physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Nödl. Ruhrgebiet / Niederrhein

Ob frisch examiniert, mit
Berufserfahrung oder auf der Suche
nach einer langfristigen
Wirkungsstätte:
Für uns zählt nicht Dein
Lebenslauf, sondern Deine Freude am
Beruf. Physiotherapie ist
anspruchsvoll. Sie funktioniert
nur, wenn man sie gerne macht.
Unsere Aufgabe als Arbeitgeber ist
es, Dir dafür stabile, faire und
zeitgemäße Rahmenbedingungen zu
bieten. Das tun wir seit über 40
Jahren.

????Dein Arbeitsumfeld????
?? Geregelte Arbeitszeiten Montag
bis Freitag
?? Flexible Stundenmo...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig 3 Wochen Urlaub am Stück?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
3 Wochen Urlaub am Stück?
Es gibt 17 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Manuel1510
18.03.2014 14:31
Hallo,

mein AN hat mir gestern ihren Urlaubswunsch mitgeteilt - sie möchte 3 Wochen am Stück nehmen. Grundsätzlich weiß ich wohl, dass das im Prinzip machbar ist bzw lt Gesetzestext auch möglichst zusammenhängend sogar vorgesehen ist.

In unserem Fall ist es jedoch so, dass sie Fortbildungen /Zertifikate hat, die sonst niemand in der Praxis hat. Bei einem 3 wöchigen Urlaub heißt das dann ja auch eine 3 wöchige Therapiepause bei manchen Patienten. Ich kann diese Patienten nicht anders einteilen.

Kann ich in diesem Fall, sozusagen aus innerbetrieblichen Gründen, einem 3wöchigen Urlaub wiedersprechen???

Danke für eure Infos
Manuel
1

Gefällt mir

Hallo, mein AN hat mir gestern ihren Urlaubswunsch mitgeteilt - sie möchte 3 Wochen am Stück nehmen. Grundsätzlich weiß ich wohl, dass das im Prinzip machbar ist bzw lt Gesetzestext auch möglichst zusammenhängend sogar vorgesehen ist. In unserem Fall ist es jedoch so, dass sie Fortbildungen /Zertifikate hat, die sonst niemand in der Praxis hat. Bei einem 3 wöchigen Urlaub heißt das dann ja auch eine 3 wöchige Therapiepause bei manchen Patienten. Ich kann diese Patienten nicht anders einteilen. Kann ich in diesem Fall, sozusagen aus innerbetrieblichen Gründen, einem 3wöchigen Urlaub wiedersprechen??? Danke für eure Infos Manuel
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Manuel1510 schrieb:

Hallo,

mein AN hat mir gestern ihren Urlaubswunsch mitgeteilt - sie möchte 3 Wochen am Stück nehmen. Grundsätzlich weiß ich wohl, dass das im Prinzip machbar ist bzw lt Gesetzestext auch möglichst zusammenhängend sogar vorgesehen ist.

In unserem Fall ist es jedoch so, dass sie Fortbildungen /Zertifikate hat, die sonst niemand in der Praxis hat. Bei einem 3 wöchigen Urlaub heißt das dann ja auch eine 3 wöchige Therapiepause bei manchen Patienten. Ich kann diese Patienten nicht anders einteilen.

Kann ich in diesem Fall, sozusagen aus innerbetrieblichen Gründen, einem 3wöchigen Urlaub wiedersprechen???

Danke für eure Infos
Manuel

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
britta109
18.03.2014 14:44
Und wie soll sich deine MA erholen um weiter qualifizierte Therapien anzubieten?
1

Gefällt mir

• foe
Und wie soll sich deine MA erholen um weiter qualifizierte Therapien anzubieten?
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Manuel1510
18.03.2014 15:19
Meine MA arbeitet an 2 Wochentagen, hat also 5 Wochentage komplett frei. Ich denke durchaus, dass man sich da auch in "nur" 2 Wochen einigermaßen erholen kann, um danach wieder in die 2-Arbeitstage-Woche einzusteigen.
1

Gefällt mir

Meine MA arbeitet an 2 Wochentagen, hat also 5 Wochentage komplett frei. Ich denke durchaus, dass man sich da auch in "nur" 2 Wochen einigermaßen erholen kann, um danach wieder in die 2-Arbeitstage-Woche einzusteigen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Manuel1510 schrieb:

Meine MA arbeitet an 2 Wochentagen, hat also 5 Wochentage komplett frei. Ich denke durchaus, dass man sich da auch in "nur" 2 Wochen einigermaßen erholen kann, um danach wieder in die 2-Arbeitstage-Woche einzusteigen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
britta109
18.03.2014 15:39
Und welchen Plan hast du, wenn sie mal ernsthaft erkrankt oder nur einen simplen Bruch hat?
1

Gefällt mir

Und welchen Plan hast du, wenn sie mal ernsthaft erkrankt oder nur einen simplen Bruch hat?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



britta109 schrieb:

Und welchen Plan hast du, wenn sie mal ernsthaft erkrankt oder nur einen simplen Bruch hat?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Manuel1510
18.03.2014 16:06
Das wären dann ja Situationen auf die ich eben keinen Einfluss habe. Logischerweise muss es dann in der Praxis auch weiterlaufen.....

Mir geht es ja nur darum, ob ihr mir aus eurer Erfahrung heraus (meine MA ist erst seit 2 Monaten in der Praxis) Tipps geben könnt, wie man mit so einer Situation umgehen sollte.
1

Gefällt mir

Das wären dann ja Situationen auf die ich eben keinen Einfluss habe. Logischerweise muss es dann in der Praxis auch weiterlaufen..... Mir geht es ja nur darum, ob ihr mir aus eurer Erfahrung heraus (meine MA ist erst seit 2 Monaten in der Praxis) Tipps geben könnt, wie man mit so einer Situation umgehen sollte.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Manuel1510 schrieb:

Das wären dann ja Situationen auf die ich eben keinen Einfluss habe. Logischerweise muss es dann in der Praxis auch weiterlaufen.....

Mir geht es ja nur darum, ob ihr mir aus eurer Erfahrung heraus (meine MA ist erst seit 2 Monaten in der Praxis) Tipps geben könnt, wie man mit so einer Situation umgehen sollte.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Britt
18.03.2014 22:24
In der Probezeit würde ich keinesfalls soviel Urlaub genehmigen, da würde ich gar keinen Urlaub genehmigen. Ausnahme wären ein paar Tage!!!, wenn z. B. der AN mir schon bei der Einstellung sagt, dass dies schon lange geplant war.
Ist ein MA schon länger in der Praxis, kannst du nicht ohne zwingenden Grund 3 Wochen Urlaub verweigern. Es ist schließlich dein Problem als AG, wenn nur der eine MA die Qualifikation für bestimmte Leistungen hat.
Das kann nicht auf dem Rücken des AN ausgetragen werden.
Aber nach nur 2 Monaten Arbeitszeit käme das für mich auf gar keinen Fall in Frage.

Gruß Britt
1

Gefällt mir

• Wojtek S.
In der Probezeit würde ich keinesfalls soviel Urlaub genehmigen, da würde ich gar keinen Urlaub genehmigen. Ausnahme wären ein paar Tage!!!, wenn z. B. der AN mir schon bei der Einstellung sagt, dass dies schon lange geplant war. Ist ein MA schon länger in der Praxis, kannst du nicht ohne zwingenden Grund 3 Wochen Urlaub verweigern. Es ist schließlich dein Problem als AG, wenn nur der eine MA die Qualifikation für bestimmte Leistungen hat. Das kann nicht auf dem Rücken des AN ausgetragen werden. Aber nach nur 2 Monaten Arbeitszeit käme das für mich auf gar keinen Fall in Frage. Gruß Britt
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Britt schrieb:

In der Probezeit würde ich keinesfalls soviel Urlaub genehmigen, da würde ich gar keinen Urlaub genehmigen. Ausnahme wären ein paar Tage!!!, wenn z. B. der AN mir schon bei der Einstellung sagt, dass dies schon lange geplant war.
Ist ein MA schon länger in der Praxis, kannst du nicht ohne zwingenden Grund 3 Wochen Urlaub verweigern. Es ist schließlich dein Problem als AG, wenn nur der eine MA die Qualifikation für bestimmte Leistungen hat.
Das kann nicht auf dem Rücken des AN ausgetragen werden.
Aber nach nur 2 Monaten Arbeitszeit käme das für mich auf gar keinen Fall in Frage.

Gruß Britt

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Bernie
19.03.2014 07:38
In der Probezeit kann die MA höchstens 1/12 pro Monat, welchen sie schon im Betrieb ist, nehmen. Bei Dir also 2/12. Rechne es Dir aus. Ich bin jedoch der Meinung, dass ein MA erst nach der Wartezeit von 6 Monaten Urlaub nehmen kann. Ausnahmen, wären hier für mich einzelne Tage wegen privaten Belangen...
Ansonsten schau mal in §4 und §5 BUrlG.

1

Gefällt mir

In der Probezeit kann die MA höchstens 1/12 pro Monat, welchen sie schon im Betrieb ist, nehmen. Bei Dir also 2/12. Rechne es Dir aus. Ich bin jedoch der Meinung, dass ein MA erst nach der Wartezeit von 6 Monaten Urlaub nehmen kann. Ausnahmen, wären hier für mich einzelne Tage wegen privaten Belangen... Ansonsten schau mal in §4 und §5 BUrlG.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Bernie schrieb:

In der Probezeit kann die MA höchstens 1/12 pro Monat, welchen sie schon im Betrieb ist, nehmen. Bei Dir also 2/12. Rechne es Dir aus. Ich bin jedoch der Meinung, dass ein MA erst nach der Wartezeit von 6 Monaten Urlaub nehmen kann. Ausnahmen, wären hier für mich einzelne Tage wegen privaten Belangen...
Ansonsten schau mal in §4 und §5 BUrlG.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Manuel1510
19.03.2014 08:01
Sie wäre bei Urlaubsbeginn dann 5 Monate bei mir beschäftigt (hat am 1.2. angefangen) - als 450€-Kraft. Wobei wir, aufgrund der Auslastung, bereits am überlegen sind, ob wir das Beschäftigungsverhältnis nicht schon nach oben hin erweitern müssen/sollen.
1

Gefällt mir

Sie wäre bei Urlaubsbeginn dann 5 Monate bei mir beschäftigt (hat am 1.2. angefangen) - als 450€-Kraft. Wobei wir, aufgrund der Auslastung, bereits am überlegen sind, ob wir das Beschäftigungsverhältnis nicht schon nach oben hin erweitern müssen/sollen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Manuel1510 schrieb:

Sie wäre bei Urlaubsbeginn dann 5 Monate bei mir beschäftigt (hat am 1.2. angefangen) - als 450€-Kraft. Wobei wir, aufgrund der Auslastung, bereits am überlegen sind, ob wir das Beschäftigungsverhältnis nicht schon nach oben hin erweitern müssen/sollen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
britta109
19.03.2014 09:24
Was ich beim besten Willen nicht verstehe:

warum nicht gleich in der Eingangsfrage die Eckdaten:

Probezeit, 400 Euro, junge Praxis usw. Es entsteht dann gleich ein ganz anderes Bild. Und nicht eines, vom "bösen AG", wie manche es im Forum ganz schnell interpretieren.

Also grundsätzlich: innerhalb der Probezeit freie Tage in Ausnahmefällen.
Und nein, nur weil die AN 2 Tage arbeitet ist der Erholungswert in 2 Wochen nicht unbedingt gegeben.

Und wenn dein AN gerne (aus welchem Grund auch immer) Fernreisen macht, sind 3 Wochen durchaus angebracht.
1

Gefällt mir

• limone
Was ich beim besten Willen nicht verstehe: warum nicht gleich in der Eingangsfrage die Eckdaten: Probezeit, 400 Euro, junge Praxis usw. Es entsteht dann gleich ein ganz anderes Bild. Und nicht eines, vom "bösen AG", wie manche es im Forum ganz schnell interpretieren. Also grundsätzlich: innerhalb der Probezeit freie Tage in Ausnahmefällen. Und nein, nur weil die AN 2 Tage arbeitet ist der Erholungswert in 2 Wochen nicht unbedingt gegeben. Und wenn dein AN gerne (aus welchem Grund auch immer) Fernreisen macht, sind 3 Wochen durchaus angebracht.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



britta109 schrieb:

Was ich beim besten Willen nicht verstehe:

warum nicht gleich in der Eingangsfrage die Eckdaten:

Probezeit, 400 Euro, junge Praxis usw. Es entsteht dann gleich ein ganz anderes Bild. Und nicht eines, vom "bösen AG", wie manche es im Forum ganz schnell interpretieren.

Also grundsätzlich: innerhalb der Probezeit freie Tage in Ausnahmefällen.
Und nein, nur weil die AN 2 Tage arbeitet ist der Erholungswert in 2 Wochen nicht unbedingt gegeben.

