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Solingen, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Leverkusen

Ein herzliches Hallo!

Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in. Die
Stunden und Tage sowie deine
Arbeitseinteilung gestaltest du dir
…

Ebenso biete ich eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in
mit Osteopathie an. Oder Interesse
an der Osteo ( Fobikosten
übernehme ich gerne )

Und nun zu mir : ich bin Dana , 40
Jahre und bin mittlerweile 10 Jahre
hier als Therapeutin in der Praxis.
Und es macht mir Spaß. Warum ?
Weil wir hier super tolle Pa...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Selbstzahlerangebote innerhalb der Praxis (MTT)

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Selbstzahlerangebote innerhalb der Praxis (MTT)
Es gibt 19 Beiträge
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Manuel1510
07.09.2015 15:25
Hallo,

darf man innerhalb einer PT-Praxis einen separaten Raum haben in dem man ausschließlich im Selbstzahlerbereich mit Kunden arbeitet, komkret im MTT-Bereich? Bin mir da nicht mehr sicher wegen der räumlichen Trennung....hab da was im Hinterkopf wegen der Zulassung der PT-Praxis.

Der Hintergrund:
ich überlege meine Praxis zu erweitern und würde neben der flächenmäßigen Vergrößerung auch gerne etwas auf dem 2.Gesundheitsmarkt unternehmen.

Eine erste Aussage der AOK RLP war, dass das so nicht gehen würde, weil ja der Flur gemeinsam von Patienten und den SZ`lern genutzt werden würde. Aber sofern die anderen zuständigen KK zustimmen würden, würde die (Dame der) AOK dem auch zustimmen.

Konnte über die Aussage nur mit dem Kopf schütteln.......

Aber wie ist es denn nun?
Kann ich innerhalb der PT-Praxis einen Raum für andere Leistungen (eben keine KK-Leistungen) freihalten???

Danke für eure Meinungen.

Gruß
Manuel
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Hallo, darf man innerhalb einer PT-Praxis einen separaten Raum haben in dem man ausschließlich im Selbstzahlerbereich mit Kunden arbeitet, komkret im MTT-Bereich? Bin mir da nicht mehr sicher wegen der räumlichen Trennung....hab da was im Hinterkopf wegen der Zulassung der PT-Praxis. Der Hintergrund: ich überlege meine Praxis zu erweitern und würde neben der flächenmäßigen Vergrößerung auch gerne etwas auf dem 2.Gesundheitsmarkt unternehmen. Eine erste Aussage der AOK RLP war, dass das so nicht gehen würde, weil ja der Flur gemeinsam von Patienten und den SZ`lern genutzt werden würde. Aber sofern die anderen zuständigen KK zustimmen würden, würde die (Dame der) AOK dem auch zustimmen. Konnte über die Aussage nur mit dem Kopf schütteln....... Aber wie ist es denn nun? Kann ich innerhalb der PT-Praxis einen Raum für andere Leistungen (eben keine KK-Leistungen) freihalten??? Danke für eure Meinungen. Gruß Manuel
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Manuel1510 schrieb:

Hallo,

darf man innerhalb einer PT-Praxis einen separaten Raum haben in dem man ausschließlich im Selbstzahlerbereich mit Kunden arbeitet, komkret im MTT-Bereich? Bin mir da nicht mehr sicher wegen der räumlichen Trennung....hab da was im Hinterkopf wegen der Zulassung der PT-Praxis.

Der Hintergrund:
ich überlege meine Praxis zu erweitern und würde neben der flächenmäßigen Vergrößerung auch gerne etwas auf dem 2.Gesundheitsmarkt unternehmen.

Eine erste Aussage der AOK RLP war, dass das so nicht gehen würde, weil ja der Flur gemeinsam von Patienten und den SZ`lern genutzt werden würde. Aber sofern die anderen zuständigen KK zustimmen würden, würde die (Dame der) AOK dem auch zustimmen.

Konnte über die Aussage nur mit dem Kopf schütteln.......

Aber wie ist es denn nun?
Kann ich innerhalb der PT-Praxis einen Raum für andere Leistungen (eben keine KK-Leistungen) freihalten???

Danke für eure Meinungen.

Gruß
Manuel

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Helmut Fromberger
07.09.2015 15:49
Manuel
Kann ich innerhalb der PT-Praxis einen Raum für andere Leistungen (eben keine KK-Leistungen) freihalten???


Solange Du durch das freihalten die Mindestanforderungen erfüllst geht das keine Kasse was an.
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[zitat]Manuel Kann ich innerhalb der PT-Praxis einen Raum für andere Leistungen (eben keine KK-Leistungen) freihalten??? [/zitat] Solange Du durch das freihalten die Mindestanforderungen erfüllst geht das keine Kasse was an.
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Helmut Fromberger schrieb:

Manuel
Kann ich innerhalb der PT-Praxis einen Raum für andere Leistungen (eben keine KK-Leistungen) freihalten???


Solange Du durch das freihalten die Mindestanforderungen erfüllst geht das keine Kasse was an.

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Manuel1510
07.09.2015 22:58
Auch wenn die etwas anderes behauptet?

Ich meine im Prinzip ist es mir ja klar, dass eine Trennung zwischen den KK-Leistungen (und somit den hierfür vorgesehenen Räumen) und den weiteren Angeboten (eben keine KK-Leistungen) da sein sollte. Habe es auch nicht anders vor......aber die Aussage, dass eine gemeinsam genutzter Flur schon problematisch sei finde ich doch recht seltsam.
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Auch wenn die etwas anderes behauptet? Ich meine im Prinzip ist es mir ja klar, dass eine Trennung zwischen den KK-Leistungen (und somit den hierfür vorgesehenen Räumen) und den weiteren Angeboten (eben keine KK-Leistungen) da sein sollte. Habe es auch nicht anders vor......aber die Aussage, dass eine gemeinsam genutzter Flur schon problematisch sei finde ich doch recht seltsam.
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Tempelritter
08.09.2015 08:06
das ist nicht seltsam, siehe Einrichtungsrichtlinien. In NRW wurde gerade eine Zulassung entzogen wo der gewerbliche Teil mit dem kassenzugelassenen bunt gemischt wurde.
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das ist nicht seltsam, siehe Einrichtungsrichtlinien. In NRW wurde gerade eine Zulassung entzogen wo der gewerbliche Teil mit dem kassenzugelassenen bunt gemischt wurde.
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Tempelritter schrieb:

das ist nicht seltsam, siehe Einrichtungsrichtlinien. In NRW wurde gerade eine Zulassung entzogen wo der gewerbliche Teil mit dem kassenzugelassenen bunt gemischt wurde.

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Manuel1510
08.09.2015 10:04
Ich sprach aber nicht davon alles bunt zu mischen, sondern dass ein größerer, in sich abgeschlossener Raum nicht für KK-Leistungen zur Verfügung stehen soll. Um in diesen Raum zu gelangen muss man natürlich über einen Flur laufen. In diesem Flur bewegen sich nach derzeitigem Plan aber eben auch Patienten, die in anderen Therapieräumen nach KK behandelt werden. Diese haben mit dem größeren Raum aber rein gar nichts zu tun.
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Ich sprach aber nicht davon alles bunt zu mischen, sondern dass ein größerer, in sich abgeschlossener Raum nicht für KK-Leistungen zur Verfügung stehen soll. Um in diesen Raum zu gelangen muss man natürlich über einen Flur laufen. In diesem Flur bewegen sich nach derzeitigem Plan aber eben auch Patienten, die in anderen Therapieräumen nach KK behandelt werden. Diese haben mit dem größeren Raum aber rein gar nichts zu tun.
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Manuel1510 schrieb:

Ich sprach aber nicht davon alles bunt zu mischen, sondern dass ein größerer, in sich abgeschlossener Raum nicht für KK-Leistungen zur Verfügung stehen soll. Um in diesen Raum zu gelangen muss man natürlich über einen Flur laufen. In diesem Flur bewegen sich nach derzeitigem Plan aber eben auch Patienten, die in anderen Therapieräumen nach KK behandelt werden. Diese haben mit dem größeren Raum aber rein gar nichts zu tun.

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Tempelritter
08.09.2015 10:25
wenn dieser größere Raum die Zulassung nicht berührt, liegt das im Ermessen der Kassen - Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Dein Vorhaben zählt zu den gewerblichen Bereichen, daher die Auskunft der AOK.
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wenn dieser größere Raum die Zulassung nicht berührt, liegt das im Ermessen der Kassen - Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein. Dein Vorhaben zählt zu den gewerblichen Bereichen, daher die Auskunft der AOK.
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Tempelritter schrieb:

wenn dieser größere Raum die Zulassung nicht berührt, liegt das im Ermessen der Kassen - Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Dein Vorhaben zählt zu den gewerblichen Bereichen, daher die Auskunft der AOK.

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Esra Luise
08.09.2015 23:46
es muss ein in sich geschlossener bereich sein
ist nicht unbedingt verständlich zb bei praxen gemeinschaft werden auch bereiche gemeinsam genutzt und ob nun hinter der tür eine ergoraum ist oder ein SZ bereich sollte den kassen egal sein
vielelicht kannst du es sso beggründen
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es muss ein in sich geschlossener bereich sein ist nicht unbedingt verständlich zb bei praxen gemeinschaft werden auch bereiche gemeinsam genutzt und ob nun hinter der tür eine ergoraum ist oder ein SZ bereich sollte den kassen egal sein vielelicht kannst du es sso beggründen
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Esra Luise schrieb:

es muss ein in sich geschlossener bereich sein
ist nicht unbedingt verständlich zb bei praxen gemeinschaft werden auch bereiche gemeinsam genutzt und ob nun hinter der tür eine ergoraum ist oder ein SZ bereich sollte den kassen egal sein
vielelicht kannst du es sso beggründen

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morpheus-06
09.09.2015 09:31
So ist es, je nach BL werden extra Eingänge verlangt. Bei Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen ist das kein Thema weil alles HMErbinger sind und kein Gewerbe.
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So ist es, je nach BL werden extra Eingänge verlangt. Bei Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen ist das kein Thema weil alles HMErbinger sind und kein Gewerbe.
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morpheus-06 schrieb:

So ist es, je nach BL werden extra Eingänge verlangt. Bei Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen ist das kein Thema weil alles HMErbinger sind und kein Gewerbe.

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Helmut Fromberger
09.09.2015 13:33
Leute, jetzt lasst mal die Kirche im Dorf. Er will eine durchaus übliche Leistung eben aussschliesslich für Selbstzahler anbieten. Das geht keine Kasse was an, analog zu euren Mutmaßungen dürfte man während der geforderten zeiten dann auch keine anderen Leistungen an Selbstzahler abgeben.
Nochmals: Wenn man die mindest erforderlichen Räumlichkeiten trotzdem hat, dann kann man darin auch relativ frei machen und anbieten was man will. Das geht keine Krankenkasse was an. Wir sind zwar Vertragspartner, aber keine Leibeigenen.
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• mocca
Leute, jetzt lasst mal die Kirche im Dorf. Er will eine durchaus übliche Leistung eben aussschliesslich für Selbstzahler anbieten. Das geht keine Kasse was an, analog zu euren Mutmaßungen dürfte man während der geforderten zeiten dann auch keine anderen Leistungen an Selbstzahler abgeben. Nochmals: Wenn man die mindest erforderlichen Räumlichkeiten trotzdem hat, dann kann man darin auch relativ frei machen und anbieten was man will. Das geht keine Krankenkasse was an. Wir sind zwar Vertragspartner, aber keine Leibeigenen.
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Helmut Fromberger schrieb:

Leute, jetzt lasst mal die Kirche im Dorf. Er will eine durchaus übliche Leistung eben aussschliesslich für Selbstzahler anbieten. Das geht keine Kasse was an, analog zu euren Mutmaßungen dürfte man während der geforderten zeiten dann auch keine anderen Leistungen an Selbstzahler abgeben.
Nochmals: Wenn man die mindest erforderlichen Räumlichkeiten trotzdem hat, dann kann man darin auch relativ frei machen und anbieten was man will. Das geht keine Krankenkasse was an. Wir sind zwar Vertragspartner, aber keine Leibeigenen.

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Manuel1510
09.09.2015 13:42
Zunächst mal vielen Dank für eure Meinungen bisher......

es würde sogar - bezogen auf die angesprochenen Eingänge - so sein, daß man die PT-Praxis im EG betreten wird in dem alle Therapieräume da sein würden mit Aussnahme des 20qm-Raumes. Dieser läge im 1.OG, welches über eine interne Treppe zu erreichen wäre. Den MTT-Bereich würde man über einen separaten Eingang im 1.OG betreten.

Ergo gäbe es 2 Eingänge und eine innen liegende Verbindungstreppe. Meiner Meinung nach aber, gäbe es jeweils einen separaten Eingang für die PT (also KK-Leistungen) und den MTT-Bereich.
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Zunächst mal vielen Dank für eure Meinungen bisher...... es würde sogar - bezogen auf die angesprochenen Eingänge - so sein, daß man die PT-Praxis im EG betreten wird in dem alle Therapieräume da sein würden mit Aussnahme des 20qm-Raumes. Dieser läge im 1.OG, welches über eine interne Treppe zu erreichen wäre. Den MTT-Bereich würde man über einen separaten Eingang im 1.OG betreten. Ergo gäbe es 2 Eingänge und eine innen liegende Verbindungstreppe. Meiner Meinung nach aber, gäbe es jeweils einen separaten Eingang für die PT (also KK-Leistungen) und den MTT-Bereich.
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Manuel1510 schrieb:

Zunächst mal vielen Dank für eure Meinungen bisher......

es würde sogar - bezogen auf die angesprochenen Eingänge - so sein, daß man die PT-Praxis im EG betreten wird in dem alle Therapieräume da sein würden mit Aussnahme des 20qm-Raumes. Dieser läge im 1.OG, welches über eine interne Treppe zu erreichen wäre. Den MTT-Bereich würde man über einen separaten Eingang im 1.OG betreten.

Ergo gäbe es 2 Eingänge und eine innen liegende Verbindungstreppe. Meiner Meinung nach aber, gäbe es jeweils einen separaten Eingang für die PT (also KK-Leistungen) und den MTT-Bereich.

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Manuel1510 schrieb:

Auch wenn die etwas anderes behauptet?

Ich meine im Prinzip ist es mir ja klar, dass eine Trennung zwischen den KK-Leistungen (und somit den hierfür vorgesehenen Räumen) und den weiteren Angeboten (eben keine KK-Leistungen) da sein sollte. Habe es auch nicht anders vor......aber die Aussage, dass eine gemeinsam genutzter Flur schon problematisch sei finde ich doch recht seltsam.

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Manuel1510
18.09.2015 23:52
Der neueste Stand - bekam heute folgende Info seitens der KK zu dem Thema.....:

"Nach Rücksprache mit den übrigen Kassen teilen wir Ihnen mit, dass wir den Raum „Sport“ – keine Kassenleistungen" nur akzeptieren, wenn Sie die privaten Leistungen außerhalb der eigentlichen Praxisöffnungszeiten anbieten oder den Bereich komplett vom Therapiebereich, in welchem Kassenleistungen abgegeben werden, abtrennen.

Was würdet ihr nun tun???
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Der neueste Stand - bekam heute folgende Info seitens der KK zu dem Thema.....: "Nach Rücksprache mit den übrigen Kassen teilen wir Ihnen mit, dass wir den Raum „Sport“ – keine Kassenleistungen" nur akzeptieren, wenn Sie die privaten Leistungen außerhalb der eigentlichen Praxisöffnungszeiten anbieten oder den Bereich komplett vom Therapiebereich, in welchem Kassenleistungen abgegeben werden, abtrennen. Was würdet ihr nun tun???
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mocca
19.09.2015 08:04
was habt ihr denn erwartet?

Diskreditieren von Leistungen aus dem Kassenkatalog durch Selbstzahlerangebote, egal ob vor oder nach der Abgabe der "nicht mehr bedarfsgerechten Kassenleistung", mußte früher oder später zu Reaktionen der Kassen führen. Wollen sie doch das "Ausreichend" ihrer Sachleistungen wieder in rechte Licht rücken.

Ob präventiv oder nicht, Fitness und Wellness sollen sich vielleicht wieder deutlicher von der Kassentherapie unterscheiden. Machbar durch Vertragsauslegung.

Unter Umständen erreichen die Kassen damit, dass bei Durchsetzung der zeitlicher Abgrenzung, nur noch die weniger lukurativen Zeiten für das Sachleistungsprinzip übrig bleiben.

Vermutlich werden die Kassen darauf auch reagieren. Beanspruchen sie doch schon bisher Raumbereitstellung ohne Gegenleistung, z. B. durch Zusage einer Nutzungsauslastung.
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was habt ihr denn erwartet? Diskreditieren von Leistungen aus dem Kassenkatalog durch Selbstzahlerangebote, egal ob vor oder nach der Abgabe der "nicht mehr bedarfsgerechten Kassenleistung", mußte früher oder später zu Reaktionen der Kassen führen. Wollen sie doch das "Ausreichend" ihrer Sachleistungen wieder in rechte Licht rücken. Ob präventiv oder nicht, Fitness und Wellness sollen sich vielleicht wieder deutlicher von der Kassentherapie unterscheiden. Machbar durch Vertragsauslegung. Unter Umständen erreichen die Kassen damit, dass bei Durchsetzung der zeitlicher Abgrenzung, nur noch die weniger lukurativen Zeiten für das Sachleistungsprinzip übrig bleiben. Vermutlich werden die Kassen darauf auch reagieren. Beanspruchen sie doch schon bisher Raumbereitstellung ohne Gegenleistung, z. B. durch Zusage einer Nutzungsauslastung.
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mocca schrieb:

was habt ihr denn erwartet?

Diskreditieren von Leistungen aus dem Kassenkatalog durch Selbstzahlerangebote, egal ob vor oder nach der Abgabe der "nicht mehr bedarfsgerechten Kassenleistung", mußte früher oder später zu Reaktionen der Kassen führen. Wollen sie doch das "Ausreichend" ihrer Sachleistungen wieder in rechte Licht rücken.

Ob präventiv oder nicht, Fitness und Wellness sollen sich vielleicht wieder deutlicher von der Kassentherapie unterscheiden. Machbar durch Vertragsauslegung.

Unter Umständen erreichen die Kassen damit, dass bei Durchsetzung der zeitlicher Abgrenzung, nur noch die weniger lukurativen Zeiten für das Sachleistungsprinzip übrig bleiben.

Vermutlich werden die Kassen darauf auch reagieren. Beanspruchen sie doch schon bisher Raumbereitstellung ohne Gegenleistung, z. B. durch Zusage einer Nutzungsauslastung.

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Ringgeist
19.09.2015 21:26
Habt ihr schon mal darüber nachgedacht und erlebt, daß ein frei niedergelassener Arzt von seiner KBA dazu aufgefordert wurde, seine IGEL-Leistungen nur in einem extra dafür angebotenen Raum abzugeben?!

Hier kann man sich nur noch an die Birne greifen.
Was anderes fällt einem dazu nicht mehr ein.
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• sabine78
Habt ihr schon mal darüber nachgedacht und erlebt, daß ein frei niedergelassener Arzt von seiner KBA dazu aufgefordert wurde, seine IGEL-Leistungen nur in einem extra dafür angebotenen Raum abzugeben?! Hier kann man sich nur noch an die Birne greifen. Was anderes fällt einem dazu nicht mehr ein.
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Ringgeist schrieb:

Habt ihr schon mal darüber nachgedacht und erlebt, daß ein frei niedergelassener Arzt von seiner KBA dazu aufgefordert wurde, seine IGEL-Leistungen nur in einem extra dafür angebotenen Raum abzugeben?!

Hier kann man sich nur noch an die Birne greifen.
Was anderes fällt einem dazu nicht mehr ein.

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morpheus-06
20.09.2015 11:22
Ärzte unterliegen nicht so einen bei korrekter Auslegung strengem RV der PT `s und doch unterschreibt jeder der eine Zulassung will ohne murren.
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Ärzte unterliegen nicht so einen bei korrekter Auslegung strengem RV der PT `s und doch unterschreibt jeder der eine Zulassung will ohne murren.
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morpheus-06 schrieb:

Ärzte unterliegen nicht so einen bei korrekter Auslegung strengem RV der PT `s und doch unterschreibt jeder der eine Zulassung will ohne murren.

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Helmut Fromberger
20.09.2015 13:02
Nochmals: das worum es hier geht, geht die Kassen nix an.
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Nochmals: das worum es hier geht, geht die Kassen nix an.
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Helmut Fromberger schrieb:

Nochmals: das worum es hier geht, geht die Kassen nix an.

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MikeS
20.09.2015 14:18
Lieber Tempelritter,

Deine Aussage, dass in NRW einer solchen Einrichtung die Zulassung entzogen worden ist,
zweifle ich jetzt einfach mal an und bitte Dich doch um konkretere Informationen hierzu,
statt solche merkwürdigen Pauschalaussagen zu treffen. Ich gehe davon aus, dass es sich
hier um einen sehr speziellen Fall handelt in dem der gewerbliche Charakter wohl in
unverhältnismässig hohem Maße zu Tage trat - wenn es denn einen solchen Fall tatsächlich
gab.

