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Bauamt Nutzungsänderung
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Martha06
11.11.2019 23:38
Hallo zusammen,

ich möchte mich selbstständig machen, geeignete Räume habe ich gefunden. Diese sind in einem Geschäftshaus zuletzt war dort mal ein Büro drin Architekt o.ä. Nun zu meiner Frage ich habe im Netz wirklich unterschiedliches zur Nutzungsänderung gelesen. Einmal es ist nur nötig wenn Wohnraum in Geschäftsraum umgewandelt werden soll, bis zur Aussage es muss immer eine Nutzungsänderung erfolgen. Die Zulassungsstelle ARGEn wissen es leider auch nicht. Und lt. Bauamt soll ich mir einen Architekten nehmen und es müsste das Wc umgebaut werden usw. Meine Beraterin von der Existenzgründung meinte es hat bisher noch keiner die sie betreut habe beantragt.
Ich bin noch in keinem Verband Mitglied, sodass ich nicht die Rechtsauskunft befragen kann.

Darum schreibe ich heute hier mit der Hoffnung, IHR könnt mir eure Erfahrungen schreiben. Habt ihr euch beim Bauamt gemeldet, oder habt ihr es drauf ankommen lassen und nichts unternommen? Hat sich bei euch das Bauamt im Nachgang gemeldet? In meinem Mietvertrag (Vorab zur Durchsicht) steht dass Nutzungsänderungen von mir zu erledigen sind. Ob das im Streitfall wirklich ok ist, lasse ich noch vom Anwalt prüfen.


Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße
Martha
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Hallo zusammen, ich möchte mich selbstständig machen, geeignete Räume habe ich gefunden. Diese sind in einem Geschäftshaus zuletzt war dort mal ein Büro drin Architekt o.ä. Nun zu meiner Frage ich habe im Netz wirklich unterschiedliches zur Nutzungsänderung gelesen. Einmal es ist nur nötig wenn Wohnraum in Geschäftsraum umgewandelt werden soll, bis zur Aussage es muss immer eine Nutzungsänderung erfolgen. Die Zulassungsstelle ARGEn wissen es leider auch nicht. Und lt. Bauamt soll ich mir einen Architekten nehmen und es müsste das Wc umgebaut werden usw. Meine Beraterin von der Existenzgründung meinte es hat bisher noch keiner die sie betreut habe beantragt. Ich bin noch in keinem Verband Mitglied, sodass ich nicht die Rechtsauskunft befragen kann. Darum schreibe ich heute hier mit der Hoffnung, IHR könnt mir eure Erfahrungen schreiben. Habt ihr euch beim Bauamt gemeldet, oder habt ihr es drauf ankommen lassen und nichts unternommen? Hat sich bei euch das Bauamt im Nachgang gemeldet? In meinem Mietvertrag (Vorab zur Durchsicht) steht dass Nutzungsänderungen von mir zu erledigen sind. Ob das im Streitfall wirklich ok ist, lasse ich noch vom Anwalt prüfen. Vielen Dank für eure Antworten. Grüße Martha
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Martha06 schrieb:

Hallo zusammen,

ich möchte mich selbstständig machen, geeignete Räume habe ich gefunden. Diese sind in einem Geschäftshaus zuletzt war dort mal ein Büro drin Architekt o.ä. Nun zu meiner Frage ich habe im Netz wirklich unterschiedliches zur Nutzungsänderung gelesen. Einmal es ist nur nötig wenn Wohnraum in Geschäftsraum umgewandelt werden soll, bis zur Aussage es muss immer eine Nutzungsänderung erfolgen. Die Zulassungsstelle ARGEn wissen es leider auch nicht. Und lt. Bauamt soll ich mir einen Architekten nehmen und es müsste das Wc umgebaut werden usw. Meine Beraterin von der Existenzgründung meinte es hat bisher noch keiner die sie betreut habe beantragt.
Ich bin noch in keinem Verband Mitglied, sodass ich nicht die Rechtsauskunft befragen kann.

