Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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ich möchte meiner Angestellten ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Reicht ein formloses Schreiben? Was beinhaltet dieses bzw. wohin muss ich es noch weiterleiten und was muss meine MA damit machen (Krankenkasse).
Geht auch ein Beschäftigungsverbot mit Stundenverkürzung, d.h. Reduzierung der bisherigen Wochenstunden oder darf dies nur der Arzt?
Der Arzt stellt es allerdings nicht aus...
Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich möchte meiner Angestellten ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Reicht ein formloses Schreiben? Was beinhaltet dieses bzw. wohin muss ich es noch weiterleiten und was muss meine MA damit machen (Krankenkasse).
Geht auch ein Beschäftigungsverbot mit Stundenverkürzung, d.h. Reduzierung der bisherigen Wochenstunden oder darf dies nur der Arzt?
Der Arzt stellt es allerdings nicht aus...
Danke!
Ablauf ist eigentlich so:
1. Ausfüllen des Formulars: "Mitteilung über Beschäftigung einer werdenden Mutter"
2. dann die "Gefährdungsbeurteilung nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz"
3. sendest diese beiden Vordrucke nach Rücksprache mit der Gewerbeaufsicht dann dort hin
4. danach stellst du dann der Mitarbeiterin ein formloses Schreiben aus, wie und in welchem Umfang genau das BV ausgeprochen wird.
Hier noch exemplarisch die Internetseite der Gewerbeaufsicht in Niedersachsen: Ratgeber zum Thema Mutterschutz | Nds. Gewerbeaufsicht
Der Arzt kann nur ein BV ausstellen, wenn die Schwangere gesundheitliche Probleme hat (heißt individuelles Beschäftigungsverbot). Du kannst als Arbeitgeber ein BV aussprechen (heißt generelles Beschäftigungsverbot), wenn die Schwangere bzw. das Neugeborene Schaden durch die Beschäftigung in deinem Betrieb nehmen können. Du kannst deine Mitarbeiterin anderweitig einsetzen oder auch nur teilweise von der Arbeit freistellen, alles kein Problem (auch wenn es generelles Beschäftigungsverbot heißt). Erkundige dich dafür bei der Gewerbeaufsicht. Den Lohn zahlst du weiterhin an deine Mitarbeiterin und bekommst diesen über die Umlage U2 dann erstattet.
Ansonsten bemühe noch mal die Suche, ich habe in den letzten Tagen häufiger Antworten zu diesem Thema hier gegeben. Vielleicht ist noch etwas interessantes für dich dabei. Ich musste mich leider zwangsweise sehr aktuell mit der ganzen Geschichte beschäftigen und wurde von A nach B geschickt und keiner wusste Bescheid, aber nun weiß ich es :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die ausführliche Antwort :blush:
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Kursy schrieb:
Informiere dich bei der Gewerbeaufsicht deines jeweiligen Bundeslandes. Dort findest du alles was du brauchst.
Ablauf ist eigentlich so:
1. Ausfüllen des Formulars: "Mitteilung über Beschäftigung einer werdenden Mutter"
2. dann die "Gefährdungsbeurteilung nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz"
3. sendest diese beiden Vordrucke nach Rücksprache mit der Gewerbeaufsicht dann dort hin
4. danach stellst du dann der Mitarbeiterin ein formloses Schreiben aus, wie und in welchem Umfang genau das BV ausgeprochen wird.
Hier noch exemplarisch die Internetseite der Gewerbeaufsicht in Niedersachsen: Ratgeber zum Thema Mutterschutz | Nds. Gewerbeaufsicht
Der Arzt kann nur ein BV ausstellen, wenn die Schwangere gesundheitliche Probleme hat (heißt individuelles Beschäftigungsverbot). Du kannst als Arbeitgeber ein BV aussprechen (heißt generelles Beschäftigungsverbot), wenn die Schwangere bzw. das Neugeborene Schaden durch die Beschäftigung in deinem Betrieb nehmen können. Du kannst deine Mitarbeiterin anderweitig einsetzen oder auch nur teilweise von der Arbeit freistellen, alles kein Problem (auch wenn es generelles Beschäftigungsverbot heißt). Erkundige dich dafür bei der Gewerbeaufsicht. Den Lohn zahlst du weiterhin an deine Mitarbeiterin und bekommst diesen über die Umlage U2 dann erstattet.
Ansonsten bemühe noch mal die Suche, ich habe in den letzten Tagen häufiger Antworten zu diesem Thema hier gegeben. Vielleicht ist noch etwas interessantes für dich dabei. Ich musste mich leider zwangsweise sehr aktuell mit der ganzen Geschichte beschäftigen und wurde von A nach B geschickt und keiner wusste Bescheid, aber nun weiß ich es :)
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