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Umsatzsteuer
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Anonymer Teilnehmer
17.11.2015 18:52
Hallo!

Hab eine Frage. Mein Steuerberater sagte mir heute das ich ab 2016 Mehrwertsteuerpflichtig bin weil ich zu viel verdiene. Kann das sein?! Irgendwie kann ich das nicht so ganz nachvollziehen. Ich verkaufe ja in meiner Praxis nichts?!

Danke schonmal für eure Antworten!

LG
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Hallo! Hab eine Frage. Mein Steuerberater sagte mir heute das ich ab 2016 Mehrwertsteuerpflichtig bin weil ich zu viel verdiene. Kann das sein?! Irgendwie kann ich das nicht so ganz nachvollziehen. Ich verkaufe ja in meiner Praxis nichts?! Danke schonmal für eure Antworten! LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo!

Hab eine Frage. Mein Steuerberater sagte mir heute das ich ab 2016 Mehrwertsteuerpflichtig bin weil ich zu viel verdiene. Kann das sein?! Irgendwie kann ich das nicht so ganz nachvollziehen. Ich verkaufe ja in meiner Praxis nichts?!

Danke schonmal für eure Antworten!

LG

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Wonderwoman
17.11.2015 19:01
Tipp: Steuerberater feuern
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• dhammann1
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Tipp: Steuerberater feuern
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Wonderwoman schrieb:

Tipp: Steuerberater feuern

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Master of D...
17.11.2015 19:22
Welche Rechtsform?
Gibt es einen Gesellschafter der nicht PT ist?

Oder wenn die freiberufliche Tätigkeit nicht mehr gegeben ist.

Wenn da alles ok ist, würde es mich wundern dass dies rein Umsatzabhängig sein sollte
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Welche Rechtsform? Gibt es einen Gesellschafter der nicht PT ist? Oder wenn die freiberufliche Tätigkeit nicht mehr gegeben ist. Wenn da alles ok ist, würde es mich wundern dass dies rein Umsatzabhängig sein sollte
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Anonymer Teilnehmer
17.11.2015 21:07
Danke für die Antwort.

Ich hab eine Einzelpraxis und bin PT, sprich Kleinunternehmer mit einer Angestellten. Ich kann nicht nachvollziehen wieso mein Umsatz mich zur Umsatzsteuerabgabe verpflichtet. Habe ja kein Gewerbe bei dem die Grenze gesetzt ist, oder spielt das jetzt such bei PT's eine Rolle?!

Danke!
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Danke für die Antwort. Ich hab eine Einzelpraxis und bin PT, sprich Kleinunternehmer mit einer Angestellten. Ich kann nicht nachvollziehen wieso mein Umsatz mich zur Umsatzsteuerabgabe verpflichtet. Habe ja kein Gewerbe bei dem die Grenze gesetzt ist, oder spielt das jetzt such bei PT's eine Rolle?! Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke für die Antwort.

Ich hab eine Einzelpraxis und bin PT, sprich Kleinunternehmer mit einer Angestellten. Ich kann nicht nachvollziehen wieso mein Umsatz mich zur Umsatzsteuerabgabe verpflichtet. Habe ja kein Gewerbe bei dem die Grenze gesetzt ist, oder spielt das jetzt such bei PT's eine Rolle?!

Danke!

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weiß56
17.11.2015 21:21
Hallo Manuela
die Grenze liegt bei 17500€ pro Jahr für Wellnessleistungen,Fußpflege usw
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Hallo Manuela die Grenze liegt bei 17500€ pro Jahr für Wellnessleistungen,Fußpflege usw
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weiß56 schrieb:

Hallo Manuela
die Grenze liegt bei 17500€ pro Jahr für Wellnessleistungen,Fußpflege usw

