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Anonymer Teilnehmer
03.05.2019 20:55
Hallo! Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Wie viel Prozent des von mir umgesetzten Stundenumsatzes kann ich als Gehalt verlangen? Ich arbeite als 450 Euro Kraft in einer Praxis. Wir arbeiten im 20 min Takt. Mein Stundenlohn beträgt 15 € . ich werde nur bezahlt, wenn Termine im Plan stehen. Ich habe 11 Jahre Berufserfahrung, Zusatzqualifikation manuelle Therapie und manuelle Lymphdrainage . zusätzlich habe ich eine Tai Chi Lehrer Ausbildung, eine körpertherapeutische Ausbildung und bin Sport und Gesundheits Trainerin. der PI rechtfertigt dieses Gehalt über hohe Fixkosten . Mein durchschnittlicher Stunden Umsatz liegt bei ca. 70€.
Wieviel kann ich zu Zeiten der Preisanpassung wirklich verlangen?
Ich freue mich über Antworten.
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Hallo! Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Wie viel Prozent des von mir umgesetzten Stundenumsatzes kann ich als Gehalt verlangen? Ich arbeite als 450 Euro Kraft in einer Praxis. Wir arbeiten im 20 min Takt. Mein Stundenlohn beträgt 15 € . ich werde nur bezahlt, wenn Termine im Plan stehen. Ich habe 11 Jahre Berufserfahrung, Zusatzqualifikation manuelle Therapie und manuelle Lymphdrainage . zusätzlich habe ich eine Tai Chi Lehrer Ausbildung, eine körpertherapeutische Ausbildung und bin Sport und Gesundheits Trainerin. der PI rechtfertigt dieses Gehalt über hohe Fixkosten . Mein durchschnittlicher Stunden Umsatz liegt bei ca. 70€. Wieviel kann ich zu Zeiten der Preisanpassung wirklich verlangen? Ich freue mich über Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo! Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Wie viel Prozent des von mir umgesetzten Stundenumsatzes kann ich als Gehalt verlangen? Ich arbeite als 450 Euro Kraft in einer Praxis. Wir arbeiten im 20 min Takt. Mein Stundenlohn beträgt 15 € . ich werde nur bezahlt, wenn Termine im Plan stehen. Ich habe 11 Jahre Berufserfahrung, Zusatzqualifikation manuelle Therapie und manuelle Lymphdrainage . zusätzlich habe ich eine Tai Chi Lehrer Ausbildung, eine körpertherapeutische Ausbildung und bin Sport und Gesundheits Trainerin. der PI rechtfertigt dieses Gehalt über hohe Fixkosten . Mein durchschnittlicher Stunden Umsatz liegt bei ca. 70€.
Wieviel kann ich zu Zeiten der Preisanpassung wirklich verlangen?
Ich freue mich über Antworten.

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RoFo
03.05.2019 21:04
15 Eur netto sind doch nicht so schlecht.
Als Minijobber bist du teurer.

Wie kommst du auf 70 Eur Umsatz?
Jede Arbeitsstunde?
Klingt unwahrscheinlich.

Natürlich stehen dir Urlaub zu und Ausfälle müssen selbstverständlich bezahlt werden!
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• ali
• JBB
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15 Eur netto sind doch nicht so schlecht. Als Minijobber bist du teurer. Wie kommst du auf 70 Eur Umsatz? Jede Arbeitsstunde? Klingt unwahrscheinlich. Natürlich stehen dir Urlaub zu und Ausfälle müssen selbstverständlich bezahlt werden!
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FSchulze
03.05.2019 21:37
16-18 € müssten schon drin sein,je nach Region...

Nur wenn Patienten drin stehen? Hat nicht jede Praxis mehr als 100 % Vollauslastung??
Gruß Frank
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16-18 € müssten schon drin sein,je nach Region... Nur wenn Patienten drin stehen? Hat nicht jede Praxis mehr als 100 % Vollauslastung?? Gruß Frank
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FSchulze schrieb:

16-18 € müssten schon drin sein,je nach Region...

Nur wenn Patienten drin stehen? Hat nicht jede Praxis mehr als 100 % Vollauslastung??
Gruß Frank

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Anonymer Teilnehmer
03.05.2019 22:26
Hallo. Danke für die Rückmeldung.
Ich arbeite im Raum Bonn. Ich werde nur bezahlt, wenn Termine im Plan sind, also 100% Auslastung, sonst eben Minusstunden. Der durchschnittliche Stundenumsatz der letzten 6 Wochen lag bei 77 Euro (viele Privatpatienten). Ich habe 4 Wochen Urlaub im Jahr.
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Hallo. Danke für die Rückmeldung. Ich arbeite im Raum Bonn. Ich werde nur bezahlt, wenn Termine im Plan sind, also 100% Auslastung, sonst eben Minusstunden. Der durchschnittliche Stundenumsatz der letzten 6 Wochen lag bei 77 Euro (viele Privatpatienten). Ich habe 4 Wochen Urlaub im Jahr.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo. Danke für die Rückmeldung.
Ich arbeite im Raum Bonn. Ich werde nur bezahlt, wenn Termine im Plan sind, also 100% Auslastung, sonst eben Minusstunden. Der durchschnittliche Stundenumsatz der letzten 6 Wochen lag bei 77 Euro (viele Privatpatienten). Ich habe 4 Wochen Urlaub im Jahr.

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jochen1
03.05.2019 22:29
Solche Minusstunden darf es nicht geben.
Sowas macht mich als fairen PI sauer.
Wie kann man da als AN rechtlich eigentlich vorgehen, so daß es dem PI eine wirkliche Leere ist?
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Solche Minusstunden darf es nicht geben. Sowas macht mich als fairen PI sauer. Wie kann man da als AN rechtlich eigentlich vorgehen, so daß es dem PI eine wirkliche Leere ist?
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jochen1 schrieb:

Solche Minusstunden darf es nicht geben.
Sowas macht mich als fairen PI sauer.
Wie kann man da als AN rechtlich eigentlich vorgehen, so daß es dem PI eine wirkliche Leere ist?

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RoFo
03.05.2019 23:07
Anonymer Teilnehmer schrieb am 3.5.19 22:26:
Hallo. Danke für die Rückmeldung.
Ich arbeite im Raum Bonn. Ich werde nur bezahlt, wenn Termine im Plan sind, also 100% Auslastung, sonst eben Minusstunden. Der durchschnittliche Stundenumsatz der letzten 6 Wochen lag bei 77 Euro (viele Privatpatienten). Ich habe 4 Wochen Urlaub im Jahr.



Also bist du als Aushilfskraft eingestellt, wenn du nur arbeitest, wenn Termine sind.

Umsätze der letzten 6 Wochen sind nicht aussagekräftig.

Es bleibt dir aber unbenommen, dich für mehr Geld stark zu machen.
Wieviel möchtest du denn haben?
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 3.5.19 22:26: Hallo. Danke für die Rückmeldung. Ich arbeite im Raum Bonn. Ich werde nur bezahlt, wenn Termine im Plan sind, also 100% Auslastung, sonst eben Minusstunden. Der durchschnittliche Stundenumsatz der letzten 6 Wochen lag bei 77 Euro (viele Privatpatienten). Ich habe 4 Wochen Urlaub im Jahr. [/zitat] Also bist du als Aushilfskraft eingestellt, wenn du nur arbeitest, wenn Termine sind. Umsätze der letzten 6 Wochen sind nicht aussagekräftig. Es bleibt dir aber unbenommen, dich für mehr Geld stark zu machen. Wieviel möchtest du denn haben?
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RoFo schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 3.5.19 22:26:
Hallo. Danke für die Rückmeldung.
Ich arbeite im Raum Bonn. Ich werde nur bezahlt, wenn Termine im Plan sind, also 100% Auslastung, sonst eben Minusstunden. Der durchschnittliche Stundenumsatz der letzten 6 Wochen lag bei 77 Euro (viele Privatpatienten). Ich habe 4 Wochen Urlaub im Jahr.



Also bist du als Aushilfskraft eingestellt, wenn du nur arbeitest, wenn Termine sind.

Umsätze der letzten 6 Wochen sind nicht aussagekräftig.

Es bleibt dir aber unbenommen, dich für mehr Geld stark zu machen.
Wieviel möchtest du denn haben?

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JRK
03.05.2019 23:17
Wenn nur Patiententermine bezahlt werden, ist das mit dem Arbeitsrecht nicht vereinbar.
Eine 450 Euro Tätigkeit ist für Dich großer Mist und 4 Wochen Urlaub auch. Wird Zeit, dass beide Seiten dazu lernen. Kündige bitte diesen Arbeitsvertrag und biete Dich weiterhin als motivierten freien Mitarbeiter zu 70% des von Dir erbrachten Umsatzes an. Der PI kanns dann machen oder lassen. Die 15 Euro/h Netto bringen Dich auch nicht weter. Als FM landest Du beim Doppelten.
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• Papa Alpaka
Wenn nur Patiententermine bezahlt werden, ist das mit dem Arbeitsrecht nicht vereinbar. Eine 450 Euro Tätigkeit ist für Dich großer Mist und 4 Wochen Urlaub auch. Wird Zeit, dass beide Seiten dazu lernen. Kündige bitte diesen Arbeitsvertrag und biete Dich weiterhin als motivierten freien Mitarbeiter zu 70% des von Dir erbrachten Umsatzes an. Der PI kanns dann machen oder lassen. Die 15 Euro/h Netto bringen Dich auch nicht weter. Als FM landest Du beim Doppelten.
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JRK schrieb:

Wenn nur Patiententermine bezahlt werden, ist das mit dem Arbeitsrecht nicht vereinbar.
Eine 450 Euro Tätigkeit ist für Dich großer Mist und 4 Wochen Urlaub auch. Wird Zeit, dass beide Seiten dazu lernen. Kündige bitte diesen Arbeitsvertrag und biete Dich weiterhin als motivierten freien Mitarbeiter zu 70% des von Dir erbrachten Umsatzes an. Der PI kanns dann machen oder lassen. Die 15 Euro/h Netto bringen Dich auch nicht weter. Als FM landest Du beim Doppelten.

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Anonymer Teilnehmer
04.05.2019 07:17
Hallo. Nochmal Danke für eure Infos. Ich habe nächste Woche ein Gespräch. Spätestens zum 1.7., nach der Preisanpassung der GKVs wären 18€ mein Wunsch. Erstmal ist sicher jede Gehaltserhöhung nach der ganzen Anpassungssache ein Gewinn für mich.
Ich arbeite gern als Physio, dann vielleicht noch lieber :)
Schönes Wochenende!
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Hallo. Nochmal Danke für eure Infos. Ich habe nächste Woche ein Gespräch. Spätestens zum 1.7., nach der Preisanpassung der GKVs wären 18€ mein Wunsch. Erstmal ist sicher jede Gehaltserhöhung nach der ganzen Anpassungssache ein Gewinn für mich. Ich arbeite gern als Physio, dann vielleicht noch lieber :) Schönes Wochenende!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo. Nochmal Danke für eure Infos. Ich habe nächste Woche ein Gespräch. Spätestens zum 1.7., nach der Preisanpassung der GKVs wären 18€ mein Wunsch. Erstmal ist sicher jede Gehaltserhöhung nach der ganzen Anpassungssache ein Gewinn für mich.
Ich arbeite gern als Physio, dann vielleicht noch lieber :)
Schönes Wochenende!

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Ingo Friedrich
04.05.2019 07:49
JRK schrieb am 3.5.19 23:17:
Wenn nur Patiententermine bezahlt werden, ist das mit dem Arbeitsrecht nicht vereinbar.
Eine 450 Euro Tätigkeit ist für Dich großer Mist und 4 Wochen Urlaub auch. Wird Zeit, dass beide Seiten dazu lernen. Kündige bitte diesen Arbeitsvertrag und biete Dich weiterhin als motivierten freien Mitarbeiter zu 70% des von Dir erbrachten Umsatzes an. Der PI kanns dann machen oder lassen. Die 15 Euro/h Netto bringen Dich auch nicht weter. Als FM landest Du beim Doppelten.


Als AN kündigen und gleich als FM in der gleichen Praxis arbeiten. Sorry - wozu ein solcher Tipp? Geht doch irgendwie an der Frage vorbei.
Wenn mein Mitarbeiter mir sagen würde, dass er nun selbständig sein möchte, würde ich ihm dabei alles Gute wünschen und hoffen, dass ihm keiner Flöhe ins Ohr gesetzt hat.
Zur Frage: Ab Herbst können Löhne von 20€ plus realisiert werden. Ein Minijobber, der dann 5 Stunden oder weniger pro Woche in der Praxis tätig sein kann - muss man sich dann tatsächlich überlegen ob es das Wert ist.
MfG :)
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[zitat]JRK schrieb am 3.5.19 23:17: Wenn nur Patiententermine bezahlt werden, ist das mit dem Arbeitsrecht nicht vereinbar. Eine 450 Euro Tätigkeit ist für Dich großer Mist und 4 Wochen Urlaub auch. Wird Zeit, dass beide Seiten dazu lernen. Kündige bitte diesen Arbeitsvertrag und biete Dich weiterhin als motivierten freien Mitarbeiter zu 70% des von Dir erbrachten Umsatzes an. Der PI kanns dann machen oder lassen. Die 15 Euro/h Netto bringen Dich auch nicht weter. Als FM landest Du beim Doppelten. [/zitat] Als AN kündigen und gleich als FM in der gleichen Praxis arbeiten. Sorry - wozu ein solcher Tipp? Geht doch irgendwie an der Frage vorbei. Wenn mein Mitarbeiter mir sagen würde, dass er nun selbständig sein möchte, würde ich ihm dabei alles Gute wünschen und hoffen, dass ihm keiner Flöhe ins Ohr gesetzt hat. Zur Frage: Ab Herbst können Löhne von 20€ plus realisiert werden. Ein Minijobber, der dann 5 Stunden oder weniger pro Woche in der Praxis tätig sein kann - muss man sich dann tatsächlich überlegen ob es das Wert ist. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

JRK schrieb am 3.5.19 23:17:
Wenn nur Patiententermine bezahlt werden, ist das mit dem Arbeitsrecht nicht vereinbar.
Eine 450 Euro Tätigkeit ist für Dich großer Mist und 4 Wochen Urlaub auch. Wird Zeit, dass beide Seiten dazu lernen. Kündige bitte diesen Arbeitsvertrag und biete Dich weiterhin als motivierten freien Mitarbeiter zu 70% des von Dir erbrachten Umsatzes an. Der PI kanns dann machen oder lassen. Die 15 Euro/h Netto bringen Dich auch nicht weter. Als FM landest Du beim Doppelten.


Als AN kündigen und gleich als FM in der gleichen Praxis arbeiten. Sorry - wozu ein solcher Tipp? Geht doch irgendwie an der Frage vorbei.
Wenn mein Mitarbeiter mir sagen würde, dass er nun selbständig sein möchte, würde ich ihm dabei alles Gute wünschen und hoffen, dass ihm keiner Flöhe ins Ohr gesetzt hat.
Zur Frage: Ab Herbst können Löhne von 20€ plus realisiert werden. Ein Minijobber, der dann 5 Stunden oder weniger pro Woche in der Praxis tätig sein kann - muss man sich dann tatsächlich überlegen ob es das Wert ist.
MfG :)

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JRK
04.05.2019 08:09
Als AN die 450 Euro Tätigkeit kündigen, dann FM in der derselben oder andere Praxis mit Statusfeststellungsverfahren DRV hilft der Fragestellenden enorm weiter, weil Sie ja jetzt schon das Risiko einer FM trägt und fast schon eine FM ausführt, da Sie nur für Patiententermine bezahlt wird. Sie ist im Prinzip FM für 15 Euro Netto = 23 Euro Brutto. Das ist doch bei diesen Umsätzen ein Witz, oder? In diesem Fall zeigt sich wieder das Problem in der Physiobranche. Nicht die Stundenumsätze sind zu niedrig.......
Für einen AN lohnt 450 Euro eh nicht. Die AG Abgaben von über 30% werden natürlich auf den AN verlagert durch weniger Netto.
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Als AN die 450 Euro Tätigkeit kündigen, dann FM in der derselben oder andere Praxis mit Statusfeststellungsverfahren DRV hilft der Fragestellenden enorm weiter, weil Sie ja jetzt schon das Risiko einer FM trägt und fast schon eine FM ausführt, da Sie nur für Patiententermine bezahlt wird. Sie ist im Prinzip FM für 15 Euro Netto = 23 Euro Brutto. Das ist doch bei diesen Umsätzen ein Witz, oder? In diesem Fall zeigt sich wieder das Problem in der Physiobranche. Nicht die Stundenumsätze sind zu niedrig....... Für einen AN lohnt 450 Euro eh nicht. Die AG Abgaben von über 30% werden natürlich auf den AN verlagert durch weniger Netto.
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JRK schrieb:

Als AN die 450 Euro Tätigkeit kündigen, dann FM in der derselben oder andere Praxis mit Statusfeststellungsverfahren DRV hilft der Fragestellenden enorm weiter, weil Sie ja jetzt schon das Risiko einer FM trägt und fast schon eine FM ausführt, da Sie nur für Patiententermine bezahlt wird. Sie ist im Prinzip FM für 15 Euro Netto = 23 Euro Brutto. Das ist doch bei diesen Umsätzen ein Witz, oder? In diesem Fall zeigt sich wieder das Problem in der Physiobranche. Nicht die Stundenumsätze sind zu niedrig.......
Für einen AN lohnt 450 Euro eh nicht. Die AG Abgaben von über 30% werden natürlich auf den AN verlagert durch weniger Netto.

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Anonymer Teilnehmer
04.05.2019 08:20
Eine freie Mitarbeit ist in unserer Praxis nicht mehr möglich.
Würde sich ein Midijob (850€) für den AG in meinem Fall eher rechnen? Und natürlich auch für mich? So könnte ich die gleiche Stdanzahl arbeiten für mehr Lohn.
Danke für eure Hilfe. Ich hätte viel früher fragen sollen.
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Eine freie Mitarbeit ist in unserer Praxis nicht mehr möglich. Würde sich ein Midijob (850€) für den AG in meinem Fall eher rechnen? Und natürlich auch für mich? So könnte ich die gleiche Stdanzahl arbeiten für mehr Lohn. Danke für eure Hilfe. Ich hätte viel früher fragen sollen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Eine freie Mitarbeit ist in unserer Praxis nicht mehr möglich.
Würde sich ein Midijob (850€) für den AG in meinem Fall eher rechnen? Und natürlich auch für mich? So könnte ich die gleiche Stdanzahl arbeiten für mehr Lohn.
Danke für eure Hilfe. Ich hätte viel früher fragen sollen.

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RoFo
04.05.2019 09:18
JRK schrieb am 3.5.19 23:17:
Wenn nur Patiententermine bezahlt werden, ist das mit dem Arbeitsrecht nicht vereinbar.
Eine 450 Euro Tätigkeit ist für Dich großer Mist und 4 Wochen Urlaub auch. Wird Zeit, dass beide Seiten dazu lernen. Kündige bitte diesen Arbeitsvertrag und biete Dich weiterhin als motivierten freien Mitarbeiter zu 70% des von Dir erbrachten Umsatzes an. Der PI kanns dann machen oder lassen. Die 15 Euro/h Netto bringen Dich auch nicht weter. Als FM landest Du beim Doppelten.


Warum sollte das nicht gültig sein?
Genau für solche Fälle gibt es die pauschalversteuerten Jobs.
Wenn erhöhter Arbeitsaufwand ist, dann werden diese typischerweise eingesetzt!

Auch eine dauerhafte Tätigkeit ist möglich und in unserer Branche üblich.

Mach dich noch mal schlau, bevor du hier deine Gefühle des Zorns nicht zügeln kannst.
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[zitat]JRK schrieb am 3.5.19 23:17: Wenn nur Patiententermine bezahlt werden, ist das mit dem Arbeitsrecht nicht vereinbar. Eine 450 Euro Tätigkeit ist für Dich großer Mist und 4 Wochen Urlaub auch. Wird Zeit, dass beide Seiten dazu lernen. Kündige bitte diesen Arbeitsvertrag und biete Dich weiterhin als motivierten freien Mitarbeiter zu 70% des von Dir erbrachten Umsatzes an. Der PI kanns dann machen oder lassen. Die 15 Euro/h Netto bringen Dich auch nicht weter. Als FM landest Du beim Doppelten. [/zitat] Warum sollte das nicht gültig sein? Genau für solche Fälle gibt es die pauschalversteuerten Jobs. Wenn erhöhter Arbeitsaufwand ist, dann werden diese typischerweise eingesetzt! Auch eine dauerhafte Tätigkeit ist möglich und in unserer Branche üblich. Mach dich noch mal schlau, bevor du hier deine Gefühle des Zorns nicht zügeln kannst.
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RoFo schrieb:

JRK schrieb am 3.5.19 23:17:
Wenn nur Patiententermine bezahlt werden, ist das mit dem Arbeitsrecht nicht vereinbar.
Eine 450 Euro Tätigkeit ist für Dich großer Mist und 4 Wochen Urlaub auch. Wird Zeit, dass beide Seiten dazu lernen. Kündige bitte diesen Arbeitsvertrag und biete Dich weiterhin als motivierten freien Mitarbeiter zu 70% des von Dir erbrachten Umsatzes an. Der PI kanns dann machen oder lassen. Die 15 Euro/h Netto bringen Dich auch nicht weter. Als FM landest Du beim Doppelten.


Warum sollte das nicht gültig sein?
Genau für solche Fälle gibt es die pauschalversteuerten Jobs.
Wenn erhöhter Arbeitsaufwand ist, dann werden diese typischerweise eingesetzt!

Auch eine dauerhafte Tätigkeit ist möglich und in unserer Branche üblich.

Mach dich noch mal schlau, bevor du hier deine Gefühle des Zorns nicht zügeln kannst.

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RoFo
04.05.2019 09:20
Anonymer Teilnehmer schrieb am 4.5.19 08:20:
Eine freie Mitarbeit ist in unserer Praxis nicht mehr möglich.
Würde sich ein Midijob (850€) für den AG in meinem Fall eher rechnen? Und natürlich auch für mich? So könnte ich die gleiche Stdanzahl arbeiten für mehr Lohn.
Danke für eure Hilfe. Ich hätte viel früher fragen sollen.


Hast aber dann deutlich weniger netto.
Ist das dein einziger Job?
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 4.5.19 08:20: Eine freie Mitarbeit ist in unserer Praxis nicht mehr möglich. Würde sich ein Midijob (850€) für den AG in meinem Fall eher rechnen? Und natürlich auch für mich? So könnte ich die gleiche Stdanzahl arbeiten für mehr Lohn. Danke für eure Hilfe. Ich hätte viel früher fragen sollen. [/zitat] Hast aber dann deutlich weniger netto. Ist das dein einziger Job?
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RoFo schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 4.5.19 08:20:
Eine freie Mitarbeit ist in unserer Praxis nicht mehr möglich.
Würde sich ein Midijob (850€) für den AG in meinem Fall eher rechnen? Und natürlich auch für mich? So könnte ich die gleiche Stdanzahl arbeiten für mehr Lohn.
Danke für eure Hilfe. Ich hätte viel früher fragen sollen.


Hast aber dann deutlich weniger netto.
Ist das dein einziger Job?

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Papa Alpaka
04.05.2019 09:32
RoFo schrieb am 4.5.19 09:20:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 4.5.19 08:20:
Eine freie Mitarbeit ist in unserer Praxis nicht mehr möglich.
Würde sich ein Midijob (850€) für den AG in meinem Fall eher rechnen? Und natürlich auch für mich? So könnte ich die gleiche Stdanzahl arbeiten für mehr Lohn.
Danke für eure Hilfe. Ich hätte viel früher fragen sollen.


Hast aber dann deutlich weniger netto.
Ist das dein einziger Job?


...in zwei Monaten wird die Verdienstgrenze angehoben (€1300) und ein Rentenzuschuss geplant - wobei letzteres eine tickende Zeitbombe ist da nicht geklärt wurde, wie die Rentenzuschüsse schlussendlich finanziert werden wenn es soweit ist...

-> Gleitzone 2019: Neuer Übergangsbereich bei Midijobs | Personal | Haufe
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[zitat]RoFo schrieb am 4.5.19 09:20: [zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 4.5.19 08:20: Eine freie Mitarbeit ist in unserer Praxis nicht mehr möglich. Würde sich ein Midijob (850€) für den AG in meinem Fall eher rechnen? Und natürlich auch für mich? So könnte ich die gleiche Stdanzahl arbeiten für mehr Lohn. Danke für eure Hilfe. Ich hätte viel früher fragen sollen. [/zitat] Hast aber dann deutlich weniger netto. Ist das dein einziger Job? [/zitat] ...in zwei Monaten wird die Verdienstgrenze angehoben (€1300) und ein Rentenzuschuss geplant - wobei letzteres eine tickende Zeitbombe ist da nicht geklärt wurde, wie die Rentenzuschüsse schlussendlich finanziert werden wenn es soweit ist... -> https://www.haufe.de/amp/personal/entgelt/midijobs-neuer-einstiegsbereich-ersetzt-gleitzone_78_457722.html
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Papa Alpaka schrieb:

RoFo schrieb am 4.5.19 09:20:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 4.5.19 08:20:
Eine freie Mitarbeit ist in unserer Praxis nicht mehr möglich.
Würde sich ein Midijob (850€) für den AG in meinem Fall eher rechnen? Und natürlich auch für mich? So könnte ich die gleiche Stdanzahl arbeiten für mehr Lohn.
Danke für eure Hilfe. Ich hätte viel früher fragen sollen.


Hast aber dann deutlich weniger netto.
Ist das dein einziger Job?


...in zwei Monaten wird die Verdienstgrenze angehoben (€1300) und ein Rentenzuschuss geplant - wobei letzteres eine tickende Zeitbombe ist da nicht geklärt wurde, wie die Rentenzuschüsse schlussendlich finanziert werden wenn es soweit ist...

-> Gleitzone 2019: Neuer Übergangsbereich bei Midijobs | Personal | Haufe

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Anonymer Teilnehmer
04.05.2019 10:24
Nein, es ist nicht mein einziger Job. Ich bin noch bis September in Elternzeit . es ist die Frage, ob ich diese noch um ein Jahr verlängere, oder mit reduzierter Stundenzahl wieder einsteige (so das Angebot des PI). Ich möchte nicht unvorbereitet in eine Gehaltsverhandlung gehen. Ich habe versucht , mich mit den Berechnungen und Kosten des AG auseinander zu setzen. Mit euren zusätzlichen Infos habe ich eine gute Gesprächsgrundlage für Veränderung. Jetzt wünsche ich mir noch viel Erfolg beim Verhandeln :)
Danke in die Runde!
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Nein, es ist nicht mein einziger Job. Ich bin noch bis September in Elternzeit . es ist die Frage, ob ich diese noch um ein Jahr verlängere, oder mit reduzierter Stundenzahl wieder einsteige (so das Angebot des PI). Ich möchte nicht unvorbereitet in eine Gehaltsverhandlung gehen. Ich habe versucht , mich mit den Berechnungen und Kosten des AG auseinander zu setzen. Mit euren zusätzlichen Infos habe ich eine gute Gesprächsgrundlage für Veränderung. Jetzt wünsche ich mir noch viel Erfolg beim Verhandeln :) Danke in die Runde!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Nein, es ist nicht mein einziger Job. Ich bin noch bis September in Elternzeit . es ist die Frage, ob ich diese noch um ein Jahr verlängere, oder mit reduzierter Stundenzahl wieder einsteige (so das Angebot des PI). Ich möchte nicht unvorbereitet in eine Gehaltsverhandlung gehen. Ich habe versucht , mich mit den Berechnungen und Kosten des AG auseinander zu setzen. Mit euren zusätzlichen Infos habe ich eine gute Gesprächsgrundlage für Veränderung. Jetzt wünsche ich mir noch viel Erfolg beim Verhandeln :)
Danke in die Runde!

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JRK
04.05.2019 14:00
RoFo schrieb am 4.5.19 09:18:
JRK schrieb am 3.5.19 23:17:
Wenn nur Patiententermine bezahlt werden, ist das mit dem Arbeitsrecht nicht vereinbar.
Eine 450 Euro Tätigkeit ist für Dich großer Mist und 4 Wochen Urlaub auch. Wird Zeit, dass beide Seiten dazu lernen. Kündige bitte diesen Arbeitsvertrag und biete Dich weiterhin als motivierten freien Mitarbeiter zu 70% des von Dir erbrachten Umsatzes an. Der PI kanns dann machen oder lassen. Die 15 Euro/h Netto bringen Dich auch nicht weter. Als FM landest Du beim Doppelten.


Warum sollte das nicht gültig sein?
Genau für solche Fälle gibt es die pauschalversteuerten Jobs.
Wenn erhöhter Arbeitsaufwand ist, dann werden diese typischerweise eingesetzt!

Auch eine dauerhafte Tätigkeit ist möglich und in unserer Branche üblich.

Mach dich noch mal schlau, bevor du hier deine Gefühle des Zorns nicht zügeln kannst.


Die Fragestellende ist angestellt tätig und hat wahrscheinlich mit dem PI feste Arbeitszeiten vereinbart in denen Sie Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Diese sind, unabhängig der Lücken im Terminplan, vom AG zu bezahlen. So wie oben von Ihr beschrieben wird das unternehmerische Risiko auf Sie abgewälzt und mit dem gängigen Recht ist es nicht vereinbar. Unabhängig davon sind zwar die Abgaben bei einer 450 Euro Tätigkeit in der Summe für AN und AG geringer (2% Pauschalversteuerung, 15% Rente, KK normal). Zieht man aber die 2% Steuer und die verlorenen 3,7% Rente von den sonst üblichen ca. 22% eingesparter Lohnsteuer wieder ab, bleibt rechnerisch ein Vorteil von ca. 16%, die einen in der Branche bei diesen Stundensätzen wirklich nicht glücklicher machen.
Ein besserer Ansatz für Gehaltsgespräche ist doch 55% Gesamtkostenquote zu fordern. Bei durchschnittlich mindestens 65 Euro/h darf der AN dann 35 Euro/h angestellt kosten, oder bei einer 450 Euro Tätigkeit sind das dann übers Jahr gesehen mindestens 20 Euro Netto. Durch die gestiegenen Preise ist die hier propagierte Drittel Regel eh nicht mehr schlüssig, da 2/3 der Preiserhöhungen dann beim PI verbleiben. Dafür war das ja nicht gedacht.
Hier äußern sich nur PI. Deshalb sollte die Fragestellende das fordern, was Sie gerne hätte und Wert ist.
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[zitat]RoFo schrieb am 4.5.19 09:18: [zitat]JRK schrieb am 3.5.19 23:17: Wenn nur Patiententermine bezahlt werden, ist das mit dem Arbeitsrecht nicht vereinbar. Eine 450 Euro Tätigkeit ist für Dich großer Mist und 4 Wochen Urlaub auch. Wird Zeit, dass beide Seiten dazu lernen. Kündige bitte diesen Arbeitsvertrag und biete Dich weiterhin als motivierten freien Mitarbeiter zu 70% des von Dir erbrachten Umsatzes an. Der PI kanns dann machen oder lassen. Die 15 Euro/h Netto bringen Dich auch nicht weter. Als FM landest Du beim Doppelten. [/zitat] Warum sollte das nicht gültig sein? Genau für solche Fälle gibt es die pauschalversteuerten Jobs. Wenn erhöhter Arbeitsaufwand ist, dann werden diese typischerweise eingesetzt! Auch eine dauerhafte Tätigkeit ist möglich und in unserer Branche üblich. Mach dich noch mal schlau, bevor du hier deine Gefühle des Zorns nicht zügeln kannst. [/zitat] Die Fragestellende ist angestellt tätig und hat wahrscheinlich mit dem PI feste Arbeitszeiten vereinbart in denen Sie Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Diese sind, unabhängig der Lücken im Terminplan, vom AG zu bezahlen. So wie oben von Ihr beschrieben wird das unternehmerische Risiko auf Sie abgewälzt und mit dem gängigen Recht ist es nicht vereinbar. Unabhängig davon sind zwar die Abgaben bei einer 450 Euro Tätigkeit in der Summe für AN und AG geringer (2% Pauschalversteuerung, 15% Rente, KK normal). Zieht man aber die 2% Steuer und die verlorenen 3,7% Rente von den sonst üblichen ca. 22% eingesparter Lohnsteuer wieder ab, bleibt rechnerisch ein Vorteil von ca. 16%, die einen in der Branche bei diesen Stundensätzen wirklich nicht glücklicher machen. Ein besserer Ansatz für Gehaltsgespräche ist doch 55% Gesamtkostenquote zu fordern. Bei durchschnittlich mindestens 65 Euro/h darf der AN dann 35 Euro/h angestellt kosten, oder bei einer 450 Euro Tätigkeit sind das dann übers Jahr gesehen mindestens 20 Euro Netto. Durch die gestiegenen Preise ist die hier propagierte Drittel Regel eh nicht mehr schlüssig, da 2/3 der Preiserhöhungen dann beim PI verbleiben. Dafür war das ja nicht gedacht. Hier äußern sich nur PI. Deshalb sollte die Fragestellende das fordern, was Sie gerne hätte und Wert ist.
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JRK schrieb:

RoFo schrieb am 4.5.19 09:18:
JRK schrieb am 3.5.19 23:17:
Wenn nur Patiententermine bezahlt werden, ist das mit dem Arbeitsrecht nicht vereinbar.
Eine 450 Euro Tätigkeit ist für Dich großer Mist und 4 Wochen Urlaub auch. Wird Zeit, dass beide Seiten dazu lernen. Kündige bitte diesen Arbeitsvertrag und biete Dich weiterhin als motivierten freien Mitarbeiter zu 70% des von Dir erbrachten Umsatzes an. Der PI kanns dann machen oder lassen. Die 15 Euro/h Netto bringen Dich auch nicht weter. Als FM landest Du beim Doppelten.


Warum sollte das nicht gültig sein?
Genau für solche Fälle gibt es die pauschalversteuerten Jobs.
Wenn erhöhter Arbeitsaufwand ist, dann werden diese typischerweise eingesetzt!

Auch eine dauerhafte Tätigkeit ist möglich und in unserer Branche üblich.

Mach dich noch mal schlau, bevor du hier deine Gefühle des Zorns nicht zügeln kannst.


Die Fragestellende ist angestellt tätig und hat wahrscheinlich mit dem PI feste Arbeitszeiten vereinbart in denen Sie Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Diese sind, unabhängig der Lücken im Terminplan, vom AG zu bezahlen. So wie oben von Ihr beschrieben wird das unternehmerische Risiko auf Sie abgewälzt und mit dem gängigen Recht ist es nicht vereinbar. Unabhängig davon sind zwar die Abgaben bei einer 450 Euro Tätigkeit in der Summe für AN und AG geringer (2% Pauschalversteuerung, 15% Rente, KK normal). Zieht man aber die 2% Steuer und die verlorenen 3,7% Rente von den sonst üblichen ca. 22% eingesparter Lohnsteuer wieder ab, bleibt rechnerisch ein Vorteil von ca. 16%, die einen in der Branche bei diesen Stundensätzen wirklich nicht glücklicher machen.
Ein besserer Ansatz für Gehaltsgespräche ist doch 55% Gesamtkostenquote zu fordern. Bei durchschnittlich mindestens 65 Euro/h darf der AN dann 35 Euro/h angestellt kosten, oder bei einer 450 Euro Tätigkeit sind das dann übers Jahr gesehen mindestens 20 Euro Netto. Durch die gestiegenen Preise ist die hier propagierte Drittel Regel eh nicht mehr schlüssig, da 2/3 der Preiserhöhungen dann beim PI verbleiben. Dafür war das ja nicht gedacht.
Hier äußern sich nur PI. Deshalb sollte die Fragestellende das fordern, was Sie gerne hätte und Wert ist.

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RoFo
04.05.2019 14:05
Wir kennen die Arbeitsbedingungen nicht.
Es wird hier einfach unterstellt, die AN müsste für Lücken gerade stehen.
Hat sie aber so nicht geschrieben.
Außerdem schreibt sie, dass sie für Termine eingesetzt wird. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden.

Da wir aber alle nicht die echten Bedingungen kennen, fischen wir alle im Trüben.
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Wir kennen die Arbeitsbedingungen nicht. Es wird hier einfach unterstellt, die AN müsste für Lücken gerade stehen. Hat sie aber so nicht geschrieben. Außerdem schreibt sie, dass sie für Termine eingesetzt wird. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Da wir aber alle nicht die echten Bedingungen kennen, fischen wir alle im Trüben.
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RoFo schrieb:

Wir kennen die Arbeitsbedingungen nicht.
Es wird hier einfach unterstellt, die AN müsste für Lücken gerade stehen.
Hat sie aber so nicht geschrieben.
Außerdem schreibt sie, dass sie für Termine eingesetzt wird. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden.

Da wir aber alle nicht die echten Bedingungen kennen, fischen wir alle im Trüben.

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JRK
04.05.2019 16:49
Wenn die Fragestellende wirklich nur auf Abruf arbeitet, sobald es Patienten gibt und sich diese Zeit also prinzipiell frei hält, sollte Sie sich im Rahmen eines 450 Euro Jobs unbedingt an den Sätzen eines FM orientieren und sich nicht mit 15 Euro Netto abspeisen lassen. Das macht man dann nur für mindestens 30 Euro Netto. Das sollte unter den oben beschriebenen Voraussetzungen dann die Verhandlungsgrundlage beim Gespräch sein. Entweder 15 Euro Netto und feste durchbezahlte AZ oder 30 Euro Netto und Einsatz nur nach Bedarf. Der Einzige, der von dieser Art Flexibilität was hat ist der PI. Sowas gibts wahrscheinlich nur im Physiobereich, bzw. in Bereichen der Wirtschaft, die wenig wertschätzend mit Mitarbeitern umgehen. Und das beim bekannten Fachkräftemangel in unserem Bereich.
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Wenn die Fragestellende wirklich nur auf Abruf arbeitet, sobald es Patienten gibt und sich diese Zeit also prinzipiell frei hält, sollte Sie sich im Rahmen eines 450 Euro Jobs unbedingt an den Sätzen eines FM orientieren und sich nicht mit 15 Euro Netto abspeisen lassen. Das macht man dann nur für mindestens 30 Euro Netto. Das sollte unter den oben beschriebenen Voraussetzungen dann die Verhandlungsgrundlage beim Gespräch sein. Entweder 15 Euro Netto und feste durchbezahlte AZ oder 30 Euro Netto und Einsatz nur nach Bedarf. Der Einzige, der von dieser Art Flexibilität was hat ist der PI. Sowas gibts wahrscheinlich nur im Physiobereich, bzw. in Bereichen der Wirtschaft, die wenig wertschätzend mit Mitarbeitern umgehen. Und das beim bekannten Fachkräftemangel in unserem Bereich.
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JRK schrieb:

Wenn die Fragestellende wirklich nur auf Abruf arbeitet, sobald es Patienten gibt und sich diese Zeit also prinzipiell frei hält, sollte Sie sich im Rahmen eines 450 Euro Jobs unbedingt an den Sätzen eines FM orientieren und sich nicht mit 15 Euro Netto abspeisen lassen. Das macht man dann nur für mindestens 30 Euro Netto. Das sollte unter den oben beschriebenen Voraussetzungen dann die Verhandlungsgrundlage beim Gespräch sein. Entweder 15 Euro Netto und feste durchbezahlte AZ oder 30 Euro Netto und Einsatz nur nach Bedarf. Der Einzige, der von dieser Art Flexibilität was hat ist der PI. Sowas gibts wahrscheinlich nur im Physiobereich, bzw. in Bereichen der Wirtschaft, die wenig wertschätzend mit Mitarbeitern umgehen. Und das beim bekannten Fachkräftemangel in unserem Bereich.

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RoFo
04.05.2019 18:00
JRK schrieb am 4.5.19 16:49:
Wenn die Fragestellende wirklich nur auf Abruf arbeitet, sobald es Patienten gibt und sich diese Zeit also prinzipiell frei hält, sollte Sie sich im Rahmen eines 450 Euro Jobs unbedingt an den Sätzen eines FM orientieren und sich nicht mit 15 Euro Netto abspeisen lassen. Das macht man dann nur für mindestens 30 Euro Netto. Das sollte unter den oben beschriebenen Voraussetzungen dann die Verhandlungsgrundlage beim Gespräch sein. Entweder 15 Euro Netto und feste durchbezahlte AZ oder 30 Euro Netto und Einsatz nur nach Bedarf. Der Einzige, der von dieser Art Flexibilität was hat ist der PI. Sowas gibts wahrscheinlich nur im Physiobereich, bzw. in Bereichen der Wirtschaft, die wenig wertschätzend mit Mitarbeitern umgehen. Und das beim bekannten Fachkräftemangel in unserem Bereich.



Wieso auf Abruf???
Wo steht das jetzt nun wieder???

Du drehst es dir auch zurecht, nur zum nörgeln!
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[zitat]JRK schrieb am 4.5.19 16:49: Wenn die Fragestellende wirklich nur auf Abruf arbeitet, sobald es Patienten gibt und sich diese Zeit also prinzipiell frei hält, sollte Sie sich im Rahmen eines 450 Euro Jobs unbedingt an den Sätzen eines FM orientieren und sich nicht mit 15 Euro Netto abspeisen lassen. Das macht man dann nur für mindestens 30 Euro Netto. Das sollte unter den oben beschriebenen Voraussetzungen dann die Verhandlungsgrundlage beim Gespräch sein. Entweder 15 Euro Netto und feste durchbezahlte AZ oder 30 Euro Netto und Einsatz nur nach Bedarf. Der Einzige, der von dieser Art Flexibilität was hat ist der PI. Sowas gibts wahrscheinlich nur im Physiobereich, bzw. in Bereichen der Wirtschaft, die wenig wertschätzend mit Mitarbeitern umgehen. Und das beim bekannten Fachkräftemangel in unserem Bereich. [/zitat] Wieso auf Abruf??? Wo steht das jetzt nun wieder??? Du drehst es dir auch zurecht, nur zum nörgeln!
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RoFo schrieb:

JRK schrieb am 4.5.19 16:49:
Wenn die Fragestellende wirklich nur auf Abruf arbeitet, sobald es Patienten gibt und sich diese Zeit also prinzipiell frei hält, sollte Sie sich im Rahmen eines 450 Euro Jobs unbedingt an den Sätzen eines FM orientieren und sich nicht mit 15 Euro Netto abspeisen lassen. Das macht man dann nur für mindestens 30 Euro Netto. Das sollte unter den oben beschriebenen Voraussetzungen dann die Verhandlungsgrundlage beim Gespräch sein. Entweder 15 Euro Netto und feste durchbezahlte AZ oder 30 Euro Netto und Einsatz nur nach Bedarf. Der Einzige, der von dieser Art Flexibilität was hat ist der PI. Sowas gibts wahrscheinlich nur im Physiobereich, bzw. in Bereichen der Wirtschaft, die wenig wertschätzend mit Mitarbeitern umgehen. Und das beim bekannten Fachkräftemangel in unserem Bereich.



Wieso auf Abruf???
Wo steht das jetzt nun wieder???

Du drehst es dir auch zurecht, nur zum nörgeln!

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Anonymer Teilnehmer
04.05.2019 20:55
Hallo.
Ich habe feste Arbeitszeiten, zu denen ich anwesend bin, bekomme aber Lücken im Plan nicht bezahlt. Ich bin demnach auch nicht verpflichtet, andere Tätigkeiten in dieser Zeit zu übernehmen (Aufräumen, Putzen, o.ä). Ich bin mittlerweile ca. 9 Jahre in dieser Praxis.
Lt. eines Unternehmensberaters in der Praxis setzt ein Angestellter im Schnitt 56 € die Std. um. Ist das korrekt? Sicher ergibt sich diese Zahl abzüglich der Urlaubs- und Krankheitstage. Wobei es nach meinen (wenn auch laienhaften) Berechnungen mit meinem Durchschnittswert (73 €, 2 Wochen krank, 4 Wochen Urlaub) ca. 65 € sind.
Ich hätte noch eine Frage:
Setzt die 1/3 Regel beim AN Brutto (450€) an, oder beim AG Brutto(595 €)? Natürlich habe ich mich auch gefragt, ob es für den AN überhaupt gerechtfertigt ist, nach der ganzen Kostenerhöhung seitens der Kasse, eine Gehaltserhöhung um mehr als 1/3 der 30 % zu fordern, da ja jeder angestellte den Mehrwert erwirtschaftet und so hätte doch der PI von jedem Angestellen 2/3 mehr, oder ist meine Annahme falsch? Sicherlich gibt es große betriebswirtschaftliche Unterschiede, die mit berücksichtigt werden müssen, trotzdem möchte ich gerecht entlohnt werden, ohne überheblich zu klingen. Danke für die hilfreichen Infos.
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Hallo. Ich habe feste Arbeitszeiten, zu denen ich anwesend bin, bekomme aber Lücken im Plan nicht bezahlt. Ich bin demnach auch nicht verpflichtet, andere Tätigkeiten in dieser Zeit zu übernehmen (Aufräumen, Putzen, o.ä). Ich bin mittlerweile ca. 9 Jahre in dieser Praxis. Lt. eines Unternehmensberaters in der Praxis setzt ein Angestellter im Schnitt 56 € die Std. um. Ist das korrekt? Sicher ergibt sich diese Zahl abzüglich der Urlaubs- und Krankheitstage. Wobei es nach meinen (wenn auch laienhaften) Berechnungen mit meinem Durchschnittswert (73 €, 2 Wochen krank, 4 Wochen Urlaub) ca. 65 € sind. Ich hätte noch eine Frage: Setzt die 1/3 Regel beim AN Brutto (450€) an, oder beim AG Brutto(595 €)? Natürlich habe ich mich auch gefragt, ob es für den AN überhaupt gerechtfertigt ist, nach der ganzen Kostenerhöhung seitens der Kasse, eine Gehaltserhöhung um mehr als 1/3 der 30 % zu fordern, da ja jeder angestellte den Mehrwert erwirtschaftet und so hätte doch der PI von jedem Angestellen 2/3 mehr, oder ist meine Annahme falsch? Sicherlich gibt es große betriebswirtschaftliche Unterschiede, die mit berücksichtigt werden müssen, trotzdem möchte ich gerecht entlohnt werden, ohne überheblich zu klingen. Danke für die hilfreichen Infos.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo.
Ich habe feste Arbeitszeiten, zu denen ich anwesend bin, bekomme aber Lücken im Plan nicht bezahlt. Ich bin demnach auch nicht verpflichtet, andere Tätigkeiten in dieser Zeit zu übernehmen (Aufräumen, Putzen, o.ä). Ich bin mittlerweile ca. 9 Jahre in dieser Praxis.
Lt. eines Unternehmensberaters in der Praxis setzt ein Angestellter im Schnitt 56 € die Std. um. Ist das korrekt? Sicher ergibt sich diese Zahl abzüglich der Urlaubs- und Krankheitstage. Wobei es nach meinen (wenn auch laienhaften) Berechnungen mit meinem Durchschnittswert (73 €, 2 Wochen krank, 4 Wochen Urlaub) ca. 65 € sind.
Ich hätte noch eine Frage:
Setzt die 1/3 Regel beim AN Brutto (450€) an, oder beim AG Brutto(595 €)? Natürlich habe ich mich auch gefragt, ob es für den AN überhaupt gerechtfertigt ist, nach der ganzen Kostenerhöhung seitens der Kasse, eine Gehaltserhöhung um mehr als 1/3 der 30 % zu fordern, da ja jeder angestellte den Mehrwert erwirtschaftet und so hätte doch der PI von jedem Angestellen 2/3 mehr, oder ist meine Annahme falsch? Sicherlich gibt es große betriebswirtschaftliche Unterschiede, die mit berücksichtigt werden müssen, trotzdem möchte ich gerecht entlohnt werden, ohne überheblich zu klingen. Danke für die hilfreichen Infos.

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RoFo schrieb:

15 Eur netto sind doch nicht so schlecht.
Als Minijobber bist du teurer.

Wie kommst du auf 70 Eur Umsatz?
Jede Arbeitsstunde?
Klingt unwahrscheinlich.

Natürlich stehen dir Urlaub zu und Ausfälle müssen selbstverständlich bezahlt werden!

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Shakespeare
04.05.2019 09:46
15€ Netto entsprechen ja schon einem Bruttolohn von über 20€. Davon träumen die meisten Physios... Ich sehe die Probleme eher darin, dass Leerlauf bzw. nicht Auslastung hier auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden und nur 4 Wochen Mindesturlaub gewährt werden. Da würde ich sofort nachverhandeln. Eine Lohnerhöhung wäre dann sicherlich verhandelbar, spätestens wenn die höheren Vergütungssätze ab September durchgeschlagen sind.
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• ali
15€ Netto entsprechen ja schon einem Bruttolohn von über 20€. Davon träumen die meisten Physios... Ich sehe die Probleme eher darin, dass Leerlauf bzw. nicht Auslastung hier auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden und nur 4 Wochen Mindesturlaub gewährt werden. Da würde ich sofort nachverhandeln. Eine Lohnerhöhung wäre dann sicherlich verhandelbar, spätestens wenn die höheren Vergütungssätze ab September durchgeschlagen sind.
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Shakespeare schrieb:

15€ Netto entsprechen ja schon einem Bruttolohn von über 20€. Davon träumen die meisten Physios... Ich sehe die Probleme eher darin, dass Leerlauf bzw. nicht Auslastung hier auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden und nur 4 Wochen Mindesturlaub gewährt werden. Da würde ich sofort nachverhandeln. Eine Lohnerhöhung wäre dann sicherlich verhandelbar, spätestens wenn die höheren Vergütungssätze ab September durchgeschlagen sind.

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o.s.
04.05.2019 12:13
1. Leerlauf- und Bereitschaftszeiten sind Arbeitszeit.
Es ist ein klarer Verstoß gegen das Gesetz, wenn Dein Arbeitgeber einen Teil Deiner Arbeitszeit, nämlich Bereitschaftszeit bzw. Leerlaufzeit, nicht vergütet. Leerlauf ist Arbeitszeit. Das könnte mal ein Fall fürs Arbeitsgericht werden. Da Du dort weiter arbeiten möchtest, sollte dieses Vorgehen zumindest angesprochen und sofort abgestellt werden. Mein Tipp: heute schon alle "unbezahlten" Pausen schriftlich dokumentieren, nur um später gut gewappnet zu sein.

Wenn Leerzeiten bisher nicht Arbeitszeit sind, wer "fälscht" dann eigentlich Deine Dokumentation der Arbeitszeit? Unsere Minijobberin füllt den selbst aus und unterschreibt ihn. Wie ist das bei Euch?

2. Urlaub mindestens 5 Wochen.
Warum Du dem PI nur 4 Wochen Erholungsurlaub angeboten hast, verstehe ich nicht, wie viel haben denn die anderen im Team?

3. Stundenlohn und max. Wochenarbeitszeit beim Minijob.
Aufgrund der einseitigen Besteuerung des Arbeitgebers sind 15 Euro schon ganz ok (450 Euro netto anstatt "eigentlich" nur ca. 400 Euro netto ab 451 Euro Midijob). Als PI viel ungünstiger finde ich die geringe Stundenzahl.
Schon bei 15 Euro pro Stunde überschreitest Du mit beispielsweise 7 Stunden pro Woche die Grenze von 450 Euro. Und 6 Stunden pro Woche sind schon arg wenig. Das entspricht max. 17,30 Euro pro Stunde.

4. Steuerfreie Zulagen, Zuschläge oder Zuschüsse werden nicht auf die 450 Euro angerechnet (aber bitte genau informieren!). Zum Beispiel ein Kindergartenzuschuss, Jobticket oder andere steuerfreie laufende Vergütungen Deines Arbeitgebers. Diese bleiben natürlich für Dich auch dann sehr vorteilhaft, wenn Du einen Midijob oder mehr anstrebst.
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1. Leerlauf- und Bereitschaftszeiten sind Arbeitszeit. Es ist ein klarer Verstoß gegen das Gesetz, wenn Dein Arbeitgeber einen Teil Deiner Arbeitszeit, nämlich Bereitschaftszeit bzw. Leerlaufzeit, nicht vergütet. Leerlauf ist Arbeitszeit. Das könnte mal ein Fall fürs Arbeitsgericht werden. Da Du dort weiter arbeiten möchtest, sollte dieses Vorgehen zumindest angesprochen und sofort abgestellt werden. Mein Tipp: heute schon alle "unbezahlten" Pausen schriftlich dokumentieren, nur um später gut gewappnet zu sein. Wenn Leerzeiten bisher nicht Arbeitszeit sind, wer "fälscht" dann eigentlich Deine Dokumentation der Arbeitszeit? Unsere Minijobberin füllt den selbst aus und unterschreibt ihn. Wie ist das bei Euch? 2. Urlaub mindestens 5 Wochen. Warum Du dem PI nur 4 Wochen Erholungsurlaub angeboten hast, verstehe ich nicht, wie viel haben denn die anderen im Team? 3. Stundenlohn und max. Wochenarbeitszeit beim Minijob. Aufgrund der einseitigen Besteuerung des Arbeitgebers sind 15 Euro schon ganz ok (450 Euro netto anstatt "eigentlich" nur ca. 400 Euro netto ab 451 Euro Midijob). Als PI viel ungünstiger finde ich die geringe Stundenzahl. Schon bei 15 Euro pro Stunde überschreitest Du mit beispielsweise 7 Stunden pro Woche die Grenze von 450 Euro. Und 6 Stunden pro Woche sind schon arg wenig. Das entspricht max. 17,30 Euro pro Stunde. 4. Steuerfreie Zulagen, Zuschläge oder Zuschüsse werden nicht auf die 450 Euro angerechnet (aber bitte genau informieren!). Zum Beispiel ein Kindergartenzuschuss, Jobticket oder andere steuerfreie laufende Vergütungen Deines Arbeitgebers. Diese bleiben natürlich für Dich auch dann sehr vorteilhaft, wenn Du einen Midijob oder mehr anstrebst.
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Pat2
05.05.2019 13:17
An o.s.:
bist du dir sicher, dass 5 Wochen Urlaub Pflicht sind? Mir ist bekannt : 20 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Woche d. h. für mich 4 Wochen ist das Minimum. Daraus resultiert, dass AT zwar mehr Urlaub verlangen kann, aber ihr Arbeitgeber sich in diesem Punkt schon an die Regeln hält.

Ich möchte nur noch anmerken, dass es noch immer PI gibt, die nicht verstanden haben, dass ein Minijob genau die gleichen Rechte hat als jede andere angestellte Beschäftigung. Hier fehlt es an Aufklärung!
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An o.s.: bist du dir sicher, dass 5 Wochen Urlaub Pflicht sind? Mir ist bekannt : 20 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Woche d. h. für mich 4 Wochen ist das Minimum. Daraus resultiert, dass AT zwar mehr Urlaub verlangen kann, aber ihr Arbeitgeber sich in diesem Punkt schon an die Regeln hält. Ich möchte nur noch anmerken, dass es noch immer PI gibt, die nicht verstanden haben, dass ein Minijob genau die gleichen Rechte hat als jede andere angestellte Beschäftigung. Hier fehlt es an Aufklärung!
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Pat2 schrieb:

An o.s.:
bist du dir sicher, dass 5 Wochen Urlaub Pflicht sind? Mir ist bekannt : 20 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Woche d. h. für mich 4 Wochen ist das Minimum. Daraus resultiert, dass AT zwar mehr Urlaub verlangen kann, aber ihr Arbeitgeber sich in diesem Punkt schon an die Regeln hält.

Ich möchte nur noch anmerken, dass es noch immer PI gibt, die nicht verstanden haben, dass ein Minijob genau die gleichen Rechte hat als jede andere angestellte Beschäftigung. Hier fehlt es an Aufklärung!

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o.s.
05.05.2019 14:43
Pat2 schrieb am 5.5.19 13:17:
An o.s.:
bist du dir sicher, dass 5 Wochen Urlaub Pflicht sind? Mir ist bekannt : 20 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Woche d. h. für mich 4 Wochen ist das Minimum. Daraus resultiert, dass AT zwar mehr Urlaub verlangen kann, aber ihr Arbeitgeber sich in diesem Punkt schon an die Regeln hält.


Es sind 4 Wochen Mindest-Erholungsurlaub entsprechend 20 Tage bei 5 Arbeitstagen, 16 bei 4 Tagen usw. Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt: Die 5 Wochen sind meines Erachtens mittlerweile "Mindeststandard" in unserer Branche, das meinte ich.

Ich möchte nur noch anmerken, dass es noch immer PI gibt, die nicht verstanden haben, dass ein Minijob genau die gleichen Rechte hat als jede andere angestellte Beschäftigung. Hier fehlt es an Aufklärung!


Fehlt es an Aufklärung oder fehlt es am Willen, sich als Arbeitgeber mit den Arbeitnehmerrechten so zu beschäftigen, dass man jederzeit ruhig schlafen kann?
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[zitat]Pat2 schrieb am 5.5.19 13:17: An o.s.: bist du dir sicher, dass 5 Wochen Urlaub Pflicht sind? Mir ist bekannt : 20 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Woche d. h. für mich 4 Wochen ist das Minimum. Daraus resultiert, dass AT zwar mehr Urlaub verlangen kann, aber ihr Arbeitgeber sich in diesem Punkt schon an die Regeln hält.[/zitat] Es sind 4 Wochen Mindest-Erholungsurlaub entsprechend 20 Tage bei 5 Arbeitstagen, 16 bei 4 Tagen usw. Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt: Die 5 Wochen sind meines Erachtens mittlerweile "Mindeststandard" in unserer Branche, das meinte ich. [zitat]Ich möchte nur noch anmerken, dass es noch immer PI gibt, die nicht verstanden haben, dass ein Minijob genau die gleichen Rechte hat als jede andere angestellte Beschäftigung. Hier fehlt es an Aufklärung! [/zitat] Fehlt es an Aufklärung oder fehlt es am Willen, sich als Arbeitgeber mit den Arbeitnehmerrechten so zu beschäftigen, dass man jederzeit ruhig schlafen kann?
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o.s. schrieb:

Pat2 schrieb am 5.5.19 13:17:
An o.s.:
bist du dir sicher, dass 5 Wochen Urlaub Pflicht sind? Mir ist bekannt : 20 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Woche d. h. für mich 4 Wochen ist das Minimum. Daraus resultiert, dass AT zwar mehr Urlaub verlangen kann, aber ihr Arbeitgeber sich in diesem Punkt schon an die Regeln hält.


Es sind 4 Wochen Mindest-Erholungsurlaub entsprechend 20 Tage bei 5 Arbeitstagen, 16 bei 4 Tagen usw. Da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt: Die 5 Wochen sind meines Erachtens mittlerweile "Mindeststandard" in unserer Branche, das meinte ich.

Ich möchte nur noch anmerken, dass es noch immer PI gibt, die nicht verstanden haben, dass ein Minijob genau die gleichen Rechte hat als jede andere angestellte Beschäftigung. Hier fehlt es an Aufklärung!


Fehlt es an Aufklärung oder fehlt es am Willen, sich als Arbeitgeber mit den Arbeitnehmerrechten so zu beschäftigen, dass man jederzeit ruhig schlafen kann?

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o.s. schrieb:

1. Leerlauf- und Bereitschaftszeiten sind Arbeitszeit.
Es ist ein klarer Verstoß gegen das Gesetz, wenn Dein Arbeitgeber einen Teil Deiner Arbeitszeit, nämlich Bereitschaftszeit bzw. Leerlaufzeit, nicht vergütet. Leerlauf ist Arbeitszeit. Das könnte mal ein Fall fürs Arbeitsgericht werden. Da Du dort weiter arbeiten möchtest, sollte dieses Vorgehen zumindest angesprochen und sofort abgestellt werden. Mein Tipp: heute schon alle "unbezahlten" Pausen schriftlich dokumentieren, nur um später gut gewappnet zu sein.

Wenn Leerzeiten bisher nicht Arbeitszeit sind, wer "fälscht" dann eigentlich Deine Dokumentation der Arbeitszeit? Unsere Minijobberin füllt den selbst aus und unterschreibt ihn. Wie ist das bei Euch?

2. Urlaub mindestens 5 Wochen.
Warum Du dem PI nur 4 Wochen Erholungsurlaub angeboten hast, verstehe ich nicht, wie viel haben denn die anderen im Team?

3. Stundenlohn und max. Wochenarbeitszeit beim Minijob.
Aufgrund der einseitigen Besteuerung des Arbeitgebers sind 15 Euro schon ganz ok (450 Euro netto anstatt "eigentlich" nur ca. 400 Euro netto ab 451 Euro Midijob). Als PI viel ungünstiger finde ich die geringe Stundenzahl.
Schon bei 15 Euro pro Stunde überschreitest Du mit beispielsweise 7 Stunden pro Woche die Grenze von 450 Euro. Und 6 Stunden pro Woche sind schon arg wenig. Das entspricht max. 17,30 Euro pro Stunde.

4. Steuerfreie Zulagen, Zuschläge oder Zuschüsse werden nicht auf die 450 Euro angerechnet (aber bitte genau informieren!). Zum Beispiel ein Kindergartenzuschuss, Jobticket oder andere steuerfreie laufende Vergütungen Deines Arbeitgebers. Diese bleiben natürlich für Dich auch dann sehr vorteilhaft, wenn Du einen Midijob oder mehr anstrebst.

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JRK
04.05.2019 18:49
Steht nirgends, aber die erste Version hat Dir ja auch nicht gepasst und es gibt nur 2. Entweder Sie hat feste AZ vereinbart und bekommt die bezahlt, unabhängig davon, ob Patienten im Plan stehen und macht dann eben in Ihrer AZ bei Pat.mangel andere praxisrelevante Arbeiten oder Sie arbeitet auf Abruf, heißt Sie kommt in die Praxis bei Bedarf. Beides ist aufgrund der Formulierung in der Frage möglich. Mehr Möglichkeiten gibt es kaum. Die erste Version wäre die, die sich der Gesetzgeber unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten unter angestellt so vorstellt. Die 2.Version ist eher eine Grauzone, die auf goodwill des AN basiert und daher in Richtung eines FM mit 30 Euro Netto/h entlohnt werden sollte.
Wir hatten in meiner Praxisbeteiligung vor vielen Jahren schon eine Minijob Kraft, die 14 Euro Netto erhielt. Seither sind die Heilmittelpositionen um 40% gestiegen. Ich weiß echt nicht warum hier 15 Euro Netto gut geheißen werden. Unter 20 Euro/h im Rahmen eines Minijobs sollte sich die Fragestellerin bei dem Mangel an PT am Arbeitsmarkt nicht verkaufen.

Für 15 Netto braucht man doch keine Ausbildung. Da geh ich doch lieber nebenbei in die Gastro und hab 20-30 Netto pro Stunde durch Trinkgeld.
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Steht nirgends, aber die erste Version hat Dir ja auch nicht gepasst und es gibt nur 2. Entweder Sie hat feste AZ vereinbart und bekommt die bezahlt, unabhängig davon, ob Patienten im Plan stehen und macht dann eben in Ihrer AZ bei Pat.mangel andere praxisrelevante Arbeiten oder Sie arbeitet auf Abruf, heißt Sie kommt in die Praxis bei Bedarf. Beides ist aufgrund der Formulierung in der Frage möglich. Mehr Möglichkeiten gibt es kaum. Die erste Version wäre die, die sich der Gesetzgeber unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten unter angestellt so vorstellt. Die 2.Version ist eher eine Grauzone, die auf goodwill des AN basiert und daher in Richtung eines FM mit 30 Euro Netto/h entlohnt werden sollte. Wir hatten in meiner Praxisbeteiligung vor vielen Jahren schon eine Minijob Kraft, die 14 Euro Netto erhielt. Seither sind die Heilmittelpositionen um 40% gestiegen. Ich weiß echt nicht warum hier 15 Euro Netto gut geheißen werden. Unter 20 Euro/h im Rahmen eines Minijobs sollte sich die Fragestellerin bei dem Mangel an PT am Arbeitsmarkt nicht verkaufen. Für 15 Netto braucht man doch keine Ausbildung. Da geh ich doch lieber nebenbei in die Gastro und hab 20-30 Netto pro Stunde durch Trinkgeld.
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JRK schrieb:

Steht nirgends, aber die erste Version hat Dir ja auch nicht gepasst und es gibt nur 2. Entweder Sie hat feste AZ vereinbart und bekommt die bezahlt, unabhängig davon, ob Patienten im Plan stehen und macht dann eben in Ihrer AZ bei Pat.mangel andere praxisrelevante Arbeiten oder Sie arbeitet auf Abruf, heißt Sie kommt in die Praxis bei Bedarf. Beides ist aufgrund der Formulierung in der Frage möglich. Mehr Möglichkeiten gibt es kaum. Die erste Version wäre die, die sich der Gesetzgeber unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten unter angestellt so vorstellt. Die 2.Version ist eher eine Grauzone, die auf goodwill des AN basiert und daher in Richtung eines FM mit 30 Euro Netto/h entlohnt werden sollte.
Wir hatten in meiner Praxisbeteiligung vor vielen Jahren schon eine Minijob Kraft, die 14 Euro Netto erhielt. Seither sind die Heilmittelpositionen um 40% gestiegen. Ich weiß echt nicht warum hier 15 Euro Netto gut geheißen werden. Unter 20 Euro/h im Rahmen eines Minijobs sollte sich die Fragestellerin bei dem Mangel an PT am Arbeitsmarkt nicht verkaufen.

Für 15 Netto braucht man doch keine Ausbildung. Da geh ich doch lieber nebenbei in die Gastro und hab 20-30 Netto pro Stunde durch Trinkgeld.

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Ingo Friedrich
04.05.2019 18:58
Wer flexibel arbeitet muss trotz allem eine Vereinbarung über die wöchentliche Arbeitszeit treffen. Macht man das nicht, werden 20 Stunden angenommenen und der Minijobstatus ist futsch.
Bei empfohlenen 30€ netto gleich knapp 40€ Brutto. Zuzüglich angenommenen Arbeitsplatzkosten von 10€ pro Stunde und 9,5 Monaten pro Jahr aktive Arbeit.....da werden bei einem Stundenumsatz von 65€ bei 9,5 Monaten ca. 51€ draus. Eine absolute Nullnumner.
MfG :)
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Wer flexibel arbeitet muss trotz allem eine Vereinbarung über die wöchentliche Arbeitszeit treffen. Macht man das nicht, werden 20 Stunden angenommenen und der Minijobstatus ist futsch. Bei empfohlenen 30€ netto gleich knapp 40€ Brutto. Zuzüglich angenommenen Arbeitsplatzkosten von 10€ pro Stunde und 9,5 Monaten pro Jahr aktive Arbeit.....da werden bei einem Stundenumsatz von 65€ bei 9,5 Monaten ca. 51€ draus. Eine absolute Nullnumner. MfG :)
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JRK
04.05.2019 20:53
Wer lesen kann: 30 Netto in Anlehnung an einen FM. Das heißt nur bezahle wenn Arbeit und nix zahle wenn nix Arbeit. Ich glaube ich habs zur Genüge oben beschrieben und bedarf keiner weiteren Erklärung. Wenns dann immer noch falsch aufgefasst wird, liegts am Empfänger.
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Wer lesen kann: 30 Netto in Anlehnung an einen FM. Das heißt nur bezahle wenn Arbeit und nix zahle wenn nix Arbeit. Ich glaube ich habs zur Genüge oben beschrieben und bedarf keiner weiteren Erklärung. Wenns dann immer noch falsch aufgefasst wird, liegts am Empfänger.
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JRK schrieb:

Wer lesen kann: 30 Netto in Anlehnung an einen FM. Das heißt nur bezahle wenn Arbeit und nix zahle wenn nix Arbeit. Ich glaube ich habs zur Genüge oben beschrieben und bedarf keiner weiteren Erklärung. Wenns dann immer noch falsch aufgefasst wird, liegts am Empfänger.

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Ingo Friedrich schrieb:

Wer flexibel arbeitet muss trotz allem eine Vereinbarung über die wöchentliche Arbeitszeit treffen. Macht man das nicht, werden 20 Stunden angenommenen und der Minijobstatus ist futsch.
Bei empfohlenen 30€ netto gleich knapp 40€ Brutto. Zuzüglich angenommenen Arbeitsplatzkosten von 10€ pro Stunde und 9,5 Monaten pro Jahr aktive Arbeit.....da werden bei einem Stundenumsatz von 65€ bei 9,5 Monaten ca. 51€ draus. Eine absolute Nullnumner.
MfG :)

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o.s.
04.05.2019 23:05
„.. bekomme aber Lücken im Plan nicht bezahlt.“

Wie von mir und anderen mehrfach geschrieben:
Das Verhalten Deines Arbeitgebers ist nicht erlaubt und würde vor jedem Arbeitsgericht in Deutschland zu Deinen Gunsten ausgehen, soweit Arbeitszeiten von Dir dokumentiert wurden.

Lasst Euch so etwas nicht gefallen! Ich bin echt wütend, wenn ich lese, wie manche Arbeitgeber ihre Position ausnutzen.

.... 1/3 Regel
Wer erzählt so etwas? Es gibt keine 1/3-Regel.
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• ella426
[i]„.. bekomme aber Lücken im Plan nicht bezahlt.“[/i] Wie von mir und anderen mehrfach geschrieben: Das Verhalten Deines Arbeitgebers ist nicht erlaubt und würde vor jedem Arbeitsgericht in Deutschland zu Deinen Gunsten ausgehen, soweit Arbeitszeiten von Dir dokumentiert wurden. Lasst Euch so etwas nicht gefallen! Ich bin echt wütend, wenn ich lese, wie manche Arbeitgeber ihre Position ausnutzen. [i].... 1/3 Regel[/i] Wer erzählt so etwas? Es gibt keine 1/3-Regel.
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o.s. schrieb:

„.. bekomme aber Lücken im Plan nicht bezahlt.“

Wie von mir und anderen mehrfach geschrieben:
Das Verhalten Deines Arbeitgebers ist nicht erlaubt und würde vor jedem Arbeitsgericht in Deutschland zu Deinen Gunsten ausgehen, soweit Arbeitszeiten von Dir dokumentiert wurden.

Lasst Euch so etwas nicht gefallen! Ich bin echt wütend, wenn ich lese, wie manche Arbeitgeber ihre Position ausnutzen.

.... 1/3 Regel
Wer erzählt so etwas? Es gibt keine 1/3-Regel.

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kroetzi
04.05.2019 23:26
@A T
Werden den anderen Angestellten der Praxis die Lücken im Plan auch nicht als Arbeitszeit bezahlt? Wie war die Regelung vor deiner Elternzeit, hast du da auch kein Geld bekommen wenn nix im Plan war, und wie wäre es wenn du wieder regulär einsteigst z.B. 20 h/ Woche hättest du dann auch so eine Regelung und würdest das so in Ordnung finden?
Und zum Thema Midijob lass dich bitte steuerlich beraten. Es kann sein dass du dann schlechter gestellt bist als mit einem Minijob.
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@A T Werden den anderen Angestellten der Praxis die Lücken im Plan auch nicht als Arbeitszeit bezahlt? Wie war die Regelung vor deiner Elternzeit, hast du da auch kein Geld bekommen wenn nix im Plan war, und wie wäre es wenn du wieder regulär einsteigst z.B. 20 h/ Woche hättest du dann auch so eine Regelung und würdest das so in Ordnung finden? Und zum Thema Midijob lass dich bitte steuerlich beraten. Es kann sein dass du dann schlechter gestellt bist als mit einem Minijob.
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kroetzi schrieb:

@A T
Werden den anderen Angestellten der Praxis die Lücken im Plan auch nicht als Arbeitszeit bezahlt? Wie war die Regelung vor deiner Elternzeit, hast du da auch kein Geld bekommen wenn nix im Plan war, und wie wäre es wenn du wieder regulär einsteigst z.B. 20 h/ Woche hättest du dann auch so eine Regelung und würdest das so in Ordnung finden?
Und zum Thema Midijob lass dich bitte steuerlich beraten. Es kann sein dass du dann schlechter gestellt bist als mit einem Minijob.

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Anonymer Teilnehmer
05.05.2019 08:06
Nur die 450 € Leute bekommen die Lücken nicht bezahlt.
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Nur die 450 € Leute bekommen die Lücken nicht bezahlt.
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RoFo
05.05.2019 08:27
Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.5.19 08:06:
Nur die 450 € Leute bekommen die Lücken nicht bezahlt.


Seit der ersten Antwort weißt du, dass das nicht rechtens ist!

Die Gesetze gelten ausnahmslos für alle AN!
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• a schubart
[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.5.19 08:06: Nur die 450 € Leute bekommen die Lücken nicht bezahlt. [/zitat] Seit der ersten Antwort weißt du, dass das nicht rechtens ist! Die Gesetze gelten ausnahmslos für alle AN!
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RoFo schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.5.19 08:06:
Nur die 450 € Leute bekommen die Lücken nicht bezahlt.


Seit der ersten Antwort weißt du, dass das nicht rechtens ist!

Die Gesetze gelten ausnahmslos für alle AN!

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a schubart
05.05.2019 08:32
Und es bringt auch nichts uns das hier im Forum zu erzählen. Geh zu deinem Chef sag das mache ich so nicht mehr mit und schaue dich im Zweifelsfall schon mal nach Alternativen um . Ich würde meiner Chefin was husten wenn sie die Lücken ( die mega selten sind ) nicht bezahlt. Ich bin Inder Zeit anwesend und mache alles was so anfällt.
Man ist so lange Opfer bis man aus der Roll raustritt.
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• ella426
Und es bringt auch nichts uns das hier im Forum zu erzählen. Geh zu deinem Chef sag das mache ich so nicht mehr mit und schaue dich im Zweifelsfall schon mal nach Alternativen um . Ich würde meiner Chefin was husten wenn sie die Lücken ( die mega selten sind ) nicht bezahlt. Ich bin Inder Zeit anwesend und mache alles was so anfällt. Man ist so lange Opfer bis man aus der Roll raustritt.
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a schubart schrieb:

Und es bringt auch nichts uns das hier im Forum zu erzählen. Geh zu deinem Chef sag das mache ich so nicht mehr mit und schaue dich im Zweifelsfall schon mal nach Alternativen um . Ich würde meiner Chefin was husten wenn sie die Lücken ( die mega selten sind ) nicht bezahlt. Ich bin Inder Zeit anwesend und mache alles was so anfällt.
Man ist so lange Opfer bis man aus der Roll raustritt.

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Anonymer Teilnehmer
05.05.2019 11:03
Es diente der Info, nicht dem Welzen in
der Opferrolle. Die fachlich, sachlichen Infos haben mir geholfen, mehr wollte ich nicht. Danke!
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Es diente der Info, nicht dem Welzen in der Opferrolle. Die fachlich, sachlichen Infos haben mir geholfen, mehr wollte ich nicht. Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Es diente der Info, nicht dem Welzen in
der Opferrolle. Die fachlich, sachlichen Infos haben mir geholfen, mehr wollte ich nicht. Danke!

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Nur die 450 € Leute bekommen die Lücken nicht bezahlt.



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