physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Kreis Mettmann / Düsseldorf

Wir suchen zur Vergrößerung
unseres Teams und für die
Betreuung unserer erwachsenen und
jugendlichen Patienten im
orthopädisch-neurologischen
Bereich eine/n neue/n Kollegen/in,
die Lust haben sich selbst mit
ihren Ideen einzubringen und
Verantwortung zu übernehmen.

Wir sind eine große Praxis in
Alt-Erkrath am Rande von
Düsseldorf und bieten für die
Patienten folgende Leistungen an:
Manuelle Therapie, Bobath für
Kinder und Erwachsene, PNF, Vojta,
Mukoviszidose-Behandlung,
Skoliosethe...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Urlaub nach Wiedereingliederung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Urlaub nach Wiedereingliederung
Es gibt 6 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
30.08.2023 10:11
Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand helfen, da ich im Internet nur teils fündig werde.
Ich habe eine MA nach langer Krankheit jetzt in der Wiedereingliederung ist. Sie hat ein Resturlaub von 12 Tagen. Dieser wird übertragen, dass weiß ich. Dieser Urlaub resultiert aus einer 4 Tage Woche. Nun möchte MA aber nach der Wiedereingliederung nur noch eine 3 Tage Woche (Ab September). Nun weiß ich nicht wie ich den Urlaub rechnen soll für dieses Jahr. Wie gesagt, die 12 Tage bleiben ja bestehen. Wir nun bis August mit einer 4 Tage Woche weiter gerechnet der Urlaub und dann ab September anteilig der Urlaub bei 3 Tage Woche?
In dem Fall 25 Tage bei 4 Tage Woche bisher und neu 14 Tage bei 3 Tage Woche.

Rest 12 2022 + 10 Tage 2023 (4 Tage/ Woche) +7 Tage (3 Tage/ Woche ab September) = 29 für dieses Jahr?

Steuerbüro kann ich nicht fragen, habe ich nicht. So kompliziert hatte ich es auch noch nie...

VG
1

Gefällt mir

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen, da ich im Internet nur teils fündig werde. Ich habe eine MA nach langer Krankheit jetzt in der Wiedereingliederung ist. Sie hat ein Resturlaub von 12 Tagen. Dieser wird übertragen, dass weiß ich. Dieser Urlaub resultiert aus einer 4 Tage Woche. Nun möchte MA aber nach der Wiedereingliederung nur noch eine 3 Tage Woche (Ab September). Nun weiß ich nicht wie ich den Urlaub rechnen soll für dieses Jahr. Wie gesagt, die 12 Tage bleiben ja bestehen. Wir nun bis August mit einer 4 Tage Woche weiter gerechnet der Urlaub und dann ab September anteilig der Urlaub bei 3 Tage Woche? In dem Fall 25 Tage bei 4 Tage Woche bisher und neu 14 Tage bei 3 Tage Woche. Rest 12 2022 + 10 Tage 2023 (4 Tage/ Woche) +7 Tage (3 Tage/ Woche ab September) = 29 für dieses Jahr? Steuerbüro kann ich nicht fragen, habe ich nicht. So kompliziert hatte ich es auch noch nie... VG
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand helfen, da ich im Internet nur teils fündig werde.
Ich habe eine MA nach langer Krankheit jetzt in der Wiedereingliederung ist. Sie hat ein Resturlaub von 12 Tagen. Dieser wird übertragen, dass weiß ich. Dieser Urlaub resultiert aus einer 4 Tage Woche. Nun möchte MA aber nach der Wiedereingliederung nur noch eine 3 Tage Woche (Ab September). Nun weiß ich nicht wie ich den Urlaub rechnen soll für dieses Jahr. Wie gesagt, die 12 Tage bleiben ja bestehen. Wir nun bis August mit einer 4 Tage Woche weiter gerechnet der Urlaub und dann ab September anteilig der Urlaub bei 3 Tage Woche?
In dem Fall 25 Tage bei 4 Tage Woche bisher und neu 14 Tage bei 3 Tage Woche.

Rest 12 2022 + 10 Tage 2023 (4 Tage/ Woche) +7 Tage (3 Tage/ Woche ab September) = 29 für dieses Jahr?

Steuerbüro kann ich nicht fragen, habe ich nicht. So kompliziert hatte ich es auch noch nie...

VG

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Olaf Seifert
30.08.2023 12:17
Es gibt einen Beschluß des EUGH ((EuGH, Beschluss vom 13.06.2013 - C-415/12).), der besagt, dass ein Arbeitnehmer das Recht auf seinen gesamten Urlaub, auch bei Reduzierung der Arbeitstage, hat. Zur Sicherheit würde ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, kostet ein paar Euros, aber bringt Rechtssicherheit.
1

Gefällt mir

• Michael Woelky
Es gibt einen Beschluß des EUGH ((EuGH, Beschluss vom 13.06.2013 - C-415/12).), der besagt, dass ein Arbeitnehmer das Recht auf seinen gesamten Urlaub, auch bei Reduzierung der Arbeitstage, hat. Zur Sicherheit würde ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, kostet ein paar Euros, aber bringt Rechtssicherheit.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Olaf Seifert schrieb:

Es gibt einen Beschluß des EUGH ((EuGH, Beschluss vom 13.06.2013 - C-415/12).), der besagt, dass ein Arbeitnehmer das Recht auf seinen gesamten Urlaub, auch bei Reduzierung der Arbeitstage, hat. Zur Sicherheit würde ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, kostet ein paar Euros, aber bringt Rechtssicherheit.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
30.08.2023 18:08
Rechne doch im Wochen und nicht in Tage. 12 Tage bei 4 Tage Woche sind 3 Wochen.

Also stehen dem MA noch 3 Wochen zu. Egal ob er 3 oder 4 Tage Woche hat.
1

Gefällt mir

Rechne doch im Wochen und nicht in Tage. 12 Tage bei 4 Tage Woche sind 3 Wochen. Also stehen dem MA noch 3 Wochen zu. Egal ob er 3 oder 4 Tage Woche hat.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
GüSta
01.09.2023 11:24
So wie massu könnte man meines Erachtens nur rechnen, vorgehen wenn die wöchentliche Arbeitsstundenzahl und damit auch die Vergütung - egal, ob nun 3- oder 4-Tagewoche - gleich geblieben sind.
1

Gefällt mir

So wie massu könnte man meines Erachtens nur rechnen, vorgehen wenn die wöchentliche Arbeitsstundenzahl und damit auch die Vergütung - egal, ob nun 3- oder 4-Tagewoche - gleich geblieben sind.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



GüSta schrieb:

So wie massu könnte man meines Erachtens nur rechnen, vorgehen wenn die wöchentliche Arbeitsstundenzahl und damit auch die Vergütung - egal, ob nun 3- oder 4-Tagewoche - gleich geblieben sind.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JürgenK
01.09.2023 13:03
@GüSta ...Arbeitstage und Stundenzahlen sind wie Birne und Apfel
MfG
JürgenK ;)
1

Gefällt mir

• Leni C.
[mention]GüSta[/mention] ...Arbeitstage und Stundenzahlen sind wie Birne und Apfel MfG JürgenK ;)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



JürgenK schrieb:

@GüSta ...Arbeitstage und Stundenzahlen sind wie Birne und Apfel
MfG
JürgenK ;)

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

massu schrieb:

Rechne doch im Wochen und nicht in Tage. 12 Tage bei 4 Tage Woche sind 3 Wochen.

Also stehen dem MA noch 3 Wochen zu. Egal ob er 3 oder 4 Tage Woche hat.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
silvia43
09.09.2023 07:25
ME sind die restlichen 12 Tage aus dem alten Vertrag mit 4 Tage Woche ,die du auch gewähren musst , dann berechnen wieviel Tage sie bei einer 3 Tage Woche bekommt . Erst dann würde ich auf 3 Tage Woche umstellen. Oder Du schickst Sie /Ihn sofort in den Resturlaub ,damit das sauber abgeschlossen ist und stellst dann um. Rechne nach dem Bundesurlaubsgesetz
1

Gefällt mir

ME sind die restlichen 12 Tage aus dem alten Vertrag mit 4 Tage Woche ,die du auch gewähren musst , dann berechnen wieviel Tage sie bei einer 3 Tage Woche bekommt . Erst dann würde ich auf 3 Tage Woche umstellen. Oder Du schickst Sie /Ihn sofort in den Resturlaub ,damit das sauber abgeschlossen ist und stellst dann um. Rechne nach dem Bundesurlaubsgesetz
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

silvia43 schrieb:

ME sind die restlichen 12 Tage aus dem alten Vertrag mit 4 Tage Woche ,die du auch gewähren musst , dann berechnen wieviel Tage sie bei einer 3 Tage Woche bekommt . Erst dann würde ich auf 3 Tage Woche umstellen. Oder Du schickst Sie /Ihn sofort in den Resturlaub ,damit das sauber abgeschlossen ist und stellst dann um. Rechne nach dem Bundesurlaubsgesetz



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Urlaub nach Wiedereingliederung

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns