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München/Schwabing - ausschließlich 55 Min.-Takt

Wir (unser Physio Team hat bisher 6
Therapeut*nnen) suchen im Zeitraum
sofort - März 2026 für unsere
privaten Physiotherapie- und
Osteopathiepraxen (2 mal in
Schwabing in München / Schwabing
West und Altschwabing) eine(n)
kompetente(n) und nette(n)
Physiotherapeut*In mit IAO
Osteopathie Fortbildung (mind. IAO
Osteopathie begonnen) in Anstellung
mit 20 - 38 Stunden.

Wir behandeln ausschließlich im 55
- Minuten - Takt, was für Patient
und vor allem für die Therapeuten
sehr angenehm ist. W...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Praxisgemeinschaft mit Heilpraktiker / Zulassung / Praxisschilder

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Neues Thema
Praxisgemeinschaft mit Heilpraktiker / Zulassung / Praxisschilder
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Anonymer Teilnehmer
23.11.2014 03:55
Hallo ich wende mich heute einmal anonym an Euch und bitte darum, von Anschuldigungen wie " Nestbeschmutzer" Abstand zu nehmen. Mir geht es um ein Praxis in meiner unmittelbaren Nachbarschaft. Nachdem deren Praxisinhaberin A vor einiger Zeit eine Pseudopraxisgemeinschaft mit einer anderern Physiotlherapeutin B - die die selben Zertifikate wie ich hat - eingegangen ist, die jedoch nie anwesend war, aber über deren Zertifikate Praxisinhaberin A erwiesenermaßen abgerechnet hat (mittlerweile hat sich die sogenannte 2. Praxisinhaberin B aus dieser Praxis verabschiedet) hat die Praxisinhaberin A nun eine Praxisgemeinschaft mit einer Heilpraktikerin eingegangen. Da ich gerade selbst die Ausbildung zur Voll-HP mache um dann im Anschluss auch ordnungsgemäß osteopathisch arbeiten zu dürfen nun meine Fragen an Euch.

1. Müssen 2 seperate Schilder mit Titeln angebracht werden? Hier ist es nur ein Schild das so aufgebaut ist dass es schnell zu Verwechslungen
kommen kann, da die Praxisinhaberin A "Heilpraktikerin für Physiotherapie" ist und erwiesenermaßen schon immer mit Akkupunktur gearbeitet
hat. (Wenn ich erwiesenermaßen schreibe könnt Ihr davon ausgehen, dass dem wirklich so ist.)

2. Muss Praxisnhaberin A ihre Kassenzulassung abgeben, wenn durch diese Praxisgemeinschaft die Mindestanforderungen an eine
Physiotherapiepraxis nicht mehr gegeben ist und wenn wo muss das gemeldet werden?

3. Wo muss eine solche Praxisgemeinschaft gemeldet werden? Nur bei den Zulassungsstellen für Physiotherapiepraxen oder auch beim
Gesundheitsamt?

Schon einmal vielen Dank für konstruktive Hilfe und bitte nehmt Abstand von Beschimpfungen oder ähnlichem. Und wie gesagt wenn ich hier erwiesenermaßen schreibe ist dem wirklich so.
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Hallo ich wende mich heute einmal anonym an Euch und bitte darum, von Anschuldigungen wie " Nestbeschmutzer" Abstand zu nehmen. Mir geht es um ein Praxis in meiner unmittelbaren Nachbarschaft. Nachdem deren Praxisinhaberin A vor einiger Zeit eine Pseudopraxisgemeinschaft mit einer anderern Physiotlherapeutin B - die die selben Zertifikate wie ich hat - eingegangen ist, die jedoch nie anwesend war, aber über deren Zertifikate Praxisinhaberin A erwiesenermaßen abgerechnet hat (mittlerweile hat sich die sogenannte 2. Praxisinhaberin B aus dieser Praxis verabschiedet) hat die Praxisinhaberin A nun eine Praxisgemeinschaft mit einer Heilpraktikerin eingegangen. Da ich gerade selbst die Ausbildung zur Voll-HP mache um dann im Anschluss auch ordnungsgemäß osteopathisch arbeiten zu dürfen nun meine Fragen an Euch. 1. Müssen 2 seperate Schilder mit Titeln angebracht werden? Hier ist es nur ein Schild das so aufgebaut ist dass es schnell zu Verwechslungen kommen kann, da die Praxisinhaberin A "Heilpraktikerin für Physiotherapie" ist und erwiesenermaßen schon immer mit Akkupunktur gearbeitet hat. (Wenn ich erwiesenermaßen schreibe könnt Ihr davon ausgehen, dass dem wirklich so ist.) 2. Muss Praxisnhaberin A ihre Kassenzulassung abgeben, wenn durch diese Praxisgemeinschaft die Mindestanforderungen an eine Physiotherapiepraxis nicht mehr gegeben ist und wenn wo muss das gemeldet werden? 3. Wo muss eine solche Praxisgemeinschaft gemeldet werden? Nur bei den Zulassungsstellen für Physiotherapiepraxen oder auch beim Gesundheitsamt? Schon einmal vielen Dank für konstruktive Hilfe und bitte nehmt Abstand von Beschimpfungen oder ähnlichem. Und wie gesagt wenn ich hier erwiesenermaßen schreibe ist dem wirklich so.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo ich wende mich heute einmal anonym an Euch und bitte darum, von Anschuldigungen wie " Nestbeschmutzer" Abstand zu nehmen. Mir geht es um ein Praxis in meiner unmittelbaren Nachbarschaft. Nachdem deren Praxisinhaberin A vor einiger Zeit eine Pseudopraxisgemeinschaft mit einer anderern Physiotlherapeutin B - die die selben Zertifikate wie ich hat - eingegangen ist, die jedoch nie anwesend war, aber über deren Zertifikate Praxisinhaberin A erwiesenermaßen abgerechnet hat (mittlerweile hat sich die sogenannte 2. Praxisinhaberin B aus dieser Praxis verabschiedet) hat die Praxisinhaberin A nun eine Praxisgemeinschaft mit einer Heilpraktikerin eingegangen. Da ich gerade selbst die Ausbildung zur Voll-HP mache um dann im Anschluss auch ordnungsgemäß osteopathisch arbeiten zu dürfen nun meine Fragen an Euch.

1. Müssen 2 seperate Schilder mit Titeln angebracht werden? Hier ist es nur ein Schild das so aufgebaut ist dass es schnell zu Verwechslungen
kommen kann, da die Praxisinhaberin A "Heilpraktikerin für Physiotherapie" ist und erwiesenermaßen schon immer mit Akkupunktur gearbeitet
hat. (Wenn ich erwiesenermaßen schreibe könnt Ihr davon ausgehen, dass dem wirklich so ist.)

2. Muss Praxisnhaberin A ihre Kassenzulassung abgeben, wenn durch diese Praxisgemeinschaft die Mindestanforderungen an eine
Physiotherapiepraxis nicht mehr gegeben ist und wenn wo muss das gemeldet werden?

3. Wo muss eine solche Praxisgemeinschaft gemeldet werden? Nur bei den Zulassungsstellen für Physiotherapiepraxen oder auch beim
Gesundheitsamt?

Schon einmal vielen Dank für konstruktive Hilfe und bitte nehmt Abstand von Beschimpfungen oder ähnlichem. Und wie gesagt wenn ich hier erwiesenermaßen schreibe ist dem wirklich so.

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McMiki
23.11.2014 08:40
Die erste Frage die sich einem stellt ist: Wieso interessierst es dich so sehr was in der Praxis abläuft? Die zweite: Woher hast du deine, wie du hier immer so schön betonst "erwiesenermaßen", Informationen?
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• fabsa
Die erste Frage die sich einem stellt ist: Wieso interessierst es dich so sehr was in der Praxis abläuft? Die zweite: Woher hast du deine, wie du hier immer so schön betonst "erwiesenermaßen", Informationen?
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McMiki schrieb:

Die erste Frage die sich einem stellt ist: Wieso interessierst es dich so sehr was in der Praxis abläuft? Die zweite: Woher hast du deine, wie du hier immer so schön betonst "erwiesenermaßen", Informationen?

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jens 379
23.11.2014 09:08
Hallo und guten Morgen, viellt solltest Du lieber beim städtischen Ordnungsamt arbeiten, als Therapeutin hast Du offensichtlich nicht den entsprechenden ERfolg daß Du Dich mit derartigen Dingen beschäftigst. Versuch doch die Konkurrenz mit können auszuschalten und nicht mit Rechtsmitteln, dann kannst Du viellt auch besser schlafen. Schönes Woende!
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• carolina lehmann
• fabsa
Hallo und guten Morgen, viellt solltest Du lieber beim städtischen Ordnungsamt arbeiten, als Therapeutin hast Du offensichtlich nicht den entsprechenden ERfolg daß Du Dich mit derartigen Dingen beschäftigst. Versuch doch die Konkurrenz mit können auszuschalten und nicht mit Rechtsmitteln, dann kannst Du viellt auch besser schlafen. Schönes Woende!
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Ramona Völlkopf
23.11.2014 09:25
Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen - GKV-Spitzenverband



