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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Berufsgenossenschaft in Privatpraxis

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Neues Thema
Berufsgenossenschaft in Privatpraxis
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kg2
10.05.2018 12:52
Hallo ! Meine Frage :
Ab 01.07. 18 gebe ich meine Praxis für Physiotherapie (alle Kassen) auf, ab 01.07.18 werde ich eine neue Praxis aufmachen, allerdings nur PRIVAT ( keine gesetzl. Kassen )
Muss ich weiterhin den Betrag zur BGW leisten ?
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Hallo ! Meine Frage : Ab 01.07. 18 gebe ich meine Praxis für Physiotherapie (alle Kassen) auf, ab 01.07.18 werde ich eine neue Praxis aufmachen, allerdings nur PRIVAT ( keine gesetzl. Kassen ) Muss ich weiterhin den Betrag zur BGW leisten ?
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kg2 schrieb:

Hallo ! Meine Frage :
Ab 01.07. 18 gebe ich meine Praxis für Physiotherapie (alle Kassen) auf, ab 01.07.18 werde ich eine neue Praxis aufmachen, allerdings nur PRIVAT ( keine gesetzl. Kassen )
Muss ich weiterhin den Betrag zur BGW leisten ?

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JürgenK
10.05.2018 12:55
ja.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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ja. MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

ja.
MfG
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Leni C.
10.05.2018 14:16
Die BGW interessiert nicht ob du Kassen - oder Privatpatienten behandelst . Aber es geht doch um die Versicherung für deinen Arbeitsalltag . Wenn du z.B. auf dem Weg zur oder von der Praxis einen eigenen Unfall hast . Ist Arbeitsweg und du bist versichert . Oder es passiert dir in der Praxis ein Unfall .
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• Evemarie Kaiser
Die BGW interessiert nicht ob du Kassen - oder Privatpatienten behandelst . Aber es geht doch um die Versicherung für deinen Arbeitsalltag . Wenn du z.B. auf dem Weg zur oder von der Praxis einen eigenen Unfall hast . Ist Arbeitsweg und du bist versichert . Oder es passiert dir in der Praxis ein Unfall .
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Leni C. schrieb:

Die BGW interessiert nicht ob du Kassen - oder Privatpatienten behandelst . Aber es geht doch um die Versicherung für deinen Arbeitsalltag . Wenn du z.B. auf dem Weg zur oder von der Praxis einen eigenen Unfall hast . Ist Arbeitsweg und du bist versichert . Oder es passiert dir in der Praxis ein Unfall .

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Evemarie Kaiser
10.05.2018 15:34
kg2 schrieb am 10.5.18 12:52:
Hallo ! Meine Frage :
Ab 01.07. 18 gebe ich meine Praxis für Physiotherapie (alle Kassen) auf, ab 01.07.18 werde ich eine neue Praxis aufmachen, allerdings nur PRIVAT ( keine gesetzl. Kassen )
Muss ich weiterhin den Betrag zur BGW leisten ?


Oh mann, als Praxisinhaber sollte man schon wissen, wozu und was eine BG ist ... ich kann's nicht fassen, so eine Frage hier zu lesen!


Gruß Evi
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• MikeL
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• a schubart
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[zitat]kg2 schrieb am 10.5.18 12:52: Hallo ! Meine Frage : Ab 01.07. 18 gebe ich meine Praxis für Physiotherapie (alle Kassen) auf, ab 01.07.18 werde ich eine neue Praxis aufmachen, allerdings nur PRIVAT ( keine gesetzl. Kassen ) Muss ich weiterhin den Betrag zur BGW leisten ? [/zitat] Oh mann, als Praxisinhaber sollte man schon wissen, wozu und was eine BG ist ... ich kann's nicht fassen, so eine Frage hier zu lesen! Gruß Evi
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kg2
11.05.2018 09:15
Hallo Evi, als ich mich selbständig gemacht habe mit Kassenzulassung, vor langer Zeit, war es Pflicht ( BG )
jetzt will ich eine Privatpraxis aufmachen und da wollte ich wissen, ob es auch Pflicht ist . Einfache Frage , oder ?
Wenn du es nicht fassen kannst , frage ich mich was man denn hier fragen darf. Auf solche Kommentare ist doch ........... !!
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Hallo Evi, als ich mich selbständig gemacht habe mit Kassenzulassung, vor langer Zeit, war es Pflicht ( BG ) jetzt will ich eine Privatpraxis aufmachen und da wollte ich wissen, ob es auch Pflicht ist . Einfache Frage , oder ? Wenn du es nicht fassen kannst , frage ich mich was man denn hier fragen darf. Auf solche Kommentare ist doch ........... !!
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kg2 schrieb:

Hallo Evi, als ich mich selbständig gemacht habe mit Kassenzulassung, vor langer Zeit, war es Pflicht ( BG )
jetzt will ich eine Privatpraxis aufmachen und da wollte ich wissen, ob es auch Pflicht ist . Einfache Frage , oder ?
Wenn du es nicht fassen kannst , frage ich mich was man denn hier fragen darf. Auf solche Kommentare ist doch ........... !!

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kingkater
11.05.2018 11:09
Nix darf man fragen, man muss alles selber wissen. Habe auch ne Abfuhr bzgl. meiner Frage im anderen Thread bekommen :smile:
Wenn man ein Auto fahren kann, muss man es scheinbar auch reparieren und selbst bauen können.... :innocent: wer bitte hat dir sonst den Führerschein gegeben?

Schönes Wochenende
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Nix darf man fragen, man muss alles selber wissen. Habe auch ne Abfuhr bzgl. meiner Frage im anderen Thread bekommen :smile: Wenn man ein Auto fahren kann, muss man es scheinbar auch reparieren und selbst bauen können.... :innocent: wer bitte hat dir sonst den Führerschein gegeben? Schönes Wochenende
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kingkater schrieb:

Nix darf man fragen, man muss alles selber wissen. Habe auch ne Abfuhr bzgl. meiner Frage im anderen Thread bekommen :smile:
Wenn man ein Auto fahren kann, muss man es scheinbar auch reparieren und selbst bauen können.... :innocent: wer bitte hat dir sonst den Führerschein gegeben?

Schönes Wochenende

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Xela
11.05.2018 12:08
@kingkater

Ganz ruhig King Kater. Nicht gleich durchdrehen. Fäkalausdrücke helfen nicht und machen keine Freunde. Man kann von einem "Studierten" erwarten, dass er erst googelt und dann nur das fragt, was übrig bleibt. Keiner mag faule Patienten, keiner mag faule Fragesteller. Also mal hier

Link

lesen und vielleicht bleibt ja noch was, was man fragen muss.
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• hgb
@kingkater Ganz ruhig King Kater. Nicht gleich durchdrehen. Fäkalausdrücke helfen nicht und machen keine Freunde. Man kann von einem "Studierten" erwarten, dass er erst googelt und dann nur das fragt, was übrig bleibt. Keiner mag faule Patienten, keiner mag faule Fragesteller. Also mal hier https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Medientypen/BGW%20Grundlagen/BGW03-04-004_Satzung-der-BGW_Download.pdf?__blob=publicationFile lesen und vielleicht bleibt ja noch was, was man fragen muss.
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Xela schrieb:

@kingkater

Ganz ruhig King Kater. Nicht gleich durchdrehen. Fäkalausdrücke helfen nicht und machen keine Freunde. Man kann von einem "Studierten" erwarten, dass er erst googelt und dann nur das fragt, was übrig bleibt. Keiner mag faule Patienten, keiner mag faule Fragesteller. Also mal hier

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lesen und vielleicht bleibt ja noch was, was man fragen muss.

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a schubart
11.05.2018 22:27
kg2 schrieb am 11.5.18 09:15:
Hallo Evi, als ich mich selbständig gemacht habe mit Kassenzulassung, vor langer Zeit, war es Pflicht ( BG )
jetzt will ich eine Privatpraxis aufmachen und da wollte ich wissen, ob es auch Pflicht ist . Einfache Frage , oder ?
Wenn du es nicht fassen kannst , frage ich mich was man denn hier fragen darf. Auf solche Kommentare ist doch ........... !!


