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Wetzlar - Mittelhessen

ID: 1500_000857
Vitos Herborn bildet gemeinsam mit
Vitos Weil-Lahn einen
Regionalverbund unter dem Dach des
Vitos Konzerns. Unsere Kernaufgabe
ist die Behandlung von Erwachsenen,
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung

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Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung
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frauke wichmann
20.01.2013 21:39
Hallo Ich beschäftige mich gerade mit der Frage:
Wie die Rechtslage zu physiotherapeutischer Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist, sprich auf Gutschein oder gegen Direktbezahlung durch den Patient? Gibt es dazu eindeutige Gerichtsurteile oder ist es eine Grauzone?
Konkret: Darf ich in jedem Bundesland physiotherapeutische Leistungen ohne Verordnung anbieten?

Ich wäre sehr sehr dankbar, wenn jemand dazu aussagekräftige Literaturhinweise, sprich Gerichtsurteile o.ä. kennt und mir antworten kann? :blush:



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Hallo Ich beschäftige mich gerade mit der Frage: Wie die Rechtslage zu physiotherapeutischer Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist, sprich auf Gutschein oder gegen Direktbezahlung durch den Patient? Gibt es dazu eindeutige Gerichtsurteile oder ist es eine Grauzone? Konkret: Darf ich in jedem Bundesland physiotherapeutische Leistungen ohne Verordnung anbieten? Ich wäre sehr sehr dankbar, wenn jemand dazu aussagekräftige Literaturhinweise, sprich Gerichtsurteile o.ä. kennt und mir antworten kann? :blush: [bearbeitet am 20.01.13 21:40] [bearbeitet am 20.01.13 21:41] [bearbeitet am 20.01.13 21:42] [bearbeitet am 20.01.13 21:45]
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frauke wichmann schrieb:

Hallo Ich beschäftige mich gerade mit der Frage:
Wie die Rechtslage zu physiotherapeutischer Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist, sprich auf Gutschein oder gegen Direktbezahlung durch den Patient? Gibt es dazu eindeutige Gerichtsurteile oder ist es eine Grauzone?
Konkret: Darf ich in jedem Bundesland physiotherapeutische Leistungen ohne Verordnung anbieten?

Ich wäre sehr sehr dankbar, wenn jemand dazu aussagekräftige Literaturhinweise, sprich Gerichtsurteile o.ä. kennt und mir antworten kann? :blush:



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eim
20.01.2013 22:08
Nein!!! Berufsgesetz.

Es sei denn ,du hast inzwischen den Teil-HP Physio - dann darfst du ohne
ärztliche Verordnung behandeln.

Aber wie gesagt ohne den HP darfst du nicht behandeln.
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Nein!!! Berufsgesetz. Es sei denn ,du hast inzwischen den Teil-HP Physio - dann darfst du ohne ärztliche Verordnung behandeln. Aber wie gesagt ohne den HP darfst du nicht behandeln.
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eim schrieb:

Nein!!! Berufsgesetz.

Es sei denn ,du hast inzwischen den Teil-HP Physio - dann darfst du ohne
ärztliche Verordnung behandeln.

Aber wie gesagt ohne den HP darfst du nicht behandeln.

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webpt
20.01.2013 23:53
Als PT darfst du im Sinne des Zweckes des Berufes ohne ärztliche VO nichts. Weder in deinem noch in anderen Bundesländern. Ist im HP- Gesetz geregelt.

BVerwG, Urteil vom 26. 8. 2009 - 3 C 19. 08 Nr. 17 und 18 und 19

Im MPhG ist sozusagen geregelt was ein PT/ M.+ med. BM alles können muß ( nicht was er darf ) um die Bezeichnung Physiotherapeut/ in zu führen.



[bearbeitet am 21.01.13 00:08]
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• Linhir0815
Als PT darfst du im Sinne des Zweckes des Berufes ohne ärztliche VO nichts. Weder in deinem noch in anderen Bundesländern. Ist im HP- Gesetz geregelt. http://lexetius.com/2009,3027 Nr. 17 und 18 und 19 Im MPhG ist sozusagen geregelt was ein PT/ M.+ med. BM alles können muß ( nicht was er darf ) um die Bezeichnung Physiotherapeut/ in zu führen. [bearbeitet am 21.01.13 00:08]
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Bernie
21.01.2013 08:20
Liebe(r) eim:
nicht das MPhG schränkt die Ausübung ein, sondern, wie wept schon richtig geschrieben hat, das HeilprG.

@ Frauke: "Konkret: Darf ich in jedem Bundesland physiotherapeutische Leistungen ohne Verordnung anbieten? "
-> Das HeilprG regelt die Ausübung der Heilkunde (also auch PT) wenn du keine Bestallung als Ärztin hast. Die einzige Möglichkeit ist also entweder Voll HP oder PTHP. Der PTHP ist aber beschränkt auf die PT im Sinne des MPhG.
Frage beantwortet? Falls nicht, dann melde Dich nochmal. (Ist im Übrigen vom Bundesland unabhängig, da beide Gesetze Bundesrecht sind und kein Landesrecht. Ausschließlich die jeweiligen Durchführungsverordnungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland)

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• morpheus-06
• Linhir0815
Liebe(r) eim: nicht das MPhG schränkt die Ausübung ein, sondern, wie wept schon richtig geschrieben hat, das HeilprG. @ Frauke: "Konkret: Darf ich in jedem Bundesland physiotherapeutische Leistungen ohne Verordnung anbieten? " -> Das HeilprG regelt die Ausübung der Heilkunde (also auch PT) wenn du keine Bestallung als Ärztin hast. Die einzige Möglichkeit ist also entweder Voll HP oder PTHP. Der PTHP ist aber beschränkt auf die PT im Sinne des MPhG. Frage beantwortet? Falls nicht, dann melde Dich nochmal. (Ist im Übrigen vom Bundesland unabhängig, da beide Gesetze Bundesrecht sind und kein Landesrecht. Ausschließlich die jeweiligen Durchführungsverordnungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland)
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Bernie schrieb:

Liebe(r) eim:
nicht das MPhG schränkt die Ausübung ein, sondern, wie wept schon richtig geschrieben hat, das HeilprG.

