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Eva schrieb:
Innerhalb der Lebenszeit des Patienten
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Eva schrieb am 10.05.2023 11:31 Uhr:Innerhalb der Lebenszeit des Patienten joyjoy
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Ahn schrieb:
Halbes Jahr, danach könnte der Patient Probleme bekommen. (Ist aber nicht dein Problem)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ahn
Ahn schrieb am 10.05.2023 15:19 Uhr:Halbes Jahr, danach könnte der Patient Probleme bekommen. (Ist aber nicht dein Problem) Warum?
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Wonderwoman schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Weil das in manchen Verträgen steht?
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Bernie schrieb:
Man sollte zwischen Gültigkeit und Erstattungsfähigkeit unterscheiden. Bei der Gültigkeit ist mir keine Rechtsgrundlage bekannt. Die Erstattungsfähigkeit wird im jeweiligen PKV - Vertrag geregelt (bzw. in den AVBs). Die 3 Montae orientierten sich früher mal an der AMVV (§2). Bei GKV Rezepten gelten nach der AM-RL 28 Tage. Aber wie gesagt, das bezieht sich nur auf Arzneimittel, nicht auf Heilmittel. Aber mal ehrlich: Wer 3 Monate und mehr wartet um mit der Therapie zu beginnen ..........
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Ahn schrieb:
@Bernie sag das nicht, wir haben manche PPs , die werden gleich von mehreren Ärzten zugeworfen mit Rezepten, da kommt man auch bei 3*/Woche kaum noch hinterher 😉
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Bernie schrieb:
@Ahn joy Aber dann ist es ja eh Wurst ......thumbsup
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Könnte sein. Habe ich noch nicht gehört/erlebt. sunglasses
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bella62 schrieb:
Gültigkeit von Privatverordnungen; wann muss begonnen werden?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Achilles2 Im Basistarif versichert? Dann gelten die GKV-Regeln für ein P-Patient analog.
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tinki schrieb:
...aber die 14 Tage Regelung gibt es doch schon lang nicht mehr...thinking_face
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@tinki Die Basistarifregeln sind schon älter und nicht angepasst worden. Genauso wenig wie die Erstattungssätze.
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Achilles2 schrieb:
Ich habe eine Privatpatientin, da fordert die Hallesche Krankenkasse, daß die Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen wird!!!!!! 🙈🙈🙈
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Achilles2 Tja dann, wenns denn so in ihre Tarifbedingungen steht, dann hat sie das wohl selbst so vereinbart. 🙈 Ist dann letztendlich, wie üblich, nicht dein Problem.😇 Sie könnte natürlich versuchen, das als "Überraschungsklausel" vom Gericht montieren zu lassen. Ob das funktioniert ist eine andere Frage.
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Achilles2 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Sie ist mit einem Vertrag, der ca. 30 Jahre alt ist!!! Auch hat diese Hallesche Krankenversicherung die Anzahl der Behandlungen auf 30 Behandlungen pro Jahr limitiert. Sie wurde von der Krankenkasse zu einem kasseneigenen Gutachter geschickt. Der hatte aufgrund seiner Untersuchung die Behandlungsbedürftigkeit sogar bestätigt. Ich habe der Patientin schon mehrfach dazu geraten, einfach mal einen Rechtsanwalt einzuschalten. Aber irgendwie haben die da immer "Bammel" gegen ihre Versicherungen vorzugehen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Achilles2 Tja, dann selbst Schuld kann man nur sagen. 🤷♂️
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Achilles2 schrieb:
Die Patientin von mir, die bei der Halleschen Krankenversicherung versichert ist, ist nicht im Basistarif!!!
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