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360"° GmbH in Ratingen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt als
PHYSIOTHERAPEUT (W/M/D) VOLL- ODER
TEILZEIT, FESTE ANSTELLUNG.
DEINE BENEFITS:
- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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wer kann helfen: ich möchte ein Teilbeschäftigungsverbot (Schwangerschaft) für eine Kollegin ausstellen. Hat jemand eine Formulierung oder Vordruck parat?
Danke!
Lenchen
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Problem beschreiben
schlumpi22 schrieb:
Hallo,
wer kann helfen: ich möchte ein Teilbeschäftigungsverbot (Schwangerschaft) für eine Kollegin ausstellen. Hat jemand eine Formulierung oder Vordruck parat?
Danke!
Lenchen
Es gibt doch nur ein Beschäftigungsverbot, oder liege ich da falsch?
Formulierung: Hiermit erteile ich Frau xyz Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft. Dies gilt ab...
Mehr mussten wir da nicht schreiben.
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Es gibt verschiedene Beschäftigungsverbote. Als Arbeitgeber betrifft dich nur das "generelle Beschäftigungsverbot", dieses bezieht sich auf schädliche Auswirkungen auf Mutter und Kind durch die Arbeit. Der Arzt könnte bei gesundheitlichen Problemen noch das "individuelle Beschäftigungsverbot" aussprechen. Beim generellen Beschäftigungsverbot ist es natürlich möglich, dass sich dieses Verbot nur auf Teilbereiche bezieht oder auch nur auf eine gewisse Zeit (bei fehlendem Immunschutz z.B. ist es manchmal nur bis zur 20SSW notwendig oder nur bei Behandlung von bestimmten Personengruppen (z.B. Kinder unter 18 Jahren), danach könnte die AN dann wieder normal arbeiten). Sinnvoll ist es hier eine "Gefährdungsbeurteilung" zu machen, damit auch es auch hinterher keine Probleme mit der Erstattung des gezahlten Lohnes an die AN über Umlage U2 gibt.
Hier noch ein exemplarischer Link zur Gewerbeaufsicht Niedersachsen: Ratgeber zum Thema Mutterschutz | Nds. Gewerbeaufsicht
Bitte die jeweilige Gewerbeaufsicht des Bundeslandes anrufen oder auf die Internetseite schauen.
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Kursy schrieb:
Erkundige dich mal beim Gewerbeaufsichtsamt, da bekommst du Hilfe.
Es gibt verschiedene Beschäftigungsverbote. Als Arbeitgeber betrifft dich nur das "generelle Beschäftigungsverbot", dieses bezieht sich auf schädliche Auswirkungen auf Mutter und Kind durch die Arbeit. Der Arzt könnte bei gesundheitlichen Problemen noch das "individuelle Beschäftigungsverbot" aussprechen. Beim generellen Beschäftigungsverbot ist es natürlich möglich, dass sich dieses Verbot nur auf Teilbereiche bezieht oder auch nur auf eine gewisse Zeit (bei fehlendem Immunschutz z.B. ist es manchmal nur bis zur 20SSW notwendig oder nur bei Behandlung von bestimmten Personengruppen (z.B. Kinder unter 18 Jahren), danach könnte die AN dann wieder normal arbeiten). Sinnvoll ist es hier eine "Gefährdungsbeurteilung" zu machen, damit auch es auch hinterher keine Probleme mit der Erstattung des gezahlten Lohnes an die AN über Umlage U2 gibt.
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Bitte die jeweilige Gewerbeaufsicht des Bundeslandes anrufen oder auf die Internetseite schauen.
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Problem beschreiben
ptmensch schrieb:
Teilbeschäftigungsverbot?
Es gibt doch nur ein Beschäftigungsverbot, oder liege ich da falsch?
Formulierung: Hiermit erteile ich Frau xyz Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft. Dies gilt ab...
Mehr mussten wir da nicht schreiben.
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