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ich hätte eine Frage bezüglich der Abrechnung eines Beihilfepatienten als Heilpraktiker für Physiotherapie.
Wenn ich einen Beihilfepatienten als Heilpraktiker für Physiotherapie mit Manueller Therapie and der Wirbelsäule und an der Schulter behandle, kann man ja die Analogziffer A35.2 abrechnen (eigentlich osteopathische Behandlung für Schulter und Wirbelsäule). Ich verwende ich hierfür 40 Minuten und eine einmalie Abrechnung der Position kommt da etwas kurz. Nun ist die Abrechnungsposition 35.2 für Schulter und Wirbelsäule aber zusammengefasst.
Kann ich dann diese Position zweimal abrechnen? Einmal für Schulter und einmal für die Wirbelsäule oder erstattet die Beihilfe sowas nicht?
Fall jemand Bescheid weiss, wäre ich über eine Info dankbar :)
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Traktion-, Massage Ziffern. u. ä. Und die Beratung pro Behandlungstag nicht vergessen.
Du musst wie ein Arzt denken. 🙈
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@christian397 Nein, nur 1x pro Behandlungstag. Wir machen Behandlungsketten raus. Z.B. zzgl.
Traktion-, Massage Ziffern. u. ä. Und die Beratung pro Behandlungstag nicht vergessen.
Du musst wie ein Arzt denken. 🙈
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Busquete schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Beratung oder Befundung?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Busquete Wie ein Arzt denken. 😜 Nennt sich in der GOÄ und GeBüH "Beratung".
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Busquete schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ist als Physio schwer 😁. Rein interessehalber weißt du ob gerade die Beamten mit Beihilfe das ersetzt bekommen?
22.03.25 35.2 Osteopathische Behandlung des Schultergelenkes rechts 26,- €
22.03.25 35,2. Osteopathische Behandlung der LWS 26,- €
Position 5 „Beratung“ wird normalerweise nur 1x/pro Behandlungsfall erstattet.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Als Heilpraktiker hatte ich so bisher keine Probleme:
22.03.25 35.2 Osteopathische Behandlung des Schultergelenkes rechts 26,- €
22.03.25 35,2. Osteopathische Behandlung der LWS 26,- €
Position 5 „Beratung“ wird normalerweise nur 1x/pro Behandlungsfall erstattet.
Gruß redvine
Man sollte sich mit der Systematik der GebüH auseinandersetzen. Es gibt verschiedene Beratungsziffern. Und einige davon können an jedem Behandlungstag angesetzt werden.
Ziffer 1 GOÄ kommt schließlich auch an jedem Behandlungstag zum Ansatz. Die GebüH versucht die GOÄ nachzuahmen.
GebüH 1 wird analog je Behandlungstag erstattet. Hat seit 1991 durchgehend funktioniert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@redvine
Man sollte sich mit der Systematik der GebüH auseinandersetzen. Es gibt verschiedene Beratungsziffern. Und einige davon können an jedem Behandlungstag angesetzt werden.
Ziffer 1 GOÄ kommt schließlich auch an jedem Behandlungstag zum Ansatz. Die GebüH versucht die GOÄ nachzuahmen.
GebüH 1 wird analog je Behandlungstag erstattet. Hat seit 1991 durchgehend funktioniert.
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redvine schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij GebüH:
Link
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@redvine Mein Freund, wir rechnen seit 1991 bereits HP-Leistungen nach der GebüH ab. In mein Bücherschrank stehen 3 Kommentare zur GebüH. Versuch nicht mir etwas beizubringen, wovon ich weiss, wie der Hase läuft.
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redvine schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Bei der Ziffer 1 GebüH geht es um „Untersuchung“.
Ok, danke für die Info. Welche Ziffer verwendet ihr denn für Traktion?
Edit: Oh, glaub ich hab's eben gefunden ;)
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christian397 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ok, danke für die Info. Welche Ziffer verwendet ihr denn für Traktion?
Edit: Oh, glaub ich hab's eben gefunden ;)
Du kannst z.B. auch Massage dazu nehmen als WTT A20.4 Teilmassage oder A20.6 Lymphdrainage.
An die Preise bist Du auch nicht gebunden, die kannst Du frei gestalten und verhandeln. Aber es macht Sinn, den Eigenanteil der Patienten zu beachten.
Es gab vor gar nicht langer Zeit schon mal eine ähnliche Frage zu diesem Thema von mir. Daher habe ich auch meine Infos. Danke Lars :-)
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Crania schrieb:
Ich kann A35.2 Osteopathische. Behandlung der Schulter UND der LWS so nicht finden. ..?
Du kannst z.B. auch Massage dazu nehmen als WTT A20.4 Teilmassage oder A20.6 Lymphdrainage.
An die Preise bist Du auch nicht gebunden, die kannst Du frei gestalten und verhandeln. Aber es macht Sinn, den Eigenanteil der Patienten zu beachten.
Es gab vor gar nicht langer Zeit schon mal eine ähnliche Frage zu diesem Thema von mir. Daher habe ich auch meine Infos. Danke Lars :-)
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christian397 schrieb:
Hallo Kollegen,
ich hätte eine Frage bezüglich der Abrechnung eines Beihilfepatienten als Heilpraktiker für Physiotherapie.
Wenn ich einen Beihilfepatienten als Heilpraktiker für Physiotherapie mit Manueller Therapie and der Wirbelsäule und an der Schulter behandle, kann man ja die Analogziffer A35.2 abrechnen (eigentlich osteopathische Behandlung für Schulter und Wirbelsäule). Ich verwende ich hierfür 40 Minuten und eine einmalie Abrechnung der Position kommt da etwas kurz. Nun ist die Abrechnungsposition 35.2 für Schulter und Wirbelsäule aber zusammengefasst.
Kann ich dann diese Position zweimal abrechnen? Einmal für Schulter und einmal für die Wirbelsäule oder erstattet die Beihilfe sowas nicht?
Fall jemand Bescheid weiss, wäre ich über eine Info dankbar :)
Gab es bei euch bei Beihilfepatienten schon mal Probleme bei der Erstattung von Analogziffern?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@christian397 Nicht wirklich. Allerdings hat die Beihilfe, je nach BL, unterschiedliche Erstattungsgrenzen. In der Regel kann also eine Eigenbeteilgung anfallen, wie auch bei PT-Verordnungen. Kommt auch ein wenig auf deine Gestaltung der Leistungsketten an.
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christian397 schrieb:
Eine Frage noch:
Gab es bei euch bei Beihilfepatienten schon mal Probleme bei der Erstattung von Analogziffern?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sawyer Kann ich so nicht bestätigen. Unsere B-Patienten haben keinerlei Probleme mit Analog-Ziffern. Wir sind ja auch in NRW.
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Sawyer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij bei uns, in OWL gab es da schon viele Absetzungen, leider. Die analogen Ziffern würden vieles so viel einfacher machen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sawyer Dan kann es, mal wieder, nur an die Sachbearbeitung liegen. In welcher Ecke von OWL bist du tätig? Wir sind im nordöstlichen Ruhrgebiet, an der Grenze zum Münsterland.
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Busquete schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij unsere Erfahrung zeigt auch, dass es wohl am Sachbearbeiter liegt. Zwei identische Rechnungen, einmal zu 100% übernommen, einmal nur einzelner Posten
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Sawyer schrieb:
Bei uns in NRW werden Analoge Ziffern bei der Beihilfe konsequent abgesetzt und dem Pat. Nicht erstattet. Leider.
Er kann sich ja von mir aus vor der Behandlung erkundigen was seine Versicherung übernimmt.
Es wäre ja noch schöner wenn mir das einer vorschreiben würde. Ich diskutiere ja auch nicht den Brötchenpreis mit dem Bäcker.
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pt ani schrieb:
Das ist richtig. Aber ich kann doch versuchen die Rechnung so zu gestalten, dass der Patient auch die besten Chancen auf Erstattung hat. Einfach mal nett sein sweat_smile.
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Kalle1 schrieb:
Wieso ? Macht das Deine Versicherung, Dein Vermieter usw auch so ? Sind deren Preiserhöhungen denn nett !
Das hat mit Erhöhung doch garnichts zu tun.
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pt ani schrieb:
@Kalle1 thinking_face
Das hat mit Erhöhung doch garnichts zu tun.
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Kalle1 schrieb:
Was interessiert Euch die Kostenübernahme der Versicherung. Du hast Deine Preise und das soll der Patient halt bezahlen. Das mache ich schon seit über 30 Jahren ( physio und Voll HP )
Er kann sich ja von mir aus vor der Behandlung erkundigen was seine Versicherung übernimmt.
Es wäre ja noch schöner wenn mir das einer vorschreiben würde. Ich diskutiere ja auch nicht den Brötchenpreis mit dem Bäcker.
Kein Problem bei der Erstattung sagen unsere Patienten obwohl Sie was zuzahlen müssen
.
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Kalle1 schrieb:
Ok die Ziffern nutzen wir schon nur halten wir uns nicht an die da vergebenen Preise.
Kein Problem bei der Erstattung sagen unsere Patienten obwohl Sie was zuzahlen müssen
.
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Crania schrieb:
In dem Buch „Heilpraktiker für Physiotherapie“ von RA Alt wird die Rechnungsstellung mit den Analogziffern auch erklärt.
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