Selbstverständlich ist es möglich, einen KGG / MTT-Raum sowohl für GKV-Patienten als
auch für Selbstzahler zu nutzen - und das auch noch zeitgleich. Es muss lediglich
sichergestellt sein, dass die Behandlungsrichtlinien die sich aus dem RV ergeben, eingehalten
werden (Behandlungszeit, max. 3 Patienten pro Therapeut etc etc.), es darf eben keine
Beeinträchtigung der Behandlung durch andere Nutzer gegeben sein.

Es muss auch dem GKV-Versicherten eine Möglichkeit bleiben, die verordnete Leistung auch
nach Abschluss der Behandlungsserie auf eigene Kosten -und dann auch in anderer Art und
Weise- fortzuführen. Die berufsrechtliche Problematik kann man ja leicht durch den Physio-HP aushebeln.

Alles andere ist Spekulation und Phantasie.

MikeS
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Lieber Tempelritter, Deine Aussage, dass in NRW einer solchen Einrichtung die Zulassung entzogen worden ist, zweifle ich jetzt einfach mal an und bitte Dich doch um konkretere Informationen hierzu, statt solche merkwürdigen Pauschalaussagen zu treffen. Ich gehe davon aus, dass es sich hier um einen sehr speziellen Fall handelt in dem der gewerbliche Charakter wohl in unverhältnismässig hohem Maße zu Tage trat - wenn es denn einen solchen Fall tatsächlich gab. Selbstverständlich ist es möglich, einen KGG / MTT-Raum sowohl für GKV-Patienten als auch für Selbstzahler zu nutzen - und das auch noch zeitgleich. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass die Behandlungsrichtlinien die sich aus dem RV ergeben, eingehalten werden (Behandlungszeit, max. 3 Patienten pro Therapeut etc etc.), es darf eben keine Beeinträchtigung der Behandlung durch andere Nutzer gegeben sein. Es muss auch dem GKV-Versicherten eine Möglichkeit bleiben, die verordnete Leistung auch nach Abschluss der Behandlungsserie auf eigene Kosten -und dann auch in anderer Art und Weise- fortzuführen. Die berufsrechtliche Problematik kann man ja leicht durch den Physio-HP aushebeln. Alles andere ist Spekulation und Phantasie. MikeS
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MikeS schrieb:

Lieber Tempelritter,

Deine Aussage, dass in NRW einer solchen Einrichtung die Zulassung entzogen worden ist,
zweifle ich jetzt einfach mal an und bitte Dich doch um konkretere Informationen hierzu,
statt solche merkwürdigen Pauschalaussagen zu treffen. Ich gehe davon aus, dass es sich
hier um einen sehr speziellen Fall handelt in dem der gewerbliche Charakter wohl in
unverhältnismässig hohem Maße zu Tage trat - wenn es denn einen solchen Fall tatsächlich
gab.

Selbstverständlich ist es möglich, einen KGG / MTT-Raum sowohl für GKV-Patienten als
auch für Selbstzahler zu nutzen - und das auch noch zeitgleich. Es muss lediglich
sichergestellt sein, dass die Behandlungsrichtlinien die sich aus dem RV ergeben, eingehalten
werden (Behandlungszeit, max. 3 Patienten pro Therapeut etc etc.), es darf eben keine
Beeinträchtigung der Behandlung durch andere Nutzer gegeben sein.

Es muss auch dem GKV-Versicherten eine Möglichkeit bleiben, die verordnete Leistung auch
nach Abschluss der Behandlungsserie auf eigene Kosten -und dann auch in anderer Art und
Weise- fortzuführen. Die berufsrechtliche Problematik kann man ja leicht durch den Physio-HP aushebeln.

Alles andere ist Spekulation und Phantasie.

MikeS

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Tempelritter
20.09.2015 14:28
Diese Info kam von Rechtsanwalt Alt, der diesen Fall betreut hat. Es war die Mischung aus PT-Praxis und Gewerbe ohne die räumliche Trennung.

Nachtrag:
Der Rezeptpatient und der Kunde - Selbstzahler dürfen sich nach den Rahmenverträgen nicht mal auf dem Gang oder der Toilette treffen. So die Bewertung zur räumlichen Trennung.
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Diese Info kam von Rechtsanwalt Alt, der diesen Fall betreut hat. Es war die Mischung aus PT-Praxis und Gewerbe ohne die räumliche Trennung. Nachtrag: Der Rezeptpatient und der Kunde - Selbstzahler dürfen sich nach den Rahmenverträgen nicht mal auf dem Gang oder der Toilette treffen. So die Bewertung zur räumlichen Trennung.
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Tempelritter schrieb:

Diese Info kam von Rechtsanwalt Alt, der diesen Fall betreut hat. Es war die Mischung aus PT-Praxis und Gewerbe ohne die räumliche Trennung.

Nachtrag:
Der Rezeptpatient und der Kunde - Selbstzahler dürfen sich nach den Rahmenverträgen nicht mal auf dem Gang oder der Toilette treffen. So die Bewertung zur räumlichen Trennung.

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stefan 302
20.09.2015 15:21
in BaWü kenne ich 2 Praxen, denen nachträglich, also nach bekanntwerden durch die Kassen, die Zulassung entzogen worden ist. Hintergrund ist die im RV verankerte Richtlinie, gewerblich und privat getrennt von der GKV Praxis zu sein.
In diesen 2 Fällen war bei der Abnahme wohl alles so wie z.B. MikeL berichtet, im nachhinein aber wurden 10´er Karten verkauft, personal Training angeboten und Mitgliedschaften vertickert, die pro Monat ihren Mitgliedsbeitrag bezahlten.

Jetzt kennen ich den Fall persönlich und weiß, dass nicht nur die Kassen ihre Zulassung entzogen haben, sondern im Nachgang auch noch das FA beide Etablissements komplett umsatzsteuerpflichtig veranschlagt haben, Nachzahlung, beide jetzt pleite.

Es hätte die Möglichkeit gegeben, im Einzelgenehmigungsverfahren mit den Kassen gleich reinen Wein einzuschenken. Ob es dann eine Genehmigung gegeben hätte ist mal dahingestellt, aber manche meinen, sehr schlau zu sein...

So wie MikeL schon berichtet und so machen wir es, gibt es bei uns KEINE Anwendung ohne Rezept bzw. Untersuchung und Delegation. Somit kommen wir von vorn herein gar nicht in diese Problematik.
Und wenn eine Physiopraxis meint es mit einem Fittnessstudio aufnehmen zu müssen, ...C'est la vie.

Ansonsten kenne ich den Fall wie vom templer beschrieben auch...



stefan 302
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in BaWü kenne ich 2 Praxen, denen nachträglich, also nach bekanntwerden durch die Kassen, die Zulassung entzogen worden ist. Hintergrund ist die im RV verankerte Richtlinie, gewerblich und privat getrennt von der GKV Praxis zu sein. In diesen 2 Fällen war bei der Abnahme wohl alles so wie z.B. MikeL berichtet, im nachhinein aber wurden 10´er Karten verkauft, personal Training angeboten und Mitgliedschaften vertickert, die pro Monat ihren Mitgliedsbeitrag bezahlten. Jetzt kennen ich den Fall persönlich und weiß, dass nicht nur die Kassen ihre Zulassung entzogen haben, sondern im Nachgang auch noch das FA beide Etablissements komplett umsatzsteuerpflichtig veranschlagt haben, Nachzahlung, beide jetzt pleite. Es hätte die Möglichkeit gegeben, im Einzelgenehmigungsverfahren mit den Kassen gleich reinen Wein einzuschenken. Ob es dann eine Genehmigung gegeben hätte ist mal dahingestellt, aber manche meinen, sehr schlau zu sein... So wie MikeL schon berichtet und so machen wir es, gibt es bei uns KEINE Anwendung ohne Rezept bzw. Untersuchung und Delegation. Somit kommen wir von vorn herein gar nicht in diese Problematik. Und wenn eine Physiopraxis meint es mit einem Fittnessstudio aufnehmen zu müssen, ...C'est la vie. Ansonsten kenne ich den Fall wie vom templer beschrieben auch... stefan 302
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stefan 302 schrieb:

in BaWü kenne ich 2 Praxen, denen nachträglich, also nach bekanntwerden durch die Kassen, die Zulassung entzogen worden ist. Hintergrund ist die im RV verankerte Richtlinie, gewerblich und privat getrennt von der GKV Praxis zu sein.
In diesen 2 Fällen war bei der Abnahme wohl alles so wie z.B. MikeL berichtet, im nachhinein aber wurden 10´er Karten verkauft, personal Training angeboten und Mitgliedschaften vertickert, die pro Monat ihren Mitgliedsbeitrag bezahlten.

Jetzt kennen ich den Fall persönlich und weiß, dass nicht nur die Kassen ihre Zulassung entzogen haben, sondern im Nachgang auch noch das FA beide Etablissements komplett umsatzsteuerpflichtig veranschlagt haben, Nachzahlung, beide jetzt pleite.

Es hätte die Möglichkeit gegeben, im Einzelgenehmigungsverfahren mit den Kassen gleich reinen Wein einzuschenken. Ob es dann eine Genehmigung gegeben hätte ist mal dahingestellt, aber manche meinen, sehr schlau zu sein...

So wie MikeL schon berichtet und so machen wir es, gibt es bei uns KEINE Anwendung ohne Rezept bzw. Untersuchung und Delegation. Somit kommen wir von vorn herein gar nicht in diese Problematik.
Und wenn eine Physiopraxis meint es mit einem Fittnessstudio aufnehmen zu müssen, ...C'est la vie.

Ansonsten kenne ich den Fall wie vom templer beschrieben auch...



stefan 302

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MikeS
22.09.2015 12:52
Stefan302,
in Deinem Beitrag sind so viele Dinge enthalten, die sich SO nicht abgespielt haben können (ausser der PI
war ein totaler Trottel und hat sich alles gefallen lassen) und die auch rechtlich absolut nicht haltbar sind,
dass ich Deinen Beitrag leider nicht als seriös einstufen kann.

Es ist definitiv so, dass ein Trainingsraum selbstverständlich auch für Selbstzahler nutzbar ist - in welchem
Umfang und auf welche Art und Weise ist wieder eine andere Sache.

Ansonsten würde JEDE Wellnessmassage und jeder Präventionskurs, der umsatzsteuerpflichtig (!) ist,
zu dieser Zulassungsproblematik führen.

MikeS
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• Helmut Fromberger
Stefan302, in Deinem Beitrag sind so viele Dinge enthalten, die sich SO nicht abgespielt haben können (ausser der PI war ein totaler Trottel und hat sich alles gefallen lassen) und die auch rechtlich absolut nicht haltbar sind, dass ich Deinen Beitrag leider nicht als seriös einstufen kann. Es ist definitiv so, dass ein Trainingsraum selbstverständlich auch für Selbstzahler nutzbar ist - in welchem Umfang und auf welche Art und Weise ist wieder eine andere Sache. Ansonsten würde JEDE Wellnessmassage und jeder Präventionskurs, der umsatzsteuerpflichtig (!) ist, zu dieser Zulassungsproblematik führen. MikeS
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MikeS schrieb:

Stefan302,
in Deinem Beitrag sind so viele Dinge enthalten, die sich SO nicht abgespielt haben können (ausser der PI
war ein totaler Trottel und hat sich alles gefallen lassen) und die auch rechtlich absolut nicht haltbar sind,
dass ich Deinen Beitrag leider nicht als seriös einstufen kann.

Es ist definitiv so, dass ein Trainingsraum selbstverständlich auch für Selbstzahler nutzbar ist - in welchem
Umfang und auf welche Art und Weise ist wieder eine andere Sache.

Ansonsten würde JEDE Wellnessmassage und jeder Präventionskurs, der umsatzsteuerpflichtig (!) ist,
zu dieser Zulassungsproblematik führen.

MikeS

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Manuel1510 schrieb:

Der neueste Stand - bekam heute folgende Info seitens der KK zu dem Thema.....:

"Nach Rücksprache mit den übrigen Kassen teilen wir Ihnen mit, dass wir den Raum „Sport“ – keine Kassenleistungen" nur akzeptieren, wenn Sie die privaten Leistungen außerhalb der eigentlichen Praxisöffnungszeiten anbieten oder den Bereich komplett vom Therapiebereich, in welchem Kassenleistungen abgegeben werden, abtrennen.

Was würdet ihr nun tun???



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