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liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
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empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
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möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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Begründung der Kasse : der Versicherte muss nach Ausstellung mind. 1 x in dem Vierteljahr beim verordnenden Arzt vorstellig sein.
Hattet ihr das auch schon ?
Würde es reichen, wenn der Patient mir mit Unterschrift dokumentiert wann er in dem Vierteljahr beim Arzt war oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Therapien wirklich genau 12 Wochen nach Ausstellungsdatum zu beenden und den Patienten eine neue VO holen zu lassen ? Gehen gerade jetzt in der Urlaubszeit einige TH flöten :angry: .
LG CZ
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C.Zimmermann schrieb:
Hallo, habe jetzt bei FB gesehen dass die AOKs ( wer auch sonst) Therapien abziehen die nicht in den 12 Wochen ( bei VOadR ) erledigt werden können , weil Urlaub oder Krankheit .
Begründung der Kasse : der Versicherte muss nach Ausstellung mind. 1 x in dem Vierteljahr beim verordnenden Arzt vorstellig sein.
Hattet ihr das auch schon ?
Würde es reichen, wenn der Patient mir mit Unterschrift dokumentiert wann er in dem Vierteljahr beim Arzt war oder bleibt mir nichts anderes übrig als die Therapien wirklich genau 12 Wochen nach Ausstellungsdatum zu beenden und den Patienten eine neue VO holen zu lassen ? Gehen gerade jetzt in der Urlaubszeit einige TH flöten :angry: .
LG CZ
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Tempelritter schrieb:
damit wird die AOK nicht weit kommen. Ich würde bei so einer Absetzung klagen, da die RV Unterbrechungen vorsehen.
In der MHR steht doch "nur", dass "Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist."
Von "Die Heilmittelverordnung verliert ihre Gültigkeit mit Erreichen von 12 Wochen, unabhängig davon, wieviele Einheiten erreicht wurden." steht da nichts.
Wie sieht die Argumentation dazu aus? Ich meine, jetzt erst einmal ohne Klage... :kissing_closed_eyes:
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bitte das Schreiben der AOK erst lesen, bevor man sich hier ergötzt.
Gruß
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ergo4u schrieb:
Hallo Kollegen,
bitte das Schreiben der AOK erst lesen, bevor man sich hier ergötzt.
Gruß
Hallo Kollegen,
bitte das Schreiben der AOK erst lesen, bevor man sich hier ergötzt.
Gruß
Kannst du dieses Schreiben hier online stellen?
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Tempelritter schrieb:
ergo4u schrieb am 3.8.15 22:55:
Hallo Kollegen,
bitte das Schreiben der AOK erst lesen, bevor man sich hier ergötzt.
Gruß
Kannst du dieses Schreiben hier online stellen?
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Jetty schrieb:
Haben wir dieses Schreiben nicht alle bekommen? Ich kann es grad nicht online stellen. Aber es steht klar und deutlich drin, daß die VadR nur abgesetzt werden, wenn sie falsch ausgestellt worden sind und man nach 12 Wochen dadurch noch behandelt, wie z.B. 40xKG 1xwöchentlich. Sind die Verordnungen korrekt ausgefüllt, z.B.12xKG 1xw kann man die Behandlungen natürlich wegen Urlaub o.ä. unterbrechen und auch nach 12 Wochen weiterbehandeln und nichts wird abgesetzt!! Steht genau so im Schreiben der AOK!
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Tempelritter schrieb:
hier in BaWü nicht, alle Kassen informieren, dass das Rezept richtig ausgestellt sein muss 24x KG 2x pro Woche. Die Leistungserbringung kann durch Regelungen in den HMR und Rahmenverträgen über die 12 Wochen hinausgehen. Siehe auch vers. Checklisten.
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ruesay schrieb:
Uns wurde heute auch ein Schreiben zugestellt. Gleichlautender Inhalt.
In der MHR steht doch "nur", dass "Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist."
Von "Die Heilmittelverordnung verliert ihre Gültigkeit mit Erreichen von 12 Wochen, unabhängig davon, wieviele Einheiten erreicht wurden." steht da nichts.
Wie sieht die Argumentation dazu aus? Ich meine, jetzt erst einmal ohne Klage... :kissing_closed_eyes:
Es steht nicht geschrieben das eine VOadR ihre Gültigkeit 12 Wochen nach Ausstellung automatisch verliert.
(Dazu kommt, dass das Gros meiner Patienten ohnehin alle 2-3 Wochen ärztliche Aufmerksamkeit erhält. Könnte ich folglich der AOK Paroli bieten indem ich dokumentiere das *während* der Behandlungsserie weitere Arztbesuche stattgefunden haben?)
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Papa Alpaka schrieb:
Die HMR ist an diesem Punkt sehr klar formuliert: Die VOadR muss in Anzahl und Frequenz so bemessen sein das ein Arztbesuch innerhalb von 12 Wochen gewährleistet ist.
