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  1. Neue Beiträge Alle Foren Sonstiges Die BU Versicherung verlangt „ausführlichen Bericht“

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Neues Thema
Die BU Versicherung verlangt „ausführlichen Bericht“
Es gibt 12 Beiträge
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massu
26.06.2023 23:30
Hallo
seit Monaten streitet sich mein Patient mit deiner BU Versicherung. Er hat MS und die Versicherung weigert sich ihm die BU zu zahlen. Heute kommt ein Brief mit folgenden „Vorgaben“ der BU Versicherung

Ausführlicher Verlaufs- und Befundbericht der ambulanten Psychotherapie ab spät. Sommer 2022 bis aktuell,
alternativ Kopie der Patientenakte

b) Ausführlicher Verlaufs- und Befundbericht der Physiotherapie ab spät. Sommer 2022 bis aktuell, alternativ Kopie der Patientenakte
Diese sollten Folgendes beinhalten:
Ø Beschreibung des Beschwerdeverlaufes seit Sommer 2022 bis aktuell
Ø Die eingeleiteten Therapiemaßnahmen
Ø Die empfohlene Medikation
Ø Die Entwicklung Ihres Gesundheitszustandes sowie der aktuelle Gesundheitszustand und
Ø Die Prognose.

Ich mag meinen Patient, aber ich mag nicht noch zusätzliche Arbeit, die nicht bezahlt wird.
Meine Frage an Euch: wer zahlt mir diesen Bericht? Soll der Patient sich vom Arzt ein Rezept mit Bericht aufschreiben lassen? Aber der ist dann für den Arzt und nicht für die BU Versicherung, oder?
Kommt die BU Versicherung dafür auf? Stelle ich denen eine Rechnung gegen Vorkasse?

Hat jemand schon diesen Fall gehabt?
Danke für die Hilfe
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Hallo seit Monaten streitet sich mein Patient mit deiner BU Versicherung. Er hat MS und die Versicherung weigert sich ihm die BU zu zahlen. Heute kommt ein Brief mit folgenden „Vorgaben“ der BU Versicherung Ausführlicher Verlaufs- und Befundbericht der ambulanten Psychotherapie ab spät. Sommer 2022 bis aktuell, alternativ Kopie der Patientenakte b) Ausführlicher Verlaufs- und Befundbericht der Physiotherapie ab spät. Sommer 2022 bis aktuell, alternativ Kopie der Patientenakte Diese sollten Folgendes beinhalten: Ø Beschreibung des Beschwerdeverlaufes seit Sommer 2022 bis aktuell Ø Die eingeleiteten Therapiemaßnahmen Ø Die empfohlene Medikation Ø Die Entwicklung Ihres Gesundheitszustandes sowie der aktuelle Gesundheitszustand und Ø Die Prognose. Ich mag meinen Patient, aber ich mag nicht noch zusätzliche Arbeit, die nicht bezahlt wird. Meine Frage an Euch: wer zahlt mir diesen Bericht? Soll der Patient sich vom Arzt ein Rezept mit Bericht aufschreiben lassen? Aber der ist dann für den Arzt und nicht für die BU Versicherung, oder? Kommt die BU Versicherung dafür auf? Stelle ich denen eine Rechnung gegen Vorkasse? Hat jemand schon diesen Fall gehabt? Danke für die Hilfe
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Lars van Ravenzwaaij
27.06.2023 07:27
@massu Grundsätzlich würden auch wir einen solchen Bericht an der Medizinische Gutachter (!) der Versicherung verfassen. Auf keinem Fall an irgendeinem Sachbearbeiter (Datenschutz).

Allerdings erst nachdem uns eine schriftliche Kostenübernahme-Erklärung seitens der Versicherung vorliegt. Ich würde dabei mindestens der aktuellen Bundesbeihilfesatz zuzügl. Porto verlangen (natürlich kannst du auch einen angemessene höheren Preis verlangen😜). Frei nach dem Motto: "Ohne Moos nichts los".

