physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hamburg Eppendorf

Hallo, Moin, Kalimera...
für unsere Praxis in Eppendorf
suchen wir eine:n nette:n
Physiotherapeut:in der:die uns
ergänzt und mit uns in einem
angenehmen, freundlichen Klima
arbeiten möchte. Mir arbeiten in
50 oder 25 Minuten-Takt.
Du darfst gerne den zeitlichen
Umfang deiner Stelle gestalten, so
wie du es möchtest und kannst.
Mitbringen solltest du Herz,
Empathie, Humor und Spaß an der
Arbeit.
Uns reicht ein kurzer
tabellarischer Lebenslauf! Sende
diesen bitte an: stilmath@yahoo.de
dire...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Rechnungen für Privatpatienten schreiben

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Rechnungen für Privatpatienten schreiben
Es gibt 19 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
29.05.2022 21:06
Hallo an Alle,

ich möchte, neben meinem Angestelltenverhältnis (20h/Woche) Privatpatienten in einem angemieteten Raum behandeln. Soweit ist alles erledigt wie BG, Finanzamt, Vertrag über Raummiete und private Berufshaftpflichtversicherung.
Ich habe versucht einige Infos aus dem Forum über die korrekte Abrechnung von Privatrezepten zu finden, habe aber dazu noch fragen, und freue mich über antworten:
Wenn ein Rezept fertig ist, gebe ich dem Patienten die Rechnung und das Rezept jeweils in Original und Kopie mit, stimmt das?
Muss der Patient auf dem Rezept für jede Behandlung unterschreiben, oder ist das nur optional? Das Datum der Behandlungen steht schon auf der Rechnung, müssen diese dann zusätzlich auf dem Rezept eingetragen werden?
Muss zusätzlich zur Diangnose auch die ICD-10 Ziffer drauf(falls sie nicht auf dem Rezept stehen sollte?).

Danke schon einmal, ich hoffe die Fragen gibt es nicht schon zu doppelt und dreifach.

Viele Grüße
Saskia
1

Gefällt mir

Hallo an Alle, ich möchte, neben meinem Angestelltenverhältnis (20h/Woche) Privatpatienten in einem angemieteten Raum behandeln. Soweit ist alles erledigt wie BG, Finanzamt, Vertrag über Raummiete und private Berufshaftpflichtversicherung. Ich habe versucht einige Infos aus dem Forum über die korrekte Abrechnung von Privatrezepten zu finden, habe aber dazu noch fragen, und freue mich über antworten: Wenn ein Rezept fertig ist, gebe ich dem Patienten die Rechnung und das Rezept jeweils in Original und Kopie mit, stimmt das? Muss der Patient auf dem Rezept für jede Behandlung unterschreiben, oder ist das nur optional? Das Datum der Behandlungen steht schon auf der Rechnung, müssen diese dann zusätzlich auf dem Rezept eingetragen werden? Muss zusätzlich zur Diangnose auch die ICD-10 Ziffer drauf(falls sie nicht auf dem Rezept stehen sollte?). Danke schon einmal, ich hoffe die Fragen gibt es nicht schon zu doppelt und dreifach. Viele Grüße Saskia
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ahn
29.05.2022 22:15
Bei PP gibt's keine ICD10Codes, aber die Diagnose und der ausstellende Arzt sollten in der Software eingegeben werden und auf der Rechnung stehen.
Wir drucken eine Privatvereinbarung aus, auf der jeder Termin unterschrieben wird, und beim letzten Termin gibt's die Rechnung, Originale und jeweils Kopie von Rezept und Rechnung.
1

Gefällt mir

• Anonymer Teilnehmer
Bei PP gibt's keine ICD10Codes, aber die Diagnose und der ausstellende Arzt sollten in der Software eingegeben werden und auf der Rechnung stehen. Wir drucken eine Privatvereinbarung aus, auf der jeder Termin unterschrieben wird, und beim letzten Termin gibt's die Rechnung, Originale und jeweils Kopie von Rezept und Rechnung.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Ahn schrieb:

Bei PP gibt's keine ICD10Codes, aber die Diagnose und der ausstellende Arzt sollten in der Software eingegeben werden und auf der Rechnung stehen.
Wir drucken eine Privatvereinbarung aus, auf der jeder Termin unterschrieben wird, und beim letzten Termin gibt's die Rechnung, Originale und jeweils Kopie von Rezept und Rechnung.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
31.05.2022 14:25
@Ahn Diagnose und Arzt sind keine Pflichtangaben auf einer Rechnung. Auch unnötig, weil der Patient sein Rezept mit einreicht.
1

Gefällt mir

[mention]Ahn[/mention] Diagnose und Arzt sind keine Pflichtangaben auf einer Rechnung. Auch unnötig, weil der Patient sein Rezept mit einreicht.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

@Ahn Diagnose und Arzt sind keine Pflichtangaben auf einer Rechnung. Auch unnötig, weil der Patient sein Rezept mit einreicht.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo an Alle,

ich möchte, neben meinem Angestelltenverhältnis (20h/Woche) Privatpatienten in einem angemieteten Raum behandeln. Soweit ist alles erledigt wie BG, Finanzamt, Vertrag über Raummiete und private Berufshaftpflichtversicherung.
Ich habe versucht einige Infos aus dem Forum über die korrekte Abrechnung von Privatrezepten zu finden, habe aber dazu noch fragen, und freue mich über antworten:
Wenn ein Rezept fertig ist, gebe ich dem Patienten die Rechnung und das Rezept jeweils in Original und Kopie mit, stimmt das?
Muss der Patient auf dem Rezept für jede Behandlung unterschreiben, oder ist das nur optional? Das Datum der Behandlungen steht schon auf der Rechnung, müssen diese dann zusätzlich auf dem Rezept eingetragen werden?
Muss zusätzlich zur Diangnose auch die ICD-10 Ziffer drauf(falls sie nicht auf dem Rezept stehen sollte?).

Danke schon einmal, ich hoffe die Fragen gibt es nicht schon zu doppelt und dreifach.

Viele Grüße
Saskia

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
29.05.2022 23:45
Rechnung beinhaltet
Patientendaten: Name, Adresse
Re Nr. 2022-0089 und Datum
Rezeptdatum, Diagnose
10x KG à … € = …€
10x Hyg à ….
Behandlungstage: 05.07…..
Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung
Mfg
Stempel und Uschrift

Ich habe eine Empfangsbestätigung in der der Patient jedesmal unterschreibt. Die bleibt bei mir.

Stempel hinter dem Rezept. Uschrift und Datum

Auf Wunsch gebe ich Kopien.
2

Gefällt mir

• pt ani
• Anonymer Teilnehmer
Rechnung beinhaltet Patientendaten: Name, Adresse Re Nr. 2022-0089 und Datum Rezeptdatum, Diagnose 10x KG à … € = …€ 10x Hyg à …. Behandlungstage: 05.07….. Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung Mfg Stempel und Uschrift Ich habe eine Empfangsbestätigung in der der Patient jedesmal unterschreibt. Die bleibt bei mir. Stempel hinter dem Rezept. Uschrift und Datum Auf Wunsch gebe ich Kopien.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
GüSta
30.05.2022 12:14
Rechnung sollte außerdem bei ärztlich verordneten Behandlungen oder bei nichtmedizinischen Behandlungen - soweit bei letzteren die Kleinunternehmerregelung greift - einen (kurzen) Hinweis/Verweis auf die Umsatzsteuerfreiheit enthalten (vgl. dazu die § 14 Abs. 4 Ziff. 8, § 19 Abs. 1 u. 3 sowie § 4 Ziff. 14a des Umsatzsteuergesetzes)
3

Gefällt mir

• Bernie
• M0nique
• Anonymer Teilnehmer
Rechnung sollte außerdem bei ärztlich verordneten Behandlungen oder bei nichtmedizinischen Behandlungen - soweit bei letzteren die Kleinunternehmerregelung greift - einen (kurzen) Hinweis/Verweis auf die Umsatzsteuerfreiheit enthalten (vgl. dazu die § 14 Abs. 4 Ziff. 8, § 19 Abs. 1 u. 3 sowie § 4 Ziff. 14a des Umsatzsteuergesetzes)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



