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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

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Neues Thema
Arbeitsverbot in der Schwangerschaft
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Bulka
20.09.2019 18:11
Wenn die Mitarbeiterin bekommt einen Attest mit dem Verbot für die körperliche Tätigkeit als Physio wegen Schwangerschaft, wie ist die Erstattung der Krankenkasse für den Fall? Soll die Krankenkasse 100 Prozent der Ausgaben des Arbeitgeber übernehmen? Danke im Voraus!
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Wenn die Mitarbeiterin bekommt einen Attest mit dem Verbot für die körperliche Tätigkeit als Physio wegen Schwangerschaft, wie ist die Erstattung der Krankenkasse für den Fall? Soll die Krankenkasse 100 Prozent der Ausgaben des Arbeitgeber übernehmen? Danke im Voraus!
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Bulka schrieb:

Wenn die Mitarbeiterin bekommt einen Attest mit dem Verbot für die körperliche Tätigkeit als Physio wegen Schwangerschaft, wie ist die Erstattung der Krankenkasse für den Fall? Soll die Krankenkasse 100 Prozent der Ausgaben des Arbeitgeber übernehmen? Danke im Voraus!

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mosaik
20.09.2019 18:26
Bei einem individuellen oder einem generellen Beschäftigungsverbot ( das eine stellt der Arzt aus, das andere Du als AG) übernimmt die Krankenkasse nach der U1 sämtliche Lohn und Lohnnebenkosten.

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Bei einem individuellen oder einem generellen Beschäftigungsverbot ( das eine stellt der Arzt aus, das andere Du als AG) übernimmt die Krankenkasse nach der U1 sämtliche Lohn und Lohnnebenkosten. Edit mag keinem Dativ
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mosaik
21.09.2019 05:53
mosaik schrieb am 20.9.19 18:26:
Bei einem individuellen oder einem generellen Beschäftigungsverbot ( das eine stellt der Arzt aus, das andere Du als AG) übernimmt die Krankenkasse nach der U1 sämtliche Lohn und Lohnnebenkosten.

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... es ist die U2, nicht die U1

Monika
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[zitat]mosaik schrieb am 20.9.19 18:26: Bei einem individuellen oder einem generellen Beschäftigungsverbot ( das eine stellt der Arzt aus, das andere Du als AG) übernimmt die Krankenkasse nach der U1 sämtliche Lohn und Lohnnebenkosten. Edit mag keinem Dativ [/zitat] ... es ist die U2, nicht die U1 Monika
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mosaik schrieb:

mosaik schrieb am 20.9.19 18:26:
Bei einem individuellen oder einem generellen Beschäftigungsverbot ( das eine stellt der Arzt aus, das andere Du als AG) übernimmt die Krankenkasse nach der U1 sämtliche Lohn und Lohnnebenkosten.

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... es ist die U2, nicht die U1

Monika

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mosaik schrieb:

Bei einem individuellen oder einem generellen Beschäftigungsverbot ( das eine stellt der Arzt aus, das andere Du als AG) übernimmt die Krankenkasse nach der U1 sämtliche Lohn und Lohnnebenkosten.

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