für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bräuchte bitte Hilfe. Folgender Fall: F-VO 10x KG, WS2a, der Pat. ist das erste Mal in meiner Praxis. Ich weiß nicht, wo er vorher in Behandlung war und ob es die erste oder zweite F-VO ist (da Diagnosen "gewechselt" wurden). Kann ich das so abrechnen?
Vielen Dank!
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> Bei einer Folge -VO WS2a sind nur 6 Einheiten KG zulässig.
Ja, es ist echt schon traurig, bzw. existenzgefährdend, wenn mab noch nicht einmal die falsche Verordnungsmenge aufgefallen ist.
Aber zur Frage: Ja du kannst die VO abrechnen wenn diese der Menge nach stimmig ist. In Niedersachsen kann man lt. RV die Verordnungsmenge lt. HMK selbstständig kürzen. So könntest du die VO ohne Änderung vom Arzt abrechnen.
MfG
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SNS37 schrieb:
chris0507 schrieb:
> Bei einer Folge -VO WS2a sind nur 6 Einheiten KG zulässig.
Ja, es ist echt schon traurig, bzw. existenzgefährdend, wenn mab noch nicht einmal die falsche Verordnungsmenge aufgefallen ist.
Aber zur Frage: Ja du kannst die VO abrechnen wenn diese der Menge nach stimmig ist. In Niedersachsen kann man lt. RV die Verordnungsmenge lt. HMK selbstständig kürzen. So könntest du die VO ohne Änderung vom Arzt abrechnen.
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chris0507 schrieb:
Bei einer Folge-VO WS2a sind nur 6 Einheiten KG zulässig.
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