dass inzwischen jeder der mit Rezepten zu tun hat, diese kennen sollte.

Im übrigen, falls du schon länger hier im Forum bist wird dir bestimmt aufgefallen sein dass hier einige Forenteilnehmer wie z.B. Susulo, Nora Weber, Mosaik und auch Kroetzi wirklich, wirklich lange und sehr geduldig und mit viel Herzblut und Zeitaufwand viele Fragen zu vielen Themen gerade in Verbindung mit den neuen Regelungen ausführlich beantwortet haben.

Es ist nur so, dass wenn immer wieder dieselben Fragen auftauchen das irgendwie sinnfrei ist, jedes mal dieselbe Antwort lang und breit hinzuschreiben.
Da ist ein Link immer noch eine gute Sache.

Was nützt dem Fragesteller eine unbeantwortete Frage? Da ist ein Link oder der Hinweis auf eine zuverlässige Quelle doch besser als nichts.

Und du hast Recht. Ich beteilige mich gern in diesem Forum. Man nennt sowas such Hobby. Dadurch habe ich einen guten Überblick über die Infos die schon im Umlauf sind kenne die Newsthemem und weiß im Hinterkopf schon meist wonach ähnliches schon mal gelesen habe. Also geht es dann los, ich suche diese Infos, Links, HMR, ICD Codes usw raus und dann , diese Frechheit, kopiere ich sie als Link hier als Antwort.
Das ist eine Unverforenheit!!!

Ich kann es auch so machen wie die oben genannten fleißigen Fragenbeantworter und mich einfach zurückziehen und gar nichts mehr schreiben. Dann wird die eine oder andere Frage eben unbeantwortet bleiben.

Physio.de ist meine große Leidenschaft und ich beteilige mich hier sehr gern. Wem meine Art der Fragebeantwortung nicht passt, der kann die Ignorierenfunktion nutzen.

Ich zitiere dich "Es ist nicht deine Aufgabe Leute zu erziehen und sie zu Massregeln"

In diesem Sinne wünsche ich dir ein schönes Wochenende.
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• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
[mention]Break[/mention] Sorry ich weiß nicht was mit dir los ist. Hast du den ganzen Faden gelesen? Wenn ja verstehe ich deinen Ausbruch hier jetzt nicht. Auch du hast die Frage des Fadeneröffners nicht beantwortet. Selbst Friedrich Merz hat mit fundierten Infos weitergeholfen. Übrigens tauchen hier immer und immer wieder dieselben Fragen auf. Und nachdem die neuen HMR jetzt monatelang gelten kann man davon ausgehen dass inzwischen jeder der mit Rezepten zu tun hat, diese kennen sollte. Im übrigen, falls du schon länger hier im Forum bist wird dir bestimmt aufgefallen sein dass hier einige Forenteilnehmer wie z.B. Susulo, Nora Weber, Mosaik und auch Kroetzi wirklich, wirklich lange und sehr geduldig und mit viel Herzblut und Zeitaufwand viele Fragen zu vielen Themen gerade in Verbindung mit den neuen Regelungen ausführlich beantwortet haben. Es ist nur so, dass wenn immer wieder dieselben Fragen auftauchen das irgendwie sinnfrei ist, jedes mal dieselbe Antwort lang und breit hinzuschreiben. Da ist ein Link immer noch eine gute Sache. Was nützt dem Fragesteller eine unbeantwortete Frage? Da ist ein Link oder der Hinweis auf eine zuverlässige Quelle doch besser als nichts. Und du hast Recht. Ich beteilige mich gern in diesem Forum. Man nennt sowas such Hobby. Dadurch habe ich einen guten Überblick über die Infos die schon im Umlauf sind kenne die Newsthemem und weiß im Hinterkopf schon meist wonach ähnliches schon mal gelesen habe. Also geht es dann los, ich suche diese Infos, Links, HMR, ICD Codes usw raus und dann , diese Frechheit, kopiere ich sie als Link hier als Antwort. Das ist eine Unverforenheit!!! Ich kann es auch so machen wie die oben genannten fleißigen Fragenbeantworter und mich einfach zurückziehen und gar nichts mehr schreiben. Dann wird die eine oder andere Frage eben unbeantwortet bleiben. Physio.de ist meine große Leidenschaft und ich beteilige mich hier sehr gern. Wem meine Art der Fragebeantwortung nicht passt, der kann die Ignorierenfunktion nutzen. Ich zitiere dich "Es ist nicht deine Aufgabe Leute zu erziehen und sie zu Massregeln" In diesem Sinne wünsche ich dir ein schönes Wochenende.
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kroetzi schrieb:

@Break

Sorry ich weiß nicht was mit dir los ist. Hast du den ganzen Faden gelesen? Wenn ja verstehe ich deinen Ausbruch hier jetzt nicht.
Auch du hast die Frage des Fadeneröffners nicht beantwortet.
Selbst Friedrich Merz hat mit fundierten Infos weitergeholfen.

Übrigens tauchen hier immer und immer wieder dieselben Fragen auf. Und nachdem die neuen HMR jetzt monatelang gelten kann man davon ausgehen dass inzwischen jeder der mit Rezepten zu tun hat, diese kennen sollte.

Im übrigen, falls du schon länger hier im Forum bist wird dir bestimmt aufgefallen sein dass hier einige Forenteilnehmer wie z.B. Susulo, Nora Weber, Mosaik und auch Kroetzi wirklich, wirklich lange und sehr geduldig und mit viel Herzblut und Zeitaufwand viele Fragen zu vielen Themen gerade in Verbindung mit den neuen Regelungen ausführlich beantwortet haben.

Es ist nur so, dass wenn immer wieder dieselben Fragen auftauchen das irgendwie sinnfrei ist, jedes mal dieselbe Antwort lang und breit hinzuschreiben.
Da ist ein Link immer noch eine gute Sache.

Was nützt dem Fragesteller eine unbeantwortete Frage? Da ist ein Link oder der Hinweis auf eine zuverlässige Quelle doch besser als nichts.

Und du hast Recht. Ich beteilige mich gern in diesem Forum. Man nennt sowas such Hobby. Dadurch habe ich einen guten Überblick über die Infos die schon im Umlauf sind kenne die Newsthemem und weiß im Hinterkopf schon meist wonach ähnliches schon mal gelesen habe. Also geht es dann los, ich suche diese Infos, Links, HMR, ICD Codes usw raus und dann , diese Frechheit, kopiere ich sie als Link hier als Antwort.
Das ist eine Unverforenheit!!!

Ich kann es auch so machen wie die oben genannten fleißigen Fragenbeantworter und mich einfach zurückziehen und gar nichts mehr schreiben. Dann wird die eine oder andere Frage eben unbeantwortet bleiben.

Physio.de ist meine große Leidenschaft und ich beteilige mich hier sehr gern. Wem meine Art der Fragebeantwortung nicht passt, der kann die Ignorierenfunktion nutzen.

Ich zitiere dich "Es ist nicht deine Aufgabe Leute zu erziehen und sie zu Massregeln"

In diesem Sinne wünsche ich dir ein schönes Wochenende.

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Lars van Ravenzwaaij
17.09.2021 14:15
@kroetzi
Danke, jetzt brauche ich mich nicht mehr über @Break aufzuregen.

@Break

Wenn @Nora Weber die Frage schlussletztendlich noch mal mit Zitat des HMR-Paragraphen vollständig beantwortet und @ergo19 das immer noch nicht versteht, ja dann weiss ich es auch nicht mehr. 🤔

Im Übrigen wurde die Frage hier von 5 (!) TN, mit mehr oder ausführlichese Hinweise, korrekt beantwortet. Der Rest darf man m. E. von @ergo19 selbst verlangen.
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[mention]kroetzi[/mention] Danke, jetzt brauche ich mich nicht mehr über [mention]Break[/mention] aufzuregen. [mention]Break[/mention] Wenn [mention]Nora Weber[/mention] die Frage schlussletztendlich noch mal mit Zitat des HMR-Paragraphen vollständig beantwortet und [mention]ergo19[/mention] das immer noch nicht versteht, ja dann weiss ich es auch nicht mehr. 🤔 Im Übrigen wurde die Frage hier von 5 (!) TN, mit mehr oder ausführlichese Hinweise, korrekt beantwortet. Der Rest darf man m. E. von [mention]ergo19[/mention] selbst verlangen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@kroetzi
Danke, jetzt brauche ich mich nicht mehr über @Break aufzuregen.

