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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Gerätekombination Zulassung KGG

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Gerätekombination Zulassung KGG
Es gibt 12 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
17.11.2014 15:47
Ich habe vor in meiner Praxis auch das Feld der KGG anzubieten.
Die Raumgröße entspricht den Vorgaben.

Bei den Geräten bin ich mir unsicher, ob die Kombination aus 2 Gravity Systems (Ein Gerät erfüllt dabei den Funktionsbereich Universalzugapparat, Vertikalzugapparat oder Funktionsstemme, jeweils inklusive Winkeltisch)
und einem Seilzug den Vorgaben entspricht!?
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Ich habe vor in meiner Praxis auch das Feld der KGG anzubieten. Die Raumgröße entspricht den Vorgaben. Bei den Geräten bin ich mir unsicher, ob die Kombination aus 2 Gravity Systems (Ein Gerät erfüllt dabei den Funktionsbereich Universalzugapparat, Vertikalzugapparat oder Funktionsstemme, jeweils inklusive Winkeltisch) und einem Seilzug den Vorgaben entspricht!?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich habe vor in meiner Praxis auch das Feld der KGG anzubieten.
Die Raumgröße entspricht den Vorgaben.

Bei den Geräten bin ich mir unsicher, ob die Kombination aus 2 Gravity Systems (Ein Gerät erfüllt dabei den Funktionsbereich Universalzugapparat, Vertikalzugapparat oder Funktionsstemme, jeweils inklusive Winkeltisch)
und einem Seilzug den Vorgaben entspricht!?

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Tempelritter
17.11.2014 16:14
KG-Gerät umfasst min. 5 Geräte für eine 3er Gruppe = 5 Gravity`s. Von Sinn oder Unsinn des Gravity Systems mal abgesehen.
Wie macht du das mit den Gravity`s?
Universalzugapparate, doppelt (zwei Universalzugapparate nebeneinander im Abstand von 1Meter angeordnet als Möglichkeit zum gleichzeitigen Training beider Körperhälften) mit Trainingsbank
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KG-Gerät umfasst min. 5 Geräte für eine 3er Gruppe = 5 Gravity`s. Von Sinn oder Unsinn des Gravity Systems mal abgesehen. Wie macht du das mit den Gravity`s? Universalzugapparate, doppelt (zwei Universalzugapparate nebeneinander im Abstand von 1Meter angeordnet als Möglichkeit zum gleichzeitigen Training beider Körperhälften) mit Trainingsbank
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Tempelritter schrieb:

KG-Gerät umfasst min. 5 Geräte für eine 3er Gruppe = 5 Gravity`s. Von Sinn oder Unsinn des Gravity Systems mal abgesehen.
Wie macht du das mit den Gravity`s?
Universalzugapparate, doppelt (zwei Universalzugapparate nebeneinander im Abstand von 1Meter angeordnet als Möglichkeit zum gleichzeitigen Training beider Körperhälften) mit Trainingsbank

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Anonymer Teilnehmer
17.11.2014 16:17
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe die Information, dass für die Zulassung drei Gravity Systems ausreichend wären.
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Vielen Dank für die Antwort. Ich habe die Information, dass für die Zulassung drei Gravity Systems ausreichend wären.
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mocca
18.11.2014 10:26
hallo AT,

von wem hast du diese Info? (Die Frage zielt ab auf die Qualität und Kompetenz deiner Quelle)
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hallo AT, von wem hast du diese Info? (Die Frage zielt ab auf die Qualität und Kompetenz deiner Quelle)
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mocca schrieb:

hallo AT,

von wem hast du diese Info? (Die Frage zielt ab auf die Qualität und Kompetenz deiner Quelle)

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe die Information, dass für die Zulassung drei Gravity Systems ausreichend wären.

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Anonymer Teilnehmer
18.11.2014 11:01
Die Information setzt sich aus meiner Recherche in diesem Forum und den Informationen des Vertriebs zusammen.
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Die Information setzt sich aus meiner Recherche in diesem Forum und den Informationen des Vertriebs zusammen.
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mocca
18.11.2014 14:10
hallo AT,

jetzt überlege nocheinmal, wer dir deine Leistung bezahlen soll?

Dann hole dir von dort eine schriftliche Zusage unter Berücksichtigung der von dir beabsichtigten Ausgestaltung.
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hallo AT, jetzt überlege nocheinmal, wer dir deine Leistung bezahlen soll? Dann hole dir von dort eine schriftliche Zusage unter Berücksichtigung der von dir beabsichtigten Ausgestaltung.
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mocca schrieb:

hallo AT,

jetzt überlege nocheinmal, wer dir deine Leistung bezahlen soll?

Dann hole dir von dort eine schriftliche Zusage unter Berücksichtigung der von dir beabsichtigten Ausgestaltung.

