physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

München-Laim

Wir suchen PHYSIOTHERAPEUT/IN für
unsere Praxis in München-Laim

Wir wünschen uns nette(n)
Kollegen/in mit Interesse an
zielorientiertem und funktionellem
Arbeiten. Teamfähigkeit und der
Wille zum fachlichen Austausch
untereinander sind uns wichtig.

Unsere Behandlungsschwerpunkte
liegen sowohl im
orthopädisch/chirurgischen als
auch im neurologischem Bereich. Die
Praxis verfügt sowohl über
mehrere Einzelkabinen als auch eine
offene Trainingsfläche
(einschließlich
Gerätetraining/K...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Wann muss das Gehalt auf dem Konto sein?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Wann muss das Gehalt auf dem Konto sein?
Es gibt 12 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
02.01.2024 11:34
Hallo.

Ich habe eine Frage.

Wenn im Arbeitsvertrag steht:
"Die Grundvergütung wird jeweils am Letzten eines Monats fällig."

Wann muß das Gehalt auf meinem Konto sein?

Am Letzten des jeweiligen Monats ?

Oder bedeutet dieser Satz, daß der AG das Gehalt jeweils am Letzten eines Monats zur Überweisung anweist?

Ich danke im Voraus und wünsche allen Forumsmitgliedern ein gutes neues Jahr.
1

Gefällt mir

Hallo. Ich habe eine Frage. Wenn im Arbeitsvertrag steht: "Die Grundvergütung wird jeweils am Letzten eines Monats fällig." Wann muß das Gehalt auf meinem Konto sein? Am Letzten des jeweiligen Monats ? Oder bedeutet dieser Satz, daß der AG das Gehalt jeweils am Letzten eines Monats zur Überweisung anweist? Ich danke im Voraus und wünsche allen Forumsmitgliedern ein gutes neues Jahr.
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
02.01.2024 15:58
Laut Gesetz muss das Gehalt spätestens am 1. Werktag des Folgemonats gezahlt werden (§ 614 BGB Satz 2). "Fällig" bedeutet, dass dann der Anspruch auf Zahlung besteht. Diese Frist wird allerdings durch Sonn- und Feiertag gehemmt.

Das bedeutet aber nicht, dass das Geld dann auf dein Konto sein muss. Es reicht, wenn der AG es dann angewiesen hat. Die Bearbeitungszeiten der Banken hat er nicht zu vertreten. Beispiel: der erste Werktag ist ein Samstag. Der AG überweist online an diesem Tag. Der Bank führt die Überweisung erst an Montag (= 1. Bankarbeitstag) aus. Dein Bank schreibt es erst am Dienstag auf deinem Konto gut (auch wenn das im Rahmen von SEPA meistens schneller geht). Ist dann völlig in Ordnung. Die Gerichte gehen erst von Verzug aus, wenn das Geld nach dem 15. des Folgemonats auf dein Konto gelandet ist.
7

Gefällt mir

• Jens Uhlhorn
• Evemarie Kaiser
• Leni C.
• die neue
• Papa Alpaka
• Inche
• mimikri
Laut Gesetz muss das Gehalt spätestens am 1. Werktag des Folgemonats gezahlt werden (§ 614 BGB Satz 2). "Fällig" bedeutet, dass dann der Anspruch auf Zahlung besteht. Diese Frist wird allerdings durch Sonn- und Feiertag gehemmt. Das bedeutet aber nicht, dass das Geld dann auf dein Konto sein muss. Es reicht, wenn der AG es dann angewiesen hat. Die Bearbeitungszeiten der Banken hat er nicht zu vertreten. Beispiel: der erste Werktag ist ein Samstag. Der AG überweist online an diesem Tag. Der Bank führt die Überweisung erst an Montag (= 1. Bankarbeitstag) aus. Dein Bank schreibt es erst am Dienstag auf deinem Konto gut (auch wenn das im Rahmen von SEPA meistens schneller geht). Ist dann völlig in Ordnung. Die Gerichte gehen erst von Verzug aus, wenn das Geld nach dem 15. des Folgemonats auf dein Konto gelandet ist.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Laut Gesetz muss das Gehalt spätestens am 1. Werktag des Folgemonats gezahlt werden (§ 614 BGB Satz 2). "Fällig" bedeutet, dass dann der Anspruch auf Zahlung besteht. Diese Frist wird allerdings durch Sonn- und Feiertag gehemmt.

