Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
P-Patient (Diagnose: WS-Syndrom) kommt schon lange mit:
10 x KG
10 x MT
als Doppelbehandlung.
Die Kasse zahlt 10 Stundenbehandlungen bei 2,3fachen Satz ohne Probleme. :sunglasses: :clap:
Jetzt hat sein Arzt folgendes ausgestellt:
10 x KG
10 x MT
je als Doppelbehandlung.
Was meint Ihr? 'Je als Doppelbehandlung' kann man als 20 Stundenbehandlungen auslegen, oder?
Schönen Abend,
Axel
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a83 schrieb:
Hallo zusammen,
P-Patient (Diagnose: WS-Syndrom) kommt schon lange mit:
10 x KG
10 x MT
als Doppelbehandlung.
Die Kasse zahlt 10 Stundenbehandlungen bei 2,3fachen Satz ohne Probleme. :sunglasses: :clap:
Jetzt hat sein Arzt folgendes ausgestellt:
10 x KG
10 x MT
je als Doppelbehandlung.
Was meint Ihr? 'Je als Doppelbehandlung' kann man als 20 Stundenbehandlungen auslegen, oder?
Schönen Abend,
Axel
ABER da Privat, soll der Patient das mal schön selber mit seiner Versicherung abklären.
Wenn das für die ok ist, kannst du das so machen.
Da entscheidet jede Versicherung anders.
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Minza schrieb:
Würde immer so verfahren wie bei GKV auch, also 5x.
ABER da Privat, soll der Patient das mal schön selber mit seiner Versicherung abklären.
Wenn das für die ok ist, kannst du das so machen.
Da entscheidet jede Versicherung anders.
Im zweiten Fall heißt Je als Doppelbehandlung, dass du beides 20x abrechnen kannst, also eine VO, die doppelt so viel wert ist wie sonst. :sunglasses:
Allerdings würde ich es nicht herausfordern, manchmal stellen sich auch PKVen an.
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Magarethe schrieb:
Im ersten Fall heißt Doppelbehandlung, dass die PKV keinen Streß machen kann, wenn du beide Leistungen an einem Tag abgibst.
Im zweiten Fall heißt Je als Doppelbehandlung, dass du beides 20x abrechnen kannst, also eine VO, die doppelt so viel wert ist wie sonst. :sunglasses:
Allerdings würde ich es nicht herausfordern, manchmal stellen sich auch PKVen an.
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Fuzziguzzi schrieb:
Mach es wie immer und wenn der Patient mehr Termine möchte soll er einfach ein neues Rezept bringen.
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