@ Frauke: "Konkret: Darf ich in jedem Bundesland physiotherapeutische Leistungen ohne Verordnung anbieten? "
-> Das HeilprG regelt die Ausübung der Heilkunde (also auch PT) wenn du keine Bestallung als Ärztin hast. Die einzige Möglichkeit ist also entweder Voll HP oder PTHP. Der PTHP ist aber beschränkt auf die PT im Sinne des MPhG.
Frage beantwortet? Falls nicht, dann melde Dich nochmal. (Ist im Übrigen vom Bundesland unabhängig, da beide Gesetze Bundesrecht sind und kein Landesrecht. Ausschließlich die jeweiligen Durchführungsverordnungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland)

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webpt schrieb:

Als PT darfst du im Sinne des Zweckes des Berufes ohne ärztliche VO nichts. Weder in deinem noch in anderen Bundesländern. Ist im HP- Gesetz geregelt.

BVerwG, Urteil vom 26. 8. 2009 - 3 C 19. 08 Nr. 17 und 18 und 19

Im MPhG ist sozusagen geregelt was ein PT/ M.+ med. BM alles können muß ( nicht was er darf ) um die Bezeichnung Physiotherapeut/ in zu führen.



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ZVPHB
21.01.2013 09:01
Bernie,

stimmt so nicht !
Lt. §1 MPhG bedarf es zum Ausüben der Tätigkeit der "Erlaubnis" !
Dies kann neben dem sektoralen HP auch die Zulassung zur GKV sein !! :sunglasses:

Hein
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Bernie, stimmt so nicht ! Lt. §1 MPhG bedarf es zum Ausüben der Tätigkeit der "Erlaubnis" ! Dies kann neben dem sektoralen HP auch die Zulassung zur GKV sein !! :sunglasses: Hein
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Bernie
21.01.2013 09:33
Hallo Hein,
sorry, aber das ist Quatsch.

Die Erlaubnis nach § 1 MPhG bezieht sich auf das Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut". Führen bedeutet u.a das Ausüben der Tätigkeit unter dieser Berufsbezeichnung. Dies ist aber nur ein mittelbarer Schutz. Denn nicht die Tätigkeiten sind dadurch reglementiert sondern Die Tätigkeit unter Führung der Berufsbezeichnung.
Dies ist auch der Unterschied zum HeilprG. Hier wird die Tätigkeit beschränkt und zusätzlich die Berufsbezeichnung.
Dies wird zum Einen durch den Wortlaut der Gesetze erkenntlich, zum Anderen durch den Wortlaut der jeweiligen Erlaubnisurkunden: Bei der PT Urkunde nur "Führung der Berufsbezeichnung" bei der HP - Erlaubnis wird die Tätigkeit (Ausübung der Heilkunde) erlaubt und die Führung der Berufsbezeichnung.

"Wer eine der Berufsbezeichnungen

1.
"Masseurin und medizinische Bademeisterin" oder "Masseur und medizinischer Bademeister",
2.
"Physiotherapeutin" oder "Physiotherapeut"

führen will, bedarf der Erlaubnis."



[bearbeitet am 21.01.13 10:28]



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Hallo Hein, sorry, aber das ist Quatsch. Die Erlaubnis nach § 1 MPhG bezieht sich auf das Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut". Führen bedeutet u.a das Ausüben der Tätigkeit unter dieser Berufsbezeichnung. Dies ist aber nur ein mittelbarer Schutz. Denn nicht die Tätigkeiten sind dadurch reglementiert sondern Die Tätigkeit unter Führung der Berufsbezeichnung. Dies ist auch der Unterschied zum HeilprG. Hier wird die Tätigkeit beschränkt und zusätzlich die Berufsbezeichnung. Dies wird zum Einen durch den Wortlaut der Gesetze erkenntlich, zum Anderen durch den Wortlaut der jeweiligen Erlaubnisurkunden: Bei der PT Urkunde nur "Führung der Berufsbezeichnung" bei der HP - Erlaubnis wird die Tätigkeit (Ausübung der Heilkunde) erlaubt und die Führung der Berufsbezeichnung. "Wer eine der Berufsbezeichnungen 1. "Masseurin und medizinische Bademeisterin" oder "Masseur und medizinischer Bademeister", 2. "Physiotherapeutin" oder "Physiotherapeut" führen will, bedarf der Erlaubnis." [bearbeitet am 21.01.13 10:28] [bearbeitet am 21.01.13 10:34] [bearbeitet am 21.01.13 10:34]
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Bernie schrieb:

Hallo Hein,
sorry, aber das ist Quatsch.

Die Erlaubnis nach § 1 MPhG bezieht sich auf das Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut". Führen bedeutet u.a das Ausüben der Tätigkeit unter dieser Berufsbezeichnung. Dies ist aber nur ein mittelbarer Schutz. Denn nicht die Tätigkeiten sind dadurch reglementiert sondern Die Tätigkeit unter Führung der Berufsbezeichnung.
Dies ist auch der Unterschied zum HeilprG. Hier wird die Tätigkeit beschränkt und zusätzlich die Berufsbezeichnung.
Dies wird zum Einen durch den Wortlaut der Gesetze erkenntlich, zum Anderen durch den Wortlaut der jeweiligen Erlaubnisurkunden: Bei der PT Urkunde nur "Führung der Berufsbezeichnung" bei der HP - Erlaubnis wird die Tätigkeit (Ausübung der Heilkunde) erlaubt und die Führung der Berufsbezeichnung.

"Wer eine der Berufsbezeichnungen

1.
"Masseurin und medizinische Bademeisterin" oder "Masseur und medizinischer Bademeister",
2.
"Physiotherapeutin" oder "Physiotherapeut"

führen will, bedarf der Erlaubnis."



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TheStonie
21.01.2013 12:36
Also "nur" Physio Therapie/Behandlung nur auf Ärztliche Verordnung oder mit unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes / Fortgesetzte Therapie ohne Rezept (dann aber USt-Pflichtig 7%)
Du darfst als PT nicht ohne Diagnose behandeln, und die DARFST du als PT nicht stellen (auch wenn einige Ärzte es nicht können, dürfen sie es :blush:)
Solltest Du einen sektoralen HP machen, bzw. einen Voll-HP, darfst du Diagnosen stellen und dementprechen ohne Ärztliche Verordnung behandeln, bwz. eine Verordnung ausstellen (in deinem Bereich).

Wenn du eine Rechtssichere Auskunft möchtest, frag am besten den Fachanwalt
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Also "nur" Physio Therapie/Behandlung nur auf Ärztliche Verordnung oder mit unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes / Fortgesetzte Therapie ohne Rezept (dann aber USt-Pflichtig 7%) Du darfst als PT nicht ohne Diagnose behandeln, und die DARFST du als PT nicht stellen (auch wenn einige Ärzte es nicht können, dürfen sie es :blush:) Solltest Du einen sektoralen HP machen, bzw. einen Voll-HP, darfst du Diagnosen stellen und dementprechen ohne Ärztliche Verordnung behandeln, bwz. eine Verordnung ausstellen (in deinem Bereich). Wenn du eine Rechtssichere Auskunft möchtest, frag am besten den Fachanwalt
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TheStonie schrieb:

Also "nur" Physio Therapie/Behandlung nur auf Ärztliche Verordnung oder mit unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes / Fortgesetzte Therapie ohne Rezept (dann aber USt-Pflichtig 7%)
Du darfst als PT nicht ohne Diagnose behandeln, und die DARFST du als PT nicht stellen (auch wenn einige Ärzte es nicht können, dürfen sie es :blush:)
Solltest Du einen sektoralen HP machen, bzw. einen Voll-HP, darfst du Diagnosen stellen und dementprechen ohne Ärztliche Verordnung behandeln, bwz. eine Verordnung ausstellen (in deinem Bereich).

Wenn du eine Rechtssichere Auskunft möchtest, frag am besten den Fachanwalt

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webpt
21.01.2013 13:29
...Dies kann neben dem sektoralen HP auch die Zulassung zur GKV sein !!...
Nimmt man es in diesem Punkt genau, dann stellt die Zulassung lediglich die Anerkennung dar mit den gesetzl. Kassen abzurechnen.

Diese " Zulassung " stellt ausdrücklich keine Berufserlaubnis dar, denn es ist ja gerade bei Leistungserbringern zwingend das eine ärztliche VO vorliegt- also trotz " Zulassung ". Solange keine VO vorliegt, darf der kassenabrechnungsberechtigt zugelassene beruflich nichts. Sogar ja ausdrücklich nichts ohne VO, ja auch bei PKV- Patienten, denn auch dort ist eine VO sozusagen die Bescheinigung, was genau umgesetzt zu werden hat. Thereapeuten dürfen lediglich die Einzelheiten " selbstständig " festlegen.



[bearbeitet am 21.01.13 21:01]
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...Dies kann neben dem sektoralen HP auch die Zulassung zur GKV sein !!... Nimmt man es in diesem Punkt genau, dann stellt die Zulassung lediglich die Anerkennung dar mit den gesetzl. Kassen abzurechnen. Diese " Zulassung " stellt ausdrücklich keine Berufserlaubnis dar, denn es ist ja gerade bei Leistungserbringern zwingend das eine ärztliche VO vorliegt- also trotz " Zulassung ". Solange keine VO vorliegt, darf der kassenabrechnungsberechtigt zugelassene beruflich nichts. Sogar ja ausdrücklich nichts ohne VO, ja auch bei PKV- Patienten, denn auch dort ist eine VO sozusagen die Bescheinigung, was genau umgesetzt zu werden hat. Thereapeuten dürfen lediglich die Einzelheiten " selbstständig " festlegen. [bearbeitet am 21.01.13 21:01]
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webpt schrieb:

...Dies kann neben dem sektoralen HP auch die Zulassung zur GKV sein !!...
Nimmt man es in diesem Punkt genau, dann stellt die Zulassung lediglich die Anerkennung dar mit den gesetzl. Kassen abzurechnen.

Diese " Zulassung " stellt ausdrücklich keine Berufserlaubnis dar, denn es ist ja gerade bei Leistungserbringern zwingend das eine ärztliche VO vorliegt- also trotz " Zulassung ". Solange keine VO vorliegt, darf der kassenabrechnungsberechtigt zugelassene beruflich nichts. Sogar ja ausdrücklich nichts ohne VO, ja auch bei PKV- Patienten, denn auch dort ist eine VO sozusagen die Bescheinigung, was genau umgesetzt zu werden hat. Thereapeuten dürfen lediglich die Einzelheiten " selbstständig " festlegen.



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eim
21.01.2013 16:38
Lieber Bernie und auch an webpt:
Habe das MPHG hervorgeholt und hier steht eindeutig : unter 1.3.2
Selbstständige Tätigkeit
Grundsätzlich kann jeder der die staatliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Masseur oder Physiotherapeut besitzt
unter dieser Bezeichnung eine eigene Praxis eröffnen und Selbstständig Patienten -NACH ANORDNUNG DES ÜBERWEISENDEN ARZTES BEHANDELN
Die Frage von Frauke lautete ob sie OHNE ärtzliche Verornung behandeln darf.
Und dieses ist in unserem Berufsgesetz schon geregelt.Das das HPg noch dazu kommt steht auf einem 2.Blatt
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• Müller Oliver
Lieber Bernie und auch an webpt: Habe das MPHG hervorgeholt und hier steht eindeutig : unter 1.3.2 Selbstständige Tätigkeit Grundsätzlich kann jeder der die staatliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Masseur oder Physiotherapeut besitzt unter dieser Bezeichnung eine eigene Praxis eröffnen und Selbstständig Patienten -NACH ANORDNUNG DES ÜBERWEISENDEN ARZTES BEHANDELN Die Frage von Frauke lautete ob sie OHNE ärtzliche Verornung behandeln darf. Und dieses ist in unserem Berufsgesetz schon geregelt.Das das HPg noch dazu kommt steht auf einem 2.Blatt
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eim schrieb:

Lieber Bernie und auch an webpt:
Habe das MPHG hervorgeholt und hier steht eindeutig : unter 1.3.2
Selbstständige Tätigkeit
Grundsätzlich kann jeder der die staatliche Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Masseur oder Physiotherapeut besitzt
unter dieser Bezeichnung eine eigene Praxis eröffnen und Selbstständig Patienten -NACH ANORDNUNG DES ÜBERWEISENDEN ARZTES BEHANDELN
Die Frage von Frauke lautete ob sie OHNE ärtzliche Verornung behandeln darf.
Und dieses ist in unserem Berufsgesetz schon geregelt.Das das HPg noch dazu kommt steht auf einem 2.Blatt

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morpheus-06
21.01.2013 17:32
Hast du einen § zum Nachlesen? Danke
Unter 1.3.2 steht bei mir was anderes :unamused: MPhG letzte Fassung von 2009.
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Hast du einen § zum Nachlesen? Danke Unter 1.3.2 steht bei mir was anderes :unamused: MPhG letzte Fassung von 2009.
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morpheus-06 schrieb:

Hast du einen § zum Nachlesen? Danke
Unter 1.3.2 steht bei mir was anderes :unamused: MPhG letzte Fassung von 2009.

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Bernie
21.01.2013 17:51
Vielleicht hat eim das Gesetz mit dem Kommentar verwechselt?
Oder es aus irgend einem Buch oder aus einer Durchführungsverordnung?

1.3.2 gibt es in einem Gesetz nicht. In einem Gesetz gibt es einen Abschnitt, dann Z.B. einen "Paragraph", dann einen "Absatz", dann einen "Punkt", dann einen "Satz". Das liest sich dann z.B. so: MphG § 1, Abs. 2 Punkt 2, 1.Satz
Hier das Gesetz (Quelle: Bundesjustizministerium): MPhG - Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie

Liebe(r) eim: welchen Paragraph meinst Du denn jetzt? :sunglasses:
("Selbstständige Tätigkeit" kommt in dem Gesetz gar nicht vor.......)



[bearbeitet am 21.01.13 17:53]
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• morpheus-06
Vielleicht hat eim das Gesetz mit dem Kommentar verwechselt? Oder es aus irgend einem Buch oder aus einer Durchführungsverordnung? 1.3.2 gibt es in einem Gesetz nicht. In einem Gesetz gibt es einen Abschnitt, dann Z.B. einen "Paragraph", dann einen "Absatz", dann einen "Punkt", dann einen "Satz". Das liest sich dann z.B. so: MphG § 1, Abs. 2 Punkt 2, 1.Satz Hier das Gesetz (Quelle: Bundesjustizministerium): http://www.gesetze-im-internet.de/mphg/BJNR108400994.html Liebe(r) eim: welchen Paragraph meinst Du denn jetzt? :sunglasses: ("Selbstständige Tätigkeit" kommt in dem Gesetz gar nicht vor.......) [bearbeitet am 21.01.13 17:53]
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Bernie schrieb:

Vielleicht hat eim das Gesetz mit dem Kommentar verwechselt?
Oder es aus irgend einem Buch oder aus einer Durchführungsverordnung?

1.3.2 gibt es in einem Gesetz nicht. In einem Gesetz gibt es einen Abschnitt, dann Z.B. einen "Paragraph", dann einen "Absatz", dann einen "Punkt", dann einen "Satz". Das liest sich dann z.B. so: MphG § 1, Abs. 2 Punkt 2, 1.Satz
Hier das Gesetz (Quelle: Bundesjustizministerium): MPhG - Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie

Liebe(r) eim: welchen Paragraph meinst Du denn jetzt? :sunglasses:
("Selbstständige Tätigkeit" kommt in dem Gesetz gar nicht vor.......)



[bearbeitet am 21.01.13 17:53]

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MikeS
23.01.2013 17:10
Oder "eim" hat dieses Gesetz einfach selbst erlassen ... auf eigenen Wunsch ... :smile:

MikeS
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Oder "eim" hat dieses Gesetz einfach selbst erlassen ... auf eigenen Wunsch ... :smile: MikeS
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MikeS schrieb:

Oder "eim" hat dieses Gesetz einfach selbst erlassen ... auf eigenen Wunsch ... :smile:

MikeS

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ZVPHB schrieb:

Bernie,

stimmt so nicht !
Lt. §1 MPhG bedarf es zum Ausüben der Tätigkeit der "Erlaubnis" !
Dies kann neben dem sektoralen HP auch die Zulassung zur GKV sein !! :sunglasses:

Hein

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ZVPHB
21.01.2013 19:03
Bernie,

stimmt !
Hatte beim sortieren und lesen von Schreiben zum MPhG die "Erlaubnis zum Ausüben der Tätigkeit" im Kopf ! Es ging darum aus dem ´Ausbildungsgesetz´ ein ´Berufsgesetz zu machen !!!
Die Politik wollte es nicht ! Die Berichterstatterin zum MPhG, Frau Löwisch, wurde bei den anschließenden Wahlen abgewählt !!
Praxen als Multiplikatoren zur Wahlbeeinflussung !!!

Unter dem Titel "Quatsch" könntest du noch einiges zu manchen Beiträgen schreiben !

Inzwischen sind die Möglichkeiten zum Tätigwerden beschrieben, so dass ich nichts mehr hinzufüge, um Wiederholungen zu vermeiden !

Hein

"Es ist alles gesagt, nur noch nicht von allen !" (K.Valentin)

Eins noch: um mit den GKV-Kassen abrechnen zu können, bedarf es der Zulassung und der Abarbeitung (!) der Leistung auf der ärztlichen VO.
Bei der PKV geht es im gleichen Sinne, auch wenn das SGB V dazu nichts zum Inhalt hat !
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Bernie, stimmt ! Hatte beim sortieren und lesen von Schreiben zum MPhG die "Erlaubnis zum Ausüben der Tätigkeit" im Kopf ! Es ging darum aus dem ´Ausbildungsgesetz´ ein ´Berufsgesetz zu machen !!! Die Politik wollte es nicht ! Die Berichterstatterin zum MPhG, Frau Löwisch, wurde bei den anschließenden Wahlen abgewählt !! Praxen als Multiplikatoren zur Wahlbeeinflussung !!! Unter dem Titel "Quatsch" könntest du noch einiges zu manchen Beiträgen schreiben ! Inzwischen sind die Möglichkeiten zum Tätigwerden beschrieben, so dass ich nichts mehr hinzufüge, um Wiederholungen zu vermeiden ! Hein "Es ist alles gesagt, nur noch nicht von allen !" (K.Valentin) Eins noch: um mit den GKV-Kassen abrechnen zu können, bedarf es der Zulassung und der Abarbeitung (!) der Leistung auf der ärztlichen VO. Bei der PKV geht es im gleichen Sinne, auch wenn das SGB V dazu nichts zum Inhalt hat !
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frauke wichmann
21.01.2013 19:24
Aha, also wenn ich das jetzt alles so verfolge; ich muss sagen manchmal viel es mir schwer den Überblick zu behalten, komme ich zu dem letzendlichen Schluss: nach wie vor gibt es für die normale Physiotherapiepraxis ohne Heilpraktikerzusatz nicht die Möglichkeit Physiotherapie ohne Rezept anzubieten. Es ist also weiterhin nur mit Privatrezept vom Arzt ist einen Behandlung gegen Bezahlung möglich. Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.Frauke :clap:
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Aha, also wenn ich das jetzt alles so verfolge; ich muss sagen manchmal viel es mir schwer den Überblick zu behalten, komme ich zu dem letzendlichen Schluss: nach wie vor gibt es für die normale Physiotherapiepraxis ohne Heilpraktikerzusatz nicht die Möglichkeit Physiotherapie ohne Rezept anzubieten. Es ist also weiterhin nur mit Privatrezept vom Arzt ist einen Behandlung gegen Bezahlung möglich. Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.Frauke :clap:
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frauke wichmann schrieb:

Aha, also wenn ich das jetzt alles so verfolge; ich muss sagen manchmal viel es mir schwer den Überblick zu behalten, komme ich zu dem letzendlichen Schluss: nach wie vor gibt es für die normale Physiotherapiepraxis ohne Heilpraktikerzusatz nicht die Möglichkeit Physiotherapie ohne Rezept anzubieten. Es ist also weiterhin nur mit Privatrezept vom Arzt ist einen Behandlung gegen Bezahlung möglich. Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.Frauke :clap:

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Bernie
21.01.2013 19:35
@ Hein: Das mit dem "Quatsch" war nicht böse gemeint! :wink:

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@ Hein: Das mit dem "Quatsch" war nicht böse gemeint! :wink:
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Bernie schrieb:

@ Hein: Das mit dem "Quatsch" war nicht böse gemeint! :wink:

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Gerry
22.01.2013 08:00
...Es ist also weiterhin nur mit Privatrezept vom Arzt ist einen Behandlung gegen Bezahlung möglich...

Und selbst über diese Vorgehensweise lohnt es sich nachzudenken!
Wenn ich als Patient behandlungsbedürftig bin und ein Arzt eine Diagnose stellt ist dieser Arzt auch verpflichtet mich als Patienten entsprechend den Richtlinien zu versorgen, sprich, er kann/sollte mir eine gültige Heilmittelverordnung ausstellen!
Als Patient würde ich mich weigern die Kosten privat zu tragen wenn ich Anspruch auf eine Kassenleistung hätte!

Grüße...Gerry

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...Es ist also weiterhin nur mit Privatrezept vom Arzt ist einen Behandlung gegen Bezahlung möglich... Und selbst über diese Vorgehensweise lohnt es sich nachzudenken! Wenn ich als Patient behandlungsbedürftig bin und ein Arzt eine Diagnose stellt ist dieser Arzt auch verpflichtet mich als Patienten entsprechend den Richtlinien zu versorgen, sprich, er kann/sollte mir eine gültige Heilmittelverordnung ausstellen! Als Patient würde ich mich weigern die Kosten privat zu tragen wenn ich Anspruch auf eine Kassenleistung hätte! Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

...Es ist also weiterhin nur mit Privatrezept vom Arzt ist einen Behandlung gegen Bezahlung möglich...

Und selbst über diese Vorgehensweise lohnt es sich nachzudenken!
Wenn ich als Patient behandlungsbedürftig bin und ein Arzt eine Diagnose stellt ist dieser Arzt auch verpflichtet mich als Patienten entsprechend den Richtlinien zu versorgen, sprich, er kann/sollte mir eine gültige Heilmittelverordnung ausstellen!
Als Patient würde ich mich weigern die Kosten privat zu tragen wenn ich Anspruch auf eine Kassenleistung hätte!

Grüße...Gerry

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sportiiii
22.01.2013 08:45
Hallo Gerry,

2 Dinge, die mich aus Deiner Sicht interessieren:

1. Wie ist es bei Leistungen, die nicht im Heilmittelkatalog geführt sind (z.B. MTT)?
2. Wie ist es bei Leistungen, deren Ansatz die Tertiärprävention ist?

Wie ist da Deine Meinung?

Viele Grüße

sportiiii
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Hallo Gerry, 2 Dinge, die mich aus Deiner Sicht interessieren: 1. Wie ist es bei Leistungen, die nicht im Heilmittelkatalog geführt sind (z.B. MTT)? 2. Wie ist es bei Leistungen, deren Ansatz die Tertiärprävention ist? Wie ist da Deine Meinung? Viele Grüße sportiiii
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sportiiii schrieb:

Hallo Gerry,

2 Dinge, die mich aus Deiner Sicht interessieren:

1. Wie ist es bei Leistungen, die nicht im Heilmittelkatalog geführt sind (z.B. MTT)?
2. Wie ist es bei Leistungen, deren Ansatz die Tertiärprävention ist?

Wie ist da Deine Meinung?

Viele Grüße

sportiiii

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MAB
23.01.2013 16:16
Wellness und Prävention darf aber doch weiter ohne Rezept stattfinden, oder?
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Wellness und Prävention darf aber doch weiter ohne Rezept stattfinden, oder?
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MAB schrieb:

Wellness und Prävention darf aber doch weiter ohne Rezept stattfinden, oder?

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sportiiii
23.01.2013 16:28
Hallo MAB,

das schon. Wenn aber Medizinische Trainings THERAPIE gemeint ist würde ich es weniger als Wellness bezeichnen wollen.

Mir geht es um Therapieleistungen, die der Arzt verordnet und vom Pat bezahlt werden.

Viele Grüße

sportiiii
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Hallo MAB, das schon. Wenn aber Medizinische Trainings THERAPIE gemeint ist würde ich es weniger als Wellness bezeichnen wollen. Mir geht es um Therapieleistungen, die der Arzt verordnet und vom Pat bezahlt werden. Viele Grüße sportiiii
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sportiiii schrieb:

Hallo MAB,

das schon. Wenn aber Medizinische Trainings THERAPIE gemeint ist würde ich es weniger als Wellness bezeichnen wollen.

Mir geht es um Therapieleistungen, die der Arzt verordnet und vom Pat bezahlt werden.

Viele Grüße

sportiiii

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Jytte
14.02.2013 18:30
Hallo sportii, leider keine Antwort, aber genau die Antwort auf deine 2.frage würde mich auch sehr interessieren.
Kurze Zusamenfassung: Ich bin Rückenschulleiter, habe jetzt einen Firmenanfrage beratend/helfend tätig zu werden bei Mitarbeitern, die aufgrund ihrer Berufsausübung gesundheitliche Beschwerden entwickelt haben. Da komme ich doch als PT in eine ziemlich dunkle Grauzone, sobald ich einen Finger auf den Mitarbeiter lege oder nicht?
Kooperationsmöglichkeiten mit dem Betriebsarzt?
LG jytte

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Hallo sportii, leider keine Antwort, aber genau die Antwort auf deine 2.frage würde mich auch sehr interessieren. Kurze Zusamenfassung: Ich bin Rückenschulleiter, habe jetzt einen Firmenanfrage beratend/helfend tätig zu werden bei Mitarbeitern, die aufgrund ihrer Berufsausübung gesundheitliche Beschwerden entwickelt haben. Da komme ich doch als PT in eine ziemlich dunkle Grauzone, sobald ich einen Finger auf den Mitarbeiter lege oder nicht? Kooperationsmöglichkeiten mit dem Betriebsarzt? LG jytte
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Jytte schrieb:

Hallo sportii, leider keine Antwort, aber genau die Antwort auf deine 2.frage würde mich auch sehr interessieren.
Kurze Zusamenfassung: Ich bin Rückenschulleiter, habe jetzt einen Firmenanfrage beratend/helfend tätig zu werden bei Mitarbeitern, die aufgrund ihrer Berufsausübung gesundheitliche Beschwerden entwickelt haben. Da komme ich doch als PT in eine ziemlich dunkle Grauzone, sobald ich einen Finger auf den Mitarbeiter lege oder nicht?
Kooperationsmöglichkeiten mit dem Betriebsarzt?
LG jytte

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Peter Appuhn
15.02.2013 11:56
Krank oder nicht krank ist hier die Frage. Gesundheitsförderung (Rückenschule) ist keine Behandlung pathologischer Zustände. Diese findet nicht am Arbeitsplatz statt sondern in dafür vorgesehenen Einrichtungen, z.B. in Physiotherapiepraxen - nach einem Besuch beim Arzt.

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Krank oder nicht krank ist hier die Frage. Gesundheitsförderung (Rückenschule) ist keine Behandlung pathologischer Zustände. Diese findet nicht am Arbeitsplatz statt sondern in dafür vorgesehenen Einrichtungen, z.B. in Physiotherapiepraxen - nach einem Besuch beim Arzt.
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Peter Appuhn schrieb:

Krank oder nicht krank ist hier die Frage. Gesundheitsförderung (Rückenschule) ist keine Behandlung pathologischer Zustände. Diese findet nicht am Arbeitsplatz statt sondern in dafür vorgesehenen Einrichtungen, z.B. in Physiotherapiepraxen - nach einem Besuch beim Arzt.

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Jytte
16.02.2013 17:27
Das heißt, sobald der Mitarbeiter am Arbeitsplatz erscheint, ist er nicht krank und ich darf bis zum Bereich der Tertiärprävention mit ihm arbeiten, u.a. Muskelentspannende Maßnahmen, Schmerzreduktion....Diese Maßnahmen finden alle in der Betriebsstätte statt. Ist der MA krankgeschrieben und möchte die gleiche Leistung in meiner Praxis wahrnehmen, darf ich das nicht.
Ist das so richtig?
Danke für Deine Antwort.
lg jytte

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Das heißt, sobald der Mitarbeiter am Arbeitsplatz erscheint, ist er nicht krank und ich darf bis zum Bereich der Tertiärprävention mit ihm arbeiten, u.a. Muskelentspannende Maßnahmen, Schmerzreduktion....Diese Maßnahmen finden alle in der Betriebsstätte statt. Ist der MA krankgeschrieben und möchte die gleiche Leistung in meiner Praxis wahrnehmen, darf ich das nicht. Ist das so richtig? Danke für Deine Antwort. lg jytte
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Jytte schrieb:

Das heißt, sobald der Mitarbeiter am Arbeitsplatz erscheint, ist er nicht krank und ich darf bis zum Bereich der Tertiärprävention mit ihm arbeiten, u.a. Muskelentspannende Maßnahmen, Schmerzreduktion....Diese Maßnahmen finden alle in der Betriebsstätte statt. Ist der MA krankgeschrieben und möchte die gleiche Leistung in meiner Praxis wahrnehmen, darf ich das nicht.
Ist das so richtig?
Danke für Deine Antwort.
lg jytte

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MikeS
16.02.2013 17:57
Es gibt gravierende Unterschiede zwischen einer Arbeitsunfähigkeit und einer Erkrankung ...

MikeS
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Es gibt gravierende Unterschiede zwischen einer Arbeitsunfähigkeit und einer Erkrankung ... MikeS
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MikeS schrieb:

Es gibt gravierende Unterschiede zwischen einer Arbeitsunfähigkeit und einer Erkrankung ...

MikeS

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Jytte
16.02.2013 18:17
Wäre ja auch zu schön gewesen :smile:
lg jytte

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• claudia799
Wäre ja auch zu schön gewesen :smile: lg jytte
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Jytte schrieb:

Wäre ja auch zu schön gewesen :smile:
lg jytte

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Problem beschreiben

ZVPHB schrieb:

Bernie,

stimmt !
Hatte beim sortieren und lesen von Schreiben zum MPhG die "Erlaubnis zum Ausüben der Tätigkeit" im Kopf ! Es ging darum aus dem ´Ausbildungsgesetz´ ein ´Berufsgesetz zu machen !!!
Die Politik wollte es nicht ! Die Berichterstatterin zum MPhG, Frau Löwisch, wurde bei den anschließenden Wahlen abgewählt !!
Praxen als Multiplikatoren zur Wahlbeeinflussung !!!

Unter dem Titel "Quatsch" könntest du noch einiges zu manchen Beiträgen schreiben !

Inzwischen sind die Möglichkeiten zum Tätigwerden beschrieben, so dass ich nichts mehr hinzufüge, um Wiederholungen zu vermeiden !

Hein

"Es ist alles gesagt, nur noch nicht von allen !" (K.Valentin)

Eins noch: um mit den GKV-Kassen abrechnen zu können, bedarf es der Zulassung und der Abarbeitung (!) der Leistung auf der ärztlichen VO.
Bei der PKV geht es im gleichen Sinne, auch wenn das SGB V dazu nichts zum Inhalt hat !

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ZVPHB
21.01.2013 21:52
Bernie,

passt scho !! :wink:

Gruß

Hein
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Bernie, passt scho !! :wink: Gruß Hein
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agnieszkajo
13.02.2013 21:40
Wie kann es dan sein das im wellnesbereich auch lymphdrainagen angeboten werden ohne ärztliche verordung , dorn Therapie gemacht wird und dafur teilweise 60 € verlangt werden ????
Ich kann das alles nicht nachvollziehen das es im wellnesbereich legetim ist und wir die medizinische kenntnisse haben brauchen die verordnungen...
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Wie kann es dan sein das im wellnesbereich auch lymphdrainagen angeboten werden ohne ärztliche verordung , dorn Therapie gemacht wird und dafur teilweise 60 € verlangt werden ???? Ich kann das alles nicht nachvollziehen das es im wellnesbereich legetim ist und wir die medizinische kenntnisse haben brauchen die verordnungen...
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agnieszkajo schrieb:

Wie kann es dan sein das im wellnesbereich auch lymphdrainagen angeboten werden ohne ärztliche verordung , dorn Therapie gemacht wird und dafur teilweise 60 € verlangt werden ????
Ich kann das alles nicht nachvollziehen das es im wellnesbereich legetim ist und wir die medizinische kenntnisse haben brauchen die verordnungen...

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TheStonie
14.02.2013 08:32
Die, die "Wellness" Anwendungen anbieten, können ja nicht wissen, dass Sie was falsch machen. UNd da kann jeder selbst entscheiden, ob er hingeht oder nicht.

Der PT "weiß" was er tut, und welche Gefahren es gibt.
Wenn bei ner Wellnessanwendung jemand Stirbt, weil er einen Herzfehler hat und Lymphdrainage bekommt, dann glaub ich nicht, dass die Berufshaftpflicht zahlt....
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Die, die "Wellness" Anwendungen anbieten, können ja nicht wissen, dass Sie was falsch machen. UNd da kann jeder selbst entscheiden, ob er hingeht oder nicht. Der PT "weiß" was er tut, und welche Gefahren es gibt. Wenn bei ner Wellnessanwendung jemand Stirbt, weil er einen Herzfehler hat und Lymphdrainage bekommt, dann glaub ich nicht, dass die Berufshaftpflicht zahlt....
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TheStonie schrieb:

Die, die "Wellness" Anwendungen anbieten, können ja nicht wissen, dass Sie was falsch machen. UNd da kann jeder selbst entscheiden, ob er hingeht oder nicht.

Der PT "weiß" was er tut, und welche Gefahren es gibt.
Wenn bei ner Wellnessanwendung jemand Stirbt, weil er einen Herzfehler hat und Lymphdrainage bekommt, dann glaub ich nicht, dass die Berufshaftpflicht zahlt....

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Bernie
14.02.2013 08:33
"Wie kann es dan sein das im wellnesbereich auch lymphdrainagen angeboten werden ohne ärztliche verordung , dorn Therapie gemacht wird und dafur teilweise 60 € verlangt werden ???? "

-> Lymphdrainage beim Gesunden (ob das Sinn macht ist ein anderes Thema!) ist als Wellness erlaubt. Behandlung von Pat mit Lymphödem -> HeilprG. Dorn Therapie beim Kranken -> HeilprG

Nur weil manch es trotzdem anders machen, bedeutet es nicht, dass es rechtskonform ist.

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"Wie kann es dan sein das im wellnesbereich auch lymphdrainagen angeboten werden ohne ärztliche verordung , dorn Therapie gemacht wird und dafur teilweise 60 € verlangt werden ???? " -> Lymphdrainage beim Gesunden (ob das Sinn macht ist ein anderes Thema!) ist als Wellness erlaubt. Behandlung von Pat mit Lymphödem -> HeilprG. Dorn Therapie beim Kranken -> HeilprG Nur weil manch es trotzdem anders machen, bedeutet es nicht, dass es rechtskonform ist.
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Bernie schrieb:

"Wie kann es dan sein das im wellnesbereich auch lymphdrainagen angeboten werden ohne ärztliche verordung , dorn Therapie gemacht wird und dafur teilweise 60 € verlangt werden ???? "

-> Lymphdrainage beim Gesunden (ob das Sinn macht ist ein anderes Thema!) ist als Wellness erlaubt. Behandlung von Pat mit Lymphödem -> HeilprG. Dorn Therapie beim Kranken -> HeilprG

Nur weil manch es trotzdem anders machen, bedeutet es nicht, dass es rechtskonform ist.

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agnieszkajo
14.02.2013 08:53
Also im gesammten so wie ich es jetzt raus gehört habe ist die beste altanatieve eines physios den Heilpraktiker zu machen. Um auch rechtlich abgesichert zu sein wenn ich patienten ohne VO behandeln möchte.
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Also im gesammten so wie ich es jetzt raus gehört habe ist die beste altanatieve eines physios den Heilpraktiker zu machen. Um auch rechtlich abgesichert zu sein wenn ich patienten ohne VO behandeln möchte.
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agnieszkajo schrieb:

Also im gesammten so wie ich es jetzt raus gehört habe ist die beste altanatieve eines physios den Heilpraktiker zu machen. Um auch rechtlich abgesichert zu sein wenn ich patienten ohne VO behandeln möchte.

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TheStonie
14.02.2013 09:09
absolut....und es ist auch noch USt-befreit! Wellness = 19%
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absolut....und es ist auch noch USt-befreit! Wellness = 19%
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TheStonie schrieb:

absolut....und es ist auch noch USt-befreit! Wellness = 19%

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Bernie
14.02.2013 09:52
"Also im gesammten so wie ich es jetzt raus gehört habe ist die beste altanatieve eines physios den Heilpraktiker zu machen. Um auch rechtlich abgesichert zu sein wenn ich patienten ohne VO behandeln möchte. "

-> So ist es!
Wenn Du "nur" PT machen willst reicht dir der sektorale Heilpraktiker PT. Wenn Du mehr machen willst (Osteopathie, TCM o.ä.) dann Voll HP.

