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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Theorg - Belege als PDF Datei

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Neues Thema
Theorg - Belege als PDF Datei
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Anonymer Teilnehmer
21.04.2018 13:29
Vielleicht kann mir jemand eine kurze Antwort geben. Ich nutze Theorg und demnächst steht eine Betriebsprüfung durchs Finanzamt an.
Ich bin gerade dabei alle steuerrelevanten Belege zu exportieren und diese Dateien im PDF Format abzulegen. Jedoch funktioniert das nur mit den Quittungen, Rechnungen für die Zuzahlung und Rechnungen an Privatpatienten. Also alles was in der E-Akte gespeichert ist.
Gibt es auch die Möglichkeit die Rechnungen an die Krankenkassen ( MLA ) als PDF zu abzulegen und zu exportieren?
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Vielleicht kann mir jemand eine kurze Antwort geben. Ich nutze Theorg und demnächst steht eine Betriebsprüfung durchs Finanzamt an. Ich bin gerade dabei alle steuerrelevanten Belege zu exportieren und diese Dateien im PDF Format abzulegen. Jedoch funktioniert das nur mit den Quittungen, Rechnungen für die Zuzahlung und Rechnungen an Privatpatienten. Also alles was in der E-Akte gespeichert ist. Gibt es auch die Möglichkeit die Rechnungen an die Krankenkassen ( MLA ) als PDF zu abzulegen und zu exportieren?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielleicht kann mir jemand eine kurze Antwort geben. Ich nutze Theorg und demnächst steht eine Betriebsprüfung durchs Finanzamt an.
Ich bin gerade dabei alle steuerrelevanten Belege zu exportieren und diese Dateien im PDF Format abzulegen. Jedoch funktioniert das nur mit den Quittungen, Rechnungen für die Zuzahlung und Rechnungen an Privatpatienten. Also alles was in der E-Akte gespeichert ist.
Gibt es auch die Möglichkeit die Rechnungen an die Krankenkassen ( MLA ) als PDF zu abzulegen und zu exportieren?

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Anonymer Teilnehmer
21.04.2018 13:46
Mit Rechnungen an die KK meine ich natürlich die Sammelabrechnungen :blush:
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Mit Rechnungen an die KK meine ich natürlich die Sammelabrechnungen :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Mit Rechnungen an die KK meine ich natürlich die Sammelabrechnungen :blush:

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bettina464
22.04.2018 10:20
Guten Morgen,

mit den Möglichkeiten von Theorg kenne ich mich nicht aus. Aber Dir ist schon klar, dass die Finanzbehörde, der Steuerprüfer, kein Recht darauf hat die kompletten Abrechnungen mit den Kassen einzusehen?
In der Regel betrifft das Einsichtsrecht die Buchführung, das elektronische Kassenbuch sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Patientendaten sind keine steuerlich relevanten Unterlagen, weswegen der Prüfer grundsätzlich keinen Einblick in die Patientenkartei nehmen darf.
Man sollte also die Abrechnungsdaten von der Patientenkartei trennen.
Bei Ausdruck von Patientenrechnungen nur ohne Diagnose , um die Steuerpflicht der erbrachten Leistungen zu beurteilen. Oder die Vorlage der Patientenrechnungen vorbereiten nur mit Patientennummer und Vorhaltung einer Liste anhand derer die Nummern den einzelnen Patienten zugeordnet werden können. In konkreten Fällen (Stichproben) kann dem Prüfer - nur mit Zustimmung der betroffenen Patienten - der Zusammenhang der Unterlagen plausibel dargestellt werden.
Das gilt natürlich auch bei Privatpatienten.
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Guten Morgen, mit den Möglichkeiten von Theorg kenne ich mich nicht aus. Aber Dir ist schon klar, dass die Finanzbehörde, der Steuerprüfer, kein Recht darauf hat die kompletten Abrechnungen mit den Kassen einzusehen? In der Regel betrifft das Einsichtsrecht die Buchführung, das elektronische Kassenbuch sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Patientendaten sind keine steuerlich relevanten Unterlagen, weswegen der Prüfer grundsätzlich keinen Einblick in die Patientenkartei nehmen darf. Man sollte also die Abrechnungsdaten von der Patientenkartei trennen. Bei Ausdruck von Patientenrechnungen nur ohne Diagnose , um die Steuerpflicht der erbrachten Leistungen zu beurteilen. Oder die Vorlage der Patientenrechnungen vorbereiten nur mit Patientennummer und Vorhaltung einer Liste anhand derer die Nummern den einzelnen Patienten zugeordnet werden können. In konkreten Fällen (Stichproben) kann dem Prüfer - [u]nur mit Zustimmung der betroffenen Patienten[/u] - der Zusammenhang der Unterlagen plausibel dargestellt werden. Das gilt natürlich auch bei Privatpatienten.
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morpheus-06
22.04.2018 10:59
eschnellmann schrieb am 22.4.18 10:20:
Guten Morgen,

mit den Möglichkeiten von Theorg kenne ich mich nicht aus. Aber Dir ist schon klar, dass die Finanzbehörde, der Steuerprüfer, kein Recht darauf hat die kompletten Abrechnungen mit den Kassen einzusehen?
In der Regel betrifft das Einsichtsrecht die Buchführung, das elektronische Kassenbuch sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Patientendaten sind keine steuerlich relevanten Unterlagen, weswegen der Prüfer grundsätzlich keinen Einblick in die Patientenkartei nehmen darf.
Man sollte also die Abrechnungsdaten von der Patientenkartei trennen.
Bei Ausdruck von Patientenrechnungen nur ohne Diagnose , um die Steuerpflicht der erbrachten Leistungen zu beurteilen. Oder die Vorlage der Patientenrechnungen vorbereiten nur mit Patientennummer und Vorhaltung einer Liste anhand derer die Nummern den einzelnen Patienten zugeordnet werden können. In konkreten Fällen (Stichproben) kann dem Prüfer - nur mit Zustimmung der betroffenen Patienten - der Zusammenhang der Unterlagen plausibel dargestellt werden.
Das gilt natürlich auch bei Privatpatienten.


Das sollte der STB wissen und steuern.
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[zitat]eschnellmann schrieb am 22.4.18 10:20: Guten Morgen, mit den Möglichkeiten von Theorg kenne ich mich nicht aus. Aber Dir ist schon klar, dass die Finanzbehörde, der Steuerprüfer, kein Recht darauf hat die kompletten Abrechnungen mit den Kassen einzusehen? In der Regel betrifft das Einsichtsrecht die Buchführung, das elektronische Kassenbuch sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Patientendaten sind keine steuerlich relevanten Unterlagen, weswegen der Prüfer grundsätzlich keinen Einblick in die Patientenkartei nehmen darf. Man sollte also die Abrechnungsdaten von der Patientenkartei trennen. Bei Ausdruck von Patientenrechnungen nur ohne Diagnose , um die Steuerpflicht der erbrachten Leistungen zu beurteilen. Oder die Vorlage der Patientenrechnungen vorbereiten nur mit Patientennummer und Vorhaltung einer Liste anhand derer die Nummern den einzelnen Patienten zugeordnet werden können. In konkreten Fällen (Stichproben) kann dem Prüfer - [u]nur mit Zustimmung der betroffenen Patienten[/u] - der Zusammenhang der Unterlagen plausibel dargestellt werden. Das gilt natürlich auch bei Privatpatienten. [/zitat] Das sollte der STB wissen und steuern.
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morpheus-06 schrieb:

eschnellmann schrieb am 22.4.18 10:20:
Guten Morgen,

mit den Möglichkeiten von Theorg kenne ich mich nicht aus. Aber Dir ist schon klar, dass die Finanzbehörde, der Steuerprüfer, kein Recht darauf hat die kompletten Abrechnungen mit den Kassen einzusehen?
In der Regel betrifft das Einsichtsrecht die Buchführung, das elektronische Kassenbuch sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Patientendaten sind keine steuerlich relevanten Unterlagen, weswegen der Prüfer grundsätzlich keinen Einblick in die Patientenkartei nehmen darf.
Man sollte also die Abrechnungsdaten von der Patientenkartei trennen.
Bei Ausdruck von Patientenrechnungen nur ohne Diagnose , um die Steuerpflicht der erbrachten Leistungen zu beurteilen. Oder die Vorlage der Patientenrechnungen vorbereiten nur mit Patientennummer und Vorhaltung einer Liste anhand derer die Nummern den einzelnen Patienten zugeordnet werden können. In konkreten Fällen (Stichproben) kann dem Prüfer - nur mit Zustimmung der betroffenen Patienten - der Zusammenhang der Unterlagen plausibel dargestellt werden.
Das gilt natürlich auch bei Privatpatienten.


Das sollte der STB wissen und steuern.

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bettina464 schrieb:

Guten Morgen,

mit den Möglichkeiten von Theorg kenne ich mich nicht aus. Aber Dir ist schon klar, dass die Finanzbehörde, der Steuerprüfer, kein Recht darauf hat die kompletten Abrechnungen mit den Kassen einzusehen?
In der Regel betrifft das Einsichtsrecht die Buchführung, das elektronische Kassenbuch sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Patientendaten sind keine steuerlich relevanten Unterlagen, weswegen der Prüfer grundsätzlich keinen Einblick in die Patientenkartei nehmen darf.
Man sollte also die Abrechnungsdaten von der Patientenkartei trennen.
Bei Ausdruck von Patientenrechnungen nur ohne Diagnose , um die Steuerpflicht der erbrachten Leistungen zu beurteilen. Oder die Vorlage der Patientenrechnungen vorbereiten nur mit Patientennummer und Vorhaltung einer Liste anhand derer die Nummern den einzelnen Patienten zugeordnet werden können. In konkreten Fällen (Stichproben) kann dem Prüfer - nur mit Zustimmung der betroffenen Patienten - der Zusammenhang der Unterlagen plausibel dargestellt werden.
Das gilt natürlich auch bei Privatpatienten.

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W. Stangner
22.04.2018 13:17
Anonymer Teilnehmer schrieb am 21.4.18 13:29:
Vielleicht kann mir jemand eine kurze Antwort geben. Ich nutze Theorg und demnächst steht eine Betriebsprüfung durchs Finanzamt an.
Ich bin gerade dabei alle steuerrelevanten Belege zu exportieren und diese Dateien im PDF Format abzulegen. Jedoch funktioniert das nur mit den Quittungen, Rechnungen für die Zuzahlung und Rechnungen an Privatpatienten. Also alles was in der E-Akte gespeichert ist.
Gibt es auch die Möglichkeit die Rechnungen an die Krankenkassen ( MLA ) als PDF zu abzulegen und zu exportieren?


Die "Rechnungen an die Krankenkassen" werden doch nach der Erstellung der MLA automatisch als "Kostenträger-Abrechnung" erstellt, ausgedruckt und bei mir - nach Zahlungseingang - als papierener Buchungsbeleg abgeheftet. Das wird dem Betriebsprüfer genügen (müssen). Falls Du für Dich diese Unterlagen noch papierlos haben möchtest, frag bei THEORG nach bzw. scanne Deine ganzen Buchungsbelege ein.

Walli :hushed:
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 21.4.18 13:29: Vielleicht kann mir jemand eine kurze Antwort geben. Ich nutze Theorg und demnächst steht eine Betriebsprüfung durchs Finanzamt an. Ich bin gerade dabei alle steuerrelevanten Belege zu exportieren und diese Dateien im PDF Format abzulegen. Jedoch funktioniert das nur mit den Quittungen, Rechnungen für die Zuzahlung und Rechnungen an Privatpatienten. Also alles was in der E-Akte gespeichert ist. Gibt es auch die Möglichkeit die Rechnungen an die Krankenkassen ( MLA ) als PDF zu abzulegen und zu exportieren? [/zitat] Die "Rechnungen an die Krankenkassen" werden doch nach der Erstellung der MLA automatisch als "Kostenträger-Abrechnung" erstellt, ausgedruckt und bei mir - nach Zahlungseingang - als papierener Buchungsbeleg abgeheftet. Das wird dem Betriebsprüfer genügen (müssen). Falls Du für Dich diese Unterlagen noch papierlos haben möchtest, frag bei THEORG nach bzw. scanne Deine ganzen Buchungsbelege ein. Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 21.4.18 13:29:
Vielleicht kann mir jemand eine kurze Antwort geben. Ich nutze Theorg und demnächst steht eine Betriebsprüfung durchs Finanzamt an.
Ich bin gerade dabei alle steuerrelevanten Belege zu exportieren und diese Dateien im PDF Format abzulegen. Jedoch funktioniert das nur mit den Quittungen, Rechnungen für die Zuzahlung und Rechnungen an Privatpatienten. Also alles was in der E-Akte gespeichert ist.
Gibt es auch die Möglichkeit die Rechnungen an die Krankenkassen ( MLA ) als PDF zu abzulegen und zu exportieren?


Die "Rechnungen an die Krankenkassen" werden doch nach der Erstellung der MLA automatisch als "Kostenträger-Abrechnung" erstellt, ausgedruckt und bei mir - nach Zahlungseingang - als papierener Buchungsbeleg abgeheftet. Das wird dem Betriebsprüfer genügen (müssen). Falls Du für Dich diese Unterlagen noch papierlos haben möchtest, frag bei THEORG nach bzw. scanne Deine ganzen Buchungsbelege ein.

Walli :hushed:

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idefix-
24.04.2018 07:56
Betriebsprüfungen werden beim Steuerberater durchgeführt, nicht in meinem Haus. Einblicke in die Patientendaten hat er nicht und bekommt er nicht. Alles was er braucht liegt beim Stuerberater.
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• Udo
• Tempelritter
Betriebsprüfungen werden beim Steuerberater durchgeführt, nicht in meinem Haus. Einblicke in die Patientendaten hat er nicht und bekommt er nicht. Alles was er braucht liegt beim Stuerberater.
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idefix- schrieb:

Betriebsprüfungen werden beim Steuerberater durchgeführt, nicht in meinem Haus. Einblicke in die Patientendaten hat er nicht und bekommt er nicht. Alles was er braucht liegt beim Stuerberater.



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