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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Verletztengeld BGW

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Neues Thema
Verletztengeld BGW
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Anonymer Teilnehmer
29.05.2018 19:50
Hallo,
und kurze Frage, da mir der freundliche Mitarbeiter in der Bezirks-VW das nicht sicher beantworten wollte und sein wissender Kollege schon im Urlaub sei.....??!!
Ab wann zahlt die BG bei AU eines Selbständigen PI das Verletztengeld (ab 1. Tag, 4. Wo., 7. Wo)

Danke schon mal für eine Info.
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Hallo, und kurze Frage, da mir der freundliche Mitarbeiter in der Bezirks-VW das nicht sicher beantworten wollte und sein wissender Kollege schon im Urlaub sei.....??!! Ab wann zahlt die BG bei AU eines Selbständigen PI das Verletztengeld (ab 1. Tag, 4. Wo., 7. Wo) Danke schon mal für eine Info.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
und kurze Frage, da mir der freundliche Mitarbeiter in der Bezirks-VW das nicht sicher beantworten wollte und sein wissender Kollege schon im Urlaub sei.....??!!
Ab wann zahlt die BG bei AU eines Selbständigen PI das Verletztengeld (ab 1. Tag, 4. Wo., 7. Wo)

Danke schon mal für eine Info.

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ergonosis
29.05.2018 19:55
... bei mir war es vom ersten Tag an. Später kamen die Zahlungen von der AOK.

LG ergonosis
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... bei mir war es vom ersten Tag an. Später kamen die Zahlungen von der AOK. LG ergonosis
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ergonosis schrieb:

... bei mir war es vom ersten Tag an. Später kamen die Zahlungen von der AOK.

LG ergonosis

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Xela
29.05.2018 20:44
Verletztengeld — bghw BGHW-Website

Verletztengeld für Unternehmerinnen und Unternehmer

Die Verletztengeldberechnung und Auszahlung richtet sich nach den Regelungen unserer Satzung. Hiernach beträgt das Verletztengeld den 450. Teil der abgeschlossenen Versicherungssumme. Für die Dauer der Verletztengeldzahlung wird geprüft, ob Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abzuführen sind. Der Anspruch auf Verletztengeld entsteht nach Ablauf der dritten Woche nach dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, bei stationärer Behandlung mit deren Beginn. Besteht bei einer gesetzlichen Krankenkasse ein Anspruch auf Krankengeld, entsteht der Anspruch auf Verletztengeld bereits ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
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https://www.bghw.de/arbeitnehmer/unsere-leistungen/geldleistungen/verletztengeld Verletztengeld für Unternehmerinnen und Unternehmer Die Verletztengeldberechnung und Auszahlung richtet sich nach den Regelungen unserer Satzung. Hiernach beträgt das Verletztengeld den 450. Teil der abgeschlossenen Versicherungssumme. Für die Dauer der Verletztengeldzahlung wird geprüft, ob Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abzuführen sind. Der Anspruch auf Verletztengeld entsteht nach Ablauf der dritten Woche nach dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, bei stationärer Behandlung mit deren Beginn. Besteht bei einer gesetzlichen Krankenkasse ein Anspruch auf Krankengeld, entsteht der Anspruch auf Verletztengeld bereits ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
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Anonymer Teilnehmer
29.05.2018 21:16
Danke Xela!!

Hatte auf der BGW Seite auch gesucht, aber nur die Info mit dem 450. Teil gefunden......von 3 Wochen
bzw. anderen Zeitfenstern hab ich nichts finden können (oder bin zu blind... :tired_face:)
Scheint jede BG etwas unterschiedlich zu handhaben.

Bist Du sicher, dass das auch für die BGW gilt...?
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Danke Xela!! Hatte auf der BGW Seite auch gesucht, aber nur die Info mit dem 450. Teil gefunden......von 3 Wochen bzw. anderen Zeitfenstern hab ich nichts finden können (oder bin zu blind... :tired_face:) Scheint jede BG etwas unterschiedlich zu handhaben. Bist Du sicher, dass das auch für die BGW gilt...?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke Xela!!

Hatte auf der BGW Seite auch gesucht, aber nur die Info mit dem 450. Teil gefunden......von 3 Wochen
bzw. anderen Zeitfenstern hab ich nichts finden können (oder bin zu blind... :tired_face:)
Scheint jede BG etwas unterschiedlich zu handhaben.

Bist Du sicher, dass das auch für die BGW gilt...?

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Xela
30.05.2018 00:59
Upps
.. hab ich nicht aufgepasst.

Vllt. hier durchwurschteln. So groß kann der Unterschied zum Handel nicht sein.

Medien-Center - Satzung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW-online
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Upps .. hab ich nicht aufgepasst. Vllt. hier durchwurschteln. So groß kann der Unterschied zum Handel nicht sein. https://www.bgw-online.de/DE/Medien-Service/Medien-Center/Medientypen/BGW-Grundlagen/BGW03-04-004_Satzung-der-BGW.html
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Xela schrieb:

Upps
.. hab ich nicht aufgepasst.

Vllt. hier durchwurschteln. So groß kann der Unterschied zum Handel nicht sein.

Medien-Center - Satzung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW-online

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M0nique
30.05.2018 20:28
Meine BG zahlt ab dem ersten Tag.
Gruß von Monique
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Meine BG zahlt ab dem ersten Tag. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Meine BG zahlt ab dem ersten Tag.
Gruß von Monique

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TheStonie
05.06.2018 12:01
Für selbständige wird Verletztengeld ab dem 1. Tag gezahlt, je nach Versicherungssumme.
Mindestsatz sind 20.000€, daher gibts 44,44€ pro Kalendertag. (450tel)
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Für selbständige wird Verletztengeld ab dem 1. Tag gezahlt, je nach Versicherungssumme. Mindestsatz sind 20.000€, daher gibts 44,44€ pro Kalendertag. (450tel)
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TheStonie schrieb:

Für selbständige wird Verletztengeld ab dem 1. Tag gezahlt, je nach Versicherungssumme.
Mindestsatz sind 20.000€, daher gibts 44,44€ pro Kalendertag. (450tel)

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Xela schrieb:

Verletztengeld — bghw BGHW-Website

Verletztengeld für Unternehmerinnen und Unternehmer

Die Verletztengeldberechnung und Auszahlung richtet sich nach den Regelungen unserer Satzung. Hiernach beträgt das Verletztengeld den 450. Teil der abgeschlossenen Versicherungssumme. Für die Dauer der Verletztengeldzahlung wird geprüft, ob Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abzuführen sind. Der Anspruch auf Verletztengeld entsteht nach Ablauf der dritten Woche nach dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, bei stationärer Behandlung mit deren Beginn. Besteht bei einer gesetzlichen Krankenkasse ein Anspruch auf Krankengeld, entsteht der Anspruch auf Verletztengeld bereits ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.



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