Für Prognose und Medikamente ist der Arzt zuständig, da würde ich mich nicht aus dem Fenster lehnen.
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• hgb
[mention]massu[/mention] Grundsätzlich würden auch wir einen solchen Bericht an der Medizinische Gutachter (!) der Versicherung verfassen. Auf keinem Fall an irgendeinem Sachbearbeiter (Datenschutz). Allerdings erst nachdem uns eine schriftliche Kostenübernahme-Erklärung seitens der Versicherung vorliegt. Ich würde dabei [b]mindestens[/b] der aktuellen Bundesbeihilfesatz zuzügl. Porto verlangen (natürlich kannst du auch einen angemessene höheren Preis verlangen😜). Frei nach dem Motto: "[i]Ohne Moos nichts los[/i]". Für Prognose und Medikamente ist der Arzt zuständig, da würde ich mich nicht aus dem Fenster lehnen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Grundsätzlich würden auch wir einen solchen Bericht an der Medizinische Gutachter (!) der Versicherung verfassen. Auf keinem Fall an irgendeinem Sachbearbeiter (Datenschutz).

Allerdings erst nachdem uns eine schriftliche Kostenübernahme-Erklärung seitens der Versicherung vorliegt. Ich würde dabei mindestens der aktuellen Bundesbeihilfesatz zuzügl. Porto verlangen (natürlich kannst du auch einen angemessene höheren Preis verlangen😜). Frei nach dem Motto: "Ohne Moos nichts los".

Für Prognose und Medikamente ist der Arzt zuständig, da würde ich mich nicht aus dem Fenster lehnen.

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hgb
27.06.2023 10:45
...diese Auskünfte sind primär Arztsache in unserem System, auch die Prognose und Ergebnisbeurteilung. Wenn Du für die V etwas schreibst an Bericht, z. B. wie verhält sich Pat. in der Therapie, Motivation, häusl. Übg., dann pro Seite 80€. Wenn Du also Programme im PC hast, die Du mit dem Pat. übst, kannst Du fix seiten füllen. Da gelten keine Beihilfesätze, die sind an ärztl. Leistungen orientiert, GOÄ von 1998! Das ist also frei zu gestalten. Wenn Du reagierst, empfiehl die neurol. Begutachtung bei einem mit M. Park. vertrauten GA. mfg hgbblush
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...diese Auskünfte sind primär Arztsache in unserem System, auch die Prognose und Ergebnisbeurteilung. Wenn Du für die V etwas schreibst an Bericht, z. B. wie verhält sich Pat. in der Therapie, Motivation, häusl. Übg., dann[b] pro Seite 80€[/b]. Wenn Du also Programme im PC hast, die Du mit dem Pat. übst, kannst Du fix seiten füllen. Da gelten keine Beihilfesätze, die sind an ärztl. Leistungen orientiert, GOÄ von 1998! Das ist also frei zu gestalten. Wenn Du reagierst, empfiehl die neurol. Begutachtung bei einem mit M. Park. vertrauten GA. mfg hgb[emoji]blush[/emoji]
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hgb schrieb:

...diese Auskünfte sind primär Arztsache in unserem System, auch die Prognose und Ergebnisbeurteilung. Wenn Du für die V etwas schreibst an Bericht, z. B. wie verhält sich Pat. in der Therapie, Motivation, häusl. Übg., dann pro Seite 80€. Wenn Du also Programme im PC hast, die Du mit dem Pat. übst, kannst Du fix seiten füllen. Da gelten keine Beihilfesätze, die sind an ärztl. Leistungen orientiert, GOÄ von 1998! Das ist also frei zu gestalten. Wenn Du reagierst, empfiehl die neurol. Begutachtung bei einem mit M. Park. vertrauten GA. mfg hgbblush

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massu
27.06.2023 15:24
Es handelt sich um die Barmenia. Die Psychologin soll auch einen „ausführlichen Bericht schreiben. Ich werde mich an ihre Sätze halten. Der Neurologe soll 700€ für seinen Bericht verlangt haben. Ich habe noch einige Therapieberichte ( die für die Ärzte) kann ich die kopieren und dazulegen?

Wo beantrage ich eine Kostenzusage? Bei dem medizinischen Dienst der Barmenia?
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• Lars van Ravenzwaaij
Es handelt sich um die Barmenia. Die Psychologin soll auch einen „ausführlichen Bericht schreiben. Ich werde mich an ihre Sätze halten. Der Neurologe soll 700€ für seinen Bericht verlangt haben. Ich habe noch einige Therapieberichte ( die für die Ärzte) kann ich die kopieren und dazulegen? Wo beantrage ich eine Kostenzusage? Bei dem medizinischen Dienst der Barmenia?
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massu schrieb:

Es handelt sich um die Barmenia. Die Psychologin soll auch einen „ausführlichen Bericht schreiben. Ich werde mich an ihre Sätze halten. Der Neurologe soll 700€ für seinen Bericht verlangt haben. Ich habe noch einige Therapieberichte ( die für die Ärzte) kann ich die kopieren und dazulegen?

Wo beantrage ich eine Kostenzusage? Bei dem medizinischen Dienst der Barmenia?

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Lars van Ravenzwaaij
27.06.2023 16:18
@massu Hast du eine an dir gerichtete Anfrage? Da steht doch ein Sachbearbeiter drauf?

Keine alte Berichte dazu legen. Das kann der Arzt machen.
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• Papa Alpaka
[mention]massu[/mention] Hast du eine an dir gerichtete Anfrage? Da steht doch ein Sachbearbeiter drauf? Keine alte Berichte dazu legen. Das kann der Arzt machen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Hast du eine an dir gerichtete Anfrage? Da steht doch ein Sachbearbeiter drauf?

Keine alte Berichte dazu legen. Das kann der Arzt machen.

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massu
28.06.2023 00:00
@Lars van Ravenzwaaij nein habe ich nicht. So steht es im Brief an den Patienten. Ich habe nichts bekommen. Sollte ich einen Brief verlangen? 🤔
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• ali
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] nein habe ich nicht. So steht es im Brief an den Patienten. Ich habe nichts bekommen. Sollte ich einen Brief verlangen? 🤔
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij nein habe ich nicht. So steht es im Brief an den Patienten. Ich habe nichts bekommen. Sollte ich einen Brief verlangen? 🤔

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Lars van Ravenzwaaij
28.06.2023 07:17
@massu Ja, ohne einen schriftlichen Auftrag der Versicherung an uns - inkl. Entbindung der Schweigepflicht (!) und mit Kostenzusage - werden wir nicht aktiv. Da muss sich der Patient mit seine Versicherung auseinandersetzen.
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[mention]massu[/mention] Ja, ohne einen schriftlichen Auftrag der Versicherung an uns - inkl. Entbindung der Schweigepflicht (!) und mit Kostenzusage - werden wir nicht aktiv. Da muss sich der Patient mit seine Versicherung auseinandersetzen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Ja, ohne einen schriftlichen Auftrag der Versicherung an uns - inkl. Entbindung der Schweigepflicht (!) und mit Kostenzusage - werden wir nicht aktiv. Da muss sich der Patient mit seine Versicherung auseinandersetzen.

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massu
28.06.2023 17:33
@Lars van Ravenzwaaij ich habe heute mit dem Patient gesprochen, und ihn gebeten, seine Versicherung soll einen Brief der Praxis schicken. Es hat gemeint, die Psychotherapeutin will jetzt auch einen Anschreiben der Versicherung haben.
Er wollte sich mit dem RA zusammentun, um so einen Schreiben der Versicherung auf dem Weg zu bringen.
…ich ruh mich erstmal aus und warte was da passiert…
Vielen Dan für Eure Hilfe😘
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• Lars van Ravenzwaaij
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ich habe heute mit dem Patient gesprochen, und ihn gebeten, seine Versicherung soll einen Brief der Praxis schicken. Es hat gemeint, die Psychotherapeutin will jetzt auch einen Anschreiben der Versicherung haben. Er wollte sich mit dem RA zusammentun, um so einen Schreiben der Versicherung auf dem Weg zu bringen. …ich ruh mich erstmal aus und warte was da passiert… Vielen Dan für Eure Hilfe😘
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ich habe heute mit dem Patient gesprochen, und ihn gebeten, seine Versicherung soll einen Brief der Praxis schicken. Es hat gemeint, die Psychotherapeutin will jetzt auch einen Anschreiben der Versicherung haben.
Er wollte sich mit dem RA zusammentun, um so einen Schreiben der Versicherung auf dem Weg zu bringen.
…ich ruh mich erstmal aus und warte was da passiert…
Vielen Dan für Eure Hilfe😘

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massu schrieb:

Hallo
seit Monaten streitet sich mein Patient mit deiner BU Versicherung. Er hat MS und die Versicherung weigert sich ihm die BU zu zahlen. Heute kommt ein Brief mit folgenden „Vorgaben“ der BU Versicherung

Ausführlicher Verlaufs- und Befundbericht der ambulanten Psychotherapie ab spät. Sommer 2022 bis aktuell,
alternativ Kopie der Patientenakte

b) Ausführlicher Verlaufs- und Befundbericht der Physiotherapie ab spät. Sommer 2022 bis aktuell, alternativ Kopie der Patientenakte
Diese sollten Folgendes beinhalten:
Ø Beschreibung des Beschwerdeverlaufes seit Sommer 2022 bis aktuell
Ø Die eingeleiteten Therapiemaßnahmen
Ø Die empfohlene Medikation
Ø Die Entwicklung Ihres Gesundheitszustandes sowie der aktuelle Gesundheitszustand und
Ø Die Prognose.

Ich mag meinen Patient, aber ich mag nicht noch zusätzliche Arbeit, die nicht bezahlt wird.
Meine Frage an Euch: wer zahlt mir diesen Bericht? Soll der Patient sich vom Arzt ein Rezept mit Bericht aufschreiben lassen? Aber der ist dann für den Arzt und nicht für die BU Versicherung, oder?
Kommt die BU Versicherung dafür auf? Stelle ich denen eine Rechnung gegen Vorkasse?

Hat jemand schon diesen Fall gehabt?
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massu
27.08.2023 10:57
Nach längerer Pause, geht es in die nächste Runde. Ich habe heute einen Brief von meinem Patienten bekommen:

„ich habe deine letzten beiden Kurzberichte von meinem Hausarzt bekommen und dem RA gesendet.
Er hat mich gebeten, einen etwas ausführlicheren Bericht zu machen, der auch – wie es die BU möchte – nicht nur den Istzustand darstellt, sondern auch wie die Prognosen/Perspektiven aus der Sicht der Physio sind.
Das wäre klasse, muss kein mehrseitiges Schriftstück sein nur eben ein paar Sätze zu bisher und wie/ob eine rasche Besserung in Sicht ist.“

Ich habe dem Patienten so geantwortet:

„Wir hatten schonmal darüber gesprochen. Ich brauche einen Auftraggeber und eine Adresse wo ich die Rechnung schicken soll. Nach Geldeingang wird der Bericht gesendet. 

Die offiziellen Auftraggeber sind die Kassen oder die Versicherungen. Soviel ich weiß, bin ich nicht befugt, für Rechtsanwälte medizinische Berichte, die dann Gutachten sind, zu schreiben.“

Ist das so korrekt? Wie schaut die rechtliche Lage, darf ich überhaupt Berichte für den RA schreiben? Die Barmenia hat sich bis jetzt bei mir noch nicht gemeldet .

Ich möchte dem Patienten keine Steine in den Weg stellen , aber Berichte einfach so rauszuhauen (auch wenn sie nur ein paar Zeilen sein sollen) widerstrebt mir gerade.

Danke für die Hilfestellung. Schönen Sonntag 👋
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Nach längerer Pause, geht es in die nächste Runde. Ich habe heute einen Brief von meinem Patienten bekommen: „ich habe deine letzten beiden Kurzberichte von meinem Hausarzt bekommen und dem RA gesendet. Er hat mich gebeten, einen etwas ausführlicheren Bericht zu machen, der auch – wie es die BU möchte – nicht nur den Istzustand darstellt, sondern auch wie die Prognosen/Perspektiven aus der Sicht der Physio sind. Das wäre klasse, muss kein mehrseitiges Schriftstück sein nur eben ein paar Sätze zu bisher und wie/ob eine rasche Besserung in Sicht ist.“ Ich habe dem Patienten so geantwortet: „Wir hatten schonmal darüber gesprochen. Ich brauche einen Auftraggeber und eine Adresse wo ich die Rechnung schicken soll. Nach Geldeingang wird der Bericht gesendet.  Die offiziellen Auftraggeber sind die Kassen oder die Versicherungen. Soviel ich weiß, bin ich nicht befugt, für Rechtsanwälte medizinische Berichte, die dann Gutachten sind, zu schreiben.“ Ist das so korrekt? Wie schaut die rechtliche Lage, darf ich überhaupt Berichte für den RA schreiben? Die Barmenia hat sich bis jetzt bei mir noch nicht gemeldet . Ich möchte dem Patienten keine Steine in den Weg stellen , aber Berichte einfach so rauszuhauen (auch wenn sie nur ein paar Zeilen sein sollen) widerstrebt mir gerade. Danke für die Hilfestellung. Schönen Sonntag 👋
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massu schrieb:

Nach längerer Pause, geht es in die nächste Runde. Ich habe heute einen Brief von meinem Patienten bekommen:

„ich habe deine letzten beiden Kurzberichte von meinem Hausarzt bekommen und dem RA gesendet.
Er hat mich gebeten, einen etwas ausführlicheren Bericht zu machen, der auch – wie es die BU möchte – nicht nur den Istzustand darstellt, sondern auch wie die Prognosen/Perspektiven aus der Sicht der Physio sind.
Das wäre klasse, muss kein mehrseitiges Schriftstück sein nur eben ein paar Sätze zu bisher und wie/ob eine rasche Besserung in Sicht ist.“

Ich habe dem Patienten so geantwortet:

„Wir hatten schonmal darüber gesprochen. Ich brauche einen Auftraggeber und eine Adresse wo ich die Rechnung schicken soll. Nach Geldeingang wird der Bericht gesendet. 

Die offiziellen Auftraggeber sind die Kassen oder die Versicherungen. Soviel ich weiß, bin ich nicht befugt, für Rechtsanwälte medizinische Berichte, die dann Gutachten sind, zu schreiben.“

Ist das so korrekt? Wie schaut die rechtliche Lage, darf ich überhaupt Berichte für den RA schreiben? Die Barmenia hat sich bis jetzt bei mir noch nicht gemeldet .

Ich möchte dem Patienten keine Steine in den Weg stellen , aber Berichte einfach so rauszuhauen (auch wenn sie nur ein paar Zeilen sein sollen) widerstrebt mir gerade.

Danke für die Hilfestellung. Schönen Sonntag 👋

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Lars van Ravenzwaaij
27.08.2023 10:59
@massu Ist Korrekt so. Würde ich auch nicht anders machen.
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[mention]massu[/mention] Ist Korrekt so. Würde ich auch nicht anders machen.
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massu
27.08.2023 11:23
@Lars van Ravenzwaaij danke Lars. Der Weg bleibt der Gleiche: Brief von der Barmenia verlangen mit schriftlichen Auftrag der Versicherung an uns - inkl. Entbindung der Schweigepflicht (!) und mit Kostenzusage.

Es wird ein langer Weg…
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] danke Lars. Der Weg bleibt der Gleiche: Brief von der Barmenia verlangen mit schriftlichen Auftrag der Versicherung an uns - inkl. Entbindung der Schweigepflicht (!) und mit Kostenzusage. Es wird ein langer Weg…
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij danke Lars. Der Weg bleibt der Gleiche: Brief von der Barmenia verlangen mit schriftlichen Auftrag der Versicherung an uns - inkl. Entbindung der Schweigepflicht (!) und mit Kostenzusage.

Es wird ein langer Weg…

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Lars van Ravenzwaaij
27.08.2023 13:35
@massu Apropos, du dürftest durchaus eine "gutachterliche" Stellungnahme schreiben, aber eben nur aus der Sichtweise und den fachspezifischen Kenntnisse eines Physiotherapeuten. Habe ich bislang in 2 Sozialgerichtsverfahren (auf besondere Anfrage des Gerichts) gemacht.

Bei medizinische Prognosen würde ich äußerst zurückhaltend sein bzw. es gar nicht machen. Das sollten wir besser die studierten Schulmediziner überlassen. smirk

Wenn du dann aber so eine Stellungnahme schreibst, dann soll die auch, wie bei Gutachten üblich, entsprechend honoriert werden. sweat_smile
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[mention]massu[/mention] Apropos, du dürftest durchaus eine "gutachterliche" Stellungnahme schreiben, aber eben nur aus der Sichtweise und den fachspezifischen Kenntnisse eines Physiotherapeuten. Habe ich bislang in 2 Sozialgerichtsverfahren (auf besondere Anfrage des Gerichts) gemacht. Bei medizinische Prognosen würde ich äußerst zurückhaltend sein bzw. es gar nicht machen. Das sollten wir besser die studierten Schulmediziner überlassen. [emoji]smirk[/emoji] Wenn du dann aber so eine Stellungnahme schreibst, dann soll die auch, wie bei Gutachten üblich, entsprechend honoriert werden. [emoji]sweat_smile[/emoji]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Apropos, du dürftest durchaus eine "gutachterliche" Stellungnahme schreiben, aber eben nur aus der Sichtweise und den fachspezifischen Kenntnisse eines Physiotherapeuten. Habe ich bislang in 2 Sozialgerichtsverfahren (auf besondere Anfrage des Gerichts) gemacht.

Bei medizinische Prognosen würde ich äußerst zurückhaltend sein bzw. es gar nicht machen. Das sollten wir besser die studierten Schulmediziner überlassen. smirk

Wenn du dann aber so eine Stellungnahme schreibst, dann soll die auch, wie bei Gutachten üblich, entsprechend honoriert werden. sweat_smile

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Ist Korrekt so. Würde ich auch nicht anders machen.



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