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Praxisshirt
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Ramona Völlkopf
07.10.2014 11:31
Hallo Leute,

muss heute mal hier anonym bleiben, weil meine Kollegen mitlesen.

Darf ein Praxisinhaber die Arbeitnehmer zwingen ein Shirt mit Praxislogo zu tragen?
Ich soll jetzt meine Größe angeben und zwischen grün oder orange entscheiden. Ich will das aber nicht.
Kann ich mich dagegen wehren?
Wo steht denn sowas geschrieben?

Könnt ihr mich darüber bitte aufklären?

Sorry, dass anonym...
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• Alexander Jermoschenko
Hallo Leute, muss heute mal hier anonym bleiben, weil meine Kollegen mitlesen. Darf ein Praxisinhaber die Arbeitnehmer zwingen ein Shirt mit Praxislogo zu tragen? Ich soll jetzt meine Größe angeben und zwischen grün oder orange entscheiden. Ich will das aber nicht. Kann ich mich dagegen wehren? Wo steht denn sowas geschrieben? Könnt ihr mich darüber bitte aufklären? Sorry, dass anonym...
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Ramona Völlkopf schrieb:

Hallo Leute,

muss heute mal hier anonym bleiben, weil meine Kollegen mitlesen.

Darf ein Praxisinhaber die Arbeitnehmer zwingen ein Shirt mit Praxislogo zu tragen?
Ich soll jetzt meine Größe angeben und zwischen grün oder orange entscheiden. Ich will das aber nicht.
Kann ich mich dagegen wehren?
Wo steht denn sowas geschrieben?

Könnt ihr mich darüber bitte aufklären?

Sorry, dass anonym...

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Gerry
07.10.2014 12:01
Worin läge denn dein Problem ein Praxisshirt mit Logo zu tragen? Denn die Beschaffung müsste eh der PI übernehmen.

Persönlich finde ich eine Corporate Idendity sehr sinnvoll, besonders in größeren Praxen. Ich bin zwar alleine, trage aber grundsätzlich

ein einheitlich aussehendes Logo-Polo-Shirt. Generell sollte dies bei dir aber auch dann im Arbeitsvertrag geregelt sein.

Grüße...Gerry
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• don
• Tempelritter
Worin läge denn dein Problem ein Praxisshirt mit Logo zu tragen? Denn die Beschaffung müsste eh der PI übernehmen. Persönlich finde ich eine Corporate Idendity sehr sinnvoll, besonders in größeren Praxen. Ich bin zwar alleine, trage aber grundsätzlich ein einheitlich aussehendes Logo-Polo-Shirt. Generell sollte dies bei dir aber auch dann im Arbeitsvertrag geregelt sein. Grüße...Gerry
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Ramona Völlkopf
07.10.2014 13:20
Danke für deine Antwort.
Mein Problem ist, dass nichts von bestimmter Kleidung im Vertrag steht und bei der Einstellung vor 9 Jahren gesagt wurde, dass es keine Kleidungsvorschriften gibt.
Ich habe meine Klamotten für die Arbeit komplett und will nichts neues haben. Außerdem will ich diese doofen Farben schon mal gar nicht. Ich will auch nicht genauso aussehen wie die anderen.

Im Grunde will ich nur wissen, wo das steht, dass der PI nun plötzlich sowas verlangen kann.

Ich weiß auch, dass ich mit meiner Meinung dazu auch ziemlich allein dastehe. Aber so ist das nunmal. Bisher kann mich der PI nicht überzeugen, wozu das gut sein soll. Wir sind eine kleine Praxis und jeder kennt jeden.

Kann mir jmd einen Gesetzestext oder sowas nennen?

Danke für eure Mühe!
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• Alexander Jermoschenko
Danke für deine Antwort. Mein Problem ist, dass nichts von bestimmter Kleidung im Vertrag steht und bei der Einstellung vor 9 Jahren gesagt wurde, dass es keine Kleidungsvorschriften gibt. Ich habe meine Klamotten für die Arbeit komplett und will nichts neues haben. Außerdem will ich diese doofen Farben schon mal gar nicht. Ich will auch nicht genauso aussehen wie die anderen. Im Grunde will ich nur wissen, wo das steht, dass der PI nun plötzlich sowas verlangen kann. Ich weiß auch, dass ich mit meiner Meinung dazu auch ziemlich allein dastehe. Aber so ist das nunmal. Bisher kann mich der PI nicht überzeugen, wozu das gut sein soll. Wir sind eine kleine Praxis und jeder kennt jeden. Kann mir jmd einen Gesetzestext oder sowas nennen? Danke für eure Mühe!
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Ramona Völlkopf schrieb:

Danke für deine Antwort.
Mein Problem ist, dass nichts von bestimmter Kleidung im Vertrag steht und bei der Einstellung vor 9 Jahren gesagt wurde, dass es keine Kleidungsvorschriften gibt.
Ich habe meine Klamotten für die Arbeit komplett und will nichts neues haben. Außerdem will ich diese doofen Farben schon mal gar nicht. Ich will auch nicht genauso aussehen wie die anderen.

Im Grunde will ich nur wissen, wo das steht, dass der PI nun plötzlich sowas verlangen kann.

Ich weiß auch, dass ich mit meiner Meinung dazu auch ziemlich allein dastehe. Aber so ist das nunmal. Bisher kann mich der PI nicht überzeugen, wozu das gut sein soll. Wir sind eine kleine Praxis und jeder kennt jeden.

Kann mir jmd einen Gesetzestext oder sowas nennen?

Danke für eure Mühe!

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Gerry
07.10.2014 13:50
Deine persönlichen Gründe, welche du sehr vehement darlegst, kann ich nur bedingt nachvollziehen. Auch eine kleine Praxis lebt vom CI !

Gesetztestexte kann und würde ich dir keine nennen, dies ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Wenn bisher so etwas nicht geregelt wurde

müsste es zu einer Änderung des bisherigen Arbeitsvertrages kommen. Den können du und dein PI annehmen bzw. aber auch ablehnen!

Ihr solltet euch schleunigst im persönlichen Bereich einig werden.. Ich denke, dass ein bisher gutes Verhältnis nicht durch die Frage einer

einheitlichen Praxiskleidung scheitern sollte! Unabhängig des Arbeitsvertrages sehe ich den PI aber grundsätzlich weisungsbefugt!!

Grüße...Gerry
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• Alyte
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• die neue
• lexa schumanski
Deine persönlichen Gründe, welche du sehr vehement darlegst, kann ich nur bedingt nachvollziehen. Auch eine kleine Praxis lebt vom CI ! Gesetztestexte kann und würde ich dir keine nennen, dies ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Wenn bisher so etwas nicht geregelt wurde müsste es zu einer Änderung des bisherigen Arbeitsvertrages kommen. Den können du und dein PI annehmen bzw. aber auch ablehnen! Ihr solltet euch schleunigst im persönlichen Bereich einig werden.. Ich denke, dass ein bisher gutes Verhältnis nicht durch die Frage einer einheitlichen Praxiskleidung scheitern sollte! Unabhängig des Arbeitsvertrages sehe ich den PI aber grundsätzlich weisungsbefugt!! Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Deine persönlichen Gründe, welche du sehr vehement darlegst, kann ich nur bedingt nachvollziehen. Auch eine kleine Praxis lebt vom CI !

Gesetztestexte kann und würde ich dir keine nennen, dies ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Wenn bisher so etwas nicht geregelt wurde

müsste es zu einer Änderung des bisherigen Arbeitsvertrages kommen. Den können du und dein PI annehmen bzw. aber auch ablehnen!

Ihr solltet euch schleunigst im persönlichen Bereich einig werden.. Ich denke, dass ein bisher gutes Verhältnis nicht durch die Frage einer

einheitlichen Praxiskleidung scheitern sollte! Unabhängig des Arbeitsvertrages sehe ich den PI aber grundsätzlich weisungsbefugt!!

Grüße...Gerry

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o.s.
07.10.2014 15:37
§ 106 GewO Weisungsrecht des Arbeitgebers - dejure.org

§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
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http://dejure.org/gesetze/GewO/106.html § 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
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o.s. schrieb:

§ 106 GewO Weisungsrecht des Arbeitgebers - dejure.org

§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.

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Wonderwoman
07.10.2014 15:40
Was im Arbeitsvertrag steht ist hier ohne Belang... Direktionsrecht ist das Zauberwort.
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• PTP
Was im Arbeitsvertrag steht ist hier ohne Belang... Direktionsrecht ist das Zauberwort.
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Wonderwoman schrieb:

Was im Arbeitsvertrag steht ist hier ohne Belang... Direktionsrecht ist das Zauberwort.

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Gerry
07.10.2014 16:04
... Unabhängig des Arbeitsvertrages sehe ich den PI aber grundsätzlich weisungsbefugt!!...

Du hast auch das gelesen?

Grüße...Gerry
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... Unabhängig des Arbeitsvertrages sehe ich den PI aber grundsätzlich weisungsbefugt!!... Du hast auch das gelesen? Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

... Unabhängig des Arbeitsvertrages sehe ich den PI aber grundsätzlich weisungsbefugt!!...

Du hast auch das gelesen?

Grüße...Gerry

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Wonderwoman
07.10.2014 17:45
Ja habe ich. Wenn Du die Argumentation über Arbeitsvertrag gestrichen hättest, hätte ich nichts gesagt. :wink:
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Ja habe ich. Wenn Du die Argumentation über Arbeitsvertrag gestrichen hättest, hätte ich nichts gesagt. :wink:
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Wonderwoman schrieb:

Ja habe ich. Wenn Du die Argumentation über Arbeitsvertrag gestrichen hättest, hätte ich nichts gesagt. :wink:

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Helmut Fromberger
07.10.2014 20:08
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.10.14 13:20:

Bisher kann mich der PI nicht überzeugen, wozu das gut sein soll. Wir sind eine kleine Praxis und jeder kennt jeden.

Kann mir jmd einen Gesetzestext oder sowas nennen?




Der muss Dich nicht überzeugen. Direktionsrecht nennt sich das, d.h. das kann Dein AG anordnen und Punkt. Da fährt der Zug drüber.
Dein Verhalten ist hierbei eigentlich ein Grund für eine disziplinarische Maßnahme.

Du solltest Dir vielleicht mal ein paar grundlegende Gedanken machen....nur mal so als Hinweis.
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• Kukdiehe
[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.10.14 13:20: Bisher kann mich der PI nicht überzeugen, wozu das gut sein soll. Wir sind eine kleine Praxis und jeder kennt jeden. Kann mir jmd einen Gesetzestext oder sowas nennen? [/zitat] Der muss Dich nicht überzeugen. Direktionsrecht nennt sich das, d.h. das kann Dein AG anordnen und Punkt. Da fährt der Zug drüber. Dein Verhalten ist hierbei eigentlich ein Grund für eine disziplinarische Maßnahme. Du solltest Dir vielleicht mal ein paar grundlegende Gedanken machen....nur mal so als Hinweis.
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Helmut Fromberger schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.10.14 13:20:

Bisher kann mich der PI nicht überzeugen, wozu das gut sein soll. Wir sind eine kleine Praxis und jeder kennt jeden.

Kann mir jmd einen Gesetzestext oder sowas nennen?




Der muss Dich nicht überzeugen. Direktionsrecht nennt sich das, d.h. das kann Dein AG anordnen und Punkt. Da fährt der Zug drüber.
Dein Verhalten ist hierbei eigentlich ein Grund für eine disziplinarische Maßnahme.

Du solltest Dir vielleicht mal ein paar grundlegende Gedanken machen....nur mal so als Hinweis.

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Gerry schrieb:

Worin läge denn dein Problem ein Praxisshirt mit Logo zu tragen? Denn die Beschaffung müsste eh der PI übernehmen.

Persönlich finde ich eine Corporate Idendity sehr sinnvoll, besonders in größeren Praxen. Ich bin zwar alleine, trage aber grundsätzlich

ein einheitlich aussehendes Logo-Polo-Shirt. Generell sollte dies bei dir aber auch dann im Arbeitsvertrag geregelt sein.

Grüße...Gerry

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Wonderwoman
07.10.2014 15:38
Ja, Du kannst gezwungen werden.
Dieses fällt unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Er muss die Kleidung jedoch vom AG gestellt werden.
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• Nora Weber
• Kukdiehe
Ja, Du kannst gezwungen werden. Dieses fällt unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Er muss die Kleidung jedoch vom AG gestellt werden.
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Wonderwoman schrieb:

Ja, Du kannst gezwungen werden.
Dieses fällt unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Er muss die Kleidung jedoch vom AG gestellt werden.

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Leni C.
07.10.2014 16:53
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.10.14 11:31:
Hallo Leute,

muss heute mal hier anonym bleiben, weil meine Kollegen mitlesen.

Darf ein Praxisinhaber die Arbeitnehmer zwingen ein Shirt mit Praxislogo zu tragen?
Ich soll jetzt meine Größe angeben und zwischen grün oder orange entscheiden. Ich will das aber nicht.
Kann ich mich dagegen wehren?
Wo steht denn sowas geschrieben?

Könnt ihr mich darüber bitte aufklären?

Sorry, dass anonym...


Bist du ansonsten denn mit deiner Stelle zufrieden ? Wenn ja , ist das Jammern auf hohem Niveau . Wenn nein , ist das vielleicht für dich der Anfang vom Ende.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.10.14 11:31: Hallo Leute, muss heute mal hier anonym bleiben, weil meine Kollegen mitlesen. Darf ein Praxisinhaber die Arbeitnehmer zwingen ein Shirt mit Praxislogo zu tragen? Ich soll jetzt meine Größe angeben und zwischen grün oder orange entscheiden. Ich will das aber nicht. Kann ich mich dagegen wehren? Wo steht denn sowas geschrieben? Könnt ihr mich darüber bitte aufklären? Sorry, dass anonym...[/zitat] Bist du ansonsten denn mit deiner Stelle zufrieden ? Wenn ja , ist das Jammern auf hohem Niveau . Wenn nein , ist das vielleicht für dich der Anfang vom Ende.
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Leni C. schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.10.14 11:31:
Hallo Leute,

muss heute mal hier anonym bleiben, weil meine Kollegen mitlesen.

Darf ein Praxisinhaber die Arbeitnehmer zwingen ein Shirt mit Praxislogo zu tragen?
Ich soll jetzt meine Größe angeben und zwischen grün oder orange entscheiden. Ich will das aber nicht.
Kann ich mich dagegen wehren?
Wo steht denn sowas geschrieben?

Könnt ihr mich darüber bitte aufklären?

Sorry, dass anonym...


Bist du ansonsten denn mit deiner Stelle zufrieden ? Wenn ja , ist das Jammern auf hohem Niveau . Wenn nein , ist das vielleicht für dich der Anfang vom Ende.

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LogoMijo
07.10.2014 18:07
Ich kann die Weigerung zum Tragen von einheitlicher Berufskleidung nicht ganz nachvollziehen.
Zumal die Kosten dafür nicht selbst getragen werden müssen.
Ist denn die Identifikation mit der Arbeitsstelle, der Praxis, so gering?
Wenn ja, dann empfehle ich einen Arbeitgeberwechsel.
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Ich kann die Weigerung zum Tragen von einheitlicher Berufskleidung nicht ganz nachvollziehen. Zumal die Kosten dafür nicht selbst getragen werden müssen. Ist denn die Identifikation mit der Arbeitsstelle, der Praxis, so gering? Wenn ja, dann empfehle ich einen Arbeitgeberwechsel.
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LogoMijo schrieb:

Ich kann die Weigerung zum Tragen von einheitlicher Berufskleidung nicht ganz nachvollziehen.
Zumal die Kosten dafür nicht selbst getragen werden müssen.
Ist denn die Identifikation mit der Arbeitsstelle, der Praxis, so gering?
Wenn ja, dann empfehle ich einen Arbeitgeberwechsel.

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christine81
07.10.2014 20:24
Du meine Güte :confused:
Nix für Ungut - aber man kann ja wirklich aus allem ein Problem machen.
Bist du sicher, dass es dir nur um die Arbeitskleidung geht, oder ist da noch was anderes im Busch?
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• Kukdiehe
Du meine Güte :confused: Nix für Ungut - aber man kann ja wirklich aus allem ein Problem machen. Bist du sicher, dass es dir nur um die Arbeitskleidung geht, oder ist da noch was anderes im Busch?
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Ramona Völlkopf
07.10.2014 21:42
Ich danke euch für eure Einschätzungen.
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Ich danke euch für eure Einschätzungen.
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Ramona Völlkopf schrieb:

Ich danke euch für eure Einschätzungen.

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Kukdiehe
10.10.2014 19:08
Mein Gott wo liegt das Problem. Ich verstehe es gerade nicht. :confused: In manchen Praxen ist es halt so üblich, dass man Einheitskleidung trägt.
Dein Chef kann bestimmen, was du auf Arbeit zu tragen hast. Du bekommst die Kleidung ja auch gestellt. Und nach der Arbeit ziehst du das Shirt wieder aus. Ich habe auch schon mal Dienstkleidung tragen müssen und fand die Farbe meines Shirts nicht schön. Manche Leute haben aber auch echt Probleme. Ich kann es verstehen, wenn man auf gewisse Textilien meinetwegen allergisch drauf reagiert oder die Wäsche einfach nur krazt. Aber wenn einem nur die Farbe nicht gefällt, hört mein Verständnis auf. Leute haben echt Probleme. :confused: :confused:
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• asterix61
Mein Gott wo liegt das Problem. Ich verstehe es gerade nicht. :confused: In manchen Praxen ist es halt so üblich, dass man Einheitskleidung trägt. Dein Chef kann bestimmen, was du auf Arbeit zu tragen hast. Du bekommst die Kleidung ja auch gestellt. Und nach der Arbeit ziehst du das Shirt wieder aus. Ich habe auch schon mal Dienstkleidung tragen müssen und fand die Farbe meines Shirts nicht schön. Manche Leute haben aber auch echt Probleme. Ich kann es verstehen, wenn man auf gewisse Textilien meinetwegen allergisch drauf reagiert oder die Wäsche einfach nur krazt. Aber wenn einem nur die Farbe nicht gefällt, hört mein Verständnis auf. Leute haben echt Probleme. :confused: :confused:
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Kukdiehe schrieb:

Mein Gott wo liegt das Problem. Ich verstehe es gerade nicht. :confused: In manchen Praxen ist es halt so üblich, dass man Einheitskleidung trägt.
Dein Chef kann bestimmen, was du auf Arbeit zu tragen hast. Du bekommst die Kleidung ja auch gestellt. Und nach der Arbeit ziehst du das Shirt wieder aus. Ich habe auch schon mal Dienstkleidung tragen müssen und fand die Farbe meines Shirts nicht schön. Manche Leute haben aber auch echt Probleme. Ich kann es verstehen, wenn man auf gewisse Textilien meinetwegen allergisch drauf reagiert oder die Wäsche einfach nur krazt. Aber wenn einem nur die Farbe nicht gefällt, hört mein Verständnis auf. Leute haben echt Probleme. :confused: :confused:

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christine81 schrieb:

Du meine Güte :confused:
Nix für Ungut - aber man kann ja wirklich aus allem ein Problem machen.
Bist du sicher, dass es dir nur um die Arbeitskleidung geht, oder ist da noch was anderes im Busch?

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don
10.10.2014 08:48
Unfassbar! :grin:
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Unfassbar! :grin:
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britta109
10.10.2014 11:27
Ja. Unfassbar.
Ich habe in Südamerika erlebt, dass die kleine Schwester mit 5 Jahren dem großen Bruder die Hosen flickte und bügelte. Damit er sich auf Arbeit entsprechend präsentieren konnte. Da war nichts mit Poloshirt und auch noch eine Uniform aus Polyester.

Nachdem ich eben noch mal die Eingangsfrage las:

vielleicht geht es aber auch um Schamgefühl wegen der Größe?

So oder so...ein direktes Gespräch hilft am ehesten.
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• don
Ja. Unfassbar. Ich habe in Südamerika erlebt, dass die kleine Schwester mit 5 Jahren dem großen Bruder die Hosen flickte und bügelte. Damit er sich auf Arbeit entsprechend präsentieren konnte. Da war nichts mit Poloshirt und auch noch eine Uniform aus Polyester. Nachdem ich eben noch mal die Eingangsfrage las: vielleicht geht es aber auch um Schamgefühl wegen der Größe? So oder so...ein direktes Gespräch hilft am ehesten.
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britta109 schrieb:

Ja. Unfassbar.
Ich habe in Südamerika erlebt, dass die kleine Schwester mit 5 Jahren dem großen Bruder die Hosen flickte und bügelte. Damit er sich auf Arbeit entsprechend präsentieren konnte. Da war nichts mit Poloshirt und auch noch eine Uniform aus Polyester.

Nachdem ich eben noch mal die Eingangsfrage las:

vielleicht geht es aber auch um Schamgefühl wegen der Größe?

So oder so...ein direktes Gespräch hilft am ehesten.

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don schrieb:

Unfassbar! :grin:

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Shakespeare
11.10.2014 18:35
Grundsätzlich gehört die Vorgabe Dienstkleidung zu tragen oder auch bei der Privatkleidung einen bestimmten Standard zu tragen, tatsächlich in den Bereich des Direktionsrechtes des Arbeitgebers, solange arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich nichts gegenteiliges vereinbart wurde. Ein Vertrag muss dafür nicht geschlossen werden.
Natürlich muss es nachvollziehbar und angemessen sein und darf nicht gegen die Grundrechte des Arbeitnehmers verstoßen. Beides scheint hier soweit okay zu sein. Eine Reihe von Gerichtsurteilen haben das bestätigt und nur in Ausnahmefällen (Kopftuchverbot bei türkischer Mitarbeiterin) dem Arbeitnehmer hier Recht gegeben eine solche Anweisung nicht zu befolgen.
Ggf. kann man aus der mündlichen Aussage am Anfang (keine Einheitskleidung) und der betrieblichen Übung (9 Jahre keine Dienstkleidung) ein vertragliches Recht ableiten, im Dienst weiterhin seine privat für diesen Zweck angeschaffte Kleidung zu tragen. Der Arbeitgeber müsste dann im Falle einer Rechtsstreitigkeit nachvollziehbar erklären, warum er nach so langer Zeit die Regeln ändert. Sogenanntes billiges Ermessen (er hat mal so irgendwie Bock drauf) darf hier nicht Maßstab einer Weisung sein, es sollte schon betrieblich betrachtet, Sinn machen. Aber auch hier stellt sich die Frage ob es für einen AN Sinn macht, gegen seinen AG wegen einer aus juristischer Sicht, Lappalie vor Gericht zu ziehen. Das macht eigentlich nur dann Sinn wenn man aufgrund der Weigerung abgemahnt und/oder gekündigt wird.
Da aber im Kleinbetrieb ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann, ist ein solcher Fall eher unwahrscheinlich (es sei denn der Arbeitgeber ist etwas einfältig, was unter Therapeuten-Arbeitgebern allerdings nicht selten vorzukommen scheint).
Also Gespräch mit dem Chef ob ein Kompromiss möglich ist und dann je nach dem, entscheiden, ob man dort bleiben will oder in eine Praxis mit freier Kleiderordnung wechseln möchte, so meine Idee für das beschriebenes Problem. Viel Glück S.
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Grundsätzlich gehört die Vorgabe Dienstkleidung zu tragen oder auch bei der Privatkleidung einen bestimmten Standard zu tragen, tatsächlich in den Bereich des Direktionsrechtes des Arbeitgebers, solange arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich nichts gegenteiliges vereinbart wurde. Ein Vertrag muss dafür nicht geschlossen werden. Natürlich muss es nachvollziehbar und angemessen sein und darf nicht gegen die Grundrechte des Arbeitnehmers verstoßen. Beides scheint hier soweit okay zu sein. Eine Reihe von Gerichtsurteilen haben das bestätigt und nur in Ausnahmefällen (Kopftuchverbot bei türkischer Mitarbeiterin) dem Arbeitnehmer hier Recht gegeben eine solche Anweisung nicht zu befolgen. Ggf. kann man aus der mündlichen Aussage am Anfang (keine Einheitskleidung) und der betrieblichen Übung (9 Jahre keine Dienstkleidung) ein vertragliches Recht ableiten, im Dienst weiterhin seine privat für diesen Zweck angeschaffte Kleidung zu tragen. Der Arbeitgeber müsste dann im Falle einer Rechtsstreitigkeit nachvollziehbar erklären, warum er nach so langer Zeit die Regeln ändert. Sogenanntes billiges Ermessen (er hat mal so irgendwie Bock drauf) darf hier nicht Maßstab einer Weisung sein, es sollte schon betrieblich betrachtet, Sinn machen. Aber auch hier stellt sich die Frage ob es für einen AN Sinn macht, gegen seinen AG wegen einer aus juristischer Sicht, Lappalie vor Gericht zu ziehen. Das macht eigentlich nur dann Sinn wenn man aufgrund der Weigerung abgemahnt und/oder gekündigt wird. Da aber im Kleinbetrieb ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann, ist ein solcher Fall eher unwahrscheinlich (es sei denn der Arbeitgeber ist etwas einfältig, was unter Therapeuten-Arbeitgebern allerdings nicht selten vorzukommen scheint). Also Gespräch mit dem Chef ob ein Kompromiss möglich ist und dann je nach dem, entscheiden, ob man dort bleiben will oder in eine Praxis mit freier Kleiderordnung wechseln möchte, so meine Idee für das beschriebenes Problem. Viel Glück S.
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sleeper
11.10.2014 19:56
Guten Abend.
Ich empfinde solche Probleme als absoluten Wahnsinn...
Wenn man sonst keine hat, sollte man eigentlich nur glücklich sein!
Abgesehen davon finde ich es noch super, dass du aus 2 Farben wählen darfst.

Bei uns in der Praxis haben wir zum Beispiel gemeinsam die Shirts und Farbe ausgewählt.
Zum Schluß durfte jeder noch für sich wählen, ob Polo- oder T-Shirt.

Die Angabe der Größe stellte bei uns kein Problem dar... Die Chefetage brauchte den meisten Stoff! :wink:
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Guten Abend. Ich empfinde solche Probleme als absoluten Wahnsinn... Wenn man sonst keine hat, sollte man eigentlich nur glücklich sein! Abgesehen davon finde ich es noch super, dass du aus 2 Farben wählen darfst. Bei uns in der Praxis haben wir zum Beispiel gemeinsam die Shirts und Farbe ausgewählt. Zum Schluß durfte jeder noch für sich wählen, ob Polo- oder T-Shirt. Die Angabe der Größe stellte bei uns kein Problem dar... Die Chefetage brauchte den meisten Stoff! :wink:
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sleeper schrieb:

Guten Abend.
Ich empfinde solche Probleme als absoluten Wahnsinn...
Wenn man sonst keine hat, sollte man eigentlich nur glücklich sein!
Abgesehen davon finde ich es noch super, dass du aus 2 Farben wählen darfst.

Bei uns in der Praxis haben wir zum Beispiel gemeinsam die Shirts und Farbe ausgewählt.
Zum Schluß durfte jeder noch für sich wählen, ob Polo- oder T-Shirt.

Die Angabe der Größe stellte bei uns kein Problem dar... Die Chefetage brauchte den meisten Stoff! :wink:

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Shakespeare schrieb:

Grundsätzlich gehört die Vorgabe Dienstkleidung zu tragen oder auch bei der Privatkleidung einen bestimmten Standard zu tragen, tatsächlich in den Bereich des Direktionsrechtes des Arbeitgebers, solange arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich nichts gegenteiliges vereinbart wurde. Ein Vertrag muss dafür nicht geschlossen werden.
Natürlich muss es nachvollziehbar und angemessen sein und darf nicht gegen die Grundrechte des Arbeitnehmers verstoßen. Beides scheint hier soweit okay zu sein. Eine Reihe von Gerichtsurteilen haben das bestätigt und nur in Ausnahmefällen (Kopftuchverbot bei türkischer Mitarbeiterin) dem Arbeitnehmer hier Recht gegeben eine solche Anweisung nicht zu befolgen.
Ggf. kann man aus der mündlichen Aussage am Anfang (keine Einheitskleidung) und der betrieblichen Übung (9 Jahre keine Dienstkleidung) ein vertragliches Recht ableiten, im Dienst weiterhin seine privat für diesen Zweck angeschaffte Kleidung zu tragen. Der Arbeitgeber müsste dann im Falle einer Rechtsstreitigkeit nachvollziehbar erklären, warum er nach so langer Zeit die Regeln ändert. Sogenanntes billiges Ermessen (er hat mal so irgendwie Bock drauf) darf hier nicht Maßstab einer Weisung sein, es sollte schon betrieblich betrachtet, Sinn machen. Aber auch hier stellt sich die Frage ob es für einen AN Sinn macht, gegen seinen AG wegen einer aus juristischer Sicht, Lappalie vor Gericht zu ziehen. Das macht eigentlich nur dann Sinn wenn man aufgrund der Weigerung abgemahnt und/oder gekündigt wird.
Da aber im Kleinbetrieb ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann, ist ein solcher Fall eher unwahrscheinlich (es sei denn der Arbeitgeber ist etwas einfältig, was unter Therapeuten-Arbeitgebern allerdings nicht selten vorzukommen scheint).
Also Gespräch mit dem Chef ob ein Kompromiss möglich ist und dann je nach dem, entscheiden, ob man dort bleiben will oder in eine Praxis mit freier Kleiderordnung wechseln möchte, so meine Idee für das beschriebenes Problem. Viel Glück S.

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limone
11.10.2014 20:36
Ich kenne beides und sehe in beidem die Vorteile.

Dort wo ich derzeit bin, freie Kleiderauswahl, fühle mich wohler und hübscher so, kann mein Outfit nach Stimmung, Typ und Frisur aussuchen,
allerdings auch: meine eigene Kleidung nutzt sich ab!
Die schönen Shirts leiern aus, häufiges Waschen wegen Fango-, Ölflecken und -ich sage mal- "Bewegungsgeruch" :stuck_out_tongue_winking_eye: Fäden ziehen sich an den schönen Gymnastikhosen, kleine Löcher bleiben nicht aus, FAZIT: Verschleiß! Kosten für mich privat durch Neukäufe, häufiges Waschen (in der Praxiswäsche möchte ich die nämlich NICHT mitwaschen!)

Früher gab es Praxis-T-Shirts:
Vorteil: in der Früh muss man sich keine Gedanken über die Kleiderauswahl machen, mein Schrank war rein "privat"; jeder war gleich, man musste nicht sich Gedanken machen über Markenkleidung oder nicht, man konnte sich farblich oder vom Muster her nicht "falsch" entscheiden;
Nachteil: auch für Gymnastikstunden getragen, daher nicht immer praktikabel!
mehr "Arbeitsfeeling", aber deutlich günstiger insgesamt.

Wenn ich heute die Wahl habe, entscheide ich persönlich mich für die individuelle Variante, könnte aber auch mit Praxisshirts jederzeit und überall wieder leben.

LG
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Ich kenne beides und sehe in beidem die Vorteile. Dort wo ich derzeit bin, freie Kleiderauswahl, fühle mich wohler und hübscher so, kann mein Outfit nach Stimmung, Typ und Frisur aussuchen, allerdings auch: meine eigene Kleidung nutzt sich ab! Die schönen Shirts leiern aus, häufiges Waschen wegen Fango-, Ölflecken und -ich sage mal- "Bewegungsgeruch" :stuck_out_tongue_winking_eye: Fäden ziehen sich an den schönen Gymnastikhosen, kleine Löcher bleiben nicht aus, FAZIT: Verschleiß! Kosten für mich privat durch Neukäufe, häufiges Waschen (in der Praxiswäsche möchte ich die nämlich NICHT mitwaschen!) Früher gab es Praxis-T-Shirts: Vorteil: in der Früh muss man sich keine Gedanken über die Kleiderauswahl machen, mein Schrank war rein "privat"; jeder war gleich, man musste nicht sich Gedanken machen über Markenkleidung oder nicht, man konnte sich farblich oder vom Muster her nicht "falsch" entscheiden; Nachteil: auch für Gymnastikstunden getragen, daher nicht immer praktikabel! mehr "Arbeitsfeeling", aber deutlich günstiger insgesamt. Wenn ich heute die Wahl habe, entscheide ich persönlich mich für die individuelle Variante, könnte aber auch mit Praxisshirts jederzeit und überall wieder leben. LG
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limone schrieb:

Ich kenne beides und sehe in beidem die Vorteile.

Dort wo ich derzeit bin, freie Kleiderauswahl, fühle mich wohler und hübscher so, kann mein Outfit nach Stimmung, Typ und Frisur aussuchen,
allerdings auch: meine eigene Kleidung nutzt sich ab!
Die schönen Shirts leiern aus, häufiges Waschen wegen Fango-, Ölflecken und -ich sage mal- "Bewegungsgeruch" :stuck_out_tongue_winking_eye: Fäden ziehen sich an den schönen Gymnastikhosen, kleine Löcher bleiben nicht aus, FAZIT: Verschleiß! Kosten für mich privat durch Neukäufe, häufiges Waschen (in der Praxiswäsche möchte ich die nämlich NICHT mitwaschen!)

Früher gab es Praxis-T-Shirts:
Vorteil: in der Früh muss man sich keine Gedanken über die Kleiderauswahl machen, mein Schrank war rein "privat"; jeder war gleich, man musste nicht sich Gedanken machen über Markenkleidung oder nicht, man konnte sich farblich oder vom Muster her nicht "falsch" entscheiden;
Nachteil: auch für Gymnastikstunden getragen, daher nicht immer praktikabel!
mehr "Arbeitsfeeling", aber deutlich günstiger insgesamt.

Wenn ich heute die Wahl habe, entscheide ich persönlich mich für die individuelle Variante, könnte aber auch mit Praxisshirts jederzeit und überall wieder leben.

LG



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