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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern 450€-Job und Überstunden

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Neues Thema
450€-Job und Überstunden
Es gibt 10 Beiträge
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M83Axel
24.01.2014 07:17
Hallo,

wie macht ihr es wenn der Mini-Jobber peu à peu Überstunden aufbaut, ihr aber nicht über 450€ auszahlen könnt. Wie zahlt ihr die Überstunden aus bzw. wie macht ihr es mit der Vergütung?

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Hallo, wie macht ihr es wenn der Mini-Jobber peu à peu Überstunden aufbaut, ihr aber nicht über 450€ auszahlen könnt. Wie zahlt ihr die Überstunden aus bzw. wie macht ihr es mit der Vergütung?
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M83Axel schrieb:

Hallo,

wie macht ihr es wenn der Mini-Jobber peu à peu Überstunden aufbaut, ihr aber nicht über 450€ auszahlen könnt. Wie zahlt ihr die Überstunden aus bzw. wie macht ihr es mit der Vergütung?

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Lars van Ravenzwaaij
24.01.2014 08:00
Überstunden werden abgefeiert.
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Überstunden werden abgefeiert.
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M83Axel
24.01.2014 08:40
Keine Möglichkeit zur Vergütung?

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Keine Möglichkeit zur Vergütung?
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M83Axel schrieb:

Keine Möglichkeit zur Vergütung?

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Lars van Ravenzwaaij
24.01.2014 08:55
Überstunden sollen eigentlich gar nicht ausgezahlt werden. Ein AN hat grundsätzlich erstmal ein Anrecht auf Freizeitausgleich. Auszahlung findet nur statt, wenn ein Freizeitausgleich nicht möglich ist.

Bei einem Minijobber bist du schlicht und ergreifend an die Obergrenze gebunden, sonst wird das Verhältnis rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Daher arbeiten wir so wenig wie möglich mit Minijobber (auch weil eine Minijob teurer für den AG ist).
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• Nora Weber
Überstunden sollen eigentlich gar nicht ausgezahlt werden. Ein AN hat grundsätzlich erstmal ein Anrecht auf Freizeitausgleich. Auszahlung findet nur statt, wenn ein Freizeitausgleich nicht möglich ist. Bei einem Minijobber bist du schlicht und ergreifend an die Obergrenze gebunden, sonst wird das Verhältnis rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Daher arbeiten wir so wenig wie möglich mit Minijobber (auch weil eine Minijob teurer für den AG ist).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Überstunden sollen eigentlich gar nicht ausgezahlt werden. Ein AN hat grundsätzlich erstmal ein Anrecht auf Freizeitausgleich. Auszahlung findet nur statt, wenn ein Freizeitausgleich nicht möglich ist.

Bei einem Minijobber bist du schlicht und ergreifend an die Obergrenze gebunden, sonst wird das Verhältnis rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Daher arbeiten wir so wenig wie möglich mit Minijobber (auch weil eine Minijob teurer für den AG ist).

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M83Axel
24.01.2014 08:58
Wie handhabt ihr es dann? Mit Teilzeitstellen oder FM?

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Wie handhabt ihr es dann? Mit Teilzeitstellen oder FM?
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M83Axel schrieb:

Wie handhabt ihr es dann? Mit Teilzeitstellen oder FM?

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Lars van Ravenzwaaij
24.01.2014 09:00
FM beschäftigen wir aufgrund der Rechtsproblematik genau so wenig. Ansonsten tatsächlich Teilzeitstellen. Häufig in der Gleitzone (450,01 bis 850 €).
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• Nora Weber
FM beschäftigen wir aufgrund der Rechtsproblematik genau so wenig. Ansonsten tatsächlich Teilzeitstellen. Häufig in der Gleitzone (450,01 bis 850 €).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

FM beschäftigen wir aufgrund der Rechtsproblematik genau so wenig. Ansonsten tatsächlich Teilzeitstellen. Häufig in der Gleitzone (450,01 bis 850 €).

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M83Axel
24.01.2014 09:16
Danke erstmal im Voraus

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M83Axel schrieb:

Danke erstmal im Voraus

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TheStonie
24.01.2014 10:10
Wir planen den Freizeitausgleich entsprechend mit ein.
EIne MA auf 450€ basis hat 2 Schulpflichtige Kinder, der Mann verdient gut.
Wenn sie also mehr verdient, bekommt sie zu Hohe Abzüge bei der Steuer. Ergo hat sie jede Ferien frei. Erst wird der Urlaub verrechnet, danach dann Überstunden abgefeiert!
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Wir planen den Freizeitausgleich entsprechend mit ein. EIne MA auf 450€ basis hat 2 Schulpflichtige Kinder, der Mann verdient gut. Wenn sie also mehr verdient, bekommt sie zu Hohe Abzüge bei der Steuer. Ergo hat sie jede Ferien frei. Erst wird der Urlaub verrechnet, danach dann Überstunden abgefeiert!
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TheStonie schrieb:

Wir planen den Freizeitausgleich entsprechend mit ein.
EIne MA auf 450€ basis hat 2 Schulpflichtige Kinder, der Mann verdient gut.
Wenn sie also mehr verdient, bekommt sie zu Hohe Abzüge bei der Steuer. Ergo hat sie jede Ferien frei. Erst wird der Urlaub verrechnet, danach dann Überstunden abgefeiert!

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Überstunden werden abgefeiert.

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Wonderwoman
24.01.2014 11:00
Wenn Du genau 450 Euro den Monat auszahlst, dann kannst Du die Überstunden nicht auszahlen.
Wenn nicht, dann gilt die Jahressumme von 12*450. Wenn Du da noch Luft haben solltest, weil Du weniger als 450 auszahlst, dann kannst Du 2 Mal im Jahr mehr als 450 auszahlen, solange Du in der Jahressumme bleibst.

Die "2 Mal" bitte nochmal checken... mein Wissen kann hier veraltet sein.
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Wenn Du genau 450 Euro den Monat auszahlst, dann kannst Du die Überstunden nicht auszahlen. Wenn nicht, dann gilt die Jahressumme von 12*450. Wenn Du da noch Luft haben solltest, weil Du weniger als 450 auszahlst, dann kannst Du 2 Mal im Jahr mehr als 450 auszahlen, solange Du in der Jahressumme bleibst. Die "2 Mal" bitte nochmal checken... mein Wissen kann hier veraltet sein.
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Muskelfreak
24.01.2014 12:02
Nö, nicht veraltet.
Sind laut minijob.de für zusätzlich angefallene Arbeit. Auf keinen Fall für Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
Grüsse

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Nö, nicht veraltet. Sind laut minijob.de für zusätzlich angefallene Arbeit. Auf keinen Fall für Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Grüsse
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Muskelfreak schrieb:

Nö, nicht veraltet.
Sind laut minijob.de für zusätzlich angefallene Arbeit. Auf keinen Fall für Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
Grüsse

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Wonderwoman schrieb:

Wenn Du genau 450 Euro den Monat auszahlst, dann kannst Du die Überstunden nicht auszahlen.
Wenn nicht, dann gilt die Jahressumme von 12*450. Wenn Du da noch Luft haben solltest, weil Du weniger als 450 auszahlst, dann kannst Du 2 Mal im Jahr mehr als 450 auszahlen, solange Du in der Jahressumme bleibst.

Die "2 Mal" bitte nochmal checken... mein Wissen kann hier veraltet sein.



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