@Break

Wenn @Nora Weber die Frage schlussletztendlich noch mal mit Zitat des HMR-Paragraphen vollständig beantwortet und @ergo19 das immer noch nicht versteht, ja dann weiss ich es auch nicht mehr. 🤔

Im Übrigen wurde die Frage hier von 5 (!) TN, mit mehr oder ausführlichese Hinweise, korrekt beantwortet. Der Rest darf man m. E. von @ergo19 selbst verlangen.

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Break schrieb:

@kroetzi
Du hast ja scheinbar den HMR sowie den Rahmenvertrag gelesen und verstanden.
Dann lass doch die Fragenden hier an deiner Weisheit teilhaben und beantworte Fragen hier
ausführlich.
Dein permantes Verweisen auf HMR und Rahmenvertrag und Suchfunktion unter jeder zweiten
Anfrage ist Kontraproduktiv und verschreckt Fragende hier.
Sollte das deine Intension hier sein, dann solltest du deine Prioritäten überdenken, mal abgesehen davon das du ja scheinbar zu viel Zeit hier verbringst.
Dieses Forum ist dafür da, Fragen zu stellen und adäquate Antworten von Leuten zu erhalten die vor den selben Problemen STANDEN.
Es ist nicht deine Aufgabe Leute zu erziehen und sie zu Massregeln.

Und wie Wonderwoman schrieb, es geht hier um schnelle Antworten und nicht um Besserwisserei
und darum die schlimme Generation Google (Lars van Ravenzwaaij) zu diskreditieren.
Auch eure Großeltern fanden euch mal Faul und Dumm.....
Früher war alles besser ist eindeutig ein Beleg dafür, das man geistig alt wird.
Beweisst das Gegenteil und lasst die Jugend an eurer Weisheit teilhaben.

Und unabhängig davon zur Suchfunktion.
Seit die Suchfunktion geändert worden ist, ist es fast unmöglich diese zu nutzen. Gibt man ein Schlagwort ein, werden einem Überschriften von Threats mit Bezug auf das jeweilige Schlagwort angezeigt, ohne Hinweis auf den aktuellen Zeitrahmen.
Klickt man dann einen Threat an ist der in der Regel von 2007 oder 2014.
Geht man dann zurück, muss man die Suche wieder neu starten.
Was will ich mit Fragen / Antworten aus 2014? Die Suchfunktion ist hier mittlerweile sinnlos geworden.
Vor der Änderung wurde einem der Verlauf eines Threats angezeigt und auch das Datum der jeweiligen Konversation und man konnte recht gezielt suchen.

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Herbert
18.09.2021 12:49
Für Ergos in sportlich: Das Rennen beginnt mit dem Startschuss, für den man max. 28 Tage Zeit hat. Ab dann gilt es.
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Für Ergos in sportlich: Das Rennen beginnt mit dem Startschuss, für den man max. 28 Tage Zeit hat. Ab dann gilt es.
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Herbert schrieb:

Für Ergos in sportlich: Das Rennen beginnt mit dem Startschuss, für den man max. 28 Tage Zeit hat. Ab dann gilt es.

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mark760
13.10.2021 17:30
„Frequenzspannen/
Höchstverordnungsmenge/ Gültigkeit der 
Verordnung§ 7 Abs. 6 Satz 7 HeilM-
RL i.V.m. § 7 Abs. 3a

Auf einer Verordnung ist die Frequenz mit einer 
Spanne angegeben (z. B. 1-3 x). Verordnet sind 
beispielsweise 36 Einheiten, behandelt wird jede 
Woche mit einer anderen Frequenz. Dürfen alle 36 Einheiten durchgeführt werden, auch wenn 
Behandlungen außerhalb der 12-Wochen-Frist 
abgegeben werden?

Ja. Gemäß § 7 Abs. 6 Satz 7 Heilmittelrichtlinie behält 
die Verordnung unter Berücksichtigung des § 16 
Absatz 4 HeilM-RL ihre Gültigkeit, soweit die 
verordneten Behandlungseinheiten innerhalb des 12-Wochen-Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden. 
Dabei ist aber zu beachten, dass der neue 
Rahmenvertrag die Gültigkeit der Verordnung auf 6 Monate (ab dem ersten Behandlungstag) begrenzt, d. h. die Behandlung muss nach 6 Monaten zwingend abgebrochen werden."

Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht
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• Ahn
„Frequenzspannen/ Höchstverordnungsmenge/ Gültigkeit der  Verordnung§ 7 Abs. 6 Satz 7 HeilM- RL i.V.m. § 7 Abs. 3a Auf einer Verordnung ist die Frequenz mit einer  Spanne angegeben (z. B. 1-3 x). Verordnet sind  beispielsweise 36 Einheiten, behandelt wird jede  Woche mit einer anderen Frequenz. Dürfen alle 36 Einheiten durchgeführt werden, auch wenn  Behandlungen außerhalb der 12-Wochen-Frist  abgegeben werden? Ja. Gemäß § 7 Abs. 6 Satz 7 Heilmittelrichtlinie behält  die Verordnung unter Berücksichtigung des § 16  Absatz 4 HeilM-RL ihre Gültigkeit, soweit die  verordneten Behandlungseinheiten innerhalb des 12-Wochen-Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden.  Dabei ist aber zu beachten, dass der neue  Rahmenvertrag die Gültigkeit der Verordnung auf 6 Monate (ab dem ersten Behandlungstag) begrenzt, d. h. die Behandlung muss nach 6 Monaten zwingend abgebrochen werden." https://www.physio-deutschland.de/fachkreise/news-bundesweit/einzelansicht/artikel/bundesrahmenvertrag-fragen-antworten-katalog-aktualisiert-und-deutlich-erweitert.html
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mark760 schrieb:

„Frequenzspannen/
Höchstverordnungsmenge/ Gültigkeit der 
Verordnung§ 7 Abs. 6 Satz 7 HeilM-
RL i.V.m. § 7 Abs. 3a

Auf einer Verordnung ist die Frequenz mit einer 
Spanne angegeben (z. B. 1-3 x). Verordnet sind 
beispielsweise 36 Einheiten, behandelt wird jede 
Woche mit einer anderen Frequenz. Dürfen alle 36 Einheiten durchgeführt werden, auch wenn 
Behandlungen außerhalb der 12-Wochen-Frist 
abgegeben werden?

Ja. Gemäß § 7 Abs. 6 Satz 7 Heilmittelrichtlinie behält 
die Verordnung unter Berücksichtigung des § 16 
Absatz 4 HeilM-RL ihre Gültigkeit, soweit die 
verordneten Behandlungseinheiten innerhalb des 12-Wochen-Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden. 
Dabei ist aber zu beachten, dass der neue 
Rahmenvertrag die Gültigkeit der Verordnung auf 6 Monate (ab dem ersten Behandlungstag) begrenzt, d. h. die Behandlung muss nach 6 Monaten zwingend abgebrochen werden."

Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Fachkreise // News (bundesweit) // Einzelansicht

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kvet
16.10.2021 08:28
Warum gibt es eigentlich die 12 Wochen Frist? Was ist ihr Ziel?
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Warum gibt es eigentlich die 12 Wochen Frist? Was ist ihr Ziel?
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kvet schrieb:

Warum gibt es eigentlich die 12 Wochen Frist? Was ist ihr Ziel?



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