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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig GBR oder Partnergesellschaft, in bestehender Praxis, Neuzulassung ??

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Neues Thema
GBR oder Partnergesellschaft, in bestehender Praxis, Neuzulassung ??
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Gert Winsa
04.03.2015 22:21
Hallo,

wie verhält es sich, wenn in eine schon bestehende Praxis als Einzelunternehmung ein Partner aufgenommen wird, um eine GBR Gesellschaft oder Parnterschaftsgesellschaft zu gründen. Muss die Kassenzulassung neu beantragt werden ?? Diese müsste ja eigentlich nur neu beantragt werden, wenn man für den neuen Partner eine eigene IK Nummer haben möchte, oder ??

Kann man als Partnergesellschaft nicht auch die IK Nummer der alten Praxis behalten, und nur über diese Abrechnen ? In diesem Fall würde dann nicht jeder Partner selber abrechnen, sondern die GBR oder Partnergesellschaft als ganzes mit den KK. Wie die Partner dann intern die Verrechnung machen, bleibt doch eigentlich Ihnen überlassen, oder ?? Oder benötigt tatsächlich jeder eine eigene IK Nummer ??

Danke für Info. Oder Literaturhinweise.
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Hallo, wie verhält es sich, wenn in eine schon bestehende Praxis als Einzelunternehmung ein Partner aufgenommen wird, um eine GBR Gesellschaft oder Parnterschaftsgesellschaft zu gründen. Muss die Kassenzulassung neu beantragt werden ?? Diese müsste ja eigentlich nur neu beantragt werden, wenn man für den neuen Partner eine eigene IK Nummer haben möchte, oder ?? Kann man als Partnergesellschaft nicht auch die IK Nummer der alten Praxis behalten, und nur über diese Abrechnen ? In diesem Fall würde dann nicht jeder Partner selber abrechnen, sondern die GBR oder Partnergesellschaft als ganzes mit den KK. Wie die Partner dann intern die Verrechnung machen, bleibt doch eigentlich Ihnen überlassen, oder ?? Oder benötigt tatsächlich jeder eine eigene IK Nummer ?? Danke für Info. Oder Literaturhinweise.
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Gert Winsa schrieb:

Hallo,

wie verhält es sich, wenn in eine schon bestehende Praxis als Einzelunternehmung ein Partner aufgenommen wird, um eine GBR Gesellschaft oder Parnterschaftsgesellschaft zu gründen. Muss die Kassenzulassung neu beantragt werden ?? Diese müsste ja eigentlich nur neu beantragt werden, wenn man für den neuen Partner eine eigene IK Nummer haben möchte, oder ??

Kann man als Partnergesellschaft nicht auch die IK Nummer der alten Praxis behalten, und nur über diese Abrechnen ? In diesem Fall würde dann nicht jeder Partner selber abrechnen, sondern die GBR oder Partnergesellschaft als ganzes mit den KK. Wie die Partner dann intern die Verrechnung machen, bleibt doch eigentlich Ihnen überlassen, oder ?? Oder benötigt tatsächlich jeder eine eigene IK Nummer ??

Danke für Info. Oder Literaturhinweise.

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Magarethe
04.03.2015 23:34
Es wäre einfacher, du würdest alle Fragen in eins stellen...

Entscheide dich, ob du eine Gemeinschaftspraxis oder eine Praxisgemeinschaft willst.
Gründest du eine GbR, bleibt es bei einem IK.
Allerdings brauchst du dann auch eine neue Zulassung für deine Räume (was uns eine Menge Umbau beschert hat, da der langjährige Bestandschutz auf einmal wegfiel).
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Es wäre einfacher, du würdest alle Fragen in eins stellen... Entscheide dich, ob du eine Gemeinschaftspraxis oder eine Praxisgemeinschaft willst. Gründest du eine GbR, bleibt es bei einem IK. Allerdings brauchst du dann auch eine neue Zulassung für deine Räume (was uns eine Menge Umbau beschert hat, da der langjährige Bestandschutz auf einmal wegfiel).
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Magarethe schrieb:

Es wäre einfacher, du würdest alle Fragen in eins stellen...

Entscheide dich, ob du eine Gemeinschaftspraxis oder eine Praxisgemeinschaft willst.
Gründest du eine GbR, bleibt es bei einem IK.
Allerdings brauchst du dann auch eine neue Zulassung für deine Räume (was uns eine Menge Umbau beschert hat, da der langjährige Bestandschutz auf einmal wegfiel).

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Gert Winsa
04.03.2015 23:46
Danke für die Antwort, die Trennung in 2 Threads war bewusst gewählt weil es 2 Themen sind u. evtl. jemand über die Suchfunktion dann gleich zum Thema kommt. Aber kann man auch anders sehen.

Das heisst bei einer Partnerschaftsgesellschaft würde dann vermutlich jeder eine eigene IK Nummer bekommen ? Ich vermute aber auch bei einer Partnerschaftsgesellschaft wäre eine Neuzulassung nötig, weiss das jemand genau ??

Danke
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Danke für die Antwort, die Trennung in 2 Threads war bewusst gewählt weil es 2 Themen sind u. evtl. jemand über die Suchfunktion dann gleich zum Thema kommt. Aber kann man auch anders sehen. Das heisst bei einer Partnerschaftsgesellschaft würde dann vermutlich jeder eine eigene IK Nummer bekommen ? Ich vermute aber auch bei einer Partnerschaftsgesellschaft wäre eine Neuzulassung nötig, weiss das jemand genau ?? Danke
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weiß56
05.03.2015 08:13
Ich denke das kommt aufs Bundesland an.Wir in Niedersachsen mußten ein neues Ik für die GbR haben.Für die Zulassung mußten wir nur den Antrag stellen es erfolgte keine Begehung und mußte auch nichts räumlich geändert werden.
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Ich denke das kommt aufs Bundesland an.Wir in Niedersachsen mußten ein neues Ik für die GbR haben.Für die Zulassung mußten wir nur den Antrag stellen es erfolgte keine Begehung und mußte auch nichts räumlich geändert werden.
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weiß56 schrieb:

Ich denke das kommt aufs Bundesland an.Wir in Niedersachsen mußten ein neues Ik für die GbR haben.Für die Zulassung mußten wir nur den Antrag stellen es erfolgte keine Begehung und mußte auch nichts räumlich geändert werden.

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Gert Winsa schrieb:

Danke für die Antwort, die Trennung in 2 Threads war bewusst gewählt weil es 2 Themen sind u. evtl. jemand über die Suchfunktion dann gleich zum Thema kommt. Aber kann man auch anders sehen.

Das heisst bei einer Partnerschaftsgesellschaft würde dann vermutlich jeder eine eigene IK Nummer bekommen ? Ich vermute aber auch bei einer Partnerschaftsgesellschaft wäre eine Neuzulassung nötig, weiss das jemand genau ??

Danke

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C.Zimmermann
06.03.2015 10:27
Ich kenne es so : Praxisgemeinschaft > jeder eigenes IK , also muss Dein Geschäftspartner auch die Zulassungsbedingungen ( bei Logos mit eigenem 20 qm Raum ) erfüllen. Das ihr eine Gbr dann seit ist den Kassen eher egal, das interessiert das Finanzamt und evtl. Schuldner , dennn ihr haftet dann auch gegenseitig mit eurem Privatvermögen.

Wie es sich bei einer Gemeinschaftspraxis verhält weiß ich nicht.

Gut überlegen das Ganze und ganz klaren Vertrag mit Aufgabenaufteilung aufsetzen - kann ich nur wärmstens empfehlen !!
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Ich kenne es so : Praxisgemeinschaft > jeder eigenes IK , also muss Dein Geschäftspartner auch die Zulassungsbedingungen ( bei Logos mit eigenem 20 qm Raum ) erfüllen. Das ihr eine Gbr dann seit ist den Kassen eher egal, das interessiert das Finanzamt und evtl. Schuldner , dennn ihr haftet dann auch gegenseitig mit eurem Privatvermögen. Wie es sich bei einer Gemeinschaftspraxis verhält weiß ich nicht. Gut überlegen das Ganze und ganz klaren Vertrag mit Aufgabenaufteilung aufsetzen - kann ich nur wärmstens empfehlen !!
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C.Zimmermann schrieb:

Ich kenne es so : Praxisgemeinschaft > jeder eigenes IK , also muss Dein Geschäftspartner auch die Zulassungsbedingungen ( bei Logos mit eigenem 20 qm Raum ) erfüllen. Das ihr eine Gbr dann seit ist den Kassen eher egal, das interessiert das Finanzamt und evtl. Schuldner , dennn ihr haftet dann auch gegenseitig mit eurem Privatvermögen.

Wie es sich bei einer Gemeinschaftspraxis verhält weiß ich nicht.

Gut überlegen das Ganze und ganz klaren Vertrag mit Aufgabenaufteilung aufsetzen - kann ich nur wärmstens empfehlen !!

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Martin Nedela
07.03.2015 09:21
Wir haben eine GbR und fahren damit sehr gut
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Martin Nedela schrieb:

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