Falls der link nicht geht, google
"Fehlverhalten im Gesundheitswesen melden"
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http://www.gkv-spitzenverband.de/service/fehlverhalten_im_gesundheitswesen/fehlverhalten_im_gesundheitswesen.jsp Falls der link nicht geht, google "Fehlverhalten im Gesundheitswesen melden"
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Ramona Völlkopf schrieb:

Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen - GKV-Spitzenverband



Falls der link nicht geht, google
"Fehlverhalten im Gesundheitswesen melden"

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jens 379 schrieb:

Hallo und guten Morgen, viellt solltest Du lieber beim städtischen Ordnungsamt arbeiten, als Therapeutin hast Du offensichtlich nicht den entsprechenden ERfolg daß Du Dich mit derartigen Dingen beschäftigst. Versuch doch die Konkurrenz mit können auszuschalten und nicht mit Rechtsmitteln, dann kannst Du viellt auch besser schlafen. Schönes Woende!

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PTP
23.11.2014 15:12
Zu 1. Akupunktur als HP für Physio ist nicht möglich, nur als Voll-HP
Zu 2. woher weißt du das sie die Mindestanforderungen der KK nicht mehr erfüllen? Sie können sich durchaus Räume teilen...
Zu 3. hat Ramona Völlkopf einen Link geschrieben
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Zu 1. Akupunktur als HP für Physio ist nicht möglich, nur als Voll-HP Zu 2. woher weißt du das sie die Mindestanforderungen der KK nicht mehr erfüllen? Sie können sich durchaus Räume teilen... Zu 3. hat Ramona Völlkopf einen Link geschrieben
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paulisissi
23.11.2014 20:14
Hallo, im Prinzip bin ich der selben Meinung wie Jens379. Doch wenn in Praxen Betrug begangen wird ( Angestellte die KEINE Ausbildung haben KG-Elektrotherapie-Ultraschall machen) finde ich schon, denen. sollte das Handwerk sprich Praxiszulassung entzogen werden. Noch eine andere Frage, wie sind die räumlichen Vorraussetzungen wenn man mit einer Heilpraktikerin eine Praxengemeinschaft gründen möchte? Schönen Abend
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Hallo, im Prinzip bin ich der selben Meinung wie Jens379. Doch wenn in Praxen Betrug begangen wird ( Angestellte die KEINE Ausbildung haben KG-Elektrotherapie-Ultraschall machen) finde ich schon, denen. sollte das Handwerk sprich Praxiszulassung entzogen werden. Noch eine andere Frage, wie sind die räumlichen Vorraussetzungen wenn man mit einer Heilpraktikerin eine Praxengemeinschaft gründen möchte? Schönen Abend
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paulisissi schrieb:

Hallo, im Prinzip bin ich der selben Meinung wie Jens379. Doch wenn in Praxen Betrug begangen wird ( Angestellte die KEINE Ausbildung haben KG-Elektrotherapie-Ultraschall machen) finde ich schon, denen. sollte das Handwerk sprich Praxiszulassung entzogen werden. Noch eine andere Frage, wie sind die räumlichen Vorraussetzungen wenn man mit einer Heilpraktikerin eine Praxengemeinschaft gründen möchte? Schönen Abend

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Tempelritter
24.11.2014 07:45
Einrichtungsrichtlinien:
Allgemeine Anforderungen
Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.

Für den HP müssen extra Räume vorhanden sein, zum Teil verlangt die GKV ein völlige Trennung mit extra Eingang und Toilette.
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• morpheus-06
• stefan 302
Einrichtungsrichtlinien: Allgemeine Anforderungen Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein. Für den HP müssen extra Räume vorhanden sein, zum Teil verlangt die GKV ein völlige Trennung mit extra Eingang und Toilette.
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Tempelritter schrieb:

Einrichtungsrichtlinien:
Allgemeine Anforderungen
Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.

Für den HP müssen extra Räume vorhanden sein, zum Teil verlangt die GKV ein völlige Trennung mit extra Eingang und Toilette.

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morpheus-06
24.11.2014 10:10
Je nach Bundesland und Kasse wird das streng oder auch mal lockerer gesehen.
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Je nach Bundesland und Kasse wird das streng oder auch mal lockerer gesehen.
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morpheus-06 schrieb:

Je nach Bundesland und Kasse wird das streng oder auch mal lockerer gesehen.

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PTP schrieb:

Zu 1. Akupunktur als HP für Physio ist nicht möglich, nur als Voll-HP
Zu 2. woher weißt du das sie die Mindestanforderungen der KK nicht mehr erfüllen? Sie können sich durchaus Räume teilen...
Zu 3. hat Ramona Völlkopf einen Link geschrieben



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