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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Nebenberufliches Kleingewerbe

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Neues Thema
Nebenberufliches Kleingewerbe
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Brittadeckchen
15.01.2023 14:58
Hallöchen!
ich bin 20 h pro Woche unbefristet als Physio angestellt und möchte nun nebenberuflich für ca. 4-6 Wochenstunden ein Kleingewerbe zwecks Wellnessmassagen eröffnen und dafür in einer Massagepraxis als Untermieterin in mit einziehen. Ohne Rezept und somit auch nicht freiberuflich.
Falle ich dann unter die DRV-Pflicht, obwohl ich hauptberuflich versichert bin???
Meine Steuerberaterin ist sich da auch unsicher und sieht die Gefahr der Scheinselbständigkeit. Obwohl ich dabei voraussichtlich weniger Umsatz als beim Nettolohn dazuverdienen werde...
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Hallöchen! ich bin 20 h pro Woche unbefristet als Physio angestellt und möchte nun nebenberuflich für ca. 4-6 Wochenstunden ein Kleingewerbe zwecks Wellnessmassagen eröffnen und dafür in einer Massagepraxis als Untermieterin in mit einziehen. Ohne Rezept und somit auch nicht freiberuflich. Falle ich dann unter die DRV-Pflicht, obwohl ich hauptberuflich versichert bin??? Meine Steuerberaterin ist sich da auch unsicher und sieht die Gefahr der Scheinselbständigkeit. Obwohl ich dabei voraussichtlich weniger Umsatz als beim Nettolohn dazuverdienen werde...
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pt ani
15.01.2023 21:08
Ist das wirklich eine Steuerberaterin? Klingt etwas unglaubhaft. Wenn es tatsächlich so ist, dann nimm die Beine in die Hand.
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• Lars van Ravenzwaaij
• M0nique
• swahili
• Frank Wilms
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• die neue
• Halbtitan
• anna-stela
Ist das wirklich eine Steuerberaterin? Klingt etwas unglaubhaft. Wenn es tatsächlich so ist, dann nimm die Beine in die Hand.
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pt ani schrieb:

Ist das wirklich eine Steuerberaterin? Klingt etwas unglaubhaft. Wenn es tatsächlich so ist, dann nimm die Beine in die Hand.

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Brittadeckchen schrieb:

Hallöchen!
ich bin 20 h pro Woche unbefristet als Physio angestellt und möchte nun nebenberuflich für ca. 4-6 Wochenstunden ein Kleingewerbe zwecks Wellnessmassagen eröffnen und dafür in einer Massagepraxis als Untermieterin in mit einziehen. Ohne Rezept und somit auch nicht freiberuflich.
Falle ich dann unter die DRV-Pflicht, obwohl ich hauptberuflich versichert bin???
Meine Steuerberaterin ist sich da auch unsicher und sieht die Gefahr der Scheinselbständigkeit. Obwohl ich dabei voraussichtlich weniger Umsatz als beim Nettolohn dazuverdienen werde...

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die neue
15.01.2023 18:49
ähm..... wechsel mal besser die Steuerberaterin!
Wieso solltest Du, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, "scheinselbständig" sein?? Wieso solltest Du, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, DRV-pflichtig sein??
Die Dame scheint recht wenig Ahnung zu haben. Von ihr möchte ich nicht steuerlich betreut werden .....
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ähm..... wechsel mal besser die Steuerberaterin! Wieso solltest Du, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, "scheinselbständig" sein?? Wieso solltest Du, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, DRV-pflichtig sein?? Die Dame scheint recht wenig Ahnung zu haben. Von ihr möchte ich nicht steuerlich betreut werden .....
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die neue schrieb:

ähm..... wechsel mal besser die Steuerberaterin!
Wieso solltest Du, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, "scheinselbständig" sein?? Wieso solltest Du, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, DRV-pflichtig sein??
Die Dame scheint recht wenig Ahnung zu haben. Von ihr möchte ich nicht steuerlich betreut werden .....

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eim
15.01.2023 22:08
Auch als Masseurin bist du Freiberuflerin.Aber wenn du monatlich nicht mehr als die 520 € verdienst dann brauchst du auch keine Rentenversicherung zahlen.
Aber ansonsten kann ich mich dem nur anschliessen was vorher geschrieben wurde.Du solltest die Steuerberaterin wechseln wenn sie so etwas nicht richtig beantworten kann. Ansonsten kannst du aber auch mal Googeln unter Scheinselbstständigkeit und auch unter Freiberufler
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• Weathergirl
Auch als Masseurin bist du Freiberuflerin.Aber wenn du monatlich nicht mehr als die 520 € verdienst dann brauchst du auch keine Rentenversicherung zahlen. Aber ansonsten kann ich mich dem nur anschliessen was vorher geschrieben wurde.Du solltest die Steuerberaterin wechseln wenn sie so etwas nicht richtig beantworten kann. Ansonsten kannst du aber auch mal Googeln unter Scheinselbstständigkeit und auch unter Freiberufler
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Brittadeckchen
15.01.2023 22:32
Ok. Und diejenigen, die keine Berufsausbildung haben und Massieren z.B. in einem Kurs gelernt haben, sind dann keine Freiberufler sondern lediglich Gewerbetreibende?
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Ok. Und diejenigen, die keine Berufsausbildung haben und Massieren z.B. in einem Kurs gelernt haben, sind dann keine Freiberufler sondern lediglich Gewerbetreibende?
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Brittadeckchen schrieb:

Ok. Und diejenigen, die keine Berufsausbildung haben und Massieren z.B. in einem Kurs gelernt haben, sind dann keine Freiberufler sondern lediglich Gewerbetreibende?

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M0nique
15.01.2023 23:31
@Brittadeckchen so ist es!
Und nach meinem Kenntnisstand sind nur Physios, die auf Rezept arbeiten in der DRV pflichversichert. Gewerbetreibende mit Wellness eben nicht.
Gruß von Monique
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• Lars van Ravenzwaaij
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[mention]Brittadeckchen[/mention] so ist es! Und nach meinem Kenntnisstand sind nur Physios, die auf Rezept arbeiten in der DRV pflichversichert. Gewerbetreibende mit Wellness eben nicht. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

@Brittadeckchen so ist es!
Und nach meinem Kenntnisstand sind nur Physios, die auf Rezept arbeiten in der DRV pflichversichert. Gewerbetreibende mit Wellness eben nicht.
Gruß von Monique

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nele69
28.01.2023 15:27
@Brittadeckchen
Ja, ggf. Pflichtmitglied in einer Kammer und ab 22 000 € Umsatz im Jahr umsatzsteuerpflichtig. Einfacher wäre es, du würdest den HP PT machen und deinen "Kunden" HP-Rechnungen über medizinische Leistungen schreiben.
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[mention]Brittadeckchen[/mention] Ja, ggf. Pflichtmitglied in einer Kammer und ab 22 000 € Umsatz im Jahr umsatzsteuerpflichtig. Einfacher wäre es, du würdest den HP PT machen und deinen "Kunden" HP-Rechnungen über medizinische Leistungen schreiben.
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nele69 schrieb:

@Brittadeckchen
Ja, ggf. Pflichtmitglied in einer Kammer und ab 22 000 € Umsatz im Jahr umsatzsteuerpflichtig. Einfacher wäre es, du würdest den HP PT machen und deinen "Kunden" HP-Rechnungen über medizinische Leistungen schreiben.

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eim schrieb:

Auch als Masseurin bist du Freiberuflerin.Aber wenn du monatlich nicht mehr als die 520 € verdienst dann brauchst du auch keine Rentenversicherung zahlen.
Aber ansonsten kann ich mich dem nur anschliessen was vorher geschrieben wurde.Du solltest die Steuerberaterin wechseln wenn sie so etwas nicht richtig beantworten kann. Ansonsten kannst du aber auch mal Googeln unter Scheinselbstständigkeit und auch unter Freiberufler

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Brittadeckchen
15.01.2023 22:30
Ok, Danke für eure Beiträge.
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Brittadeckchen schrieb:

Ok, Danke für eure Beiträge.

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Brittadeckchen
20.01.2023 18:32
Apropos Steuerberater:
Ist es sehr schwer, die Buchhaltung sowie die Gewinn-Überschuß-Ermittlung (plus dazuzgehörige Einkommenssteuererklärung) für ein nebenberufliches Kleingewerbe mit wenigen Tausend Eure Umsatz selber zu erstellen?
Welches Programm könnt ihr dafür empfehlen?
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Apropos Steuerberater: Ist es sehr schwer, die Buchhaltung sowie die Gewinn-Überschuß-Ermittlung (plus dazuzgehörige Einkommenssteuererklärung) für ein nebenberufliches Kleingewerbe mit wenigen Tausend Eure Umsatz selber zu erstellen? Welches Programm könnt ihr dafür empfehlen?
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Lars van Ravenzwaaij
20.01.2023 18:59
Brittadeckchen schrieb am 20.01.2023 18:32 Uhr:Apropos Steuerberater:
Ist es sehr schwer, die Buchhaltung sowie die Gewinn-Überschuß-Ermittlung (plus dazuzgehörige Einkommenssteuererklärung) für ein nebenberufliches Kleingewerbe mit wenigen Tausend Eure Umsatz selber zu erstellen?
Welches Programm könnt ihr dafür empfehlen?
Nö, ich nutze dafür taxpool EUR. Ist günstig und hat alles was du brauchst. Aber, eine Gewerbe-Steuererklärung ist nicht das gleiche wie die private Steuererklärung. Dass soll dir bewusst sein. Und da solltest du dich, zumindest einmalig, die Hilfe eines Steuerberaters bedienen.
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[zitat][b]Brittadeckchen schrieb am 20.01.2023 18:32 Uhr:[/b]Apropos Steuerberater: Ist es sehr schwer, die Buchhaltung sowie die Gewinn-Überschuß-Ermittlung (plus dazuzgehörige Einkommenssteuererklärung) für ein nebenberufliches Kleingewerbe mit wenigen Tausend Eure Umsatz selber zu erstellen? Welches Programm könnt ihr dafür empfehlen?[/zitat]Nö, ich nutze dafür taxpool EUR. Ist günstig und hat alles was du brauchst. Aber, eine Gewerbe-Steuererklärung ist nicht das gleiche wie die private Steuererklärung. Dass soll dir bewusst sein. Und da solltest du dich, zumindest einmalig, die Hilfe eines Steuerberaters bedienen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Brittadeckchen schrieb am 20.01.2023 18:32 Uhr:Apropos Steuerberater:
Ist es sehr schwer, die Buchhaltung sowie die Gewinn-Überschuß-Ermittlung (plus dazuzgehörige Einkommenssteuererklärung) für ein nebenberufliches Kleingewerbe mit wenigen Tausend Eure Umsatz selber zu erstellen?
Welches Programm könnt ihr dafür empfehlen?
Nö, ich nutze dafür taxpool EUR. Ist günstig und hat alles was du brauchst. Aber, eine Gewerbe-Steuererklärung ist nicht das gleiche wie die private Steuererklärung. Dass soll dir bewusst sein. Und da solltest du dich, zumindest einmalig, die Hilfe eines Steuerberaters bedienen.

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eim
20.01.2023 20:40
Also Wiso bzw.buhl haben auch ein gutes Programm
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Also Wiso bzw.buhl haben auch ein gutes Programm
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eim schrieb:

Also Wiso bzw.buhl haben auch ein gutes Programm

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pt ani
21.01.2023 10:49
@eim Das nehme ich auch seit Jahren für EÜR und Einkommenssteuerklärung. Sehr bedienerfreundlich.
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• eim
[mention]eim[/mention] Das nehme ich auch seit Jahren für EÜR und Einkommenssteuerklärung. Sehr bedienerfreundlich.
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pt ani schrieb:

@eim Das nehme ich auch seit Jahren für EÜR und Einkommenssteuerklärung. Sehr bedienerfreundlich.

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Brittadeckchen schrieb:

Apropos Steuerberater:
Ist es sehr schwer, die Buchhaltung sowie die Gewinn-Überschuß-Ermittlung (plus dazuzgehörige Einkommenssteuererklärung) für ein nebenberufliches Kleingewerbe mit wenigen Tausend Eure Umsatz selber zu erstellen?
Welches Programm könnt ihr dafür empfehlen?

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Brittadeckchen
21.01.2023 23:34
Danke für eure Tips! Puh, da gibt es ja wirklich viele Anbieter auf dem Markt...
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Danke für eure Tips! Puh, da gibt es ja wirklich viele Anbieter auf dem Markt...
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Brittadeckchen schrieb:

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Brittadeckchen
27.01.2023 17:54
Ich hätte noch eine Frage zum Kleingewerbe:
Wenn ich dieses anmelde, sollte ja lt. Gewerbeamt die Tätigkeit aus dem Namen hervorgehen.
Beispiel: Tischlerei Max Mustermann.
Dürfte ich mich z.B. "Klassische Massage Gerda Mustermann nennen", wenn ich als Physio Wellnessmassagen im Kleingewerbe verkaufe oder geht dann nur "Wellnessmassage/Entspannungsmassage Gerda Mustermann"?
Denn Klassische Massage ist ja Teil eines Berufes bzw. einer Ausbildung...

(Warum ist das eigentlich alles so kompliziert???)
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Ich hätte noch eine Frage zum Kleingewerbe: Wenn ich dieses anmelde, sollte ja lt. Gewerbeamt die Tätigkeit aus dem Namen hervorgehen. Beispiel: Tischlerei Max Mustermann. Dürfte ich mich z.B. "Klassische Massage Gerda Mustermann nennen", wenn ich als Physio Wellnessmassagen im Kleingewerbe verkaufe oder geht dann nur "Wellnessmassage/Entspannungsmassage Gerda Mustermann"? Denn Klassische Massage ist ja Teil eines Berufes bzw. einer Ausbildung... (Warum ist das eigentlich alles so kompliziert???)
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Lars van Ravenzwaaij
28.01.2023 16:25
@Brittadeckchen Hmmm, du darfst jegliche Phantasienamen für ein Gewerbe verwenden, dem sind keine Grenzen gesetzt. Bei der Gewerbeanmeldung ist zwar der Zweck des Gewerbes gesondert du beschreiben, das muss aber nicht aus dem Namen des Gewerbes direkt hervorgehen.
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[mention]Brittadeckchen[/mention] Hmmm, du darfst [b]jegliche Phantasienamen[/b] für ein Gewerbe verwenden, dem sind keine Grenzen gesetzt. Bei der Gewerbeanmeldung ist zwar der Zweck des Gewerbes gesondert du beschreiben, das muss aber nicht aus dem Namen des Gewerbes direkt hervorgehen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Brittadeckchen Hmmm, du darfst jegliche Phantasienamen für ein Gewerbe verwenden, dem sind keine Grenzen gesetzt. Bei der Gewerbeanmeldung ist zwar der Zweck des Gewerbes gesondert du beschreiben, das muss aber nicht aus dem Namen des Gewerbes direkt hervorgehen.

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Brittadeckchen schrieb:

Ich hätte noch eine Frage zum Kleingewerbe:
Wenn ich dieses anmelde, sollte ja lt. Gewerbeamt die Tätigkeit aus dem Namen hervorgehen.
Beispiel: Tischlerei Max Mustermann.
Dürfte ich mich z.B. "Klassische Massage Gerda Mustermann nennen", wenn ich als Physio Wellnessmassagen im Kleingewerbe verkaufe oder geht dann nur "Wellnessmassage/Entspannungsmassage Gerda Mustermann"?
Denn Klassische Massage ist ja Teil eines Berufes bzw. einer Ausbildung...

(Warum ist das eigentlich alles so kompliziert???)

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massu
28.01.2023 14:25
Wenn du schon beim finden eines adäquaten Namens dir schwer tust,… willst du nicht alles nochmal überdenken,?
…nicht dass du überforderst wirst…
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Wenn du schon beim finden eines adäquaten Namens dir schwer tust,… willst du nicht alles nochmal überdenken,? …nicht dass du überforderst wirst…
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Brittadeckchen
28.01.2023 15:04
Ich habe in den letzten Wochen leider die Erfahrung machen müssen, daß man noch nicht einmal von fachkundigen Steuerberatern gut beraten wird und es gerade in dieser Grauzone zwischen Gewerbe und Freiberuf viel Unwissenheit gibt. Also muss man sich überall doppelt informieren, um keine Fehler zu begehen, für die man später teuer bezahlen muß!!!
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Ich habe in den letzten Wochen leider die Erfahrung machen müssen, daß man noch nicht einmal von fachkundigen Steuerberatern gut beraten wird und es gerade in dieser Grauzone zwischen Gewerbe und Freiberuf viel Unwissenheit gibt. Also muss man sich überall doppelt informieren, um keine Fehler zu begehen, für die man später teuer bezahlen muß!!!
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Brittadeckchen schrieb:

Ich habe in den letzten Wochen leider die Erfahrung machen müssen, daß man noch nicht einmal von fachkundigen Steuerberatern gut beraten wird und es gerade in dieser Grauzone zwischen Gewerbe und Freiberuf viel Unwissenheit gibt. Also muss man sich überall doppelt informieren, um keine Fehler zu begehen, für die man später teuer bezahlen muß!!!

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Lars van Ravenzwaaij
28.01.2023 16:29
@Brittadeckchen Das machst es dir wirklich unnötig kompliziert. Mach den kleine HP (das ist nun wirklich nicht schwierig und schnell erledigt), dann bist du automatisch als Freiberuflerin unterwegs und kannst umsatzfreie, begrenzt umsteuerpflichtigen und voll umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbringen. Es braucht dazu nun wirklich keine Gewerbeanmeldung.

Außerdem kannst du als PT/Masseurin bereits jetzt alle Formen von Massagen (ja auch sog. Wellness-Massagen) legal erbringen. Nur werden einige Formen davon als umsatzsteuerpflichtig angesehen und anderen nicht. Die Finanzgerichten haben das alles schon längst eindeutig entschieden.
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[mention]Brittadeckchen[/mention] Das machst es dir wirklich unnötig kompliziert. Mach den kleine HP (das ist nun wirklich nicht schwierig und schnell erledigt), dann bist du automatisch als Freiberuflerin unterwegs und kannst umsatzfreie, begrenzt umsteuerpflichtigen und voll umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbringen. Es braucht dazu nun wirklich keine Gewerbeanmeldung. Außerdem kannst du als PT/Masseurin bereits jetzt alle Formen von Massagen (ja auch sog. Wellness-Massagen) legal erbringen. Nur werden einige Formen davon als umsatzsteuerpflichtig angesehen und anderen nicht. Die Finanzgerichten haben das alles schon längst eindeutig entschieden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Brittadeckchen Das machst es dir wirklich unnötig kompliziert. Mach den kleine HP (das ist nun wirklich nicht schwierig und schnell erledigt), dann bist du automatisch als Freiberuflerin unterwegs und kannst umsatzfreie, begrenzt umsteuerpflichtigen und voll umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbringen. Es braucht dazu nun wirklich keine Gewerbeanmeldung.

Außerdem kannst du als PT/Masseurin bereits jetzt alle Formen von Massagen (ja auch sog. Wellness-Massagen) legal erbringen. Nur werden einige Formen davon als umsatzsteuerpflichtig angesehen und anderen nicht. Die Finanzgerichten haben das alles schon längst eindeutig entschieden.

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massu schrieb:

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