Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
weiß jemand von euch welche Ziffer aus der Heilpraktikergebührenordnung man für die Abrechnung für Manuelle Therapie nimmt?
Finde im Internet nur Ziffern zu Massagen oder Chiropraktik. :tired_face:
Vielen Dank für eure Antworten,
Wiebke
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Hallo,
weiß jemand von euch welche Ziffer aus der Heilpraktikergebührenordnung man für die Abrechnung für Manuelle Therapie nimmt?
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Wiebke
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Wiebke Siemann schrieb:
Hallo,
weiß jemand von euch welche Ziffer aus der Heilpraktikergebührenordnung man für die Abrechnung für Manuelle Therapie nimmt?
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34.1 Chiropraktische Behandlung
35 Osteopathische Behandlung 35.2 der Schultergelenke
eigentlich Therapieformen die der HP Physio gar nicht anwenden darf. Zudem ist das abrechnen der 35er Positionen als Nichtosteopath ohne den den großen HP noch strittig. Ich verwende diese Nummern nicht und rechne nach meiner eigenen Liste ab.
Siehe auch meinen Beitrag hier: http://www.physio.de/forum5/abrechnung/rechnung-stellen-sek.-heilpraktiker/8/25362/25742#msg-25742
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Tempelritter schrieb:
34.1 Chiropraktische Behandlung
35 Osteopathische Behandlung 35.2 der Schultergelenke
Daher auch der Zusatz A für Analog. Damit ist das Ganze juristisch wieder einwandfrei. So sind wir vom GeBüH-Abrechnungsexperten des Berufsverbandes freie Heilpraktiker informiert worden. Da wir Voll-Heilpraktikern, sowie Teil-Heilpraktikern sind bzw. beschäftigen, benutzen wir bereits seit 1990 eine HP-Sofware sowie die GeBüH für unsere HP-Leistungen. Man muss sich nur einmal grundlegend damit beschäftigen. :kissing_closed_eyes:
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• Angelika Weber
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Daher auch der Zusatz A für Analog. Damit ist das Ganze juristisch wieder einwandfrei. So sind wir vom GeBüH-Abrechnungsexperten des Berufsverbandes freie Heilpraktiker informiert worden. Da wir Voll-Heilpraktikern, sowie Teil-Heilpraktikern sind bzw. beschäftigen, benutzen wir bereits seit 1990 eine HP-Sofware sowie die GeBüH für unsere HP-Leistungen. Man muss sich nur einmal grundlegend damit beschäftigen. :kissing_closed_eyes:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Daher auch der Zusatz A für Analog. Damit ist das Ganze juristisch wieder einwandfrei. So sind wir vom GeBüH-Abrechnungsexperten des Berufsverbandes freie Heilpraktiker informiert worden. Da wir Voll-Heilpraktikern, sowie Teil-Heilpraktikern sind bzw. beschäftigen, benutzen wir bereits seit 1990 eine HP-Sofware sowie die GeBüH für unsere HP-Leistungen. Man muss sich nur einmal grundlegend damit beschäftigen. :kissing_closed_eyes:
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Bert schrieb:
35.2
Gruß Bert
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Wiebke
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Wiebke Siemann schrieb:
Hallo,
weiß jemand von euch welche Ziffer aus der Heilpraktikergebührenordnung man für die Abrechnung für Manuelle Therapie nimmt?
Finde im Internet nur Ziffern zu Massagen oder Chiropraktik. :tired_face:
Vielen Dank für eure Antworten,
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Jolli42 schrieb:
Du hast eine Leistung erbracht und keine Ziffer ! Was kümmert es Dich ?
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TheStonie schrieb:
Du bist nicht verpflichtet mit Ziffern zu arbeiten.
Gruß Bert
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A steht für analog und mit unser eigenen Preis versehen (nicht der GebüH-Satz)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
34.1A Orthopädische Manuelle Therapie
A steht für analog und mit unser eigenen Preis versehen (nicht der GebüH-Satz)
35 Osteopathische Behandlung 35.2 der Schultergelenke
eigentlich Therapieformen die der HP Physio gar nicht anwenden darf. Zudem ist das abrechnen der 35er Positionen als Nichtosteopath ohne den den großen HP noch strittig. Ich verwende diese Nummern nicht und rechne nach meiner eigenen Liste ab.
Siehe auch meinen Beitrag hier: http://www.physio.de/forum5/abrechnung/rechnung-stellen-sek.-heilpraktiker/8/25362/25742#msg-25742
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Tempelritter schrieb:
34.1 Chiropraktische Behandlung
35 Osteopathische Behandlung 35.2 der Schultergelenke
eigentlich Therapieformen die der HP Physio gar nicht anwenden darf. Zudem ist das abrechnen der 35er Positionen als Nichtosteopath ohne den den großen HP noch strittig. Ich verwende diese Nummern nicht und rechne nach meiner eigenen Liste ab.
Siehe auch meinen Beitrag hier: http://www.physio.de/forum5/abrechnung/rechnung-stellen-sek.-heilpraktiker/8/25362/25742#msg-25742
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Daher auch der Zusatz A für Analog. Damit ist das Ganze juristisch wieder einwandfrei. So sind wir vom GeBüH-Abrechnungsexperten des Berufsverbandes freie Heilpraktiker informiert worden. Da wir Voll-Heilpraktikern, sowie Teil-Heilpraktikern sind bzw. beschäftigen, benutzen wir bereits seit 1990 eine HP-Sofware sowie die GeBüH für unsere HP-Leistungen. Man muss sich nur einmal grundlegend damit beschäftigen. :kissing_closed_eyes:
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Bert schrieb:
35.2
Gruß Bert
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