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Arzt- oder Therapeutenfehler?
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Anonymer Teilnehmer
29.01.2014 09:28
Liebe Kollegen,

ich möchte hier kurz um Meinungen bitten, da die Sache wohl vor Gericht gehen wird. Ich verzichte absichtlich auf meine persönliche Meinung, sondern schreibe nur die Fakten, die schriftlich belegbar sind:

(Vom Arzt dem Patienten mitgegeben)
Nachbehandlungsschema für Physiotherapeuten Rotatorenmanschettenrefixation

Tag 1:
Verbandwechsel, erste Pendelübungen, usw.

Tag 2:
Beginn mit der ersten Behandlung durch Physiotherapie; Patient führt selbständig Pendelübungen 2-3 mal am Tag mit 2kg Geicht durch. Die Krankengymnastik mobilisiert den Arm passiv bis 60° ohne Rotation. Bewegungsübungen im Ellenbogen, usw.

Woche 2-3:
Passive Mobilisierung des Arms bis zur Horizontalen, Außenrotation nicht über 30°, keine Adduktion, keine forcierte Innenrotation.

Woche 4-6:
Vorsichtiger Beginn (je nach Befund) mit aktiv assistierter Bewegung bis zur Horizontalen. Außenrotation nicht über 30°.

Zielkontrolle: Erreichen der Horizontale passiv in der 5. Woche

-----------------------------------------------------

Meine Dokumentation (Ich beschränke mich nur auf die Schulter und lasse MLD, sowie Übungen im Ellbogen weg):

Tag 5, Woche 1:
Passive Abduktion bis 60°
Passive Anteversion
Pendelübungen verweigert "Das mache ich nicht"

Tag 7, Woche 1:
Passive Abduktion bis 60°
Passive Anteversion
Pendelübungen mit 1kg Gewicht
Hausaufgabe: Pendelübungen 10 Min. täglich

Tag 9, Woche 2:
Passive Abduktion bis 60°
Passive Anteversion
Pendelübungen mit 1,5kg Gewicht
Hausaufgabe: Pendelübungen 20 Min. täglich

Tag 12, Woche 2:
Passive Abduktion bis 70°
Passive Anteversion bis 70°
Abbruch der Behandlung auf Verlangen des Patienten

Tag 14, Woche 2:
Passive Abduktion bis 80°
Passive Anteversion bis 80°
Passive Außenrotation bis 30°
Pendelübungen mit 1,5kg Gewicht
Hausaufgabe: Pendelübungen 30 Min. täglich

-----------------------------------------------------

- Patient geht zum Arzt wegen Schmerzen
- Arzt bittet um Rückruf des Physiotherapeuten
- Arzt: "Warum haben Sie Abduktion bis 90° gemacht? Das steht nirgends! Schrauben haben sich gelöst; ich sage nicht, dass es an Ihnen liegt; evtl. habe ich auch schlecht operiert. Evtl. muß ich nochmal operieren."
- Ich: "In dem Nachbehandlungsschema steht: Ab Woche 2 bis 90°."
- Arzt: "Das steht da nicht! Da steht: Zielkontrolle 90° passiv in der 5. Woche."

-----------------------------------------------------

Mittlerweile wurde der Patient erneut operiert und ich habe Post von seinem Anwalt mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Meine Versicherung hat, aufgrund meiner Patientendokumentation, die Forderungen erstmal abgewehrt.

Wie seht Ihr die Lage?

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Liebe Kollegen, ich möchte hier kurz um Meinungen bitten, da die Sache wohl vor Gericht gehen wird. Ich verzichte absichtlich auf meine persönliche Meinung, sondern schreibe nur die Fakten, die schriftlich belegbar sind: (Vom Arzt dem Patienten mitgegeben) Nachbehandlungsschema für Physiotherapeuten Rotatorenmanschettenrefixation Tag 1: Verbandwechsel, erste Pendelübungen, usw. Tag 2: Beginn mit der ersten Behandlung durch Physiotherapie; Patient führt selbständig Pendelübungen 2-3 mal am Tag mit 2kg Geicht durch. Die Krankengymnastik mobilisiert den Arm passiv bis 60° ohne Rotation. Bewegungsübungen im Ellenbogen, usw. Woche 2-3: Passive Mobilisierung des Arms bis zur Horizontalen, Außenrotation nicht über 30°, keine Adduktion, keine forcierte Innenrotation. Woche 4-6: Vorsichtiger Beginn (je nach Befund) mit aktiv assistierter Bewegung bis zur Horizontalen. Außenrotation nicht über 30°. Zielkontrolle: Erreichen der Horizontale passiv in der 5. Woche ----------------------------------------------------- Meine Dokumentation (Ich beschränke mich nur auf die Schulter und lasse MLD, sowie Übungen im Ellbogen weg): Tag 5, Woche 1: Passive Abduktion bis 60° Passive Anteversion Pendelübungen verweigert "Das mache ich nicht" Tag 7, Woche 1: Passive Abduktion bis 60° Passive Anteversion Pendelübungen mit 1kg Gewicht Hausaufgabe: Pendelübungen 10 Min. täglich Tag 9, Woche 2: Passive Abduktion bis 60° Passive Anteversion Pendelübungen mit 1,5kg Gewicht Hausaufgabe: Pendelübungen 20 Min. täglich Tag 12, Woche 2: Passive Abduktion bis 70° Passive Anteversion bis 70° Abbruch der Behandlung auf Verlangen des Patienten Tag 14, Woche 2: Passive Abduktion bis 80° Passive Anteversion bis 80° Passive Außenrotation bis 30° Pendelübungen mit 1,5kg Gewicht Hausaufgabe: Pendelübungen 30 Min. täglich ----------------------------------------------------- - Patient geht zum Arzt wegen Schmerzen - Arzt bittet um Rückruf des Physiotherapeuten - Arzt: "Warum haben Sie Abduktion bis 90° gemacht? Das steht nirgends! Schrauben haben sich gelöst; ich sage nicht, dass es an Ihnen liegt; evtl. habe ich auch schlecht operiert. Evtl. muß ich nochmal operieren." - Ich: "In dem Nachbehandlungsschema steht: Ab Woche 2 bis 90°." - Arzt: "Das steht da nicht! Da steht: Zielkontrolle 90° passiv in der 5. Woche." ----------------------------------------------------- Mittlerweile wurde der Patient erneut operiert und ich habe Post von seinem Anwalt mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Meine Versicherung hat, aufgrund meiner Patientendokumentation, die Forderungen erstmal abgewehrt. Wie seht Ihr die Lage?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Liebe Kollegen,

ich möchte hier kurz um Meinungen bitten, da die Sache wohl vor Gericht gehen wird. Ich verzichte absichtlich auf meine persönliche Meinung, sondern schreibe nur die Fakten, die schriftlich belegbar sind:

(Vom Arzt dem Patienten mitgegeben)
Nachbehandlungsschema für Physiotherapeuten Rotatorenmanschettenrefixation

Tag 1:
Verbandwechsel, erste Pendelübungen, usw.

Tag 2:
Beginn mit der ersten Behandlung durch Physiotherapie; Patient führt selbständig Pendelübungen 2-3 mal am Tag mit 2kg Geicht durch. Die Krankengymnastik mobilisiert den Arm passiv bis 60° ohne Rotation. Bewegungsübungen im Ellenbogen, usw.

Woche 2-3:
Passive Mobilisierung des Arms bis zur Horizontalen, Außenrotation nicht über 30°, keine Adduktion, keine forcierte Innenrotation.

Woche 4-6:
Vorsichtiger Beginn (je nach Befund) mit aktiv assistierter Bewegung bis zur Horizontalen. Außenrotation nicht über 30°.

Zielkontrolle: Erreichen der Horizontale passiv in der 5. Woche

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Meine Dokumentation (Ich beschränke mich nur auf die Schulter und lasse MLD, sowie Übungen im Ellbogen weg):

Tag 5, Woche 1:
Passive Abduktion bis 60°
Passive Anteversion
Pendelübungen verweigert "Das mache ich nicht"

Tag 7, Woche 1:
Passive Abduktion bis 60°
Passive Anteversion
Pendelübungen mit 1kg Gewicht
Hausaufgabe: Pendelübungen 10 Min. täglich

Tag 9, Woche 2:
Passive Abduktion bis 60°
Passive Anteversion
Pendelübungen mit 1,5kg Gewicht
Hausaufgabe: Pendelübungen 20 Min. täglich

Tag 12, Woche 2:
Passive Abduktion bis 70°
Passive Anteversion bis 70°
Abbruch der Behandlung auf Verlangen des Patienten

Tag 14, Woche 2:
Passive Abduktion bis 80°
Passive Anteversion bis 80°
Passive Außenrotation bis 30°
Pendelübungen mit 1,5kg Gewicht
Hausaufgabe: Pendelübungen 30 Min. täglich

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- Patient geht zum Arzt wegen Schmerzen
- Arzt bittet um Rückruf des Physiotherapeuten
- Arzt: "Warum haben Sie Abduktion bis 90° gemacht? Das steht nirgends! Schrauben haben sich gelöst; ich sage nicht, dass es an Ihnen liegt; evtl. habe ich auch schlecht operiert. Evtl. muß ich nochmal operieren."
- Ich: "In dem Nachbehandlungsschema steht: Ab Woche 2 bis 90°."
- Arzt: "Das steht da nicht! Da steht: Zielkontrolle 90° passiv in der 5. Woche."

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Mittlerweile wurde der Patient erneut operiert und ich habe Post von seinem Anwalt mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Meine Versicherung hat, aufgrund meiner Patientendokumentation, die Forderungen erstmal abgewehrt.

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Ann-Kathrin Müller
29.01.2014 09:41
Nun ja MAB, dumm gelaufen. - Im Ernst, erwarte hier keine Rechtsberatung, das dürfen in Deutschland nur Rechtsanwälte.
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Nun ja MAB, dumm gelaufen. - Im Ernst, erwarte hier keine Rechtsberatung, das dürfen in Deutschland nur Rechtsanwälte.
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Ann-Kathrin Müller schrieb:

Nun ja MAB, dumm gelaufen. - Im Ernst, erwarte hier keine Rechtsberatung, das dürfen in Deutschland nur Rechtsanwälte.

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morpheus-06
29.01.2014 09:47
Wie seht Ihr die Lage?
Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, Gericht, Gutachter, Lösung / Meditation
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Wie seht Ihr die Lage? Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, Gericht, Gutachter, Lösung / Meditation
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Anonymer Teilnehmer
29.01.2014 10:03
@ Ann-Kathrin Müller:
Es tut mir leid, wenn ich irgendwo den Anschein erweckt habe, eine Rechtsberatung zu erwarten. Ich sollte wissen, dass Physios keine Rechtsanwälte sind :hushed: Ich wollte wissen, wie Ihr (die Physios) die Lage seht.
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@ Ann-Kathrin Müller: Es tut mir leid, wenn ich irgendwo den Anschein erweckt habe, eine Rechtsberatung zu erwarten. Ich sollte wissen, dass Physios keine Rechtsanwälte sind :hushed: Ich wollte wissen, wie Ihr (die Physios) die Lage seht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@ Ann-Kathrin Müller:
Es tut mir leid, wenn ich irgendwo den Anschein erweckt habe, eine Rechtsberatung zu erwarten. Ich sollte wissen, dass Physios keine Rechtsanwälte sind :hushed: Ich wollte wissen, wie Ihr (die Physios) die Lage seht.

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morpheus-06 schrieb:

Wie seht Ihr die Lage?
Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, Gericht, Gutachter, Lösung / Meditation

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Shakespeare
29.01.2014 10:14
Ob so ein allgemein d.h. für alle Patienten mit gleicher OP, vorgegebener Fahrplan für den einzelnen Patienten so durchführbar ist, das wissen wir alle, kann man nie sagen. Widerstand, Schmerz(auch sehr subjektiv zu betrachten), Muskelspasmen sind hier entscheidende Kriterien die den Fortschritt einer Behandlung limitieren.
Formal hast du dich nach meinem Empfinden an die Grenzen der Vorgaben gehalten und man kann dir daraus keinen juristisch angreifbaren Behandlungsfehler ankreiden. Nur dann und das kann man anhand der Doku nicht erkennen, wenn du klare Signale (s.o.) nicht berücksichtigt hast, könnte man dir vielleicht einen Vorwurf machen.
Dem Patienten geht es sicherlich primär darum, für sein Leid wenigstens irgendeine Entschädigung herauszuschlagen. Der Arzt will das natürlich gerne abwehren und du bist eine Möglichkeit jemanden zu finden, den man dafür verantwortlich machen könnte. Ich würde versuchen, diesen Versuchen einen "Dummen" zu finden, entspannt entgegen sehen. Gruß S.

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• TheCrow
Ob so ein allgemein d.h. für alle Patienten mit gleicher OP, vorgegebener Fahrplan für den einzelnen Patienten so durchführbar ist, das wissen wir alle, kann man nie sagen. Widerstand, Schmerz(auch sehr subjektiv zu betrachten), Muskelspasmen sind hier entscheidende Kriterien die den Fortschritt einer Behandlung limitieren. Formal hast du dich nach meinem Empfinden an die Grenzen der Vorgaben gehalten und man kann dir daraus keinen juristisch angreifbaren Behandlungsfehler ankreiden. Nur dann und das kann man anhand der Doku nicht erkennen, wenn du klare Signale (s.o.) nicht berücksichtigt hast, könnte man dir vielleicht einen Vorwurf machen. Dem Patienten geht es sicherlich primär darum, für sein Leid wenigstens irgendeine Entschädigung herauszuschlagen. Der Arzt will das natürlich gerne abwehren und du bist eine Möglichkeit jemanden zu finden, den man dafür verantwortlich machen könnte. Ich würde versuchen, diesen Versuchen einen "Dummen" zu finden, entspannt entgegen sehen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Ob so ein allgemein d.h. für alle Patienten mit gleicher OP, vorgegebener Fahrplan für den einzelnen Patienten so durchführbar ist, das wissen wir alle, kann man nie sagen. Widerstand, Schmerz(auch sehr subjektiv zu betrachten), Muskelspasmen sind hier entscheidende Kriterien die den Fortschritt einer Behandlung limitieren.
Formal hast du dich nach meinem Empfinden an die Grenzen der Vorgaben gehalten und man kann dir daraus keinen juristisch angreifbaren Behandlungsfehler ankreiden. Nur dann und das kann man anhand der Doku nicht erkennen, wenn du klare Signale (s.o.) nicht berücksichtigt hast, könnte man dir vielleicht einen Vorwurf machen.
Dem Patienten geht es sicherlich primär darum, für sein Leid wenigstens irgendeine Entschädigung herauszuschlagen. Der Arzt will das natürlich gerne abwehren und du bist eine Möglichkeit jemanden zu finden, den man dafür verantwortlich machen könnte. Ich würde versuchen, diesen Versuchen einen "Dummen" zu finden, entspannt entgegen sehen. Gruß S.

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hgb
29.01.2014 10:23
1. cool down.

2. Gute Doku. - Nachtrag bei Bearbeitung: DAs scheint gut dokumeniert, ohne Kenntnis des Behandlungsauftrags keine valide Aussage.

3. "Zielvorgabe Abd." so wie geschildert für mich nicht klar und eindeutig.

nun mag die Versicherung entscheiden,ob sie ein Prozeßrisiko eingehen will, Du bist nicht mehr Herr des Verfahrens, sondern die Versicherung.

Solang dieser Rechtsstreit schwelt, würde ich den Pat. keinesfalls noch behandeln, egal in welcher Sache.

Versicherungen regeln solche Schäden - ist es tatsächlich einer? - häufig auch mit kleineren Summen, um die Kuh vom Eis zu bekommen. Eine Versicherungsleistung ist damit keinesfalls eine Schuldzuweisung!!

Bearbeitung: Die Versicherungen haben beratende Ärzte und wohl auch PT, die die Sachlage prüfen, das Prozeßrisiko beurteilen und danach entscheiden. Die bisherige Abweisung des Anspruchs ist für Dich ein gutes Zeichen. Halte weiter Kontakt dahin und breite hier keine Einzelheiten aus, denn die Gegenseite liest hier auch!!!

MfG hgb :wink:



[bearbeitet am 30.01.14 14:59]
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1. cool down. 2. Gute Doku. - Nachtrag bei Bearbeitung: DAs scheint gut dokumeniert, ohne Kenntnis des Behandlungsauftrags keine valide Aussage. 3. "Zielvorgabe Abd." so wie geschildert für mich nicht klar und eindeutig. nun mag die Versicherung entscheiden,ob sie ein Prozeßrisiko eingehen will, Du bist nicht mehr Herr des Verfahrens, sondern die Versicherung. Solang dieser Rechtsstreit schwelt, würde ich den Pat. keinesfalls noch behandeln, egal in welcher Sache. Versicherungen regeln solche Schäden - ist es tatsächlich einer? - häufig auch mit kleineren Summen, um die Kuh vom Eis zu bekommen. Eine Versicherungsleistung ist damit keinesfalls eine Schuldzuweisung!! Bearbeitung: Die Versicherungen haben beratende Ärzte und wohl auch PT, die die Sachlage prüfen, das Prozeßrisiko beurteilen und danach entscheiden. Die bisherige Abweisung des Anspruchs ist für Dich ein gutes Zeichen. Halte weiter Kontakt dahin und breite hier keine Einzelheiten aus, denn die Gegenseite liest hier auch!!! MfG hgb :wink: [bearbeitet am 30.01.14 14:59]
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hgb schrieb:

1. cool down.

2. Gute Doku. - Nachtrag bei Bearbeitung: DAs scheint gut dokumeniert, ohne Kenntnis des Behandlungsauftrags keine valide Aussage.

3. "Zielvorgabe Abd." so wie geschildert für mich nicht klar und eindeutig.

nun mag die Versicherung entscheiden,ob sie ein Prozeßrisiko eingehen will, Du bist nicht mehr Herr des Verfahrens, sondern die Versicherung.

Solang dieser Rechtsstreit schwelt, würde ich den Pat. keinesfalls noch behandeln, egal in welcher Sache.

Versicherungen regeln solche Schäden - ist es tatsächlich einer? - häufig auch mit kleineren Summen, um die Kuh vom Eis zu bekommen. Eine Versicherungsleistung ist damit keinesfalls eine Schuldzuweisung!!

Bearbeitung: Die Versicherungen haben beratende Ärzte und wohl auch PT, die die Sachlage prüfen, das Prozeßrisiko beurteilen und danach entscheiden. Die bisherige Abweisung des Anspruchs ist für Dich ein gutes Zeichen. Halte weiter Kontakt dahin und breite hier keine Einzelheiten aus, denn die Gegenseite liest hier auch!!!

MfG hgb :wink:



[bearbeitet am 30.01.14 14:59]

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Jens Uhlhorn
29.01.2014 10:24
Ich hatte mal vor 16 Jahren einen anderen Fall.
Meine Haftpflicht hat den gesamten Rechtskram übernommen und den Prozess geführt. Am Ende Habe ich vollumfänglich recht bekommen.
Das lag an zwei Dingen:
Meine Doku war vollständig und gut. Daraus ließ sich kein Fehler ableiten und somit musste die Gegenseite beweisen, dass sie recht hatte. Das ging aber nicht.
Bei mir ging es um einen knöchernen Ausriss einer Sehne bei forcierter, ärztlich angeordneter Mobi. Der Verursacher (ich) war klar und auch die Historie. Das Gericht konnte keinen Fehler feststellen. (genau Begründung führt zu weit).

In Deinem Fall ist noch nicht einmal klar, wer Verursacher ist. Das wird man hinterher auch nicht mehr feststellen können, da der Patient bereits nachoperiert wurde.
Es kommen vier Fehlerquellen in Betracht:
- der Arzt
- der Therapeut
- der Patient
- das verwendete Material

Du wirst das nicht für Dich klären können. Auch wenn Zweifel bleiben: das gehört zu unserem Berufsrisiko und kommt einmal im Therapeutenleben vor.

Bei Prozess wird nichts herauskommen, weil man am Ende lediglich fehlerhaftes Material durch ein Gutachten sicher ausschließen kann.
Und bei drei Fehlerquellen....
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Ich hatte mal vor 16 Jahren einen anderen Fall. Meine Haftpflicht hat den gesamten Rechtskram übernommen und den Prozess geführt. Am Ende Habe ich vollumfänglich recht bekommen. Das lag an zwei Dingen: Meine Doku war vollständig und gut. Daraus ließ sich kein Fehler ableiten und somit musste die Gegenseite beweisen, dass sie recht hatte. Das ging aber nicht. Bei mir ging es um einen knöchernen Ausriss einer Sehne bei forcierter, ärztlich angeordneter Mobi. Der Verursacher (ich) war klar und auch die Historie. Das Gericht konnte keinen Fehler feststellen. (genau Begründung führt zu weit). In Deinem Fall ist noch nicht einmal klar, wer Verursacher ist. Das wird man hinterher auch nicht mehr feststellen können, da der Patient bereits nachoperiert wurde. Es kommen vier Fehlerquellen in Betracht: - der Arzt - der Therapeut - der Patient - das verwendete Material Du wirst das nicht für Dich klären können. Auch wenn Zweifel bleiben: das gehört zu unserem Berufsrisiko und kommt einmal im Therapeutenleben vor. Bei Prozess wird nichts herauskommen, weil man am Ende lediglich fehlerhaftes Material durch ein Gutachten sicher ausschließen kann. Und bei drei Fehlerquellen....
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michael933
29.01.2014 14:32
Danke medico für das ehrliche Posting!
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Danke medico für das ehrliche Posting!
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michael933 schrieb:

Danke medico für das ehrliche Posting!

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morpheus-06
29.01.2014 15:35
dito, hatte auch einen ähnlichen Fall. Meine Doku war mein Glück, es konnte kein Behandlungsfehler nachgewiesen werden. Zu dieser Sachlage kam ein Gutachter der vom Gericht bestellt war. Die Klage wurde abgewiesen.
Deshalb mein Posting von 09.47 Uhr:
Wie seht Ihr die Lage?
Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, Gericht, Gutachter, Lösung / Meditation

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dito, hatte auch einen ähnlichen Fall. Meine Doku war mein Glück, es konnte kein Behandlungsfehler nachgewiesen werden. Zu dieser Sachlage kam ein Gutachter der vom Gericht bestellt war. Die Klage wurde abgewiesen. Deshalb mein Posting von 09.47 Uhr: Wie seht Ihr die Lage? Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, Gericht, Gutachter, Lösung / Meditation
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morpheus-06 schrieb:

dito, hatte auch einen ähnlichen Fall. Meine Doku war mein Glück, es konnte kein Behandlungsfehler nachgewiesen werden. Zu dieser Sachlage kam ein Gutachter der vom Gericht bestellt war. Die Klage wurde abgewiesen.
Deshalb mein Posting von 09.47 Uhr:
Wie seht Ihr die Lage?
Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, Gericht, Gutachter, Lösung / Meditation

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saloia
30.01.2014 14:40
morpheus-06 schrieb:

> Gutachter, Lösung / Meditation

wobei Meditation in solchen Fällen nur am Rande helfen wird:

bei MediTATion geht man in sich
bei MediATion aufeinander zu ;) und nix für ungut
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morpheus-06 schrieb: > Gutachter, Lösung / Meditation wobei Meditation in solchen Fällen nur am Rande helfen wird: bei MediTATion geht man in sich bei MediATion aufeinander zu ;) und nix für ungut
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saloia schrieb:

morpheus-06 schrieb:

> Gutachter, Lösung / Meditation

wobei Meditation in solchen Fällen nur am Rande helfen wird:

bei MediTATion geht man in sich
bei MediATion aufeinander zu ;) und nix für ungut

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Hubwieser-Gross
30.01.2014 15:49
Hallo Saloia,

je nachdem wie "Lösung" ausgesehen hat, wäre Meditation vll. doch richtig? :blush:

HAND

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Hallo Saloia, je nachdem wie "Lösung" ausgesehen hat, wäre Meditation vll. doch richtig? :blush: HAND
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Hubwieser-Gross schrieb:

Hallo Saloia,

je nachdem wie "Lösung" ausgesehen hat, wäre Meditation vll. doch richtig? :blush:

HAND

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Jens Uhlhorn schrieb:

Ich hatte mal vor 16 Jahren einen anderen Fall.
Meine Haftpflicht hat den gesamten Rechtskram übernommen und den Prozess geführt. Am Ende Habe ich vollumfänglich recht bekommen.
Das lag an zwei Dingen:
Meine Doku war vollständig und gut. Daraus ließ sich kein Fehler ableiten und somit musste die Gegenseite beweisen, dass sie recht hatte. Das ging aber nicht.
Bei mir ging es um einen knöchernen Ausriss einer Sehne bei forcierter, ärztlich angeordneter Mobi. Der Verursacher (ich) war klar und auch die Historie. Das Gericht konnte keinen Fehler feststellen. (genau Begründung führt zu weit).

In Deinem Fall ist noch nicht einmal klar, wer Verursacher ist. Das wird man hinterher auch nicht mehr feststellen können, da der Patient bereits nachoperiert wurde.
Es kommen vier Fehlerquellen in Betracht:
- der Arzt
- der Therapeut
- der Patient
- das verwendete Material

Du wirst das nicht für Dich klären können. Auch wenn Zweifel bleiben: das gehört zu unserem Berufsrisiko und kommt einmal im Therapeutenleben vor.

Bei Prozess wird nichts herauskommen, weil man am Ende lediglich fehlerhaftes Material durch ein Gutachten sicher ausschließen kann.
Und bei drei Fehlerquellen....

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Spongiosa
29.01.2014 16:50
Je nach vorheriger trophischer Beschaffenheit der betreffenden Sehne und Verhalten des Patienten post operativ kann die Ursache für die Reruptierung auch möglicher Weise weder an "schlechtem Op-Ergebnis" noch an unterstellt unqualifizierter therapeutischer Nachbehandlung liegen.
Wurde im OP-Bericht die Ursache des Eingriffes dokumentiert? Wurde beispielsweise während dessen gesehen, dass die Sehne in schlechtem trophischen Zustand war und deshalb möglicher Weise rupiert ist, welches die ursprüngliche OP-Indikation darstellte?
Wie war das Verhalten des Patienten vor der OP (ggf schlechter trophischer Zustand der betroffenen Sehen durch Fehl-oder einseitige Ernährung, Bewegunsmangel, Fehl- oder einseitige dauerhafte Belastung, Raucher, ect?
Daher leitet sich ab, wie sich der Erfolg der OP künftig darstellen lässt und das Risiko der Reruptierung kann eingeschätzt werden.
Ein operativer Eingriff bedeutet keine Garantie für dauerhaften Erfolg.

Ich nehme an, Du bist Arzt? Meine Erfahrung als Physiotherapeut ist, dass Chirurgen sich gerne auf rein "handwerkliche Arbeiten" konzentrieren. Ich als Manualtherapeut berücksichtige in der Anamnese, diagnostischen Erfassung des Falles mehrere Faktoren,die physiologisch gesehen den Regenerationsprozess beeinflussen.
Vielleicht liegt hier eine Möglichkeit der Argumentation.

Wie hat sich der Patient post operativ stationär verhalten? --> gegebenenfalls das Pflegepersonal fragen, was aufgefallen ist (Pat hat selbst den Arm zu weit bewegt, ist starker Raucher --> Trophik, ect.)

Gerne per PN weiter!

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Je nach vorheriger trophischer Beschaffenheit der betreffenden Sehne und Verhalten des Patienten post operativ kann die Ursache für die Reruptierung auch möglicher Weise weder an "schlechtem Op-Ergebnis" noch an unterstellt unqualifizierter therapeutischer Nachbehandlung liegen. Wurde im OP-Bericht die Ursache des Eingriffes dokumentiert? Wurde beispielsweise während dessen gesehen, dass die Sehne in schlechtem trophischen Zustand war und deshalb möglicher Weise rupiert ist, welches die ursprüngliche OP-Indikation darstellte? Wie war das Verhalten des Patienten vor der OP (ggf schlechter trophischer Zustand der betroffenen Sehen durch Fehl-oder einseitige Ernährung, Bewegunsmangel, Fehl- oder einseitige dauerhafte Belastung, Raucher, ect? Daher leitet sich ab, wie sich der Erfolg der OP künftig darstellen lässt und das Risiko der Reruptierung kann eingeschätzt werden. Ein operativer Eingriff bedeutet keine Garantie für dauerhaften Erfolg. Ich nehme an, Du bist Arzt? Meine Erfahrung als Physiotherapeut ist, dass Chirurgen sich gerne auf rein "handwerkliche Arbeiten" konzentrieren. Ich als Manualtherapeut berücksichtige in der Anamnese, diagnostischen Erfassung des Falles mehrere Faktoren,die physiologisch gesehen den Regenerationsprozess beeinflussen. Vielleicht liegt hier eine Möglichkeit der Argumentation. Wie hat sich der Patient post operativ stationär verhalten? --> gegebenenfalls das Pflegepersonal fragen, was aufgefallen ist (Pat hat selbst den Arm zu weit bewegt, ist starker Raucher --> Trophik, ect.) Gerne per PN weiter!
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Bernie
29.01.2014 17:53
"Woche 2-3:
Passive Mobilisierung des Arms bis zur Horizontalen, " und "Erreichen der Horizontale passiv in der 5. Woche"
-> Widerspruch! :unamused: Fehler im Behandlungsschema des Arztes?

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"Woche 2-3: Passive Mobilisierung des Arms bis zur Horizontalen, " und "Erreichen der Horizontale passiv in der 5. Woche" -> Widerspruch! :unamused: Fehler im Behandlungsschema des Arztes?
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Bernie schrieb:

"Woche 2-3:
Passive Mobilisierung des Arms bis zur Horizontalen, " und "Erreichen der Horizontale passiv in der 5. Woche"
-> Widerspruch! :unamused: Fehler im Behandlungsschema des Arztes?

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Athari
29.01.2014 20:13
Sehe ich genauso. Kein Eindeutiges Behandlungsschema. Mit der Aussage " vielleicht habe ich auch falsch operiert " ist ja indirekt auch eine teilweise Schuldfähigkeit seinerseits nicht auszuschliessen. Wenn er das schon selber sagt.
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Sehe ich genauso. Kein Eindeutiges Behandlungsschema. Mit der Aussage " vielleicht habe ich auch falsch operiert " ist ja indirekt auch eine teilweise Schuldfähigkeit seinerseits nicht auszuschliessen. Wenn er das schon selber sagt.
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Athari schrieb:

Sehe ich genauso. Kein Eindeutiges Behandlungsschema. Mit der Aussage " vielleicht habe ich auch falsch operiert " ist ja indirekt auch eine teilweise Schuldfähigkeit seinerseits nicht auszuschliessen. Wenn er das schon selber sagt.

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Spongiosa schrieb:

Je nach vorheriger trophischer Beschaffenheit der betreffenden Sehne und Verhalten des Patienten post operativ kann die Ursache für die Reruptierung auch möglicher Weise weder an "schlechtem Op-Ergebnis" noch an unterstellt unqualifizierter therapeutischer Nachbehandlung liegen.
Wurde im OP-Bericht die Ursache des Eingriffes dokumentiert? Wurde beispielsweise während dessen gesehen, dass die Sehne in schlechtem trophischen Zustand war und deshalb möglicher Weise rupiert ist, welches die ursprüngliche OP-Indikation darstellte?
Wie war das Verhalten des Patienten vor der OP (ggf schlechter trophischer Zustand der betroffenen Sehen durch Fehl-oder einseitige Ernährung, Bewegunsmangel, Fehl- oder einseitige dauerhafte Belastung, Raucher, ect?
Daher leitet sich ab, wie sich der Erfolg der OP künftig darstellen lässt und das Risiko der Reruptierung kann eingeschätzt werden.
Ein operativer Eingriff bedeutet keine Garantie für dauerhaften Erfolg.

Ich nehme an, Du bist Arzt? Meine Erfahrung als Physiotherapeut ist, dass Chirurgen sich gerne auf rein "handwerkliche Arbeiten" konzentrieren. Ich als Manualtherapeut berücksichtige in der Anamnese, diagnostischen Erfassung des Falles mehrere Faktoren,die physiologisch gesehen den Regenerationsprozess beeinflussen.
Vielleicht liegt hier eine Möglichkeit der Argumentation.

Wie hat sich der Patient post operativ stationär verhalten? --> gegebenenfalls das Pflegepersonal fragen, was aufgefallen ist (Pat hat selbst den Arm zu weit bewegt, ist starker Raucher --> Trophik, ect.)

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Simon1904
29.01.2014 20:20
Mahlzeit!
Vielleicht hat der Pat auch in seiner Freizeit selber irgendwas gemacht und möchte das jetzt irgendjemandem in die Schuhe schieben!? Denke es ist nicht möglich da einen Schuldigen zu ermitteln. Außerdem ist die Frage ob man immer gleich von Schuld sprechen kann.
Vielleicht hat niemand einen Fehler gemacht und der Pat hat einfach Pech gehabt.
Perfekte Op Ergebnisse kann ja niemand garantieren...
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Mahlzeit! Vielleicht hat der Pat auch in seiner Freizeit selber irgendwas gemacht und möchte das jetzt irgendjemandem in die Schuhe schieben!? Denke es ist nicht möglich da einen Schuldigen zu ermitteln. Außerdem ist die Frage ob man immer gleich von Schuld sprechen kann. Vielleicht hat niemand einen Fehler gemacht und der Pat hat einfach Pech gehabt. Perfekte Op Ergebnisse kann ja niemand garantieren...
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Ann-Kathrin Müller
30.01.2014 00:14
Simon1904 schrieb:


> Vielleicht hat der Pat auch in seiner Freizeit selber irgendwas ...

Genau das meinte ich mit dumm gelaufen.
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Simon1904 schrieb: > Vielleicht hat der Pat auch in seiner Freizeit selber irgendwas ... Genau das meinte ich mit dumm gelaufen.
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Ann-Kathrin Müller schrieb:

Simon1904 schrieb:


> Vielleicht hat der Pat auch in seiner Freizeit selber irgendwas ...

Genau das meinte ich mit dumm gelaufen.

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Simon1904 schrieb:

Mahlzeit!
Vielleicht hat der Pat auch in seiner Freizeit selber irgendwas gemacht und möchte das jetzt irgendjemandem in die Schuhe schieben!? Denke es ist nicht möglich da einen Schuldigen zu ermitteln. Außerdem ist die Frage ob man immer gleich von Schuld sprechen kann.
Vielleicht hat niemand einen Fehler gemacht und der Pat hat einfach Pech gehabt.
Perfekte Op Ergebnisse kann ja niemand garantieren...

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nele69
29.01.2014 22:10
Du hast eine Haftpflichtversicherung (mit den entsprechenden Fachleuten), melde der den eventuellen Schadenfall.

Gib denen:
- die Unterlagen bzgl. der Ansprüche des Patienten
- Kopien der Verordnungen und der ärztlichen Anweisungen
- Deine Behandlungsdokumentation wie hier zitiert
- Deine sachliche!!! Stellungnahme.

Du hast sicher bei dem Patienten nichts gegen dessen Willen und Widerstand gemacht, sondern fachlich qualifiziert und achtsam im Rahmen der ärztlichen Vorgaben und Berücksichtigung der jeweiligen Gewebebeweglichkeit und Schmerzhaftigkeit mobilisiert.

Das Verhalten des Patienten ausserhalb Deiner Behandlung liegt nicht in Deiner Verantwortung.

Die Qualität der ärztlichen Arbeit oder des verwendeten Materials ist nicht von Dir zu kommentieren, ggf. wäre ein externes, von der Versicherung beauftragtes, medizinisches Gutachten sinnvoll.
Im ev. Schadenfall beauftragt (und bezahlt) das Deine Haftpflicht, hast Du nichts mit zu tun.

Die persönliche Aussage des Arztes Dir gegenüber ist, da vermutlich ohne Zeugen, ohne Belang. Hältst Du, meines Erachtens (und auch im Interesse des Arztes - wir sind schließlich an guter Zusammenarbeit interessiert), besser für Dich.

Unser Beruf beinhaltet das Anfassen kranker, operierter, beeinträchtigter Menschen. Alleine die Berührung ist potentielle Körperverletzung, mit der sich der Patient jedoch durch Terminvereinbarung und Abgabe der ärztlichen Verordnung einverstanden erklärt.
Wenn wir jedes Risiko vermeiden wollten, dürften wir im Übrigen die Menschen gar nicht anfassen ....

Ich nehme an, Du hast Dich nicht (bewußt) fahrlässig, d. h. schuldhaft verhalten.
Also überlasse Deiner Haftpflichtversicherung die Beurteilung und Abwicklung und mach Dir keinen Kopf. :sunglasses:
Übrigens - die zahlen gar nicht gern .....

Freundlichen Gruß,
Nele

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Du hast eine Haftpflichtversicherung (mit den entsprechenden Fachleuten), melde der den eventuellen Schadenfall. Gib denen: - die Unterlagen bzgl. der Ansprüche des Patienten - Kopien der Verordnungen und der ärztlichen Anweisungen - Deine Behandlungsdokumentation wie hier zitiert - Deine sachliche!!! Stellungnahme. Du hast sicher bei dem Patienten nichts gegen dessen Willen und Widerstand gemacht, sondern fachlich qualifiziert und achtsam im Rahmen der ärztlichen Vorgaben und Berücksichtigung der jeweiligen Gewebebeweglichkeit und Schmerzhaftigkeit mobilisiert. Das Verhalten des Patienten ausserhalb Deiner Behandlung liegt nicht in Deiner Verantwortung. Die Qualität der ärztlichen Arbeit oder des verwendeten Materials ist nicht von Dir zu kommentieren, ggf. wäre ein externes, von der Versicherung beauftragtes, medizinisches Gutachten sinnvoll. Im ev. Schadenfall beauftragt (und bezahlt) das Deine Haftpflicht, hast Du nichts mit zu tun. Die persönliche Aussage des Arztes Dir gegenüber ist, da vermutlich ohne Zeugen, ohne Belang. Hältst Du, meines Erachtens (und auch im Interesse des Arztes - wir sind schließlich an guter Zusammenarbeit interessiert), besser für Dich. Unser Beruf beinhaltet das Anfassen kranker, operierter, beeinträchtigter Menschen. Alleine die Berührung ist potentielle Körperverletzung, mit der sich der Patient jedoch durch Terminvereinbarung und Abgabe der ärztlichen Verordnung einverstanden erklärt. Wenn wir jedes Risiko vermeiden wollten, dürften wir im Übrigen die Menschen gar nicht anfassen .... Ich nehme an, Du hast Dich nicht (bewußt) fahrlässig, d. h. schuldhaft verhalten. Also überlasse Deiner Haftpflichtversicherung die Beurteilung und Abwicklung und mach Dir keinen Kopf. :sunglasses: Übrigens - die zahlen gar nicht gern ..... Freundlichen Gruß, Nele
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nele69 schrieb:

Du hast eine Haftpflichtversicherung (mit den entsprechenden Fachleuten), melde der den eventuellen Schadenfall.

Gib denen:
- die Unterlagen bzgl. der Ansprüche des Patienten
- Kopien der Verordnungen und der ärztlichen Anweisungen
- Deine Behandlungsdokumentation wie hier zitiert
- Deine sachliche!!! Stellungnahme.

Du hast sicher bei dem Patienten nichts gegen dessen Willen und Widerstand gemacht, sondern fachlich qualifiziert und achtsam im Rahmen der ärztlichen Vorgaben und Berücksichtigung der jeweiligen Gewebebeweglichkeit und Schmerzhaftigkeit mobilisiert.

Das Verhalten des Patienten ausserhalb Deiner Behandlung liegt nicht in Deiner Verantwortung.

Die Qualität der ärztlichen Arbeit oder des verwendeten Materials ist nicht von Dir zu kommentieren, ggf. wäre ein externes, von der Versicherung beauftragtes, medizinisches Gutachten sinnvoll.
Im ev. Schadenfall beauftragt (und bezahlt) das Deine Haftpflicht, hast Du nichts mit zu tun.

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Unser Beruf beinhaltet das Anfassen kranker, operierter, beeinträchtigter Menschen. Alleine die Berührung ist potentielle Körperverletzung, mit der sich der Patient jedoch durch Terminvereinbarung und Abgabe der ärztlichen Verordnung einverstanden erklärt.
Wenn wir jedes Risiko vermeiden wollten, dürften wir im Übrigen die Menschen gar nicht anfassen ....

Ich nehme an, Du hast Dich nicht (bewußt) fahrlässig, d. h. schuldhaft verhalten.
Also überlasse Deiner Haftpflichtversicherung die Beurteilung und Abwicklung und mach Dir keinen Kopf. :sunglasses:
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