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Stuttgart

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Alte Karteien vernichten
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Meggi89
16.02.2022 20:30
Hallo zusammen, vor genau zehn Jahren habe ich eine Praxis von einer Kollegin übernommen, die aus Altersgründen verkauft hat. Nun habe ich noch einige Karteikarten aus 2011, die ich jetzt auflösen kann. Es sind nicht besonders viel, da meine Vorgängerin meinte, das muss sie nicht aufbewahren. Jetzt meine Frage: Wie entsorge ich diese paar Karteikarten? Kann ich die einfach schreddern?
Ich selbe arbeite nur digital, also fällt bei mir kein Papiermüll an.
Dankeschön für hilfreiche Antworten
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Hallo zusammen, vor genau zehn Jahren habe ich eine Praxis von einer Kollegin übernommen, die aus Altersgründen verkauft hat. Nun habe ich noch einige Karteikarten aus 2011, die ich jetzt auflösen kann. Es sind nicht besonders viel, da meine Vorgängerin meinte, das muss sie nicht aufbewahren. Jetzt meine Frage: Wie entsorge ich diese paar Karteikarten? Kann ich die einfach schreddern? Ich selbe arbeite nur digital, also fällt bei mir kein Papiermüll an. Dankeschön für hilfreiche Antworten
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Papa Alpaka
16.02.2022 23:42
Japp, einfach schreddern - bisher müssen wir keinen Nachweis über vernichtete Daten führen.
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Japp, einfach schreddern - bisher müssen wir keinen Nachweis über vernichtete Daten führen.
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Papa Alpaka schrieb:

Japp, einfach schreddern - bisher müssen wir keinen Nachweis über vernichtete Daten führen.

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hgb
17.02.2022 08:45
Schreddern geht nur dann, wenn Pat. vor 1994 geboren sind. Die zehn Jahre laufen erst ab Volljährigkeit!! mfg hgbblush
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• Papa Alpaka
Schreddern geht nur dann, wenn Pat. [b]vor 1994 [/b]geboren sind. Die zehn Jahre laufen erst ab Volljährigkeit!! mfg hgb[emoji]blush[/emoji]
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hgb schrieb:

Schreddern geht nur dann, wenn Pat. vor 1994 geboren sind. Die zehn Jahre laufen erst ab Volljährigkeit!! mfg hgbblush

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Schippi
17.02.2022 12:18
@hgb hast du dafür eine gesetzliche Vorgabe diese Regelung war mir bisher nicht bekannt
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[mention]hgb[/mention] hast du dafür eine gesetzliche Vorgabe diese Regelung war mir bisher nicht bekannt
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Schippi schrieb:

@hgb hast du dafür eine gesetzliche Vorgabe diese Regelung war mir bisher nicht bekannt

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hgb
17.02.2022 13:40
@Schippi ...Du kannst sicher schon googeln, da findest Du in der Zusammenstelleung des ZVK den Hinweis auf 10 Jahre, wenn Rö.-Bilder wie auch Befunde dabei sind, dass es erst ab Volljährigkeit zählt. Explicit ist es also im Strahlenschutzgesetz geregelt. Unterlagen ohne diese Angaben, können nach 10 J. weg. Für Arztpraxen wird aber 30 J. empfohlen, da Haftungsansprüche erst dann verjähren. (Nicht nur bei Ärzten!) Mfg hgb
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[mention]Schippi[/mention] ...Du kannst sicher schon googeln, da findest Du in der Zusammenstelleung des ZVK den Hinweis auf 10 Jahre, wenn [b]Rö.-Bilder wie auch Befunde [/b]dabei sind, dass es erst ab Volljährigkeit zählt. Explicit ist es also im Strahlenschutzgesetz geregelt. Unterlagen ohne diese Angaben, können nach 10 J. weg. Für Arztpraxen wird aber 30 J. [b]empfohlen[/b], da Haftungsansprüche erst dann verjähren. (Nicht nur bei Ärzten!) Mfg hgb
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hgb schrieb:

@Schippi ...Du kannst sicher schon googeln, da findest Du in der Zusammenstelleung des ZVK den Hinweis auf 10 Jahre, wenn Rö.-Bilder wie auch Befunde dabei sind, dass es erst ab Volljährigkeit zählt. Explicit ist es also im Strahlenschutzgesetz geregelt. Unterlagen ohne diese Angaben, können nach 10 J. weg. Für Arztpraxen wird aber 30 J. empfohlen, da Haftungsansprüche erst dann verjähren. (Nicht nur bei Ärzten!) Mfg hgb

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Inche
17.02.2022 14:02
Wenn du auf Nr sicher gehen willst alles scannen und die Karten schredderrn
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Wenn du auf Nr sicher gehen willst alles scannen und die Karten schredderrn
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Inche schrieb:

Wenn du auf Nr sicher gehen willst alles scannen und die Karten schredderrn

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Schippi
17.02.2022 14:12
@hgb okay,ich bin von Karteikarten ausgegangen, alles andere habe ich in keinen Unterlagen,da röntgenbilder Eigentum des Patienten sind und er/sie diese immer nach kurzem Blick wiederbekommen haben,und ja googeln kann ich,muss ich nicht da die Frage ja direkt auf "nur "Karteikarten bezogen wenn,nicht auf irgendwelche Eventualitäten, und wie lange ein Arzt etwas aufbewahren muss interessiert doch keinen
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[mention]hgb[/mention] okay,ich bin von Karteikarten ausgegangen, alles andere habe ich in keinen Unterlagen,da röntgenbilder Eigentum des Patienten sind und er/sie diese immer nach kurzem Blick wiederbekommen haben,und ja googeln kann ich,muss ich nicht da die Frage ja direkt auf "nur "Karteikarten bezogen wenn,nicht auf irgendwelche Eventualitäten, und wie lange ein Arzt etwas aufbewahren muss interessiert doch keinen
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Schippi schrieb:

@hgb okay,ich bin von Karteikarten ausgegangen, alles andere habe ich in keinen Unterlagen,da röntgenbilder Eigentum des Patienten sind und er/sie diese immer nach kurzem Blick wiederbekommen haben,und ja googeln kann ich,muss ich nicht da die Frage ja direkt auf "nur "Karteikarten bezogen wenn,nicht auf irgendwelche Eventualitäten, und wie lange ein Arzt etwas aufbewahren muss interessiert doch keinen

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GüSta
17.02.2022 22:17
@Schippi

Schippi schrieb am 17.02.2022 14:12 Uhr u. a.: "und wie lange ein Arzt etwas aufbewahren muss interessiert doch keinen"

hgb hat die Ärzte nur beispielhaft für eine mögliche 30-jährige Haftungsfrist genannt und damit zum Ausdruck bringen wollen, dass im Einzelfall auch bei den Physios diese gesetzliche Frist zum Tragen kommen kann. Und was dann, wenn es zu dem möglichen Haftungsfall keine Unterlagen mehr gibt (weil nach 10 Jahren vernichtet)
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• hgb
• Papa Alpaka
[mention]Schippi[/mention] [zitat][b]Schippi schrieb am 17.02.2022 14:12 Uhr u. a.:[/b] "und wie lange ein Arzt etwas aufbewahren muss interessiert doch keinen" hgb hat die Ärzte nur beispielhaft für eine mögliche 30-jährige Haftungsfrist genannt und damit zum Ausdruck bringen wollen, dass im Einzelfall auch bei den Physios diese gesetzliche Frist zum Tragen kommen kann. Und was dann, wenn es zu dem möglichen Haftungsfall keine Unterlagen mehr gibt (weil nach 10 Jahren vernichtet)[/zitat]
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GüSta schrieb:

@Schippi

Schippi schrieb am 17.02.2022 14:12 Uhr u. a.: "und wie lange ein Arzt etwas aufbewahren muss interessiert doch keinen"

hgb hat die Ärzte nur beispielhaft für eine mögliche 30-jährige Haftungsfrist genannt und damit zum Ausdruck bringen wollen, dass im Einzelfall auch bei den Physios diese gesetzliche Frist zum Tragen kommen kann. Und was dann, wenn es zu dem möglichen Haftungsfall keine Unterlagen mehr gibt (weil nach 10 Jahren vernichtet)

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hgb
17.02.2022 22:34
@GüSta
.. manchmal brauchen wir auch im Deutschen Übersetzer!grinningDanke hgb
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[mention]GüSta[/mention] .. manchmal brauchen wir auch im Deutschen Übersetzer![emoji]grinning[/emoji]Danke hgb
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hgb schrieb:

@GüSta
.. manchmal brauchen wir auch im Deutschen Übersetzer!grinningDanke hgb

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pt ani
17.02.2022 22:52
@hgb Nicht, wenn man sich gleich klar ausdrückt.. Aber danke, das ist ein wichtiges Thema!
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[mention]hgb[/mention] Nicht, wenn man sich gleich klar ausdrückt.. Aber danke, das ist ein wichtiges Thema!
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pt ani schrieb:

@hgb Nicht, wenn man sich gleich klar ausdrückt.. Aber danke, das ist ein wichtiges Thema!

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hgb
18.02.2022 10:25
@pt ani .. was, bitte, war unklar?? Mfg hgbupside_down_face
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[mention]pt ani[/mention] .. was, bitte, war unklar?? Mfg hgb[emoji]upside_down_face[/emoji]
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hgb schrieb:

@pt ani .. was, bitte, war unklar?? Mfg hgbupside_down_face

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Schippi
18.02.2022 11:53
@hgb wie gut das wir solche schlauen Kollegen haben(seid ihr eigentlich kollegen)!!Ich weiss nur von 10 Jahren,daran halte ich mich,vielleicht habt ihr auch gesetzestext wo die längere aufberwahrung für physios steht!Ich halte mich an 10 Jahre und wenn wegen Haftung irgendwann irgendwas kommt dann schaun wir mal!auf eventuaötäten muss ich mich nicht vorbereiten,was die Zukunft bringt weiss keiner
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• asima
[mention]hgb[/mention] wie gut das wir solche schlauen Kollegen haben(seid ihr eigentlich kollegen)!!Ich weiss nur von 10 Jahren,daran halte ich mich,vielleicht habt ihr auch gesetzestext wo die längere aufberwahrung für physios steht!Ich halte mich an 10 Jahre und wenn wegen Haftung irgendwann irgendwas kommt dann schaun wir mal!auf eventuaötäten muss ich mich nicht vorbereiten,was die Zukunft bringt weiss keiner
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Schippi schrieb:

@hgb wie gut das wir solche schlauen Kollegen haben(seid ihr eigentlich kollegen)!!Ich weiss nur von 10 Jahren,daran halte ich mich,vielleicht habt ihr auch gesetzestext wo die längere aufberwahrung für physios steht!Ich halte mich an 10 Jahre und wenn wegen Haftung irgendwann irgendwas kommt dann schaun wir mal!auf eventuaötäten muss ich mich nicht vorbereiten,was die Zukunft bringt weiss keiner

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Meggi89 schrieb:

Hallo zusammen, vor genau zehn Jahren habe ich eine Praxis von einer Kollegin übernommen, die aus Altersgründen verkauft hat. Nun habe ich noch einige Karteikarten aus 2011, die ich jetzt auflösen kann. Es sind nicht besonders viel, da meine Vorgängerin meinte, das muss sie nicht aufbewahren. Jetzt meine Frage: Wie entsorge ich diese paar Karteikarten? Kann ich die einfach schreddern?
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