GüSta schrieb:

Rechnung sollte außerdem bei ärztlich verordneten Behandlungen oder bei nichtmedizinischen Behandlungen - soweit bei letzteren die Kleinunternehmerregelung greift - einen (kurzen) Hinweis/Verweis auf die Umsatzsteuerfreiheit enthalten (vgl. dazu die § 14 Abs. 4 Ziff. 8, § 19 Abs. 1 u. 3 sowie § 4 Ziff. 14a des Umsatzsteuergesetzes)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
30.05.2022 20:45
Hallo und vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten, das hat mir sehr weitergeholfen!!
Eine, vielleicht etwas doofe Frage hätte ich noch, schreibt man auf die Rechnung seine eigene Adresse oder die der Praxis in der man die Räume mietet?
1

Gefällt mir

Hallo und vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten, das hat mir sehr weitergeholfen!! Eine, vielleicht etwas doofe Frage hätte ich noch, schreibt man auf die Rechnung seine eigene Adresse oder die der Praxis in der man die Räume mietet?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo und vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten, das hat mir sehr weitergeholfen!!
Eine, vielleicht etwas doofe Frage hätte ich noch, schreibt man auf die Rechnung seine eigene Adresse oder die der Praxis in der man die Räume mietet?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
GüSta
30.05.2022 21:14
@Anonymer Teilnehmer
vielleicht hilft hier § 14 Abs. 4 UStG weiter, auch wenn diese Vorschrift unmittelbar nur Betriebe/Unternehmen mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen betrifft.
1

Gefällt mir

• Anonymer Teilnehmer
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] vielleicht hilft hier § 14 Abs. 4 UStG weiter, auch wenn diese Vorschrift unmittelbar nur Betriebe/Unternehmen mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen betrifft.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



GüSta schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
vielleicht hilft hier § 14 Abs. 4 UStG weiter, auch wenn diese Vorschrift unmittelbar nur Betriebe/Unternehmen mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen betrifft.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Bernie
31.05.2022 08:19
@Anonymer Teilnehmer
Wo ist denn Dein Firmensitz?
1

Gefällt mir

[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Wo ist denn Dein Firmensitz?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Bernie schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
Wo ist denn Dein Firmensitz?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
31.05.2022 12:36
@Bernie
gute Frage, bei der Beantragung der Steuernummer für die Selbstständigkeit beim Finanzamt habe ich meine Adresse angegeben. Da ich eventuell langfristig auch noch in anderen Räumen behandeln kann.
1

Gefällt mir

@Bernie gute Frage, bei der Beantragung der Steuernummer für die Selbstständigkeit beim Finanzamt habe ich meine Adresse angegeben. Da ich eventuell langfristig auch noch in anderen Räumen behandeln kann.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Bernie
gute Frage, bei der Beantragung der Steuernummer für die Selbstständigkeit beim Finanzamt habe ich meine Adresse angegeben. Da ich eventuell langfristig auch noch in anderen Räumen behandeln kann.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

massu schrieb:

Rechnung beinhaltet
Patientendaten: Name, Adresse
Re Nr. 2022-0089 und Datum
Rezeptdatum, Diagnose
10x KG à … € = …€
10x Hyg à ….
Behandlungstage: 05.07…..
Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung
Mfg
Stempel und Uschrift

Ich habe eine Empfangsbestätigung in der der Patient jedesmal unterschreibt. Die bleibt bei mir.

Stempel hinter dem Rezept. Uschrift und Datum

Auf Wunsch gebe ich Kopien.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Ruhrpottvelosoph
31.05.2022 12:37
ähh, muss tatsächlich die Diagnose auf der Rechnung erscheinen?
Ein Hinweis, dass du die Rechnung schreibst, aufgrund der Verordnung vom 01.01.01 von der Praxis Dr.med Wurst, müsste doch eigentl reichen
1

Gefällt mir

ähh, muss tatsächlich die Diagnose auf der Rechnung erscheinen? Ein Hinweis, dass du die Rechnung schreibst, aufgrund der Verordnung vom 01.01.01 von der Praxis Dr.med Wurst, müsste doch eigentl reichen
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Ruhrpottvelosoph schrieb:

ähh, muss tatsächlich die Diagnose auf der Rechnung erscheinen?
Ein Hinweis, dass du die Rechnung schreibst, aufgrund der Verordnung vom 01.01.01 von der Praxis Dr.med Wurst, müsste doch eigentl reichen

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
31.05.2022 14:18
Lieber @Anonymer Teilnehmer meinst Du nicht, dass du so wichtige Fragen lieber deinen Steuerberater fragen solltest? Oder willst du deine Finanzen alleine machen?

.. Angabe deiner Steuernumner auf der Rechnung habe ich noch vergessen.
1

Gefällt mir

• Anonymer Teilnehmer
Lieber [mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] meinst Du nicht, dass du so wichtige Fragen lieber deinen Steuerberater fragen solltest? Oder willst du deine Finanzen alleine machen? .. Angabe deiner Steuernumner auf der Rechnung habe ich noch vergessen.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Bernie
31.05.2022 15:29
Erst über 250 € Rechnungsbetrag. Manche Selbstständige sind beim FA unter Ihrer privaten Steuernummer gemeldet. Die würde ich dann nicht angeben. Zudem ist es meiner Interpretation nach so, dass bei befreiten heilkundlichen Leistungen die Angabe der Steuernummer entfällt (Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer). Mir ist aber nicht bekannt, ob es da einen Runerlass dazu gibt ........ (Es geht ja in der Regel darum Liefreketten nachzuverfolgen wegen Umsatzsteuerbetrugs). Lieferketten bei heilkundlichen, befreiten Leistungen ???? winklaughing
2

Gefällt mir

• Ruhrpottvelosoph
• Anonymer Teilnehmer
Erst über 250 € Rechnungsbetrag. Manche Selbstständige sind beim FA unter Ihrer privaten Steuernummer gemeldet. Die würde ich dann nicht angeben. Zudem ist es meiner Interpretation nach so, dass bei befreiten heilkundlichen Leistungen die Angabe der Steuernummer entfällt (Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer). Mir ist aber nicht bekannt, ob es da einen Runerlass dazu gibt ........ (Es geht ja in der Regel darum Liefreketten nachzuverfolgen wegen Umsatzsteuerbetrugs). Lieferketten bei heilkundlichen, befreiten Leistungen ???? [emoji]wink[/emoji][emoji]laughing[/emoji]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Bernie schrieb:

Erst über 250 € Rechnungsbetrag. Manche Selbstständige sind beim FA unter Ihrer privaten Steuernummer gemeldet. Die würde ich dann nicht angeben. Zudem ist es meiner Interpretation nach so, dass bei befreiten heilkundlichen Leistungen die Angabe der Steuernummer entfällt (Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer). Mir ist aber nicht bekannt, ob es da einen Runerlass dazu gibt ........ (Es geht ja in der Regel darum Liefreketten nachzuverfolgen wegen Umsatzsteuerbetrugs). Lieferketten bei heilkundlichen, befreiten Leistungen ???? winklaughing

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
GüSta
31.05.2022 15:43
Die Verpflichtung zur Angabe einer Steuernummer oder der ID ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz. Wenn es sich aber um ausschließlich umsatzsteuerbefreite Tätigkeiten handelt - das UStG im Prinzip somit keine Anwendung findet -, greift meines Erachtens die Pflicht zur Ausweisung der Steuer/ID-Nummer nicht. Aber dazu mögen sich Kenner des Steuerrechts äußern.
Hinweis: Bei Rechnungen bis 250 € besteht grundsätzlich keine Verpflichtung die Steuernummer anzugeben.
1

Gefällt mir

• Ruhrpottvelosoph
Die Verpflichtung zur Angabe einer Steuernummer oder der ID ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz. Wenn es sich aber um ausschließlich umsatzsteuerbefreite Tätigkeiten handelt - das UStG im Prinzip somit keine Anwendung findet -, greift meines Erachtens die Pflicht zur Ausweisung der Steuer/ID-Nummer nicht. Aber dazu mögen sich Kenner des Steuerrechts äußern. Hinweis: Bei Rechnungen bis 250 € besteht grundsätzlich keine Verpflichtung die Steuernummer anzugeben.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



GüSta schrieb:

Die Verpflichtung zur Angabe einer Steuernummer oder der ID ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz. Wenn es sich aber um ausschließlich umsatzsteuerbefreite Tätigkeiten handelt - das UStG im Prinzip somit keine Anwendung findet -, greift meines Erachtens die Pflicht zur Ausweisung der Steuer/ID-Nummer nicht. Aber dazu mögen sich Kenner des Steuerrechts äußern.
Hinweis: Bei Rechnungen bis 250 € besteht grundsätzlich keine Verpflichtung die Steuernummer anzugeben.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
31.05.2022 19:20
Ich habe keine Rechnung unter 250€😃
wegen St. Nr. Frage ich nächstes Mal mein Steuerbüro.
1

Gefällt mir

Ich habe keine Rechnung unter 250€😃 wegen St. Nr. Frage ich nächstes Mal mein Steuerbüro.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

Ich habe keine Rechnung unter 250€😃
wegen St. Nr. Frage ich nächstes Mal mein Steuerbüro.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
31.05.2022 20:35
@massu
ich hatte insgheim gehofft "für die paar Patienten" um den Steuerberater herum zu kommen, aber ich merke nun auch, dass es auf jeden Fall sinnvoll wäre
1

Gefällt mir

[mention]massu[/mention] ich hatte insgheim gehofft "für die paar Patienten" um den Steuerberater herum zu kommen, aber ich merke nun auch, dass es auf jeden Fall sinnvoll wäre
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

@massu
ich hatte insgheim gehofft "für die paar Patienten" um den Steuerberater herum zu kommen, aber ich merke nun auch, dass es auf jeden Fall sinnvoll wäre

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

massu schrieb:

Lieber @Anonymer Teilnehmer meinst Du nicht, dass du so wichtige Fragen lieber deinen Steuerberater fragen solltest? Oder willst du deine Finanzen alleine machen?

.. Angabe deiner Steuernumner auf der Rechnung habe ich noch vergessen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M0nique
03.06.2022 15:38
Sorgfältig ausgestellte Rechnungen an PP lohnen sich in jedem Fall: Es kommen keine Rückfragen der PKVen und somit der Patienten an uns.
Gerade ältere Patienten machen bei der Einreichung manchmal arges Durcheinander, was zu Rückfragen der Sachbearbeiter führt.
Diagnose, verschreibender Arzt, Rezeptdatum Behandlungsdaten - bei uns steht das alles seit über 20 Jahren auf den Rechnungen drauf = keine Rückfragen.
Ist auch schön für copy and pace bei Verlaufsdokumentationen, die ab und zu von den PKVen angefordert werden, vor allem bei unterschiedlichen Diagnosen von unterschiedlichen Ärzten.

Bei meiner letzten Steuerprüfung war der Prüfer so was von begeistert. Er hat 5 Rechnungen angeschaut und mit dem umseitig kopierten Rezept verglichen. Die anderen Rechnungen von 5 Jahren haben ihn dann nicht mehr die Bohne interessiert, er hat die Rechnungsordner nur kurz durch seien Daumen laufen lassen. Fertig.

Hallo AN,
Du kannst Dich gerne per PN an mich wenden, ich schicke Dir dann mal eine Rechnung zu.

Gruß von Monique
5

Gefällt mir

• pt ani
• aenntchen
• daniel733
• Ahn
• Anonymer Teilnehmer
Sorgfältig ausgestellte Rechnungen an PP lohnen sich in jedem Fall: Es kommen keine Rückfragen der PKVen und somit der Patienten an uns. Gerade ältere Patienten machen bei der Einreichung manchmal arges Durcheinander, was zu Rückfragen der Sachbearbeiter führt. Diagnose, verschreibender Arzt, Rezeptdatum Behandlungsdaten - bei uns steht das alles seit über 20 Jahren auf den Rechnungen drauf = keine Rückfragen. Ist auch schön für copy and pace bei Verlaufsdokumentationen, die ab und zu von den PKVen angefordert werden, vor allem bei unterschiedlichen Diagnosen von unterschiedlichen Ärzten. Bei meiner letzten Steuerprüfung war der Prüfer so was von begeistert. Er hat 5 Rechnungen angeschaut und mit dem umseitig kopierten Rezept verglichen. Die anderen Rechnungen von 5 Jahren haben ihn dann nicht mehr die Bohne interessiert, er hat die Rechnungsordner nur kurz durch seien Daumen laufen lassen. Fertig. Hallo AN, Du kannst Dich gerne per PN an mich wenden, ich schicke Dir dann mal eine Rechnung zu. Gruß von Monique
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
03.06.2022 19:24
Genau das ist ein guter Grund, alles zu vermerken. Es gibt weder für den Patienten noch für uns Ärger und minimiert den Aufwand. Win-win!
1

Gefällt mir

Genau das ist ein guter Grund, alles zu vermerken. Es gibt weder für den Patienten noch für uns Ärger und minimiert den Aufwand. Win-win!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

Genau das ist ein guter Grund, alles zu vermerken. Es gibt weder für den Patienten noch für uns Ärger und minimiert den Aufwand. Win-win!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Alex Moro
03.06.2022 22:03
M0nique schrieb am 03.06.2022 15:38 Uhr:

...
Du kannst Dich gerne per PN an mich wenden, ich schicke Dir dann mal eine Rechnung zu...
... die dann auch bezahlt werden will :)
1

Gefällt mir

[zitat][b]M0nique schrieb am 03.06.2022 15:38 Uhr:[/b] ... Du kannst Dich gerne per PN an mich wenden, ich schicke Dir dann mal eine Rechnung zu...[/zitat]... die dann auch bezahlt werden will :)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Alex Moro schrieb:

M0nique schrieb am 03.06.2022 15:38 Uhr:

...
Du kannst Dich gerne per PN an mich wenden, ich schicke Dir dann mal eine Rechnung zu...
... die dann auch bezahlt werden will :)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
03.06.2022 23:01
@M0nique und wieder was dazu gelernt. Danke für den Tip. Werde ab jetzt die Rezepte hinter der Rechnung auch kopieren. 👍
3

Gefällt mir

• M0nique
• Robert123
• Anonymer Teilnehmer
[mention]M0nique[/mention] und wieder was dazu gelernt. Danke für den Tip. Werde ab jetzt die Rezepte hinter der Rechnung auch kopieren. 👍
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

@M0nique und wieder was dazu gelernt. Danke für den Tip. Werde ab jetzt die Rezepte hinter der Rechnung auch kopieren. 👍

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

M0nique schrieb:

Sorgfältig ausgestellte Rechnungen an PP lohnen sich in jedem Fall: Es kommen keine Rückfragen der PKVen und somit der Patienten an uns.
Gerade ältere Patienten machen bei der Einreichung manchmal arges Durcheinander, was zu Rückfragen der Sachbearbeiter führt.
Diagnose, verschreibender Arzt, Rezeptdatum Behandlungsdaten - bei uns steht das alles seit über 20 Jahren auf den Rechnungen drauf = keine Rückfragen.
Ist auch schön für copy and pace bei Verlaufsdokumentationen, die ab und zu von den PKVen angefordert werden, vor allem bei unterschiedlichen Diagnosen von unterschiedlichen Ärzten.

Bei meiner letzten Steuerprüfung war der Prüfer so was von begeistert. Er hat 5 Rechnungen angeschaut und mit dem umseitig kopierten Rezept verglichen. Die anderen Rechnungen von 5 Jahren haben ihn dann nicht mehr die Bohne interessiert, er hat die Rechnungsordner nur kurz durch seien Daumen laufen lassen. Fertig.

Hallo AN,
Du kannst Dich gerne per PN an mich wenden, ich schicke Dir dann mal eine Rechnung zu.

Gruß von Monique



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Rechnungen für Privatpatienten schreiben

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns