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Rhein Sieg Kreis

Wir sind keine verstaubte,
altbackende und langweilige Praxis
!

In unserer Praxis sind
Physiotherapie, KG-Gerät und
Ergotherapie vereint.
Uns findest du im Ärztehaus in
Siegburg med. mitten in der
Innenstadt direkt am Bahnhof.

Unsere Rezeption ist ganztägig
besetzt, sie übernimmt die
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Mit Terminvergabe oder
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Eine assessment orientierte und
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keine 0815 Massagethe...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig 1 Tage Krank ohne AU

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Neues Thema
1 Tage Krank ohne AU
Es gibt 11 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
07.01.2021 21:28
Wie regelt ihr das wenn ein Mitarbeiter sich 1 Tage krank meldet ?

wir hatten mal das problem das ein Mitarbeiter am we immer eine Sportmanschaft betreut hat und sich dann oft montags oder freitags sich krank meldete - da haben wir eingeführt das man krank tage nur mit AU bezahlt bekommt - andererseits wenn ein Mitarbeiter jedesmal zum Arzt geht wenn er sich nur den Magen verdorben hat oder so schreiben ärzte oft gleich für mehrere Tage krank und das ist für die Praxis noch blöder

Als AG bekommt man ja die 80 % von der KK nur erstattet wenn man eine AU einreicht - ich würde es gern fair regeln aber auch nicht immer der Dumme sein
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Wie regelt ihr das wenn ein Mitarbeiter sich 1 Tage krank meldet ? wir hatten mal das problem das ein Mitarbeiter am we immer eine Sportmanschaft betreut hat und sich dann oft montags oder freitags sich krank meldete - da haben wir eingeführt das man krank tage nur mit AU bezahlt bekommt - andererseits wenn ein Mitarbeiter jedesmal zum Arzt geht wenn er sich nur den Magen verdorben hat oder so schreiben ärzte oft gleich für mehrere Tage krank und das ist für die Praxis noch blöder Als AG bekommt man ja die 80 % von der KK nur erstattet wenn man eine AU einreicht - ich würde es gern fair regeln aber auch nicht immer der Dumme sein
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Ingo Friedrich
07.01.2021 21:50
Als AG kannst du auch ohne AU was über die Umlage bekommen. Wir haben diese Situation immer wieder mal.
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Als AG kannst du auch ohne AU was über die Umlage bekommen. Wir haben diese Situation immer wieder mal.
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Ingo Friedrich schrieb:

Als AG kannst du auch ohne AU was über die Umlage bekommen. Wir haben diese Situation immer wieder mal.

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LeviathanPT
07.01.2021 23:00
Ob es wirklich 80% sind, hängt von dem jeweiligen Vertrag ab, den man mit der KK geschlossen hat.
Die Spanne reicht von 40-80%.
Bei meiner KK geht es auch ohne AU. Ich informiere lediglich meinen Steuerberater und er kümmert sich um alles weitere.
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Ob es wirklich 80% sind, hängt von dem jeweiligen Vertrag ab, den man mit der KK geschlossen hat. Die Spanne reicht von 40-80%. Bei meiner KK geht es auch ohne AU. Ich informiere lediglich meinen Steuerberater und er kümmert sich um alles weitere.
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LeviathanPT schrieb:

Ob es wirklich 80% sind, hängt von dem jeweiligen Vertrag ab, den man mit der KK geschlossen hat.
Die Spanne reicht von 40-80%.
Bei meiner KK geht es auch ohne AU. Ich informiere lediglich meinen Steuerberater und er kümmert sich um alles weitere.

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PT-Morris
08.01.2021 07:37
Eine AU ist für die Beantragung der Umlage nicht notwendig, kann aber als Beweis dienen. Eine generelle Anweisung für AU ab 1.Tag ist nicht zulässig. Bei begründetem Verdacht kann aber im konkreten Fall einer Krankmeldung eine AU ab 1.Tag jeweils verlangt werden.
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Eine AU ist für die Beantragung der Umlage nicht notwendig, kann aber als Beweis dienen. Eine generelle Anweisung für AU ab 1.Tag ist nicht zulässig. Bei begründetem Verdacht kann aber im konkreten Fall einer Krankmeldung eine AU ab 1.Tag jeweils verlangt werden.
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PT-Morris schrieb:

Eine AU ist für die Beantragung der Umlage nicht notwendig, kann aber als Beweis dienen. Eine generelle Anweisung für AU ab 1.Tag ist nicht zulässig. Bei begründetem Verdacht kann aber im konkreten Fall einer Krankmeldung eine AU ab 1.Tag jeweils verlangt werden.