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Susulo
17.11.2015 21:32
Du bist doch nicht automatisch Kleinunternehmer, wenn du eine Praxis hast??
Also: Abgabe von Therapien auf Kosten der GKV sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Egal wieviel du umsetzt. Ebenso Therapien für deine PP, soweit vom Arzt verordnet. Anders sieht es eventuell bei reinen Wellnessbehandlungen aus, die auf Selbstzahlerbasis beruhen. Solltest du hier mehr als 17000 umsetzen, kann es sein, dass du umsatzsteuerpflichtig wirst. Das müssten die PT-KollegInnen hier aber besser wissen als ich, da es im Bereich der Logopädie so gut wie keine Wellness gibt - zumindest keine, die meine Umsätze in schwindelerregende Höhen treiben könnte....sowas sollte ein Steuerberater aber eigentlich wissen...
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Du bist doch nicht automatisch Kleinunternehmer, wenn du eine Praxis hast?? Also: Abgabe von Therapien auf Kosten der GKV sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Egal wieviel du umsetzt. Ebenso Therapien für deine PP, soweit vom Arzt verordnet. Anders sieht es eventuell bei reinen Wellnessbehandlungen aus, die auf Selbstzahlerbasis beruhen. Solltest du hier mehr als 17000 umsetzen, kann es sein, dass du umsatzsteuerpflichtig wirst. Das müssten die PT-KollegInnen hier aber besser wissen als ich, da es im Bereich der Logopädie so gut wie keine Wellness gibt - zumindest keine, die meine Umsätze in schwindelerregende Höhen treiben könnte....sowas sollte ein Steuerberater aber eigentlich wissen...
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Susulo schrieb:

Du bist doch nicht automatisch Kleinunternehmer, wenn du eine Praxis hast??
Also: Abgabe von Therapien auf Kosten der GKV sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Egal wieviel du umsetzt. Ebenso Therapien für deine PP, soweit vom Arzt verordnet. Anders sieht es eventuell bei reinen Wellnessbehandlungen aus, die auf Selbstzahlerbasis beruhen. Solltest du hier mehr als 17000 umsetzen, kann es sein, dass du umsatzsteuerpflichtig wirst. Das müssten die PT-KollegInnen hier aber besser wissen als ich, da es im Bereich der Logopädie so gut wie keine Wellness gibt - zumindest keine, die meine Umsätze in schwindelerregende Höhen treiben könnte....sowas sollte ein Steuerberater aber eigentlich wissen...

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Master of D... schrieb:

Welche Rechtsform?
Gibt es einen Gesellschafter der nicht PT ist?

Oder wenn die freiberufliche Tätigkeit nicht mehr gegeben ist.

Wenn da alles ok ist, würde es mich wundern dass dies rein Umsatzabhängig sein sollte

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Olaf Seifert
17.11.2015 20:02
Das kann schon sein, wenn Sie mehr als 17.5 Tsd Euro Umsatz p.a. in umsatzsteuerpflichtigen Leistungen machen (Kurse Training etc...). Aber es sollte auch kein Problem, da Sie bei Ihrer Preiskalkulation bestimmt die UmStr vorher mit ein kalkuliert haben...
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Das kann schon sein, wenn Sie mehr als 17.5 Tsd Euro Umsatz p.a. in umsatzsteuerpflichtigen Leistungen machen (Kurse Training etc...). Aber es sollte auch kein Problem, da Sie bei Ihrer Preiskalkulation bestimmt die UmStr vorher mit ein kalkuliert haben...
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Olaf Seifert schrieb:

Das kann schon sein, wenn Sie mehr als 17.5 Tsd Euro Umsatz p.a. in umsatzsteuerpflichtigen Leistungen machen (Kurse Training etc...). Aber es sollte auch kein Problem, da Sie bei Ihrer Preiskalkulation bestimmt die UmStr vorher mit ein kalkuliert haben...

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Papa Alpaka
17.11.2015 22:49
Sprich mit dem Steuerberater mal über §14a UStG. Wenn er dir das nicht ganz schnell erklären kann: Hör auf Wonderwoman.

Besser: Hör auf Wonderwoman und wenn er fragt "Wieso?" antwortest du "§14a UStG zu kennen wäre dein Job gewesen. Nix Wissen, nix Job."
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• ali
• dhammann1
• morpheus-06
Sprich mit dem Steuerberater mal über §14a UStG. Wenn er dir das nicht ganz schnell erklären kann: Hör auf Wonderwoman. Besser: Hör auf Wonderwoman und wenn er fragt "Wieso?" antwortest du "§14a UStG zu kennen wäre dein Job gewesen. Nix Wissen, nix Job."
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TheStonie
18.11.2015 08:15
Lass dir mal die Auswertung über die Umsätze geben.
Da muss es eine position Umsätze steuerbefreit geben (da fällt alles rein, was mit Rezepten zu tun hat)
un es gibt eine position Umsätze kleinunternehmer. (Da fällt alles rein, was nicht mit Rezepten ist)
Wenn der zweite Anteil über 17.500 Euro liegt, hast du pech.
Wenn der 1. Anteil bei 0 ist, ist der StB ein Idiot!, dann Wonderwoman folgen.

