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Langenfeld (Rheinland)

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Rentenversicherungspflicht bei nebenberuflicher Selbständigkeit

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Neues Thema
Rentenversicherungspflicht bei nebenberuflicher Selbständigkeit
Es gibt 3 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
16.03.2024 13:36
Hallo,
Ich möchte neben meiner Festanstellung nebenberuflich Hausbesuche bei Privat Versicherte machen. Muss ich von diesem Einnamen Rentenbeiträge zahlen?
Danke für die Informationen
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Hallo, Ich möchte neben meiner Festanstellung nebenberuflich Hausbesuche bei Privat Versicherte machen. Muss ich von diesem Einnamen Rentenbeiträge zahlen? Danke für die Informationen
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eim
16.03.2024 16:12
Dann arbeitest du ja Selbstständig und wenn es monatlich mehr als 530 € ist(Minijobbasis) dann ist Rentenversicherung zu zahlen
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• Anonymer Teilnehmer
Dann arbeitest du ja Selbstständig und wenn es monatlich mehr als 530 € ist(Minijobbasis) dann ist Rentenversicherung zu zahlen
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eim schrieb:

Dann arbeitest du ja Selbstständig und wenn es monatlich mehr als 530 € ist(Minijobbasis) dann ist Rentenversicherung zu zahlen

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Christian Ravenstein
25.03.2024 07:28
Es kommt v.a. darauf an, ob der zeitliche Schwerpunkt der gesamten Tätigkeit weiterhin im Angestelltenverhältnis liegt. Solange die Tätigkeit im Angestelltenverhältnis vom zeitlichen Umfang her überwiegt (und Du selbst keine Angestellten beschäftigst), dürfte die nebenberufliche Selbständigkeit kranken- und rentenversicherungsfrei sein. Man kann dies vorab bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung klären lassen.
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• Anonymer Teilnehmer
Es kommt v.a. darauf an, ob der zeitliche Schwerpunkt der gesamten Tätigkeit weiterhin im Angestelltenverhältnis liegt. Solange die Tätigkeit im Angestelltenverhältnis vom zeitlichen Umfang her überwiegt (und Du selbst keine Angestellten beschäftigst), dürfte die nebenberufliche Selbständigkeit kranken- und rentenversicherungsfrei sein. Man kann dies vorab bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung klären lassen.
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Christian Ravenstein schrieb:

Es kommt v.a. darauf an, ob der zeitliche Schwerpunkt der gesamten Tätigkeit weiterhin im Angestelltenverhältnis liegt. Solange die Tätigkeit im Angestelltenverhältnis vom zeitlichen Umfang her überwiegt (und Du selbst keine Angestellten beschäftigst), dürfte die nebenberufliche Selbständigkeit kranken- und rentenversicherungsfrei sein. Man kann dies vorab bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung klären lassen.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
Ich möchte neben meiner Festanstellung nebenberuflich Hausbesuche bei Privat Versicherte machen. Muss ich von diesem Einnamen Rentenbeiträge zahlen?
Danke für die Informationen



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