Willst du wissen ob du für dich weiter Beiträge zur bg abführen musst ? Oder willst du wissen ob du weiter bg Patienten behandeln musst nach dem zweiten Text bin ich mir nicht mehr sicher was du meinst
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[zitat]kg2 schrieb am 11.5.18 09:15: Hallo Evi, als ich mich selbständig gemacht habe mit Kassenzulassung, vor langer Zeit, war es Pflicht ( BG ) jetzt will ich eine Privatpraxis aufmachen und da wollte ich wissen, ob es auch Pflicht ist . Einfache Frage , oder ? Wenn du es nicht fassen kannst , frage ich mich was man denn hier fragen darf. Auf solche Kommentare ist doch ........... !! [/zitat] Willst du wissen ob du für dich weiter Beiträge zur bg abführen musst ? Oder willst du wissen ob du weiter bg Patienten behandeln musst nach dem zweiten Text bin ich mir nicht mehr sicher was du meinst
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a schubart schrieb:

kg2 schrieb am 11.5.18 09:15:
Hallo Evi, als ich mich selbständig gemacht habe mit Kassenzulassung, vor langer Zeit, war es Pflicht ( BG )
jetzt will ich eine Privatpraxis aufmachen und da wollte ich wissen, ob es auch Pflicht ist . Einfache Frage , oder ?
Wenn du es nicht fassen kannst , frage ich mich was man denn hier fragen darf. Auf solche Kommentare ist doch ........... !!


Willst du wissen ob du für dich weiter Beiträge zur bg abführen musst ? Oder willst du wissen ob du weiter bg Patienten behandeln musst nach dem zweiten Text bin ich mir nicht mehr sicher was du meinst

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kg2
12.05.2018 11:28
Meine Frage war, ob ich weiterhin BG Beiträge, in meiner neuen Praxis ohne Kassenzulassung, abführen muss ?

MfG
Klaus
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Meine Frage war, ob ich weiterhin BG Beiträge, in meiner neuen Praxis ohne Kassenzulassung, abführen muss ? MfG Klaus
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kg2 schrieb:

Meine Frage war, ob ich weiterhin BG Beiträge, in meiner neuen Praxis ohne Kassenzulassung, abführen muss ?

MfG
Klaus

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hgb
12.05.2018 12:42
meine Antwort : JA natürlich! Siehe auch das hier auf der Titelseite beworbene Buch zur Praxisgründung. Es empfiehlt sich, so etwas frühzeitig zu lesen, wenn man / fau etwas nicht mehr weiß!
Mir stellt sich die Frage, wie es dann nach einer Gründung weitergeht?

mfg + viel Erfolg hgb :wink:
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• Papa Alpaka
meine Antwort : [b]JA natürlich![/b] Siehe auch das hier auf der Titelseite beworbene Buch zur Praxisgründung. Es empfiehlt sich, so etwas frühzeitig zu lesen, wenn man / fau etwas nicht mehr weiß! Mir stellt sich die Frage, wie es dann nach einer Gründung weitergeht? mfg + viel Erfolg hgb :wink:
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hgb schrieb:

meine Antwort : JA natürlich! Siehe auch das hier auf der Titelseite beworbene Buch zur Praxisgründung. Es empfiehlt sich, so etwas frühzeitig zu lesen, wenn man / fau etwas nicht mehr weiß!
Mir stellt sich die Frage, wie es dann nach einer Gründung weitergeht?

mfg + viel Erfolg hgb :wink:

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Papa Alpaka
13.05.2018 23:49
SGB VII §2.9: Versichert Kraft Gesetzes in der BG sind Personen die selbstständig im Gesundheitswesen tätig sind.

Als Heilpraktiker kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen, solltest dir aber Gedanken machen wie du mit einem Ausfall umgehst:)
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SGB VII §2.9: Versichert Kraft Gesetzes in der BG sind Personen die selbstständig im Gesundheitswesen tätig sind. Als Heilpraktiker kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen, solltest dir aber Gedanken machen wie du mit einem Ausfall umgehst:)
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Papa Alpaka schrieb:

SGB VII §2.9: Versichert Kraft Gesetzes in der BG sind Personen die selbstständig im Gesundheitswesen tätig sind.

Als Heilpraktiker kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen, solltest dir aber Gedanken machen wie du mit einem Ausfall umgehst:)

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Bernie
14.05.2018 09:27
SGB VII § 2 Abs.1 9. :Kraft Gesetzes sind versichert ...... Personen, die selbständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind,

aber:

SGB VII § 4 Abs. 3: Von der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 sind frei selbständig tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker.
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• jojohppt
SGB VII § 2 Abs.1 9. :Kraft Gesetzes sind versichert ...... Personen, die selbständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind, [b]aber[/b]: SGB VII § 4 Abs. 3: Von der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 sind frei selbständig tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, [b]Heilpraktiker[/b] und Apotheker.
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Bernie schrieb:

SGB VII § 2 Abs.1 9. :Kraft Gesetzes sind versichert ...... Personen, die selbständig oder unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind,

aber:

SGB VII § 4 Abs. 3: Von der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 sind frei selbständig tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker.

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hgb
14.05.2018 10:16
...darunter falle ich auch, kann aber nur die freiwillige Mitgleidschaft ohne Kosten - solange niemend gegen Entgelt für mich / meine Praxis arbeitet - dringend empfehlen!

mfg hgb :wink:
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...darunter falle ich auch, kann aber nur die freiwillige Mitgleidschaft ohne Kosten - solange niemend gegen Entgelt für mich / meine Praxis arbeitet - dringend empfehlen! mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:

...darunter falle ich auch, kann aber nur die freiwillige Mitgleidschaft ohne Kosten - solange niemend gegen Entgelt für mich / meine Praxis arbeitet - dringend empfehlen!

mfg hgb :wink:

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kg2
14.05.2018 19:31
Somit ist meine Frage beantwortet
Vielen DANK !!

Grüße
Klaus
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Somit ist meine Frage beantwortet Vielen DANK !! Grüße Klaus
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kg2 schrieb:

Somit ist meine Frage beantwortet
Vielen DANK !!

Grüße
Klaus

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Nicolas Neumann
02.12.2018 10:43
Die Freiwillige BG-Versicherung gilt dann auch für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie?
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Die Freiwillige BG-Versicherung gilt dann auch für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie?
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Nicolas Neumann schrieb:

Die Freiwillige BG-Versicherung gilt dann auch für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie?

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morpheus-06
02.12.2018 10:57
Nicolas Neumann schrieb am 2.12.18 10:43:
Die Freiwillige BG-Versicherung gilt dann auch für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie?


Die freiwillige BG-Versicherung gilt nur für den HP / sHP. Für PT ist eine Pflicht, für PT mit HP oder mit sHP ist es eine freiwillige Sache die man kündigen kann.
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[zitat]Nicolas Neumann schrieb am 2.12.18 10:43: Die Freiwillige BG-Versicherung gilt dann auch für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie? [/zitat] Die freiwillige BG-Versicherung gilt nur für den HP / sHP. Für PT ist eine Pflicht, für PT mit HP oder mit sHP ist es eine freiwillige Sache die man kündigen kann.
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morpheus-06 schrieb:

Nicolas Neumann schrieb am 2.12.18 10:43:
Die Freiwillige BG-Versicherung gilt dann auch für die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie?


Die freiwillige BG-Versicherung gilt nur für den HP / sHP. Für PT ist eine Pflicht, für PT mit HP oder mit sHP ist es eine freiwillige Sache die man kündigen kann.

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Nicolas Neumann
02.12.2018 11:27
Danke :thumbsdown:
hgb schreibt noch dass die freiwillige Mitgliedschaft für HP kostenlos ist?
Betrifft das auch den sektoralen HP?
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Danke :thumbsdown: hgb schreibt noch dass die freiwillige Mitgliedschaft für HP kostenlos ist? Betrifft das auch den sektoralen HP?
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Nicolas Neumann schrieb:

Danke :thumbsdown:
hgb schreibt noch dass die freiwillige Mitgliedschaft für HP kostenlos ist?
Betrifft das auch den sektoralen HP?

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morpheus-06
02.12.2018 13:17
Nicolas Neumann schrieb am 2.12.18 11:27:
Danke :thumbsdown:
hgb schreibt noch dass die freiwillige Mitgliedschaft für HP kostenlos ist?
Betrifft das auch den sektoralen HP?


Vertraue nie auf Informationen aus Foren/Gruppen ohne zusätzliche Absicherung.
Der HP auch sHP ist nicht kostenlos, es ist ein freiwillige Mitgliedschaft in der BGW. Ein aktuelles Schreiben der BGW habe ich gerade vor mir liegen,Tarif 07, Gefahrenklasse 4,38.
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[zitat]Nicolas Neumann schrieb am 2.12.18 11:27: Danke :thumbsdown: hgb schreibt noch dass die freiwillige Mitgliedschaft für HP kostenlos ist? Betrifft das auch den sektoralen HP? [/zitat] Vertraue nie auf Informationen aus Foren/Gruppen ohne zusätzliche Absicherung. Der HP auch sHP ist nicht kostenlos, es ist ein freiwillige Mitgliedschaft in der BGW. Ein aktuelles Schreiben der BGW habe ich gerade vor mir liegen,Tarif 07, Gefahrenklasse 4,38.
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morpheus-06 schrieb:

Nicolas Neumann schrieb am 2.12.18 11:27:
Danke :thumbsdown:
hgb schreibt noch dass die freiwillige Mitgliedschaft für HP kostenlos ist?
Betrifft das auch den sektoralen HP?


Vertraue nie auf Informationen aus Foren/Gruppen ohne zusätzliche Absicherung.
Der HP auch sHP ist nicht kostenlos, es ist ein freiwillige Mitgliedschaft in der BGW. Ein aktuelles Schreiben der BGW habe ich gerade vor mir liegen,Tarif 07, Gefahrenklasse 4,38.

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JRK
02.12.2018 21:37
Die Basis Mitgliedschaft in der BGW kostet ca. 170 Euro p.a. Der Betrag wird nachträglich fürs vergangene Jahr berechnet. Das Ganze ist steuerlich absetzbar. Mir persönlich wäre es zu riskant ohne Versicherung zu sein, die Risiken während meiner Berufsausübung und während meinen damit verbundenen Fahrtzeiten versichert. Im Ernstfall könnte sich meine KK querstellen, wenn rauskommt, dass ich als sHP vor allem auf Rezeptbasis mein Einkommen erwirtschaftet habe. Denn dann arbeite ich ja als Physio und nicht als HP (und bin auch rentenversicherungspflichtig). Ob allerdings dann im Ernstfall die BGW auch wirklich zahlt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Die lassens oft auf ne Klage ankommen und die Sozialgerichte sind eh überlastet, sprich, das dauert Jahre und das weiß die BGW.
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Die Basis Mitgliedschaft in der BGW kostet ca. 170 Euro p.a. Der Betrag wird nachträglich fürs vergangene Jahr berechnet. Das Ganze ist steuerlich absetzbar. Mir persönlich wäre es zu riskant ohne Versicherung zu sein, die Risiken während meiner Berufsausübung und während meinen damit verbundenen Fahrtzeiten versichert. Im Ernstfall könnte sich meine KK querstellen, wenn rauskommt, dass ich als sHP vor allem auf Rezeptbasis mein Einkommen erwirtschaftet habe. Denn dann arbeite ich ja als Physio und nicht als HP (und bin auch rentenversicherungspflichtig). Ob allerdings dann im Ernstfall die BGW auch wirklich zahlt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Die lassens oft auf ne Klage ankommen und die Sozialgerichte sind eh überlastet, sprich, das dauert Jahre und das weiß die BGW.
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JRK schrieb:

Die Basis Mitgliedschaft in der BGW kostet ca. 170 Euro p.a. Der Betrag wird nachträglich fürs vergangene Jahr berechnet. Das Ganze ist steuerlich absetzbar. Mir persönlich wäre es zu riskant ohne Versicherung zu sein, die Risiken während meiner Berufsausübung und während meinen damit verbundenen Fahrtzeiten versichert. Im Ernstfall könnte sich meine KK querstellen, wenn rauskommt, dass ich als sHP vor allem auf Rezeptbasis mein Einkommen erwirtschaftet habe. Denn dann arbeite ich ja als Physio und nicht als HP (und bin auch rentenversicherungspflichtig). Ob allerdings dann im Ernstfall die BGW auch wirklich zahlt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Die lassens oft auf ne Klage ankommen und die Sozialgerichte sind eh überlastet, sprich, das dauert Jahre und das weiß die BGW.

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Evemarie Kaiser schrieb:

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Muss ich weiterhin den Betrag zur BGW leisten ?


Oh mann, als Praxisinhaber sollte man schon wissen, wozu und was eine BG ist ... ich kann's nicht fassen, so eine Frage hier zu lesen!


Gruß Evi



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