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Anonymer Teilnehmer
18.11.2014 17:04
Ja, vollkommen richtig.
Allerdings sind die ganzen Definitionen auch irgendwo Auslegungssache, deshalb wären Erfahrungswerte von anderen Praxen /Therapeuten hilfreich, bevor ich weitere Schritte gehe.
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Ja, vollkommen richtig. Allerdings sind die ganzen Definitionen auch irgendwo Auslegungssache, deshalb wären Erfahrungswerte von anderen Praxen /Therapeuten hilfreich, bevor ich weitere Schritte gehe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ja, vollkommen richtig.
Allerdings sind die ganzen Definitionen auch irgendwo Auslegungssache, deshalb wären Erfahrungswerte von anderen Praxen /Therapeuten hilfreich, bevor ich weitere Schritte gehe.

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Gerry
18.11.2014 17:24
Wie du hier lesen kannst gibt es bei der "Definition" für die KGG-Zulassung keine "Interpretation":

Link

Grüße...Gerry
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• Tempelritter
Wie du hier lesen kannst gibt es bei der "Definition" für die KGG-Zulassung keine "Interpretation": http://www.zvk-bay.de/dokumente/Zulassungsantrag_KGGeraet.pdf Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Wie du hier lesen kannst gibt es bei der "Definition" für die KGG-Zulassung keine "Interpretation":

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Grüße...Gerry

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mocca
18.11.2014 19:17
hallo Gerry,

aus Sicht der GKV-Hörigkeit hast du recht. Im Normalfall gilt für die Beantragung der von dir aufgezeigte Weg.

Aber müssen die Kassen sich immer daran halten?

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass KK individuelle Ausnahmen (im "Einzelfall") tolerieren.

Häufig vergüten die KK ja auch die Pos. KGG, selbst wenn die Leistung, ganz oder teilweise, mit anderen Geräten erbracht wurde.
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hallo Gerry, aus Sicht der GKV-Hörigkeit hast du recht. Im Normalfall gilt für die Beantragung der von dir aufgezeigte Weg. Aber müssen die Kassen sich immer daran halten? Ich kann mir durchaus vorstellen, dass KK individuelle Ausnahmen (im "Einzelfall") tolerieren. Häufig vergüten die KK ja auch die Pos. KGG, selbst wenn die Leistung, ganz oder teilweise, mit anderen Geräten erbracht wurde.
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mocca schrieb:

hallo Gerry,

aus Sicht der GKV-Hörigkeit hast du recht. Im Normalfall gilt für die Beantragung der von dir aufgezeigte Weg.

Aber müssen die Kassen sich immer daran halten?

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass KK individuelle Ausnahmen (im "Einzelfall") tolerieren.

Häufig vergüten die KK ja auch die Pos. KGG, selbst wenn die Leistung, ganz oder teilweise, mit anderen Geräten erbracht wurde.

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Gerry
21.11.2014 08:18
Moinsen mocca!

Sei mir nicht böse, aber in der letzten Zeit haben dein Postings einen leicht destruktiv schizophrenen Touch bekommen :wink:.

Eine GKV-Hörigkeit gib es bei mir sicherlich nicht auch wenn ich mich gerne an geltende Verträge (Rahmenvertrag) halte!
Aus dem einfachen Grund, dass ich meine "Vertragspartner" dadurch ebenfalls zur Einhaltung zwingen kann wenn ich keine Leichen
im Keller habe!
Ob die KK evtl. individuelle Ausnahmen machen ist mir schnuppe. Ich würde mich als PI niemals für eine solche Einzelfallentscheidung hergeben denn dann wäre diese "Zulassung" eben nicht mehr regelkonform und kann jederzeit von außerhalb angefochten werden.
Diese Denkweise würde ich jedem empfehlen welcher über Mauscheleien bei baulichen Veränderungen oder getricksten Zulassungserweiterungen nachdenkt! Und das scheinen hier im Forum gar nicht mal so wenige zu sein...

Grüße...Gerry
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• Tempelritter
• stefan 302
Moinsen mocca! Sei mir nicht böse, aber in der letzten Zeit haben dein Postings einen leicht destruktiv schizophrenen Touch bekommen :wink:. Eine GKV-Hörigkeit gib es bei mir sicherlich nicht auch wenn ich mich gerne an geltende Verträge (Rahmenvertrag) halte! Aus dem einfachen Grund, dass ich meine "Vertragspartner" dadurch ebenfalls zur Einhaltung zwingen kann wenn ich keine Leichen im Keller habe! Ob die KK evtl. individuelle Ausnahmen machen ist mir schnuppe. Ich würde mich als PI niemals für eine solche Einzelfallentscheidung hergeben denn dann wäre diese "Zulassung" eben nicht mehr regelkonform und kann jederzeit von außerhalb angefochten werden. Diese Denkweise würde ich jedem empfehlen welcher über Mauscheleien bei baulichen Veränderungen oder getricksten Zulassungserweiterungen nachdenkt! Und das scheinen hier im Forum gar nicht mal so wenige zu sein... Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Moinsen mocca!