Das bedeutet aber nicht, dass das Geld dann auf dein Konto sein muss. Es reicht, wenn der AG es dann angewiesen hat. Die Bearbeitungszeiten der Banken hat er nicht zu vertreten. Beispiel: der erste Werktag ist ein Samstag. Der AG überweist online an diesem Tag. Der Bank führt die Überweisung erst an Montag (= 1. Bankarbeitstag) aus. Dein Bank schreibt es erst am Dienstag auf deinem Konto gut (auch wenn das im Rahmen von SEPA meistens schneller geht). Ist dann völlig in Ordnung. Die Gerichte gehen erst von Verzug aus, wenn das Geld nach dem 15. des Folgemonats auf dein Konto gelandet ist.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
03.01.2024 10:11
@Lars van Ravenzwaaij Danke.
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Danke.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Danke.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
asima
27.01.2024 10:30
Nichtsdestotrotz würde ich einfach mal den Arbeitgeber ganz lieb fragen. Ich habe schon eine Kollegin regelmäßig heulen sehen, weil das Geld immer etwas später einging als die Miete. Allerdings nicht in meiner Praxis.
Vor einem guten Arbeitnehmer hätte ich überhaupt kein Problem damit, schon am 29. oder 30. zu überweisen. Habe ich glaube ich sogar automatisch gemacht. (Arbeite derzeit alleine)
Aber nicht gleich mit Recht und Anwalt fuchteln 😉
1

Gefällt mir

Nichtsdestotrotz würde ich einfach mal den Arbeitgeber ganz lieb fragen. Ich habe schon eine Kollegin regelmäßig heulen sehen, weil das Geld immer etwas später einging als die Miete. Allerdings nicht in meiner Praxis. Vor einem guten Arbeitnehmer hätte ich überhaupt kein Problem damit, schon am 29. oder 30. zu überweisen. Habe ich glaube ich sogar automatisch gemacht. (Arbeite derzeit alleine) Aber nicht gleich mit Recht und Anwalt fuchteln 😉
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



asima schrieb:

Nichtsdestotrotz würde ich einfach mal den Arbeitgeber ganz lieb fragen. Ich habe schon eine Kollegin regelmäßig heulen sehen, weil das Geld immer etwas später einging als die Miete. Allerdings nicht in meiner Praxis.
Vor einem guten Arbeitnehmer hätte ich überhaupt kein Problem damit, schon am 29. oder 30. zu überweisen. Habe ich glaube ich sogar automatisch gemacht. (Arbeite derzeit alleine)
Aber nicht gleich mit Recht und Anwalt fuchteln 😉

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo.

Ich habe eine Frage.

Wenn im Arbeitsvertrag steht:
"Die Grundvergütung wird jeweils am Letzten eines Monats fällig."

Wann muß das Gehalt auf meinem Konto sein?

Am Letzten des jeweiligen Monats ?

Oder bedeutet dieser Satz, daß der AG das Gehalt jeweils am Letzten eines Monats zur Überweisung anweist?

Ich danke im Voraus und wünsche allen Forumsmitgliedern ein gutes neues Jahr.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die neue
28.01.2024 09:58
Als Arbeitgeber weiß ich doch, dass meine Angestellten ebenfalls Fixkosten haben wie Miete, Strom, etc.
Da würde ich es als normal ansehen, dass am 28. oder so das Gehalt rausgeht, zahlen muss man es eh. Also wieso bis zum letzten Moment warten?
Ich bekomme vom Steuerberater zwischen 20.-22. die Auswertung für meine Aushilfe und spätestens am 25. geht das Geld an sie raus. Normalerweise sogar früher, da ich die Knappschaft ja auch früher zahlen muss und dann ist das ein Aufwasch. Ich sehe keinen Sinn darin, bis zum letzten (oder gar zum 1.) zu warten.
6