Wenn natürlich auf ALLEN deinen Rechnungen steht, steuerfrei nach §19 UstG (Kleinunternehmer) auch bei Rezepten, dann wurdest du entweder falsch beraten, oder der Fehler liegt bei dir.
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• Susulo
• Tempelritter
Lass dir mal die Auswertung über die Umsätze geben. Da muss es eine position Umsätze steuerbefreit geben (da fällt alles rein, was mit Rezepten zu tun hat) un es gibt eine position Umsätze kleinunternehmer. (Da fällt alles rein, was nicht mit Rezepten ist) Wenn der zweite Anteil über 17.500 Euro liegt, hast du pech. Wenn der 1. Anteil bei 0 ist, ist der StB ein Idiot!, dann Wonderwoman folgen. Wenn natürlich auf ALLEN deinen Rechnungen steht, steuerfrei nach §19 UstG (Kleinunternehmer) auch bei Rezepten, dann wurdest du entweder falsch beraten, oder der Fehler liegt bei dir.
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TheStonie schrieb:

Lass dir mal die Auswertung über die Umsätze geben.
Da muss es eine position Umsätze steuerbefreit geben (da fällt alles rein, was mit Rezepten zu tun hat)
un es gibt eine position Umsätze kleinunternehmer. (Da fällt alles rein, was nicht mit Rezepten ist)
Wenn der zweite Anteil über 17.500 Euro liegt, hast du pech.
Wenn der 1. Anteil bei 0 ist, ist der StB ein Idiot!, dann Wonderwoman folgen.

Wenn natürlich auf ALLEN deinen Rechnungen steht, steuerfrei nach §19 UstG (Kleinunternehmer) auch bei Rezepten, dann wurdest du entweder falsch beraten, oder der Fehler liegt bei dir.

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Tempelritter
18.11.2015 08:28
gemäß §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei o. ä. sollte auf die PT Rechnung.
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gemäß §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei o. ä. sollte auf die PT Rechnung.
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Tempelritter schrieb:

gemäß §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei o. ä. sollte auf die PT Rechnung.

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Anonymer Teilnehmer
18.11.2015 08:32
Danke für eure Antworten :)

Ich war gestern erstmal geschockt als ich das gehört hab, war ja auch nicht drauf vorbereitet, so viel im Jahr an "Welnessbehandlungen" hab ich gar nicht.

Ich hab mich auch gefragt wieso "klein Unternehmer"?! Bin ja auch davon ausgegangen das mein Steuerberater, der mich von Nov'14 bis jetzt 4500€ gekostet hat, das weiß...

Na dann werde ich die mal kontaktieren und schauen was da los ist... Werde berichten!

Danke euch nochmal!

GLG
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Danke für eure Antworten :) Ich war gestern erstmal geschockt als ich das gehört hab, war ja auch nicht drauf vorbereitet, so viel im Jahr an "Welnessbehandlungen" hab ich gar nicht. Ich hab mich auch gefragt wieso "klein Unternehmer"?! Bin ja auch davon ausgegangen das mein Steuerberater, der mich von Nov'14 bis jetzt 4500€ gekostet hat, das weiß... Na dann werde ich die mal kontaktieren und schauen was da los ist... Werde berichten! Danke euch nochmal! GLG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke für eure Antworten :)

Ich war gestern erstmal geschockt als ich das gehört hab, war ja auch nicht drauf vorbereitet, so viel im Jahr an "Welnessbehandlungen" hab ich gar nicht.

Ich hab mich auch gefragt wieso "klein Unternehmer"?! Bin ja auch davon ausgegangen das mein Steuerberater, der mich von Nov'14 bis jetzt 4500€ gekostet hat, das weiß...

Na dann werde ich die mal kontaktieren und schauen was da los ist... Werde berichten!

Danke euch nochmal!

GLG

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Ramona Völlkopf
18.11.2015 08:36
Die 4.500,-€ sind aber incl Jahresabschluss 2014, oder?!
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Die 4.500,-€ sind aber incl Jahresabschluss 2014, oder?!
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Ramona Völlkopf schrieb:

Die 4.500,-€ sind aber incl Jahresabschluss 2014, oder?!

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Anonymer Teilnehmer
18.11.2015 08:59
Leider nicht....
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Leider nicht....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Leider nicht....

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Tempelritter
18.11.2015 09:27
dann ist er viel zu teuer!
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dann ist er viel zu teuer!
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Tempelritter schrieb:

dann ist er viel zu teuer!

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Wonderwoman
18.11.2015 12:46
Oh mein Gott... wer macht denn bitte eine EÜR über den Steuerberater. Dann ist es ja kein Wunder, dass sich jeder beschwert, weil er weniger als ein AN verdient. :point_up:
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Oh mein Gott... wer macht denn bitte eine EÜR über den Steuerberater. Dann ist es ja kein Wunder, dass sich jeder beschwert, weil er weniger als ein AN verdient. :point_up:
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Wonderwoman schrieb:

Oh mein Gott... wer macht denn bitte eine EÜR über den Steuerberater. Dann ist es ja kein Wunder, dass sich jeder beschwert, weil er weniger als ein AN verdient. :point_up:

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Papa Alpaka
18.11.2015 16:49
Hoffentlich werden die €4.500 wenigstens als Betriebsausgabe gebucht...
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Hoffentlich werden die €4.500 wenigstens als Betriebsausgabe gebucht...
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Papa Alpaka schrieb:

Hoffentlich werden die €4.500 wenigstens als Betriebsausgabe gebucht...

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alobar
18.11.2015 17:45
na die, die es nicht können....oder immer noch zu viel verdienen, äh bekommen!
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na die, die es nicht können....oder immer noch zu viel verdienen, äh bekommen!
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alobar schrieb:

na die, die es nicht können....oder immer noch zu viel verdienen, äh bekommen!

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Susulo
18.11.2015 18:23
Wonderwoman schrieb am 18.11.15 12:46:
Oh mein Gott... wer macht denn bitte eine EÜR über den Steuerberater. Dann ist es ja kein Wunder, dass sich jeder beschwert, weil er weniger als ein AN verdient. :point_up:


Meine Güte, kann es euch nicht egal sein, ob jemand für EÜR den Steuerberater braucht oder nicht?? AT ist laut eigener Angabe noch nicht lange selbständig und so macht man halt seine Erfahrungen und lernt dazu. Ich hab am Anfang auch einen St.ber. gehabt, dann war er mir zu teuer(aber lange nicht so teuer wie deiner, AT !!) und - da ich auch nur eine Ein-Frau-Praxis habe - festgestellt, dass ich die EÜR + Steuererklärung auch alleine hinkriege. Prima und so mache ich es jetzt auch schon länger. Trotzdem ist es mir einfach egal, wie das andere handhaben. Wieso muss man einfach alles und jeden hier kommentieren ???? AT hatte eine Frage, diese ist beantwortet, was sie daraus macht ist ihre Sache.
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[zitat]Wonderwoman schrieb am 18.11.15 12:46: Oh mein Gott... wer macht denn bitte eine EÜR über den Steuerberater. Dann ist es ja kein Wunder, dass sich jeder beschwert, weil er weniger als ein AN verdient. :point_up:[/zitat] Meine Güte, kann es euch nicht egal sein, ob jemand für EÜR den Steuerberater braucht oder nicht?? AT ist laut eigener Angabe noch nicht lange selbständig und so macht man halt seine Erfahrungen und lernt dazu. Ich hab am Anfang auch einen St.ber. gehabt, dann war er mir zu teuer(aber lange nicht so teuer wie deiner, AT !!) und - da ich auch nur eine Ein-Frau-Praxis habe - festgestellt, dass ich die EÜR + Steuererklärung auch alleine hinkriege. Prima und so mache ich es jetzt auch schon länger. Trotzdem ist es mir einfach egal, wie das andere handhaben. Wieso muss man einfach alles und jeden hier kommentieren ???? AT hatte eine Frage, diese ist beantwortet, was sie daraus macht ist ihre Sache.
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Susulo schrieb:

Wonderwoman schrieb am 18.11.15 12:46:
Oh mein Gott... wer macht denn bitte eine EÜR über den Steuerberater. Dann ist es ja kein Wunder, dass sich jeder beschwert, weil er weniger als ein AN verdient. :point_up:


Meine Güte, kann es euch nicht egal sein, ob jemand für EÜR den Steuerberater braucht oder nicht?? AT ist laut eigener Angabe noch nicht lange selbständig und so macht man halt seine Erfahrungen und lernt dazu. Ich hab am Anfang auch einen St.ber. gehabt, dann war er mir zu teuer(aber lange nicht so teuer wie deiner, AT !!) und - da ich auch nur eine Ein-Frau-Praxis habe - festgestellt, dass ich die EÜR + Steuererklärung auch alleine hinkriege. Prima und so mache ich es jetzt auch schon länger. Trotzdem ist es mir einfach egal, wie das andere handhaben. Wieso muss man einfach alles und jeden hier kommentieren ???? AT hatte eine Frage, diese ist beantwortet, was sie daraus macht ist ihre Sache.

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Thomas Tillmann
20.12.2015 16:00
Folgender Fall:
Ich bin nun für 2016 Umsatzsteuerpflichtig, weil ich mit Kursen/ Fußpflege etc. über 17,500€ komme.

Frage:
Wieviel Prozent Steuer muss ich für zertifizierte Kurse erheben? 7 oder 19?
Wieviel Prozent für nicht zertifizierte Kurse?

Wieviel für die Fußpflege?

Kennt sich jemand mit den Prozentsätzen aus?

LG
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Folgender Fall: Ich bin nun für 2016 Umsatzsteuerpflichtig, weil ich mit Kursen/ Fußpflege etc. über 17,500€ komme. Frage: Wieviel Prozent Steuer muss ich für zertifizierte Kurse erheben? 7 oder 19? Wieviel Prozent für nicht zertifizierte Kurse? Wieviel für die Fußpflege? Kennt sich jemand mit den Prozentsätzen aus? LG
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Thomas Tillmann schrieb:

Folgender Fall:
Ich bin nun für 2016 Umsatzsteuerpflichtig, weil ich mit Kursen/ Fußpflege etc. über 17,500€ komme.

Frage:
Wieviel Prozent Steuer muss ich für zertifizierte Kurse erheben? 7 oder 19?
Wieviel Prozent für nicht zertifizierte Kurse?

Wieviel für die Fußpflege?

Kennt sich jemand mit den Prozentsätzen aus?

LG

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Tempelritter
20.12.2015 16:01
für alles von dir Aufgezählte 19%.
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für alles von dir Aufgezählte 19%.
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Tempelritter schrieb:

für alles von dir Aufgezählte 19%.

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Nora Weber
20.12.2015 16:45
Der ermäßigte Steuersatz von 7% fällt laut Bundesfinanzministerium hier seit Juli 2015 nur bei verordnungsfähigen Heilmitteln an.

Für den Bereich Fußpflege gibt es eine noch zu entscheidende Revision beim Bundesfinanzhof (Az. XI R 13/14) eines Urteils vom Finanzgericht Schleswig-Holstein (04.02.2014, Az. 4 K 75/12), wo ein Fußpfleger zunächst Recht bekommen hat, dass seine erkrankten Patienten weitgehend als steuerfreie (!) Hilbehandlung eingestuft wurden. Aber wie gesagt: Revision eingelegt durch das Finanzamt.

Gruß
Nora
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Der ermäßigte Steuersatz von 7% fällt laut Bundesfinanzministerium hier seit Juli 2015 nur bei verordnungsfähigen Heilmitteln an. Für den Bereich Fußpflege gibt es eine noch zu entscheidende Revision beim Bundesfinanzhof (Az. XI R 13/14) eines Urteils vom Finanzgericht Schleswig-Holstein (04.02.2014, Az. 4 K 75/12), wo ein Fußpfleger zunächst Recht bekommen hat, dass seine erkrankten Patienten weitgehend als steuerfreie (!) Hilbehandlung eingestuft wurden. Aber wie gesagt: Revision eingelegt durch das Finanzamt. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Der ermäßigte Steuersatz von 7% fällt laut Bundesfinanzministerium hier seit Juli 2015 nur bei verordnungsfähigen Heilmitteln an.

Für den Bereich Fußpflege gibt es eine noch zu entscheidende Revision beim Bundesfinanzhof (Az. XI R 13/14) eines Urteils vom Finanzgericht Schleswig-Holstein (04.02.2014, Az. 4 K 75/12), wo ein Fußpfleger zunächst Recht bekommen hat, dass seine erkrankten Patienten weitgehend als steuerfreie (!) Hilbehandlung eingestuft wurden. Aber wie gesagt: Revision eingelegt durch das Finanzamt.

Gruß
Nora

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Tempelritter
20.12.2015 18:18
bei diesen wackeligen Leistungen ist es doch einfacher die 19% aufzuschlagen und abbzuführen. Eine Heilbehandlung darf der Fußpflger oder med. Fußpflger gar nicht durchführen. Dazu muss er Podologe und sekt. HP Podologie sein. Damit könnte er das nächste Faß aufmachen.
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bei diesen wackeligen Leistungen ist es doch einfacher die 19% aufzuschlagen und abbzuführen. Eine Heilbehandlung darf der Fußpflger oder med. Fußpflger gar nicht durchführen. Dazu muss er Podologe und sekt. HP Podologie sein. Damit könnte er das nächste Faß aufmachen.
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Tempelritter schrieb:

bei diesen wackeligen Leistungen ist es doch einfacher die 19% aufzuschlagen und abbzuführen. Eine Heilbehandlung darf der Fußpflger oder med. Fußpflger gar nicht durchführen. Dazu muss er Podologe und sekt. HP Podologie sein. Damit könnte er das nächste Faß aufmachen.

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Papa Alpaka schrieb:

Sprich mit dem Steuerberater mal über §14a UStG. Wenn er dir das nicht ganz schnell erklären kann: Hör auf Wonderwoman.

Besser: Hör auf Wonderwoman und wenn er fragt "Wieso?" antwortest du "§14a UStG zu kennen wäre dein Job gewesen. Nix Wissen, nix Job."

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BrandB
20.11.2015 14:11
Umsatzsteuerpflichtig bist du ab 17.500€ jrl. umsatzsteuerpflichtiger Einkünfte. Somit heißt es gut rechnen ist es rentabel das ganze so weiter zu führen oder lieber die Einkünfte zu reduzieren. EInfach Tipp bei Privatbehandlungen, die Patienten sollen sich von ihrem Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen.

Ansonsten prüfe ob die die umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte in eine externe Dienstleistungsfirma ausgliedern kannst. Z.B. eine e.K. So habe ich es gemacht.
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Umsatzsteuerpflichtig bist du ab 17.500€ jrl. umsatzsteuerpflichtiger Einkünfte. Somit heißt es gut rechnen ist es rentabel das ganze so weiter zu führen oder lieber die Einkünfte zu reduzieren. EInfach Tipp bei Privatbehandlungen, die Patienten sollen sich von ihrem Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen. Ansonsten prüfe ob die die umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte in eine externe Dienstleistungsfirma ausgliedern kannst. Z.B. eine e.K. So habe ich es gemacht.
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Papa Alpaka
20.11.2015 14:33
BrandB schrieb am 20.11.15 14:11:
Umsatzsteuerpflichtig bist du ab 17.500€ jrl. umsatzsteuerpflichtiger Einkünfte. Somit heißt es gut rechnen ist es rentabel das ganze so weiter zu führen oder lieber die Einkünfte zu reduzieren. EInfach Tipp bei Privatbehandlungen, die Patienten sollen sich von ihrem Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen.

Ansonsten prüfe ob die die umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte in eine externe Dienstleistungsfirma ausgliedern kannst. Z.B. eine e.K. So habe ich es gemacht.


Physiotherapeutische GKV- als auch Privatbehandlungen sind gemäß §4(14) UStG umsatzsteuerbefreit. Egal ob €15,82 im Jahr oder €100.000; eine VO ist ohnehin nötig um nicht mit §1 HPG in Konflikt zu kommen.

Von daher kann ich, außer einer einfacheren Buchhaltung, nicht nachvollziehen können wieso du deine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze ausgegliedert hast? [eher andersrum: Solange alles in einem betrieb ist bestehen mehr Möglichkeiten des Vorsteuerabzuges, wenn ich nicht völlig verquer denke?]

Vielleicht kommt etwas Licht in's Dunkel wenn Anonymus uns über die Zusammensetzung seiner Umsätze aufklärt; ein Kleinpraxisbetreiber müsste jeden Monat für €1458 umsatzsteuerpflichtige Umsätze machen um aus der Kleinunternehmerregelung herauszufallen...
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[zitat]BrandB schrieb am 20.11.15 14:11: Umsatzsteuerpflichtig bist du ab 17.500€ jrl. umsatzsteuerpflichtiger Einkünfte. Somit heißt es gut rechnen ist es rentabel das ganze so weiter zu führen oder lieber die Einkünfte zu reduzieren. EInfach Tipp bei Privatbehandlungen, die Patienten sollen sich von ihrem Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen. Ansonsten prüfe ob die die umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte in eine externe Dienstleistungsfirma ausgliedern kannst. Z.B. eine e.K. So habe ich es gemacht.[/zitat] Physiotherapeutische GKV- als auch Privatbehandlungen sind gemäß §4(14) UStG umsatzsteuerbefreit. Egal ob €15,82 im Jahr oder €100.000; eine VO ist ohnehin nötig um nicht mit §1 HPG in Konflikt zu kommen. Von daher kann ich, außer einer einfacheren Buchhaltung, nicht nachvollziehen können wieso du deine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze ausgegliedert hast? [eher andersrum: Solange alles in einem betrieb ist bestehen mehr Möglichkeiten des Vorsteuerabzuges, wenn ich nicht völlig verquer denke?] Vielleicht kommt etwas Licht in's Dunkel wenn Anonymus uns über die Zusammensetzung seiner Umsätze aufklärt; ein Kleinpraxisbetreiber müsste jeden Monat für €1458 umsatzsteuerpflichtige Umsätze machen um aus der Kleinunternehmerregelung herauszufallen...
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Papa Alpaka schrieb:

BrandB schrieb am 20.11.15 14:11:
Umsatzsteuerpflichtig bist du ab 17.500€ jrl. umsatzsteuerpflichtiger Einkünfte. Somit heißt es gut rechnen ist es rentabel das ganze so weiter zu führen oder lieber die Einkünfte zu reduzieren. EInfach Tipp bei Privatbehandlungen, die Patienten sollen sich von ihrem Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen.

Ansonsten prüfe ob die die umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte in eine externe Dienstleistungsfirma ausgliedern kannst. Z.B. eine e.K. So habe ich es gemacht.


Physiotherapeutische GKV- als auch Privatbehandlungen sind gemäß §4(14) UStG umsatzsteuerbefreit. Egal ob €15,82 im Jahr oder €100.000; eine VO ist ohnehin nötig um nicht mit §1 HPG in Konflikt zu kommen.

Von daher kann ich, außer einer einfacheren Buchhaltung, nicht nachvollziehen können wieso du deine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze ausgegliedert hast? [eher andersrum: Solange alles in einem betrieb ist bestehen mehr Möglichkeiten des Vorsteuerabzuges, wenn ich nicht völlig verquer denke?]

Vielleicht kommt etwas Licht in's Dunkel wenn Anonymus uns über die Zusammensetzung seiner Umsätze aufklärt; ein Kleinpraxisbetreiber müsste jeden Monat für €1458 umsatzsteuerpflichtige Umsätze machen um aus der Kleinunternehmerregelung herauszufallen...

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BrandB schrieb:

Umsatzsteuerpflichtig bist du ab 17.500€ jrl. umsatzsteuerpflichtiger Einkünfte. Somit heißt es gut rechnen ist es rentabel das ganze so weiter zu führen oder lieber die Einkünfte zu reduzieren. EInfach Tipp bei Privatbehandlungen, die Patienten sollen sich von ihrem Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen.

Ansonsten prüfe ob die die umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte in eine externe Dienstleistungsfirma ausgliedern kannst. Z.B. eine e.K. So habe ich es gemacht.



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