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  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie Patient will nicht kommen

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Patient will nicht kommen
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schaumormal
20.01.2020 19:30
Hallo Schwarmwissen,

zuerst...ich bin nicht vom Fach, jedoch durch den Ruhestand meiner Mutter zum Inhaber einer Praxis mit 4 Therapeuten geworden. Heute tauchte ein Rezept einer Patientin auf, die zum ersten Termin nicht kam, nach mehrmaligen nachfragen mehr als unfreundlich wurde und nicht kommen will. Das Rezept will sie nicht in Anspruch nehmen.

Meine Frage an euch.... ich würde das Rezept zu den Akten legen...muss ich irgendwas beachten, irgendjemanden informieren?

Danke schon einmal für eure Hilfe =)
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Hallo Schwarmwissen, zuerst...ich bin nicht vom Fach, jedoch durch den Ruhestand meiner Mutter zum Inhaber einer Praxis mit 4 Therapeuten geworden. Heute tauchte ein Rezept einer Patientin auf, die zum ersten Termin nicht kam, nach mehrmaligen nachfragen mehr als unfreundlich wurde und nicht kommen will. Das Rezept will sie nicht in Anspruch nehmen. Meine Frage an euch.... ich würde das Rezept zu den Akten legen...muss ich irgendwas beachten, irgendjemanden informieren? Danke schon einmal für eure Hilfe =)
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schaumormal schrieb:

Hallo Schwarmwissen,

zuerst...ich bin nicht vom Fach, jedoch durch den Ruhestand meiner Mutter zum Inhaber einer Praxis mit 4 Therapeuten geworden. Heute tauchte ein Rezept einer Patientin auf, die zum ersten Termin nicht kam, nach mehrmaligen nachfragen mehr als unfreundlich wurde und nicht kommen will. Das Rezept will sie nicht in Anspruch nehmen.

Meine Frage an euch.... ich würde das Rezept zu den Akten legen...muss ich irgendwas beachten, irgendjemanden informieren?

Danke schon einmal für eure Hilfe =)

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MikeL
20.01.2020 19:43
Ich würde in diesem Fall die Patientin mir einer Sperre für künftige Behandlungen versehen. Sollte sie eines Tages doch mal wieder einen Termin haben wollen, würde ich ihr höflich aber bestimmt sagen, dass dies nur nach Übernahme der seinerzeit entstandenen Ausfallkosten möglich ist. Ansonsten würde ich die Sache auf sich beruhen lassen, sofern Du von ihr keine unterschriebene Durchschrift des Anmeldebogens hast, wo sie auf Deine Handhabung bei nicht wahrgenommenen Terminen hingewiesen wurde. Hat sie unterschrieben, dann Rechnung stellen und diese konsequent eintreiben. Den verordnenden Arzt würde ich auf jeden Fall über den Vorfall informieren.
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• Evemarie Kaiser
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Ich würde in diesem Fall die Patientin mir einer Sperre für künftige Behandlungen versehen. Sollte sie eines Tages doch mal wieder einen Termin haben wollen, würde ich ihr höflich aber bestimmt sagen, dass dies nur nach Übernahme der seinerzeit entstandenen Ausfallkosten möglich ist. Ansonsten würde ich die Sache auf sich beruhen lassen, sofern Du von ihr keine unterschriebene Durchschrift des Anmeldebogens hast, wo sie auf Deine Handhabung bei nicht wahrgenommenen Terminen hingewiesen wurde. Hat sie unterschrieben, dann Rechnung stellen und diese konsequent eintreiben. Den verordnenden Arzt würde ich auf jeden Fall über den Vorfall informieren.
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schaumormal
20.01.2020 19:50
Danke dir! Genauso handhaben wir das. Und was mache ich mit dem Rezept? Ich darf es ja sicherlich nicht vernichten? Oder doch?
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Danke dir! Genauso handhaben wir das. Und was mache ich mit dem Rezept? Ich darf es ja sicherlich nicht vernichten? Oder doch?
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schaumormal schrieb:

Danke dir! Genauso handhaben wir das. Und was mache ich mit dem Rezept? Ich darf es ja sicherlich nicht vernichten? Oder doch?

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JBB
20.01.2020 20:25
schaumormal schrieb am 20.1.20 19:50:
Danke dir! Genauso handhaben wir das. Und was mache ich mit dem Rezept? Ich darf es ja sicherlich nicht vernichten? Oder doch?


Wir senden in Fällen in denen eine HMV nicht in Anspruch genommen wird in der Regel zu unserer Entlastung zurück.
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• schaumormal
[zitat]schaumormal schrieb am 20.1.20 19:50: Danke dir! Genauso handhaben wir das. Und was mache ich mit dem Rezept? Ich darf es ja sicherlich nicht vernichten? Oder doch? [/zitat] Wir senden in Fällen in denen eine HMV nicht in Anspruch genommen wird in der Regel zu unserer Entlastung zurück.
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JBB schrieb:

schaumormal schrieb am 20.1.20 19:50:
Danke dir! Genauso handhaben wir das. Und was mache ich mit dem Rezept? Ich darf es ja sicherlich nicht vernichten? Oder doch?


Wir senden in Fällen in denen eine HMV nicht in Anspruch genommen wird in der Regel zu unserer Entlastung zurück.

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MikeL schrieb:

Ich würde in diesem Fall die Patientin mir einer Sperre für künftige Behandlungen versehen. Sollte sie eines Tages doch mal wieder einen Termin haben wollen, würde ich ihr höflich aber bestimmt sagen, dass dies nur nach Übernahme der seinerzeit entstandenen Ausfallkosten möglich ist. Ansonsten würde ich die Sache auf sich beruhen lassen, sofern Du von ihr keine unterschriebene Durchschrift des Anmeldebogens hast, wo sie auf Deine Handhabung bei nicht wahrgenommenen Terminen hingewiesen wurde. Hat sie unterschrieben, dann Rechnung stellen und diese konsequent eintreiben. Den verordnenden Arzt würde ich auf jeden Fall über den Vorfall informieren.

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mosaik
20.01.2020 19:50
Erst mal herzlichen Glückwunsch zu dem fulltime job in der Verwaltung;)

Zu beachten ist: ist die Dame unter Betreuung, dann muss der Betreuer darüber informiert werden.

Den Arzt würde ich unabhängig davon, ob ein Arztbericht angefordert worden ist oder nicht, informieren ( Wir hatten just eine ganz liebe ältere Dame, die unter Paranoia leidet. Sie hatte bei uns alle Termine abgesgat, weil sie sich auf der Strasse nicht mehr sicher fühlen würde, aber beim Arzt geheult, dass wir sie nicht mehr therapieren wollen würden).

Falls Du eine Ausfallrechnung stellen möchtest, hast Du Nachweise, dass Du den Termin vereinbart hast?

Du hast eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Da wäre es fast sinnvoller, das Rezept zu Deiner Entlastung zurückzuschicken?

Vielleicht ist es sinnvoll, dass Deine Mutter und Du noch eine Übergangszeit vereinbart, in der organisatorisches besprochen wird. Du musst Dich mühsam und fachfremd einarbeiten, sie hat viel Erfahrung.

Viele Grüße
Monika
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• schaumormal
Erst mal herzlichen Glückwunsch zu dem fulltime job in der Verwaltung;) Zu beachten ist: ist die Dame unter Betreuung, dann muss der Betreuer darüber informiert werden. Den Arzt würde ich unabhängig davon, ob ein Arztbericht angefordert worden ist oder nicht, informieren ( Wir hatten just eine ganz liebe ältere Dame, die unter Paranoia leidet. Sie hatte bei uns alle Termine abgesgat, weil sie sich auf der Strasse nicht mehr sicher fühlen würde, aber beim Arzt geheult, dass wir sie nicht mehr therapieren wollen würden). Falls Du eine Ausfallrechnung stellen möchtest, hast Du Nachweise, dass Du den Termin vereinbart hast? Du hast eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Da wäre es fast sinnvoller, das Rezept zu Deiner Entlastung zurückzuschicken? Vielleicht ist es sinnvoll, dass Deine Mutter und Du noch eine Übergangszeit vereinbart, in der organisatorisches besprochen wird. Du musst Dich mühsam und fachfremd einarbeiten, sie hat viel Erfahrung. Viele Grüße Monika
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schaumormal
20.01.2020 19:54
hey Monika, auch dir Danke ich für die Hinweise. Ich mach das nebenberuflich =) und finde es wahnsinnig interessant und herausfordernd.

Da hattet ihr ja auch einen krassen Fall.
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hey Monika, auch dir Danke ich für die Hinweise. Ich mach das nebenberuflich =) und finde es wahnsinnig interessant und herausfordernd. Da hattet ihr ja auch einen krassen Fall.
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schaumormal schrieb:

hey Monika, auch dir Danke ich für die Hinweise. Ich mach das nebenberuflich =) und finde es wahnsinnig interessant und herausfordernd.

Da hattet ihr ja auch einen krassen Fall.

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idefix-
21.01.2020 07:45
Wir heben solche Rezepte als Nachweis auf
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Wir heben solche Rezepte als Nachweis auf
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idefix- schrieb:

Wir heben solche Rezepte als Nachweis auf

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Leni C.
21.01.2020 13:36
Wie ist das Rezept denn bei euch gelandet ? Durch den Arzt geschickt oder von der Patientin selber abgegeben ? Ich würde das Rezept mit entsprechendem Vermerk an den Arzt zurückschicken . Patientin sperren und , je nach dem , Ausfallrechnung schreiben .
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• schaumormal
Wie ist das Rezept denn bei euch gelandet ? Durch den Arzt geschickt oder von der Patientin selber abgegeben ? Ich würde das Rezept mit entsprechendem Vermerk an den Arzt zurückschicken . Patientin sperren und , je nach dem , Ausfallrechnung schreiben .
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Leni C. schrieb:

Wie ist das Rezept denn bei euch gelandet ? Durch den Arzt geschickt oder von der Patientin selber abgegeben ? Ich würde das Rezept mit entsprechendem Vermerk an den Arzt zurückschicken . Patientin sperren und , je nach dem , Ausfallrechnung schreiben .

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Ingo Friedrich
21.01.2020 13:58
Wenn ein Patient nicht kommen will und das Rezept auch niemand holt landet es bei mir nach einer Weile im Aktenvernichter. Es kam keine Behandlung zustande, keine Doku und grundsätzlich auch keine Speicherung von Daten.
MfG :)
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• Xela
• schaumormal
Wenn ein Patient nicht kommen will und das Rezept auch niemand holt landet es bei mir nach einer Weile im Aktenvernichter. Es kam keine Behandlung zustande, keine Doku und grundsätzlich auch keine Speicherung von Daten. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

Wenn ein Patient nicht kommen will und das Rezept auch niemand holt landet es bei mir nach einer Weile im Aktenvernichter. Es kam keine Behandlung zustande, keine Doku und grundsätzlich auch keine Speicherung von Daten.
MfG :)

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Xela
22.01.2020 09:04
Ingo Friedrich schrieb am 21.1.20 13:58:
Wenn ein Patient nicht kommen will und das Rezept auch niemand holt landet es bei mir nach einer Weile im Aktenvernichter. Es kam keine Behandlung zustande, keine Doku und grundsätzlich auch keine Speicherung von Daten.
MfG :)


Und schon gar nicht Weitergabe von Daten an Dritte. Schredder, abhaken. Feddich.
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[zitat]Ingo Friedrich schrieb am 21.1.20 13:58: Wenn ein Patient nicht kommen will und das Rezept auch niemand holt landet es bei mir nach einer Weile im Aktenvernichter. Es kam keine Behandlung zustande, keine Doku und grundsätzlich auch keine Speicherung von Daten. MfG :) [/zitat] Und schon gar nicht Weitergabe von Daten an Dritte. Schredder, abhaken. Feddich.
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Xela schrieb:

Ingo Friedrich schrieb am 21.1.20 13:58:
Wenn ein Patient nicht kommen will und das Rezept auch niemand holt landet es bei mir nach einer Weile im Aktenvernichter. Es kam keine Behandlung zustande, keine Doku und grundsätzlich auch keine Speicherung von Daten.
MfG :)


Und schon gar nicht Weitergabe von Daten an Dritte. Schredder, abhaken. Feddich.

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mosaik schrieb:

Erst mal herzlichen Glückwunsch zu dem fulltime job in der Verwaltung;)

Zu beachten ist: ist die Dame unter Betreuung, dann muss der Betreuer darüber informiert werden.

Den Arzt würde ich unabhängig davon, ob ein Arztbericht angefordert worden ist oder nicht, informieren ( Wir hatten just eine ganz liebe ältere Dame, die unter Paranoia leidet. Sie hatte bei uns alle Termine abgesgat, weil sie sich auf der Strasse nicht mehr sicher fühlen würde, aber beim Arzt geheult, dass wir sie nicht mehr therapieren wollen würden).

Falls Du eine Ausfallrechnung stellen möchtest, hast Du Nachweise, dass Du den Termin vereinbart hast?

Du hast eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Da wäre es fast sinnvoller, das Rezept zu Deiner Entlastung zurückzuschicken?

Vielleicht ist es sinnvoll, dass Deine Mutter und Du noch eine Übergangszeit vereinbart, in der organisatorisches besprochen wird. Du musst Dich mühsam und fachfremd einarbeiten, sie hat viel Erfahrung.

Viele Grüße
Monika

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Tempelritter
21.01.2020 14:28
...... kein happy end?
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...... kein happy end?
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schaumormal
22.01.2020 07:26
Tempelritter schrieb am 21.1.20 14:28:
...... kein happy end?


???


Danke euch allen... das Thema darf geschlossen werden!
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[zitat]Tempelritter schrieb am 21.1.20 14:28: ...... kein happy end? [/zitat] ??? Danke euch allen... das Thema darf geschlossen werden!
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schaumormal schrieb:

Tempelritter schrieb am 21.1.20 14:28:
...... kein happy end?


???


Danke euch allen... das Thema darf geschlossen werden!

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Tempelritter schrieb:

...... kein happy end?



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