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Physio in Firmen
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Anonymer Teilnehmer
05.09.2017 09:39
Hallo,

Ich bin derzeit Vollzeit als Physio angestellt, möchte aber auf 30 Stunden reduzieren und nebenbei unabhängig in Firmen Physiotherapie als Einzel- oder auch Gruppentherapie anbieten. Wie sind da die rechtlichen Grundlagen?
Habe zusätzlich den großen HP.

Vielen Dank für die Hilfe.
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Hallo, Ich bin derzeit Vollzeit als Physio angestellt, möchte aber auf 30 Stunden reduzieren und nebenbei unabhängig in Firmen Physiotherapie als Einzel- oder auch Gruppentherapie anbieten. Wie sind da die rechtlichen Grundlagen? Habe zusätzlich den großen HP. Vielen Dank für die Hilfe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

Ich bin derzeit Vollzeit als Physio angestellt, möchte aber auf 30 Stunden reduzieren und nebenbei unabhängig in Firmen Physiotherapie als Einzel- oder auch Gruppentherapie anbieten. Wie sind da die rechtlichen Grundlagen?
Habe zusätzlich den großen HP.

Vielen Dank für die Hilfe.

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eim
05.09.2017 13:05
Dann mußt du eine Selbstständige Tätigkeit anmelden bzw. Praxis gründen.Auf jeden Fall brauchst du eine feste Praxisanschrift wenn du als HP arbeiten willst, denn das GA wird dies kontrollieren und ansonsten gilt es als Heilkundeausübung im Umherziehen und das ist ja wie du sicherlich weißt verboten.
Wenn du nur als Physio arbeiten willst dann ist das was anderes ,aber der HP darf dabei dann nicht erscheinen ansonsten siehe vorheriges.
Zur Selbstständigen Tätigkeit gehört Anmeldung bei FA ,GA ,BG,KK und Berufshaftpflicht.Als Physio auch Anmeldung bei Rentenkasse und als HP nur an Rentenkasse die Mitteilung dass du jetzt nur als HP arbeitest .(HP sind ja nicht Rentenversicherungspflichtig)
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Dann mußt du eine Selbstständige Tätigkeit anmelden bzw. Praxis gründen.Auf jeden Fall brauchst du eine feste Praxisanschrift wenn du als HP arbeiten willst, denn das GA wird dies kontrollieren und ansonsten gilt es als Heilkundeausübung im Umherziehen und das ist ja wie du sicherlich weißt verboten. Wenn du nur als Physio arbeiten willst dann ist das was anderes ,aber der HP darf dabei dann nicht erscheinen ansonsten siehe vorheriges. Zur Selbstständigen Tätigkeit gehört Anmeldung bei FA ,GA ,BG,KK und Berufshaftpflicht.Als Physio auch Anmeldung bei Rentenkasse und als HP nur an Rentenkasse die Mitteilung dass du jetzt nur als HP arbeitest .(HP sind ja nicht Rentenversicherungspflichtig)
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Anonymer Teilnehmer
07.09.2017 08:33
Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
Ich würde nur als Physiotherapeutin arbeiten wollen und auch nicht über die Kassen abrechnen, sondern die Leistungen quasi als Präventivmaßnahme entweder der Firmenleitung oder ggf. der Mitarbeiter in Rechnung stellen.
Wie sähe das dann aus?
Ist es eine Option mich bei einem größeren Unternehmen auf Minijob-Basis anstellen zu lassen?
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Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort. Ich würde nur als Physiotherapeutin arbeiten wollen und auch nicht über die Kassen abrechnen, sondern die Leistungen quasi als Präventivmaßnahme entweder der Firmenleitung oder ggf. der Mitarbeiter in Rechnung stellen. Wie sähe das dann aus? Ist es eine Option mich bei einem größeren Unternehmen auf Minijob-Basis anstellen zu lassen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
Ich würde nur als Physiotherapeutin arbeiten wollen und auch nicht über die Kassen abrechnen, sondern die Leistungen quasi als Präventivmaßnahme entweder der Firmenleitung oder ggf. der Mitarbeiter in Rechnung stellen.
Wie sähe das dann aus?
Ist es eine Option mich bei einem größeren Unternehmen auf Minijob-Basis anstellen zu lassen?

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hgb
07.09.2017 10:19
Größere Firmen habe eine Möglichkeit, Präventivmaßnahmen für ihre MA zu finanzieren, mindert den steuerlichen Gewinn.
Große Firmen haben dazu eigene PT's in Vollzeit. Nicht so große vergeben nach Stundensatz oder pauschal, wie läßt sich meist regeln.
Aber: Das ist so eine steuerplichtige Leistung und sollte von anderer Tätiglkeit schön getrennt werden!
Kontakt zu einer betriebsmedizinischen Betreuungwäre sinnvoll, ob es dafür in der Region genug Bedarf gibt. Eine Tätigkeit unter dem Dach einer solchen Betreuung wäre m. E. auch denkbar.

mfg hgb :wink:
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Größere Firmen habe eine Möglichkeit, Präventivmaßnahmen für ihre MA zu finanzieren, mindert den steuerlichen Gewinn. Große Firmen haben dazu eigene PT's in Vollzeit. Nicht so große vergeben nach Stundensatz oder pauschal, wie läßt sich meist regeln. [b]Aber:[/b] Das ist so eine steuerplichtige Leistung und sollte von anderer Tätiglkeit schön getrennt werden! Kontakt zu einer betriebsmedizinischen Betreuungwäre sinnvoll, ob es dafür in der Region genug Bedarf gibt. Eine Tätigkeit unter dem Dach einer solchen Betreuung wäre m. E. auch denkbar. mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:

Größere Firmen habe eine Möglichkeit, Präventivmaßnahmen für ihre MA zu finanzieren, mindert den steuerlichen Gewinn.
Große Firmen haben dazu eigene PT's in Vollzeit. Nicht so große vergeben nach Stundensatz oder pauschal, wie läßt sich meist regeln.
Aber: Das ist so eine steuerplichtige Leistung und sollte von anderer Tätiglkeit schön getrennt werden!
Kontakt zu einer betriebsmedizinischen Betreuungwäre sinnvoll, ob es dafür in der Region genug Bedarf gibt. Eine Tätigkeit unter dem Dach einer solchen Betreuung wäre m. E. auch denkbar.

mfg hgb :wink:

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eim schrieb:

Dann mußt du eine Selbstständige Tätigkeit anmelden bzw. Praxis gründen.Auf jeden Fall brauchst du eine feste Praxisanschrift wenn du als HP arbeiten willst, denn das GA wird dies kontrollieren und ansonsten gilt es als Heilkundeausübung im Umherziehen und das ist ja wie du sicherlich weißt verboten.
Wenn du nur als Physio arbeiten willst dann ist das was anderes ,aber der HP darf dabei dann nicht erscheinen ansonsten siehe vorheriges.
Zur Selbstständigen Tätigkeit gehört Anmeldung bei FA ,GA ,BG,KK und Berufshaftpflicht.Als Physio auch Anmeldung bei Rentenkasse und als HP nur an Rentenkasse die Mitteilung dass du jetzt nur als HP arbeitest .(HP sind ja nicht Rentenversicherungspflichtig)



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