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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Stosswelle Rechnung

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Neues Thema
Stosswelle Rechnung
Es gibt 9 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
01.12.2022 23:20
Hallo ihr lieben,

ich bin HP PT und arbeite fast ausschließlich mit PP.
Aktuell habe ich mir eine radiale Stosswelle zugelegt und werde deshalb zusätzlich eine kleine Rechnung ( etwa 35 Euro/ Behandlung) nach der GebüH stellen. Ich werde also innerhalb der Behandlungszeit (normales PP Rezept) noch Stosswelle anwenden.

Nun gibt die GebüH folgende Position dafür her: 39: 11 Niederfrequente Reizstromtherapie

Dies ist mir von der Physio/ Vertrieblern der Geräte empfohlen worden.

Im Internet finde ich aber auch die Analogziffer 302 als Empfehlung.

Wer macht das? Wie macht ihr das?


Ein herzliches Dankeschön im Voraus
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Hallo ihr lieben, ich bin HP PT und arbeite fast ausschließlich mit PP. Aktuell habe ich mir eine radiale Stosswelle zugelegt und werde deshalb zusätzlich eine kleine Rechnung ( etwa 35 Euro/ Behandlung) nach der GebüH stellen. Ich werde also innerhalb der Behandlungszeit (normales PP Rezept) noch Stosswelle anwenden. Nun gibt die GebüH folgende Position dafür her: 39: 11 Niederfrequente Reizstromtherapie Dies ist mir von der Physio/ Vertrieblern der Geräte empfohlen worden. Im Internet finde ich aber auch die Analogziffer 302 als Empfehlung. Wer macht das? Wie macht ihr das? Ein herzliches Dankeschön im Voraus
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo ihr lieben,

ich bin HP PT und arbeite fast ausschließlich mit PP.
Aktuell habe ich mir eine radiale Stosswelle zugelegt und werde deshalb zusätzlich eine kleine Rechnung ( etwa 35 Euro/ Behandlung) nach der GebüH stellen. Ich werde also innerhalb der Behandlungszeit (normales PP Rezept) noch Stosswelle anwenden.

Nun gibt die GebüH folgende Position dafür her: 39: 11 Niederfrequente Reizstromtherapie

Dies ist mir von der Physio/ Vertrieblern der Geräte empfohlen worden.

Im Internet finde ich aber auch die Analogziffer 302 als Empfehlung.

Wer macht das? Wie macht ihr das?


Ein herzliches Dankeschön im Voraus

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Bernie
02.12.2022 08:06
Frage: Wie willst Du denn mit solchen Sätzen kostendeckend arbeiten? Selbst, wenn Du die rSW gebraucht gekauft hast?

Antwort auf Deine Frage: GOÄ 1800 A (analog)
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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
Frage: Wie willst Du denn mit solchen Sätzen kostendeckend arbeiten? Selbst, wenn Du die rSW gebraucht gekauft hast? Antwort auf Deine Frage: GOÄ 1800 A (analog)
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dän
03.12.2022 14:37
Darf ich fragen, was du verlangst? Wir haben Orthopäden, die für PKV sogar 195€ verlangen und für GKV 90€.
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• Korni
Darf ich fragen, was du verlangst? Wir haben Orthopäden, die für PKV sogar 195€ verlangen und für GKV 90€.
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dän schrieb:

Darf ich fragen, was du verlangst? Wir haben Orthopäden, die für PKV sogar 195€ verlangen und für GKV 90€.

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nele69
03.12.2022 16:28
Hat bei mir PKV nicht bezahlt, Begründung, Abrg. nach GOÄ, auch analog, wäre ausschließlich Ärzten vorbehalten.
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Hat bei mir PKV nicht bezahlt, Begründung, Abrg. nach GOÄ, auch analog, wäre ausschließlich Ärzten vorbehalten.
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nele69 schrieb:

Hat bei mir PKV nicht bezahlt, Begründung, Abrg. nach GOÄ, auch analog, wäre ausschließlich Ärzten vorbehalten.

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Bernie
04.12.2022 15:12
@nele69 "Abrg. nach GOÄ, auch analog, wäre ausschließlich Ärzten vorbehalten."
Sorry, aber das ist falsch! Das zitieren aus anderen Verzeichnissen ist selbstverständlich analog gestattet. Was aber öfters der Fall ist, ist, dass die PKVen in Ihren Versicherungsbedingungen die Erstattung ausschließen, wenn nicht nach GebüH abgerechnet wird. Damit die PKVen dann dem Heilpraktiker den Schwarzen Peter zuschieben kann und nicht daraufhinweisen müssen, dass es Ihre Bedingungen verhindern, dass die Erstattung nicht getätigt wird, behaupten die PKVen gerne mal das von Dir geschriebene. (Ich habe sogar schon mal in einem Schreiben gelesen:"Ihr Heilpraktiker darf nicht nach GOÄ abrechnen!") Ein kurzer Anruf bei der PKV mit einer Klageandrohung (Stichwort: Verleumdung (§ 187 StGB) des HP bei o.g. Zitat) wirkt hier oftmals Wunder und führt zu einer Entschuldigung der PKV gegenüber dem HP und dem Patienten. ..........
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• nele69
• Kalle1
[mention]nele69[/mention] "Abrg. nach GOÄ, auch analog, wäre ausschließlich Ärzten vorbehalten." Sorry, aber das ist falsch! Das zitieren aus anderen Verzeichnissen ist selbstverständlich analog gestattet. Was aber öfters der Fall ist, ist, dass die PKVen in Ihren Versicherungsbedingungen die Erstattung ausschließen, wenn nicht nach GebüH abgerechnet wird. Damit die PKVen dann dem Heilpraktiker den Schwarzen Peter zuschieben kann und nicht daraufhinweisen müssen, dass es Ihre Bedingungen verhindern, dass die Erstattung nicht getätigt wird, behaupten die PKVen gerne mal das von Dir geschriebene. (Ich habe sogar schon mal in einem Schreiben gelesen:"Ihr Heilpraktiker darf nicht nach GOÄ abrechnen!") Ein kurzer Anruf bei der PKV mit einer Klageandrohung (Stichwort: Verleumdung (§ 187 StGB) des HP bei o.g. Zitat) wirkt hier oftmals Wunder und führt zu einer Entschuldigung der PKV gegenüber dem HP und dem Patienten. ..........
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Bernie schrieb:

@nele69 "Abrg. nach GOÄ, auch analog, wäre ausschließlich Ärzten vorbehalten."
Sorry, aber das ist falsch! Das zitieren aus anderen Verzeichnissen ist selbstverständlich analog gestattet. Was aber öfters der Fall ist, ist, dass die PKVen in Ihren Versicherungsbedingungen die Erstattung ausschließen, wenn nicht nach GebüH abgerechnet wird. Damit die PKVen dann dem Heilpraktiker den Schwarzen Peter zuschieben kann und nicht daraufhinweisen müssen, dass es Ihre Bedingungen verhindern, dass die Erstattung nicht getätigt wird, behaupten die PKVen gerne mal das von Dir geschriebene. (Ich habe sogar schon mal in einem Schreiben gelesen:"Ihr Heilpraktiker darf nicht nach GOÄ abrechnen!") Ein kurzer Anruf bei der PKV mit einer Klageandrohung (Stichwort: Verleumdung (§ 187 StGB) des HP bei o.g. Zitat) wirkt hier oftmals Wunder und führt zu einer Entschuldigung der PKV gegenüber dem HP und dem Patienten. ..........

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Bernie schrieb:

Frage: Wie willst Du denn mit solchen Sätzen kostendeckend arbeiten? Selbst, wenn Du die rSW gebraucht gekauft hast?

Antwort auf Deine Frage: GOÄ 1800 A (analog)

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Anonymer Teilnehmer
02.12.2022 21:28
Danke. Werde wohl bei 39:11 bleiben.....ich nehme die 35 Euro zusätzlich/ Behandlung, dass passt dann ... Gerät ist neu aber werde es vermutlich in 3 Jahren raus haben
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Danke. Werde wohl bei 39:11 bleiben.....ich nehme die 35 Euro zusätzlich/ Behandlung, dass passt dann ... Gerät ist neu aber werde es vermutlich in 3 Jahren raus haben
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke. Werde wohl bei 39:11 bleiben.....ich nehme die 35 Euro zusätzlich/ Behandlung, dass passt dann ... Gerät ist neu aber werde es vermutlich in 3 Jahren raus haben

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Kalle1
03.12.2022 11:18
TJa leider darfst du Stosswelle nur als Voll HP oder Arzt anwenden. Ich weiss das es jetzt wieder mit den Diskussionen losgeht .
Aber mann sollte sich vorher erkundigen was man darf und was nicht. Die Firmen verkaufen obwohl Sie wissen das Sie das nicht an Euch verkaufen dürfen. Also Vorsicht.
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• elena34
TJa leider darfst du Stosswelle nur als Voll HP oder Arzt anwenden. Ich weiss das es jetzt wieder mit den Diskussionen losgeht . Aber mann sollte sich vorher erkundigen was man darf und was nicht. Die Firmen verkaufen obwohl Sie wissen das Sie das nicht an Euch verkaufen dürfen. Also Vorsicht.
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Kalle1 schrieb:

TJa leider darfst du Stosswelle nur als Voll HP oder Arzt anwenden. Ich weiss das es jetzt wieder mit den Diskussionen losgeht .
Aber mann sollte sich vorher erkundigen was man darf und was nicht. Die Firmen verkaufen obwohl Sie wissen das Sie das nicht an Euch verkaufen dürfen. Also Vorsicht.

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massu
03.12.2022 14:11
Mein Orthopäde verlangt 90€ für 1 Behandlung. Pass auf dass kein Orthopäde dich wegen dumping anzeigt 😉
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Mein Orthopäde verlangt 90€ für 1 Behandlung. Pass auf dass kein Orthopäde dich wegen dumping anzeigt 😉
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massu schrieb:

Mein Orthopäde verlangt 90€ für 1 Behandlung. Pass auf dass kein Orthopäde dich wegen dumping anzeigt 😉

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Anonymer Teilnehmer
03.12.2022 22:19
Hey, nein da liege ich höher, wenn man das gesamte Honorar der Behandlung betrachtet.....
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Hey, nein da liege ich höher, wenn man das gesamte Honorar der Behandlung betrachtet.....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hey, nein da liege ich höher, wenn man das gesamte Honorar der Behandlung betrachtet.....



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