Ab Januar (oder auch etwas später)
suchen wir eine/n
Physiotherapeutin/en (m/w/d) für
unser Zentrum
In unserer Heilmittelambulanz
(Praxis) bahandeln Sie Patienten
insbesondere mit neurologischen
Beschwerden. - Sie können die
Behandlungszeit ganz Ihren
Patienten widmen, denn
Terminvereinbarungen, Telefonate
und Themen rund um die Rezepte
nehmen Ihnen unsere
Mitarbeiterinnen von der Rezeption
ab.
Bei Interesse haben Sie zusätzlich
auch die Möglichkeit in einer nah
gelegenen Institutio...
suchen wir eine/n
Physiotherapeutin/en (m/w/d) für
unser Zentrum
In unserer Heilmittelambulanz
(Praxis) bahandeln Sie Patienten
insbesondere mit neurologischen
Beschwerden. - Sie können die
Behandlungszeit ganz Ihren
Patienten widmen, denn
Terminvereinbarungen, Telefonate
und Themen rund um die Rezepte
nehmen Ihnen unsere
Mitarbeiterinnen von der Rezeption
ab.
Bei Interesse haben Sie zusätzlich
auch die Möglichkeit in einer nah
gelegenen Institutio...
ich möchte nur kurz verifizieren, was meine Recherche ergeben hat. Ich stelle eine Rechnung an das Abrechenzentrum in Augsburg und nehme den Satz der GKV plus das, was ich meine haben zu müssen.
Zuzahlung gibt es keine (Ich habe das unterschiedlich gelesen und habe ein Kassenrezept mit angekreuzter Zuzahlung). Sie bekommen einen (Beihilfe-) Teil erstattet, müssen bzw. können sich für den Rest freiwillig privat versichern.
Ist das bundesweit einheitlich? Ich bin in Niedersachsen.
Ist das so richtig? Was ich gefunden habe, stammte alles aus spätestens 2019.
Vielen Dank und eine schöne Restwoche!
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Nein nicht wirklich. 🥴
Siehe §10:
Ist ähnlich wie Bundeswehr, etc. Zuzahlung muss gezahlt werden.
Der Rest findest du hier: Bundespolizei - Heilfürsorge
Nur wenn der Bundespolizist in Pension geht fällt er in den Beihilfe-ähnliche Regelungen. M.a.W., für uns wird er dann zum Privatpatienten.
NB, hat mich max. 30 sek. Google-Suche gekostet. Weniger Zeit als du und ich für das Verfassen unsere Beiträge gebraucht haben. 🙈😂😂 Offensichtlich tut mein Dinosaurierhirn mit 2Finger-Adler-Suchsystem es noch nicht so schlecht. 😇
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani
Link
Nein nicht wirklich. 🥴
Siehe §10:
Ist ähnlich wie Bundeswehr, etc. Zuzahlung muss gezahlt werden.
Der Rest findest du hier: Bundespolizei - Heilfürsorge
Nur wenn der Bundespolizist in Pension geht fällt er in den Beihilfe-ähnliche Regelungen. M.a.W., für uns wird er dann zum Privatpatienten.
NB, hat mich max. 30 sek. Google-Suche gekostet. Weniger Zeit als du und ich für das Verfassen unsere Beiträge gebraucht haben. 🙈😂😂 Offensichtlich tut mein Dinosaurierhirn mit 2Finger-Adler-Suchsystem es noch nicht so schlecht. 😇
Vielleicht ist Dein Algorhythmus auch besser :)
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pt ani schrieb:
Danke Lars. Tatsächlich habe ich hier und bei Google deutlich länger gesucht.
Vielleicht ist Dein Algorhythmus auch besser :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Hab nur 2 Suchwörter benutzt : Bundespolizei Heilfürsorge grinning
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij disappointed
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Problem beschreiben
pt ani schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte nur kurz verifizieren, was meine Recherche ergeben hat. Ich stelle eine Rechnung an das Abrechenzentrum in Augsburg und nehme den Satz der GKV plus das, was ich meine haben zu müssen.
Zuzahlung gibt es keine (Ich habe das unterschiedlich gelesen und habe ein Kassenrezept mit angekreuzter Zuzahlung). Sie bekommen einen (Beihilfe-) Teil erstattet, müssen bzw. können sich für den Rest freiwillig privat versichern.
Ist das bundesweit einheitlich? Ich bin in Niedersachsen.
Ist das so richtig? Was ich gefunden habe, stammte alles aus spätestens 2019.
Vielen Dank und eine schöne Restwoche!
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