Deine Begeisterung für das Thema
Gesundheit ist nicht nur riesig,
sondern du gibst sie auch gerne an
andere weiter? In deiner
Arbeitsweise bist du professionell,
engagiert und dabei immer für
einen Spaß zu haben? Verantwortung
ist genauso dein Ding wie Teamwork?
Hervorragend – dann sind wir
schon mal auf einer Wellenlänge
und sollten uns kennenlernen!
Wir, das ist die Integion GmbH, ein
zertifizierter
Full-Service-Anbieter im
Betrieblichen Gesundheitsmanagement
und Experte für Firmen-F...
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Die VO's mit bestimmten Indikationsdchlüsseln, die sich in der VaR befinden müssen durch die AOK genehmingt werden.
D.h. jedesmal Antrag auf Genehmigung stellen.
Wurde diese Genehmigung jemals nicht erteilt, wenn die VO durch den behandelnden Arzt richtig ausgestellt wurde?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
AOK Rheinland Hamburg
Die VO's mit bestimmten Indikationsdchlüsseln, die sich in der VaR befinden müssen durch die AOK genehmingt werden.
D.h. jedesmal Antrag auf Genehmigung stellen.
Wurde diese Genehmigung jemals nicht erteilt, wenn die VO durch den behandelnden Arzt richtig ausgestellt wurde?
-> Widerspruch von Pat
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RoFo schrieb:
Ja
-> Widerspruch von Pat
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Praxis und Patient bekommen immer die Entscheidung per Post.
Die Patienten werden vorab von uns darüber informiert, dass Sie im Fall der Fälle das Rezept VOR Behandlungsbeginn bei uns vorbeibringen.
Wichtig: nicht vergessen - Feld Begründung a.d.R. muss ausgefüllt sein, sowie Rezept ggf. korrigiert sein, bevor man es faxt (spätest. Behandl.beginn, etc.)
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Minza schrieb:
Wir faxen das Rezept mit Genehmigungsantrag immer plus Sendebericht.
Praxis und Patient bekommen immer die Entscheidung per Post.
Die Patienten werden vorab von uns darüber informiert, dass Sie im Fall der Fälle das Rezept VOR Behandlungsbeginn bei uns vorbeibringen.
Wichtig: nicht vergessen - Feld Begründung a.d.R. muss ausgefüllt sein, sowie Rezept ggf. korrigiert sein, bevor man es faxt (spätest. Behandl.beginn, etc.)
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Andreas Nickel schrieb:
Ja, deshalb ist es wichtig, Patient bzw. Betreuer in die Haftung zu nehmen, falls der ablehnende Bescheid zu spät weitergeleitet wird. Nach meiner Erfahrung erhält die Praxis nicht immer eine Infokopie.
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Tempelritter schrieb:
Ja, AOK Hessen, sofortiger Abbruch der Behandlung. Der Widerspruch war nicht erfolgreich.
AOK Rheinland Hamburg
Die VO's mit bestimmten Indikationsdchlüsseln, die sich in der VaR befinden müssen durch die AOK genehmingt werden.
D.h. jedesmal Antrag auf Genehmigung stellen.
Wurde diese Genehmigung jemals nicht erteilt, wenn die VO durch den behandelnden Arzt richtig ausgestellt wurde?
Ja, schon öfter, auch der Widerspruch wurde teilweise abgelehnt. Eine Patientin zog es mit medizinischem Dienst durch und hat jetzt eine Langzeitgenehmigung für ein Jahr
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Shia schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.6.19 20:04:
AOK Rheinland Hamburg
Die VO's mit bestimmten Indikationsdchlüsseln, die sich in der VaR befinden müssen durch die AOK genehmingt werden.
D.h. jedesmal Antrag auf Genehmigung stellen.
Wurde diese Genehmigung jemals nicht erteilt, wenn die VO durch den behandelnden Arzt richtig ausgestellt wurde?
Ja, schon öfter, auch der Widerspruch wurde teilweise abgelehnt. Eine Patientin zog es mit medizinischem Dienst durch und hat jetzt eine Langzeitgenehmigung für ein Jahr
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