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Tübingen

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Selbstständig nebenberuflich arbeiten
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Anonymer Teilnehmer
24.07.2019 20:27
Hallo Leute,

Ich arbeite 20Std Teilzeit in einer Privatpraxis. Ich möchte gerne stundenweise einen Raum in einer anderen Praxis mieten und Privatpatienten behandeln.
Auf was muss ich achten damit dies möglich ist ? Was sind die Voraussetzungen dafür ?
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Hallo Leute, Ich arbeite 20Std Teilzeit in einer Privatpraxis. Ich möchte gerne stundenweise einen Raum in einer anderen Praxis mieten und Privatpatienten behandeln. Auf was muss ich achten damit dies möglich ist ? Was sind die Voraussetzungen dafür ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Leute,

Ich arbeite 20Std Teilzeit in einer Privatpraxis. Ich möchte gerne stundenweise einen Raum in einer anderen Praxis mieten und Privatpatienten behandeln.
Auf was muss ich achten damit dies möglich ist ? Was sind die Voraussetzungen dafür ?

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M0nique
24.07.2019 21:07
Hallo AN,
hier die Voraussetzungen:
Meldung beim Gesundheitsamt - kostenlos
Meldung beim Finanzamt über Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Du musst Deine Einnahmen natürlich versteuern
Meldung bei der Berufsgenossenschaft - kostenpflichtig
Meldung bei Deiner GKV - evtl. kostenpflichtig, kommt auf die Höhe Deiner Einnahmen an
Meldung bdei der DRV - evtl. kostenpflichtig, kommt auf die Höhe Deiner Einnahmen an
Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung - kostenpflichtig
Kenntnisse in Buchhaltung sind extrem hilfreich - Rechnungen an PP schreiben, Ein- und Ausgaben regelmäßig führen, für mindestens das erste Jahr einen Steuerberater hinzuziehen
Das wars.
Gruß von Monique
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Hallo AN, hier die Voraussetzungen: Meldung beim Gesundheitsamt - kostenlos Meldung beim Finanzamt über Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Du musst Deine Einnahmen natürlich versteuern Meldung bei der Berufsgenossenschaft - kostenpflichtig Meldung bei Deiner GKV - evtl. kostenpflichtig, kommt auf die Höhe Deiner Einnahmen an Meldung bdei der DRV - evtl. kostenpflichtig, kommt auf die Höhe Deiner Einnahmen an Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung - kostenpflichtig Kenntnisse in Buchhaltung sind extrem hilfreich - Rechnungen an PP schreiben, Ein- und Ausgaben regelmäßig führen, für mindestens das erste Jahr einen Steuerberater hinzuziehen Das wars. Gruß von Monique
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Anonymer Teilnehmer
24.07.2019 22:04
Vielen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank

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Anonymer Teilnehmer
24.07.2019 22:06
Aber ein Kleingewerbe muss ich nicht anmelden?
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Aber ein Kleingewerbe muss ich nicht anmelden?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Aber ein Kleingewerbe muss ich nicht anmelden?

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hgb
24.07.2019 22:57
Kleingewerbe ist ein steuerrechtlicher Begriff, Gewerbe einer aus dem Gewerbe- und Handelsrecht.
mfg hgb :sunglasses:
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[b]Kleingewerbe[/b] ist ein steuerrechtlicher Begriff, [b]Gewerbe[/b] einer aus dem Gewerbe- und Handelsrecht. mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:

Kleingewerbe ist ein steuerrechtlicher Begriff, Gewerbe einer aus dem Gewerbe- und Handelsrecht.
mfg hgb :sunglasses:

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M0nique
25.07.2019 06:04
Hallo AN,
physiotherapeutische Behandlungen auf ärztliche Verordnungen sind kein Gewerbe.
Z.B. Wellnessmassagen, Gerätetraining ohne ärztliche Verordnung hingegen schon.
Nur als Gewerbetreibender kann man bei gewerblichen Einnahmen unter 17.500 Euro pro Jahr auf Kleingewerbe optionieren, dann muss man keine Umsatzsteuer ausweisen.
Gruß von Monique
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Hallo AN, physiotherapeutische Behandlungen auf ärztliche Verordnungen sind kein Gewerbe. Z.B. Wellnessmassagen, Gerätetraining ohne ärztliche Verordnung hingegen schon. Nur als Gewerbetreibender kann man bei gewerblichen Einnahmen unter 17.500 Euro pro Jahr auf Kleingewerbe optionieren, dann muss man keine Umsatzsteuer ausweisen. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Hallo AN,
physiotherapeutische Behandlungen auf ärztliche Verordnungen sind kein Gewerbe.
Z.B. Wellnessmassagen, Gerätetraining ohne ärztliche Verordnung hingegen schon.
Nur als Gewerbetreibender kann man bei gewerblichen Einnahmen unter 17.500 Euro pro Jahr auf Kleingewerbe optionieren, dann muss man keine Umsatzsteuer ausweisen.
Gruß von Monique

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M0nique schrieb:

Hallo AN,
hier die Voraussetzungen:
Meldung beim Gesundheitsamt - kostenlos
Meldung beim Finanzamt über Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Du musst Deine Einnahmen natürlich versteuern
Meldung bei der Berufsgenossenschaft - kostenpflichtig
Meldung bei Deiner GKV - evtl. kostenpflichtig, kommt auf die Höhe Deiner Einnahmen an
Meldung bdei der DRV - evtl. kostenpflichtig, kommt auf die Höhe Deiner Einnahmen an
Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung - kostenpflichtig
Kenntnisse in Buchhaltung sind extrem hilfreich - Rechnungen an PP schreiben, Ein- und Ausgaben regelmäßig führen, für mindestens das erste Jahr einen Steuerberater hinzuziehen
Das wars.
Gruß von Monique

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hgb
24.07.2019 21:48
Hallo @mab (AN),

leider fehlt in der Aufstellung von @MOnique noch etwas, das Einverständnis des AG.
Wenn Du nur in Tz arbeitest, wäre das an sich kein Problem. Aber Du könntest natürlich dem AG seine PP abwerben. Wenn es räumlich weit genug von der Praxis weg ist z. B. in einem anderen Ort, wäre das Problem kleiner.
Ohne Einverständnis könnte die geschilderte Nebentätigkeit die Kündigung bringen. :unamused:
Mfg hgb :wink:
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Hallo @mab (AN), leider fehlt in der Aufstellung von @MOnique noch etwas, das [b]Einverständnis des AG[/b]. Wenn Du nur in Tz arbeitest, wäre das an sich kein Problem. Aber Du könntest natürlich dem AG seine PP abwerben. Wenn es räumlich weit genug von der Praxis weg ist z. B. in einem anderen Ort, wäre das Problem kleiner. Ohne Einverständnis könnte die geschilderte Nebentätigkeit die Kündigung bringen. :unamused: Mfg hgb :wink:
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redvine
26.07.2019 18:28
Wenn AN in Teilzeit arbeitet, dann reicht es aus dem AG die Nebentätigkeit mitzuteilen.

Gruß redvine
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• M0nique
Wenn AN in Teilzeit arbeitet, dann reicht es aus dem AG die Nebentätigkeit mitzuteilen. Gruß redvine
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redvine schrieb:

Wenn AN in Teilzeit arbeitet, dann reicht es aus dem AG die Nebentätigkeit mitzuteilen.

Gruß redvine

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hgb
26.07.2019 20:14
im Prinzip ja, aber nicht, wenn er in Konkurrenz geht, das kann wie geschrieben die Stelle kosten. Ihr müßt es aber nicht glauben, Erfahrung lehrt viel besser. :thumbsdown:
Bewußt habe ich im ersten posting dazu Einverständnis und nicht Genehmigung geschrieben.
MfG hgb :sunglasses:
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• Leni C.
im Prinzip ja, aber nicht, wenn er [b]in Konkurrenz geht[/b], das kann wie geschrieben die Stelle kosten. Ihr müßt es aber nicht glauben, Erfahrung lehrt viel besser. :thumbsdown: Bewußt habe ich im ersten posting dazu [b]Einverständnis[/b] und [b]nicht Genehmigung[/b] geschrieben. MfG hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:

im Prinzip ja, aber nicht, wenn er in Konkurrenz geht, das kann wie geschrieben die Stelle kosten. Ihr müßt es aber nicht glauben, Erfahrung lehrt viel besser. :thumbsdown:
Bewußt habe ich im ersten posting dazu Einverständnis und nicht Genehmigung geschrieben.
MfG hgb :sunglasses:

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redvine
26.07.2019 21:08
Miteinander reden ist nie schlecht. Und wenn AG die Nebentätigkeit des AN nicht passt, kann er dem AN natürlich ohne Angaben von Gründen kündigen, falls dies rechtlich möglich ist.

Gruß redvine
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Miteinander reden ist nie schlecht. Und wenn AG die Nebentätigkeit des AN nicht passt, kann er dem AN natürlich ohne Angaben von Gründen kündigen, falls dies rechtlich möglich ist. Gruß redvine
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redvine schrieb:

Miteinander reden ist nie schlecht. Und wenn AG die Nebentätigkeit des AN nicht passt, kann er dem AN natürlich ohne Angaben von Gründen kündigen, falls dies rechtlich möglich ist.

Gruß redvine

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hgb
26.07.2019 22:29
.. vielleicht könnt Ihr (@MOnique, @redvine) das lesen, eigentlich hatte ich dafür Eigeninitiative erwartet!
/Nebent
Aber Hauptsache etwas geschrieben!

mfg hgb :unamused::
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.. vielleicht könnt Ihr (@MOnique, @redvine) das lesen, eigentlich hatte ich dafür Eigeninitiative erwartet! /www.loebbecke-goevert.de/Aktuelles/Urteilsspiegel-Arbeitsrecht/detail.170.html Aber Hauptsache etwas geschrieben! mfg hgb :unamused::
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hgb schrieb:

.. vielleicht könnt Ihr (@MOnique, @redvine) das lesen, eigentlich hatte ich dafür Eigeninitiative erwartet!
/Nebent
Aber Hauptsache etwas geschrieben!

mfg hgb :unamused::

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redvine
27.07.2019 18:15
Im Internet lassen sich viele interessante Seiten zu diesem Thema finden.

Link
(Nebentätigkeit und Wettbewerbsverbot, IHK Darmstadt Rhein Main Neckar)

Je nach Anbieter wird die Thematik etwas anders dargestellt.

Gruß redvine
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Im Internet lassen sich viele interessante Seiten zu diesem Thema finden. https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/Beraten-und-informieren/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht/Informationen_zu_besonderen_Arbeitsrechtsthemen/Wettbewerbsverbot/Nebentaetigkeit_und_Wettbewerbsverbot/2564024#titleInText1 (Nebentätigkeit und Wettbewerbsverbot, IHK Darmstadt Rhein Main Neckar) Je nach Anbieter wird die Thematik etwas anders dargestellt. Gruß redvine
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redvine schrieb:

Im Internet lassen sich viele interessante Seiten zu diesem Thema finden.

Link
(Nebentätigkeit und Wettbewerbsverbot, IHK Darmstadt Rhein Main Neckar)

Je nach Anbieter wird die Thematik etwas anders dargestellt.

Gruß redvine

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hgb
27.07.2019 18:25
@redvine,
natürlich, aber dier Kern ist hier:
>>Der AN macht dem AG durch seine Nebentätigkeit in rechtlich unzulässiger Weise Konkurrenz. Gesetzliche Grenzen ergeben sich u. a. gemäß § 60 Handelsgesetzbuch (HGB) für den kaufmännischen Angestellten, dem es untersagt ist, im Rahmen einer Nebenbeschäftigung eine Konkurrenztätigkeit auszuüben. Für sonstige AN ergibt sich ein vergleichbares Wettbewerbsverbot aus der allgemeinen Treuepflicht.<<
mab hat nun beschrieben, zwei gleichartige Tätigkeiten aufnehmen zu wollen, nämlich PP für PT (Priavtpatienten für Physiotherapie).
Mein Hinweis eingangs war keine - unzulässige - Rechtsberatung, sondern nur ein Fingerzeig, auf einen von @MOnique nicht berücksichtigten Aspekt, ihr Stern bei Deinem Einwand unterstreicht das. Also sollte mab das geschickt anfangen, Wege hatte ich auch genannt.
Mfg + schönes WE hgb
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• mcfly
@redvine, natürlich, aber dier Kern ist hier: [b]>>Der AN macht dem AG durch seine Nebentätigkeit in rechtlich unzulässiger Weise Konkurrenz. Gesetzliche Grenzen ergeben sich u. a. gemäß § 60 Handelsgesetzbuch (HGB) für den kaufmännischen Angestellten, dem es untersagt ist, im Rahmen einer Nebenbeschäftigung eine Konkurrenztätigkeit auszuüben. Für sonstige AN ergibt sich ein vergleichbares Wettbewerbsverbot aus der allgemeinen Treuepflicht.<<[/b] mab hat nun beschrieben, zwei gleichartige Tätigkeiten aufnehmen zu wollen, nämlich PP für PT (Priavtpatienten für Physiotherapie). Mein Hinweis eingangs war keine - unzulässige - Rechtsberatung, sondern nur ein Fingerzeig, auf einen von @MOnique nicht berücksichtigten Aspekt, ihr Stern bei Deinem Einwand unterstreicht das. Also sollte mab das geschickt anfangen, Wege hatte ich auch genannt. Mfg + schönes WE hgb
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hgb schrieb:

@redvine,
natürlich, aber dier Kern ist hier:
>>Der AN macht dem AG durch seine Nebentätigkeit in rechtlich unzulässiger Weise Konkurrenz. Gesetzliche Grenzen ergeben sich u. a. gemäß § 60 Handelsgesetzbuch (HGB) für den kaufmännischen Angestellten, dem es untersagt ist, im Rahmen einer Nebenbeschäftigung eine Konkurrenztätigkeit auszuüben. Für sonstige AN ergibt sich ein vergleichbares Wettbewerbsverbot aus der allgemeinen Treuepflicht.<<
mab hat nun beschrieben, zwei gleichartige Tätigkeiten aufnehmen zu wollen, nämlich PP für PT (Priavtpatienten für Physiotherapie).
Mein Hinweis eingangs war keine - unzulässige - Rechtsberatung, sondern nur ein Fingerzeig, auf einen von @MOnique nicht berücksichtigten Aspekt, ihr Stern bei Deinem Einwand unterstreicht das. Also sollte mab das geschickt anfangen, Wege hatte ich auch genannt.
Mfg + schönes WE hgb

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redvine
27.07.2019 18:42
Im Einzellfall lässt sich nur gerichtlich klären, ob eine rechtlich unzulässige Konkurrenz besteht. Aber klar, der Punkt muss natürlich berücksichtigt werden. Und es hängt vom AN ab, wie mutig er bei diesem Punkt ist.

Gruß redvine
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Im Einzellfall lässt sich nur gerichtlich klären, ob eine rechtlich unzulässige Konkurrenz besteht. Aber klar, der Punkt muss natürlich berücksichtigt werden. Und es hängt vom AN ab, wie mutig er bei diesem Punkt ist. Gruß redvine
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redvine schrieb:

Im Einzellfall lässt sich nur gerichtlich klären, ob eine rechtlich unzulässige Konkurrenz besteht. Aber klar, der Punkt muss natürlich berücksichtigt werden. Und es hängt vom AN ab, wie mutig er bei diesem Punkt ist.

Gruß redvine

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hgb
27.07.2019 18:46
@redvine, das geht wohl schneller. Bei einer Praxis, die keine zehn Vollzeitstellen hat, ist sie draußen, wenn der AG es möchte. Kündigungsschutz im Kleinbetrieb: Das müssen Arbeitgeber wissen | impulse
Deswegen muß zu dieser Nt (Nebentätigkeit) Einvernehmen mit dem AG unbedingt hergestellt werden. Es liegt auf der Hand, daß genau das der erste Schritt ist.
Es könnte ja sein, daß der AG ihr dann lieber ein eigenes Angebot macht.
mfg hgb :sunglasses:
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• mcfly
@redvine, das geht wohl schneller. Bei einer Praxis, die keine zehn Vollzeitstellen hat, ist sie draußen, wenn der AG es möchte. www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/kuendigungsschutz-im-kleinbetrieb/7322626.html Deswegen muß zu dieser Nt (Nebentätigkeit) Einvernehmen mit dem AG unbedingt hergestellt werden. Es liegt auf der Hand, daß genau das [b]der erste Schritt[/b] ist. Es könnte ja sein, daß der AG ihr dann lieber ein eigenes Angebot macht. mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:

@redvine, das geht wohl schneller. Bei einer Praxis, die keine zehn Vollzeitstellen hat, ist sie draußen, wenn der AG es möchte. Kündigungsschutz im Kleinbetrieb: Das müssen Arbeitgeber wissen | impulse
Deswegen muß zu dieser Nt (Nebentätigkeit) Einvernehmen mit dem AG unbedingt hergestellt werden. Es liegt auf der Hand, daß genau das der erste Schritt ist.
Es könnte ja sein, daß der AG ihr dann lieber ein eigenes Angebot macht.
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hgb schrieb:

Hallo @mab (AN),

leider fehlt in der Aufstellung von @MOnique noch etwas, das Einverständnis des AG.
Wenn Du nur in Tz arbeitest, wäre das an sich kein Problem. Aber Du könntest natürlich dem AG seine PP abwerben. Wenn es räumlich weit genug von der Praxis weg ist z. B. in einem anderen Ort, wäre das Problem kleiner.
Ohne Einverständnis könnte die geschilderte Nebentätigkeit die Kündigung bringen. :unamused:
Mfg hgb :wink:



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