Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
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abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
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wird wegen einer Pause wegen Corona die 12-Wochen-Frist betrachtet? Da wir einige 20x bzw. 24x Verordnungen haben, würden wir diese nicht innerhalb 12 Wochen abschließen können.
Reicht hier die Begründung von Corona?
Vielen Dank
lg
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Hexe Lilli schrieb:
Hallo,
wird wegen einer Pause wegen Corona die 12-Wochen-Frist betrachtet? Da wir einige 20x bzw. 24x Verordnungen haben, würden wir diese nicht innerhalb 12 Wochen abschließen können.
Reicht hier die Begründung von Corona?
Vielen Dank
lg
Auch wenn manche Kassen anders denken ...
wir haben noch nie Probleme damit gehabt
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Hast du hierzu einen Link oder wo kann ich dies nachlesen?
lg
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Hexe Lilli schrieb:
Vielen Dank.
Hast du hierzu einen Link oder wo kann ich dies nachlesen?
lg
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Hexe Lilli schrieb:
Normalerweise kann ich diese 24 x Verordnungen mit 2-3 x pro Woche abschließen. Falls der Patient dann im KRankenhaus ist o. ä. breche ich die Verordnung z. B. mit 21 Behandlungen ab oder lasse den Arzt die Weiterführung der Therapie bestätigen. Jetzt aktuell bin ich mir unsicher wegen der längeren Pause wegen Corona. ( ist ein Heimpatient, der einige Wochen nicht behandelt werden konnte)
lg
Vielen Dank.
Hast du hierzu einen Link oder wo kann ich dies nachlesen?
lg
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Papa Alpaka schrieb:
Aus ganz persönlicher Faulheit (ein Blatt weniger zu organisieren/durch die Gegend zu tragen) wirke ich, wenn der Fall länger als eine VO bei mir ist, darauf hin, das der Arzt 10/20/30x verordnet; so nutze ich die 10 Zeilen auf dem Blatt 2 vollständig aus (Wirtschaftlichkeit und so, weißt schon ;)).
Hexe Lilli schrieb am 11.7.20 17:12:
Vielen Dank.
Hast du hierzu einen Link oder wo kann ich dies nachlesen?
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......
.......
(Wirtschaftlichkeit und so, weißt schon ;)).
........
Du wirst das sicher wissen!
Für alle, die das nicht wissen: das Wirtschaftlichkeitsgebot in unseren Verträgen ist pro Sozialversicherungen!
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RoFo schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 11.7.20 17:32:
......
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(Wirtschaftlichkeit und so, weißt schon ;)).
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Du wirst das sicher wissen!
Für alle, die das nicht wissen: das Wirtschaftlichkeitsgebot in unseren Verträgen ist pro Sozialversicherungen!
Normalerweise kann ich diese 24 x Verordnungen mit 2-3 x pro Woche abschließen. Falls der Patient dann im KRankenhaus ist o. ä. breche ich die Verordnung z. B. mit 21 Behandlungen ab oder lasse den Arzt die Weiterführung der Therapie bestätigen. Jetzt aktuell bin ich mir unsicher wegen der längeren Pause wegen Corona. ( ist ein Heimpatient, der einige Wochen nicht behandelt werden konnte)
lg
Die Fristen waren ausgesetzt bis 30.06.2020. Solltest Du erst im Juli wieder anfangen können, würde ich sicherheitshalber abbrechen. Ansonsten ist es so, wie die anderen schon schrieben: die Verordnung muß so ausgestellt sein, daß sie innerhalb von 12 Wochen abgearbeitet werden kann z.B. 24 Einheiten bei Behandlung 2x/Woche
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die neue schrieb:
Hexe Lilli schrieb am 11.7.20 17:15:
Normalerweise kann ich diese 24 x Verordnungen mit 2-3 x pro Woche abschließen. Falls der Patient dann im KRankenhaus ist o. ä. breche ich die Verordnung z. B. mit 21 Behandlungen ab oder lasse den Arzt die Weiterführung der Therapie bestätigen. Jetzt aktuell bin ich mir unsicher wegen der längeren Pause wegen Corona. ( ist ein Heimpatient, der einige Wochen nicht behandelt werden konnte)
lg
Die Fristen waren ausgesetzt bis 30.06.2020. Solltest Du erst im Juli wieder anfangen können, würde ich sicherheitshalber abbrechen. Ansonsten ist es so, wie die anderen schon schrieben: die Verordnung muß so ausgestellt sein, daß sie innerhalb von 12 Wochen abgearbeitet werden kann z.B. 24 Einheiten bei Behandlung 2x/Woche
Normalerweise kann ich diese 24 x Verordnungen mit 2-3 x pro Woche abschließen. Falls der Patient dann im KRankenhaus ist o. ä. breche ich die Verordnung z. B. mit 21 Behandlungen ab oder lasse den Arzt die Weiterführung der Therapie bestätigen. Jetzt aktuell bin ich mir unsicher wegen der längeren Pause wegen Corona. ( ist ein Heimpatient, der einige Wochen nicht behandelt werden konnte)
lg
Die Fristen waren ausgesetzt bis 30.06.2020. Solltest Du erst im Juli wieder anfangen können, würde ich sicherheitshalber abbrechen. Ansonsten ist es so, wie die anderen schon schrieben: die Verordnung muß so ausgestellt sein, daß sie innerhalb von 12 Wochen abgearbeitet werden kann z.B. 24 Einheiten bei Behandlung 2x/Woche
Das ist doch Unsinn!
Wenn die Verordnung vor dem 30.06.2020 ausgestellt wurde, gelten die ausgesetzten Fristen weiterhin unbegrenzt.
Selbst wenn die VO erst im August weiter bearbeitet wird, ist das okay.
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LeviathanPT schrieb:
die neue schrieb am 12.7.20 14:40:
Hexe Lilli schrieb am 11.7.20 17:15:
Normalerweise kann ich diese 24 x Verordnungen mit 2-3 x pro Woche abschließen. Falls der Patient dann im KRankenhaus ist o. ä. breche ich die Verordnung z. B. mit 21 Behandlungen ab oder lasse den Arzt die Weiterführung der Therapie bestätigen. Jetzt aktuell bin ich mir unsicher wegen der längeren Pause wegen Corona. ( ist ein Heimpatient, der einige Wochen nicht behandelt werden konnte)
lg
Die Fristen waren ausgesetzt bis 30.06.2020. Solltest Du erst im Juli wieder anfangen können, würde ich sicherheitshalber abbrechen. Ansonsten ist es so, wie die anderen schon schrieben: die Verordnung muß so ausgestellt sein, daß sie innerhalb von 12 Wochen abgearbeitet werden kann z.B. 24 Einheiten bei Behandlung 2x/Woche
Das ist doch Unsinn!
Wenn die Verordnung vor dem 30.06.2020 ausgestellt wurde, gelten die ausgesetzten Fristen weiterhin unbegrenzt.
Selbst wenn die VO erst im August weiter bearbeitet wird, ist das okay.
bei 24 Beh. mit 1-3/Woche ist es kein Problem dies abzuarbeiten, wenn aber wegen Krankheit oder Urlaub die 24 Beh. nicht in 12 Wochen gemacht werden können, kein Problem, dann brauchst du eben länger. Du musst nichts ändern oder genehmigen lassen.
Rezept müssen nur so ausgestellt sein, das du sie in 12 Wochen abarbeiten könntest!! nicht musst!!.
Also keinen Kopf zerbrechen und einfach weiterarbeiten.
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idefix- schrieb:
q Hexe Lili
bei 24 Beh. mit 1-3/Woche ist es kein Problem dies abzuarbeiten, wenn aber wegen Krankheit oder Urlaub die 24 Beh. nicht in 12 Wochen gemacht werden können, kein Problem, dann brauchst du eben länger. Du musst nichts ändern oder genehmigen lassen.
Rezept müssen nur so ausgestellt sein, das du sie in 12 Wochen abarbeiten könntest!! nicht musst!!.
Also keinen Kopf zerbrechen und einfach weiterarbeiten.
q Hexe Lili
bei 24 Beh. mit 1-3/Woche ist es kein Problem dies abzuarbeiten, wenn aber wegen Krankheit oder Urlaub die 24 Beh. nicht in 12 Wochen gemacht werden können, kein Problem, dann brauchst du eben länger. Du musst nichts ändern oder genehmigen lassen.
Rezept müssen nur so ausgestellt sein, das du sie in 12 Wochen abarbeiten könntest!! nicht musst!!.
Also keinen Kopf zerbrechen und einfach weiterarbeiten.
Es geht um eine Unterbrechung auf Grund von Corona, also VO Ausstellung vor dem 30.06.2020.
Damit kann man unbegrenzt unterbrechen, auch wenn es keine Krankheit oder Urlaub gab.
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LeviathanPT schrieb:
idefix- schrieb am 16.7.20 13:41:
q Hexe Lili
bei 24 Beh. mit 1-3/Woche ist es kein Problem dies abzuarbeiten, wenn aber wegen Krankheit oder Urlaub die 24 Beh. nicht in 12 Wochen gemacht werden können, kein Problem, dann brauchst du eben länger. Du musst nichts ändern oder genehmigen lassen.
Rezept müssen nur so ausgestellt sein, das du sie in 12 Wochen abarbeiten könntest!! nicht musst!!.
Also keinen Kopf zerbrechen und einfach weiterarbeiten.
Es geht um eine Unterbrechung auf Grund von Corona, also VO Ausstellung vor dem 30.06.2020.
Damit kann man unbegrenzt unterbrechen, auch wenn es keine Krankheit oder Urlaub gab.
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a schubart schrieb:
Das Rezept muss immer nur so ausgestellt sein das es theoretisch in 12 Wochen behandelt werden könnte!
Auch wenn manche Kassen anders denken ...
wir haben noch nie Probleme damit gehabt
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...im dazugehörigen Merkblatt des VdEK wird unter Punkt 2 ausdrücklich geklärt, das die 12-Wochen-Frist für die Ausstellung, nicht aber für die Bearbeitung der Verordnung relevant ist :)
So ist es, steht auch in den HMR. Diese ominöse 12 Wochen gab es noch nie.
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Tempelritter schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 11.7.20 17:04:
...im dazugehörigen Merkblatt des VdEK wird unter Punkt 2 ausdrücklich geklärt, das die 12-Wochen-Frist für die Ausstellung, nicht aber für die Bearbeitung der Verordnung relevant ist :)
So ist es, steht auch in den HMR. Diese ominöse 12 Wochen gab es noch nie.
...im dazugehörigen Merkblatt des VdEK wird unter Punkt 2 ausdrücklich geklärt, das die 12-Wochen-Frist für die Ausstellung, nicht aber für die Bearbeitung der Verordnung relevant ist :)
So ist es, steht auch in den HMR. Diese ominöse 12 Wochen gab es noch nie.
Ein typisches Phänomen.
"Die Verordnung muss so ausgestellt werden das ein Arztbesuch alle 12 Wochen gewährleistet" wird übersetzt in "Nach 12 Wochen muss die Behandlungsserie vollendet sein.
"Ab Freitag dürft ihr in Florida wieder an die Strände" wird übersetzt in "Der Gouverneur hat erlassen das wir alle an den Strand müssen"...
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Papa Alpaka schrieb:
Tempelritter schrieb am 12.7.20 07:27:
Papa Alpaka schrieb am 11.7.20 17:04:
...im dazugehörigen Merkblatt des VdEK wird unter Punkt 2 ausdrücklich geklärt, das die 12-Wochen-Frist für die Ausstellung, nicht aber für die Bearbeitung der Verordnung relevant ist :)
So ist es, steht auch in den HMR. Diese ominöse 12 Wochen gab es noch nie.
Ein typisches Phänomen.
"Die Verordnung muss so ausgestellt werden das ein Arztbesuch alle 12 Wochen gewährleistet" wird übersetzt in "Nach 12 Wochen muss die Behandlungsserie vollendet sein.
"Ab Freitag dürft ihr in Florida wieder an die Strände" wird übersetzt in "Der Gouverneur hat erlassen das wir alle an den Strand müssen"...
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Papa Alpaka schrieb:
...im dazugehörigen Merkblatt des VdEK wird unter Punkt 2 ausdrücklich geklärt, das die 12-Wochen-Frist für die Ausstellung, nicht aber für die Bearbeitung der Verordnung relevant ist :)
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