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"Also im gesammten so wie ich es jetzt raus gehört habe ist die beste altanatieve eines physios den Heilpraktiker zu machen. Um auch rechtlich abgesichert zu sein wenn ich patienten ohne VO behandeln möchte. " -> So ist es! Wenn Du "nur" PT machen willst reicht dir der sektorale Heilpraktiker PT. Wenn Du mehr machen willst (Osteopathie, TCM o.ä.) dann Voll HP.
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Bernie schrieb:

"Also im gesammten so wie ich es jetzt raus gehört habe ist die beste altanatieve eines physios den Heilpraktiker zu machen. Um auch rechtlich abgesichert zu sein wenn ich patienten ohne VO behandeln möchte. "

-> So ist es!
Wenn Du "nur" PT machen willst reicht dir der sektorale Heilpraktiker PT. Wenn Du mehr machen willst (Osteopathie, TCM o.ä.) dann Voll HP.

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sandra klein 1
14.02.2013 12:07
Hallo,

ich muss mich dieser Gesprächsrunde mal anschließen.

Ich habe mich frisch Selbstständig gemacht und natürlich quälte mich auch die Frage nach den Selbstzahlern...

Vom Verband aus ( Land Brandenburg ) sagte man mir ich könne ja einen Masseur anstellen und dann kann ich auch private Massagen abrechnen. Oder man bietet Wellness an... da frag ich mich nur wie ich das ausführen soll... Schreib ich dann Entspannungsmassage, Aromaöl Massage etc. und schlage die tollen 19% Märchensteuer drauf??

Also irgendwie ist doch alles verwirrend.

LG
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Hallo, ich muss mich dieser Gesprächsrunde mal anschließen. Ich habe mich frisch Selbstständig gemacht und natürlich quälte mich auch die Frage nach den Selbstzahlern... Vom Verband aus ( Land Brandenburg ) sagte man mir ich könne ja einen Masseur anstellen und dann kann ich auch private Massagen abrechnen. Oder man bietet Wellness an... da frag ich mich nur wie ich das ausführen soll... Schreib ich dann Entspannungsmassage, Aromaöl Massage etc. und schlage die tollen 19% Märchensteuer drauf?? Also irgendwie ist doch alles verwirrend. LG
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sandra klein 1 schrieb:

Hallo,

ich muss mich dieser Gesprächsrunde mal anschließen.

Ich habe mich frisch Selbstständig gemacht und natürlich quälte mich auch die Frage nach den Selbstzahlern...

Vom Verband aus ( Land Brandenburg ) sagte man mir ich könne ja einen Masseur anstellen und dann kann ich auch private Massagen abrechnen. Oder man bietet Wellness an... da frag ich mich nur wie ich das ausführen soll... Schreib ich dann Entspannungsmassage, Aromaöl Massage etc. und schlage die tollen 19% Märchensteuer drauf??

Also irgendwie ist doch alles verwirrend.

LG

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TheStonie
14.02.2013 13:20
Gibt da noch den Heilbäderparagraphen im Umsatzsteuergesetz. Danach sind Leistungen, die durch Masseure und Med.Bademeister erbracht werden (oder auch PT) die als Heilmittel zugelassen sind, aber nicht zwingend einer Verordnung bedürfen dem ermäßigten Steuersatz.
Also 7%.
Wenn du schreibst Wellnessmassage, sagt der FInanzbeamte...alles, was Spass macht kost 19%...
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• sandra klein 1
Gibt da noch den Heilbäderparagraphen im Umsatzsteuergesetz. Danach sind Leistungen, die durch Masseure und Med.Bademeister erbracht werden (oder auch PT) die als Heilmittel zugelassen sind, aber nicht zwingend einer Verordnung bedürfen dem ermäßigten Steuersatz. Also 7%. Wenn du schreibst Wellnessmassage, sagt der FInanzbeamte...alles, was Spass macht kost 19%...
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TheStonie schrieb:

Gibt da noch den Heilbäderparagraphen im Umsatzsteuergesetz. Danach sind Leistungen, die durch Masseure und Med.Bademeister erbracht werden (oder auch PT) die als Heilmittel zugelassen sind, aber nicht zwingend einer Verordnung bedürfen dem ermäßigten Steuersatz.
Also 7%.
Wenn du schreibst Wellnessmassage, sagt der FInanzbeamte...alles, was Spass macht kost 19%...

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sandra klein 1
14.02.2013 13:28
Okay, nun hab ich ja noch keine Masseur - denke ab April.

Kann ich bis dahin ein Zettel auslegen mit: Prävention/Wellnessangebot und den jeweiligen Preisen für Massage, Hot Stone etc.??

Meinen Patienten scheint das egal zu sein wie viel sie zahlen... ( gut für mich ), hauptsache sie können sich Zwischendurch was gutes tun... :blush:
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Okay, nun hab ich ja noch keine Masseur - denke ab April. Kann ich bis dahin ein Zettel auslegen mit: Prävention/Wellnessangebot und den jeweiligen Preisen für Massage, Hot Stone etc.?? Meinen Patienten scheint das egal zu sein wie viel sie zahlen... ( gut für mich ), hauptsache sie können sich Zwischendurch was gutes tun... :blush:
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sandra klein 1 schrieb:

Okay, nun hab ich ja noch keine Masseur - denke ab April.

Kann ich bis dahin ein Zettel auslegen mit: Prävention/Wellnessangebot und den jeweiligen Preisen für Massage, Hot Stone etc.??

Meinen Patienten scheint das egal zu sein wie viel sie zahlen... ( gut für mich ), hauptsache sie können sich Zwischendurch was gutes tun... :blush:

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Jeladani
16.02.2013 14:27
..Und wenn ich eine Physiopraxis habe und einen Voll HP, darf ich dann in meiner PT Praxis z.Bsp. Craniobehandlungen auf Privatrechnung machen, oder muß ich diese Behandlung dann in extra HP- Räumlichkeiten machen?
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..Und wenn ich eine Physiopraxis habe und einen Voll HP, darf ich dann in meiner PT Praxis z.Bsp. Craniobehandlungen auf Privatrechnung machen, oder muß ich diese Behandlung dann in extra HP- Räumlichkeiten machen?
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Jeladani schrieb:

..Und wenn ich eine Physiopraxis habe und einen Voll HP, darf ich dann in meiner PT Praxis z.Bsp. Craniobehandlungen auf Privatrechnung machen, oder muß ich diese Behandlung dann in extra HP- Räumlichkeiten machen?

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Gruß

Hein



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