Darum schreibe ich heute hier mit der Hoffnung, IHR könnt mir eure Erfahrungen schreiben. Habt ihr euch beim Bauamt gemeldet, oder habt ihr es drauf ankommen lassen und nichts unternommen? Hat sich bei euch das Bauamt im Nachgang gemeldet? In meinem Mietvertrag (Vorab zur Durchsicht) steht dass Nutzungsänderungen von mir zu erledigen sind. Ob das im Streitfall wirklich ok ist, lasse ich noch vom Anwalt prüfen.


Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße
Martha

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Alex Moro
11.11.2019 23:58
Martha06 schrieb am 11.11.19 23:38:
lt. Bauamt soll ich mir einen Architekten nehmen und es müsste das Wc umgebaut werden usw.


inwiefern und mit welchem sinn?
wenns sinn macht, dann wird bauamt recht haben/bekommen.
ob man dafür aber einen architekten braucht, ist mmn fragwürdig
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[zitat]Martha06 schrieb am 11.11.19 23:38: lt. Bauamt soll ich mir einen Architekten nehmen und es müsste das Wc umgebaut werden usw. [/zitat] inwiefern und mit welchem sinn? wenns sinn macht, dann wird bauamt recht haben/bekommen. ob man dafür aber einen architekten braucht, ist mmn fragwürdig
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Martha06
12.11.2019 07:55
Ich glaube damit alles okay geht wenn es zu Umbaumaßnahmen kommt wie WC behindertengerecht usw.

Eine Frage hätte ich noch von der Zulassung habe ihn die Info bekommen wenn ein leerstehender Raum von jemand anderen Vermieter genutzt wird ist die Praxis nicht zuassungsfähig. Ehrlich gesagt finde ich aber keinen Wortlaut in den Zulassungsbedingungen das soetwas ausgeschlossen wird. Unter Punkt Räumlichkeiten für Logopädie s17 steht folgendes :
Behandlungsräume dürfen keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht ge-
nutzt werden.Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V i. d. F. vom 26.11.2018.

Vom Flur (Wartebereich) abgehend befindet sich ein Raum vom Vermieter (Ablage nicht genutzter Dinge).
Ich hatte die Dame nicht weitee befragt, sie war sehr genervt und wollte sichtlich keine Antwort geben. Ich soll den Antrag stellen sie kann keine weiteren Auskünfte geben.
Vielen Dank an alle!
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Ich glaube damit alles okay geht wenn es zu Umbaumaßnahmen kommt wie WC behindertengerecht usw. Eine Frage hätte ich noch von der Zulassung habe ihn die Info bekommen wenn ein leerstehender Raum von jemand anderen Vermieter genutzt wird ist die Praxis nicht zuassungsfähig. Ehrlich gesagt finde ich aber keinen Wortlaut in den Zulassungsbedingungen das soetwas ausgeschlossen wird. Unter Punkt Räumlichkeiten für Logopädie s17 steht folgendes : Behandlungsräume dürfen keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht ge- nutzt werden.Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V i. d. F. vom 26.11.2018. Vom Flur (Wartebereich) abgehend befindet sich ein Raum vom Vermieter (Ablage nicht genutzter Dinge). Ich hatte die Dame nicht weitee befragt, sie war sehr genervt und wollte sichtlich keine Antwort geben. Ich soll den Antrag stellen sie kann keine weiteren Auskünfte geben. Vielen Dank an alle!
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Martha06 schrieb:

Ich glaube damit alles okay geht wenn es zu Umbaumaßnahmen kommt wie WC behindertengerecht usw.

Eine Frage hätte ich noch von der Zulassung habe ihn die Info bekommen wenn ein leerstehender Raum von jemand anderen Vermieter genutzt wird ist die Praxis nicht zuassungsfähig. Ehrlich gesagt finde ich aber keinen Wortlaut in den Zulassungsbedingungen das soetwas ausgeschlossen wird. Unter Punkt Räumlichkeiten für Logopädie s17 steht folgendes :
Behandlungsräume dürfen keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb während der Therapie nicht ge-
nutzt werden.Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4 SGB V i. d. F. vom 26.11.2018.

Vom Flur (Wartebereich) abgehend befindet sich ein Raum vom Vermieter (Ablage nicht genutzter Dinge).
Ich hatte die Dame nicht weitee befragt, sie war sehr genervt und wollte sichtlich keine Antwort geben. Ich soll den Antrag stellen sie kann keine weiteren Auskünfte geben.
Vielen Dank an alle!

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Tempelritter
12.11.2019 08:41
Für med. Betriebe gibt es andere Auflagen wie für Gewerbe. Ein Antrag auf Nutzungsänderung muss immer gestellt werden. Je nach Auflagen ist ein Architekt schon sinnvoll, es gibt auch Fallstricke.
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Für med. Betriebe gibt es andere Auflagen wie für Gewerbe. Ein Antrag auf Nutzungsänderung muss immer gestellt werden. Je nach Auflagen ist ein Architekt schon sinnvoll, es gibt auch Fallstricke.
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Tempelritter schrieb:

Für med. Betriebe gibt es andere Auflagen wie für Gewerbe. Ein Antrag auf Nutzungsänderung muss immer gestellt werden. Je nach Auflagen ist ein Architekt schon sinnvoll, es gibt auch Fallstricke.

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M0nique
15.11.2019 19:18
Tempelritter schrieb am 12.11.19 08:41:
Für med. Betriebe gibt es andere Auflagen wie für Gewerbe. Ein Antrag auf Nutzungsänderung muss immer gestellt werden.

Da hat Tempelritter recht.
Schau Dir einfach mal die vielen Seiten an, die Du für die Nutzungsänderung auf einen medizinischen Betrieb ausfüllen musst.
Ohne Nutzungsänderung kann das Bauamt Deine Praxis ruck zuck schließen.
Gruß von Monique
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[zitat]Tempelritter schrieb am 12.11.19 08:41: Für med. Betriebe gibt es andere Auflagen wie für Gewerbe. Ein Antrag auf Nutzungsänderung muss immer gestellt werden.[/zitat] Da hat Tempelritter recht. Schau Dir einfach mal die vielen Seiten an, die Du für die Nutzungsänderung auf einen medizinischen Betrieb ausfüllen musst. Ohne Nutzungsänderung kann das Bauamt Deine Praxis ruck zuck schließen. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Tempelritter schrieb am 12.11.19 08:41:
Für med. Betriebe gibt es andere Auflagen wie für Gewerbe. Ein Antrag auf Nutzungsänderung muss immer gestellt werden.

Da hat Tempelritter recht.
Schau Dir einfach mal die vielen Seiten an, die Du für die Nutzungsänderung auf einen medizinischen Betrieb ausfüllen musst.
Ohne Nutzungsänderung kann das Bauamt Deine Praxis ruck zuck schließen.
Gruß von Monique

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Tempelritter
15.11.2019 20:15
Und das tun sie auch, ich kenne in BaWü 2 Fälle.
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Und das tun sie auch, ich kenne in BaWü 2 Fälle.
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Tempelritter schrieb:

Und das tun sie auch, ich kenne in BaWü 2 Fälle.

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askesis
16.11.2019 19:23
Martha06:
die angelegenheit NUTZUNGSÄNDERUNG das ist das wichtigste was du machen muss!
in diesem zusammenhang werden die ämter wie z.b. gesundheitsamt oder aber auch der bradschutz muss stehen
sonst gibt es kein pos. bescheid für den bauchgesuch. es ist dir nicht bewusst was über den kk doer dem potenziellen mietvertrag steht: das ist die NUTZUNGSÄNDERUNG ohne wenn und aber. hol dir jemanden der da ahnung hat....
gruss
askesis
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Martha06: die angelegenheit NUTZUNGSÄNDERUNG das ist das wichtigste was du machen muss! in diesem zusammenhang werden die ämter wie z.b. gesundheitsamt oder aber auch der bradschutz muss stehen sonst gibt es kein pos. bescheid für den bauchgesuch. es ist dir nicht bewusst was über den kk doer dem potenziellen mietvertrag steht: das ist die NUTZUNGSÄNDERUNG ohne wenn und aber. hol dir jemanden der da ahnung hat.... gruss askesis
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askesis schrieb:

Martha06:
die angelegenheit NUTZUNGSÄNDERUNG das ist das wichtigste was du machen muss!
in diesem zusammenhang werden die ämter wie z.b. gesundheitsamt oder aber auch der bradschutz muss stehen
sonst gibt es kein pos. bescheid für den bauchgesuch. es ist dir nicht bewusst was über den kk doer dem potenziellen mietvertrag steht: das ist die NUTZUNGSÄNDERUNG ohne wenn und aber. hol dir jemanden der da ahnung hat....
gruss
askesis

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Martha06
18.11.2019 19:19
Hallo,
ich danke für eure Antworten! Dann werde ich das wohl tun müssen und vorher schauen wer die Nutzungsänderung bezahlt Mieter oder Vermieter.
Aber wie habt ihr das mit dem Mietvertrag gemacht? Erst wenn die Nutzungsänderung durch ist den Mietvertrag unterschrieben, etwas anderes macht ja keinen Sinn.
Dann frage ich mich wirklich wie es Praxen geben kann die soetwas nicht beantragen und seit Jahren offen haben.
Grüße
Martha
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Hallo, ich danke für eure Antworten! Dann werde ich das wohl tun müssen und vorher schauen wer die Nutzungsänderung bezahlt Mieter oder Vermieter. Aber wie habt ihr das mit dem Mietvertrag gemacht? Erst wenn die Nutzungsänderung durch ist den Mietvertrag unterschrieben, etwas anderes macht ja keinen Sinn. Dann frage ich mich wirklich wie es Praxen geben kann die soetwas nicht beantragen und seit Jahren offen haben. Grüße Martha
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Martha06 schrieb:

Hallo,
ich danke für eure Antworten! Dann werde ich das wohl tun müssen und vorher schauen wer die Nutzungsänderung bezahlt Mieter oder Vermieter.
Aber wie habt ihr das mit dem Mietvertrag gemacht? Erst wenn die Nutzungsänderung durch ist den Mietvertrag unterschrieben, etwas anderes macht ja keinen Sinn.
Dann frage ich mich wirklich wie es Praxen geben kann die soetwas nicht beantragen und seit Jahren offen haben.
Grüße
Martha

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askesis
18.11.2019 20:16
Martha06:
".....wer die Nutzungsänderung bezahlt Mieter oder Vermieter".
schaue lieber erst OB DEIN VORHABEN MÖGLICH IST IM ZUSAMMENHANG mit der Nutzungsänderung....

....und beachte dass dieser Amtsakt bis ca. 3 Monaten dauern kann bis ein Bescheid kommt....
gruss
ask
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Martha06: ".....wer die Nutzungsänderung bezahlt Mieter oder Vermieter". schaue lieber erst OB DEIN VORHABEN [b]MÖGLICH IST IM ZUSAMMENHANG mit der Nutzungsänder[/b]ung.... ....und beachte dass dieser Amtsakt bis ca. 3 Monaten dauern kann bis ein Bescheid kommt.... gruss ask
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askesis schrieb:

Martha06:
".....wer die Nutzungsänderung bezahlt Mieter oder Vermieter".
schaue lieber erst OB DEIN VORHABEN MÖGLICH IST IM ZUSAMMENHANG mit der Nutzungsänderung....

....und beachte dass dieser Amtsakt bis ca. 3 Monaten dauern kann bis ein Bescheid kommt....
gruss
ask

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askesis
18.11.2019 20:42
PS.
die Nutzungsänderung ist Sache von dem Eigentümer der Räumlichkeiten. Wenn er das nicht beantragen möchte dann würde ich schnellstens Abstand nehmen und nach anderen Räumlichkeiten suchen....
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• hgb
PS. die Nutzungsänderung ist Sache von dem Eigentümer der Räumlichkeiten. Wenn er das nicht beantragen möchte dann würde ich schnellstens Abstand nehmen und nach anderen Räumlichkeiten suchen....
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askesis schrieb:

PS.
die Nutzungsänderung ist Sache von dem Eigentümer der Räumlichkeiten. Wenn er das nicht beantragen möchte dann würde ich schnellstens Abstand nehmen und nach anderen Räumlichkeiten suchen....

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M0nique
18.11.2019 20:51
Es kann viel länger als 3 Monate dauern!
Wer die Nutzungsänderung machen muss kann verträglich festgelegt werden: Mieter oder Vermieter. Es gibt keine Regelung, dass das der Vermieter machen muss.
Ich habe selbst unwissentlich Räumlichkeiten ohne Nutzungsänderung jahrelang gemietet. Im Mietvertrag stand ausdrücklich, dass die Wohnung als Praxis für Physiotherapie beim Bauamt angemeldet ist. War sie aber nicht...
Es hat mich ein halbes Jahr gekostet die Nutzungsänderung als Mieter durchzubringen, plus Anwaltskosten, plus knapp 15.000 Euro Parkplatzablöse.
Gruß von Monique
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Es kann viel länger als 3 Monate dauern! Wer die Nutzungsänderung machen muss kann verträglich festgelegt werden: Mieter oder Vermieter. Es gibt keine Regelung, dass das der Vermieter machen muss. Ich habe selbst unwissentlich Räumlichkeiten ohne Nutzungsänderung jahrelang gemietet. Im Mietvertrag stand ausdrücklich, dass die Wohnung als Praxis für Physiotherapie beim Bauamt angemeldet ist. War sie aber nicht... Es hat mich ein halbes Jahr gekostet die Nutzungsänderung als Mieter durchzubringen, plus Anwaltskosten, plus knapp 15.000 Euro Parkplatzablöse. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Es kann viel länger als 3 Monate dauern!
Wer die Nutzungsänderung machen muss kann verträglich festgelegt werden: Mieter oder Vermieter. Es gibt keine Regelung, dass das der Vermieter machen muss.
Ich habe selbst unwissentlich Räumlichkeiten ohne Nutzungsänderung jahrelang gemietet. Im Mietvertrag stand ausdrücklich, dass die Wohnung als Praxis für Physiotherapie beim Bauamt angemeldet ist. War sie aber nicht...
Es hat mich ein halbes Jahr gekostet die Nutzungsänderung als Mieter durchzubringen, plus Anwaltskosten, plus knapp 15.000 Euro Parkplatzablöse.
Gruß von Monique

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askesis
18.11.2019 21:26
Martha06:
höre bitte auf Monique! das stimmt alles was Sie schreibt. Ich bin auch "durch die Hölle" wegen der NÄ.
Nun, jetzt ist der Traum wahr geworden und kann seit 7 Jahren gut schlafen und weiss ganz genau das mir niemand "ans Bein pinkeln kann" denn absolut alle Auflagen sind mit Überhand erfüllt...
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• M0nique
Martha06: [b]höre bitte auf Monique![/b] das stimmt alles was Sie schreibt. Ich bin auch "durch die Hölle" wegen der NÄ. Nun, jetzt ist der Traum wahr geworden und kann seit 7 Jahren gut schlafen und weiss ganz genau das mir niemand "ans Bein pinkeln kann" denn absolut alle Auflagen sind mit Überhand erfüllt...
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askesis schrieb:

Martha06:
höre bitte auf Monique! das stimmt alles was Sie schreibt. Ich bin auch "durch die Hölle" wegen der NÄ.
Nun, jetzt ist der Traum wahr geworden und kann seit 7 Jahren gut schlafen und weiss ganz genau das mir niemand "ans Bein pinkeln kann" denn absolut alle Auflagen sind mit Überhand erfüllt...

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Eberhard
19.11.2019 16:46
Nutzungsänderungsanträge sind immer die Sache des Vermieters. Ich bin in meinem Leben drei mal umgezogen. Dabei haben immer die Vermieter bezahlt. Nur beim letzten Umzug habe ich selbst bezahlt, da ich in ein gekauftes Objekt eingezogen bin.
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Nutzungsänderungsanträge sind immer die Sache des Vermieters. Ich bin in meinem Leben drei mal umgezogen. Dabei haben immer die Vermieter bezahlt. Nur beim letzten Umzug habe ich selbst bezahlt, da ich in ein gekauftes Objekt eingezogen bin.
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Eberhard schrieb:

Nutzungsänderungsanträge sind immer die Sache des Vermieters. Ich bin in meinem Leben drei mal umgezogen. Dabei haben immer die Vermieter bezahlt. Nur beim letzten Umzug habe ich selbst bezahlt, da ich in ein gekauftes Objekt eingezogen bin.

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M0nique
19.11.2019 17:30
@Eberhard: gar nicht hilfreich :point_up:
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@Eberhard: gar nicht hilfreich :point_up:
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M0nique schrieb:

@Eberhard: gar nicht hilfreich :point_up:

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askesis
19.11.2019 18:54
Eberhard schrieb am 19.11.19 16:46:
Nutzungsänderungsanträge sind immer die Sache des Vermieters. Ich bin in meinem Leben drei mal umgezogen. Dabei haben immer die Vermieter bezahlt..


Eberhard: das stimmt NICHT was Du sagst. Auch hier ist die Grundlage Verhandlungsgeschick.
Goldstandart auch hier ist : Nutzungsänderung und die Umbauten und damit Zusammenhängende Kosten trägt der Eigentümer.....
Gruss
ask
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[zitat]Eberhard schrieb am 19.11.19 16:46: Nutzungsänderungsanträge sind immer die Sache des Vermieters. Ich bin in meinem Leben drei mal umgezogen. Dabei haben immer die Vermieter bezahlt.. [/zitat] Eberhard: das stimmt NICHT was Du sagst. Auch hier ist die Grundlage Verhandlungsgeschick. Goldstandart auch hier ist : Nutzungsänderung und die Umbauten und damit Zusammenhängende Kosten trägt der Eigentümer..... Gruss ask
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askesis schrieb:

Eberhard schrieb am 19.11.19 16:46:
Nutzungsänderungsanträge sind immer die Sache des Vermieters. Ich bin in meinem Leben drei mal umgezogen. Dabei haben immer die Vermieter bezahlt..


Eberhard: das stimmt NICHT was Du sagst. Auch hier ist die Grundlage Verhandlungsgeschick.
Goldstandart auch hier ist : Nutzungsänderung und die Umbauten und damit Zusammenhängende Kosten trägt der Eigentümer.....
Gruss
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Bernie
20.11.2019 07:45
"Nutzungsänderungsanträge sind immer die Sache des Vermieters."
Dafür finde ich keine Rechtsgrundlage - hast Du mir da ne Quelle?
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"Nutzungsänderungsanträge sind immer die Sache des Vermieters." Dafür finde ich keine Rechtsgrundlage - hast Du mir da ne Quelle?
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Bernie schrieb:

"Nutzungsänderungsanträge sind immer die Sache des Vermieters."
Dafür finde ich keine Rechtsgrundlage - hast Du mir da ne Quelle?

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Eberhard
20.11.2019 10:21
Na ja, ich möchte einlenken und sagen dass es heute vielleicht anders ist. Vielleicht bin ich heute nicht mehr auf dem neuesten Stand.
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• Bernie
• M0nique
Na ja, ich möchte einlenken und sagen dass es heute vielleicht anders ist. Vielleicht bin ich heute nicht mehr auf dem neuesten Stand.
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Eberhard schrieb:

Na ja, ich möchte einlenken und sagen dass es heute vielleicht anders ist. Vielleicht bin ich heute nicht mehr auf dem neuesten Stand.

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Bernie
20.11.2019 10:53
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Bernie schrieb:

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Alex Moro schrieb:

Martha06 schrieb am 11.11.19 23:38:
lt. Bauamt soll ich mir einen Architekten nehmen und es müsste das Wc umgebaut werden usw.


