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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Raumlüftung- und Beleuchtung

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Neues Thema
Raumlüftung- und Beleuchtung
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marcy
29.12.2017 09:20
Ich vergrößere meine bestehende Praxis zum Jahresanfang (direkter Nachbar geht raus). Wir müssen einige neue Trockenbauwände ziehen und dabei entstehen u.a. zwei Räume ohne direktes Fenster (jeweils ca. 15 qm gross). Wir werden über eine Verrohrung unter der Decke eine Entlüftungsmöglichkeit schaffen, sowie in allen Räumen ausreichend Oberlichter einbauen (Dreh- Kippfenster). Hierdurch kommt Licht und Luft von den Nachbarräumen, die direkt belüftet werden können. In den Zulassungsvoraussetzungen steht: "...ausreichend be- und entlüftbar sowie angemessen beleuchtbar...."
Da nirgends etwas von einem direkten Fenster nach außen als Pflicht steht, gehe ich davon aus, dass ich so auch für diese beiden Räume eine Zulassung als Behandlungsraum bekommen sollte, oder?
Hat jemand ähnliche Räume zugelassen?
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Ich vergrößere meine bestehende Praxis zum Jahresanfang (direkter Nachbar geht raus). Wir müssen einige neue Trockenbauwände ziehen und dabei entstehen u.a. zwei Räume ohne direktes Fenster (jeweils ca. 15 qm gross). Wir werden über eine Verrohrung unter der Decke eine Entlüftungsmöglichkeit schaffen, sowie in allen Räumen ausreichend Oberlichter einbauen (Dreh- Kippfenster). Hierdurch kommt Licht und Luft von den Nachbarräumen, die direkt belüftet werden können. In den Zulassungsvoraussetzungen steht: "...ausreichend be- und entlüftbar sowie angemessen beleuchtbar...." Da nirgends etwas von einem direkten Fenster nach außen als Pflicht steht, gehe ich davon aus, dass ich so auch für diese beiden Räume eine Zulassung als Behandlungsraum bekommen sollte, oder? Hat jemand ähnliche Räume zugelassen?
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marcy schrieb:

Ich vergrößere meine bestehende Praxis zum Jahresanfang (direkter Nachbar geht raus). Wir müssen einige neue Trockenbauwände ziehen und dabei entstehen u.a. zwei Räume ohne direktes Fenster (jeweils ca. 15 qm gross). Wir werden über eine Verrohrung unter der Decke eine Entlüftungsmöglichkeit schaffen, sowie in allen Räumen ausreichend Oberlichter einbauen (Dreh- Kippfenster). Hierdurch kommt Licht und Luft von den Nachbarräumen, die direkt belüftet werden können. In den Zulassungsvoraussetzungen steht: "...ausreichend be- und entlüftbar sowie angemessen beleuchtbar...."
Da nirgends etwas von einem direkten Fenster nach außen als Pflicht steht, gehe ich davon aus, dass ich so auch für diese beiden Räume eine Zulassung als Behandlungsraum bekommen sollte, oder?
Hat jemand ähnliche Räume zugelassen?

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morpheus-06
29.12.2017 09:26
marcy schrieb am 29.12.17 09:20:
Ich vergrößere meine bestehende Praxis zum Jahresanfang (direkter Nachbar geht raus). Wir müssen einige neue Trockenbauwände ziehen und dabei entstehen u.a. zwei Räume ohne direktes Fenster (jeweils ca. 15 qm gross). Wir werden über eine Verrohrung unter der Decke eine Entlüftungsmöglichkeit schaffen, sowie in allen Räumen ausreichend Oberlichter einbauen (Dreh- Kippfenster). Hierdurch kommt Licht und Luft von den Nachbarräumen, die direkt belüftet werden können. In den Zulassungsvoraussetzungen steht: "...ausreichend be- und entlüftbar sowie angemessen beleuchtbar...."
Da nirgends etwas von einem direkten Fenster als Pflicht steht, gehe ich davon aus, dass ich so auch für diese beiden Räume eine Zulassung als Behandlungsraum bekommen sollte, oder?
Hat jemand ähnliche Räume zugelassen?


Das ist so OK.
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• marcy
[zitat]marcy schrieb am 29.12.17 09:20: Ich vergrößere meine bestehende Praxis zum Jahresanfang (direkter Nachbar geht raus). Wir müssen einige neue Trockenbauwände ziehen und dabei entstehen u.a. zwei Räume ohne direktes Fenster (jeweils ca. 15 qm gross). Wir werden über eine Verrohrung unter der Decke eine Entlüftungsmöglichkeit schaffen, sowie in allen Räumen ausreichend Oberlichter einbauen (Dreh- Kippfenster). Hierdurch kommt Licht und Luft von den Nachbarräumen, die direkt belüftet werden können. In den Zulassungsvoraussetzungen steht: "...ausreichend be- und entlüftbar sowie angemessen beleuchtbar...." Da nirgends etwas von einem direkten Fenster als Pflicht steht, gehe ich davon aus, dass ich so auch für diese beiden Räume eine Zulassung als Behandlungsraum bekommen sollte, oder? Hat jemand ähnliche Räume zugelassen? [/zitat] Das ist so OK.
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RoFo
29.12.2017 09:53
Es wird ja nur nach der Zulassung gefragt.
Trotzdem möchte ich auf den Arbeitsschutz hinweisen, der bei einer Vergrößerung der Praxis sicher auch greifen wird.
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• marcy
Es wird ja nur nach der Zulassung gefragt. Trotzdem möchte ich auf den Arbeitsschutz hinweisen, der bei einer Vergrößerung der Praxis sicher auch greifen wird.
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RoFo schrieb:

Es wird ja nur nach der Zulassung gefragt.
Trotzdem möchte ich auf den Arbeitsschutz hinweisen, der bei einer Vergrößerung der Praxis sicher auch greifen wird.

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mbone
29.12.2017 10:06
Wenn Du Deine Zulassung z.B. über AOK beantragst, macht es Sinn sich mit den zuständigen Sachbearbeitern in Verbindung zu setzen und evtl.Umbaumassnahmen, wenn möglich schriftlich, von denen absegnen zu lassen.
Ich hab da gute Erfahrungen gemacht. Die für mich zuständige Sachbearbeiterin war sehr kooperativ!
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• marcy
Wenn Du Deine Zulassung z.B. über AOK beantragst, macht es Sinn sich mit den zuständigen Sachbearbeitern in Verbindung zu setzen und evtl.Umbaumassnahmen, wenn möglich schriftlich, von denen absegnen zu lassen. Ich hab da gute Erfahrungen gemacht. Die für mich zuständige Sachbearbeiterin war sehr kooperativ!
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mbone schrieb:

Wenn Du Deine Zulassung z.B. über AOK beantragst, macht es Sinn sich mit den zuständigen Sachbearbeitern in Verbindung zu setzen und evtl.Umbaumassnahmen, wenn möglich schriftlich, von denen absegnen zu lassen.
Ich hab da gute Erfahrungen gemacht. Die für mich zuständige Sachbearbeiterin war sehr kooperativ!

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marcy
29.12.2017 10:08
RoFo schrieb am 29.12.17 09:53:
Es wird ja nur nach der Zulassung gefragt.
Trotzdem möchte ich auf den Arbeitsschutz hinweisen, der bei einer Vergrößerung der Praxis sicher auch greifen wird.



Danke, da habe ich gleich mal gegoogelt- und auch hier scheint mein Vorhaben völlig im grünen Bereich zu liegen.
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[zitat]RoFo schrieb am 29.12.17 09:53: Es wird ja nur nach der Zulassung gefragt. Trotzdem möchte ich auf den Arbeitsschutz hinweisen, der bei einer Vergrößerung der Praxis sicher auch greifen wird. [/zitat] Danke, da habe ich gleich mal gegoogelt- und auch hier scheint mein Vorhaben völlig im grünen Bereich zu liegen.
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marcy schrieb:

RoFo schrieb am 29.12.17 09:53:
Es wird ja nur nach der Zulassung gefragt.
Trotzdem möchte ich auf den Arbeitsschutz hinweisen, der bei einer Vergrößerung der Praxis sicher auch greifen wird.



Danke, da habe ich gleich mal gegoogelt- und auch hier scheint mein Vorhaben völlig im grünen Bereich zu liegen.

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stefan 302
29.12.2017 19:57
leider nein.
Die neuen Arbeitsstättenrichtlinien besagen ganz anderes.
Jeder Raum in der sich MA aufhalten, benötigen Tageslicht (in den Richtlinien steht genau beschrieben, wieviel das sein muss), jedenfalls reicht ein Oberlicht nicht aus!
Zudem muss bei einem Umbau eine Neuzulassung durch das Landratsamt (Arbeitsstättenrichtlinie) erfolgen. Dazu gehört auch, dass Rezeptionen "einen freien Blick" der MA nach aussen vorweisen müssen, also Tageslicht benötigt.
So jedenfalls in BaWü
Setze dich mit deinem Vermieter in Verbindung, dieser soll sich mit dem LA in Verbindung setzen.
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leider nein. Die neuen Arbeitsstättenrichtlinien besagen ganz anderes. Jeder Raum in der sich MA aufhalten, benötigen Tageslicht (in den Richtlinien steht genau beschrieben, wieviel das sein muss), jedenfalls reicht ein Oberlicht nicht aus! Zudem muss bei einem Umbau eine Neuzulassung durch das Landratsamt (Arbeitsstättenrichtlinie) erfolgen. Dazu gehört auch, dass Rezeptionen "einen freien Blick" der MA nach aussen vorweisen müssen, also Tageslicht benötigt. So jedenfalls in BaWü Setze dich mit deinem Vermieter in Verbindung, dieser soll sich mit dem LA in Verbindung setzen.
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stefan 302 schrieb:

leider nein.
Die neuen Arbeitsstättenrichtlinien besagen ganz anderes.
Jeder Raum in der sich MA aufhalten, benötigen Tageslicht (in den Richtlinien steht genau beschrieben, wieviel das sein muss), jedenfalls reicht ein Oberlicht nicht aus!
Zudem muss bei einem Umbau eine Neuzulassung durch das Landratsamt (Arbeitsstättenrichtlinie) erfolgen. Dazu gehört auch, dass Rezeptionen "einen freien Blick" der MA nach aussen vorweisen müssen, also Tageslicht benötigt.
So jedenfalls in BaWü
Setze dich mit deinem Vermieter in Verbindung, dieser soll sich mit dem LA in Verbindung setzen.

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morpheus-06
29.12.2017 20:10
hier wurde nur nach der GKV Zulassung gefragt. Nach den neuen EU-Datenschutzverordnung müssen die Behandlungsräume auch schalldicht sein etc.
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hier wurde nur nach der GKV Zulassung gefragt. Nach den neuen EU-Datenschutzverordnung müssen die Behandlungsräume auch schalldicht sein etc.
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morpheus-06 schrieb:

hier wurde nur nach der GKV Zulassung gefragt. Nach den neuen EU-Datenschutzverordnung müssen die Behandlungsräume auch schalldicht sein etc.

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stefan 302
29.12.2017 20:19
korrekt.
Ich denke nur, man sollte alle Fallstricke benennen, auch wenn "nur" nach der GKV Zulassung gefragt wird :wink:

Zu der EU-Datenschutzverordnung kommt noch das Gesundheitsamt,.........

By the way.... Guten Rutsch ins Neue Jahr :stuck_out_tongue: (Rakentensmilie fehlt :unamused:)


...Rackete hatte ich mit ..ck. geschrieben :stuck_out_tongue_winking_eye:
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korrekt. Ich denke nur, man sollte alle Fallstricke benennen, auch wenn "nur" nach der GKV Zulassung gefragt wird :wink: Zu der EU-Datenschutzverordnung kommt noch das Gesundheitsamt,......... By the way.... Guten Rutsch ins Neue Jahr :stuck_out_tongue: (Rakentensmilie fehlt :unamused:) ...Rackete hatte ich mit ..ck. geschrieben :stuck_out_tongue_winking_eye:
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stefan 302 schrieb:

korrekt.
Ich denke nur, man sollte alle Fallstricke benennen, auch wenn "nur" nach der GKV Zulassung gefragt wird :wink:

Zu der EU-Datenschutzverordnung kommt noch das Gesundheitsamt,.........

By the way.... Guten Rutsch ins Neue Jahr :stuck_out_tongue: (Rakentensmilie fehlt :unamused:)


...Rackete hatte ich mit ..ck. geschrieben :stuck_out_tongue_winking_eye:

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morpheus-06
29.12.2017 20:21
Dir auch einen guten Rutsch !
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morpheus-06 schrieb:

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morpheus-06 schrieb:

marcy schrieb am 29.12.17 09:20:
Ich vergrößere meine bestehende Praxis zum Jahresanfang (direkter Nachbar geht raus). Wir müssen einige neue Trockenbauwände ziehen und dabei entstehen u.a. zwei Räume ohne direktes Fenster (jeweils ca. 15 qm gross). Wir werden über eine Verrohrung unter der Decke eine Entlüftungsmöglichkeit schaffen, sowie in allen Räumen ausreichend Oberlichter einbauen (Dreh- Kippfenster). Hierdurch kommt Licht und Luft von den Nachbarräumen, die direkt belüftet werden können. In den Zulassungsvoraussetzungen steht: "...ausreichend be- und entlüftbar sowie angemessen beleuchtbar...."
Da nirgends etwas von einem direkten Fenster als Pflicht steht, gehe ich davon aus, dass ich so auch für diese beiden Räume eine Zulassung als Behandlungsraum bekommen sollte, oder?
Hat jemand ähnliche Räume zugelassen?


Das ist so OK.



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