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Rastatt

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie Antrag auf Genehmigung einer VaR durch die AOK

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Neues Thema
Antrag auf Genehmigung einer VaR durch die AOK
Es gibt 6 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
18.06.2019 20:04
AOK Rheinland Hamburg

Die VO's mit bestimmten Indikationsdchlüsseln, die sich in der VaR befinden müssen durch die AOK genehmingt werden.
D.h. jedesmal Antrag auf Genehmigung stellen.

Wurde diese Genehmigung jemals nicht erteilt, wenn die VO durch den behandelnden Arzt richtig ausgestellt wurde?
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AOK Rheinland Hamburg Die VO's mit bestimmten Indikationsdchlüsseln, die sich in der VaR befinden müssen durch die AOK genehmingt werden. D.h. jedesmal Antrag auf Genehmigung stellen. Wurde diese Genehmigung jemals nicht erteilt, wenn die VO durch den behandelnden Arzt richtig ausgestellt wurde?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

AOK Rheinland Hamburg

Die VO's mit bestimmten Indikationsdchlüsseln, die sich in der VaR befinden müssen durch die AOK genehmingt werden.
D.h. jedesmal Antrag auf Genehmigung stellen.

Wurde diese Genehmigung jemals nicht erteilt, wenn die VO durch den behandelnden Arzt richtig ausgestellt wurde?

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RoFo
18.06.2019 20:35
Ja
-> Widerspruch von Pat
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Ja -> Widerspruch von Pat
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RoFo schrieb:

Ja
-> Widerspruch von Pat

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Andreas Nickel
19.06.2019 11:06
Ja, deshalb ist es wichtig, Patient bzw. Betreuer in die Haftung zu nehmen, falls der ablehnende Bescheid zu spät weitergeleitet wird. Nach meiner Erfahrung erhält die Praxis nicht immer eine Infokopie.
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Ja, deshalb ist es wichtig, Patient bzw. Betreuer in die Haftung zu nehmen, falls der ablehnende Bescheid zu spät weitergeleitet wird. Nach meiner Erfahrung erhält die Praxis nicht immer eine Infokopie.
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Minza
19.06.2019 16:24
Wir faxen das Rezept mit Genehmigungsantrag immer plus Sendebericht.
Praxis und Patient bekommen immer die Entscheidung per Post.
Die Patienten werden vorab von uns darüber informiert, dass Sie im Fall der Fälle das Rezept VOR Behandlungsbeginn bei uns vorbeibringen.

Wichtig: nicht vergessen - Feld Begründung a.d.R. muss ausgefüllt sein, sowie Rezept ggf. korrigiert sein, bevor man es faxt (spätest. Behandl.beginn, etc.)
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Wir faxen das Rezept mit Genehmigungsantrag immer plus Sendebericht. Praxis und Patient bekommen immer die Entscheidung per Post. Die Patienten werden vorab von uns darüber informiert, dass Sie im Fall der Fälle das Rezept VOR Behandlungsbeginn bei uns vorbeibringen. Wichtig: nicht vergessen - Feld Begründung a.d.R. muss ausgefüllt sein, sowie Rezept ggf. korrigiert sein, bevor man es faxt (spätest. Behandl.beginn, etc.)
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Minza schrieb:

Wir faxen das Rezept mit Genehmigungsantrag immer plus Sendebericht.
Praxis und Patient bekommen immer die Entscheidung per Post.
Die Patienten werden vorab von uns darüber informiert, dass Sie im Fall der Fälle das Rezept VOR Behandlungsbeginn bei uns vorbeibringen.

Wichtig: nicht vergessen - Feld Begründung a.d.R. muss ausgefüllt sein, sowie Rezept ggf. korrigiert sein, bevor man es faxt (spätest. Behandl.beginn, etc.)

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Andreas Nickel schrieb:

Ja, deshalb ist es wichtig, Patient bzw. Betreuer in die Haftung zu nehmen, falls der ablehnende Bescheid zu spät weitergeleitet wird. Nach meiner Erfahrung erhält die Praxis nicht immer eine Infokopie.

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Tempelritter
19.06.2019 16:50
Ja, AOK Hessen, sofortiger Abbruch der Behandlung. Der Widerspruch war nicht erfolgreich.
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Ja, AOK Hessen, sofortiger Abbruch der Behandlung. Der Widerspruch war nicht erfolgreich.
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Tempelritter schrieb:

Ja, AOK Hessen, sofortiger Abbruch der Behandlung. Der Widerspruch war nicht erfolgreich.

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Shia
24.06.2019 14:39
Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.6.19 20:04:
AOK Rheinland Hamburg

Die VO's mit bestimmten Indikationsdchlüsseln, die sich in der VaR befinden müssen durch die AOK genehmingt werden.
D.h. jedesmal Antrag auf Genehmigung stellen.

Wurde diese Genehmigung jemals nicht erteilt, wenn die VO durch den behandelnden Arzt richtig ausgestellt wurde?


Ja, schon öfter, auch der Widerspruch wurde teilweise abgelehnt. Eine Patientin zog es mit medizinischem Dienst durch und hat jetzt eine Langzeitgenehmigung für ein Jahr
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.6.19 20:04: AOK Rheinland Hamburg Die VO's mit bestimmten Indikationsdchlüsseln, die sich in der VaR befinden müssen durch die AOK genehmingt werden. D.h. jedesmal Antrag auf Genehmigung stellen. Wurde diese Genehmigung jemals nicht erteilt, wenn die VO durch den behandelnden Arzt richtig ausgestellt wurde? [/zitat] Ja, schon öfter, auch der Widerspruch wurde teilweise abgelehnt. Eine Patientin zog es mit medizinischem Dienst durch und hat jetzt eine Langzeitgenehmigung für ein Jahr
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Shia schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.6.19 20:04:
AOK Rheinland Hamburg

Die VO's mit bestimmten Indikationsdchlüsseln, die sich in der VaR befinden müssen durch die AOK genehmingt werden.
D.h. jedesmal Antrag auf Genehmigung stellen.

Wurde diese Genehmigung jemals nicht erteilt, wenn die VO durch den behandelnden Arzt richtig ausgestellt wurde?


Ja, schon öfter, auch der Widerspruch wurde teilweise abgelehnt. Eine Patientin zog es mit medizinischem Dienst durch und hat jetzt eine Langzeitgenehmigung für ein Jahr



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