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Kitane
• asima
• Sartorius
• Leni C.
• Anonymer Teilnehmer
Als Arbeitgeber weiß ich doch, dass meine Angestellten ebenfalls Fixkosten haben wie Miete, Strom, etc. Da würde ich es als normal ansehen, dass am 28. oder so das Gehalt rausgeht, zahlen muss man es eh. Also wieso bis zum letzten Moment warten? Ich bekomme vom Steuerberater zwischen 20.-22. die Auswertung für meine Aushilfe und spätestens am 25. geht das Geld an sie raus. Normalerweise sogar früher, da ich die Knappschaft ja auch früher zahlen muss und dann ist das ein Aufwasch. Ich sehe keinen Sinn darin, bis zum letzten (oder gar zum 1.) zu warten.
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
28.01.2024 11:00
@die neue Grundsätzlich stimme ich dir zu. Die Frage von AT betraf das aber erst gar nicht. Er hat lediglich nach der juristischen Auslegung der Regelung in seinem Arbeitsvertrag gefragt.

Nebenbei: Miete usw. muss in aller Regel erst am 3. Werktag eines Monats bezahlt werden (§556b Abs. 1 BGB). Das wird häufig übersehen.
3

Gefällt mir

• Jens Uhlhorn
• Evemarie Kaiser
• die neue
[mention]die neue[/mention] Grundsätzlich stimme ich dir zu. Die Frage von AT betraf das aber erst gar nicht. Er hat lediglich nach der juristischen Auslegung der Regelung in seinem Arbeitsvertrag gefragt. Nebenbei: Miete usw. muss in aller Regel erst am 3. Werktag eines Monats bezahlt werden (§556b Abs. 1 BGB). Das wird häufig übersehen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@die neue Grundsätzlich stimme ich dir zu. Die Frage von AT betraf das aber erst gar nicht. Er hat lediglich nach der juristischen Auslegung der Regelung in seinem Arbeitsvertrag gefragt.

Nebenbei: Miete usw. muss in aller Regel erst am 3. Werktag eines Monats bezahlt werden (§556b Abs. 1 BGB). Das wird häufig übersehen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die neue
28.01.2024 11:32
@Lars van Ravenzwaaij ich weiß das .... aber auch meine Miete zahle ich grundsätzlich am 30. Was ich von der Backe hab, das hab ich von der Backe, denn zahlen muss ich es eh und wenn ich es sofort mache, kann ich es nicht vergessen.
Es sei denn, es ärgert mich jemand so richtig! (Kommt aber seeehr selten vor). Dann überweise ich auch zum allerletzten Moment.
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ich weiß das .... aber auch meine Miete zahle ich grundsätzlich am 30. Was ich von der Backe hab, das hab ich von der Backe, denn zahlen muss ich es eh und wenn ich es sofort mache, kann ich es nicht vergessen. Es sei denn, es ärgert mich jemand [b]so richtig![/b] (Kommt aber seeehr selten vor). Dann überweise ich auch zum allerletzten Moment.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



die neue schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ich weiß das .... aber auch meine Miete zahle ich grundsätzlich am 30. Was ich von der Backe hab, das hab ich von der Backe, denn zahlen muss ich es eh und wenn ich es sofort mache, kann ich es nicht vergessen.
Es sei denn, es ärgert mich jemand so richtig! (Kommt aber seeehr selten vor). Dann überweise ich auch zum allerletzten Moment.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
28.01.2024 11:39
@die neue Mann/Frau kann auch ein Dauerauftrag zum 2. des Monats einrichten.stuck_out_tongue_closed_eyes
4

Gefällt mir

• asima
• Leni C.
• die neue
• Alex Moro
[mention]die neue[/mention] Mann/Frau kann auch ein Dauerauftrag zum 2. des Monats einrichten.[emoji]stuck_out_tongue_closed_eyes[/emoji]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@die neue Mann/Frau kann auch ein Dauerauftrag zum 2. des Monats einrichten.stuck_out_tongue_closed_eyes

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
28.01.2024 12:00
@die neue z.B. Finanzamt stuck_out_tongue_winking_eye
1

Gefällt mir

• die neue
[mention]die neue[/mention] z.B. Finanzamt [emoji]stuck_out_tongue_winking_eye[/emoji]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Leni C. schrieb:

@die neue z.B. Finanzamt stuck_out_tongue_winking_eye

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

die neue schrieb:

Als Arbeitgeber weiß ich doch, dass meine Angestellten ebenfalls Fixkosten haben wie Miete, Strom, etc.
Da würde ich es als normal ansehen, dass am 28. oder so das Gehalt rausgeht, zahlen muss man es eh. Also wieso bis zum letzten Moment warten?
Ich bekomme vom Steuerberater zwischen 20.-22. die Auswertung für meine Aushilfe und spätestens am 25. geht das Geld an sie raus. Normalerweise sogar früher, da ich die Knappschaft ja auch früher zahlen muss und dann ist das ein Aufwasch. Ich sehe keinen Sinn darin, bis zum letzten (oder gar zum 1.) zu warten.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
28.01.2024 10:36
Ich bekomme um den 20. eines Monats die Gehaltsabrechnungen vom Steuerberater und dann wird das Gehalt in der Regel 2 Tage vor Monatsende überwiesen . Damit ist es vor dem 1. auf dem Konto der MA . Allerdings gibt es auch andere Konstellationen . Mein Sohn ( ganz andere Branche ) bekommt immer zwischen dem 10 . und 15 . des Folgemonats sein Gehalt des vergangenen Monats.
3

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
• Anonymer Teilnehmer
Ich bekomme um den 20. eines Monats die Gehaltsabrechnungen vom Steuerberater und dann wird das Gehalt in der Regel 2 Tage vor Monatsende überwiesen . Damit ist es vor dem 1. auf dem Konto der MA . Allerdings gibt es auch andere Konstellationen . Mein Sohn ( ganz andere Branche ) bekommt immer zwischen dem 10 . und 15 . des Folgemonats sein Gehalt des vergangenen Monats.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
lumpi
08.02.2024 00:09
@Leni C. Aber ist das nicht ausschlaggebend, was jeweils im Arbeitsvertrag steht ??
10.-15. des Monats hört sich ja nach "Überweisung Mitte des Monats"an ..?
1

Gefällt mir

[mention]Leni C.[/mention] Aber ist das nicht ausschlaggebend, was jeweils im Arbeitsvertrag steht ?? 10.-15. des Monats hört sich ja nach "Überweisung Mitte des Monats"an ..?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



lumpi schrieb:

@Leni C. Aber ist das nicht ausschlaggebend, was jeweils im Arbeitsvertrag steht ??
10.-15. des Monats hört sich ja nach "Überweisung Mitte des Monats"an ..?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
10.02.2024 15:09
@lumpi
Es steht doch bei der Gehaltszahlung immer der Abrechnungsmonat mit drauf .
1

Gefällt mir

[mention]lumpi[/mention] Es steht doch bei der Gehaltszahlung immer der Abrechnungsmonat mit drauf .
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Leni C. schrieb:

@lumpi
Es steht doch bei der Gehaltszahlung immer der Abrechnungsmonat mit drauf .

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Leni C. schrieb:

Ich bekomme um den 20. eines Monats die Gehaltsabrechnungen vom Steuerberater und dann wird das Gehalt in der Regel 2 Tage vor Monatsende überwiesen . Damit ist es vor dem 1. auf dem Konto der MA . Allerdings gibt es auch andere Konstellationen . Mein Sohn ( ganz andere Branche ) bekommt immer zwischen dem 10 . und 15 . des Folgemonats sein Gehalt des vergangenen Monats.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Wann muss das Gehalt auf dem Konto sein?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns