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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Mitarbeiterin zieht in Elternzeit weg und möchte, daß ich sie nach der Elternzeit kündige

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Neues Thema
Mitarbeiterin zieht in Elternzeit weg und möchte, daß ich sie nach der Elternzeit kündige
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Rick07
06.02.2016 15:51
Guten Tag zusammen,

Eine Mitarbeiterin von mir eröffnete mir, daß sie weg zieht und daher nach der Elternzeit nicht mehr bei mir anfangen will. Ich bat sie dann entsprechend zu kündigen (auf mich trifft das Kündigungsschutzgesetz zu). Das lehnte sie ab, da sie eine Sperre fürchtet, sollte sie nach der Elternzeit nicht sofort eine neue Stelle finden. Statt dessen möchte sie nach der Elternzeit von mir gekündigt werden. Mein Gedanke dazu ist, daß die AAgentur die Kündigung dann anfechten wird.
Was meint Ihr, was zu tun ist?

Grüße aus dem Rheinland

Rick07
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Guten Tag zusammen, Eine Mitarbeiterin von mir eröffnete mir, daß sie weg zieht und daher nach der Elternzeit nicht mehr bei mir anfangen will. Ich bat sie dann entsprechend zu kündigen (auf mich trifft das Kündigungsschutzgesetz zu). Das lehnte sie ab, da sie eine Sperre fürchtet, sollte sie nach der Elternzeit nicht sofort eine neue Stelle finden. Statt dessen möchte sie nach der Elternzeit von mir gekündigt werden. Mein Gedanke dazu ist, daß die AAgentur die Kündigung dann anfechten wird. Was meint Ihr, was zu tun ist? Grüße aus dem Rheinland Rick07
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Rick07 schrieb:

Guten Tag zusammen,

Eine Mitarbeiterin von mir eröffnete mir, daß sie weg zieht und daher nach der Elternzeit nicht mehr bei mir anfangen will. Ich bat sie dann entsprechend zu kündigen (auf mich trifft das Kündigungsschutzgesetz zu). Das lehnte sie ab, da sie eine Sperre fürchtet, sollte sie nach der Elternzeit nicht sofort eine neue Stelle finden. Statt dessen möchte sie nach der Elternzeit von mir gekündigt werden. Mein Gedanke dazu ist, daß die AAgentur die Kündigung dann anfechten wird.
Was meint Ihr, was zu tun ist?

Grüße aus dem Rheinland

Rick07

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C. DBO
06.02.2016 16:11
Wenn sie verheiratet ist und quasi mit ihrem Mann umzieht, wird sie keine Sperre haben. Ich denke auch nicht, dass die AAgentur da irgendwas zu unternehmen gedenkt - warum denn? Sie wohnt nicht mehr in der Stadt. Dennoch finde ich, sollte jeder für sein Handeln selbst die Verantwortung übernehmen und ihr nicht kündigen. Wenn sie gehen möchte, soll sie selbst kündigen - ich finde sowas immer ein bischen Ausnutzerei.
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Wenn sie verheiratet ist und quasi mit ihrem Mann umzieht, wird sie keine Sperre haben. Ich denke auch nicht, dass die AAgentur da irgendwas zu unternehmen gedenkt - warum denn? Sie wohnt nicht mehr in der Stadt. Dennoch finde ich, sollte jeder für sein Handeln selbst die Verantwortung übernehmen und ihr nicht kündigen. Wenn sie gehen möchte, soll sie selbst kündigen - ich finde sowas immer ein bischen Ausnutzerei.
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Lucas
06.02.2016 19:59
C. DBO schrieb am 6.2.16 16:11:
...Dennoch finde ich, sollte jeder für sein Handeln selbst die Verantwortung übernehmen und ihr nicht kündigen. Wenn sie gehen möchte, soll sie selbst kündigen - ich finde sowas immer ein bischen Ausnutzerei.


Genauso sehe ich das auch...
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[zitat]C. DBO schrieb am 6.2.16 16:11: ...Dennoch finde ich, sollte jeder für sein Handeln selbst die Verantwortung übernehmen und ihr nicht kündigen. Wenn sie gehen möchte, soll sie selbst kündigen - ich finde sowas immer ein bischen Ausnutzerei.[/zitat] Genauso sehe ich das auch...
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Lucas schrieb:

C. DBO schrieb am 6.2.16 16:11:
...Dennoch finde ich, sollte jeder für sein Handeln selbst die Verantwortung übernehmen und ihr nicht kündigen. Wenn sie gehen möchte, soll sie selbst kündigen - ich finde sowas immer ein bischen Ausnutzerei.


Genauso sehe ich das auch...

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C. DBO schrieb:

Wenn sie verheiratet ist und quasi mit ihrem Mann umzieht, wird sie keine Sperre haben. Ich denke auch nicht, dass die AAgentur da irgendwas zu unternehmen gedenkt - warum denn? Sie wohnt nicht mehr in der Stadt. Dennoch finde ich, sollte jeder für sein Handeln selbst die Verantwortung übernehmen und ihr nicht kündigen. Wenn sie gehen möchte, soll sie selbst kündigen - ich finde sowas immer ein bischen Ausnutzerei.

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Alyte
06.02.2016 16:16
Die MA soll mit der AA sprechen. Wenn der Vater des Kindes (oder andere familiäre Ursachen) Grund für den Umzug ist, gibt es keine Sperre.

Gruß, A.
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Die MA soll mit der AA sprechen. Wenn der Vater des Kindes (oder andere familiäre Ursachen) Grund für den Umzug ist, gibt es keine Sperre. Gruß, A.
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Tempelritter
06.02.2016 16:21
Du hast ja keinen Grund zu kündigen. Sie zieht weg, also muss sie nach der Elternzeit kündigen. Die AA fragt so etwas nach.
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Du hast ja keinen Grund zu kündigen. Sie zieht weg, also muss sie nach der Elternzeit kündigen. Die AA fragt so etwas nach.
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Tempelritter schrieb:

Du hast ja keinen Grund zu kündigen. Sie zieht weg, also muss sie nach der Elternzeit kündigen. Die AA fragt so etwas nach.

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Alyte schrieb:

Die MA soll mit der AA sprechen. Wenn der Vater des Kindes (oder andere familiäre Ursachen) Grund für den Umzug ist, gibt es keine Sperre.

Gruß, A.

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chipchap
06.02.2016 20:33
Die Agentur für Arbeit würde die MA dazu auffordern eine Kündigungsschutzklage
anzustrengen, anderenfalls keine Leistungen bewilligen.

Also: soll die MA selbst kündigen!

Warum sollte sie Angst haben, keine Stelle zu bekommen...
überall sind genug Stellen offen!
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Die Agentur für Arbeit würde die MA dazu auffordern eine Kündigungsschutzklage anzustrengen, anderenfalls keine Leistungen bewilligen. Also: soll die MA selbst kündigen! Warum sollte sie Angst haben, keine Stelle zu bekommen... überall sind genug Stellen offen!
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Wonderwoman
06.02.2016 20:39
chipchap schrieb am 6.2.16 20:33:
Warum sollte sie Angst haben, keine Stelle zu bekommen...
überall sind genug Stellen offen!


Ganz einfach... die will vermutlich gar nicht arbeiten und Arbeitslosengeld kassieren.
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[zitat]chipchap schrieb am 6.2.16 20:33: Warum sollte sie Angst haben, keine Stelle zu bekommen... überall sind genug Stellen offen![/zitat] Ganz einfach... die will vermutlich gar nicht arbeiten und Arbeitslosengeld kassieren.
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Wonderwoman schrieb:

chipchap schrieb am 6.2.16 20:33:
Warum sollte sie Angst haben, keine Stelle zu bekommen...
überall sind genug Stellen offen!


Ganz einfach... die will vermutlich gar nicht arbeiten und Arbeitslosengeld kassieren.

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Andreas216
08.02.2016 13:41
Ich würde auch erwarten, dass der MA kündigt, wenn er gehen will....Da erwartet man von den AG immer korrektes verhalten...aber da auf einmal nicht?
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Ich würde auch erwarten, dass der MA kündigt, wenn er gehen will....Da erwartet man von den AG immer korrektes verhalten...aber da auf einmal nicht?
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Andreas216 schrieb:

Ich würde auch erwarten, dass der MA kündigt, wenn er gehen will....Da erwartet man von den AG immer korrektes verhalten...aber da auf einmal nicht?

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chipchap schrieb:

Die Agentur für Arbeit würde die MA dazu auffordern eine Kündigungsschutzklage
anzustrengen, anderenfalls keine Leistungen bewilligen.

Also: soll die MA selbst kündigen!

Warum sollte sie Angst haben, keine Stelle zu bekommen...
überall sind genug Stellen offen!

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Papa Alpaka
06.02.2016 21:24
Du könntest die Kündigung deinerseits ablehnen bzw. sofort einen Auflösungsvertrag zum [Ende der Elternzeit] vereinbaren.

...alternativ könntest du ihr schreiben das du ihre mündliche Kündigung zum [Ende der Elternzeit] akzeptierst und eine Frist setzen innerhalb derer du einen schriftlichen Widerruf der mündlichen Kündigung akzeptieren kannst.

(ja, eine jede ist für ihr Handeln selbst verantwortlich. Wie soll das laufen wenn das Amt eine Kündigungsschutzklage initiiert, ihr der Arbeitsplatz zugesprochen wird und sich dann herausstellt das sie gar nicht in der Lage ist den Arbeitsplatz täglich aufzusuchen?)
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Du könntest die Kündigung deinerseits ablehnen bzw. sofort einen Auflösungsvertrag zum [Ende der Elternzeit] vereinbaren. ...alternativ könntest du ihr schreiben das du ihre mündliche Kündigung zum [Ende der Elternzeit] akzeptierst und eine Frist setzen innerhalb derer du einen schriftlichen Widerruf der mündlichen Kündigung akzeptieren kannst. (ja, eine jede ist für ihr Handeln selbst verantwortlich. Wie soll das laufen wenn das Amt eine Kündigungsschutzklage initiiert, ihr der Arbeitsplatz zugesprochen wird und sich dann herausstellt das sie gar nicht in der Lage ist den Arbeitsplatz täglich aufzusuchen?)
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DeaDia
08.02.2016 11:21
Außerdem müsstest Du ja dann aus betriebsbedingten Gründen künden, was Dich evt. in Erklärungsnöte bringen könnte bei einer Neuanstellung.
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Außerdem müsstest Du ja dann aus betriebsbedingten Gründen künden, was Dich evt. in Erklärungsnöte bringen könnte bei einer Neuanstellung.
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DeaDia schrieb:

Außerdem müsstest Du ja dann aus betriebsbedingten Gründen künden, was Dich evt. in Erklärungsnöte bringen könnte bei einer Neuanstellung.

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Wonderwoman
08.02.2016 11:30
DeaDia schrieb am 8.2.16 11:21:
Außerdem müsstest Du ja dann aus betriebsbedingten Gründen künden, was Dich evt. in Erklärungsnöte bringen könnte bei einer Neuanstellung.


Quatsch. In einem Kleinbetrieb gibt es keinen Kündigungsschutz.
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[zitat]DeaDia schrieb am 8.2.16 11:21: Außerdem müsstest Du ja dann aus betriebsbedingten Gründen künden, was Dich evt. in Erklärungsnöte bringen könnte bei einer Neuanstellung.[/zitat] Quatsch. In einem Kleinbetrieb gibt es keinen Kündigungsschutz.
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Wonderwoman schrieb:

DeaDia schrieb am 8.2.16 11:21:
Außerdem müsstest Du ja dann aus betriebsbedingten Gründen künden, was Dich evt. in Erklärungsnöte bringen könnte bei einer Neuanstellung.


Quatsch. In einem Kleinbetrieb gibt es keinen Kündigungsschutz.

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Papa Alpaka schrieb:

Du könntest die Kündigung deinerseits ablehnen bzw. sofort einen Auflösungsvertrag zum [Ende der Elternzeit] vereinbaren.

...alternativ könntest du ihr schreiben das du ihre mündliche Kündigung zum [Ende der Elternzeit] akzeptierst und eine Frist setzen innerhalb derer du einen schriftlichen Widerruf der mündlichen Kündigung akzeptieren kannst.

(ja, eine jede ist für ihr Handeln selbst verantwortlich. Wie soll das laufen wenn das Amt eine Kündigungsschutzklage initiiert, ihr der Arbeitsplatz zugesprochen wird und sich dann herausstellt das sie gar nicht in der Lage ist den Arbeitsplatz täglich aufzusuchen?)

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trini
08.02.2016 14:29
Das AA wird Dich rigeros verklagen- wie schon erwähnt, Damit das AA dann keine Leistungen übernehmen muss.
Sehr gefährlich für AG!!
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Das AA wird Dich rigeros verklagen- wie schon erwähnt, Damit das AA dann keine Leistungen übernehmen muss. Sehr gefährlich für AG!!
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Wonderwoman
08.02.2016 15:13
trini schrieb am 8.2.16 14:29:
Das AA wird Dich rigeros verklagen!!


hahahaha... so ein Unsinn.
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[zitat]trini schrieb am 8.2.16 14:29: Das AA wird Dich rigeros verklagen!![/zitat] hahahaha... so ein Unsinn.
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Wonderwoman schrieb:

trini schrieb am 8.2.16 14:29:
Das AA wird Dich rigeros verklagen!!


hahahaha... so ein Unsinn.

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trini schrieb:

Das AA wird Dich rigeros verklagen- wie schon erwähnt, Damit das AA dann keine Leistungen übernehmen muss.
Sehr gefährlich für AG!!

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C. DBO
08.02.2016 18:33
Rick07 schrieb am 6.2.16 15:51:


Ich bat sie dann entsprechend zu kündigen (auf mich trifft das Kündigungsschutzgesetz zu).

Grüße aus dem Rheinland

Rick07


@ Wonderwoman: Soviel zum Kleinbetrieb ...
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[zitat]Rick07 schrieb am 6.2.16 15:51: Ich bat sie dann entsprechend zu kündigen (auf mich trifft das Kündigungsschutzgesetz zu). Grüße aus dem Rheinland Rick07[/zitat] @ Wonderwoman: Soviel zum Kleinbetrieb ...
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C. DBO schrieb:

Rick07 schrieb am 6.2.16 15:51:


Ich bat sie dann entsprechend zu kündigen (auf mich trifft das Kündigungsschutzgesetz zu).

Grüße aus dem Rheinland

Rick07


@ Wonderwoman: Soviel zum Kleinbetrieb ...

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canna41
09.02.2016 06:23
Hallo. Habe gerade genau das selbe Problem - jedoch mit einer Rezeptionskraft, die aber noch am Ort ist. Nach der Elternzeit hat sie sich nicht wieder zur Arbeit gemeldet und erst nach schriftlicher Auffoderung die Unterlagen eingereicht, nachdem sich der Geburtstermin und die Elternzeit berechnen lassen. Bekam per Mail die Auffoderung Ihr Profil von meiner Homepage zu entfernen, da sie ja schon lange nicht mehr für micht arbeiten würde. Dies könnte man so auffassen, dass sie gekündigt habe und sowieso nicht wieder anfangen will zu arbeiten. Selbst dies lasse ich gerade vom Anwalt prüfen, da man einerseits als Arbeitgeber verpflichtet ist die Stelle wieder zur Verfügung zu stellen und außerdem mit der Elternzeit das Arbeitsverhältnis nicht erlischt. Soll sie doch - wenn sie nicht mehr arbeiten will - selber kündigen. Es wird sich in den nächsten Tagen zeigen, ob ich notfalls als Arbeitgeber die Arbeitnehmerin wieder zum Arbeitsantritt auffodern muss und dann - wenn dies nicht geschieht - außerordentlich kündigen darf. Ergebnis kann ich Dir gerne per PN mitteilen.
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Hallo. Habe gerade genau das selbe Problem - jedoch mit einer Rezeptionskraft, die aber noch am Ort ist. Nach der Elternzeit hat sie sich nicht wieder zur Arbeit gemeldet und erst nach schriftlicher Auffoderung die Unterlagen eingereicht, nachdem sich der Geburtstermin und die Elternzeit berechnen lassen. Bekam per Mail die Auffoderung Ihr Profil von meiner Homepage zu entfernen, da sie ja schon lange nicht mehr für micht arbeiten würde. Dies könnte man so auffassen, dass sie gekündigt habe und sowieso nicht wieder anfangen will zu arbeiten. Selbst dies lasse ich gerade vom Anwalt prüfen, da man einerseits als Arbeitgeber verpflichtet ist die Stelle wieder zur Verfügung zu stellen und außerdem mit der Elternzeit das Arbeitsverhältnis nicht erlischt. Soll sie doch - wenn sie nicht mehr arbeiten will - selber kündigen. Es wird sich in den nächsten Tagen zeigen, ob ich notfalls als Arbeitgeber die Arbeitnehmerin wieder zum Arbeitsantritt auffodern muss und dann - wenn dies nicht geschieht - außerordentlich kündigen darf. Ergebnis kann ich Dir gerne per PN mitteilen.
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Bernie
09.02.2016 07:44
Wie heißt die Parkinson Trias? Richtig: Tremor, Rigor, Akinese.
Rigor: "Starrheit, Härte" , deshalb heißt es rigoros und nicht rigeros....... :kissing_closed_eyes:
[Klugscheißmodus:aus]
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Wie heißt die Parkinson Trias? Richtig: Tremor, [b][u]Rigor[/u][/b], Akinese. Rigor: "Starrheit, Härte" , deshalb heißt es rigoros und nicht rigeros....... :kissing_closed_eyes: [Klugscheißmodus:aus]
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Bernie schrieb:

Wie heißt die Parkinson Trias? Richtig: Tremor, Rigor, Akinese.
Rigor: "Starrheit, Härte" , deshalb heißt es rigoros und nicht rigeros....... :kissing_closed_eyes:
[Klugscheißmodus:aus]

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canna41 schrieb:

Hallo. Habe gerade genau das selbe Problem - jedoch mit einer Rezeptionskraft, die aber noch am Ort ist. Nach der Elternzeit hat sie sich nicht wieder zur Arbeit gemeldet und erst nach schriftlicher Auffoderung die Unterlagen eingereicht, nachdem sich der Geburtstermin und die Elternzeit berechnen lassen. Bekam per Mail die Auffoderung Ihr Profil von meiner Homepage zu entfernen, da sie ja schon lange nicht mehr für micht arbeiten würde. Dies könnte man so auffassen, dass sie gekündigt habe und sowieso nicht wieder anfangen will zu arbeiten. Selbst dies lasse ich gerade vom Anwalt prüfen, da man einerseits als Arbeitgeber verpflichtet ist die Stelle wieder zur Verfügung zu stellen und außerdem mit der Elternzeit das Arbeitsverhältnis nicht erlischt. Soll sie doch - wenn sie nicht mehr arbeiten will - selber kündigen. Es wird sich in den nächsten Tagen zeigen, ob ich notfalls als Arbeitgeber die Arbeitnehmerin wieder zum Arbeitsantritt auffodern muss und dann - wenn dies nicht geschieht - außerordentlich kündigen darf. Ergebnis kann ich Dir gerne per PN mitteilen.

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Leni C.
09.02.2016 12:14
Rick07 schrieb am 6.2.16 15:51:
Guten Tag zusammen,

Eine Mitarbeiterin von mir eröffnete mir, daß sie weg zieht und daher nach der Elternzeit nicht mehr bei mir anfangen will. Ich bat sie dann entsprechend zu kündigen (auf mich trifft das Kündigungsschutzgesetz zu). Das lehnte sie ab, da sie eine Sperre fürchtet, sollte sie nach der Elternzeit nicht sofort eine neue Stelle finden. Statt dessen möchte sie nach der Elternzeit von mir gekündigt werden. Mein Gedanke dazu ist, daß die AAgentur die Kündigung dann anfechten wird.
Was meint Ihr, was zu tun ist?

Grüße aus dem Rheinland

Rick07


Je nachdem wie weit sie wegzieht ist es ja wohl logisch , daß sie nicht mehr bei dir anfangen wird nach der Elternzeit . Ich glaube , in dem Fall würde sie auch keine Sperre bekommen . Aber ich überlege , warum das dein Problem sein soll ob oder ob nicht . Der normale Weg ist , daß sie die Regeln einhält und dann bei dir kündigt . Ich selber habe es ein mal vor ca. 20 Jahren aus Freundlichkeit gemacht , dem Drängen einer MA nachzukommen und in ihrem Sinne ( aus anderen Gründen ) zu kündigen . Die Folge für mich war , daß ich einige Monate die Stelle nicht mehr besetzen konnte weil i c h sonst Ärger mit dem AA bekommen hätte . Den einen kündigen und sofort wieder jemanden einstellen ist nicht so easy , vor allem wenn man dann noch ein gutes Arbeitszeugnis auszustellen hat , was bei mir ein " befriedigend " war und sie wollte dann vor dem Arbeitsgericht ein " sehr gut " durchsetzen . Also würde ich an deiner Stelle schon die Haltung einnehmen , daß sie entsprechend ihrer Situation bei dir kündigt . Wenn sie es drauf anlegen wird , nicht selber zu kündigen und nicht am Tag x zur Arbeit erscheint riskiert sie die fristlose Kündigung deiner seits wegen Arbeitsverweigerung und dann hat sie erst recht ein Problem wegen einer Sperre .
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[zitat]Rick07 schrieb am 6.2.16 15:51: Guten Tag zusammen, Eine Mitarbeiterin von mir eröffnete mir, daß sie weg zieht und daher nach der Elternzeit nicht mehr bei mir anfangen will. Ich bat sie dann entsprechend zu kündigen (auf mich trifft das Kündigungsschutzgesetz zu). Das lehnte sie ab, da sie eine Sperre fürchtet, sollte sie nach der Elternzeit nicht sofort eine neue Stelle finden. Statt dessen möchte sie nach der Elternzeit von mir gekündigt werden. Mein Gedanke dazu ist, daß die AAgentur die Kündigung dann anfechten wird. Was meint Ihr, was zu tun ist? Grüße aus dem Rheinland Rick07[/zitat] Je nachdem wie weit sie wegzieht ist es ja wohl logisch , daß sie nicht mehr bei dir anfangen wird nach der Elternzeit . Ich glaube , in dem Fall würde sie auch keine Sperre bekommen . Aber ich überlege , warum das dein Problem sein soll ob oder ob nicht . Der normale Weg ist , daß sie die Regeln einhält und dann bei dir kündigt . Ich selber habe es ein mal vor ca. 20 Jahren aus Freundlichkeit gemacht , dem Drängen einer MA nachzukommen und in ihrem Sinne ( aus anderen Gründen ) zu kündigen . Die Folge für mich war , daß ich einige Monate die Stelle nicht mehr besetzen konnte weil i c h sonst Ärger mit dem AA bekommen hätte . Den einen kündigen und sofort wieder jemanden einstellen ist nicht so easy , vor allem wenn man dann noch ein gutes Arbeitszeugnis auszustellen hat , was bei mir ein " befriedigend " war und sie wollte dann vor dem Arbeitsgericht ein " sehr gut " durchsetzen . Also würde ich an deiner Stelle schon die Haltung einnehmen , daß sie entsprechend ihrer Situation bei dir kündigt . Wenn sie es drauf anlegen wird , nicht selber zu kündigen und nicht am Tag x zur Arbeit erscheint riskiert sie die fristlose Kündigung deiner seits wegen Arbeitsverweigerung und dann hat sie erst recht ein Problem wegen einer Sperre .
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tom1350
09.02.2016 12:33
Eine Eigenkündigung der AN aus wichtigen Grund, also ohne Sperrzeit, scheint hier sehr leicht zu begründen sein.
Da kann sich die AN Rat beim Anwalt holen. Geht in die Richtung Umzug wegen Gründung ( Aufrechterhaltung ) einer Erziehungsgemeinschaft.
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• Papa Alpaka
Eine Eigenkündigung der AN aus wichtigen Grund, also ohne Sperrzeit, scheint hier sehr leicht zu begründen sein. Da kann sich die AN Rat beim Anwalt holen. Geht in die Richtung Umzug wegen Gründung ( Aufrechterhaltung ) einer Erziehungsgemeinschaft.
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tom1350 schrieb:

Eine Eigenkündigung der AN aus wichtigen Grund, also ohne Sperrzeit, scheint hier sehr leicht zu begründen sein.
Da kann sich die AN Rat beim Anwalt holen. Geht in die Richtung Umzug wegen Gründung ( Aufrechterhaltung ) einer Erziehungsgemeinschaft.

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Leni C. schrieb:

Rick07 schrieb am 6.2.16 15:51:
Guten Tag zusammen,

Eine Mitarbeiterin von mir eröffnete mir, daß sie weg zieht und daher nach der Elternzeit nicht mehr bei mir anfangen will. Ich bat sie dann entsprechend zu kündigen (auf mich trifft das Kündigungsschutzgesetz zu). Das lehnte sie ab, da sie eine Sperre fürchtet, sollte sie nach der Elternzeit nicht sofort eine neue Stelle finden. Statt dessen möchte sie nach der Elternzeit von mir gekündigt werden. Mein Gedanke dazu ist, daß die AAgentur die Kündigung dann anfechten wird.
Was meint Ihr, was zu tun ist?

Grüße aus dem Rheinland

Rick07


Je nachdem wie weit sie wegzieht ist es ja wohl logisch , daß sie nicht mehr bei dir anfangen wird nach der Elternzeit . Ich glaube , in dem Fall würde sie auch keine Sperre bekommen . Aber ich überlege , warum das dein Problem sein soll ob oder ob nicht . Der normale Weg ist , daß sie die Regeln einhält und dann bei dir kündigt . Ich selber habe es ein mal vor ca. 20 Jahren aus Freundlichkeit gemacht , dem Drängen einer MA nachzukommen und in ihrem Sinne ( aus anderen Gründen ) zu kündigen . Die Folge für mich war , daß ich einige Monate die Stelle nicht mehr besetzen konnte weil i c h sonst Ärger mit dem AA bekommen hätte . Den einen kündigen und sofort wieder jemanden einstellen ist nicht so easy , vor allem wenn man dann noch ein gutes Arbeitszeugnis auszustellen hat , was bei mir ein " befriedigend " war und sie wollte dann vor dem Arbeitsgericht ein " sehr gut " durchsetzen . Also würde ich an deiner Stelle schon die Haltung einnehmen , daß sie entsprechend ihrer Situation bei dir kündigt . Wenn sie es drauf anlegen wird , nicht selber zu kündigen und nicht am Tag x zur Arbeit erscheint riskiert sie die fristlose Kündigung deiner seits wegen Arbeitsverweigerung und dann hat sie erst recht ein Problem wegen einer Sperre .



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