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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Verzugspauschale

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Neues Thema
Verzugspauschale
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die neue
08.02.2021 14:37
Bis jetzt wurden mir von sämtlichen Kassen (inkl. der AOK Rheinland) immer die 40,00 Euro Verzugspauschale lt. §288 BGB Abs. 5 sowie die entsprechenden Zinsen (Abs. 2) gezahlt. Manchmal nur mit etwas Nachdruck, aber es wurde gezahlt, das letzte Mal vor ca. 1 Jahr.Nun liege ich mit der KKH im Clinch. Die haben mir die VerzugsZINSEN 2x gezahlt, die VerzugsPAUSCHALE jedoch gar nicht.Antwort von heute von einer wirklich „bemühten“ Mitarbeiterin, Zitat „ich habe Rücksprache mit unserem Fachbereich gehalten. Der § 288 BGB Abs. 5 findet für den SGB V Bereich keine Anwendung. Daher kann die Verzugspauschale nicht gezahlt werden.“ Zitatende.
Hat sich da was geändert? Oder sind alle anderen Kassen doof? Oder ist es doch nur Dickfelligkeit von dem Fachbereich??Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen - Eure „neue“
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Bis jetzt wurden mir von sämtlichen Kassen (inkl. der AOK Rheinland) immer die 40,00 Euro Verzugspauschale lt. §288 BGB Abs. 5 sowie die entsprechenden Zinsen (Abs. 2) gezahlt. Manchmal nur mit etwas Nachdruck, aber es wurde gezahlt, das letzte Mal vor ca. 1 Jahr.Nun liege ich mit der KKH im Clinch. Die haben mir die VerzugsZINSEN 2x gezahlt, die VerzugsPAUSCHALE jedoch gar nicht.Antwort von heute von einer wirklich „bemühten“ Mitarbeiterin, Zitat „ich habe Rücksprache mit unserem Fachbereich gehalten. Der § 288 BGB Abs. 5 findet für den SGB V Bereich keine Anwendung. Daher kann die Verzugspauschale nicht gezahlt werden.“ Zitatende. Hat sich da was geändert? Oder sind alle anderen Kassen doof? Oder ist es doch nur Dickfelligkeit von dem Fachbereich??Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen - Eure „neue“
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Susulo
08.02.2021 14:57
Liebe langjährige Neue!

Unser Verband schlägt bei Weigerung folgendes Musterschreiben (mit Angabe von Gerichtsurteilen) vor:

" ...............Das Bundessozialgericht (BSG vom 23.03.2006, B3 KR 6/05R) hat bereits im Jahr 2006

klargestellt, dass Krankenkassen und Therapeuten sich auf dem Gesundheitsmarkt als Teil

des allgemeinen Wirtschaftslebens gegenüberstünden, in dem die Pflicht zur Zahlung von

Verzugszinsen selbstverständlich sei. Dieser Rechtsprechung haben sich auch in jüngerer

Vergangenheit Sozialgerichte angeschlossen (z. B. SG Dessau-Roßlau vom 19.03.2015 – S

23 U 104/12).

Aus dem Urteil insbesondere: Gründe, II, 2, d + Sinn + Zweck des Urteils + der Richtlinie

2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur

Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr..........
"


Der Vortrag Ihres Schreibens vom _______________ hat somit rechtlich keinen Bestand.
Die Verzugszinsen und Pauschale nach § 288 BGB sind daher zu begleichen.
Wir erwarten Ihren Zahlungseingang sofort, spätestens jedoch bis zum _________________

Mit freundlichen Grüßen



Hoffe, ich konnte helfen. !!
Viel Erfolg.



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Liebe langjährige Neue! Unser Verband schlägt bei Weigerung folgendes Musterschreiben (mit Angabe von Gerichtsurteilen) vor: " ...............[i]Das Bundessozialgericht (BSG vom 23.03.2006, B3 KR 6/05R) hat bereits im Jahr 2006 [/i] [i]klargestellt, dass Krankenkassen und Therapeuten sich auf dem Gesundheitsmarkt als Teil [/i] [i]des allgemeinen Wirtschaftslebens gegenüberstünden, in dem die Pflicht zur Zahlung von [/i] [i]Verzugszinsen selbstverständlich sei. Dieser Rechtsprechung haben sich auch in jüngerer [/i] [i]Vergangenheit Sozialgerichte angeschlossen (z. B. SG Dessau-Roßlau vom 19.03.2015 – S [/i] [i]23 U 104/12). [/i] [i]Aus dem Urteil insbesondere: Gründe, II, 2, d + Sinn + Zweck des Urteils + der Richtlinie [/i] [i]2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur [/i] [i]Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.......... "[/i] [i]Der Vortrag Ihres Schreibens vom _______________ hat somit rechtlich keinen Bestand.[/i] [i]Die Verzugszinsen und Pauschale nach § 288 BGB sind daher zu begleichen.[/i] [i]Wir erwarten Ihren Zahlungseingang sofort, spätestens jedoch bis zum _________________[/i] [i][/i] [i]Mit freundlichen Grüßen[/i] Hoffe, ich konnte helfen. !! Viel Erfolg.
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Susulo schrieb:

Liebe langjährige Neue!

Unser Verband schlägt bei Weigerung folgendes Musterschreiben (mit Angabe von Gerichtsurteilen) vor:

" ...............Das Bundessozialgericht (BSG vom 23.03.2006, B3 KR 6/05R) hat bereits im Jahr 2006

klargestellt, dass Krankenkassen und Therapeuten sich auf dem Gesundheitsmarkt als Teil

des allgemeinen Wirtschaftslebens gegenüberstünden, in dem die Pflicht zur Zahlung von

Verzugszinsen selbstverständlich sei. Dieser Rechtsprechung haben sich auch in jüngerer

Vergangenheit Sozialgerichte angeschlossen (z. B. SG Dessau-Roßlau vom 19.03.2015 – S

23 U 104/12).

Aus dem Urteil insbesondere: Gründe, II, 2, d + Sinn + Zweck des Urteils + der Richtlinie

2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur

Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr..........
"


Der Vortrag Ihres Schreibens vom _______________ hat somit rechtlich keinen Bestand.
Die Verzugszinsen und Pauschale nach § 288 BGB sind daher zu begleichen.
Wir erwarten Ihren Zahlungseingang sofort, spätestens jedoch bis zum _________________

Mit freundlichen Grüßen



Hoffe, ich konnte helfen. !!
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die neue
17.02.2021 08:51
Liebe Susulo,
hab eine Mail mit Deinem Text an die KKH geschickt, die Antwort kam nach 2 Stunden, das Rechenzentrum würde sich mit mir in Verbindung setzen und ich möge noch ein wenig Geduld haben.
Zum Pech der KKH hab ich leider keine Geduld mehr gehabt und das Ganze liegt seit Montag bei Herrn Dr. Alt stuck_out_tongue.
Mal sehen, wie teuer es für die KKH wird ....
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Liebe Susulo, hab eine Mail mit Deinem Text an die KKH geschickt, die Antwort kam nach 2 Stunden, das Rechenzentrum würde sich mit mir in Verbindung setzen und ich möge noch ein wenig Geduld haben. Zum Pech der KKH hab ich leider keine Geduld mehr gehabt und das Ganze liegt seit Montag bei Herrn Dr. Alt [emoji]stuck_out_tongue[/emoji]. Mal sehen, wie teuer es für die KKH wird ....
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Liebe Susulo,
hab eine Mail mit Deinem Text an die KKH geschickt, die Antwort kam nach 2 Stunden, das Rechenzentrum würde sich mit mir in Verbindung setzen und ich möge noch ein wenig Geduld haben.
Zum Pech der KKH hab ich leider keine Geduld mehr gehabt und das Ganze liegt seit Montag bei Herrn Dr. Alt stuck_out_tongue.
Mal sehen, wie teuer es für die KKH wird ....

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UW
08.04.2021 13:51
Mahnbescheid erstellen lassen - vor DEINEM Amtsgericht, wenn GKV Einspruch einlegt klagen..der Verlierer zahlt.. bei mir hat das bislang immer ohne Klage geklappt,.,nur nicht klein beigeben
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Mahnbescheid erstellen lassen - vor DEINEM Amtsgericht, wenn GKV Einspruch einlegt klagen..der Verlierer zahlt.. bei mir hat das bislang immer ohne Klage geklappt,.,nur nicht klein beigeben
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UW schrieb:

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die neue schrieb:

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Hat sich da was geändert? Oder sind alle anderen Kassen doof? Oder ist es doch nur Dickfelligkeit von dem Fachbereich??Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen - Eure „neue“

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PT-Morris
08.02.2021 14:55
Das kommt drauf an. Bei Verträgen, die vor dem 16.03.2013 geschlossen wurden kann die Pauschale nicht angesetzt werden.

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Das kommt drauf an. Bei Verträgen, die vor dem 16.03.2013 geschlossen wurden kann die Pauschale nicht angesetzt werden. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://dr-rueping.de/images/Zahlungsverweigerung_mit_Folgen.pdf&ved=2ahUKEwiJu6nOttruAhUBH-wKHewHAxwQFjAEegQICxAB&usg=AOvVaw1teyWp9-IkaG85s9z9-drn
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PT-Morris
08.02.2021 15:04
Der Vertrag mit dem VdeK ist allerdings vom 1.4.13.
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Der Vertrag mit dem VdeK ist allerdings vom 1.4.13.
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PT-Morris schrieb:

Der Vertrag mit dem VdeK ist allerdings vom 1.4.13.

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PT-Morris schrieb:

Das kommt drauf an. Bei Verträgen, die vor dem 16.03.2013 geschlossen wurden kann die Pauschale nicht angesetzt werden.

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