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di
18.06.2023 07:15
Hallo kann man die Praxisleitung in der Physiotherapie auf 2 Mitarbeiter aufteilen? Mir ist bekannt, dass wenn es eine Leitung gibt, die Mindestarbeitsstundenzahl 30 pro Woche beträgt. Falls man die Leitung auf 2 Mitarbeiter aufteilen kann, wie ist die Mindestarbeitsstundenzahl pro Woche? Ich habe mal was von 20 Stunden gelesen. Wer weiß etwas?
Lieben Dank
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Hallo kann man die Praxisleitung in der Physiotherapie auf 2 Mitarbeiter aufteilen? Mir ist bekannt, dass wenn es eine Leitung gibt, die Mindestarbeitsstundenzahl 30 pro Woche beträgt. Falls man die Leitung auf 2 Mitarbeiter aufteilen kann, wie ist die Mindestarbeitsstundenzahl pro Woche? Ich habe mal was von 20 Stunden gelesen. Wer weiß etwas? Lieben Dank
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JürgenK
18.06.2023 09:15
...soviel ich weiss <, steht das im "neuen" RV
MfG
JürgenK ;)
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...soviel ich weiss <, steht das im "neuen" RV MfG JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:

...soviel ich weiss <, steht das im "neuen" RV
MfG
JürgenK ;)

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di
18.06.2023 10:21
Im Rahmenvertrag AOK habe ich jetzt nichts gefunden.
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Im Rahmenvertrag AOK habe ich jetzt nichts gefunden.
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di schrieb:

Im Rahmenvertrag AOK habe ich jetzt nichts gefunden.

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Lars van Ravenzwaaij
18.06.2023 10:26
@di
di schrieb am 18.06.2023 10:21 Uhr:Im Rahmenvertrag AOK habe ich jetzt nichts gefunden.
Es gibt seit dem 01.07.2021 kein Rahmenvertrag AOK mehr! Es gibt nur noch ein bundeseinheitlicher Rahmenvertrag. 🤦‍♂️
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• JürgenK
[mention]di[/mention] [zitat][b]di schrieb am 18.06.2023 10:21 Uhr:[/b]Im Rahmenvertrag AOK habe ich jetzt nichts gefunden.[/zitat]Es gibt seit dem [b] 01.07.2021 [/b] kein Rahmenvertrag AOK mehr! Es gibt nur noch ein bundeseinheitlicher Rahmenvertrag. 🤦‍♂️
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@di
di schrieb am 18.06.2023 10:21 Uhr:Im Rahmenvertrag AOK habe ich jetzt nichts gefunden.
Es gibt seit dem 01.07.2021 kein Rahmenvertrag AOK mehr! Es gibt nur noch ein bundeseinheitlicher Rahmenvertrag. 🤦‍♂️

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JürgenK
18.06.2023 10:53
@Lars van Ravenzwaaij
darum hatte ich ja auch neuen mit Tüddelchen versehen "-"...schönen Sonntag noch
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] darum hatte ich ja auch neuen mit Tüddelchen versehen "-"...schönen Sonntag noch
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JürgenK schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
darum hatte ich ja auch neuen mit Tüddelchen versehen "-"...schönen Sonntag noch

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Lars van Ravenzwaaij
18.06.2023 10:57
@JürgenK "Tüddelchen" 🤣🤣🤣 Ist das Rheinisch Deutsch? 😅 Wieder ein neues Wort gelernt. 😇
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[mention]JürgenK[/mention] "Tüddelchen" 🤣🤣🤣 Ist das Rheinisch Deutsch? 😅 Wieder ein neues Wort gelernt. 😇
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@JürgenK "Tüddelchen" 🤣🤣🤣 Ist das Rheinisch Deutsch? 😅 Wieder ein neues Wort gelernt. 😇

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JürgenK
18.06.2023 12:03
@Lars van Ravenzwaaij jjaa zu mindestens in Neuss - links Rheinisch.. ist wichtig rechts rheinisch wie z.B. Düsseldorf, ist die scheel sig...
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] jjaa zu mindestens in Neuss - links Rheinisch.. ist wichtig rechts rheinisch wie z.B. Düsseldorf, ist die scheel sig...
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JürgenK schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij jjaa zu mindestens in Neuss - links Rheinisch.. ist wichtig rechts rheinisch wie z.B. Düsseldorf, ist die scheel sig...

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pt ani
18.06.2023 12:51
@JürgenK Nix da, im Norden sind das auch Tüddelchen!
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[mention]JürgenK[/mention] Nix da, im Norden sind das auch Tüddelchen!
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pt ani schrieb:

@JürgenK Nix da, im Norden sind das auch Tüddelchen!

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JürgenK
18.06.2023 14:15
@pt ani
...na ja...ich lebe ja auch von meine 79 Jahren schon 54 Jahre in Hamburg...Hummel..Hummel
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[mention]pt ani[/mention] ...na ja...ich lebe ja auch von meine 79 Jahren schon 54 Jahre in Hamburg...Hummel..Hummel
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JürgenK schrieb:

@pt ani
...na ja...ich lebe ja auch von meine 79 Jahren schon 54 Jahre in Hamburg...Hummel..Hummel

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pt ani
18.06.2023 15:55
@JürgenK Aha, kannste garnicht mehr zuordnen, wo es herkommt, oder? Ich hätte es als typisch Norddeutsch eingeordnet grinning
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[mention]JürgenK[/mention] Aha, kannste garnicht mehr zuordnen, wo es herkommt, oder? Ich hätte es als typisch Norddeutsch eingeordnet [emoji]grinning[/emoji]
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pt ani schrieb:

@JürgenK Aha, kannste garnicht mehr zuordnen, wo es herkommt, oder? Ich hätte es als typisch Norddeutsch eingeordnet grinning

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massu
18.06.2023 15:58
@Lars van Ravenzwaaij Tüddelchen ist die Schwester vom Gänsefüßchen 😂😂
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• Leni C.
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Tüddelchen ist die Schwester vom Gänsefüßchen 😂😂
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Tüddelchen ist die Schwester vom Gänsefüßchen 😂😂

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Lars van Ravenzwaaij
18.06.2023 17:27
@pt ani Jürgen lockert mit seine rheinische Frohnatur seit 54 Jahre die norddeutsche Hamburger auf. joy
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[mention]pt ani[/mention] Jürgen lockert mit seine rheinische Frohnatur seit 54 Jahre die norddeutsche Hamburger auf. [emoji]joy[/emoji]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@pt ani Jürgen lockert mit seine rheinische Frohnatur seit 54 Jahre die norddeutsche Hamburger auf. joy

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Lars van Ravenzwaaij
18.06.2023 17:35
@massu Ich musste es jetzt echt mal Googlen:
Gänsefüßchen kommen aus dem französischen und sind diese Beiden «». Anführungszeichen kommen aus dem deutschen und sind diese Beiden „ “

Anführungszeichen werden auch Anführungsstriche genannt. Im Norden umgangssprachlich Tüddel oder Tüddelchen. Also nix rheinisch. joy
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[mention]massu[/mention] Ich musste es jetzt echt mal Googlen: [b]Gänsefüßchen [/b]kommen aus dem französischen und sind diese Beiden «». [b]Anführungszeichen [/b]kommen aus dem deutschen und sind diese Beiden „ “ Anführungszeichen werden auch Anführungsstriche genannt. Im [b]Norden [/b]umgangssprachlich Tüddel oder Tüddelchen. Also nix rheinisch. [emoji]joy[/emoji]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Ich musste es jetzt echt mal Googlen:
Gänsefüßchen kommen aus dem französischen und sind diese Beiden «». Anführungszeichen kommen aus dem deutschen und sind diese Beiden „ “

Anführungszeichen werden auch Anführungsstriche genannt. Im Norden umgangssprachlich Tüddel oder Tüddelchen. Also nix rheinisch. joy

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massu
18.06.2023 18:53
@Lars van Ravenzwaaij 😱😱ehrlich jetzt?? Gänsefüßchen waren für mich diese hier „“. Aber was weißt schon eine deutsche mit Migrationshintergrund😊😊

Auf Spanisch: „comillas“ 😂😂
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] 😱😱ehrlich jetzt?? Gänsefüßchen waren für mich diese hier „“. Aber was weißt schon eine deutsche mit Migrationshintergrund😊😊 Auf Spanisch: „comillas“ 😂😂
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij 😱😱ehrlich jetzt?? Gänsefüßchen waren für mich diese hier „“. Aber was weißt schon eine deutsche mit Migrationshintergrund😊😊

Auf Spanisch: „comillas“ 😂😂

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Lars van Ravenzwaaij
18.06.2023 19:03
@massu Ich habe das auch immer gedacht. "Guillemets" ist die offizielle französische Bezeichnung für Gänsefüßchen.

Comillas hört sich nach Komma an. Passt ja irgendwie.

Im Übrigen nicht zu verwechseln mit: "Komma lecka bei mich bei!" Das ist Ruhrpott-Deutsch für" "Komm mal zu mir rüber!" 🤣🤣
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• Ahn
[mention]massu[/mention] Ich habe das auch immer gedacht. "Guillemets" ist die offizielle französische Bezeichnung für Gänsefüßchen. Comillas hört sich nach Komma an. Passt ja irgendwie. Im Übrigen nicht zu verwechseln mit: "Komma lecka bei mich bei!" Das ist Ruhrpott-Deutsch für" "Komm mal zu mir rüber!" 🤣🤣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Ich habe das auch immer gedacht. "Guillemets" ist die offizielle französische Bezeichnung für Gänsefüßchen.

Comillas hört sich nach Komma an. Passt ja irgendwie.

Im Übrigen nicht zu verwechseln mit: "Komma lecka bei mich bei!" Das ist Ruhrpott-Deutsch für" "Komm mal zu mir rüber!" 🤣🤣

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JürgenK
18.06.2023 22:20
@Lars van Ravenzwaaij
...oder komm für mich bei
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ...oder komm für mich bei
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JürgenK schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
...oder komm für mich bei

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di schrieb:

Hallo kann man die Praxisleitung in der Physiotherapie auf 2 Mitarbeiter aufteilen? Mir ist bekannt, dass wenn es eine Leitung gibt, die Mindestarbeitsstundenzahl 30 pro Woche beträgt. Falls man die Leitung auf 2 Mitarbeiter aufteilen kann, wie ist die Mindestarbeitsstundenzahl pro Woche? Ich habe mal was von 20 Stunden gelesen. Wer weiß etwas?
Lieben Dank

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massu
18.06.2023 09:14
Ja kann man
mind. 25 h pro Woche bei einer Leitung

Bei zwei bin ich mir nicht sicher. Müssen beide insgesamt nicht auch 25h haben??? Da im Jobsharing möglich??

….vielleicht antwortet dir der Lars ja noch im Laufe des Tages😊
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• Turnbruderinnin
Ja kann man mind. 25 h pro Woche bei einer Leitung Bei zwei bin ich mir nicht sicher. Müssen beide insgesamt nicht auch 25h haben??? Da im Jobsharing möglich?? ….vielleicht antwortet dir der Lars ja noch im Laufe des Tages😊
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massu schrieb:

Ja kann man
mind. 25 h pro Woche bei einer Leitung

Bei zwei bin ich mir nicht sicher. Müssen beide insgesamt nicht auch 25h haben??? Da im Jobsharing möglich??

….vielleicht antwortet dir der Lars ja noch im Laufe des Tages😊

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Lars van Ravenzwaaij
18.06.2023 10:19
@di Wie immer: Mann sollte den BRV kennen. 😉
§ 3 Grundsätze der Leistungserbringung
(1) Der zugelassene Leistungserbringer ist berechtigt und im Rahmen seiner räumlichen und personellen Kapazitäten verpflichtet, ärztlich verordnete Maßnahmen der Physiotherapie entsprechend der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) zu erbringen. Der zugelassene Leistungserbringer erbringt Leistungen persönlich oder lässt Leistungen nach dieser Vereinbarung durch seine gemäß der Anlage 5 qualifizierten Leistungserbringer durchführen. Der zugelassene Leistungserbringer trägt die Verantwortung für die Erfüllung der mit der Zulassung einhergehenden Verpflichtung. Die Aufteilung der fachlichen Leitung einer Praxis im Job-Sharing-Verfahren ist möglich.

Es existieren keine Vorschriften darüber, wieviel FL erlaubt sind oder wieviel Stunden ein FL machen muss. Lediglich die mindesten 25 Stunden an mindestens 3 Tage pro Woche sind insgesamt als Öffnungszeiten für GKV-Patienten zu gewährleisten.

In meiner Optik kann man somit auch 25 FL mit jeweils eine Arbeitsstunde benennen. 🙈
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• Turnbruderinnin
[mention]di[/mention] Wie immer: Mann sollte den BRV kennen. 😉 [zitat]§ 3 Grundsätze der Leistungserbringung (1) Der zugelassene Leistungserbringer ist berechtigt und im Rahmen seiner räumlichen und personellen Kapazitäten verpflichtet, ärztlich verordnete Maßnahmen der Physiotherapie entsprechend der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) zu erbringen. Der zugelassene Leistungserbringer erbringt Leistungen persönlich oder lässt Leistungen nach dieser Vereinbarung durch seine gemäß der Anlage 5 qualifizierten Leistungserbringer durchführen. Der zugelassene Leistungserbringer trägt die Verantwortung für die Erfüllung der mit der Zulassung einhergehenden Verpflichtung. [b] Die Aufteilung der fachlichen Leitung einer Praxis im Job-Sharing-Verfahren ist möglich. [/b] [/zitat] Es existieren keine Vorschriften darüber, wieviel FL erlaubt sind oder wieviel Stunden ein FL machen muss. Lediglich die mindesten 25 Stunden an mindestens 3 Tage pro Woche sind insgesamt als Öffnungszeiten für GKV-Patienten zu gewährleisten. In meiner Optik kann man somit auch 25 FL mit jeweils eine Arbeitsstunde benennen. 🙈
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massu
18.06.2023 10:23
@Lars van Ravenzwaaij danke Lars ich brauchs also nicht zu kennen😂😂 … aber ich war richtig dran, oder?
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] danke Lars ich brauchs also nicht zu kennen😂😂 … aber ich war richtig dran, oder?
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij danke Lars ich brauchs also nicht zu kennen😂😂 … aber ich war richtig dran, oder?

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di
18.06.2023 10:34
Über eine Aufteilung der fachlichen Leitung habe ich gelesen, aber wie ist genau die Mindeststundenanzahl? Mir ist geläufig, dass es früher 30 Stunden waren. Nun lese ich immer über 25 Stunden Öffnungszeit, sind die 30 Stunden für die fachliche Leitung nicht mehr verpflichtend? Ich habe im Rahmenvertrag keine Angabe mehr dazu gefunden.
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Über eine Aufteilung der fachlichen Leitung habe ich gelesen, aber wie ist genau die Mindeststundenanzahl? Mir ist geläufig, dass es früher 30 Stunden waren. Nun lese ich immer über 25 Stunden Öffnungszeit, sind die 30 Stunden für die fachliche Leitung nicht mehr verpflichtend? Ich habe im Rahmenvertrag keine Angabe mehr dazu gefunden.
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di schrieb:

Über eine Aufteilung der fachlichen Leitung habe ich gelesen, aber wie ist genau die Mindeststundenanzahl? Mir ist geläufig, dass es früher 30 Stunden waren. Nun lese ich immer über 25 Stunden Öffnungszeit, sind die 30 Stunden für die fachliche Leitung nicht mehr verpflichtend? Ich habe im Rahmenvertrag keine Angabe mehr dazu gefunden.

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Lars van Ravenzwaaij
18.06.2023 10:38
@di Wenn du auch in ein alter AOK-Vertrag schaust? 🤔
Vielleicht mal den richtigen Vertrag nehmen: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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[mention]di[/mention] Wenn du auch in ein alter AOK-Vertrag schaust? 🤔 Vielleicht mal den richtigen Vertrag nehmen: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/125_physio/125_physiotherapie.jsp
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@di Wenn du auch in ein alter AOK-Vertrag schaust? 🤔
Vielleicht mal den richtigen Vertrag nehmen: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband

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di
18.06.2023 11:01
ich habe mir jetzt die Rahmenverträge durchgelesen. Es geht um Folgendes: Ich arbeite 20 Stunden in einer Praxis und soll die Leitung übernehmen. Das kann ich auch, da ich früher eine eigene Praxis hatte, und wegen Umzug verkauft habe. Ich habe in den ganz aktuellen Rahmenverträgen nichts über die Mindeststundenanzahl mehr gefunden. Ein alter Rahmenvertrag ist ja mit dem Aufsetzen eines neuen nicht mehr gültig. Also interprätiere ich das so: 25 Stunden muss ein fachlicher Leiter anwesend sein, wenn ich es auf 2 aufteile, die jeweils 20 Stunden arbeiten, dann müsste es doch keine Probleme geben oder?
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ich habe mir jetzt die Rahmenverträge durchgelesen. Es geht um Folgendes: Ich arbeite 20 Stunden in einer Praxis und soll die Leitung übernehmen. Das kann ich auch, da ich früher eine eigene Praxis hatte, und wegen Umzug verkauft habe. Ich habe in den ganz aktuellen Rahmenverträgen nichts über die Mindeststundenanzahl mehr gefunden. Ein alter Rahmenvertrag ist ja mit dem Aufsetzen eines neuen nicht mehr gültig. Also interprätiere ich das so: 25 Stunden muss ein fachlicher Leiter anwesend sein, wenn ich es auf 2 aufteile, die jeweils 20 Stunden arbeiten, dann müsste es doch keine Probleme geben oder?
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di schrieb:

ich habe mir jetzt die Rahmenverträge durchgelesen. Es geht um Folgendes: Ich arbeite 20 Stunden in einer Praxis und soll die Leitung übernehmen. Das kann ich auch, da ich früher eine eigene Praxis hatte, und wegen Umzug verkauft habe. Ich habe in den ganz aktuellen Rahmenverträgen nichts über die Mindeststundenanzahl mehr gefunden. Ein alter Rahmenvertrag ist ja mit dem Aufsetzen eines neuen nicht mehr gültig. Also interprätiere ich das so: 25 Stunden muss ein fachlicher Leiter anwesend sein, wenn ich es auf 2 aufteile, die jeweils 20 Stunden arbeiten, dann müsste es doch keine Probleme geben oder?

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Lars van Ravenzwaaij
18.06.2023 11:23
@di Stimmt. Die fachliche Leitung ist mindestens im Umfang des § 12 Abs. 1 sicher zu stellen, mithin der 25 Stunden. Bei den 2 x 20 liegst du bei 40 Stunden.
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[mention]di[/mention] Stimmt. Die fachliche Leitung ist mindestens im Umfang des § 12 Abs. 1 sicher zu stellen, mithin der 25 Stunden. Bei den 2 x 20 liegst du bei 40 Stunden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@di Stimmt. Die fachliche Leitung ist mindestens im Umfang des § 12 Abs. 1 sicher zu stellen, mithin der 25 Stunden. Bei den 2 x 20 liegst du bei 40 Stunden.

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di
18.06.2023 11:49
Hallo Lars,
nachdem ich mich nun eingehend mit der Thematik befasst habe, fällt die fachliche Leitung als Zulassungsvoraussetzung weg. Falls der Praxisinhaber kein Physio ist, muss er jediglich gewährleisten, dass er für 25 Stunden in der Woche Therapeuten beschäftigt, die die Zulassung erfüllen. Das bedeutet in einer Physiopraxis einen oder mehrere Physiotherapeuten. Das war früher viel strenger, von Berufserfahrung habe ich auch nichts mehr gelesen, krass.
Sprich ich kann also die alleinige Leitung übernehmen, da es keine Zulassungsvorausetzung mehr ist, auch mit 20 Stunden. Was ich aber nicht machen werde, da ich mir eine Vertretung oder noch einen 2. Therapeuten in Boot holen, es ist ja jede Menge Arbeit, und 20 Stunden sind grenzwertig vom Überblick.
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Hallo Lars, nachdem ich mich nun eingehend mit der Thematik befasst habe, fällt die fachliche Leitung als Zulassungsvoraussetzung weg. Falls der Praxisinhaber kein Physio ist, muss er jediglich gewährleisten, dass er für 25 Stunden in der Woche Therapeuten beschäftigt, die die Zulassung erfüllen. Das bedeutet in einer Physiopraxis einen oder mehrere Physiotherapeuten. Das war früher viel strenger, von Berufserfahrung habe ich auch nichts mehr gelesen, krass. Sprich ich kann also die alleinige Leitung übernehmen, da es keine Zulassungsvorausetzung mehr ist, auch mit 20 Stunden. Was ich aber nicht machen werde, da ich mir eine Vertretung oder noch einen 2. Therapeuten in Boot holen, es ist ja jede Menge Arbeit, und 20 Stunden sind grenzwertig vom Überblick.
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di schrieb:

Hallo Lars,
nachdem ich mich nun eingehend mit der Thematik befasst habe, fällt die fachliche Leitung als Zulassungsvoraussetzung weg. Falls der Praxisinhaber kein Physio ist, muss er jediglich gewährleisten, dass er für 25 Stunden in der Woche Therapeuten beschäftigt, die die Zulassung erfüllen. Das bedeutet in einer Physiopraxis einen oder mehrere Physiotherapeuten. Das war früher viel strenger, von Berufserfahrung habe ich auch nichts mehr gelesen, krass.
Sprich ich kann also die alleinige Leitung übernehmen, da es keine Zulassungsvorausetzung mehr ist, auch mit 20 Stunden. Was ich aber nicht machen werde, da ich mir eine Vertretung oder noch einen 2. Therapeuten in Boot holen, es ist ja jede Menge Arbeit, und 20 Stunden sind grenzwertig vom Überblick.

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Lars van Ravenzwaaij
18.06.2023 12:56
@di Nee, nicht ganz richtig: die fachliche Leitung gibt es weiterhin!

Entweder der PI (wenn er selbst PT ist) oder eine oder mehrere angestellte PT. Der PI kann sich die fachliche Leitung ggf. mit ein angestellter PT teilen.

Und, die fachliche Leitung muss für mindestens die GKV-Öffungszeiten gewährleistet sein, mithin 25 Stunden. Mit 20 Stunden kommst du somit nicht hin.
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[mention]di[/mention] Nee, nicht ganz richtig: die fachliche Leitung gibt es weiterhin! Entweder der PI (wenn er selbst PT ist) oder eine oder mehrere angestellte PT. Der PI kann sich die fachliche Leitung ggf. mit ein angestellter PT teilen. Und, die fachliche Leitung muss für mindestens die GKV-Öffungszeiten gewährleistet sein, mithin 25 Stunden. Mit 20 Stunden kommst du somit nicht hin.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@di Nee, nicht ganz richtig: die fachliche Leitung gibt es weiterhin!

Entweder der PI (wenn er selbst PT ist) oder eine oder mehrere angestellte PT. Der PI kann sich die fachliche Leitung ggf. mit ein angestellter PT teilen.

Und, die fachliche Leitung muss für mindestens die GKV-Öffungszeiten gewährleistet sein, mithin 25 Stunden. Mit 20 Stunden kommst du somit nicht hin.

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massu
18.06.2023 13:17
@di 25h an 3 Tagen ist Pflicht.! Wenn du nur 20h machst, brauchst du noch einen der 5h Leitung macht. Der Rest kann er so arbeiten oder halt auch Leitung machen. Es sollte im Vertrag geschrieben werden, und evtl für diese 5h mehr bezahlt werden.
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]di[/mention] 25h an 3 Tagen ist Pflicht.! Wenn du nur 20h machst, brauchst du noch einen der 5h Leitung macht. Der Rest kann er so arbeiten oder halt auch Leitung machen. Es sollte im Vertrag geschrieben werden, und evtl für diese 5h mehr bezahlt werden.
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massu schrieb:

@di 25h an 3 Tagen ist Pflicht.! Wenn du nur 20h machst, brauchst du noch einen der 5h Leitung macht. Der Rest kann er so arbeiten oder halt auch Leitung machen. Es sollte im Vertrag geschrieben werden, und evtl für diese 5h mehr bezahlt werden.

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@di Wie immer: Mann sollte den BRV kennen. 😉
§ 3 Grundsätze der Leistungserbringung
(1) Der zugelassene Leistungserbringer ist berechtigt und im Rahmen seiner räumlichen und personellen Kapazitäten verpflichtet, ärztlich verordnete Maßnahmen der Physiotherapie entsprechend der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) zu erbringen. Der zugelassene Leistungserbringer erbringt Leistungen persönlich oder lässt Leistungen nach dieser Vereinbarung durch seine gemäß der Anlage 5 qualifizierten Leistungserbringer durchführen. Der zugelassene Leistungserbringer trägt die Verantwortung für die Erfüllung der mit der Zulassung einhergehenden Verpflichtung. Die Aufteilung der fachlichen Leitung einer Praxis im Job-Sharing-Verfahren ist möglich.

Es existieren keine Vorschriften darüber, wieviel FL erlaubt sind oder wieviel Stunden ein FL machen muss. Lediglich die mindesten 25 Stunden an mindestens 3 Tage pro Woche sind insgesamt als Öffnungszeiten für GKV-Patienten zu gewährleisten.

In meiner Optik kann man somit auch 25 FL mit jeweils eine Arbeitsstunde benennen. 🙈

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Turnbruderinnin
22.06.2023 17:12
es geht nicht um Behandlungszeit nur um Anwesendheit bei der Leitung
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es geht nicht um Behandlungszeit nur um Anwesendheit bei der Leitung
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Turnbruderinnin schrieb:

es geht nicht um Behandlungszeit nur um Anwesendheit bei der Leitung



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