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erfahrene Kraft Dein Wissen, Dein
Können und Deine Empathie
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Wir freuen uns, Dich ab sofort oder
später in Teilzeit oder Minijob
bei uns begrüßen zu dürfen.
Die Praxis im Innenhof liegt ruhig
und zentral gelegen und verfügt
über großzügige, helle Räume
mit Ausblick in den grünen
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Unsere Schwerpunkte liegen vor
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aber auch in der Orthopädie und
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Kurz und gut:
Wir sind...
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tom1350
14.09.2015 17:18
Hallo,
verrät mir jemand welche Abschreibezeiten bei ihr/ihm angesetzt wurden für :

- Massagebank
- Elektrotherapiegerät
- Heißluft
- Wasserbad für Wärmeträger*

?

* wobei der unter 1000€ oder sogar unter 410€? liegen sollte.
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Hallo, verrät mir jemand welche Abschreibezeiten bei ihr/ihm angesetzt wurden für : - Massagebank - Elektrotherapiegerät - Heißluft - Wasserbad für Wärmeträger* ? * wobei der unter 1000€ oder sogar unter 410€? liegen sollte.
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tom1350 schrieb:

Hallo,
verrät mir jemand welche Abschreibezeiten bei ihr/ihm angesetzt wurden für :

- Massagebank
- Elektrotherapiegerät
- Heißluft
- Wasserbad für Wärmeträger*

?

* wobei der unter 1000€ oder sogar unter 410€? liegen sollte.

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TheStonie
14.09.2015 17:58
Zur Sicherheit StB fragen.
Meine Idee:
Bis 410 netto (egal ob Vorsteuerabzugsberechtigt) sofort Abschreibung.
Darüber wahlrecht bis 1000€ netto
1. Sammelposten (5 Jahre, jedes Jahr pauschal 20%)
2. Regel Afa, wie über 1000€

Massagebank habe ich 7 Jahre (wenn elektrisch) 10 Jahre (wenn mechanisch)
Heißluft genauso
Elektrotherapiegerät 5 Jahre

Ggfs. Investitionsabzugsbetrag nutzen. Dieses Jahr bis zu 40 % der Anschaffungskosten gewinnmindernd einstellen, und im nächsten Jahr bei Anschaffung wieder auflösen. Wenn der um den Ivenstitionsabzug geminderte Anschaffungspreis unter 1000€ liegt, könnte man wieder den Sammelposten nutzen...
Zusätzlich gibts noch 20% Sonderabschreibung. (nicht bei Sammelposten)

Das ist meine Meinung und ersetzt nicht den Steuerberater.
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Zur Sicherheit StB fragen. Meine Idee: Bis 410 netto (egal ob Vorsteuerabzugsberechtigt) sofort Abschreibung. Darüber wahlrecht bis 1000€ netto 1. Sammelposten (5 Jahre, jedes Jahr pauschal 20%) 2. Regel Afa, wie über 1000€ Massagebank habe ich 7 Jahre (wenn elektrisch) 10 Jahre (wenn mechanisch) Heißluft genauso Elektrotherapiegerät 5 Jahre Ggfs. Investitionsabzugsbetrag nutzen. Dieses Jahr bis zu 40 % der Anschaffungskosten gewinnmindernd einstellen, und im nächsten Jahr bei Anschaffung wieder auflösen. Wenn der um den Ivenstitionsabzug geminderte Anschaffungspreis unter 1000€ liegt, könnte man wieder den Sammelposten nutzen... Zusätzlich gibts noch 20% Sonderabschreibung. (nicht bei Sammelposten) Das ist meine Meinung und ersetzt nicht den Steuerberater.
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tom1350
14.09.2015 18:13
Super. Danke. Das sind schon mal Anhaltspunkte. Das Elektrotherapiegerät hätte ich jetzt allerdings länger geschätzt.
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Super. Danke. Das sind schon mal Anhaltspunkte. Das Elektrotherapiegerät hätte ich jetzt allerdings länger geschätzt.
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tom1350 schrieb:

Super. Danke. Das sind schon mal Anhaltspunkte. Das Elektrotherapiegerät hätte ich jetzt allerdings länger geschätzt.

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Nora Weber
14.09.2015 21:00
Zunächst zu Investitionen unter 1.000,- Euro: zum Wahlrecht hat TheStonie ja bereits geschrieben, wobei die Aussage nochmal konkretisiert werden muss:
- bei Beträgen unter 150,- Euro erfolgt immer eine sofortige Abschreibung im Jahr der Anschaffung
- bei Beträgen bis 410,- Euro gibt es das (pro Jahr festzulegende) Wahlrecht, entweder alle Wirtschaftsgüter bis 410,- Euro sofort abzuschreiben, dann müssen aber alle Beträge darüber über die volle Nutzungsdauer abgeschrieben werden, oder...
- bei Beträgen zwischen 150,- und 1.000,- Euro einen Sammelposten zu bilden, der über 5 Jahre abgeschrieben wird.

Das Wahlrecht besagt also nicht, dass man alles bis 410,- Euro sofort abschreiben darf, sondern nur, wenn kein Sammelposten bis 1.000,- Euro gebildet wird, da sonst alles zwischen 150,- und 1.000,- Euro dort hineingepackt werden muss.

Für alle anderen Wirtschaftsgüter gilt die Abschreibedauer aus der AfA-Tabelle "Gesundheitswesen" (googeln). Darin sind einige Geräte genau bezeichnet und man muss die darin angegebene Dauer der Abschreibung nehmen, die nicht konkret benannten sollte man aus der Liste aus ähnlichen Gütern ableiten und begründen können.

So ist explizit das Elektrotherapiegerät (LfdNr. 26) aufgelistet und mit 8 Jahren Nutzungsdauer benannt - also nicht in 5 Jahren abschreibbar - und Wärmetherapiegeräte (LfdNr. 106) sind ebenfalls mit 8 Jahren Nutzungsdauer angegeben - also auch nicht mit 7 oder 10 Jahren. :point_up:

Die Massageliege dagegen ist nicht explizit benannt, so dass man die Nutzungsdauer mit Hilfe ähnlicher Geräte selbst schätzen kann. Diese Schätzung sollte dann bei einer eventuellen Betriebsprüfung allerdings auch begründen können.
Eine Liege könnte wie Betten (Nr. 10) auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben werden, wie ein Untersuchungstisch (Nr. 103) mit 10 Jahren, als moderne elektrische gesteuerte Liege ähnlich wie Elektrotherapie auf 8 Jahre - notfalls auch als Praxiseinrichtung (Nr. 80) mit 10 Jahren. Also irgendwo zwischen 8 und 10 Jahren sollten gut begründbar sein.

Gruß
Nora
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Zunächst zu Investitionen unter 1.000,- Euro: zum Wahlrecht hat TheStonie ja bereits geschrieben, wobei die Aussage nochmal konkretisiert werden muss: - bei Beträgen unter 150,- Euro erfolgt immer eine sofortige Abschreibung im Jahr der Anschaffung - bei Beträgen bis 410,- Euro gibt es das (pro Jahr festzulegende) Wahlrecht, entweder alle Wirtschaftsgüter bis 410,- Euro sofort abzuschreiben, dann müssen aber alle Beträge darüber über die volle Nutzungsdauer abgeschrieben werden, oder... - bei Beträgen zwischen 150,- und 1.000,- Euro einen Sammelposten zu bilden, der über 5 Jahre abgeschrieben wird. Das Wahlrecht besagt also nicht, dass man alles bis 410,- Euro sofort abschreiben darf, sondern nur, wenn kein Sammelposten bis 1.000,- Euro gebildet wird, da sonst alles zwischen 150,- und 1.000,- Euro dort hineingepackt werden muss. Für alle anderen Wirtschaftsgüter gilt die Abschreibedauer aus der AfA-Tabelle "Gesundheitswesen" (googeln). Darin sind einige Geräte genau bezeichnet und man muss die darin angegebene Dauer der Abschreibung nehmen, die nicht konkret benannten sollte man aus der Liste aus ähnlichen Gütern ableiten und begründen können. So ist explizit das Elektrotherapiegerät (LfdNr. 26) aufgelistet und mit 8 Jahren Nutzungsdauer benannt - also nicht in 5 Jahren abschreibbar - und Wärmetherapiegeräte (LfdNr. 106) sind ebenfalls mit 8 Jahren Nutzungsdauer angegeben - also auch nicht mit 7 oder 10 Jahren. :point_up: Die Massageliege dagegen ist nicht explizit benannt, so dass man die Nutzungsdauer mit Hilfe ähnlicher Geräte selbst schätzen kann. Diese Schätzung sollte dann bei einer eventuellen Betriebsprüfung allerdings auch begründen können. Eine Liege könnte wie Betten (Nr. 10) auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben werden, wie ein Untersuchungstisch (Nr. 103) mit 10 Jahren, als moderne elektrische gesteuerte Liege ähnlich wie Elektrotherapie auf 8 Jahre - notfalls auch als Praxiseinrichtung (Nr. 80) mit 10 Jahren. Also irgendwo zwischen 8 und 10 Jahren sollten gut begründbar sein. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Zunächst zu Investitionen unter 1.000,- Euro: zum Wahlrecht hat TheStonie ja bereits geschrieben, wobei die Aussage nochmal konkretisiert werden muss:
- bei Beträgen unter 150,- Euro erfolgt immer eine sofortige Abschreibung im Jahr der Anschaffung
- bei Beträgen bis 410,- Euro gibt es das (pro Jahr festzulegende) Wahlrecht, entweder alle Wirtschaftsgüter bis 410,- Euro sofort abzuschreiben, dann müssen aber alle Beträge darüber über die volle Nutzungsdauer abgeschrieben werden, oder...
- bei Beträgen zwischen 150,- und 1.000,- Euro einen Sammelposten zu bilden, der über 5 Jahre abgeschrieben wird.

Das Wahlrecht besagt also nicht, dass man alles bis 410,- Euro sofort abschreiben darf, sondern nur, wenn kein Sammelposten bis 1.000,- Euro gebildet wird, da sonst alles zwischen 150,- und 1.000,- Euro dort hineingepackt werden muss.

Für alle anderen Wirtschaftsgüter gilt die Abschreibedauer aus der AfA-Tabelle "Gesundheitswesen" (googeln). Darin sind einige Geräte genau bezeichnet und man muss die darin angegebene Dauer der Abschreibung nehmen, die nicht konkret benannten sollte man aus der Liste aus ähnlichen Gütern ableiten und begründen können.

So ist explizit das Elektrotherapiegerät (LfdNr. 26) aufgelistet und mit 8 Jahren Nutzungsdauer benannt - also nicht in 5 Jahren abschreibbar - und Wärmetherapiegeräte (LfdNr. 106) sind ebenfalls mit 8 Jahren Nutzungsdauer angegeben - also auch nicht mit 7 oder 10 Jahren. :point_up:

Die Massageliege dagegen ist nicht explizit benannt, so dass man die Nutzungsdauer mit Hilfe ähnlicher Geräte selbst schätzen kann. Diese Schätzung sollte dann bei einer eventuellen Betriebsprüfung allerdings auch begründen können.
Eine Liege könnte wie Betten (Nr. 10) auf 15 Jahre verteilt abgeschrieben werden, wie ein Untersuchungstisch (Nr. 103) mit 10 Jahren, als moderne elektrische gesteuerte Liege ähnlich wie Elektrotherapie auf 8 Jahre - notfalls auch als Praxiseinrichtung (Nr. 80) mit 10 Jahren. Also irgendwo zwischen 8 und 10 Jahren sollten gut begründbar sein.

Gruß
Nora

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tom1350
14.09.2015 21:38
Sehr schön Nora, du kennst dich aus. Das passt jetzt. Danke.
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Sehr schön Nora, du kennst dich aus. Das passt jetzt. Danke.
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tom1350 schrieb:

Sehr schön Nora, du kennst dich aus. Das passt jetzt. Danke.

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TheStonie
15.09.2015 08:59
Ich sag ja.. Steuerberater fragen....
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Ich sag ja.. Steuerberater fragen....
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TheStonie schrieb:

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TheStonie schrieb:

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Meine Idee:
Bis 410 netto (egal ob Vorsteuerabzugsberechtigt) sofort Abschreibung.
Darüber wahlrecht bis 1000€ netto
1. Sammelposten (5 Jahre, jedes Jahr pauschal 20%)
2. Regel Afa, wie über 1000€

Massagebank habe ich 7 Jahre (wenn elektrisch) 10 Jahre (wenn mechanisch)
Heißluft genauso
Elektrotherapiegerät 5 Jahre

Ggfs. Investitionsabzugsbetrag nutzen. Dieses Jahr bis zu 40 % der Anschaffungskosten gewinnmindernd einstellen, und im nächsten Jahr bei Anschaffung wieder auflösen. Wenn der um den Ivenstitionsabzug geminderte Anschaffungspreis unter 1000€ liegt, könnte man wieder den Sammelposten nutzen...
Zusätzlich gibts noch 20% Sonderabschreibung. (nicht bei Sammelposten)

Das ist meine Meinung und ersetzt nicht den Steuerberater.



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