inwiefern und mit welchem sinn?
wenns sinn macht, dann wird bauamt recht haben/bekommen.
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Logo1983
12.11.2019 08:40
Hallo Martha06
an deiner Stelle würde ich keinen Lagerraum der/des Vermieterin/s in meiner Praxis wollen. Das hieße ja, dass sie/er freien Zugang zu deiner Praxis hat. Fängt sie/er dann womöglich an auszumisten, während deine Patienten im Wartezimmer sitzen .... Nicht zu wissen was da lagert, finde ich auch schwierig (Hygiene/ Ungeziefer, Brandschutz...). Ich finde sowas schon im privaten Bereich schwierig, da käme es für mich auf das Verhältnis untereinander an, aber Praxis - nee. Mein 2. Praxisvermieter hatte zwar einen Schlüssel zur Praxis für Notfälle, aber bei ihm war ich sicher, dass er das nicht ausnutzt und die Vorteile überwogen in dem Fall die Nachteile. Da muss man abwägen. Bei den ersten gemieteten Räumen hatte der Vermieter keinen Schlüssel.
Schau dich lieber nochmal nach anderen Räumen um, oder verhandle, dass der Raum leergeräumt wird und nutze ihn als Lager für Toi-pa, Papier, Staubsauger u.ä.
Viel Erfolg bei der weiteren Planung
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Hallo Martha06 an deiner Stelle würde ich keinen Lagerraum der/des Vermieterin/s in meiner Praxis wollen. Das hieße ja, dass sie/er freien Zugang zu deiner Praxis hat. Fängt sie/er dann womöglich an auszumisten, während deine Patienten im Wartezimmer sitzen .... Nicht zu wissen was da lagert, finde ich auch schwierig (Hygiene/ Ungeziefer, Brandschutz...). Ich finde sowas schon im privaten Bereich schwierig, da käme es für mich auf das Verhältnis untereinander an, aber Praxis - nee. Mein 2. Praxisvermieter hatte zwar einen Schlüssel zur Praxis für Notfälle, aber bei ihm war ich sicher, dass er das nicht ausnutzt und die Vorteile überwogen in dem Fall die Nachteile. Da muss man abwägen. Bei den ersten gemieteten Räumen hatte der Vermieter keinen Schlüssel. Schau dich lieber nochmal nach anderen Räumen um, oder verhandle, dass der Raum leergeräumt wird und nutze ihn als Lager für Toi-pa, Papier, Staubsauger u.ä. Viel Erfolg bei der weiteren Planung
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Logo1983 schrieb:

Hallo Martha06
an deiner Stelle würde ich keinen Lagerraum der/des Vermieterin/s in meiner Praxis wollen. Das hieße ja, dass sie/er freien Zugang zu deiner Praxis hat. Fängt sie/er dann womöglich an auszumisten, während deine Patienten im Wartezimmer sitzen .... Nicht zu wissen was da lagert, finde ich auch schwierig (Hygiene/ Ungeziefer, Brandschutz...). Ich finde sowas schon im privaten Bereich schwierig, da käme es für mich auf das Verhältnis untereinander an, aber Praxis - nee. Mein 2. Praxisvermieter hatte zwar einen Schlüssel zur Praxis für Notfälle, aber bei ihm war ich sicher, dass er das nicht ausnutzt und die Vorteile überwogen in dem Fall die Nachteile. Da muss man abwägen. Bei den ersten gemieteten Räumen hatte der Vermieter keinen Schlüssel.
Schau dich lieber nochmal nach anderen Räumen um, oder verhandle, dass der Raum leergeräumt wird und nutze ihn als Lager für Toi-pa, Papier, Staubsauger u.ä.
Viel Erfolg bei der weiteren Planung

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Logo1983
12.11.2019 08:44
Noch als Ergänzung: für die Umbauten in der 2. Praxis hatte ich keinen Architekten. Ich hab in den Plan eingezeichnet, wie ich die Aufteilung will, wo noch ein ausreichend großer WC-Raum hin soll, hab das mit dem Vermieter besprochen und er hat die Umbauten in die Wege geleitet bzw selbst ausgeführt. Abnahme und gut is.
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• Robin Heinzmann
Noch als Ergänzung: für die Umbauten in der 2. Praxis hatte ich keinen Architekten. Ich hab in den Plan eingezeichnet, wie ich die Aufteilung will, wo noch ein ausreichend großer WC-Raum hin soll, hab das mit dem Vermieter besprochen und er hat die Umbauten in die Wege geleitet bzw selbst ausgeführt. Abnahme und gut is.
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askesis
19.11.2019 05:05
....na dann wollen wir hoffen dass das Bauamt dir die Bude nicht "sprengt"....Die Behörden mögen das nicht das irgendetwas ohne Genehmigung gewurstellt wird.... denn dann heisst es aber richtig für dich gut is un du bist fertig.
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....na dann wollen wir hoffen dass das Bauamt dir die Bude nicht "sprengt"....Die Behörden mögen das nicht das irgendetwas ohne Genehmigung gewurstellt wird.... denn dann heisst es aber richtig für dich gut is un du bist fertig.
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askesis schrieb:

....na dann wollen wir hoffen dass das Bauamt dir die Bude nicht "sprengt"....Die Behörden mögen das nicht das irgendetwas ohne Genehmigung gewurstellt wird.... denn dann heisst es aber richtig für dich gut is un du bist fertig.

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Bernie
19.11.2019 08:28
"die Nutzungsänderung ist Sache von dem Eigentümer der Räumlichkeiten."

Das kan man so pauschal nicht sagen. Die Nutzungsänderung muss vom Bauherr beantragt werden. Bauherr ist der wirtschaftlich und rechtlich Verantwortliche für die Nutzungsänderung. Bauher kann der Eigentümer oder der Besitzer (Mieter) sein. Bauherr kann aber auch eine juristische Person sein. Die Regelungen zur Nutzungsänderung und zum Verfahren können von BL zu BL unterschiedliche sein, da es Landesrecht ist. Ganz allgemein gelten die Regeln des § 29 ff. BauGB (Bundesrecht) in Kombination mit z.B. in BW, § 2; § 50 LBO. Zu beachten sind weiterhin die einschlägigen Paragraphen in der BauNVO.
Wichtig ist in dem vorliegenden Fall Umnutzung von Büro in Praxis, ob "weitergehende Anforderungen" vorliegen. Ist dies nicht der Fall ist die Nutzungsänderung verfahrensfrei, muss aber den öffentlichen Vorschriften entsprechen.
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• M0nique
"die Nutzungsänderung ist Sache von dem Eigentümer der Räumlichkeiten." Das kan man so pauschal nicht sagen. Die Nutzungsänderung muss vom Bauherr beantragt werden. Bauherr ist der wirtschaftlich und rechtlich Verantwortliche für die Nutzungsänderung. Bauher kann der Eigentümer oder der Besitzer (Mieter) sein. Bauherr kann aber auch eine juristische Person sein. Die Regelungen zur Nutzungsänderung und zum Verfahren können von BL zu BL unterschiedliche sein, da es Landesrecht ist. Ganz allgemein gelten die Regeln des § 29 ff. BauGB (Bundesrecht) in Kombination mit z.B. in BW, § 2; § 50 LBO. Zu beachten sind weiterhin die einschlägigen Paragraphen in der BauNVO. Wichtig ist in dem vorliegenden Fall Umnutzung von Büro in Praxis, ob "weitergehende Anforderungen" vorliegen. Ist dies nicht der Fall ist die Nutzungsänderung verfahrensfrei, muss aber den öffentlichen Vorschriften entsprechen.
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Bernie schrieb:

"die Nutzungsänderung ist Sache von dem Eigentümer der Räumlichkeiten."

Das kan man so pauschal nicht sagen. Die Nutzungsänderung muss vom Bauherr beantragt werden. Bauherr ist der wirtschaftlich und rechtlich Verantwortliche für die Nutzungsänderung. Bauher kann der Eigentümer oder der Besitzer (Mieter) sein. Bauherr kann aber auch eine juristische Person sein. Die Regelungen zur Nutzungsänderung und zum Verfahren können von BL zu BL unterschiedliche sein, da es Landesrecht ist. Ganz allgemein gelten die Regeln des § 29 ff. BauGB (Bundesrecht) in Kombination mit z.B. in BW, § 2; § 50 LBO. Zu beachten sind weiterhin die einschlägigen Paragraphen in der BauNVO.
Wichtig ist in dem vorliegenden Fall Umnutzung von Büro in Praxis, ob "weitergehende Anforderungen" vorliegen. Ist dies nicht der Fall ist die Nutzungsänderung verfahrensfrei, muss aber den öffentlichen Vorschriften entsprechen.

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Logo1983 schrieb:

Noch als Ergänzung: für die Umbauten in der 2. Praxis hatte ich keinen Architekten. Ich hab in den Plan eingezeichnet, wie ich die Aufteilung will, wo noch ein ausreichend großer WC-Raum hin soll, hab das mit dem Vermieter besprochen und er hat die Umbauten in die Wege geleitet bzw selbst ausgeführt. Abnahme und gut is.



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