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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Vertrag für eine Praxisgemeinschaft

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Neues Thema
Vertrag für eine Praxisgemeinschaft
Es gibt 10 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
05.05.2014 22:23
Hallo,

ich habe mich entschlossen mit einer älteren Kollegin eine Praxisgemeinschaft zu gründen.

Nun sind wir dabei einen Vertrag auszuarbeiten.

Was könnt ihr mir für Tipps geben, was auf keinen Fall fehlen darf?

Zu den Fakten. Ihr gehört das Haus, in der die Praxis sich befindet
Sie möchte in ca. vier Jahren aufhören.
Die Angestellten PI laufen bei ihr weiter - ich zahle Anteilig die Sekräterin und Putzfrau.

Was könnt ihr zu dem Thema Ablöse sagen, was jetzt schon im Vertrag fixiert werden sollte?

Über hilfreiche und professionelle Tipps wäre ich euch sehr dankbar.

Mfg
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Hallo, ich habe mich entschlossen mit einer älteren Kollegin eine Praxisgemeinschaft zu gründen. Nun sind wir dabei einen Vertrag auszuarbeiten. Was könnt ihr mir für Tipps geben, was auf keinen Fall fehlen darf? Zu den Fakten. Ihr gehört das Haus, in der die Praxis sich befindet Sie möchte in ca. vier Jahren aufhören. Die Angestellten PI laufen bei ihr weiter - ich zahle Anteilig die Sekräterin und Putzfrau. Was könnt ihr zu dem Thema Ablöse sagen, was jetzt schon im Vertrag fixiert werden sollte? Über hilfreiche und professionelle Tipps wäre ich euch sehr dankbar. Mfg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

ich habe mich entschlossen mit einer älteren Kollegin eine Praxisgemeinschaft zu gründen.

Nun sind wir dabei einen Vertrag auszuarbeiten.

Was könnt ihr mir für Tipps geben, was auf keinen Fall fehlen darf?

Zu den Fakten. Ihr gehört das Haus, in der die Praxis sich befindet
Sie möchte in ca. vier Jahren aufhören.
Die Angestellten PI laufen bei ihr weiter - ich zahle Anteilig die Sekräterin und Putzfrau.

Was könnt ihr zu dem Thema Ablöse sagen, was jetzt schon im Vertrag fixiert werden sollte?

Über hilfreiche und professionelle Tipps wäre ich euch sehr dankbar.

Mfg

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Bach1a
07.05.2014 08:00
Es fällt und steht mit Vertrauen und Respekt!
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Bach1a schrieb:

Es fällt und steht mit Vertrauen und Respekt!

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Jens Uhlhorn
07.05.2014 08:43
Da ihr die Räume gehören, ist es für sie besonders wichtig, eine "gute" Nachfolgeregelung zu erreichen, da die Mietzahlungen später von Deiner unternehmerischen Leistung abhängen. Es besteht also freundschaftlicher Einigungsdruck auf beiden Seiten.
Es ist daher wichtig, sich vorher auf eine Verfahren zur Wertermittlung oder einen festen Preis zu verständigen, da 4 Jahre in unserer Branche leider eine sehr lange Zeit sind und die Rahmenbedingungen sich permanent ändern.

Außerdem solltest Du ein Exit-Szenario festschreiben, wie Du aus der Praxis aussteigen kannst, wenn es in den 4 Jahren nicht mehr passt. Menschen ändern sich, Umstände auch...

Es liegt in Deinem Interesse, nach der Übergaben die volle Kontrolle erlangt zu haben. Das solltest Du -auch wenn es juristisch nicht greifbar ist- in den Vertrag mit aufnehmen. Alle Mitarbeiter sind bei ihr angestellt und ihr gehört zusätzlich die Immobilie. Es wäre doof, wenn sie morgens zur Tür reinschneit und sich über die Unordnung an der Anmeldung beschwert und dann ein paar Takte dazu sagt...

Besonders wichtig ist die Klausel, mit der die Altlasten bzw. -risiken geregelt werden. Dafür ist sie verantwortlich und dazu sollte eine harte Klausel im Vertrag stehen. "....unterwirft sich mit ihrem gesamten Vermögen der sofortigen Vollstreckung....". Damit musst Du Dich im Falle eines Falles nicht durch sämtliche Instanzen klagen.



[bearbeitet am 07.05.14 08:44]
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• Zegula Stephanie
Da ihr die Räume gehören, ist es für sie besonders wichtig, eine "gute" Nachfolgeregelung zu erreichen, da die Mietzahlungen später von Deiner unternehmerischen Leistung abhängen. Es besteht also freundschaftlicher Einigungsdruck auf beiden Seiten. Es ist daher wichtig, sich vorher auf eine Verfahren zur Wertermittlung oder einen festen Preis zu verständigen, da 4 Jahre in unserer Branche leider eine sehr lange Zeit sind und die Rahmenbedingungen sich permanent ändern. Außerdem solltest Du ein Exit-Szenario festschreiben, wie Du aus der Praxis aussteigen kannst, wenn es in den 4 Jahren nicht mehr passt. Menschen ändern sich, Umstände auch... Es liegt in Deinem Interesse, nach der Übergaben die volle Kontrolle erlangt zu haben. Das solltest Du -auch wenn es juristisch nicht greifbar ist- in den Vertrag mit aufnehmen. Alle Mitarbeiter sind bei ihr angestellt und ihr gehört zusätzlich die Immobilie. Es wäre doof, wenn sie morgens zur Tür reinschneit und sich über die Unordnung an der Anmeldung beschwert und dann ein paar Takte dazu sagt... Besonders wichtig ist die Klausel, mit der die Altlasten bzw. -risiken geregelt werden. Dafür ist sie verantwortlich und dazu sollte eine harte Klausel im Vertrag stehen. "....unterwirft sich mit ihrem gesamten Vermögen der sofortigen Vollstreckung....". Damit musst Du Dich im Falle eines Falles nicht durch sämtliche Instanzen klagen. [bearbeitet am 07.05.14 08:44]
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Anonymer Teilnehmer
07.05.2014 21:25
Was wären z.B. Altlasten/-risiken?
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Was wären z.B. Altlasten/-risiken?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Was wären z.B. Altlasten/-risiken?

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Jens Uhlhorn
07.05.2014 21:33
Z.B. Freie Mitarbeiter, nicht abgeführte Sozialbeiträge, Zahlungsrückstände aller Art....
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• Zegula Stephanie
Z.B. Freie Mitarbeiter, nicht abgeführte Sozialbeiträge, Zahlungsrückstände aller Art....
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Jens Uhlhorn schrieb:

Z.B. Freie Mitarbeiter, nicht abgeführte Sozialbeiträge, Zahlungsrückstände aller Art....

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Anonymer Teilnehmer
07.05.2014 22:06
Vielen Dank, das war ein sehr wichtiger Hinweis. :clap:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank, das war ein sehr wichtiger Hinweis. :clap:

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Jens Uhlhorn schrieb:

Da ihr die Räume gehören, ist es für sie besonders wichtig, eine "gute" Nachfolgeregelung zu erreichen, da die Mietzahlungen später von Deiner unternehmerischen Leistung abhängen. Es besteht also freundschaftlicher Einigungsdruck auf beiden Seiten.
Es ist daher wichtig, sich vorher auf eine Verfahren zur Wertermittlung oder einen festen Preis zu verständigen, da 4 Jahre in unserer Branche leider eine sehr lange Zeit sind und die Rahmenbedingungen sich permanent ändern.

Außerdem solltest Du ein Exit-Szenario festschreiben, wie Du aus der Praxis aussteigen kannst, wenn es in den 4 Jahren nicht mehr passt. Menschen ändern sich, Umstände auch...

Es liegt in Deinem Interesse, nach der Übergaben die volle Kontrolle erlangt zu haben. Das solltest Du -auch wenn es juristisch nicht greifbar ist- in den Vertrag mit aufnehmen. Alle Mitarbeiter sind bei ihr angestellt und ihr gehört zusätzlich die Immobilie. Es wäre doof, wenn sie morgens zur Tür reinschneit und sich über die Unordnung an der Anmeldung beschwert und dann ein paar Takte dazu sagt...

Besonders wichtig ist die Klausel, mit der die Altlasten bzw. -risiken geregelt werden. Dafür ist sie verantwortlich und dazu sollte eine harte Klausel im Vertrag stehen. "....unterwirft sich mit ihrem gesamten Vermögen der sofortigen Vollstreckung....". Damit musst Du Dich im Falle eines Falles nicht durch sämtliche Instanzen klagen.



[bearbeitet am 07.05.14 08:44]

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hgb
07.05.2014 09:13
..alles, worüber Einigkeit jetzt besteht, soll auch schriftlich fixiert sein.
Die Ausstiegsklausel muss ab Vertragsschluss greifen, nicht erst zur Übergabe. Eine Regelung zur Beilegung von Streit aus dem Vertrag mit einem neutralen Dritten. Gerichte sind langsam und teuer!

mfg hgb :blush:

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..alles, worüber Einigkeit jetzt besteht, soll auch schriftlich fixiert sein. Die Ausstiegsklausel muss ab Vertragsschluss greifen, nicht erst zur Übergabe. Eine Regelung zur Beilegung von Streit aus dem Vertrag mit einem neutralen Dritten. Gerichte sind langsam und teuer! mfg hgb :blush:
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Eberhard
08.05.2014 11:22

Ich würde einen Rechtsanwalt mit dieser Sache konsultieren. Aus eigener, bitterer Erfahrung weiß ich, dass der Teufel im Detail steckt.

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Ich würde einen Rechtsanwalt mit dieser Sache konsultieren. Aus eigener, bitterer Erfahrung weiß ich, dass der Teufel im Detail steckt.
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Eberhard schrieb:


Ich würde einen Rechtsanwalt mit dieser Sache konsultieren. Aus eigener, bitterer Erfahrung weiß ich, dass der Teufel im Detail steckt.

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hgb
08.05.2014 12:24
..das ist ohnehin nötig, ich hatte den Eindruck, dass jetzt erst die Stoffsammlung dran ist. :blush:)

mfg hgb :wink:

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..das ist ohnehin nötig, ich hatte den Eindruck, dass jetzt erst die Stoffsammlung dran ist. :blush:) mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:

..das ist ohnehin nötig, ich hatte den Eindruck, dass jetzt erst die Stoffsammlung dran ist. :blush:)

mfg hgb :wink:

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Löwe1967
11.05.2014 18:29
Eberhard schrieb:

>
> Ich würde einen Rechtsanwalt mit dieser Sache konsultieren. Aus
> eigener, bitterer Erfahrung weiß ich, dass der Teufel im Detail
> steckt.
>

Yepp, stimm ich vollkommen zu!! Auch aus ebenso bitterer Erfahrung. Das Geld ist absolut an der richtigen Adresse investiert.


Lg Löwe1967 :smile:
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Eberhard schrieb: > > Ich würde einen Rechtsanwalt mit dieser Sache konsultieren. Aus > eigener, bitterer Erfahrung weiß ich, dass der Teufel im Detail > steckt. > Yepp, stimm ich vollkommen zu!! Auch aus ebenso bitterer Erfahrung. Das Geld ist absolut an der richtigen Adresse investiert. Lg Löwe1967 :smile:
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Löwe1967 schrieb:

Eberhard schrieb:

>
> Ich würde einen Rechtsanwalt mit dieser Sache konsultieren. Aus
> eigener, bitterer Erfahrung weiß ich, dass der Teufel im Detail
> steckt.
>

Yepp, stimm ich vollkommen zu!! Auch aus ebenso bitterer Erfahrung. Das Geld ist absolut an der richtigen Adresse investiert.


Lg Löwe1967 :smile:

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hgb schrieb:

..alles, worüber Einigkeit jetzt besteht, soll auch schriftlich fixiert sein.
Die Ausstiegsklausel muss ab Vertragsschluss greifen, nicht erst zur Übergabe. Eine Regelung zur Beilegung von Streit aus dem Vertrag mit einem neutralen Dritten. Gerichte sind langsam und teuer!

mfg hgb :blush:



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