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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Patient geht zu verschiedenen Ärzten - Abrechnung abgesetzt

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Neues Thema
Patient geht zu verschiedenen Ärzten - Abrechnung abgesetzt
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schlumpi22
18.02.2017 19:03
Hallo,

ich hatte jetzt 2 Absetzungen von der DAK, da der Patient bzw. sogar 2 Patienten sich anscheinend bei verschiedenen Ärzten Rezepte holen und diese in verschiedenen Praxen einlösen.
Fall: 2 Patienten kamen bei mir mit einer ErstVO zur Behandlung. Diese wurde nun von der Kasse abgesetzt, da laut Kasse es keine ErstVo ist, sondern Folge- bzw. auch schon außerhalb d. R. Nachdem ich mit den Ärzten telefoniert habe und diese mir bestätigt haben, dass diese auch wirklich die Rezepte als ErstVo bekommen haben - die Kasse aber sagt, von anderen Ärzten gab es schon das Rezept - was soll ich da machen? Woher soll ich nun wissen, dass der Patient / Patienten woanders hingehen und anscheinend auch woanders noch die Rezepte einlösen? Muss ich das bei jedem Patienten hinterfragen, ob er wirklich nur bei dem Arzt war und nur diese VO bekommen hat oder evtl. auch woanders hingeht und auch die Therapie bei mir nur einlöst oder auch in anderen Praxen? Der Patient kann dies ja nun mal selbst bestimmen, warum er wo hingeht - das kann mir ja egal sein, solange ich genug zu tun habe....Das geht langsam zu weit mit den Absetzungen....
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Hallo, ich hatte jetzt 2 Absetzungen von der DAK, da der Patient bzw. sogar 2 Patienten sich anscheinend bei verschiedenen Ärzten Rezepte holen und diese in verschiedenen Praxen einlösen. Fall: 2 Patienten kamen bei mir mit einer ErstVO zur Behandlung. Diese wurde nun von der Kasse abgesetzt, da laut Kasse es keine ErstVo ist, sondern Folge- bzw. auch schon außerhalb d. R. Nachdem ich mit den Ärzten telefoniert habe und diese mir bestätigt haben, dass diese auch wirklich die Rezepte als ErstVo bekommen haben - die Kasse aber sagt, von anderen Ärzten gab es schon das Rezept - was soll ich da machen? Woher soll ich nun wissen, dass der Patient / Patienten woanders hingehen und anscheinend auch woanders noch die Rezepte einlösen? Muss ich das bei jedem Patienten hinterfragen, ob er wirklich nur bei dem Arzt war und nur diese VO bekommen hat oder evtl. auch woanders hingeht und auch die Therapie bei mir nur einlöst oder auch in anderen Praxen? Der Patient kann dies ja nun mal selbst bestimmen, warum er wo hingeht - das kann mir ja egal sein, solange ich genug zu tun habe....Das geht langsam zu weit mit den Absetzungen....
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schlumpi22 schrieb:

Hallo,

ich hatte jetzt 2 Absetzungen von der DAK, da der Patient bzw. sogar 2 Patienten sich anscheinend bei verschiedenen Ärzten Rezepte holen und diese in verschiedenen Praxen einlösen.
Fall: 2 Patienten kamen bei mir mit einer ErstVO zur Behandlung. Diese wurde nun von der Kasse abgesetzt, da laut Kasse es keine ErstVo ist, sondern Folge- bzw. auch schon außerhalb d. R. Nachdem ich mit den Ärzten telefoniert habe und diese mir bestätigt haben, dass diese auch wirklich die Rezepte als ErstVo bekommen haben - die Kasse aber sagt, von anderen Ärzten gab es schon das Rezept - was soll ich da machen? Woher soll ich nun wissen, dass der Patient / Patienten woanders hingehen und anscheinend auch woanders noch die Rezepte einlösen? Muss ich das bei jedem Patienten hinterfragen, ob er wirklich nur bei dem Arzt war und nur diese VO bekommen hat oder evtl. auch woanders hingeht und auch die Therapie bei mir nur einlöst oder auch in anderen Praxen? Der Patient kann dies ja nun mal selbst bestimmen, warum er wo hingeht - das kann mir ja egal sein, solange ich genug zu tun habe....Das geht langsam zu weit mit den Absetzungen....

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Papa Alpaka
18.02.2017 19:11
Nicht dein Problem. Die Fäden laufen nicht bei dir und nicht bei den Ärzten sondern bei der DAK zusammen. Widerspruch inkl. Berechnung des Verzugsschadens.

Dir obliegt nur die Kontrolle des Regelfalles (18xKG vor einem behandlungsfreien Intervall von 12 Wochen); nicht die Kontrolle ob der Versicherte mehrere Ärzte und Leistungserbringer in Anspruch nimmt.

Die Ärzte können nichtmal untereinander wissen ob jemand anderes schon für den gleichen Regelfall eine Erstverordnung ausgestellt hat.

(einzig, die DAK könnte mit dir vereinbaren das zukünftige Verordnungen dieser spezifisch zu benennden Versicherten wegen des Verdachts auf Fehlverhalten zur Genehmigung vorzulegen sind. Wozu haben die da sonst so viele SoFAs?)
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• hgb
• die neue
Nicht dein Problem. Die Fäden laufen nicht bei dir und nicht bei den Ärzten sondern bei der DAK zusammen. Widerspruch inkl. Berechnung des Verzugsschadens. Dir obliegt nur die Kontrolle des Regelfalles (18xKG vor einem behandlungsfreien Intervall von 12 Wochen); nicht die Kontrolle ob der Versicherte mehrere Ärzte und Leistungserbringer in Anspruch nimmt. Die Ärzte können nichtmal untereinander wissen ob jemand anderes schon für den gleichen Regelfall eine Erstverordnung ausgestellt hat. (einzig, die DAK könnte mit dir vereinbaren das zukünftige Verordnungen dieser spezifisch zu benennden Versicherten wegen des Verdachts auf Fehlverhalten zur Genehmigung vorzulegen sind. Wozu haben die da sonst so viele SoFAs?)
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Papa Alpaka schrieb:

Nicht dein Problem. Die Fäden laufen nicht bei dir und nicht bei den Ärzten sondern bei der DAK zusammen. Widerspruch inkl. Berechnung des Verzugsschadens.

Dir obliegt nur die Kontrolle des Regelfalles (18xKG vor einem behandlungsfreien Intervall von 12 Wochen); nicht die Kontrolle ob der Versicherte mehrere Ärzte und Leistungserbringer in Anspruch nimmt.

Die Ärzte können nichtmal untereinander wissen ob jemand anderes schon für den gleichen Regelfall eine Erstverordnung ausgestellt hat.

(einzig, die DAK könnte mit dir vereinbaren das zukünftige Verordnungen dieser spezifisch zu benennden Versicherten wegen des Verdachts auf Fehlverhalten zur Genehmigung vorzulegen sind. Wozu haben die da sonst so viele SoFAs?)

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hgb
18.02.2017 19:28
.. wie Papa bereits schrieb und im Widerspruch 14 Tg. Frist setzen und Klage androhen. Hat die DAK schon verloren, kostet wieder Geld.

mfg hgb :wink:
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.. wie Papa bereits schrieb und im Widerspruch [b]14 Tg. Frist setzen und Klage androhen[/b]. Hat die DAK schon verloren, kostet wieder Geld. mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:

.. wie Papa bereits schrieb und im Widerspruch 14 Tg. Frist setzen und Klage androhen. Hat die DAK schon verloren, kostet wieder Geld.

mfg hgb :wink:

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idefix-
20.02.2017 08:59
Wenn die Kasse dies behauptet, ist das OK. Der Patient weis was er tut und hat dich absichtlich im Ungewissen gelassen, oder meint wirklich jemand, das dies ein Versehen des Patienten war. Er hätte schon den zweiten Arzt darauf hinweisen müssen, dass er wegen dieser Problematik schon anderswo in Behandlung war. Die Behandlungen werden dem Patienten als Privatpatient in Rechnung gestellt. Mit dem Hinweis das es keine Zahlungserinnerung gibt und bei n icht einhalten der Zahlungsfrist, die Angelegenheit sofort an den Anwalt geht. Er kann sich das Geld ja von der Kasse erstatten lassen. Ich ärgere mich nicht mit der Kasse rum.
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Wenn die Kasse dies behauptet, ist das OK. Der Patient weis was er tut und hat dich absichtlich im Ungewissen gelassen, oder meint wirklich jemand, das dies ein Versehen des Patienten war. Er hätte schon den zweiten Arzt darauf hinweisen müssen, dass er wegen dieser Problematik schon anderswo in Behandlung war. Die Behandlungen werden dem Patienten als Privatpatient in Rechnung gestellt. Mit dem Hinweis das es keine Zahlungserinnerung gibt und bei n icht einhalten der Zahlungsfrist, die Angelegenheit sofort an den Anwalt geht. Er kann sich das Geld ja von der Kasse erstatten lassen. Ich ärgere mich nicht mit der Kasse rum.
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Kukdiehe
20.02.2017 10:59
Ich frage meine Patienten immer ob sie schon mal in meinen Fall Ergotherapie bekommen habe und wenn ja wann und wo und die wie vielte Verordnung das schon ist. Mit der Begründung, dass die Kasse sonst nicht zahlen würde und man nur so und so viel Einheiten innerhalb des Regelfalls haben könnte.
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Ich frage meine Patienten immer ob sie schon mal in meinen Fall Ergotherapie bekommen habe und wenn ja wann und wo und die wie vielte Verordnung das schon ist. Mit der Begründung, dass die Kasse sonst nicht zahlen würde und man nur so und so viel Einheiten innerhalb des Regelfalls haben könnte.
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Kukdiehe schrieb:

Ich frage meine Patienten immer ob sie schon mal in meinen Fall Ergotherapie bekommen habe und wenn ja wann und wo und die wie vielte Verordnung das schon ist. Mit der Begründung, dass die Kasse sonst nicht zahlen würde und man nur so und so viel Einheiten innerhalb des Regelfalls haben könnte.

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Papa Alpaka
20.02.2017 11:29
Ausgerechnet du lässt dich als Erfüllungsgehilfe der AOK einspannen, idefix?

Einen Honorarsatz oberhalb der GKV-Vergütung wirst du schwerlich durchsetzen können, außer du hast eine von der GKV-Vergütung abweichende Honorarvereinbarung zu Lasten des Versicherten. Angelegenheit zurück an die AOK, Verzugsschaden berechnen, ruhig schlafen.

Wenn die AOK ihre Versicherten nicht im Griff hat ist das nicht unser Problem :)
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• hgb
• Alfred Kramer
Ausgerechnet du lässt dich als Erfüllungsgehilfe der AOK einspannen, idefix? Einen Honorarsatz oberhalb der GKV-Vergütung wirst du schwerlich durchsetzen können, außer du hast eine von der GKV-Vergütung abweichende Honorarvereinbarung zu Lasten des Versicherten. Angelegenheit zurück an die AOK, Verzugsschaden berechnen, ruhig schlafen. Wenn die AOK ihre Versicherten nicht im Griff hat ist das nicht unser Problem :)
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Papa Alpaka schrieb:

Ausgerechnet du lässt dich als Erfüllungsgehilfe der AOK einspannen, idefix?

Einen Honorarsatz oberhalb der GKV-Vergütung wirst du schwerlich durchsetzen können, außer du hast eine von der GKV-Vergütung abweichende Honorarvereinbarung zu Lasten des Versicherten. Angelegenheit zurück an die AOK, Verzugsschaden berechnen, ruhig schlafen.

Wenn die AOK ihre Versicherten nicht im Griff hat ist das nicht unser Problem :)

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idefix- schrieb:

Wenn die Kasse dies behauptet, ist das OK. Der Patient weis was er tut und hat dich absichtlich im Ungewissen gelassen, oder meint wirklich jemand, das dies ein Versehen des Patienten war. Er hätte schon den zweiten Arzt darauf hinweisen müssen, dass er wegen dieser Problematik schon anderswo in Behandlung war. Die Behandlungen werden dem Patienten als Privatpatient in Rechnung gestellt. Mit dem Hinweis das es keine Zahlungserinnerung gibt und bei n icht einhalten der Zahlungsfrist, die Angelegenheit sofort an den Anwalt geht. Er kann sich das Geld ja von der Kasse erstatten lassen. Ich ärgere mich nicht mit der Kasse rum.

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silvia43
20.02.2017 17:26
Ich sag nur Behandlungsvertrag, PatRG und da kannst Du Dir bestätigen lassen, das der Pat. die letzten 3 Monate wegen der Gleichen Erkrankung un keiner anderen Praxis war. Unterschrift und Datum, dann hast Du eine Grundlage zum Weiteragieren.
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Ich sag nur Behandlungsvertrag, PatRG und da kannst Du Dir bestätigen lassen, das der Pat. die letzten 3 Monate wegen der Gleichen Erkrankung un keiner anderen Praxis war. Unterschrift und Datum, dann hast Du eine Grundlage zum Weiteragieren.
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Papa Alpaka
20.02.2017 17:46
...ich habe mir vorgenommen, niemandem mehr den vorauseilenden Gehorsam zu nehmen :)
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• Tempelritter
...ich habe mir vorgenommen, niemandem mehr den vorauseilenden Gehorsam zu nehmen :)
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Papa Alpaka schrieb:

...ich habe mir vorgenommen, niemandem mehr den vorauseilenden Gehorsam zu nehmen :)

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silvia43 schrieb:

Ich sag nur Behandlungsvertrag, PatRG und da kannst Du Dir bestätigen lassen, das der Pat. die letzten 3 Monate wegen der Gleichen Erkrankung un keiner anderen Praxis war. Unterschrift und Datum, dann hast Du eine Grundlage zum Weiteragieren.



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