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Olaf Seifert
08.01.2021 09:20
PT-Morris schrieb am 08.01.2021 07:37:
Eine AU ist für die Beantragung der Umlage nicht notwendig, kann aber als Beweis dienen. Eine generelle Anweisung für AU ab 1.Tag ist nicht zulässig. Bei begründetem Verdacht kann aber im konkreten Fall einer Krankmeldung eine AU ab 1.Tag jeweils verlangt werden.


Das ist nicht korrekt: Ar­beit­ge­ber kön­nen ein ärzt­li­ches At­test schon ab dem ers­ten Krank­heits­tag ver­lan­gen, oh­ne das be­grün­den zu müs­sen: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11
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• USpre
• Jeverland
[zitat][b]PT-Morris schrieb am 08.01.2021 07:37: [/b] Eine AU ist für die Beantragung der Umlage nicht notwendig, kann aber als Beweis dienen. Eine generelle Anweisung für AU ab 1.Tag ist nicht zulässig. Bei begründetem Verdacht kann aber im konkreten Fall einer Krankmeldung eine AU ab 1.Tag jeweils verlangt werden.[/zitat] Das ist nicht korrekt: Ar­beit­ge­ber kön­nen ein ärzt­li­ches At­test schon ab dem ers­ten Krank­heits­tag ver­lan­gen, oh­ne das be­grün­den zu müs­sen: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11
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Olaf Seifert schrieb:

PT-Morris schrieb am 08.01.2021 07:37:
Eine AU ist für die Beantragung der Umlage nicht notwendig, kann aber als Beweis dienen. Eine generelle Anweisung für AU ab 1.Tag ist nicht zulässig. Bei begründetem Verdacht kann aber im konkreten Fall einer Krankmeldung eine AU ab 1.Tag jeweils verlangt werden.


Das ist nicht korrekt: Ar­beit­ge­ber kön­nen ein ärzt­li­ches At­test schon ab dem ers­ten Krank­heits­tag ver­lan­gen, oh­ne das be­grün­den zu müs­sen: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11

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PT-Morris
08.01.2021 09:37
Das habe ich doch geschrieben. Im Einzelfall bei einem entsprechenden Verdacht, aber keine generelle Anordnung erlaubt. Wer jetzt wem etwas begründen will oder nicht ist eine andere Frage. Der AG darf sich nicht dauerhaft pauschal über dieses Gesetz hinwegsetzen:

§ 5 EntgFG - Einzelnorm
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Das habe ich doch geschrieben. Im Einzelfall bei einem entsprechenden Verdacht, aber keine generelle Anordnung erlaubt. Wer jetzt wem etwas begründen will oder nicht ist eine andere Frage. Der AG darf sich nicht dauerhaft pauschal über dieses Gesetz hinwegsetzen: https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
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PT-Morris schrieb:

Das habe ich doch geschrieben. Im Einzelfall bei einem entsprechenden Verdacht, aber keine generelle Anordnung erlaubt. Wer jetzt wem etwas begründen will oder nicht ist eine andere Frage. Der AG darf sich nicht dauerhaft pauschal über dieses Gesetz hinwegsetzen:

§ 5 EntgFG - Einzelnorm

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Olaf Seifert
08.01.2021 10:07
Doch das darf der Arbeitgeber:
Die Ausübung des dem Arbeitgeber von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eingeräumten Rechts steht im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht besteht, er habe in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht. Eine tarifliche Regelung steht dem nur entgegen, wenn sie das Recht des Arbeitgebers aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ausdrücklich ausschließt. Das war vorliegend nicht der Fall.

Zusatz:So die Begründung des Bundesarbeitsgerichtes
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Doch das darf der Arbeitgeber: Die Ausübung des dem Arbeitgeber von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eingeräumten Rechts steht im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht besteht, er habe in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht. Eine tarifliche Regelung steht dem nur entgegen, wenn sie das Recht des Arbeitgebers aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ausdrücklich ausschließt. Das war vorliegend nicht der Fall. Zusatz:So die Begründung des Bundesarbeitsgerichtes
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Olaf Seifert schrieb:

Doch das darf der Arbeitgeber:
Die Ausübung des dem Arbeitgeber von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eingeräumten Rechts steht im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht besteht, er habe in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht. Eine tarifliche Regelung steht dem nur entgegen, wenn sie das Recht des Arbeitgebers aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ausdrücklich ausschließt. Das war vorliegend nicht der Fall.

Zusatz:So die Begründung des Bundesarbeitsgerichtes

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PT-Morris
08.01.2021 10:11
Vielleicht möchtest du es nicht verstehen? Dieses Einzelurteil hebelt nicht das von mir zitierte Gesetz aus!
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Vielleicht möchtest du es nicht verstehen? Dieses Einzelurteil hebelt nicht das von mir zitierte Gesetz aus!
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PT-Morris schrieb:

Vielleicht möchtest du es nicht verstehen? Dieses Einzelurteil hebelt nicht das von mir zitierte Gesetz aus!

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Olaf Seifert
08.01.2021 10:21
Ich glaube eher, dass du dir deine Wahrheit zurecht legst....


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• LeviathanPT
Ich glaube eher, dass du dir deine Wahrheit zurecht legst....
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Olaf Seifert schrieb:

Ich glaube eher, dass du dir deine Wahrheit zurecht legst....


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Anonymer Teilnehmer
08.01.2021 18:58
rechtlich kann ich generell ohne ein verdacht ab dem ersten tag eine AU verlangen


Mit Urteil vom 14.11.2012 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) schon ab dem ersten Tag der Krankheit verlangen kann, ohne dafür einen Grund zu haben.
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rechtlich kann ich generell ohne ein verdacht ab dem ersten tag eine AU verlangen Mit Urteil vom 14.11.2012 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) schon ab dem ersten Tag der Krankheit verlangen kann, ohne dafür einen Grund zu haben.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

rechtlich kann ich generell ohne ein verdacht ab dem ersten tag eine AU verlangen


Mit Urteil vom 14.11.2012 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) schon ab dem ersten Tag der Krankheit verlangen kann, ohne dafür einen Grund zu haben.

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Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Wie regelt ihr das wenn ein Mitarbeiter sich 1 Tage krank meldet ?

wir hatten mal das problem das ein Mitarbeiter am we immer eine Sportmanschaft betreut hat und sich dann oft montags oder freitags sich krank meldete - da haben wir eingeführt das man krank tage nur mit AU bezahlt bekommt - andererseits wenn ein Mitarbeiter jedesmal zum Arzt geht wenn er sich nur den Magen verdorben hat oder so schreiben ärzte oft gleich für mehrere Tage krank und das ist für die Praxis noch blöder

Als AG bekommt man ja die 80 % von der KK nur erstattet wenn man eine AU einreicht - ich würde es gern fair regeln aber auch nicht immer der Dumme sein

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Philipp Morlock
08.01.2021 07:48
Sowas geschieht oft?

Arbeitszeit von Dienstag bis Donnerstag.
Vielleicht geht auch Freitags bis, und Montags ab, Mittag.


Wenn man denn so verknallt in den Arbeitnehmer ist.




Ich bin der Ansicht dass man Krank oder verletzt sein muss um sich krank zu melden. Und ein Lebenswandel bei dem einem regelmäßig speiuebel ist (das einzige bei dem ich ein-Tag-Krank sein als angebracht kenne) sollte sich wandeln.

Die Intention der Möglichkeit sich bezahlt Krankschreiben zu lassen ist in Anbetracht dessen wie es in nicht derart staatlich regulierten Arbeitsverhältnissen läuft ein schützenswertes gut!!!

Andersherum halte ich es für falsch trotz Krankheit arbeiten zu gehen. Ausser es wird sicher nicht schlechter durch die Arbeit.

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Sowas geschieht oft? Arbeitszeit von Dienstag bis Donnerstag. Vielleicht geht auch Freitags bis, und Montags ab, Mittag. Wenn man denn so verknallt in den Arbeitnehmer ist. Ich bin der Ansicht dass man Krank oder verletzt sein muss um sich krank zu melden. Und ein Lebenswandel bei dem einem regelmäßig speiuebel ist (das einzige bei dem ich ein-Tag-Krank sein als angebracht kenne) sollte sich wandeln. Die Intention der Möglichkeit sich bezahlt Krankschreiben zu lassen ist in Anbetracht dessen wie es in nicht derart staatlich regulierten Arbeitsverhältnissen läuft ein schützenswertes gut!!! Andersherum halte ich es für falsch trotz Krankheit arbeiten zu gehen. Ausser es wird sicher nicht schlechter durch die Arbeit.
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Problem beschreiben

Philipp Morlock schrieb:

Sowas geschieht oft?

Arbeitszeit von Dienstag bis Donnerstag.
Vielleicht geht auch Freitags bis, und Montags ab, Mittag.


Wenn man denn so verknallt in den Arbeitnehmer ist.




Ich bin der Ansicht dass man Krank oder verletzt sein muss um sich krank zu melden. Und ein Lebenswandel bei dem einem regelmäßig speiuebel ist (das einzige bei dem ich ein-Tag-Krank sein als angebracht kenne) sollte sich wandeln.

Die Intention der Möglichkeit sich bezahlt Krankschreiben zu lassen ist in Anbetracht dessen wie es in nicht derart staatlich regulierten Arbeitsverhältnissen läuft ein schützenswertes gut!!!

Andersherum halte ich es für falsch trotz Krankheit arbeiten zu gehen. Ausser es wird sicher nicht schlechter durch die Arbeit.



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