Physiotherapeut /-in oder Masseur
/-in in Hamburg Eppendorf gesucht
Bist du Physiotherapeut /-in,
Lymphtherapeut-/in oder Masseur
/-in und mo?chtest dir etwas dazu
verdienen?
Ich suche derzeitig jemanden, der
mich zuna?chst ca. 6 Stunden die
Woche unterstu?tzt.
Eine höhere Stundenzahl und damit
ein sozialversicherungspflichtiger
Job ist ebenfalls denkbar.
Deine Arbeitszeit kannst du dir
frei einteilen, so dass du flexibel
neben deiner Hauptta?tigkeit
mithelfen kannst.
Melde dich ge...
/-in in Hamburg Eppendorf gesucht
Bist du Physiotherapeut /-in,
Lymphtherapeut-/in oder Masseur
/-in und mo?chtest dir etwas dazu
verdienen?
Ich suche derzeitig jemanden, der
mich zuna?chst ca. 6 Stunden die
Woche unterstu?tzt.
Eine höhere Stundenzahl und damit
ein sozialversicherungspflichtiger
Job ist ebenfalls denkbar.
Deine Arbeitszeit kannst du dir
frei einteilen, so dass du flexibel
neben deiner Hauptta?tigkeit
mithelfen kannst.
Melde dich ge...
ich arbeite in der Psychiatrie eines Akutkrankenhauses. Wir haben immer wieder Anfragen von Patient:Innen ob sie nach dem Aufenthalt weiter zu uns kommen können (KG und Bewegungstherapeutisches Angebot).
Bisher hatten wir die personellen Kapazitäten nicht, was sich nun aber geändert hat.
Wir haben bei uns eigene Räumlichkeiten für die Therapie (es findet nicht auf Station direkt statt).
Dürfen wir "einfach" so ambulante Rezepte über das Krankenhaus abrechnen? Ohne eine Kassenzulassung?
Im Gesetz § 124 SGB V Zulassung steht:
"(5) Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und ihnen vergleichbare Einrichtungen dürfen die in Absatz 1 genannten Heilmittel durch Personen abgeben, die die Voraussetzung nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen, wenn sie über eine Praxisausstattung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 verfügen. Einer Zulassung bedarf es nicht. Für die in Satz 1 genannten Einrichtungen gelten die nach § 125 Absatz 1 abgeschlossenen Verträge entsprechend, ohne dass es einer Anerkennung dieser Verträge bedarf."
Absatz 1:
1.
die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung sowie eine entsprechende zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis oder einen vergleichbaren akademischen Abschluss besitzen,
2.
über eine Praxisausstattung verfügen, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet
Meine letzte (sehr alte Info) war immer noch, dass das nicht so einfach geht. Im Gesetzestext liest es sich für mich doch aber so, als wäre das ohne Kassenzulassung möglich. Vielleicht weiß wer von euch das ganz konkret?
Mit freundlichen Grüßen
zimbolino
Gefällt mir
Läuft das dann über ein Rezept, wer rechnet dann ab und wohin soll das Geld der KK überwiesen werden?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
@zimbolino sollte diese Frage nicht das Krankenhaus beantworten? Will das KHs überhaupt ambulante Patienten behandeln?
Läuft das dann über ein Rezept, wer rechnet dann ab und wohin soll das Geld der KK überwiesen werden?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Da würde ich ganz schön die Füße still halten und erst die Krankenhausleitung fragen, ob sie wollen. Die müssen nämlich eine Institutsermächtigung beantragen, n. m. K.
wir sind ein sehr großes Haus und meine Klinikdirektor möchte grundätzlich schon, dass wir das irgendwann anbieten.
Bevor ich wen bei uns in der Rechtsabteilung gesprochen bekomme, vergehen manchmal Wochen, deshalb wollte ich hier schon mal in Erfahrung bringen ob das überhaupt Sinn ergibt.
Die Maßnahmen als Nachsorge anbieten zu können ist physio- und psychotherapeutisch relevant.
Das würde in meinen Augen nur über Rezept Sinn ergeben. Das dürfte organisatorisch auch kein großes Problem sein, da wir eine eigene angeschloßene ambulante Klinik quasi haben (ärztliche Betreuung) und das Geld geht natürlich an unsere Klinik.
PS: Ergotherapeut:Innen arbeiten bei uns schon teilweise ambulant über Rezept (Arbeitstherapie)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
zimbolino schrieb:
@massu
wir sind ein sehr großes Haus und meine Klinikdirektor möchte grundätzlich schon, dass wir das irgendwann anbieten.
Bevor ich wen bei uns in der Rechtsabteilung gesprochen bekomme, vergehen manchmal Wochen, deshalb wollte ich hier schon mal in Erfahrung bringen ob das überhaupt Sinn ergibt.
Die Maßnahmen als Nachsorge anbieten zu können ist physio- und psychotherapeutisch relevant.
Das würde in meinen Augen nur über Rezept Sinn ergeben. Das dürfte organisatorisch auch kein großes Problem sein, da wir eine eigene angeschloßene ambulante Klinik quasi haben (ärztliche Betreuung) und das Geld geht natürlich an unsere Klinik.
PS: Ergotherapeut:Innen arbeiten bei uns schon teilweise ambulant über Rezept (Arbeitstherapie)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
@zimbolino wenn die Ergos das dürfen, dann dürft ihr das bestimmt auch. Frag doch die Ergos welche Schritte zu gehen sind. Wenn du es als sinnvoll erachtest dann Go for it, wenn ihr die Kapazitäten habt. Ansonsten könntet ihr auch Physioschüler nehmen. Da wären bestimmt viele Schulen an einer Kooperation interessiert.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
zimbolino schrieb:
Hallo,
ich arbeite in der Psychiatrie eines Akutkrankenhauses. Wir haben immer wieder Anfragen von Patient:Innen ob sie nach dem Aufenthalt weiter zu uns kommen können (KG und Bewegungstherapeutisches Angebot).
Bisher hatten wir die personellen Kapazitäten nicht, was sich nun aber geändert hat.
Wir haben bei uns eigene Räumlichkeiten für die Therapie (es findet nicht auf Station direkt statt).
Dürfen wir "einfach" so ambulante Rezepte über das Krankenhaus abrechnen? Ohne eine Kassenzulassung?
Im Gesetz § 124 SGB V Zulassung steht:
"(5) Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und ihnen vergleichbare Einrichtungen dürfen die in Absatz 1 genannten Heilmittel durch Personen abgeben, die die Voraussetzung nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen, wenn sie über eine Praxisausstattung im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 verfügen. Einer Zulassung bedarf es nicht. Für die in Satz 1 genannten Einrichtungen gelten die nach § 125 Absatz 1 abgeschlossenen Verträge entsprechend, ohne dass es einer Anerkennung dieser Verträge bedarf."
Absatz 1:
1.
die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung sowie eine entsprechende zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis oder einen vergleichbaren akademischen Abschluss besitzen,
2.
über eine Praxisausstattung verfügen, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet
Meine letzte (sehr alte Info) war immer noch, dass das nicht so einfach geht. Im Gesetzestext liest es sich für mich doch aber so, als wäre das ohne Kassenzulassung möglich. Vielleicht weiß wer von euch das ganz konkret?
Mit freundlichen Grüßen
zimbolino
Mein Profilbild bearbeiten