Sei mir nicht böse, aber in der letzten Zeit haben dein Postings einen leicht destruktiv schizophrenen Touch bekommen :wink:.

Eine GKV-Hörigkeit gib es bei mir sicherlich nicht auch wenn ich mich gerne an geltende Verträge (Rahmenvertrag) halte!
Aus dem einfachen Grund, dass ich meine "Vertragspartner" dadurch ebenfalls zur Einhaltung zwingen kann wenn ich keine Leichen
im Keller habe!
Ob die KK evtl. individuelle Ausnahmen machen ist mir schnuppe. Ich würde mich als PI niemals für eine solche Einzelfallentscheidung hergeben denn dann wäre diese "Zulassung" eben nicht mehr regelkonform und kann jederzeit von außerhalb angefochten werden.
Diese Denkweise würde ich jedem empfehlen welcher über Mauscheleien bei baulichen Veränderungen oder getricksten Zulassungserweiterungen nachdenkt! Und das scheinen hier im Forum gar nicht mal so wenige zu sein...

Grüße...Gerry

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mocca
21.11.2014 10:58
hallo Gerry,

nie habe ich daran gezweifelt, dass du dich nicht an die, zwischen dir und deinen Vertagspartnern geltenden, Verträge hältst.
Aber kennst du eine Verpflichtung der KK, für alle die KGG abrechnen wollen, immer die selben Vertragsinhalte wie mit dir zur Anwendung zu bringen?

Ich kenne keine belastbare Bestimmung, die das GKV-System verpflichtet in jedem Fall das selbe Vertragsmuster zu verwenden.

Es muss Ausnahmen geben, nachdem was ich so in den letzten Jahren, im lockeren Austausch mit Patienten/Kollegen, erfahren durfte.

Ob dabei nur Ausstattungsvarianten und Gestaltungsmodifikationen oder auch Vergütungsvarianten vereinbart waren, habe ich bewusst nicht weiter hinterfragt.
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hallo Gerry, nie habe ich daran gezweifelt, dass du dich nicht an die, zwischen dir und deinen Vertagspartnern geltenden, Verträge hältst. Aber kennst du eine Verpflichtung der KK, für alle die KGG abrechnen wollen, immer die selben Vertragsinhalte wie mit dir zur Anwendung zu bringen? Ich kenne keine belastbare Bestimmung, die das GKV-System verpflichtet in jedem Fall das selbe Vertragsmuster zu verwenden. Es muss Ausnahmen geben, nachdem was ich so in den letzten Jahren, im lockeren Austausch mit Patienten/Kollegen, erfahren durfte. Ob dabei nur Ausstattungsvarianten und Gestaltungsmodifikationen oder auch Vergütungsvarianten vereinbart waren, habe ich bewusst nicht weiter hinterfragt.
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mocca schrieb:

hallo Gerry,

nie habe ich daran gezweifelt, dass du dich nicht an die, zwischen dir und deinen Vertagspartnern geltenden, Verträge hältst.
Aber kennst du eine Verpflichtung der KK, für alle die KGG abrechnen wollen, immer die selben Vertragsinhalte wie mit dir zur Anwendung zu bringen?

Ich kenne keine belastbare Bestimmung, die das GKV-System verpflichtet in jedem Fall das selbe Vertragsmuster zu verwenden.

Es muss Ausnahmen geben, nachdem was ich so in den letzten Jahren, im lockeren Austausch mit Patienten/Kollegen, erfahren durfte.

Ob dabei nur Ausstattungsvarianten und Gestaltungsmodifikationen oder auch Vergütungsvarianten vereinbart waren, habe ich bewusst nicht weiter hinterfragt.

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kLICKA
21.12.2014 21:34
Wenn ich KGG Gerät dann mache muss die KGG in nem extra Raum machen oder in schon bestehende KG räume integrieren! Ich habe 3 Räume wovon einer alleine 60qm hat und da möchte ich jetzt eine KGG reinintegrieren geht das oder muss das n einzelner Raum sein?
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Wenn ich KGG Gerät dann mache muss die KGG in nem extra Raum machen oder in schon bestehende KG räume integrieren! Ich habe 3 Räume wovon einer alleine 60qm hat und da möchte ich jetzt eine KGG reinintegrieren geht das oder muss das n einzelner Raum sein?
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kLICKA schrieb:

Wenn ich KGG Gerät dann mache muss die KGG in nem extra Raum machen oder in schon bestehende KG räume integrieren! Ich habe 3 Räume wovon einer alleine 60qm hat und da möchte ich jetzt eine KGG reinintegrieren geht das oder muss das n einzelner Raum sein?

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