Es steht nicht geschrieben das eine VOadR ihre Gültigkeit 12 Wochen nach Ausstellung automatisch verliert.
(Dazu kommt, dass das Gros meiner Patienten ohnehin alle 2-3 Wochen ärztliche Aufmerksamkeit erhält. Könnte ich folglich der AOK Paroli bieten indem ich dokumentiere das *während* der Behandlungsserie weitere Arztbesuche stattgefunden haben?)
ich kann diese Dokument leider nicht hochladen, da ich hier auf der Arbeit keine Möglichkeit dazu habe.
Was ich aber kann, ist mich korrigieren:
Jetty hat vollkommen recht! Ich habe einen Satz (bzw. ein einziges Wort) falsch gelesen... Ich bitte das zu verzeihen.
Ich versuche hier mal, die Tabelle aufzuschreiben:
Richtig:
24 Einheiten = 2 x wöchentlich
24 Einheiten = 1-2 x wöchentlich
12 Einheiten = 1 x wöchentlich
36 Einheiten = 3 x wöchentlich
36 Einheiten = 2-3 x wöchentlich
Falsch:
24 Einheiten = 1 x wöchentlich
36 Einheiten = 2 x wöchentlich
40 Einheiten = 2 x wöchentlich
Unter "Richtig" steht explizit in der Tabelle:
"Eine längere Behandlungszeit (> 12 Wochen) aufgrund von Unterbrechungen oder des spätesten Behandlungbeginns ist möglich."
Zu "Falsch" steht geschrieben:
"Die Behandlung muss hier nach 12 Wochen abgebrochen werden, da die Verordnungsmenge nicht korrekt bemessen ist."
Auf der zweiten Seite wird geschrieben:
"Ab dem 01. Juli 2015 (Verordnungsdatum) werden wir Behandlungstage nach Überschreitung der 12 Wochen-Frist bei nicht korrekt ausgestellten Verordnungen (siehe Beispiel "Falsch") nicht vergüten. Bitte haben Sie Verständnis."
Insofern entschuldige ich mich für mein obiges Posting und die daraus entstandene Verwirrung! Zukünftig werde ich Montags keine Briefe mehr zitieren, die ich nicht viermal gelesen habe... :hushed:
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Tempelritter schrieb:
so ist es richtig dargestellt und keine Änderung der bisherigen Regelungen, danke!
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Papa Alpaka schrieb:
Also alles wie gehabt - Danke =)
Allerdings haben grade diese, zu den Unterbrechungen auch folgende Regel "erfunden".
Es muss die Mehrzahl aller Termine der Frequenzempfehlung (also mehr als 3 bei 6er VO, mehr als 5 bei 10er VO etc.) entsprechen.
Man kann also die 12 Wochen Frist nicht beliebig verlängern.
Ebenso gibt es je nach Kasse bzw. Verband unterschiedliche Auslegungen, wie lange eine Unterbrechung dauern darf und ob diese generell oder nur bei mehr als 14 Tagen (HMK-Vorgabe) begründet werden muss.
Man hat also nur die Wahl sich je nach Kasse und Region bis in alle Einzelheiten schlau zu machen oder sich an die strengste jeweilige Einschränkung zu richten (dann rechnet man viele Verordnungen vorzeitig ab) oder sich bei evtl. (unberechtigten) Kürzungen permanent zu wehren d.h. Zeit, Energie und ggf. Kosten in Kauf zu nehmen. Der therapeutische Anteil unserer Arbeit wird immer mehr von Regeln und diversen Auslegungen blockiert. Wer da nicht langsam die Lust verliert, muss eine wahre Frohnatur sein.....
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Shakespeare schrieb:
So steht es auch explizit in den Schreiben der AOKen.
Allerdings haben grade diese, zu den Unterbrechungen auch folgende Regel "erfunden".
Es muss die Mehrzahl aller Termine der Frequenzempfehlung (also mehr als 3 bei 6er VO, mehr als 5 bei 10er VO etc.) entsprechen.
Man kann also die 12 Wochen Frist nicht beliebig verlängern.
Ebenso gibt es je nach Kasse bzw. Verband unterschiedliche Auslegungen, wie lange eine Unterbrechung dauern darf und ob diese generell oder nur bei mehr als 14 Tagen (HMK-Vorgabe) begründet werden muss.
Man hat also nur die Wahl sich je nach Kasse und Region bis in alle Einzelheiten schlau zu machen oder sich an die strengste jeweilige Einschränkung zu richten (dann rechnet man viele Verordnungen vorzeitig ab) oder sich bei evtl. (unberechtigten) Kürzungen permanent zu wehren d.h. Zeit, Energie und ggf. Kosten in Kauf zu nehmen. Der therapeutische Anteil unserer Arbeit wird immer mehr von Regeln und diversen Auslegungen blockiert. Wer da nicht langsam die Lust verliert, muss eine wahre Frohnatur sein.....
Man hat also nur die Wahl sich je nach Kasse und Region bis in alle Einzelheiten schlau zu machen oder sich an die strengste jeweilige Einschränkung zu richten (dann rechnet man viele Verordnungen vorzeitig ab) oder sich bei evtl. (unberechtigten) Kürzungen permanent zu wehren d.h. Zeit, Energie und ggf. Kosten in Kauf zu nehmen. .....
Oder man erstreitet sich Urteile vor dem Sozialgericht und hält diese den anderen Kassen vor die Nase. :smile:
Ich mache mich schlau was in den HMR und dem Rahmentrag steht. Mich interessieren interne Prüflisten von Kassen genau NULL.
Und deshalb gibt es JEDESMAL ordentlich an die Backen, wenn jemand meint, dass mich auch interne Prüflisten interessieren müssen.
Ach ja... und jedesmal natürlich 40,-- Euro Verzugsschaden. Ich mache da gerne noch ein Geschäft draus... :stuck_out_tongue:
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Wonderwoman schrieb:
Shakespeare schrieb am 5.8.15 10:10:
Man hat also nur die Wahl sich je nach Kasse und Region bis in alle Einzelheiten schlau zu machen oder sich an die strengste jeweilige Einschränkung zu richten (dann rechnet man viele Verordnungen vorzeitig ab) oder sich bei evtl. (unberechtigten) Kürzungen permanent zu wehren d.h. Zeit, Energie und ggf. Kosten in Kauf zu nehmen. .....
Oder man erstreitet sich Urteile vor dem Sozialgericht und hält diese den anderen Kassen vor die Nase. :smile:
Ich mache mich schlau was in den HMR und dem Rahmentrag steht. Mich interessieren interne Prüflisten von Kassen genau NULL.
Und deshalb gibt es JEDESMAL ordentlich an die Backen, wenn jemand meint, dass mich auch interne Prüflisten interessieren müssen.
Ach ja... und jedesmal natürlich 40,-- Euro Verzugsschaden. Ich mache da gerne noch ein Geschäft draus... :stuck_out_tongue:
Haben oft Rezepte z.B. Ausstell.datum: 20.04.2015, spätester Beginn: 01.07.2015 (von uns per Fax abgeändert, da altes Rezet noch läuft)
Da der Patient eben schon mal beim Arzt war und sich ein neues Rezept ausstellen lassen hat.
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Minza schrieb:
In wie weit ist es von Bedeutung für die 12 Wochen Frist, wann das Rezept begonnen wird?
Haben oft Rezepte z.B. Ausstell.datum: 20.04.2015, spätester Beginn: 01.07.2015 (von uns per Fax abgeändert, da altes Rezet noch läuft)
Da der Patient eben schon mal beim Arzt war und sich ein neues Rezept ausstellen lassen hat.
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ruesay schrieb:
Guten Morgen,
ich kann diese Dokument leider nicht hochladen, da ich hier auf der Arbeit keine Möglichkeit dazu habe.
Was ich aber kann, ist mich korrigieren:
Jetty hat vollkommen recht! Ich habe einen Satz (bzw. ein einziges Wort) falsch gelesen... Ich bitte das zu verzeihen.
Ich versuche hier mal, die Tabelle aufzuschreiben:
Richtig:
24 Einheiten = 2 x wöchentlich
24 Einheiten = 1-2 x wöchentlich
12 Einheiten = 1 x wöchentlich
36 Einheiten = 3 x wöchentlich
36 Einheiten = 2-3 x wöchentlich
Falsch:
24 Einheiten = 1 x wöchentlich
36 Einheiten = 2 x wöchentlich
40 Einheiten = 2 x wöchentlich
Unter "Richtig" steht explizit in der Tabelle:
"Eine längere Behandlungszeit (> 12 Wochen) aufgrund von Unterbrechungen oder des spätesten Behandlungbeginns ist möglich."
Zu "Falsch" steht geschrieben:
"Die Behandlung muss hier nach 12 Wochen abgebrochen werden, da die Verordnungsmenge nicht korrekt bemessen ist."
Auf der zweiten Seite wird geschrieben:
"Ab dem 01. Juli 2015 (Verordnungsdatum) werden wir Behandlungstage nach Überschreitung der 12 Wochen-Frist bei nicht korrekt ausgestellten Verordnungen (siehe Beispiel "Falsch") nicht vergüten. Bitte haben Sie Verständnis."
Insofern entschuldige ich mich für mein obiges Posting und die daraus entstandene Verwirrung! Zukünftig werde ich Montags keine Briefe mehr zitieren, die ich nicht viermal gelesen habe... :hushed:
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