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Lohn am 15ten des Monats?
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Anonymer Teilnehmer
14.11.2013 14:15
Hallo!
Ist es in Ordnung wenn der AG den Lohn erst am 15ten des Monats auszahlt?
Sie meinte das ginge gar nicht anders....bzw. sagte Sie auch mal...Sie dürfte das nicht vorher...??
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Hallo! Ist es in Ordnung wenn der AG den Lohn erst am 15ten des Monats auszahlt? Sie meinte das ginge gar nicht anders....bzw. sagte Sie auch mal...Sie dürfte das nicht vorher...??
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo!
Ist es in Ordnung wenn der AG den Lohn erst am 15ten des Monats auszahlt?
Sie meinte das ginge gar nicht anders....bzw. sagte Sie auch mal...Sie dürfte das nicht vorher...??

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chipchap
14.11.2013 14:38
Die Auszahlung eines Gehaltes am 15. des Monats ist völlig i.O.
wenn dies so im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Theoretisch ist jeder beliebige Tag im Monat als regelmäßiger Auszahlungstag möglich, sofern dies vertraglich von AG und AN so unterschrieben wurde.
Dass sich landläufig der 1. des Monats als Auszahlungstag etabliert hat, liegt natürlich auch daran, daß AGs wie ANs dann z.Bsp. Mieten und andere regelmäßige Zahlungen zu entrichten haben.

Die Aussage "sie dürfte das nicht vorher.." ist natürlich Unsinn!

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• Frank Sommer
Die Auszahlung eines Gehaltes am 15. des Monats ist völlig i.O. wenn dies so im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Theoretisch ist jeder beliebige Tag im Monat als regelmäßiger Auszahlungstag möglich, sofern dies vertraglich von AG und AN so unterschrieben wurde. Dass sich landläufig der 1. des Monats als Auszahlungstag etabliert hat, liegt natürlich auch daran, daß AGs wie ANs dann z.Bsp. Mieten und andere regelmäßige Zahlungen zu entrichten haben. Die Aussage "sie dürfte das nicht vorher.." ist natürlich Unsinn!
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Anonymer Teilnehmer
14.11.2013 14:51
Steht nicht im Vertrag....will ja nicht darauf pochen und komm damit klar, aber Sie tut nur so als wenn Sie gar nichts dazu könnte.

Danke für die Info!!
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Steht nicht im Vertrag....will ja nicht darauf pochen und komm damit klar, aber Sie tut nur so als wenn Sie gar nichts dazu könnte. Danke für die Info!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Steht nicht im Vertrag....will ja nicht darauf pochen und komm damit klar, aber Sie tut nur so als wenn Sie gar nichts dazu könnte.

Danke für die Info!!

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Stephen Ziegler
14.11.2013 15:23
Was steht denn im Vertrag?
Wenn dort der 1. steht hast Du ein Anrecht es am ersten zu bekommen und kannst das auch einfordern. (Wenn Du das möchtest)
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Was steht denn im Vertrag? Wenn dort der 1. steht hast Du ein Anrecht es am ersten zu bekommen und kannst das auch einfordern. (Wenn Du das möchtest)
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Stephen Ziegler schrieb:

Was steht denn im Vertrag?
Wenn dort der 1. steht hast Du ein Anrecht es am ersten zu bekommen und kannst das auch einfordern. (Wenn Du das möchtest)

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C. DBO
14.11.2013 15:24
Was steht denn im Vertrag zum Auszahlungstermin? Wenn dieser Punkt gar nicht erwähnt ssein sollte (ungewöhnlich), sollte sie Dir zumindest gesagt haben, dass es immer zum 15. Geld gibt. Ist wie schon gesagt, völllig in Ordnung.
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Was steht denn im Vertrag zum Auszahlungstermin? Wenn dieser Punkt gar nicht erwähnt ssein sollte (ungewöhnlich), sollte sie Dir zumindest gesagt haben, dass es immer zum 15. Geld gibt. Ist wie schon gesagt, völllig in Ordnung.
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C. DBO schrieb:

Was steht denn im Vertrag zum Auszahlungstermin? Wenn dieser Punkt gar nicht erwähnt ssein sollte (ungewöhnlich), sollte sie Dir zumindest gesagt haben, dass es immer zum 15. Geld gibt. Ist wie schon gesagt, völllig in Ordnung.

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chipchap schrieb:

Die Auszahlung eines Gehaltes am 15. des Monats ist völlig i.O.
wenn dies so im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Theoretisch ist jeder beliebige Tag im Monat als regelmäßiger Auszahlungstag möglich, sofern dies vertraglich von AG und AN so unterschrieben wurde.
Dass sich landläufig der 1. des Monats als Auszahlungstag etabliert hat, liegt natürlich auch daran, daß AGs wie ANs dann z.Bsp. Mieten und andere regelmäßige Zahlungen zu entrichten haben.

Die Aussage "sie dürfte das nicht vorher.." ist natürlich Unsinn!

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Udo
14.11.2013 16:29
Moment!?
Erst mal die Frage, ist das der Lohn für den laufenden oder den vergangenen Monat.

dann gilt:
Sehen Tarif- und Arbeitsverträge keine entsprechenden Regelungen vor, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Also müssen Entgelte nach erbrachter Arbeitsleistung gezahlt werden (§ 614 BGB). Das entspricht jedoch nicht der Praxis. Denn Löhne und Gehälter werden so gut wie nie täglich ausgezahlt. Stattdessen haben sich monatliche Zahlungen durchgesetzt – in der Regel am Monatsende, bzw. Anfang des Folgemonats.

Gehälter sollten jedoch spätestens zehn Tage nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes das Konto des Arbeitnehmers erreicht haben, scheint die herrschende Rechtsmeinung zu sein.


VG: Udo

Ps. hab ich so gefunden, Quelle kann ich nicht mehr benennen.

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Moment!? Erst mal die Frage, ist das der Lohn für den laufenden oder den vergangenen Monat. dann gilt: Sehen Tarif- und Arbeitsverträge keine entsprechenden Regelungen vor, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Also müssen Entgelte nach erbrachter Arbeitsleistung gezahlt werden (§ 614 BGB). Das entspricht jedoch nicht der Praxis. Denn Löhne und Gehälter werden so gut wie nie täglich ausgezahlt. Stattdessen haben sich monatliche Zahlungen durchgesetzt – in der Regel am Monatsende, bzw. Anfang des Folgemonats. Gehälter sollten jedoch spätestens zehn Tage nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes das Konto des Arbeitnehmers erreicht haben, scheint die herrschende Rechtsmeinung zu sein. VG: Udo Ps. hab ich so gefunden, Quelle kann ich nicht mehr benennen.
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Anonymer Teilnehmer
14.11.2013 16:36
DankE!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

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Udo schrieb:

Moment!?
Erst mal die Frage, ist das der Lohn für den laufenden oder den vergangenen Monat.

dann gilt:
Sehen Tarif- und Arbeitsverträge keine entsprechenden Regelungen vor, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Also müssen Entgelte nach erbrachter Arbeitsleistung gezahlt werden (§ 614 BGB). Das entspricht jedoch nicht der Praxis. Denn Löhne und Gehälter werden so gut wie nie täglich ausgezahlt. Stattdessen haben sich monatliche Zahlungen durchgesetzt – in der Regel am Monatsende, bzw. Anfang des Folgemonats.

Gehälter sollten jedoch spätestens zehn Tage nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes das Konto des Arbeitnehmers erreicht haben, scheint die herrschende Rechtsmeinung zu sein.


VG: Udo

Ps. hab ich so gefunden, Quelle kann ich nicht mehr benennen.

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eska
14.11.2013 18:21
Man darf natürlich nicht außer Acht lassen, wann mit der Arbeit begonnen wurde. Ist ja auch nicht immer der 1.
Ansonsten geht es doch nicht fairer: 1/2 Monat im voraus, 1/2 Monat rückwirkend.

Gruß eska
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• C. DBO
Man darf natürlich nicht außer Acht lassen, wann mit der Arbeit begonnen wurde. Ist ja auch nicht immer der 1. Ansonsten geht es doch nicht fairer: 1/2 Monat im voraus, 1/2 Monat rückwirkend. Gruß eska
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eska schrieb:

Man darf natürlich nicht außer Acht lassen, wann mit der Arbeit begonnen wurde. Ist ja auch nicht immer der 1.
Ansonsten geht es doch nicht fairer: 1/2 Monat im voraus, 1/2 Monat rückwirkend.

Gruß eska



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