Und wenn dein AN gerne (aus welchem Grund auch immer) Fernreisen macht, sind 3 Wochen durchaus angebracht.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

britta109 schrieb:

Und wie soll sich deine MA erholen um weiter qualifizierte Therapien anzubieten?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
C. DBO
18.03.2014 15:02
Nun ja - ob nun am Stück oder über das Jahr verteilt, der Urlaub muss genommen werden können. Und was weg ist, ist weg. Wir haben auch schon mal 5 Wochen Urlaub am Stück überlebt - manchmal ist es halt nicht anders. Widersprechen kannst Du als AG natürlich immer, - aber ob dass immer so klug ist, glaube ich nicht. :unamused:
2

Gefällt mir

• Shelterskelter
• Alexander Jermoschenko
Nun ja - ob nun am Stück oder über das Jahr verteilt, der Urlaub muss genommen werden können. Und was weg ist, ist weg. Wir haben auch schon mal 5 Wochen Urlaub am Stück überlebt - manchmal ist es halt nicht anders. Widersprechen kannst Du als AG natürlich immer, - aber ob dass immer so klug ist, glaube ich nicht. :unamused:
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
michael933
18.03.2014 16:33
3 Wochen gebe ich mitunter auch. Wird aber nicht so oft gewünscht.

Dennoch: Betrieb geht vor... bis bei Euch eine Möglichkeit gefunden ist, so etwas abzudecken. Ich schlage ein offenes Gespräch vor, indem Du die Problematik erörterst und Deine Entscheidung (wie auch immer) vertrittst.
1

Gefällt mir

3 Wochen gebe ich mitunter auch. Wird aber nicht so oft gewünscht. Dennoch: Betrieb geht vor... bis bei Euch eine Möglichkeit gefunden ist, so etwas abzudecken. Ich schlage ein offenes Gespräch vor, indem Du die Problematik erörterst und Deine Entscheidung (wie auch immer) vertrittst.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



michael933 schrieb:

3 Wochen gebe ich mitunter auch. Wird aber nicht so oft gewünscht.

Dennoch: Betrieb geht vor... bis bei Euch eine Möglichkeit gefunden ist, so etwas abzudecken. Ich schlage ein offenes Gespräch vor, indem Du die Problematik erörterst und Deine Entscheidung (wie auch immer) vertrittst.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
metin 53
18.03.2014 16:43
Ist diese MA noch in der Probezeit?
1

Gefällt mir

Ist diese MA noch in der Probezeit?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



metin 53 schrieb:

Ist diese MA noch in der Probezeit?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
RoFo
18.03.2014 17:22
Bei uns dürfen alle drei Wochen weg, auch die Kollegen, die Zertifikate (als einziger Therapeut) haben.

Es wäre ja eine Strafe für besonders fleißige Therapeuten: Fobi (dafür wird fast immer Urlaub genommen), Kosten und dazu noch weniger Urlaub am Stück!

PI, denk mal drüber nach!!!

6

Gefällt mir

• C. DBO
• Wojtek S.
• Superbiene
• kati911
• die neue
• morpheus-06
Bei uns dürfen alle drei Wochen weg, auch die Kollegen, die Zertifikate (als einziger Therapeut) haben. Es wäre ja eine Strafe für besonders fleißige Therapeuten: Fobi (dafür wird fast immer Urlaub genommen), Kosten und dazu noch weniger Urlaub am Stück! PI, denk mal drüber nach!!!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



RoFo schrieb:

Bei uns dürfen alle drei Wochen weg, auch die Kollegen, die Zertifikate (als einziger Therapeut) haben.

Es wäre ja eine Strafe für besonders fleißige Therapeuten: Fobi (dafür wird fast immer Urlaub genommen), Kosten und dazu noch weniger Urlaub am Stück!

PI, denk mal drüber nach!!!

