Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
kann mir jemanden sagen wo ich die "Richtlinien" für eine BG Verordnung finde?
D.h. Behandlungsunterbrechung, Abrechnungsart...
Mit den Link der auf den Rezept steht bin ich leider nicht weiter gekommen da es diese Seite nicht mehr gibt.
Vilen Dank.
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
seseba schrieb:
Hallo zusammen,
kann mir jemanden sagen wo ich die "Richtlinien" für eine BG Verordnung finde?
D.h. Behandlungsunterbrechung, Abrechnungsart...
Mit den Link der auf den Rezept steht bin ich leider nicht weiter gekommen da es diese Seite nicht mehr gibt.
Vilen Dank.
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
TheStonie schrieb:
Schau dir den Vertrag an, gibs sonst glaub ich beim Infos zur aktuellen Corona-Krise
suche bei Physio.de
obere Leiste Infothek und hier unter Gesetze, Richtlinien, Rahmenempfehlungen
Gruß Manfred
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
CM Müller schrieb:
Hallo Seseba,
suche bei Physio.de
obere Leiste Infothek und hier unter Gesetze, Richtlinien, Rahmenempfehlungen
Gruß Manfred
§ 3
Durchführung der Behandlung
(1) Der in § 2 Abs. 1 genannte Personenkreis kann für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten eine Vergütung von einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann beanspruchen, wenn dieser oder der von ihm bevollmächtigte Arzt (Durchgangsarzt, H-Arzt, Handchirurg nach § 37 Abs. 3 des Ärztevertrages oder behandelnder Arzt bei Berufskrankheiten) ihn mit der Behandlung beauftragt hat und die Behandlung grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung begonnen worden ist. Der Auftrag wird vom Arzt schriftlich auf dem für die gesetzliche Unfallversicherung bestimmten Verordnungsblatt erteilt; es dürfen nur ärztlich verordnete Leistungen ausgeführt werden. Die in der Verordnung enthaltenen Vorgaben, insbesondere der Beginn der Behandlung, Zeitabstände, Dosierung und Dauer, sind einzuhalten. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf Vergütung.
(2) Mit der Behandlung ist unverzüglich zu beginnen. Werden die Zulassungsvoraussetzungen nur von einem in der Praxis regelmäßig tätigen freien Mitarbeiter erfüllt (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2), so darf die Behandlung nur von ihm durchgeführt werden. Können die Vorgaben (Beginn der Behandlung, Zeitabstände, Dosierung und Dauer) vom Therapeuten nicht eingehalten werden, so sollte dieser unverzüglich weitere geeignete Therapeuten in der näheren Umgebung benennen und den Unfallverletzten/ Berufserkrankten dorthin verweisen.
(3) Kann die Behandlung aus Gründen, die in der Person des Unfallverletzten/ Berufserkrankten liegen, nicht verordnungsgemäß ausgeführt werden, so ist hierüber unverzüglich der verordnende Arzt zu unterrichten und ggfs. der Patient anzuhalten, sich beim Arzt vorzustellen.
Ist dann eine Woche zu Beginn wenn ich es richtig gelesen habe...
Kann dies verändert werden.
Habe eine Verodnung die gekommen ist bevor die alte fertig war.
Wie sieht es aus mit Unterbrechung? Da steht nichts, da steht nur was von Zeitabstände...
Hat da jemand Erfahrung?
Vielen Dank
Gefällt mir
Der Arzt kann einen späteren Behandlungsbeginn auf dem Formular eintragen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Eine Unterbrechnung sieht der Vertrag mit der BG nicht vor, Absetzungen gibt es aber kaum.
Der Arzt kann einen späteren Behandlungsbeginn auf dem Formular eintragen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
seseba schrieb:
Kann man die Beginnänderung per Fax machen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
seseba schrieb:
Was heisst kaum? Wann wird abgesetzt?
Was heisst kaum? Wann wird abgesetzt?
Kommt auf die einzelne BG drauf an, die eine ist kulanter, die andere nicht. Richte dich nachdem Vertrag und alles wird gut.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
seseba schrieb am 9.3.15 19:25:
Was heisst kaum? Wann wird abgesetzt?
Kommt auf die einzelne BG drauf an, die eine ist kulanter, die andere nicht. Richte dich nachdem Vertrag und alles wird gut.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
seseba schrieb:
Heisst das ich soll einfach den Rezept abrechen wenn ein Patient eine Woche nicht kommen kann?!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
Ich werde jetzt nach 5 von 6 Behandlunen abrechnen da der Patient 2 Wochen Urlaub macht
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
das ist die sichere Variante, wobei ich bisher nie ne Absetzung deswegen hatte...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
seseba schrieb:
Also ich habe das gefunden:
§ 3
Durchführung der Behandlung
(1) Der in § 2 Abs. 1 genannte Personenkreis kann für die Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten eine Vergütung von einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann beanspruchen, wenn dieser oder der von ihm bevollmächtigte Arzt (Durchgangsarzt, H-Arzt, Handchirurg nach § 37 Abs. 3 des Ärztevertrages oder behandelnder Arzt bei Berufskrankheiten) ihn mit der Behandlung beauftragt hat und die Behandlung grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung begonnen worden ist. Der Auftrag wird vom Arzt schriftlich auf dem für die gesetzliche Unfallversicherung bestimmten Verordnungsblatt erteilt; es dürfen nur ärztlich verordnete Leistungen ausgeführt werden. Die in der Verordnung enthaltenen Vorgaben, insbesondere der Beginn der Behandlung, Zeitabstände, Dosierung und Dauer, sind einzuhalten. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf Vergütung.
(2) Mit der Behandlung ist unverzüglich zu beginnen. Werden die Zulassungsvoraussetzungen nur von einem in der Praxis regelmäßig tätigen freien Mitarbeiter erfüllt (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2), so darf die Behandlung nur von ihm durchgeführt werden. Können die Vorgaben (Beginn der Behandlung, Zeitabstände, Dosierung und Dauer) vom Therapeuten nicht eingehalten werden, so sollte dieser unverzüglich weitere geeignete Therapeuten in der näheren Umgebung benennen und den Unfallverletzten/ Berufserkrankten dorthin verweisen.
(3) Kann die Behandlung aus Gründen, die in der Person des Unfallverletzten/ Berufserkrankten liegen, nicht verordnungsgemäß ausgeführt werden, so ist hierüber unverzüglich der verordnende Arzt zu unterrichten und ggfs. der Patient anzuhalten, sich beim Arzt vorzustellen.
Ist dann eine Woche zu Beginn wenn ich es richtig gelesen habe...
Kann dies verändert werden.
Habe eine Verodnung die gekommen ist bevor die alte fertig war.
Wie sieht es aus mit Unterbrechung? Da steht nichts, da steht nur was von Zeitabstände...
Hat da jemand Erfahrung?
Vielen Dank
Mein Profilbild bearbeiten