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

C. DBO schrieb:

Nun ja - ob nun am Stück oder über das Jahr verteilt, der Urlaub muss genommen werden können. Und was weg ist, ist weg. Wir haben auch schon mal 5 Wochen Urlaub am Stück überlebt - manchmal ist es halt nicht anders. Widersprechen kannst Du als AG natürlich immer, - aber ob dass immer so klug ist, glaube ich nicht. :unamused:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
canna41
18.03.2014 19:56
Hallo Manuel, du solltest vor allen Dingen darauf zu achten, dass Deine Arbeitnehmerin sich bis dahin diesen Urlaub auch erarbeitet hat. Zuviel gewährter Urlaub darf im Kündigungfall nicht vom Gehalt abgezogen werden. Auch solltest Du Dir darüber Gedanken machen wann Deine Arbeitnehmerin wegen Praxisurlaub (Betriebsferien) evtl. noch Urlaub benötigt. Erkundige dich mal über wieviel Prozent des Urlaubs Du als Arbeitgeber bestimmen darfst. Dann kannst Du ein Gespräch auf Augenhöhe beginnen. Allgemein ist es immer schwer wenn man bei Zertifikatleistungen nur auf einen Arbeitnehmer angewiesen ist.

1

Gefällt mir

Hallo Manuel, du solltest vor allen Dingen darauf zu achten, dass Deine Arbeitnehmerin sich bis dahin diesen Urlaub auch erarbeitet hat. Zuviel gewährter Urlaub darf im Kündigungfall nicht vom Gehalt abgezogen werden. Auch solltest Du Dir darüber Gedanken machen wann Deine Arbeitnehmerin wegen Praxisurlaub (Betriebsferien) evtl. noch Urlaub benötigt. Erkundige dich mal über wieviel Prozent des Urlaubs Du als Arbeitgeber bestimmen darfst. Dann kannst Du ein Gespräch auf Augenhöhe beginnen. Allgemein ist es immer schwer wenn man bei Zertifikatleistungen nur auf einen Arbeitnehmer angewiesen ist.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Manuel1510
19.03.2014 08:04
Klar wäre es besser, wenn Zertifikatsleistungen auf mehrere Angestellte verteilt wären, aber wenn man erst in der Aufbauphase bzw Erweiterungsphase ist, dann beginnt man eben erstmal mit einem weiteren Angestellten.

Werd jedenfalls auch nochmal mit meinem Stb Rücksprache halten.

Danke schonmal an alle für die bisherigen Meldungen. :blush:
1

Gefällt mir

Klar wäre es besser, wenn Zertifikatsleistungen auf mehrere Angestellte verteilt wären, aber wenn man erst in der Aufbauphase bzw Erweiterungsphase ist, dann beginnt man eben erstmal mit einem weiteren Angestellten. Werd jedenfalls auch nochmal mit meinem Stb Rücksprache halten. Danke schonmal an alle für die bisherigen Meldungen. :blush:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Manuel1510 schrieb:

Klar wäre es besser, wenn Zertifikatsleistungen auf mehrere Angestellte verteilt wären, aber wenn man erst in der Aufbauphase bzw Erweiterungsphase ist, dann beginnt man eben erstmal mit einem weiteren Angestellten.

Werd jedenfalls auch nochmal mit meinem Stb Rücksprache halten.

Danke schonmal an alle für die bisherigen Meldungen. :blush:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

canna41 schrieb:

Hallo Manuel, du solltest vor allen Dingen darauf zu achten, dass Deine Arbeitnehmerin sich bis dahin diesen Urlaub auch erarbeitet hat. Zuviel gewährter Urlaub darf im Kündigungfall nicht vom Gehalt abgezogen werden. Auch solltest Du Dir darüber Gedanken machen wann Deine Arbeitnehmerin wegen Praxisurlaub (Betriebsferien) evtl. noch Urlaub benötigt. Erkundige dich mal über wieviel Prozent des Urlaubs Du als Arbeitgeber bestimmen darfst. Dann kannst Du ein Gespräch auf Augenhöhe beginnen. Allgemein ist es immer schwer wenn man bei Zertifikatleistungen nur auf einen Arbeitnehmer angewiesen ist.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Shakespeare
19.03.2014 10:32
Manuel1510 schrieb:


>
> Kann ich in diesem Fall, sozusagen aus innerbetrieblichen
> Gründen, einem 3wöchigen Urlaub widersprechen???
-- Nein gem. Bu.Url.Ges. ist der Urlaub möglichst zusammenhängend zu gewähren d.h. sie könnte auch den gesamten Urlaub am Stück beantragen.
Hier ist dem AG zuzumuten durch die Organisation der Abläufe und ggf. einer Vertretung, dem Gesetz und den Wünschen des AN (diese sind vorrangig) zu entsprechen.
Betriebliche Gründe und die evtl. Interessen anderer Arbeitnehmer sind jedoch bei der Wahl des Zeitpunktes ein evtl. Ausschlusskriterium.
Natürlich ist es legitim einen solchen Urlaub erst zu gewähren wenn der entspr. Anspruch (7-8 Monate) erworben wurde, da der AG sonst im Falle einer vorzeitigen Kündigung keinen Anspruch auf Ausgleich des zu viel gewährten Urlaubes hätte.
Da aber die AN ihren Urlaubswunsch von 3 Wochen vor dem Arbeitsgericht einklagen müsste wenn du ihn ablehnst, ist die von mir dargestellte Rechtslage eher theoretischer Natur weil so etwas den Betriebsfrieden derartig stört, dass es wohl kaum jemand in einem kleinen Betrieb riskieren würde, wenn er dort längerfristig bleiben möchte.
Also redet miteinander und versucht Kompromisse zu finden mit denen jeder gut leben kann. Viel Erfolg S.

1

Gefällt mir

Manuel1510 schrieb: > > Kann ich in diesem Fall, sozusagen aus innerbetrieblichen > Gründen, einem 3wöchigen Urlaub widersprechen??? -- Nein gem. Bu.Url.Ges. ist der Urlaub möglichst zusammenhängend zu gewähren d.h. sie könnte auch den gesamten Urlaub am Stück beantragen. Hier ist dem AG zuzumuten durch die Organisation der Abläufe und ggf. einer Vertretung, dem Gesetz und den Wünschen des AN (diese sind vorrangig) zu entsprechen. Betriebliche Gründe und die evtl. Interessen anderer Arbeitnehmer sind jedoch bei der Wahl des Zeitpunktes ein evtl. Ausschlusskriterium. Natürlich ist es legitim einen solchen Urlaub erst zu gewähren wenn der entspr. Anspruch (7-8 Monate) erworben wurde, da der AG sonst im Falle einer vorzeitigen Kündigung keinen Anspruch auf Ausgleich des zu viel gewährten Urlaubes hätte. Da aber die AN ihren Urlaubswunsch von 3 Wochen vor dem Arbeitsgericht einklagen müsste wenn du ihn ablehnst, ist die von mir dargestellte Rechtslage eher theoretischer Natur weil so etwas den Betriebsfrieden derartig stört, dass es wohl kaum jemand in einem kleinen Betrieb riskieren würde, wenn er dort längerfristig bleiben möchte. Also redet miteinander und versucht Kompromisse zu finden mit denen jeder gut leben kann. Viel Erfolg S.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Manuel1510
19.03.2014 11:43
Danke an alle!!!! :blush:
1

Gefällt mir

Danke an alle!!!! :blush:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Manuel1510 schrieb:

Danke an alle!!!! :blush:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Shakespeare schrieb:

Manuel1510 schrieb:


>
> Kann ich in diesem Fall, sozusagen aus innerbetrieblichen
> Gründen, einem 3wöchigen Urlaub widersprechen???
-- Nein gem. Bu.Url.Ges. ist der Urlaub möglichst zusammenhängend zu gewähren d.h. sie könnte auch den gesamten Urlaub am Stück beantragen.
Hier ist dem AG zuzumuten durch die Organisation der Abläufe und ggf. einer Vertretung, dem Gesetz und den Wünschen des AN (diese sind vorrangig) zu entsprechen.
Betriebliche Gründe und die evtl. Interessen anderer Arbeitnehmer sind jedoch bei der Wahl des Zeitpunktes ein evtl. Ausschlusskriterium.
Natürlich ist es legitim einen solchen Urlaub erst zu gewähren wenn der entspr. Anspruch (7-8 Monate) erworben wurde, da der AG sonst im Falle einer vorzeitigen Kündigung keinen Anspruch auf Ausgleich des zu viel gewährten Urlaubes hätte.
Da aber die AN ihren Urlaubswunsch von 3 Wochen vor dem Arbeitsgericht einklagen müsste wenn du ihn ablehnst, ist die von mir dargestellte Rechtslage eher theoretischer Natur weil so etwas den Betriebsfrieden derartig stört, dass es wohl kaum jemand in einem kleinen Betrieb riskieren würde, wenn er dort längerfristig bleiben möchte.
Also redet miteinander und versucht Kompromisse zu finden mit denen jeder gut leben kann. Viel Erfolg S.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig 3 Wochen Urlaub am Stück?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns